Robert Pflüger
unread,May 1, 2013, 5:18:54 PM5/1/13You do not have permission to delete messages in this group
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in eine alte unbeheizte Lagerhalle (399 mᅵ) in Bayern mit dem Charme der
1960er Jahre soll ein Gebᅵudevolumen (ca 150 bis 200 mᅵ, kein Sonderbau)
hineingestellt werden. Alles erdgeschossig. Die verbleibende Flᅵche soll
weiterhin Lager bleiben.
Jeder Aufenthaltsraum zwei Rettungswege, maximale Fluchtweglᅵngen ect
ist soweit klar.
Kann man das brandschutztechnisch nun als eine einzige Nutzungseinheit
betrachten und also auf notwendige Flure, Trennwᅵnde und unabhᅵngige
Rettungswege verzichten? ich denke ja. Alle Fluchtwege aus dem Haus im
Haus fᅵhren zwar durch die Lagerhalle, aber da Gebᅵudeklasse 2 vorliegt
sind notwendige Flure laut Art 34 BayBO nicht notwendig.
Abweichende Meinungen?
Robert