ich möchte hier mal - auch wenn es vielleicht schon dran war - ein Thema
anschneiden, das vielleicht auch wieder etwas mehr Traffic in dieser gerade
etwas weniger besuchten NG generiert.
Heutzutage - im _Gegensatz_ zu früher - kann ein Mann auch den Namen der
Ehefrau annehmen.
Ist das nicht aus genealogischer Sicht verheerend?
Ich meine doch ja; denn dadurch gestaltet sich Ahnenforschung - sagen wir in
50 Jahren von nachfolgenden Generationen aus - größtenteils schwierig, weil
so eine Namensänderung leicht unter den Tisch fallen und die Recherche
beträchtlich erschweren kann, z. B. wenn irgendwelche Dokumente verschollen
sind.
Dann mag ein genealogisch interessierter Nachfahre im Jahre 2055 die Chronik
Stück für Stück Revue passieren lassen, stößt dann aber u. U. irgendwo in
ein schwarzes Loch, weil er aufgrund einer fehlenden Information die
Namensänderung im Jahre 2007 nicht beachtet und dann den Stammbaum nicht
weiter zurückrechnen kann.
Erst wenn der Geistesblitz dann kommt "Ach _so_, der hieß ja bis 2006 noch
Müller, erst 2007 hieß er Lehmann [nach seiner Frau]", lässt sich die
Forschung fortsetzen.
Ein Problem, das gegenwärtig vielleicht noch nicht _so_ spruchreif ist - da
eben _unsere_ Vorfahren diese Namensänderungen noch nicht so exzessiv
praktiziert haben wie die Menschen heute -, aber vielleicht schon in ein
paar Jahren Thema sein _wird_.
-Andreas
> Heutzutage - im _Gegensatz_ zu früher - kann ein Mann auch den Namen der
> Ehefrau annehmen.
Das war auch schon früher so. Nur nicht in Deutschland. Deine Sichtweise
ist zu beschränkt.
> Dann mag ein genealogisch interessierter Nachfahre im Jahre 2055 die Chronik
> Stück für Stück Revue passieren lassen, stößt dann aber u. U. irgendwo in
> ein schwarzes Loch, weil er aufgrund einer fehlenden Information die
> Namensänderung im Jahre 2007 nicht beachtet und dann den Stammbaum nicht
> weiter zurückrechnen kann.
Das kann Dir heute ebenso ergehen, auch wenn Du in einem Zeitraum
arbeitest, der zwei- dreihundert Jahre zurückliegt. Auch da war es
üblich, dass ein Mann in einen Hof einheiratet und den Namen der Frau
annehmen musste.
> Ein Problem, das gegenwärtig vielleicht noch nicht _so_ spruchreif ist - da
> eben _unsere_ Vorfahren diese Namensänderungen noch nicht so exzessiv
> praktiziert haben wie die Menschen heute -, aber vielleicht schon in ein
> paar Jahren Thema sein _wird_.
Es ist schon jetzt Thema.
MfG, Metti.
--
MfG, Metti.
Gut, das war mir in der Tat nicht bekannt!
Wäre ich auch nicht von ausgegangen, um ehrlich zu sein.
Einfach auch deswegen, weil vor 300 Jahren die Familien noch deutlich
patriarchalischer geführt wurden - auch im deutschsprachigen Raum.
(so wie es in der Türkei vielfach heute noch ist, v. a. in ländliche(re)n
Gebieten)
-Andreas
Schnipp
Hallo Andreas,
bei Deinen Ausführungen mußte ich ein wenig schmunzeln. kennst Du die
patronymische Namensgebung in Ostfriesland? Da kommen selbst Forscher
mit jahrzehntelanger Erfahrung ins Schwimmen. Über Jahrhunderte
erhielten die Kinder (meistens) den Vornamen des Vaters als Nachnamen.
Also, wenn Dirk Harms Kinder hatte, hießen diese i. d. R. mit
Nachnamen Dirks. Wenn dieser Dirk Harms in zweiter Ehe eine Frau
heiratete, nahm er i. d. R. den Nachnamen der Frau an, weil sie Erbin
eines Hofes war.
Nehmen wir an, seine zweite Frau hieß Fenna Siuts, so hießen dann die
Kinder mit Nachnamen ebenfalls Siuts. So weit, so normal. Es kam auch
vor, daß aus Familienräson ein Teil der Kinder den Namen des Vaters
trugen, ein anderer Teil der Kinder den Namen des Großvaters
mütterlicherseits, wenn der Großvater den Kindern ein großes Erbe
versprach.
Es gab auch Familien, die über Generationen ein festen Familiennamen
trugen, diese aber einmal benutzten und über z. B. zwei Genrationen
nicht und dann der Name wieder benutzt wurde.
Die einzige Regel in der Namensgebung war, daß die Vornamen in einer
Familie niemals verlorengehen durften. So hieß der Großvater
väterlicherseits von Dirk Harms ebenso, falls er der erste Sohn war.
Es gab Regeln, in welcher Reihenfolge die Namen weiterzugeben waren.
Aber auch hier gilt, keine Regel ohne Ausnahme.
Wenn Du die Kirchenbücher vor ca. 1810 durchsiehst und es schaffst,
die Familien zusmmenzustellen bist Du gut.
In Ostfriesland - und nur dort - ist es heute noch erlaubt, einem Kind
einen zweiten Nachnamen als Zwischennamen zu geben, der vom einem
Vornamen abgeleitet ist. Beispiel: Der soll mit Vornamen Siebelt
heißen. Dessen Großvater hat(te) den Vornamen Tjark. Der Familienname
lautet Ihnken. Dann heißt der Sohn mit vollständigem Namen Siebelt
Tjarks Ihnken. Wobei er nach deutschem Namensrecht natürlich weitere
Vornamen tragen kann.
Im Vergleich zu der Namensgebung in Ostfriesland ist die heutige
Namensregelung in Deutschland doch einfach!
Viel Spaß weiterhin in der Familienforschung.
Harald Tobias
Nein, muss ich passen.
> Da kommen selbst Forscher
> mit jahrzehntelanger Erfahrung ins Schwimmen. Über Jahrhunderte
> erhielten die Kinder (meistens) den Vornamen des Vaters als Nachnamen.
> Also, wenn Dirk Harms Kinder hatte, hießen diese i. d. R. mit
> Nachnamen Dirks. Wenn dieser Dirk Harms in zweiter Ehe eine Frau
> heiratete, nahm er i. d. R. den Nachnamen der Frau an, weil sie Erbin
> eines Hofes war.
Ach du liebes bißchen :)
Da zieht sich eine Forschung über "läppische" 4 Generationen natürlich u. U.
mehrere Jahre hin.
(Rest mit Interesse gelesen, danke)
-Andreas
>> Das kann Dir heute ebenso ergehen, auch wenn Du in einem Zeitraum
>> arbeitest, der zwei- dreihundert Jahre zurückliegt. Auch da war es
>> üblich, dass ein Mann in einen Hof einheiratet und den Namen der Frau
>> annehmen musste.
>
> Gut, das war mir in der Tat nicht bekannt!
> Wäre ich auch nicht von ausgegangen, um ehrlich zu sein.
> Einfach auch deswegen, weil vor 300 Jahren die Familien noch deutlich
> patriarchalischer geführt wurden - auch im deutschsprachigen Raum.
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass der Heuelingssohn, der die einzige
Tochter des gößten Bauern des Ortes schwängerte den Namen des Hifes
änderte. Der Hoft war schon immer der Düsendieks-Hof und blieb es auch
nach der (Zwangs-)Ehe. Da musste sich der arme Bräutigam den reichen
Schwiegereltern beugen. Auch damals galt schon das Gesetz des Stärkeren
(Reicheren).