Am 03.04.2012 15:50, schrieb Magnus Warker:
>>>> Sollte der einzelne Mitarbeiter nicht die Möglichkeit haben, selbst zu
>>>> bestimmen, wer seine Daten lesen und vor allem verändern darf?
>>>
>>> Rechtlich ja. Man kann den Zugriff auf die persönlichen Daten auch
>>> verweigern - dann gibt es halt kein Backup ;-)
>>
>> In einer *Firma* sollte die Geschäftsführung bestimmen, wie mit den
>> Firmendaten umgegangen wird und nicht der einzelne Mitarbeiter.
>
> Das ist ziemlich realitätsfern. Ein simples Beispiel ist Projektarbeit,
> bei der für die Projektmitglieder spezielle Berechtigungen gelten
> sollen. Das entscheidet die Geschäftsführung nicht für jeden Einzelfall.
im allgemeinen gibt es für die Daten einen ausgeklügelten Dateibaum,
mit Verzleichnissen, die von mehreren Benutzern eingesehen und auch
bearbeitet werden können. Daneben häufig noch einen für die
"persönlichen" Daten - nicht "privaten" Daten.
Dazu gibt es ein Berechtigungskonzept, wer zugreifen dar. Um dieses
Berechtigungskonzept durchzusetzen, dürfen allgemeine User diese
Berechtigungen nicht ändern, eben nur Administratoren.
Nur für die Datensicherung und Rückspeichern brauchen Administratoren
keine Rechte auf dem Dateibaum. Diese Rechte hat das Backup-System
und arbeitet an den Berechtigungen vorbei - wie ja hier schon
erläutert wurde. Sie brauchen nur die Rechte, um das Backupsystem
bedienen zu können.
Diese Bedienadministratoren können die gesicherten Dateien auch an
einen anderen Ort rückladen und könnten damit machen was sie wollen.
Sie könnten auch andere Dateien in den Platz eines Users zurückladen.
An gewissen Anforderungen an Administratoren kommt man also nicht
vorbei.
Es gibt jedoch Fälle, wo Administratoren tatsächlich nicht zugreifen
können sollen, das ist häufig die Personalabteilung. Da muß man
sich was einfallen lassen, wie man das löst.
Bei der email gilt noch einmal was anderes.