Berlin, 18.6.2009
Nach jahrelanger Diskussion ist heute endlich das neue Gesetz zur
rechtlichen Regelung von Patientenverfügungen verabschiedet worden.
Der Gesetzgeber hat sich deutlich und parteiübergreifend darauf
geeinigt, dem Patientenwillen und damit der Selbstbestimmung in jeder
Lebenslage und entgegen jedem ärztlichen und staatlichen Paternalismus
unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung Geltung zu
verschaffen.
Die Zeiten, als andere - Ärzte und Richter - definierten, was das
angeblich „objektive“ Wohl eines Menschen sei und was zu diesem
angeblich „objektiven“ Wohle eines Menschen gegen dessen erklärten
Willen zu unternehmen oder zu unterlassen sei, gehören endlich der
Vergangenheit an! Das wird weitreichende Wirkungen bei gerichtlich
angeordneten Entmündigungen haben: Erstmals besteht die Chance, dass
in Vormundschaften nicht mehr gegen die Wünsche und Vorstellungen der
Entmündigten gehandelt werden darf und sich damit eine Entmüdigung
tatsächlich in eine Betreuung wandelt, die treu zum Betreuten ist.
Der Patientenwille ist jetzt, wie vom Grundgesetz der BRD und nach der
„Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ ohnehin schon seit über 60
Jahren versprochen, als rechtsverbindlich in medizinischen
Entscheidungen zu betrachten.
Jede „medizinische“ Behandlung gegen den schriftlich erklärten und
aktuellen Willen eines „Patienten“ wird damit zur Körperverletzung und
jede erzwungene Unterbringung zur Freiheitsberaubung.
Aus diesem Anlaß möchten wir unser besonderes Formular einer
Patientenverfügung, die PatVerfü mit eingebauter Vorsorgevollmacht,
bekannt machen, mit dem jeder folterartige Eingriff in den Körper
durch unerwünschte psychiatrische „Behandlung“ und jede
Freiheitsberaubung aufgrund einer verleumderischen pseudomedizinischen
psychiatrischen Diagnose rechtsverbindlich ausgeschlossen wird.
Die unterzeichendenVerbände haben sich zusammengetan, um diesem
Versprechen des Parlamentes, mit welchem es die Gültigkeit der Grund-,
Bürger- und Menschenrechte für Jede/n, auch für psychiatrisch
Verleumdete, zu verwirklichen verspricht, nun auch vor der Judikative
zur Durchsetzung zu verhelfen.
Indem diejenigen Personen mit PatVerfü, die zwangsuntergebracht und
zwangsbehandelt werden, beziehungsweise, denen psychiatrische
Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung drohen, unterstützt und
ermutigt werden, vor allen gerichlichen Instanzen der BRD
Präzedenzfälle zu schaffen, wollen wir die PatVerfü „gerichtsfest“
machen. Damit sollen in Zukunft alle Richter dazu gebracht werden,
sich an dieses neue Gesetz zu halten, den Patientenwillen
uneingeschränkt zu akzeptieren und diesen mit ihren Entscheidungen
durchzusetzen.
Die von uns vorgeschlagene Form der Patientenverfügung untersagt von
vornherein alle psychiatrischen Diagnosen. An die Existenz der damit
bezeichneten „Krankheiten“ glauben wir ohnehin nicht, da es für sie
keinerlei objektive Kriterien gibt. Die PatVerfü sichert somit die
Selbstbestimmung der Person dagegen, dass Psychiater versuchen, ihr
ihren „freien Willen“ abzusprechen, indem sie behaupten, es mangele
ihr „krankheitsbedingt“ an der „Einsichtsfähigkeit oder an der
Fähigkeit nach dieser Einsicht zu handeln“ (Bundestagsdrucksache
15/2494: S.28).
Heute ist für uns ein Freudentag!
Die konsequente Umsetzung dieses Gesetzes bedeutet das Ende der
Zwangspsychiatrie, wie wir sie kennen.
Eine Unlogik besteht jedoch weiterhin darin, dass der psychiatrische
Eingriff in den Körper gegen den erklärten Willen eben nur durch eine
PatVerfü abgewehrt werden kann und nicht umgekehrt von vornherein
ausgeschlossen ist.
Eigentlich dürfte u m g e k e h r t jede psychiatrische wie
medizinische Behandlung nur mit „informed consent“ vorgenommen
werden, also wenn nach vorausgegangener ausführlicher Beratung über
die Vor- und Nachteile einer solchen explizit z u g e s t i m m t
wird.
Somit ist mit Inkrafttreten des Gesetzes leider nur für diejenigen
eine vorab verfügte rechtsverbindliche Ablehnung psychiatrischer
Zwangsmaßnahmen möglich, die darüber informiert sind, dass es mit
Hilfe der PatVerfü ein „Schlupfloch aus der Zwangspsychiatrie“ gibt.
Das ist uns Anlaß mit einer breiten Informationskampagne die PatVerfü
bekannt zu machen, so dass sich mit der zunehmenden Nutzung das
Schlupfloch zu einem „Tor aus der Zwangspsychiatrie heraus“ erweitert.
Unter der Internetadresse http://www.PatVerfü.de werden ab heute
Informationen zur PatVerfü und das entsprechende Formular zum freien
und kostenlosen Download für nichtkommerzielle Nutzer bereitgestellt.
Unterzeichner: Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener: die-
bpe.de, Irren-Offensive: antipsychiatrie.de, Landesverband
Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg: psychiatrie-erfahren.de,
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW:
psychiatrie-erfahrene-nrw.de, Werner-Fuss-Zentrum: psychiatrie-
erfahrene.de, Antipsychiatrische und betroffenenkontrollierte
Informations- und Beratungsstelle: weglaufhaus.de/beratung.
Um diesen Freudentag zu feiern, läd das Werner-Fuss-Zentrum öffentlich
zur Grillparty heute um 20 Uhr auf dem kleinen Bunkerberg im Volkspark
Friedrichshain in Berlin ein. Bitte was zum Feiern mitbringen.