Wolfgang Fieg
unread,Apr 26, 2013, 2:42:48 PM4/26/13You do not have permission to delete messages in this group
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Horst-D.Winzler schrieb:
> Am 22.04.2013 20:36, schrieb Franz Glaser:
>> (Woher der Paulus das Redeverbot für die Frauen hatte)
>>
>> In Griechenland besaßen die Frauen zur Zeit des Paulus keine politischen
>> Rechte und durften sich am gesellschaftlichen Leben allein nicht
>> beteiligen. So war ihnen nicht erlaubt, Grund und Boden zu erben und zu
>> besitzen und sie durften keine Geschäfte tätigen, deren Wert den eines
>> Scheffels Getreide überstieg.
>>
>> Die Verantwortung für alle Belange einer Frau oblag ihrem Ehemann, Vater
>> oder Vormund. Wenn der Vater ohne männliche Nachkommen starb, ging die
>> Tochter zusammen mit den Besitzwerten an den nächsten männlichen
>> Verwandten, der bereit war, sie zur Frau zu nehmen.
>>
>> In Rom wurden den Frauen etwas mehr Rechte eingeräumt, obwohl auch da
>> der pater familias die Kontrolle über die Gattin hatte, die ohne ihn
>> keine Geschäfte tätigen durfte.
>>
>
> Viel anders war das in Deutschland um 1900 doch auch nicht.
>
Das kann man so einfach nicht sagen. Sie hatten kein Wahlrecht, aber das
hat viele Frauen nicht gehindert, sich in die politischen Debatten der
Kaiserzeit und des ersten Weltkrieges einzumischen (Bertha v. Suttner,
Rosa Luxemburg, Clara Zetkin, Lilly Braun, um nur einige zu nennen).
Bürgerlich-rechtlich galt seit 1.1.1900 in D einheitlich für alle neuen
Ehen als Regelgüterstand der Güterstand der Verwaltung und Nutznießung
des Mannes, der Vermögen (mobilien und Immoibilien) der Frau nicht
ausschloß, sondern nur der Verwaltung und Nutznießung des Mannes
unterwarf, wofür er ihr aber standesgemäßen Unterhalt zu gewähren hatte.
Außerdem gab es jede Menge Vorbehaltsgut (z. B., wenn die Frau
selbständig ein Erwerbsgeschäft betrieb, auch alles, was sie geerbt
hat), das von der Verwaltung und Nutznießung des Mannes ausgenommen war.
Letztendlich war das alles auch nur der Regelgüterstand,
Gütergemeinschaft konnte ebenso wie Gütertrennung ehevertraglich
vereinbart werden.
Man darf die praktische Bedeutung dieser Fragen für die breiten Massen
des Volkes nicht überwerten. Nicht umsonst hieß und (heißt) das Gesetz,
in dem das alles geregelt war "Bürgerliches" Gesetzbuch. Die Männer und
Frauen aus der Arbeiterklasse hatten kein Vermögen, über dessen
"Verwaltung und Nutznießung" sich zu diskutieren lohnte. Sie waren jeden
Tag aufs Neue froh, wenn sie genug zu essen hatten, die Plagen kleiden
und ernähren und die Miete bezahlen konnten.
Wolfgang