Zunächst das Wichtigste:
Am Montag, den 14.5. wird ab 9.15 Uhr vor dem Sozialministerium,
Schellingstr. 15 in Stuttgart
http://maps.google.com/maps?q=Schellingstra%C3%9Fe+15,+Mitte+70174+Stuttgart,+Baden-W%C3%BCrttemberg,+Deutschland&hl=de&ie=UTF8&ll=48.780995,9.17721&spn=0.011608,0.027874&sll=48.780432,9.174513&hnear=Schellingstra%C3%9Fe+15,+Mitte+70174+Stuttgart,+Baden-W%C3%BCrttemberg,+Deutschland&t=m&z=16
gegen den Versuch demonstriert, Zwangsbehandlung in der Psychiatrie
eine gesetzliche Bemäntelung zu verschaffen. Im Sozialministerium
findet unter Ausschluss aller Kritiker eine sog. "Anhörung" statt,
tatsächlich ist es aber eine Agitations- und Propagandaveranstaltung
von Tendenzgutachtern und Hofschranzen der Psychiatrie. Ende gegen 13
Uhr.
Zu der Demonstration ruft auf:
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener Sektion Baden-
Württemberg
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
Weitere umfangreiche Informationen sind hier zu finden:
http://www.zwangspsychiatrie.de/kampagnen/zwangsbehandlung-illegal
----------------------------------------------
Aus der Tageszeitung vom 26.4.
http://www.taz.de/%2192298/ haben wir
erfahren, dass die Bremer Bürgerschaft (so heißt der Landtag in
Bremen) dem Antrag Drs 18/268 Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention auch für psychisch Kranke
http://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/Drs-18-268_d17.pdf
zugestimmt hat:
Leider mussten wir feststellen, dass dieser Antrag an der zentralen
Stelle erneut mit einer Lüge aufwartet, Zitat aus dem Antrag:
Die Konvention sichert Menschen mit Behinderungen den Schutz vor
Diskriminierung zu und verbietet es, Menschen allein aufgrund ihrer
Behinderung die Freiheit zu entziehen oder zur Behandlung zu zwingen.
Das ist eine falsche Unterstellung.
Richtig ist vielmehr: In der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) Art.
14 b) steht:
Das Vorliegen einer Behinderung rechtfertigt in keinem Fall eine
Freiheitsentziehung.
Da staatlicherseits versucht wurde, diese klaren und
unmissverständlichen Worte nichtsdestotrotz in ihr Gegenteil zu
verkehren, hat das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte am 26.1.2009
in einem Statement
http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrcouncil/docs/10session/A.HRC.10.48.pdf
an die UN-Vollversammlung im Abschnitt 48 folgendes erklärt, um jeder
Möglichkeit eines vorgetäuschten „Missverständnisses“ den Boden zu
entziehen:
Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b des Übereinkommens stellt
eindeutig fest, dass „das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall
eine Freiheitsentziehung rechtfertigt“. Die während der Ausarbeitung
des Übereinkommens gemachten Vorschläge, das Verbot der Internierung
auf „allein“ mit Behinderung begründete Fälle zu beschränken, wurden
abgelehnt. Infolgedessen umfasst rechtswidrige Internierung
Situationen, in denen die Entziehung der Freiheit auf einer
Kombination einer psychischen oder geistigen Behinderung und anderen
Elementen wie etwa Gefährlichkeit oder auch Versorgung und Behandlung
basiert.
Wenn also im Jahr 2012 immer noch versucht wird, das Wörtchen „allein“
in Art. 14 b) hineinzulügen, erfolgt dies in der offensichtlich
betrügerischen Absicht, um so die Behindertenrechtskonvention ungültig
zu machen und die Menschenrechte zu missachten, wenn nicht sogar zu
verhöhnen.
Alle Bedingungen, die nach diesem Satz in dem Antrag formuliert
werden, Zitat:
Voraussetzung der UN-Behindertenkonvention ist zusätzlich, dass
die Maßnahmen verhältnismäßig und auf die Umstände der Person
zugeschnitten sind. Des Weiteren müssen sie von möglichst kurzer Dauer
sein und einer regelmäßigen Überprüfung durch eine zuständige,
unabhängige und unparteiische Behörde oder eine gerichtliche Stelle
unterliegen.
sind also genauso eine falsche Unterstellung, genauer eine
betrügerische Lüge.
Aber warum hat sich die Bremische Bürgerschaft geschlossen wie ein
Corps gegen die angeblich oder tatsächlich „psychisch Kranken“
gestellt und es gab nicht eine Enthaltung, geschweige denn eine
einzige Oppositionsstimme? Weil offenbar alle verbissen daran
festhalten wollen, dass es Menschen und Geisteskranke gäbe.
So kommt es zu der weiteren Lüge, dass es überhaupt um die BRK ginge,
denn dann hätte die Bürgerschaft schon 2008 reagieren müssen, als im
April 2008 alle Mitglieder der Bürgerschaft ein umfangreiches
Rechtsgutachten genau zu der Frage der Unvereinbarkeit des PsychKG mit
der BRK erhielten. Damals kam es bezeichnenderweise zu einem Vorfall,
wie er in dieser Aktennotiz festgehalten wurde:
Aktennotiz
Am 16.4.2008 haben wir ein an die Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener e.V. gerichtetes Fax erhalten, in dem auf ein
Anschreiben adressiert an dem Abgeordneten Herrn Christian Weber
handschriftlich folgende Mitteilung – ohne Unterschrift - gekritzelt
wurde: "Verteilung an die Abgeordneten wurde vom Direktor nicht
erlaubt", sowie: "Bitte um schelle Info, was mit den Briefen gemacht
werden soll, ansonsten erfolgt Vernichtung."
Um ca. 13.15 Uhr haben wir daraufhin bei der Bürgerschaft Bremen
(Landtag von Bremen) angerufen und wurde mit dem Herrn Behrmann (o.ä.)
von "der Geschäftsstelle" verbunden, der mir die Richtigkeit o.g.
Mitteilung bestätigte und der hinzufügte, daß bei nicht Abholung bis
Freitag, den 18.4.2008, alle 83 jeweils persönlich an die Abgeordneten
adressierten Briefe vernichtet werden würden. Weiterhin nannte er mir
Frau Grothe-Hühnecker als Ansprechpartnerin in dieser Angelegenheit.
Nach einem Brief von RA Scharmer mit der Frage nach der
Rechtsgrundlage der Verweigerung, die Briefe den Abgeordneten
weiterzuleiten, wurde zurückgerudert und die Gutachten den
Abgeordneten ausgehändigt. Das Gutachten ist immer noch hier
veröffentlicht:
http://www.die-bpe.de/stellungnahme
Welcher Betrug mit der Behindertenrechtskonvention im folgenden - auch
in Bremen - abgezogen wurde, kann en Detail in dieser hier
veröffentlichten Chronik nachgelesen werden:
http://www.zwangspsychiatrie.de/2009/06/chronik-eines-betrugs
Der wahre Grund, dass nun auf einmal dieser Antrag in der Bürgerschaft
gestellt wurde, ist der, dass das BVerfG in zwei Entscheidungen die
Gesetze für psychiatrische Zwangsbehandlung genichtet hat und damit
festgestellt hat, dass alle vermeintlich gesetzlichen Grundlagen seit
62 Jahren nie zwangsweise zu erduldenden Körperverletzung
rechtfertigen konnten.
Deswegen hatte die-BPE allen Abgeordneten der Bürgerschaft mit einem
Schreiben am 24.10.2011 das Gutachten von Prof. Wolf-Dieter Narr, RA
Thomas Saschenbrecker und RA Dr. Eckart Wähner:
http://www.grundrechtekomitee.de/sites/default/files/Gutachten..pdf
BEHINDERUNG, MENSCHENRECHTE UND ZWANG
Zu den Graden und Grenzen legalen und legitimen Zwangs im Umgang
mit psychisch behinderten Menschen am Beispiel der Psychiatrie als
Wissenschaft und Praxis. Notwendige bundes- und länderrechtliche
Folgen – Konsequenzen für die Psychiatrie als praktische Wissenschaft
zugestellt. Daraufhin hat Herr Bensch von der CDU eine Anfrage an die
Senatorin für Gesundheit gestellt. Die Senatorin antwortete am
13.2.2012 u.a. auf Frage 1:
Die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt
Anforderungen an die rechtlichen Grundlagen einer Behandlung von
Maßregelvollzugspatienten gegen deren Willen auf, die vom bremischen
PsychKG nach einer ersten Bewertung nicht vollständig erfüllt werden.
Da offenbar rot-grüne Ordnungsfanatiker besonders begierig sind, die
durch das BVerfG auch in der Psychiatrie endlich zugebilligte
Körperverletzungs-Freiheit durch staatliche erzwungene Duldung von
Eingriffen in den Körper zu nehmen, machte die-BPE alle Mitgliedern
des Gesundheitsausschusses der Bremer Bürgerschaft auf diese Lügen
aufmerksam und versorgte sie mit dem Gutachten von Prof. Wolf-Dieter
Narr und RA Thomas Saschenbrecker, in dem diese nachweisen, dass der
Versuch der Baden-Württembergischen Landesregierung so ein Gesetz zu
formulieren, gründlich gescheitert ist.
Wie schon 2008 gefordert hoffen und wünschen wir uns, dass die
Bremische Bürgerschaft endlich alle Formen von Zwangseinweisung und
Zwangsbehandlung aus dem PsychKG löscht, um damit dann tatsächlich der
BRK gerecht zu werden.
Allein uns fehlt nach all diesen Lügen der Glaube.
-----------------------------------
Am 2.5. fand zum 18. mal in Folge am Remembrance und Resistance Tag
der T4 Umzug statt. Er stand unter dem Motto:
Psychiatrische Genetik = Neo-Nazi-Eugenik
und führt zum Sitz der DGPPN.
Viele Bilder und der Aufruf dokumentieren das Ereignis:
http://www.freedom-of-thought.de/may2
----------------------------------
Die PatVerfü wird richtig eingeschätzt:
Prof. Fritz Simon ist einer der Oberprofs. von der systemischen und
Familien Therapie:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_B._Simon
also ziemlich im Kernbereich der Psychiatrie.
Er schreibt in seinem Blog:
http://www.carl-auer.de/blog/simon/patverfu/
Ich war im Kino. Der Film war gut, aber darüber will ich hier
nicht schreiben. Viel interessanter war eine Werbung vor dem Film:
Zwei Nackte tanzen in der Mitte Berlins. Die Polizei wird
gerufen, die beiden werden abtransportiert und einer psychiatrischen
Zwangsbehandlung zugeführt….
Das ist die erste Version.
Die zweite ist ganz anders. Wieder tanzen die beiden nackt,
wieder kommt die Polizei. Aber diesmal zeigen die beiden ihre
Patientenverfügung, durch die sie jegliche psychiatrische Diagnostik
und alle daraus resultierenden Zwangsmaßnahmen ablehnen. Die beiden
Polizisten ziehen mit der freundlichen Empfehlung, die beiden sollten
sich doch das nächste Mal wenigstens Schlüpfer anziehen, von dannen…
Und all das kommentiert Nina Hagen mit dem Satz:
“Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!”
Es lohnt sich, die Website dazu zu studieren (http://
www.patverfue.de). Hier wird der Hintergrund solch einer
Patientenverfügung dargelegt, wie man sie erstellt, was zu bedenken
ist, was die Nebenwirkungen sein können etc.
Eine, wie ich finde, höchst interessante Möglichkeit die Macht
der Psychiatrie und der Psychiater zu begrenzen.
Wenn sie weite Verbreitung finden würde, könnte dies die
Grundfesten der zeitgenössischen Psychiatrie erschüttern.
Na das scheint auch die DGPPN und die Bundesdirektorenkonferenz
bemerkt zu haben :-)
Dies ist eine Nachricht des
Werner-Fuß-Zentrum im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
www.psychiatrie-erfahrene.de
Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
Informieren Sie sich: www.patverfü.de
Neu: Auch im Facebook:
https://www.facebook.com/patverfue