War es bei der Registrierung eines unehelich geborenen Kindes (1946)
beim Standesamt zwingend, den Vaternamen anzugegeben, oder konnte
man -wie beim mir vorliegenden Auszug aus dem Taufregister- dieses
Feld "blank" lassen?
fragt freundlichst
Nicholas
Amen. :-D
> War es bei der Registrierung eines unehelich geborenen Kindes (1946)
> beim Standesamt zwingend, den Vaternamen anzugegeben, oder konnte
> man -wie beim mir vorliegenden Auszug aus dem Taufregister- dieses
> Feld "blank" lassen?
Kann das �berhaupt ein Pflichtfeld sein? Es gibt gen�gend M�tter, die
den Namen der V�ter ihrer Kinder nicht kennen. Gerade 1946 d�rften es in
Deutschland besonders viele gewesen sein.
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CU Christoph Maercker.