Wenn du noch nicht mal mit Realnamen posten kannst/willst, ist es schon
eine gute Idee, dass nicht jeder jede Chemikalie einfach so kaufen kann.
Denn mit einigen Sachen kann man schon ziemlich dumme Sachen anstellen,
und da ist es gut zu wissen, wer was kaufte.
Jo
> Wenn du noch nicht mal mit Realnamen posten kannst/willst, ist es
> schon eine gute Idee, dass nicht jeder jede Chemikalie einfach so
> kaufen kann. Denn mit einigen Sachen kann man schon ziemlich dumme
> Sachen anstellen, und da ist es gut zu wissen, wer was kaufte.
Was jetzt auch total super gut echt jetzt die Frage an sich
beantwortet.
Du Lusche ;-)
S.
> Gruᅵ aus Bremen
> Ralf, heute wieder weise
Es heiᅵt "Wiese Riese".
Zurᅵck zum Zirkus,
S.
> X-No-Archive: Yes
^
Meiner leider unwᅵrdig.
S.
Wenn jemand von Dir wegen des beabsichtigten Chemikalienerwerbs einen
Sachkundenachweis verlangt, lass Dir von dieser Person zeigen wo das
*scharz-auf-weiᅵ* steht.
Im gewerblichen Chemikalienhandeln muᅵ der _gewerbetreibende_ nicht der
_erwerbende_ den Sackundenachweis erbracht haben!
Bei einigen Stoffen gibt es allerdings Einschrᅵmkungen, die es nichtmal
jedem Fachmann ermᅵglichen diese ohne weiteres zu erwerben.
Bei einigen Stoffen gibt es auch Mengenbeschrᅵnkungen, d.h. man kann
nicht unbedingt jedes Lsᅵemittel fassweise kaufen.
--
Glᅵck Auf - Bodo Mysliwietz
----------------------------------------
http://www.labortechniker.de/
Solche Klugscheiᅵer gibts wie im richtigen Leben hier eben auch.
Carsten
--
Blockwart und Troll, 1. Szene, 1. Einstellung, 9879. Wiederholung --
*KLATSCH*
naseweis?
> Es heiᅵt "Wiese Riese".
Der Adam war beispielsweise ein weiser Riese.
> Zurᅵck zum Zirkus,
Hier ist immer Zirkus.
Carsten
--
Lieber Neue Deutsche Welle als neue deutsche Rechtschreibung.
Hallo Bodo,
> Wenn jemand von Dir wegen des beabsichtigten Chemikalienerwerbs einen
> Sachkundenachweis verlangt, lass Dir von dieser Person zeigen wo das
> *scharz-auf-wei�* steht.
>
> Im gewerblichen Chemikalienhandeln mu� der _gewerbetreibende_ nicht der
> _erwerbende_ den Sackundenachweis erbracht haben!
v�llig korrekt! Dennoch wird es von den meisten Cheikalienh�ndlern so
gehandhabt, da sie gr��tenteils an Wiederverk�ufer liefern (die deshalb
Sachkunde nachweisen k�nnen - hier wird kontrolliert, ob es tats�chlich
Wiederverk�ufer/Forschungseinrichtungen sind).
Der Sachkundenachweis erf�llt hier streng genommen dieselbe Funktion wie
die Zahlung einer Maklerprovision: Vertrauensnachweis bzw. Bonit�tsnachweis
gg�. dem Vermieter.
Aber auch im Chemikalienhandel gilt allgemeines Vertragsrecht: Zu einem
Vertrag geh�ren immer zwei. Und wenn der Chemikalienh�ndler nicht verkaufen
*will* (sein gutes Recht!), dann kommt eben kein Kaufvertrag zustande.
Realname im Usenet hin oder her.
Ich sehe nichts, was dagegen spricht: Sorgt es doch zuverl�ssig daf�r, da�
nicht jeder ahnungslose Depp vom Dienst problemlos Gefahrstoffe erwerben
kann.
> Bei einigen Stoffen gibt es allerdings Einschr�mkungen, die es nichtmal
> jedem Fachmann erm�glichen diese ohne weiteres zu erwerben.
Richtig. Z.B. Kaliumdichromat darf nur noch an Forschungseinrichtungen und
Apotheken (f�r die gelten generell Ausnahmen) abgegeben werden.
D.h.: Wer nicht das unbedingte Vertrauen seines Apothekers besitzt, bekommt
es i.d.R. nicht. Und das ist gut so!
F�r andere fr�her mal labor�bliche Feinchemikalien gilt tlw. sogar v�llig
anderes Recht: Pu-Verbindungen z.B. unterliegen nicht nur dem ChemG/der
GefStoffVO, sondern eben auch den Regalmetern "Recht f�r die strahlende
Zukunft". Dort ist die Abgabe weit restriktiver geregelt als bei
"klassischem Gift".
> Bei einigen Stoffen gibt es auch Mengenbeschr�nkungen, d.h. man kann
> nicht unbedingt jedes Ls�emittel fassweise kaufen.
Aceton z.B.
Zur Frage des OP zur�ck: F�r den Sachkundenachweis mu� man blechen. Ich
konnte damals im Studium zwar die daf�r n�tige Zusatzausbildung
kostenneutral an der Uni machen, mu�te f�r den schriftlichen Nachweis
jedoch noch DM 300,- an das Landesverwaltungsamt abdr�cken.
Auch das finde ich v�llig in Ordnung: Wer einen entsprechenden Beruf
ergreift, lernt erheblich mehr, als im Sachkundenachweis gefordert ist. Als
Lehrling zum Preis der geringen Entlohnung, als Student zum Preis der
Studiengeb�hren bzw. Technikerschule. Oder in meinem Fall: 46h/Woche f�r
das Studium plus 2h/Woche f�r den Sachkundenachweis bei der Wahl zwischen
Baf�g-Schulden oder Eigenfinanzierung durch Arbeit.
Wer keinen entsprechenden Beruf ergreift, mu� halt hinterher genauso f�r
die (d�nnere und deshalb k�rzere & kosteng�nstigere) Ausbildung zahlen.
Umsonst ist der Tod, selbst der kostet aber das Leben.
Beste Gr��e,
Franz
> Aber auch im Chemikalienhandel gilt allgemeines Vertragsrecht: Zu einem
> Vertrag gehᅵren immer zwei. Und wenn der Chemikalienhᅵndler nicht verkaufen
> *will* (sein gutes Recht!), dann kommt eben kein Kaufvertrag zustande.
Dann sollen die leute das auch Artikulieren - "Wir verkaufen nicht an
privat" - und nicht falsche Rechtsaussagen tᅵtigen. Da fragt man sich
glatt wie die Ihre Sachkundenachweise erbracht haben bzw. wie man sich
auf dem laufendem hᅵlt?!
> Realname im Usenet hin oder her.
Ebend.
> Ich sehe nichts, was dagegen spricht: Sorgt es doch zuverlᅵssig dafᅵr, daᅵ
> nicht jeder ahnungslose Depp vom Dienst problemlos Gefahrstoffe erwerben
> kann.
...dann mach bitte gleich alle Bau- und Gartenmᅵrkte zu.
> Fᅵr andere frᅵher mal laborᅵbliche Feinchemikalien gilt tlw. sogar vᅵllig
> anderes Recht: Pu-Verbindungen z.B. unterliegen nicht nur dem ChemG/der
> GefStoffVO, sondern eben auch den Regalmetern "Recht fᅵr die strahlende
> Zukunft". Dort ist die Abgabe weit restriktiver geregelt als bei
> "klassischem Gift".
Wie sieht es eigentlich mit einem analytischem Reagenz wie Uranylacetat aus?
>> Bei einigen Stoffen gibt es auch Mengenbeschrᅵnkungen, d.h. man kann
>> nicht unbedingt jedes Lsᅵemittel fassweise kaufen.
>
> Aceton z.B.
...es lag mit auf der Zunge.
> Zur Frage des OP zurᅵck: Fᅵr den Sachkundenachweis muᅵ man blechen. Ich
> konnte damals im Studium zwar die dafᅵr nᅵtige Zusatzausbildung
> kostenneutral an der Uni machen, muᅵte fᅵr den schriftlichen Nachweis
> jedoch noch DM 300,- an das Landesverwaltungsamt abdrᅵcken.
>
> Auch das finde ich vᅵllig in Ordnung: Wer einen entsprechenden Beruf
> ergreift, lernt erheblich mehr, als im Sachkundenachweis gefordert ist.
Heisst aber nicht gleich das man damit automatisch sachkundig ist. Ich,
als Chemitechniker, mᅵᅵte entweder noch die Nachweisprᅵfung durchziehen
oder glᅵck haben das man mir, auf Antrag, diese von amtswegen zuspricht.
Eine PTA, meisst chemisch schwᅵcher drauf, hat das Problem nicht.
> Wer keinen entsprechenden Beruf ergreift, muᅵ halt hinterher genauso fᅵr
> die (dᅵnnere und deshalb kᅵrzere & kostengᅵnstigere) Ausbildung zahlen.
S.o. Zeig mir wo steht das Chemitechniker oder Chemilaboranten
automatisch als sachkundig gelten
1. Ist nicht so teuer. Die Unterlagen gibt's umsonst, die Pr�fung kostete vor ein paar
Jahren auf Nachfrage um die 50 Euro (irgendeine Regierungsstelle in Freiburg, wimre).
Teuer sind Vorbereitungskurse.
2. Ein Sachkundenachweis wurde von mir beim Chemikalienkauf bisher noch nie verlangt,
egal ob privat oder gewerblich. Ein Versender wollte mein Abiturszeugnis (LK Chemie),
das hat ihm gereicht. Giftiges (T oder T+) war da allerdings nicht dabei.
Wer die Sachkunde braucht und wer sie bekommt, steht hier:
http://bundesrecht.juris.de/chemverbotsv/index.html
Gru�, Leo
--
Warning: This posting may contain traces of ISO 8859-1.