Mit freundlichem Gru� aus Stolberg
Axel Conrads
Ja, entweder es gibt eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt
(guckst du www.dibt.de) oder du verbaust die Dinger auf eigenes Risiko (d.h.
besser nicht).
Zitat Website DibT:
Was ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung?
Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist der Nachweis der
Verwendbarkeit eines nicht geregelten Bauproduktes oder einer nicht
geregelten Bauart nach den Landesbauordnungen (�� 18 Abs. 1 und 21 Abs. 1
Musterbauordnung [MBO]).
Bauprodukte und Bauarten sind verwendbar, wenn bei ihrer Verwendung die
baulichen Anlagen
* bei ordnungsgem��er Instandhaltung
* w�hrend einer dem Zweck entsprechenden angemessenen Zeitdauer
die Anforderungen der Landesbauordnungen oder aufgrund der
Landesbauordnungen erf�llen und gebrauchstauglich sind (� 3 Abs. 2 MBO).
Zu diesen Anforderungen geh�ren vor allem
* Standsicherheit
* Schutz gegen sch�dliche Einfl�sse
* Gesundheitsschutz und Schutz der nat�rlichen Lebensgrundlage
* Brandschutz
* W�rme-, Schall- und Ersch�tterungsschutz
* Verkehrssicherheit.
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu �ndern und instand zu
halten, dass die �ffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben,
Gesundheit und die nat�rlichen Lebensgrundlagen nicht gef�hrdet werden (� 3
Abs. 1 MBO).
Nicht geregelt bedeutet, dass
es f�r ein Bauprodukt allgemein anerkannte Regeln der Technik oder
Technische Baubestimmungen (technische Regeln f�r die Planung, Bemessung und
Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile) nicht gibt (� 17 Abs. 3 MBO)
oder es f�r ein Bauprodukt in der Bauregelliste A zwar bekannt gemachte
technische Regeln gibt, das Bauprodukt aber von diesen technischen Regeln in
der Bauregelliste A wesentlich abweicht (� 17 Abs. 3 MBO) oder es f�r eine
Bauart allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht oder nicht f�r alle
Anforderungen gibt (� 21 Abs. 1 MBO) oder es f�r eine Bauart von den
obersten Bauaufsichtsbeh�rden eingef�hrte Technische Baubestimmungen zwar
gibt, die Bauart aber wesentlich von den Technischen Baubestimmungen
abweicht (� 21 Abs. 1 MBO).
HTH
Hubert
Walter Sch. schrieb:
> Und somit steht z.B. die Schneelastzone, in der die Platten verbaut
> werden d�rfen nicht fest. Solange das so ist gibts keine Abnahme,
> Diskussion sinnlos. Ich kenne das von Import-Fotovoltaikmodulen, die
> gingen schon LKW-weise zur�ck. Bei uns in der Gegend geht die Grenze
> zwischen Schnellastzone 2 und 3 im Zickzack durchs Oberland. Das ist
> bzgl. Bauabnahme und Statik absolut t�dlich, da musst du vor jedem
> Kauf genau gucken.
Hallo,
die Meterologie wird sich mit der Schneelast vermutlich nicht an sch�n
einfache gerade Grenzen zwischen den beiden Lastzonen halten wollen.
Bye
> Ja, entweder es gibt eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt
> (guckst du www.dibt.de) oder du verbaust die Dinger auf eigenes Risiko
> (d.h. besser nicht).
Der Bestellservice mit Datenbank ist neu:
<http://www.dibt.de/de/service_bestellservice_zulassungen.html>
Vor einiger Zeit bei meiner letzten Recherche stand da noch: "... geben
grunds�tzlich keine Ausk�nfte an andere Anfrager als Beh�rden und
Antragsteller ..." Sollte da eine Beh�rde b�rgerfreundlicher geworden sein?
--
Rolf Sonofthies
>> Der Bestellservice mit Datenbank ist neu:
>> <http://www.dibt.de/de/service_bestellservice_zulassungen.html>
>
> Hoffentlich wird man dann dort nach einer Bestellung nicht auch so mit
> Werbung �berh�uft wie beim BKI..
Bei einer Beh�rde w�rde ich das nicht erwarten, aber vielleicht f�llt
das dann auch unter "B�rgerfreundlichkeit! ;-)
--
Rolf Sonofthies
Zwischenbericht:
Es gibt eine DIN EN 1013-.. zur Herstellung, Pr�fung usw. von
lichtdurchl�ssigen Platten. Der italienischen Hersteller schickt eine
Konformit�tserkl�rung.
Damit d�rfte das Problem eigentlich gel�st sein...
Beste Gr��e aus Stolberg
Axel Conrads