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Kosten für Zahnspange

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Thomas Mayer

unread,
Dec 27, 2009, 10:39:54 AM12/27/09
to
Hallo,

unsere Tochter braucht eine Zahnspange . zumindest behauptet das der
Kieferorthop�de!
Eine Kostenaufstellung zeigt uns an dass wir nun 3500 Euronen locker machen
m�ssen.

Die Krankenkassen lehnt nun aber die Kosten�bernahme ab, da es sich nur eine
"Stufe 2"
handet - die Kosten werden erst ab "Stufe 3" �bernommen. Jedoch hat die
Krankenkasse
festgelegt dass es sich um "Stufe 2" handelt - nicht der Kieferorthop�de!!

Wie wird diese Stufe errechnet und was kann ich nun tun, dass ich nicht auf
den Kosten
sitzen bleibe??

DANKE
TOM


Laurianne Gardeux

unread,
Dec 29, 2009, 7:17:14 PM12/29/09
to
Thomas Mayer à écrit :

> unsere Tochter braucht eine Zahnspange . zumindest behauptet das der

> Kieferorthopäde!

Heisst das vielleicht, dass Du das anders siehst? Und was sagt denn Deine
Tochter dazu? Immerhin macht der Kieferorthopäde mit Zahnspangen sein
Geschäft ...

Für mich war das Tragen einer Zahnspange eine physische und psychische
Qual. Und meine Zähne liessen sich trotz Spange nicht bändigen.


> Eine Kostenaufstellung zeigt uns an dass wir nun 3500 Euronen locker

> machen müssen.

Und dann, nach zwei Jahren, wird es heissen: "wir sollten nochmals zwei
Jahre weitermachen, mit einer neuen Spange"...

> Die Krankenkassen lehnt nun aber die Kostenübernahme ab, da es sich nur
> eine "Stufe 2"
> handet - die Kosten werden erst ab "Stufe 3" übernommen. Jedoch hat die


> Krankenkasse
> festgelegt dass es sich um "Stufe 2" handelt - nicht der

> Kieferorthopäde!!


>
> Wie wird diese Stufe errechnet und was kann ich nun tun, dass ich nicht
> auf
> den Kosten
> sitzen bleibe??

Keine Spange für die Tochter, ausser sie wäre wirklich medizinisch
begründet (wäre dann ja vermutlich Stufe 3 oder höher).

LG

Thomas Mayer

unread,
Dec 30, 2009, 8:00:07 AM12/30/09
to

"Laurianne Gardeux" <l...@romandie.com> schrieb

>
> Keine Spange für die Tochter, ausser sie wäre wirklich medizinisch
> begründet (wäre dann ja vermutlich Stufe 3 oder höher).
>
>

Medizinisch begründet??
Ja klar, das ist sie doch. Der Kieferorthopäde sagt, dass das Gebiss ca. 5mm
verschoben ist und dies, seit der letzten Untersuchung, schlechter geworden ist!

Deshalb doch auch die Frage, wer diese Stufe errechnet. Klar hat die KK lieber
Stufe 2 als Stufe 3 - wir sehen das natürlich umgekehrt.
ALSO: Wie errechnet die KK die Stufen?

Oder reicht nochmal ein Anruf beim Kieferorthopäden mit diesem Hinweis??


Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht??

CU
TOM

Thomas Hochstein

unread,
Dec 30, 2009, 10:06:51 AM12/30/09
to
Thomas Mayer schrieb:

> Medizinisch begr�ndet??


> Ja klar, das ist sie doch.

Ist sie das?

> Der Kieferorthop�de sagt, dass das Gebiss ca. 5mm


> verschoben ist und dies, seit der letzten Untersuchung, schlechter geworden ist!

Ist das medizinisch bedeutsam? Oder ist es - nur - kosmetisch
bedeutsam? Oder ist es gar nicht bedeutsam?

> Deshalb doch auch die Frage, wer diese Stufe errechnet. Klar hat die KK lieber

> Stufe 2 als Stufe 3 - wir sehen das nat�rlich umgekehrt.


> ALSO: Wie errechnet die KK die Stufen?

Wie w�re es mal mit kurz googeln? ;)

Aus
<http://www.eltern.de/gesundheit-und-ernaehrung/medizin/zahnspange.html>
(unter den ersten f�nf Treffen bei 'zahnspangen stufe 2', wobei
darunter auch schon Treffer von Web2News-Gateways sind, die diesen
Thread hier liefern) kann man neben Perlen der zahnmedizinischen
Wissenschaft [1] auch folgendes entnehmen:

| Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine kieferorthop�dische
| Behandlung nur noch, wenn die medizinische Notwendigkeit anhand eines
| Kriterienkatalogs nachgewiesen werden kann.
| Ma�geblich ist das sogenannte kieferorthop�dische
| Indikationsgruppensystem (KIG) mit den Graden 1 bis 5. Bei Grad 3 bis
| 5 �bernehmen gesetzliche Krankenkassen die Behandlung zu 100 Prozent.

Und:
| Wenn das Kind nur als Grad 1 oder 2 eingestuft wird, �bernimmt die
| Kasse die Kosten nicht - was aber nicht hei�t, dass es sich bei den
| betroffenen Kindern nur um "Sch�nheitsma�nahmen" handelt.

�h ... doch. Offenbar fehlt dann n�mlich (zumindest bei Grad 1) die
medizinische Notwendigkeit.

Anyway, mit dem Stichwort "kieferorthop�disches
Indikationsgruppensystem" findet man dann
<http://de.wikipedia.org/wiki/Kieferorthop%C3%A4dische_Indikationsgruppen>
und <http://www.kfo-online.de/inhalt_21abckfo.html>. Unter ersterer
URL kann man zum Zeitpunkt meines Postings lesen:

| Um die Entscheidung des Kieferorthop�den nachpr�fbar zu machen,
| insbesondere f�r Gutachter und f�r �berpr�fungen im Rahmen der
| Wirtschaftlichkeitspr�fung (mit nachfolgenden Regressforderungen an
| den Kieferorthop�den), aber auch um gegen�ber den fordernden Eltern
| der behandlungsbed�rftigen Kinder ein objektives Entscheidungs- und
| Rechtfertigungskriterium zu haben, basieren die Indikationsgruppen
| auf objektiven Messungen (im Milimeterbereich) am Gipsmodell des
| Kiefers.

Beantwortet das die Frage (zumindest teilweise)?

-thh

PS: Es hilft nicht selten mehr, wenn man zun�chst einmal selbst
recherchiert; sehr oft steht die Antwort auf die eigenen Fragen
n�mlich schon irgendwo im Netz, und man bekommt umfassendere und/oder
kompetentere Antworten als in diversen Newsgroups oder Foren. Vor
allem kann man dann viel genauere Fragen stellen und die Antworten
einsch�tzen ...

[1] Man lese und staune:
| Soheyl Sigari: "Der Bionator kann sich nicht nur positiv auf den
| Mundbereich auswirken, sondern auch auf die Wirbels�ure, auf Atmung,
| Geh�r, Stoffwechsel, Lymph- und Immunsystem und �ber die Kopf- und
| K�rperhaltung auf das gesamte Bewegungssystem mit Muskeln und
| Knochen."
Er "kann" - soso. Vielleicht kann er auch noch direkt die Chakren
ausrichten und den energetischen Flow neu justieren ...

Laurianne Gardeux

unread,
Dec 30, 2009, 12:13:05 PM12/30/09
to
Thomas Mayer à écrit :

> "Laurianne Gardeux" <l...@romandie.com> schrieb
>>
>> Keine Spange für die Tochter, ausser sie wäre wirklich medizinisch
>> begründet (wäre dann ja vermutlich Stufe 3 oder höher).
>>
>>
>>
> Medizinisch begründet??
> Ja klar, das ist sie doch. Der Kieferorthopäde sagt, dass das Gebiss ca.
> 5mm verschoben ist und dies, seit der letzten Untersuchung, schlechter
> geworden ist!

Vermutlich sind 5mm Abweichung von dem von der Werbeindustrie und den
Kieferothopäden vorgeschriebenen mitteleuropäischen Schönheitsideal zu
wenig, um für die Krankenkassen als medizinische Begründung zu gelten.

Dass es in erster Linie um das Geschäft geht, wird auch deutlich nach
einem kurzen Besuch in der Höhle des (eines) Löwen:

http://www.kiss-orthodontics.de

Da wird unter anderem geraten, die Vollmacht an den Orthopäden abzugeben,
damit der direkt mit der Kasse verhandeln kann. Oder Dich halt auf einen
Prozess mit der Kasse einzulassen ...

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