ich hab mal ein Frage, leider erreiche ich Freitags Nachmittag das
zust�ndige Landratsamt (Bayern9 nicht mehr.
Folgendes Problem:
Familie will Bauen, ein St�ck Haus mit Giebel an Stra�enseite.
Senkrecht dazu die Garage bzw. das Garagendach (Grenzbebauung).
Leider ist die Grenze, wie soll es anders sein nicht rechtwinklig.
Da Grenzbebauung, mu� ich doch davon ausgehen, das die Garagenwand an
der Grenze genau dieser folgt, also die Garage einen Giebel bekommt, der
z.B. 2� schr�g steht.
So wie ich die Bauherren jetzt verstanden habe, meinte der Typ (?) von
Landratsamt Sie k�nnen die Wand gerade bauen und etwas von der Grenze
rutschen. Hauptsache die Garage ist nicht h�her als 3m.
1. Frage: Wo messe ich am Giebel die 3m?
Traufh�he bzw. AK Wand an Dachhaut geschnitten, oder wie die
Abstandsfl�chen???
Ferner teilte man dort mit, das man innerhalb der 3m Abstand, also bis
2,99m machen darf was man will, solange die Garage keine Genehmigung bedarf.
2. F�r mich Bedarf die Garage sehr wohl eine Genehmigung, weil diese
unterkellert ist und bis ans Haus herangef�hrt wird. Also sollte diese
doch Bestandteil des Bauantrags sein, oder nicht?
3. Seit wann darf man bei einer Bebauung die 3m unterschreiten bzw. eine
Grenzbebaung machen, ohne ganz auf die Grenze zu bauen?
Von anderen BVs wei� ich, dass es "kein Privileg" ist, z.B. nur 0,5m
oder 1m von der Grenze wegzubleiben, oder schr�g zur Grenze zu bauen.
Irre ich da, oder hat der Bauwillige hier was mi�verstanden?
Bin gespannt.
PS: Kann nat�rlich auch sein, das der Amtsmensch gar nicht vom Fach war
und keine Ahnung hatte, weil ich noch nie geh�rt habe, das eine im
B-Plan angegebene Traufh�he (7m) an der Dachrinne (�ber best. Gel.)
gemessen wird. Traufh�he ist bei mir der Schnittpunkt AK Wand mit
Dachhaut, oder?
--
Ciao, SVEN
<FAQ: de.sci.architektur>
<http://dsa.bau-wesen.de>
http://www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/baurecht/
> ...
> PS: Kann nat�rlich auch sein, das der Amtsmensch gar nicht vom Fach war
> und keine Ahnung hatte,
... oder der Bauwillige nur das verstanden hat was er h�ren wollte.
--
mit freundlichem Gru�
Rober
Wie mauert Ihr denn?
Das macht auf �bliche Garagenl�nge von 6,0 m schon �ber 20 cm aus. Bei
einer Fertiggarage l��t sich das dann auch nirgends "verdr�cken".
Gru� Frank
Er behauptet was, was eben nicht in der BayBo steht.
Zwischen 0-2,99m darf man eben nicht machen, was man will...
>> Da Grenzbebauung, mu� ich doch davon ausgehen, das die Garagenwand an
>> der Grenze genau dieser folgt, also die Garage einen Giebel bekommt, der
>> z.B. 2� schr�g steht.
>
> 2 Grad? Ist das ein Tippfehler? Dein Ernst ist das ja wohl nicht. 2
> Grad ist nicht schr�g sondern in der Maurertoleranz.
Das sag ich jetzt nichts.