Am 21.03.2013 18:05, schrieb Uwe Hercksen:
> ...
> Wenn man die Entrauchung bei einem Brand benutzen muᅵ ist es ja
> vorteilhaft wenn die auch ohne Strom geht. Es kᅵnnte ja wegen des
> Brandes kein Strom verfᅵgbar sein.
und deshalb haben RWA mit Elektroantrieb einen Akku mit dem man sicher
das Fenster ᅵffnen kann. Wird im zuge der Vorgeschriebenen Wartung der
Anlage regelᅵmᅵig erneuert ...
und die Stromleitungen sind mit Funktionserhalt verlegt und es gibt
einen Rauchmelder der das Fenster automatisch ᅵffnet und nicht erst wenn
die Stromleitung durchgebrannt ist ...
und die RWA-Anlage hat im Sicherungskasten eine eigene Sicherung ...
>
> Die lokale Feuerwehr sollte eigentlich beantworten kᅵnnen welche
> Ausfᅵhrung in dem Bundesland ᅵblich und vorgeschrieben ist.
Eigentlich zustᅵndig ist die Baugenehmigungsbehᅵrde, diese kann aber
verwaltungsintern Kompetenzen an "die Feuerwehr" abgeben.
Robert