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GPL und Datenbestand

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Markus Deckmann

unread,
Jul 23, 2008, 8:38:26 AM7/23/08
to
Hi Leute,

bin gerade auf der Suche nach einer Softwarelizenz und bin dabei über
die Lizenz der GPL gestolpert. Dabei steht auf Wikipedia
(http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_General_Public_License) unter
Freiheiten folgendes beschrieben:

[zitat]
1. Das Programm darf ohne jede Einschränkung für jeden Zweck genutzt
werden. Kommerzielle Nutzung ist hierbei ausdrücklich erlaubt.

2. Kopien des Programms dürfen kostenlos oder auch gegen Geld verteilt
werden, wobei der *Quellcode* mitverteilt oder dem Empfänger des
Programms auf Anfrage zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt
werden muss. Dem Empfänger müssen dieselben Freiheiten gewährt werden –
wer z. B. eine Kopie gegen Geld empfängt, hat weiterhin das Recht, diese
dann kommerziell oder auch kostenlos zu verbreiten. Lizenzgebühren sind
nicht erlaubt. Niemand ist verpflichtet, Kopien zu verteilen, weder im
Allgemeinen, noch an irgendeine bestimmte Person – aber wenn er es tut,
dann nur nach diesen Regeln.

3. Die Arbeitsweise eines Programms darf studiert und den eigenen
Bedürfnissen angepasst werden.

4. Es dürfen auch die gemäß Freiheit 3 veränderten Versionen des
Programms unter den Regeln von Freiheit 2 vertrieben werden, wobei dem
Empfänger des Programms der Quellcode der veränderten Version verfügbar
gemacht werden muss. Veränderte Versionen müssen nicht veröffentlicht
werden; aber wenn sie veröffentlicht werden, dann darf dies nur unter
den Regeln von Freiheit 2 geschehen.
[/zitat]

zu 1.
-----
Ok, ich darf also mit GPL-lizensierter Software kommerzielle Produkte
herstellen und diese auch gegen Geld vertreiben.

zu 2.
-----
Dieser Punkt bestätigt meine Annahme in Punkt 1 bzgl. des kommerziellen
Vertriebs, wird allerdings erweitert durch den Punkt das der Kunde durch
diesen Kauf dieselbe Lizenz, also die GPL, für das Produkt erwirbt.
Dadurch steht es ihm natürlich auch frei die Software beliebig kostenlos
weiter zu geben.

Jetzt überlege ich mir gerade das die einzige kommerzielle Nutzung die
also mit GPL möglich ist die des Datenverkaufs sein kann. Heutzutage
befinden sich viele Informationen eines Anwendungssystems innerhalb von
Datenbanken. Der *Quellcode* eines Programms stellt nur noch die
logische Ablaufschicht dar, das wichtige an dem Anwendungssystem sind
allerdings die in ihm enthaltenen Daten.

Auch wenn das Datenbanksystem wie MySQL selbst unter der GPL steht, das
sichert nur die Weitergabe des *Quellcodes*, dürften die Daten innerhalb
des DBMS dem Urheber gehören. Daraus schließe ich das man, sollte man
mit GPL-lizenzierter Software bspw. eine Webseite erstellen,
verpflichtet ist den Quellcode von bspw. Typo3 weiterzugeben. Weiterhin
darf der Kunde mit diesem Quellcode das selbe tun, ihn hemmungslos
verteilen wie er lustig ist, im Rahmen der GPL-Lizenz eben. ;-)

Da jede Weiterentwicklung oder zusätzliche Programmierung, laut Punkt 4,
ebenfalls im Quellcode mitgeliefert werden muss bleiben am Ende
lediglich die Dateninhalte der Datenbank das was der Entwickler
verkaufen kann und was nicht unter der GPL stehen kann weil es sich hier
um keine Software sondern Informationen handelt, oder?

Auf die Dateninhalte bzw. Informationen besteht doch in gewisser Weise
ein Urheberrecht welches durch die GPL gar nicht berührt werden kann.
Demnach dürften hier doch ganz andere Rechte gelten ähnlich bspw. wie
bei Büchern mit Informationen in denen "Raubkopien" auch geahndet werden
können bzw. dem Käufer unterbunden werden kann das er sein gekauftes
Exemplar vervielfältigt.

Das wiederum bedeutet doch das der Kunde lediglich den blanken Quellcode
weitergeben darf, allerdings keinerlei Dateninhalt (mit Ausnahme des
Standardinhalts zu Grundinstallationszeitpunkt von bspw. Typo3) oder
Dokumentation der Software. Ein eventueller Empfänger der Software hätte
also dann zwar den Quellcode und auch die teuer entwickelten Extensions
allerdings keinerlei Anleitung dazu geschweige denn lauffähige Beispiel
für deren Verwendung, diese sind ja in den Dateninhalten der Datenbank
gespeichert und nicht im Quellcode bzw. in der Dokumentation verzeichnet.

Das hebelt den Sinn von GPL doch vollkommen aus oder hab ich irgendwo
einen Wurm drin? Oder stehen womöglich die durch GPL-Algorithmen
erzeugten Informationen innerhalb der Datenbank dadurch selbst unter der
GPL obwohl sie eigentlich für sich genommen keine Software mehr
darstellen? Wenn ja, verträgt sich das mit dem bereits angewendeten
Urheberrecht?

Was sagt ihr hier dazu? Würd mich über Meinungen dazu freuen...

Ciao Markus

Hero Wanders

unread,
Jul 23, 2008, 9:13:11 AM7/23/08
to
Hallo,

> bin gerade auf der Suche nach einer Softwarelizenz und bin dabei über

> die Lizenz der GPL gestolpert. Dabei steht auf Wikipedia [...]
> folgendes beschrieben:
> [...]

Wenn du verlässliche Informationen zu dieser Lizenz haben möchtest,
musst du sie im englischsprachigen Originaltext lesen.
Ich habe das nicht gemacht, aber vielleicht findest du ja, was du
brauchst darin:

http://www.gnu.org/licenses/licenses.html

Dort findest du diverse Texte rund um die GPL und andere Lizenzen.


Viele Grüße
Hero

Jochen Theodorou

unread,
Jul 23, 2008, 9:46:47 AM7/23/08
to
Markus Deckmann schrieb:

> Hi Leute,
>
> bin gerade auf der Suche nach einer Softwarelizenz und bin dabei über
> die Lizenz der GPL gestolpert. Dabei steht auf Wikipedia
> (http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_General_Public_License) unter
> Freiheiten folgendes beschrieben:
>
[GPL]

>
> zu 1.
> -----
> Ok, ich darf also mit GPL-lizensierter Software kommerzielle Produkte
> herstellen und diese auch gegen Geld vertreiben.
>
> zu 2.
> -----
> Dieser Punkt bestätigt meine Annahme in Punkt 1 bzgl. des kommerziellen
> Vertriebs, wird allerdings erweitert durch den Punkt das der Kunde durch
> diesen Kauf dieselbe Lizenz, also die GPL, für das Produkt erwirbt.
> Dadurch steht es ihm natürlich auch frei die Software beliebig kostenlos
> weiter zu geben.

ja

> Jetzt überlege ich mir gerade das die einzige kommerzielle Nutzung die
> also mit GPL möglich ist die des Datenverkaufs sein kann. Heutzutage
> befinden sich viele Informationen eines Anwendungssystems innerhalb von
> Datenbanken. Der *Quellcode* eines Programms stellt nur noch die
> logische Ablaufschicht dar, das wichtige an dem Anwendungssystem sind
> allerdings die in ihm enthaltenen Daten.

Datenbanken geniesen sogar einen besonderen Schutz bezüglich der
Urheberschaft.

> Auch wenn das Datenbanksystem wie MySQL selbst unter der GPL steht, das
> sichert nur die Weitergabe des *Quellcodes*,

und des Programmes

> dürften die Daten innerhalb des DBMS dem Urheber gehören.

mit dem "gehören" ist das immer so eine Sache. Es geht um die
Verwertungsrechte bzw. wie diese aussehen. Es kommt vielleicht auch
darauf an wie die Daten gespeichert sind. Sind die Daten im Quelltext
des GPL-Programmes, dann ist ja klar, dass diese Daten auch unter die
GPL fallen. Wenn die nun in dem Dateiformat der Datenbank gespeichert
sind und diese Datei enthält Teile des Programmes der Datenbank... Naja
gut, ist ja kein Compiler ;)

> Daraus schließe ich das man, sollte man
> mit GPL-lizenzierter Software bspw. eine Webseite erstellen,
> verpflichtet ist den Quellcode von bspw. Typo3 weiterzugeben. Weiterhin
> darf der Kunde mit diesem Quellcode das selbe tun, ihn hemmungslos
> verteilen wie er lustig ist, im Rahmen der GPL-Lizenz eben. ;-)

was genau da weitergegeben werden muss bei Webanwendungen ist so eine
Sache. ExtJS zum Beispiel hat glaube ich die Lizenz zur GPL geändert und
interpretiert die GPL so, dass du den Code deiner Webanwendung
offenlegen musst, sobald dieser etwas von ExtJS erweitert... oder man
kauft iene kommerzielle Lizenz... nunja, ich denke es ist da müßig zu
diskutieren ob das so von der GPL abgedeckt wird (gibt da extra die
AGPL), aber wenn dass der Wille der Autoren ist, dann sollte man das so
auch akzeptieren. Sie erklären es ja immerhin.

> Da jede Weiterentwicklung oder zusätzliche Programmierung, laut Punkt 4,
> ebenfalls im Quellcode mitgeliefert werden muss bleiben am Ende
> lediglich die Dateninhalte der Datenbank das was der Entwickler
> verkaufen kann und was nicht unter der GPL stehen kann weil es sich hier
> um keine Software sondern Informationen handelt, oder?

und service rund um das Programm herum. Also Schulungen, Anpassungen,
und anderes

> Auf die Dateninhalte bzw. Informationen besteht doch in gewisser Weise
> ein Urheberrecht welches durch die GPL gar nicht berührt werden kann.
> Demnach dürften hier doch ganz andere Rechte gelten ähnlich bspw. wie
> bei Büchern mit Informationen in denen "Raubkopien" auch geahndet werden
> können bzw. dem Käufer unterbunden werden kann das er sein gekauftes
> Exemplar vervielfältigt.

Die Daten können auch unter der GPL oder einer anderen, kompatiblen
Lizenz stehen

> Das wiederum bedeutet doch das der Kunde lediglich den blanken Quellcode
> weitergeben darf, allerdings keinerlei Dateninhalt (mit Ausnahme des
> Standardinhalts zu Grundinstallationszeitpunkt von bspw. Typo3) oder
> Dokumentation der Software.

die Dokumentation kann auch eine eigene Lizenz haben

> Ein eventueller Empfänger der Software hätte
> also dann zwar den Quellcode und auch die teuer entwickelten Extensions
> allerdings keinerlei Anleitung dazu geschweige denn lauffähige Beispiel
> für deren Verwendung, diese sind ja in den Dateninhalten der Datenbank
> gespeichert und nicht im Quellcode bzw. in der Dokumentation verzeichnet.

woher hat er dann ursprünglich die Dokumentation?

> Das hebelt den Sinn von GPL doch vollkommen aus oder hab ich irgendwo
> einen Wurm drin? Oder stehen womöglich die durch GPL-Algorithmen
> erzeugten Informationen innerhalb der Datenbank dadurch selbst unter der
> GPL obwohl sie eigentlich für sich genommen keine Software mehr
> darstellen? Wenn ja, verträgt sich das mit dem bereits angewendeten
> Urheberrecht?

Beim GCC zum Beispiel macht man einen Zusatz zur GPL, der besagt, dass
durch diesen Compiler erzeugte Programme nicht der GPL unterliegen
müssen, obwohl der Compiler selbst unter GPL steht. Hintergrund ist der,
dass der Compiler eigenen Code in die erzeugten Programme einbaut, der
unter GPL steht. Dadurch wird das erzeuge Programm zu einem abgeleiteten
Werk und müsste demnach unter die GPL. Der Zusatz verhindkert das und
erlaubt dir für das binary die Lizenz zu wählen. Es kann also durchaus
passieren, dass der Output eines Programmesunter die GPL fällt, aber es
kommt darauf an, was da erzeugt wird. Im Urheberrecht gibt es dann auch
noch die Schöpfungshöhe.

Bis dann, theo

Heinrich Moser

unread,
Jul 24, 2008, 4:59:44 AM7/24/08
to
Hi!

Markus Deckmann <Markus.D...@web.de> writes:
> Daraus schließe ich das man, sollte man mit GPL-lizenzierter
> Software bspw. eine Webseite erstellen, verpflichtet ist den
> Quellcode von bspw. Typo3 weiterzugeben.

Nur, wenn du die Webseite auch "weitergibst". Ich erinnere an das
folgende Zitat aus deinem Posting:

| Niemand ist verpflichtet, Kopien zu verteilen, weder im Allgemeinen,
| noch an irgendeine bestimmte Person – aber wenn er es tut, dann nur
| nach diesen Regeln.

Sprich: Wenn du die Webseite (mit dem von dir modifizierten Typo3) an
einen Kunden weitergibst, hat auch er die GPL-Freiheiten an dem
Code. Wenn du hingegen die Webseite selbst hostest (z.B. gegen Geld
für den Kunden), kann dich niemand zwingen, deine Typo3-Modifikationen
herzugeben.

LG,
Heinzi

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