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Kinderpsychologisches Gutachten

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Rainer Willis

unread,
Jan 28, 2008, 4:01:39 PM1/28/08
to
Hallo NG,

eigentlich müsste ich das als (allerdings nicht praktizierender)
Psychologe selbst wissen. Frage: Kann ein gerichtlich zugelassener
psychologischer Gutachter auch einfach ein "Kinderpsychologisches
Gutachten" erstellen? Oder ist dazu (in Deutschland) eine zusätzliche
Qualifikation nötig?

Ich frage deshalb, weil ich gerade ein m.E. haarsträubendes Gutachten
gelesen hab, in dem es nur um die Eltern, nicht um das Kind geht. Das
Kind wurde nicht einmal angehört.

Danke,

Gruß Rainer

Rudolf Sponsel

unread,
Jan 31, 2008, 5:54:13 AM1/31/08
to
Rainer Willis schrieb:

> Hallo NG,
>
> eigentlich müsste ich das als (allerdings nicht praktizierender)
> Psychologe selbst wissen. Frage: Kann ein gerichtlich zugelassener
> psychologischer Gutachter auch einfach ein "Kinderpsychologisches
> Gutachten" erstellen? Oder ist dazu (in Deutschland) eine zusätzliche
> Qualifikation nötig?
>
Nein, wenn er "zugelassen" (in praxi: anerkannt, steht im Buch der
Sachverständigen)

> Ich frage deshalb, weil ich gerade ein m.E. haarsträubendes Gutachten
> gelesen hab, in dem es nur um die Eltern, nicht um das Kind geht. Das
> Kind wurde nicht einmal angehört.
>

Das hört sich nach Kunstfehler an, wenn das Kind mitgemacht hätte und
sprachfähig ist. Falls nicht, wäre, wenn es um Kindeswohl (Sorge, Umgang,
Herausnahme, Herausgabe,...) geht, auf jeden Fall nötig - wie sonst bei
Bindungsbeziehungsfragen ja auch - Verhaltensbeobachtung.

> Danke,
>
> Gruß Rainer

In solchen Fällen beauftragt man ein "Obergutachten". Falls die Sache bei
Gericht liegt, wonach es sich anhört, ist es sinnvoll, dies in Absprache mit
dem Gericht zu tun, nicht einfach ein Privatgutachten in Auftrag zu geben,
weil dies nur Sinn macht, wenn das Gericht es als Beweismittel anerkennen würde.

Man kann sich an die Sektion für Forensische Psychologie beim Berufsverband
der deutschen Psychologinenn und Psychologen wenden.

Aber "eigentlich" sollte die Rechtsanwältin der unterlegenen oder
interessierten Partei da Bescheid wissen und tätig werden.

Rudolf Sponsel, Erlangen
Die Welt ist voller Schlechtachten.


Klaus Gombert KGomb11(at)t-online.de

unread,
Feb 2, 2008, 6:36:21 PM2/2/08
to

In Deutschland bedarf es keinerlei Qualifikation als Gutachter von einem
Gericht eingesetzt zu werden. Wozu auch? In Berlin gibt das Gericht dem
Gutachter vor was er schreiben soll und das war's. Vereinfacht alles
ungemein.

Gruß KLaus

Ach ja - nur das Kammergericht Berlin hielt diese Praxis kurz vor
Weihnachten irgendwie nicht für ganz richtig. Es zweifelt inzwischen an der
Rechtmäßigkeit und hat an das Landgericht einen Fall zurückverwiesen.

Mal sehen was wird.


--
"Kathinka's Law: Eine Frage im Usenet stellen heißt nicht, die Antwort zu
bekommen, die man hören will. | CvN's Erweiterung: Eine Frage im Usenet
stellen heißt nicht, die Antworten zu verstehen, die man hören wird." Zitat

Rainer Willis

unread,
Feb 6, 2008, 6:11:27 PM2/6/08
to
Rudolf Sponsel schrieb:
> Rainer Willis schrieb:

>> Ich frage deshalb, weil ich gerade ein m.E. haarsträubendes Gutachten
>> gelesen hab, in dem es nur um die Eltern, nicht um das Kind geht. Das
>> Kind wurde nicht einmal angehört.
>>
> Das hört sich nach Kunstfehler an, wenn das Kind mitgemacht hätte und
> sprachfähig ist. Falls nicht, wäre, wenn es um Kindeswohl (Sorge,
> Umgang, Herausnahme, Herausgabe,...) geht, auf jeden Fall nötig - wie
> sonst bei Bindungsbeziehungsfragen ja auch - Verhaltensbeobachtung.

Das dachte ich bisher auch.

> In solchen Fällen beauftragt man ein "Obergutachten".
>

> Man kann sich an die Sektion für Forensische Psychologie beim
> Berufsverband der deutschen Psychologinenn und Psychologen wenden.

Aja, werd mal an die schreiben.

> Aber "eigentlich" sollte die Rechtsanwältin der unterlegenen oder
> interessierten Partei da Bescheid wissen und tätig werden.

Tja, "sollte"...

Vielen Dank für deine Antwort!

Gruß Rainer

Rainer Willis

unread,
Feb 6, 2008, 6:21:13 PM2/6/08
to
Klaus Gombert KGomb11(at)t-online.de schrieb:

> Montag, 28. Januar 2008 22:01 : Rainer Willis schrieb:

>> eigentlich müsste ich das als (allerdings nicht praktizierender)
>> Psychologe selbst wissen. Frage: Kann ein gerichtlich zugelassener
>> psychologischer Gutachter auch einfach ein "Kinderpsychologisches
>> Gutachten" erstellen? Oder ist dazu (in Deutschland) eine zusätzliche
>> Qualifikation nötig?
>>
>> Ich frage deshalb, weil ich gerade ein m.E. haarsträubendes Gutachten
>> gelesen hab, in dem es nur um die Eltern, nicht um das Kind geht. Das
>> Kind wurde nicht einmal angehört.

> In Deutschland bedarf es keinerlei Qualifikation als Gutachter von einem


> Gericht eingesetzt zu werden. Wozu auch? In Berlin gibt das Gericht dem
> Gutachter vor was er schreiben soll und das war's. Vereinfacht alles
> ungemein.

Den Eindruck hab ich hier (Schleswig-Holstein) auch: das Gericht hat
seine Ruhe und die Gutachter haben ihr Einkommen. Aber die ganze Zeit
ist vom Kindeswohl die Rede.

Gruß Rainer


Axel Symancyk

unread,
Apr 26, 2008, 1:50:00 AM4/26/08
to
> Aber "eigentlich" sollte die Rechtsanwältin der unterlegenen oder
> interessierten Partei da Bescheid wissen und tätig werden.

Leider gibt es oft keine Partei, die in den Widerspruch gehen kann. Und es
kommt nur seltenst vor Gericht.

Das (Klein)kind hat keine Rechte vor Gericht,
die mißhandelnden Eltern das Sorgerecht,
die öffentliche Jugendhilfe aus finanziellen Gründen oder aus Gründen der
Personalknappheit kein Interesse,
der Verfahrenspfleger (wenn er dann überhaupt bestellt wurde) sorgt sich,
daß ein Urteil seines auftraggebenden Richters verworfen wird,
anderen Personen wird eine Beteiligung und das Einspruchsrecht für Kinder
nicht zugesprochen, da sie kein Sorgerecht haben.

So machen es sich die Erwachsenen schön einfach und das (Klein)kind bleibt
auf der Strecke.

Ist ein Kind 14 und älter, kann man ihm als Aussenstehender helfen, einen
Anwalt zu finden und die Sache selbst durchzustehen. Oft sind die Kinder
dazu aber gar nicht in der Lage. Ansonsten hilft ein schriftlicher Hinweis
(Kindeswohlgefährdung) an das Jugendamt und das Familiengericht. Dabei aber
nur Tatsachen und keine Wertungen nennen und einen "eventuellen" Verdacht
melden. Die Behörden müßten von Amts wegen ermitteln. Die Praxis zeigt aber,
daß viele Kinder unter den Augen der Jugendhilfe versterben (Lea-Sophie,
Kevin, Dennis, ...).

Armes Deutschland.

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