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Die gewaltfreie Psychiatrie, wer will sie noch verhindern?

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Werner-Fuss-Zentrum

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Feb 20, 2012, 7:44:39 AM2/20/12
to
Endlich:
Das Bundesverfassungsgericht hat die gewaltfreie Psychiatrie auf die
Tagesordnung gesetzt -
aber Grün-Rot will das noch verhindern.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit den beiden Beschlüssen 2
BvR 882/09 vom 23.3.2011 und 2 BvR 633/11 vom 12.10.2011 das
Startsignal für die Befreiung von institutionalisiertem Zwang und
Gewalt in der Psychiatrie gesetzt: Gesetze, die psychiatrische
Zwangsbehandlung legalisieren sollten, wurden durch diese Beschlüsse
ab sofort für illegal erklärt. Damit war klar, was niemand offen
einzugestehen wagte: Zwangsbehandlung hatte noch nie eine rechtliche
Grundlage.

Von sich progressiv wähnenden grün-roten Parteigängern hätte man
erwartet, dass sie diesen Fortschritt begrüßen oder zumindest
akzeptieren würden. Aber gerade in Baden-Württemberg soll nun das
Pilotprojekt eines Versuchs gestartet werden, die alten
Gewaltverhältnisse und die Willkür in der Psychiatrie
wiederherzustellen. Die grün-rote Regierung in Baden-Württemberg
versucht in aller Eile gewaltsam zu erduldende Körperverletzung in der
Psychiatrie durch einen grundgesetzwidrigen Gesetzentwurf auf die
Teststrecke zu schicken. Wie ein Kaninchen wurde dieser Entwurf am
2.1.2012 aus dem Hut gezaubert und u.a. uns zur Stellungnahme bis
17.2. vorgelegt, bevor dieser Entwurf in den Landtag eingebracht und
offensichtlich durchgepeitscht werden soll.
Diese Stellungnahme haben wir in zwei Teilen abgegeben:

* ein politisches Statement, wir haben dazu eine Tischvorlage von
unserer Sektion Baden-Württemberg übernommen, in der u.a. das UN-
Hochkommissariat und die grün-rote Koalitionsvereinbarung zitiert
wird; Zitat Fazit:
Mit diesen vier „weil“ ist gut begründet, warum es keinen neuen
§ 8 UBG geben darf. Ebenso wenig darf es ein neues PsychKG in Baden-
Württemberg geben, in dem noch einmal der zwangsweisen Unterbringung
angeblich oder tatsächlich „Psychisch Kranker“ ein rechtlicher
Anstrich gegeben werden soll.
Diesen Teil der Stellungnahme haben wir hier vollständig
veröffentlicht: http://www.die-bpe.de/gutachterliche_stellungnahme_ba_wue/bpe.htm

* ein Rechtsgutachten von Prof. Wolf-Dieter Narr und Rechtsanwalt
Thomas Saschenbrecker zur Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit dem
Grundgesetz und den Entscheidungen des BVerfG. Dieses Gutachten hat
unseren Verdacht erhärtet, dass der Entwurf auch dieser Anforderung
bei weitem nicht standhält; Zitat Zusammenfassung:
Zusammenfassend dürften lediglich § 8 Abs. 1, 2 und Abs. 9 UBG
derzeit den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht werden,
die das Bundesverfassungsgericht zur Voraussetzung einer Eingriffsnorm
in weitreichende und bedeutsame Grundrechtspositionen eines öffentlich-
rechtlich untergebrachten Patienten gemacht hat.
Auch wenn die Regelung möglicherweise den Grundsätzen des
Gesetzesvorbehaltes der Art. 2 Abs. 2 und 104 Abs. 1 GG noch genügen,
begegnet der Entwurf zu § 8 UBG nebst den Begründungen
verfassungsrechtlichen Bedenken insbesondere in Hinblick auf die
avisierte Behandlung eines Betroffenen gegen dessen Willen mit
Neuroleptika. Besonders gravierend erscheint, dass eine
Zwangsbehandlung eines einwilligungsfähigen Patienten in
Ausnahmefällen einer erheblichen Gesundheitsgefahr zulässig sein soll.
Die beabsichtigten Regelungen berücksichtigen nicht hinreichend
die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze
des Selbstbestimmungsrechtes und des Verhältnismäßigkeitsprinzips
hinsichtlich von Alternativoptionen aber auch hinsichtlich der
Beurteilung der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn; auch dem
Bestimmtheitsgrundsatz bei einzelnen Maßnahmen wird wegen der
Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe wie dem der „erheblichen Gefahr
für die Gesundheit“ nicht Rechnung getragen.
Hinzu kommt, dass das Regelungswerk nicht die Rechtsinstitute
der Vorsorgevollmacht und des Genehmigungsvorbehaltes der
Betreuungsgerichte beachtet.
Das Rechtsgutachten haben wir vollständig hier veröffentlicht:
http://www.die-bpe.de/gutachterliche_stellungnahme_ba_wue

So beweist der Gesetzentwurf aus dem Sozialministerium von Ministerin
Katrin Altpeter bisher nur eines:
Den grün-roten Willen zu illegal staatlich erzwungener
Körperverletzung.

Am 9.2. hat der SWR um 20.15 Uhr in der Sendung "Zur Sache Baden-
Württemberg" einen Fernsehbericht gesendet:
"Behandelt wider Willen - Unterbringungsgesetz im Land teilweise
verfassungswidrig", der in der Mediathek hier abzurufen ist:
http://www.swr.de/zur-sache-baden-wuerttemberg/-/id=3477354/did=9265138/pv=video/nid=3477354/q9lbkr/index.html
Besonders traurig ist, was die Ministerin Altpeter in die Kamera sagt:
"Und es ist natürlich auch eine Herausforderung,
auszutarieren zwischen dem, was Ärzte und medizinisches Personal für
notwendig hält und dem was Betroffene und auch Erfahrene an Erfahrung
zu diesem Thema mitbringen."

Das zeigt wie völlig arrogant und ignorant die Altpeter gegenüber
Grundrechten ist. Sie sind nur ein mit Ärzte-Interessen günstig
auszutarierender, relativer Wert, eben genau KEIN Grundrecht. Vor so
einer grundrechtsvergessenen Ministerin kann einem Angst und Bange
werden.
Und auch der Psychiater Harald Dreßing hat vor der Kamera die Hosen
runtergelassen:
"Also wir brauchen klare Regeln...
Aus psychiatrischer Sicht ist es ganz wichtig, dass
Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung nicht auseinander fallen.
Also wenn Psychiatrie nur noch dafür da ist Patienten zu
bewahren und zu beaufsichtigen, dann ist es auch ein Missbrauch der
Psychiatrie. Also wir müssen und dürfen Patienten auch hilfreiche
Behandlung nicht vorenthalten."

Eben: Ohne gewaltsame Körperverletzung gibt es auch keine,
beschönigend wie ein Hotelaufenthalt "Unterbringung" genannte,
Einsperrung mehr - darauf können wir uns verständigen. Das
Gewaltsystem Zwangspsychiatrie ist insgesamt illegal - siehe den
ersten Teil unserer Stellungnahme oben.

Am 13.3. haben die Grünen im Landtag in Stuttgart eine völlig
einseitig pro Zwang und Legalisierung von Körperverletzung
ausgerichtete "Anhörung" veranstaltet. Die anwesenden Betroffenen und
der Anwalt, der den ersten Erfolg beim BVerfG erstritten hat, haben in
aller Deutlichkeit protestiert, wie von dieser grün-roten Knallcharge
gegen ihre Grundrechte und Interessen vorgegangen wird:
Hier zum Anhören: http://www.freie-radios.net/portal/streaming.php?id=46443
Oder hier zum Sehen und zum Hören, auch mit weiteren kritischen
Stimmen, in einem 1/2 stündigen Video-Zusammenschnitt:
http://www.youtube.com/watch?v=9vjnHK-5vIk

Umfassende Informationen, Entscheidungen, Gutachten, Stellungnahmen
und Denkschrift zu den Beschlüssen des BVerfG hier:
http://www.zwangspsychiatrie.de/rechtliches/zwangsbehandlung-illegal

Dies ist eine Nachricht der
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.die-bpe.de

Klaus Roggendorf

unread,
May 3, 2012, 2:32:23 AM5/3/12
to
Re: Die gewaltfreie Psychiatrie, wer will sie noch verhindern?
Ist doch klar - die Gewalttäter!

Es gilt den Ursachen der Gewalt auf die Spur zu kommen, sie
sozial-wissenschaftlich, psychologisch und philosophisch zu
reflektieren, um demokratisch diskursiv einen ethisch-moralischen
Behandlungs- und Werte-Konsens im Denken und Handel
erarbeiten zu können.

Man ist auf dem Wege.

Klaus Roggendorf


"Werner-Fuss-Zentrum" <werne...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:30ff2492-5372-4def...@bs8g2000vbb.googlegroups.com...

katsa...@gmx.de

unread,
May 5, 2012, 11:18:49 AM5/5/12
to
Ich nehme Neuroleptika, seit etwa einem halben Jahr. Ich fühle mich noch
relativ gut, allerdings manchmal sehr müde/energielos. Ich finde es falsch,
für alles "den Psychiatern" die Schuld in die Schuhe schieben zu wollen,
oder wie lange bist _du_ schon in Behandlung? Antworten kannst du mir an
meine E-mail-Adresse senden.

"Klaus Roggendorf" schrieb im Newsbeitrag news:jnt8ps$31o$1...@online.de...
--
In einem Hotel wirst du - untergebracht?
?
paranoid??

noma...@safetymail.info

unread,
May 12, 2012, 9:17:40 AM5/12/12
to
Am 03.05.2012 08:32, schrieb Klaus Roggendorf:
> Re: Die gewaltfreie Psychiatrie, wer will sie noch verhindern?

Ich, denn ich will, dass dieser Mensch sein Leben ,lang dort nicht mehr
rauskommt-.


> Ist doch klar - die Gewalttäter!
>
> Es gilt den Ursachen der Gewalt auf die Spur zu kommen, sie
> sozial-wissenschaftlich, psychologisch und philosophisch zu
> reflektieren, um demokratisch diskursiv einen ethisch-moralischen
> Behandlungs- und Werte-Konsens im Denken und Handel
> erarbeiten zu können.
>
> Man ist auf dem Wege.

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