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Fachunternehmererklärung

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Udo Forstmann

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Mar 31, 2003, 7:43:46 AM3/31/03
to
Hat jemand ein schönes Musterformular für eine
Fachunternehmererklärung?

Die lieben Handwerker schreiben immer alles möglich rein,
mancher wäre dankbar für eine Vorlage. So ganz genau weiß
ich aber auch nicht, was hineingehört und was nicht.

Wichtig gemäß LBO scheint mir zunächst:

- Arbeit nach genehmigten Bauvorlagen
- Vorliegen der erforderlichen Sachkunde und Erfahrung
- Einhaltung der eingeführten technischen Baubestimmungen
- Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
- ausschließliche Verwendung zugelassener Baustoffe und Bauprodukte

Fehlt was?

Danke, Udo

Wolfgang Thiessen

unread,
Mar 31, 2003, 8:09:23 AM3/31/03
to
Udo Forstmann wrote:


> Wichtig gemäß LBO scheint mir zunächst:
>
> - Arbeit nach genehmigten Bauvorlagen
> - Vorliegen der erforderlichen Sachkunde und Erfahrung
> - Einhaltung der eingeführten technischen Baubestimmungen
> - Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
> - ausschließliche Verwendung zugelassener Baustoffe und Bauprodukte
>
> Fehlt was?


- Auflistung der jeweils eingehaltenen Bestimmungen in den o.g. Punkten
- Vorlage der jeweiligen Belege und Nachweise, z.B. (Prüf-) Zeugnisse,
allg. bauaufsichtliche Zulassungen etc.

Oder ist das eine Marotte der hiesigen Bauaufsichten?

Wolfgang

Udo Forstmann

unread,
Mar 31, 2003, 9:15:39 AM3/31/03
to
Wolfgang Thiessen <wthi...@addcom.de> wrote:

>> Wichtig gemäß LBO scheint mir zunächst:
>>
>> - Arbeit nach genehmigten Bauvorlagen
>> - Vorliegen der erforderlichen Sachkunde und Erfahrung
>> - Einhaltung der eingeführten technischen Baubestimmungen
>> - Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
>> - ausschließliche Verwendung zugelassener Baustoffe und Bauprodukte
>>
>> Fehlt was?
>
>
>- Auflistung der jeweils eingehaltenen Bestimmungen in den o.g. Punkten

Hmm, diese Liste wird in aller Regel unvollständig sein.
Muß ich das prüfen?

>- Vorlage der jeweiligen Belege und Nachweise, z.B. (Prüf-) Zeugnisse,
>allg. bauaufsichtliche Zulassungen etc.

Das versteht sich, wobei der geforderte Umfang verschieden ist.

>Oder ist das eine Marotte der hiesigen Bauaufsichten?


Jeder Mitarbeiter hat seine eigenen Marotten,
man richtet sich halt darauf ein,
und dann kommt zur Abnahme eine Vertretung :-/

Gruß, Udo

Robert Pflüger

unread,
Mar 31, 2003, 11:39:09 AM3/31/03
to
HAllo,

was bitte ist, und wofür benötigt man eine "Fachunternehmererklärung"?

Robert

Wolfgang Thiessen

unread,
Mar 31, 2003, 1:39:34 PM3/31/03
to
Udo Forstmann wrote:


>>- Auflistung der jeweils eingehaltenen Bestimmungen in den o.g. Punkten
>
> Hmm, diese Liste wird in aller Regel unvollständig sein.
> Muß ich das prüfen?


Ehrlich gesagt: Keene Ahnung. Aber gehen wir doch mal zum LV zurück: Die
ATV/DIN sind effektiv Normverweise. Auf weitere zu beachtenden Normen
weisen wir unmittelbar danach hin. Dieses Paket (meist ein gutes Dutzend
Normen) bildet den Grundstock der "eingehaltenen Bestimmungen" und war
ja auch schon Vertragsgegenstand, muß insofern nicht einmal separat
aufgeführt werden. Auf weitere hat man sich oft zusätzlich während der
Realisierung geeinigt, die wären explizit aufzulisten. In den meisten
Fällen dürfte das Thema damit abgehakt sein. Was da nicht dabei ist,
habe ich sowieso vergessen - und der AN auch.


>>Oder ist das eine Marotte der hiesigen Bauaufsichten?
>
> Jeder Mitarbeiter hat seine eigenen Marotten,
> man richtet sich halt darauf ein,
> und dann kommt zur Abnahme eine Vertretung :-/


Und wenn man "unter dieser Bauaufsicht" noch nicht gebaut hat - gleich
Lotto?

Wolf-nein, ich will wieder wie im 3. Semester ohne Kenntnis des ganzen
juristischen Zeugs entwerfen-gang

Werner Reimann

unread,
Apr 1, 2003, 9:43:45 AM4/1/03
to
Robert Pflüger schrieb in der newsgroup de.sci.architektur:

> HAllo,
>
> was bitte ist, und wofür benötigt man
> eine "Fachunternehmererklärung"?
>
braucht man zB bei der Bauabnahme für die Heizung ( natürlich nur, wenn
eingebaut :-) ).
Mein Installateur hatte dafür einen geradezu amtlich aussehenden
Vordruck.

viele Grüße
Werner

------------------------------------------------------------------------
Immer auf dem aktuellen Stand mit den Newsgroups von freenet.de:
http://newsgroups.freenet.de


Robert Pflüger

unread,
Apr 1, 2003, 11:34:39 AM4/1/03
to
HAllo,

und Dank für die Antwort.
In Bayern ist das eine Sache zwischen Unternehmen und Baubehörden. Ich
hatte bisher mit sowas nichts zu tun. Eine Bauabnahme (seitens der
Behörde) gibt es, zumindest in Bayern, nicht.

Grüße,
Robert

Art. 58 BayBO
(4) Für Bauarbeiten, bei denen die Sicherheit der baulichen Anlagen in
außergewöhnlichem Maße von der besonderen Sachkunde und Erfahrung des
Unternehmers oder von der Ausstattung mit besonderen Einrichtungen
abhängt, haben die Unternehmer auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde
nachzuweisen, daß sie für diese Bauarbeiten geeignet sind und über
die erforderlichen Einrichtungen verfügen.


Werner Reimann wrote:
> ...

skif...@googlemail.com

unread,
Apr 23, 2013, 3:48:16 AM4/23/13
to
..so müsste es ungefähr aussehen...


BV: ……

Arbeiten: …… hier kurz beschreiben z.B. Trockenbauarbeiten..Ertüchtigung der Wand usw.


Leitungszeitraum:


Wir als Fachbetrieb bestätigen (gegenüber dem Bauherren), dass die o.g. Arbeiten
gemäß den genehmigten Bauvorlagen, Angaben des Architekten, Statik, Brandschutzvorschriften, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, mit ausschließliche Verwendung zugelassener Baustoffe und Bauprodukte und mit der erforderlichen Sachkunde und Erfahrung durchgeführt wurden.


Wenn vorhanden (erforderlich)…….

- Auflistung der jeweils eingehaltenen Bestimmungen in den o.g. Punkten
- Vorlage der jeweiligen Belege und Nachweise, z.B. (Prüf-) Zeugnisse,
- allg. bauaufsichtliche Zulassungen etc.

Dorothee Hermann

unread,
Apr 23, 2013, 6:44:19 AM4/23/13
to
Udo Forstmann schrieb am *31 Mrz. 2003, 14:42*
^^^^^^^^^^^^^
Am 23.04.2013 09:48, schrieb skif...@googlemail.com:
^^^^^^^^^ ^^^^^^^^^^

> ..so müsste es ungefähr aussehen...
> BV: …… Arbeiten: …… hier kurz beschreiben


Du bist ca. 10 Jahre zu spät!



Dorothee

Manfred Schulz

unread,
Apr 23, 2013, 6:56:47 AM4/23/13
to
Für Nutzer von googlemail läuft das irgendwie noch unter realtime....
M.



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