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Treppenhausentrauchung Gebäudeklasse 4

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Manfred Schulz

unread,
Mar 20, 2013, 11:09:07 AM3/20/13
to
Nach einem Thema das das Wort "Brandschutz" oder "Entrauchung" enthᅵlt
zu googlen ist schwierig geworden, seit der geplante Groᅵflughafen
Berlin dazu gefᅵhlt 10.000 Eintrᅵge generiert.
Die Frage ganz konkret ist: Muᅵ bei Gebᅵuden der Gebᅵudeklasse 4 die
notwendige Entrauchungsᅵffnung oben im Treppenhaus vom Erdgeschoss aus
aktivierbar (und damit elektrisch) sein oder genᅵgt eine mechanische
ᅵffnungsmᅵglichkeit vom obersten Podest aus. Wir sind da uneins, kᅵnnen
aber unsere Meinung auch nicht durch einen verbindlichen Text belegen.
Hat jemand eine Idee wo das zu finden sein kᅵnnte?
M.

Robert Pflüger

unread,
Mar 20, 2013, 12:15:22 PM3/20/13
to
welches Bundesland?

Robert Pflüger

unread,
Mar 20, 2013, 12:18:40 PM3/20/13
to
Am 20.03.2013 16:09, schrieb Manfred Schulz:
> ... durch einen verbindlichen Text belegen.
> Hat jemand eine Idee wo das zu finden sein kᅵnnte?


... in der Bauordnung des betreffenden Bundeslandes.

und wenn es kein Neubau ist, dann in der Fassung der Bauordnung die zum
Zeitpunkt der Errichtung gegolten hat. ggf noch mit
Baugenehmigungsauflagen oder auch Befreiungen ...


Robert

Manfred Schulz

unread,
Mar 20, 2013, 12:39:08 PM3/20/13
to
Am 20.03.2013 17:18, schrieb Robert Pflᅵger:
> Am 20.03.2013 16:09, schrieb Manfred Schulz:
>> ... durch einen verbindlichen Text belegen.
>> Hat jemand eine Idee wo das zu finden sein kᅵnnte?
>
>
> ... in der Bauordnung des betreffenden Bundeslandes.


Ja richtig, es ist zu finden in BlnBO ᅵ35 (8), bzw. eben dort nicht zu
finden, weil fᅵr Gebᅵude unter 13m oberster FB-Hᅵhe in der BO einfach
gar kein Rauchabzug gefordert wird.
Aber statt einfach "ist ja prima" zu sagen beginnt man mit der Suche
nach nem anderen geeigneten Paragraphen der einen einschrᅵnken kᅵnnte.
Problem ist damit wohl gelᅵst.
M.

(GK4 ist in der Innenstadt halt eher ein seltener Fall).

Maria Bin

unread,
Mar 20, 2013, 2:21:11 PM3/20/13
to
Manfred Schulz schrieb:
> Am 20.03.2013 17:18, schrieb Robert Pflᅵger:

>> ... in der Bauordnung des betreffenden Bundeslandes.

> Ja richtig, es ist zu finden in BlnBO ᅵ35 (8), bzw. eben dort nicht zu
> finden, weil fᅵr Gebᅵude unter 13m oberster FB-Hᅵhe in der BO einfach
> gar kein Rauchabzug gefordert wird.

In Bayern offenbar schon, weil unser 5-geschoᅵiges MFH einen hat - mit
elektrischer Auslᅵsung im EG. Es wᅵre auch eher lebenszeitverkᅵrzend,
mᅵsste man im Fall des Falles erst in den 5. Stock hasten, statt das
Haus in Fluchtrichtung kurzfristig verlassen zu kᅵnnen.

> Aber statt einfach "ist ja prima" zu sagen beginnt man mit der Suche
> nach nem anderen geeigneten Paragraphen der einen einschrᅵnken kᅵnnte.
> Problem ist damit wohl gelᅵst.

Brandschutz im Wohnungsbau ist meines Wissens ausschlieᅵlich in den LBO
geregelt.

Maria

Robert Pflüger

unread,
Mar 20, 2013, 4:25:48 PM3/20/13
to
Am 20.03.2013 17:39, schrieb Manfred Schulz:
> BlnBO ᅵ35

Notwendige Treppenrᅵume mᅵssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass
die Nutzung der notwendigen Treppen im Brandfall ausreichend lange
mᅵglich ist.

(8)
1
Notwendige Treppenrᅵume mᅵssen belᅵftet werden kᅵnnen.
2
Sie mᅵssen in jedem oberirdischen Geschoss unmittelbar ins Freie
fᅵhrende Fenster von mindestens 0,60 m x 0,90 m (Breite x Hᅵhe) haben,
die geᅵffnet werden kᅵnnen und eine Brᅵstung von nicht mehr als 1,20 m
Hᅵhe haben.

3
Fᅵr innenliegende notwendige Treppenrᅵume und notwendige Treppenrᅵume in
Gebᅵuden mit einer Hᅵhe nach ᅵ 2 Abs. 3 Satz 2 von mehr als 13 m ist
an der obersten Stelle eine ᅵffnung zur Rauchableitung mit einem freien
Querschnitt von mindestens 1 mᅵ erforderlich; sie muss vom Erdgeschoss
sowie vom obersten Treppenabsatz aus geᅵffnet werden kᅵnnen.


Ende der Zitate.


Wenn also die Fenster wie vorgeschrieben vorhanden und nutzbar sind,
dann ist nach aktueller Berliner Bauordnung keine Anlage fᅵr den
Rauchabzug notwendig.


Wenn die Fenster vorhanden sind, dann kann die Feuerwehr (mit
Atemschutz) beim EG beginnend nach oben, Etage fᅵr Etage die Fenster per
Hand ᅵffnen.


Robert


Manfred Schulz

unread,
Mar 20, 2013, 5:10:37 PM3/20/13
to
Am 20.03.2013 21:25, schrieb Robert Pflᅵger:

> Wenn also die Fenster wie vorgeschrieben vorhanden und nutzbar sind,
> dann ist nach aktueller Berliner Bauordnung keine Anlage fᅵr den
> Rauchabzug notwendig.

ja, so lese ich das auch.
M.

Uwe Hercksen

unread,
Mar 21, 2013, 1:05:59 PM3/21/13
to


Manfred Schulz schrieb:

> Die Frage ganz konkret ist: Muᅵ bei Gebᅵuden der Gebᅵudeklasse 4 die
> notwendige Entrauchungsᅵffnung oben im Treppenhaus vom Erdgeschoss aus
> aktivierbar (und damit elektrisch) sein oder genᅵgt eine mechanische
> ᅵffnungsmᅵglichkeit vom obersten Podest aus.

Hallo,

ich habe auch Fernbedienungen vom Erdgeschoᅵ aus gesehen die nicht
elektrisch waren sondern pneumatisch mit einer Kohlendioxid Patrone.
Wenn man die Entrauchung bei einem Brand benutzen muᅵ ist es ja
vorteilhaft wenn die auch ohne Strom geht. Es kᅵnnte ja wegen des
Brandes kein Strom verfᅵgbar sein.

Die lokale Feuerwehr sollte eigentlich beantworten kᅵnnen welche
Ausfᅵhrung in dem Bundesland ᅵblich und vorgeschrieben ist.

Bye

Manfred Schulz

unread,
Mar 21, 2013, 1:45:24 PM3/21/13
to
Am 21.03.2013 18:05, schrieb Uwe Hercksen:

> ich habe auch Fernbedienungen vom Erdgeschoᅵ aus gesehen die nicht
> elektrisch waren sondern pneumatisch mit einer Kohlendioxid Patrone.
> Wenn man die Entrauchung bei einem Brand benutzen muᅵ ist es ja
> vorteilhaft wenn die auch ohne Strom geht. Es kᅵnnte ja wegen des
> Brandes kein Strom verfᅵgbar sein.

Gutes Argument. Aber eben auch ziemlich sicher spᅵrbar teurer als eine
schlichte 3*1,5 Stromleitung nach oben.

>
> Die lokale Feuerwehr sollte eigentlich beantworten kᅵnnen welche
> Ausfᅵhrung in dem Bundesland ᅵblich und vorgeschrieben ist.

Vorgeschrieben ist bei der Gebᅵudehᅵhe wie hier schon genannt wohl gar
nichts. Sinnvoll wᅵre vermutlich schon etwas. Aber das ist dann halt die
Entscheidung des Bauherrn.
M.

Robert Pflüger

unread,
Mar 21, 2013, 3:50:20 PM3/21/13
to
Am 21.03.2013 18:05, schrieb Uwe Hercksen:
> ...
> Wenn man die Entrauchung bei einem Brand benutzen muᅵ ist es ja
> vorteilhaft wenn die auch ohne Strom geht. Es kᅵnnte ja wegen des
> Brandes kein Strom verfᅵgbar sein.

und deshalb haben RWA mit Elektroantrieb einen Akku mit dem man sicher
das Fenster ᅵffnen kann. Wird im zuge der Vorgeschriebenen Wartung der
Anlage regelᅵmᅵig erneuert ...

und die Stromleitungen sind mit Funktionserhalt verlegt und es gibt
einen Rauchmelder der das Fenster automatisch ᅵffnet und nicht erst wenn
die Stromleitung durchgebrannt ist ...

und die RWA-Anlage hat im Sicherungskasten eine eigene Sicherung ...

>
> Die lokale Feuerwehr sollte eigentlich beantworten kᅵnnen welche
> Ausfᅵhrung in dem Bundesland ᅵblich und vorgeschrieben ist.

Eigentlich zustᅵndig ist die Baugenehmigungsbehᅵrde, diese kann aber
verwaltungsintern Kompetenzen an "die Feuerwehr" abgeben.

Robert

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