Die Süddeutsche berichtet ausführlich: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/164/307119/text
Zitate aus dem Bericht:
Bizarres Gutachten
"Ich sehe, dass Sie geisteskrank sind"
Psychiatrie-Professor erklärt Kunsthändler ohne Untersuchung für
verrückt. Nun wird dieser mit 5000 Euro Schmerzensgeld entschädigt.
Von Ekkehard Müller-Jentsch
Auf Initiative seiner Ehefrau sollte ein Münchner Kunsthändler für
verrückt erklärt und in die Psychiatrie eingewiesen werden. Das dazu
notwendige Attest erstellte Hans-Jürgen Möller, Direktor der
Psychiatrischen Klinik der Ludwig-Maximilians-Universität - praktisch
ohne Untersuchung. Um diesen bizarren Vorgang wurde elf Jahre lang
zivilrechtlich gestritten. Nun wurden Möller und der Freistaat Bayern
zur Zahlung von 5000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.
Bizarr erschien Beobachtern nicht nur der von zahllosen Beschwerden
und Richterablehnungen geprägte Mammutprozess, sondern auch die
Geschichte, die dahinter steht. Ein ehemals in München angesehener und
wohlhabender Kunsthändler, Spezialist für antike Teppiche, führte
einen Rosenkrieg mit seiner Ehefrau. Eines Tages erschien - wohl auf
deren Initiative - ein vermeintlicher Kunde in seiner Galerie in der
Theatinerstraße. Schon kurze Zeit später stand für diesen "Kunden"
fest: Das Verhalten des Kunsthändlers ist "krankhaft".
Als Kunde getarnter Psychiater
Der Besucher war ein pensionierter Psychiater, der seine Diagnose
umgehend der Ehefrau des Kunsthändlers anvertraute. Er schrieb ein
"Fachpsychiatrisches Attest" zur Unterbringung in der Psychiatrie, das
er ausdrücklich "zur Vorlage bei der zuständigen Polizeibehörde"
deklarierte. Bei dieser Diagnose wurde der Ex-Arzt von einem weiteren
pensionierten Psychiater unterstützt, der den Kaufmann ebenfalls als
Kunde getarnt aufgesucht hatte.
"Du bist geisteskrank", offenbarte die Ehefrau daraufhin ihrem
geschockten Gemahl, "du hast einen schweren Hirntumor." Sie drängte
ihn, deshalb den renommierten Uni-Psychiater Möller aufzusuchen. Der
Teppichexperte zögerte, ließ sich zunächst von einem Schweizer
Fachmann untersuchen, der ihm, auch psychisch, eine gute Gesundheit
bestätigte. Erst dann ging er zu dem Münchner Professor. Der aber soll
ihm ohne große Umschweife lapidar erklärt haben: "Wenn ich in Ihre
Augen schaue, dann weiß ich, dass Sie geisteskrank sind."
Tatsächlich fertigte Professor Möller nun ebenfalls ein
"Fachpsychiatrisches Attest auf Unterbringung in einem psychiatrischen
Krankenhaus" an, das auch er ausdrücklich "zur Vorlage bei der
zuständigen Polizeibehörde" deklarierte. Darin stufte er den
Kunsthändler als psychisch krank sowie selbst- und fremdgefährlich ein
- die sofortige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik sei
erforderlich. In diesem Attest ist unter anderem die Rede von einem
absurden finanziellen Gebahren und enthemmten Verhalten im
Straßenverkehr - typisch für Maniker. Wie schon zuvor sein
pensionierter Kollege schickte auch Möller dieses Papier nicht
vorschriftsgemäß an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde, sondern
gab es der Ehefrau.
Der Kunsthändler, in Szenekreisen durchaus als extrovertierter
Künstlertyp bekannt, behauptete später vor Gericht, ihm sei zu dieser
Zeit durch seine Ehefrau heimlich das Psychopharmakon Diazepam
verabreicht worden. Da der Professor ihn damals aber überhaupt nicht
untersucht habe, sei diesem die Vergiftung natürlich verborgen
geblieben.
Das Stigma der Geisteskrankheit
Schier panisch räumte der Kaufmann seine Galerie und floh aus Angst
vor der drohenden Unterbringung Hals über Kopf in die Schweiz. Das
Stigma der Geisteskrankheit habe seinen Ruf zerstört und den Wert
seines Warenbestandes dramatisch reduziert, sagte er später. Da seine
Ehefrau gegen ihn eine Strafanzeige veranlasst hatte - weil er
angeblich als Sicherheit hinterlegte Teppiche habe außer Landes
schaffen wollen -, wurde er bei einer Stippvisite in München
festgenommen.
Doch beim Medizincheck im Untersuchungsgefängnis Stadelheim
bescheinigte ihm ein Facharzt für Psychiatrie, "normal" zu sein. Auf
die Rückfrage des Kunsthändlers, ob es denn überhaupt möglich sei,
einen Menschen ohne persönliches Gespräch für verrückt zu erklären,
soll ihm der Arzt geantwortet haben: "Nein - es gibt nur einen Fall in
der Geschichte der Psychiatrie, das ist unser König Ludwig II."
Der Anwalt des Teppichfachmanns konnte kurz darauf auch den
Staatsanwalt davon überzeugen, dass es keinen strafrechtlichen Grund
gebe, seinen Mandanten länger festzuhalten. Der Kunsthändler klagte
nun vor dem Landgericht MünchenI und forderte, dass Möller und dessen
Dienstherr, der Freistaat, alle Schäden infolge des fragwürdigen
Unterbringungsattestes ersetzen sollen - angeblich zig Millionen.
Ärztliche Schweigepflicht verletzt
Nach vielen oft extrem spannungsgeladenen Verhandlungstagen verkündete
die 9. Zivilkammer am Mittwoch nun das Urteil. Die Richter stellten
fest, dass der Professor die Atteste auf dem Briefpapier der Klinik
ausgestellt und als "Direktor der Klinik" unterzeichnet hatte. "Somit
ist er nach außen in seiner Eigenschaft als Klinikdirektor und damit
als Organ und Beamter des beklagten Freistaats tätig geworden.
" Zwar ließen die Richter die Frage offen, ob Möllers damalige
Diagnose vertretbar gewesen sei. Doch weil er die Atteste an die
Ehefrau sandte, habe er seine ärztliche Schweigepflicht und damit das
allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzt. "Die ärztliche
Schweigepflicht besteht grundsätzlich auch gegenüber dem Ehegatten des
Patienten - nur in Ausnahmefällen darf der Arzt die Verschwiegenheit
dem Ehegatten seines Patienten gegenüber lockern", meinten die
Richter.
Und weiter: Wenn der Professor tatsächlich von einer so erheblichen
Fremd- und Selbstgefährdung des Betroffenen ausgegangen sei, dass eine
Unterbringung erforderlich war, hätte er nicht die Frau, sondern die
nach dem Bayerischen Unterbringungsgesetz zuständigen Behörden
informieren müssen. "Hiermit wäre auch ein geringerer Eingriff in das
allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verbunden gewesen, da er
dann nicht vor seiner Ehefrau hinsichtlich einer möglichen psychischen
Erkrankung bloßgestellt worden wäre, sondern die Information allein an
eine zur Amtsverschwiegenheit verpflichteten Stelle gelangt wäre, die
weitere Maßnahmen hätte ergreifen können", heißt es in der
Urteilsbegründung.
Da aber der Professor mit seinem Attest keinerlei Eigeninteresse oder
gar finanzielle Absichten verfolgt habe, hielten die Richter als
Entschädigung 5000 Euro für ausreichend. Denn die angebliche
millionenteure Existenzvernichtung sei nur auf das - nach Ansicht der
Richter überzogene - Verhalten des Kaufmanns mit seiner überstürzten
Flucht in die Schweiz zurückzuführen. Gegen die drohende Unterbringung
hätte der Mann vielmehr rechtlich vorgehen können und müssen: "Dies
gilt umso mehr, als der Kläger nach seinem eigenen Vorbringen
psychisch völlig gesund war", heißt es in dem Urteil (Az.:9O22406/97).
Es ist anzunehmen, dass dieser Prozess nun in die nächste Instanz
geht.
Ein Hinweis des
Werner-Fuss-Zenturm
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
Moeller kommt mir irgendwie "Ehrlich" vor. Das mit der Biologischen
Psychiatrie stimmt aber wohl, das kommt sogar direkt von der LMU München
Kreplin glaub ich.
Scientology hackt wohl auch auf dem Möller rum was ihn ziemlich nervt.
Und der Fall vor 11 Jahren wird wohl sowas wie ein Flüchtigkeitsfehler
gewesen sein wie er mir dauernd passiert, jedoch bin ich auch kein Arzt
:-) Sowie sollte man als Chefarzt die 5000 Euro aus dem Geldbeutel
gleich Bar bezahlen können, das ist dann fast schon Trinkgeld.