Die lieben Handwerker schreiben immer alles möglich rein,
mancher wäre dankbar für eine Vorlage. So ganz genau weiß
ich aber auch nicht, was hineingehört und was nicht.
Wichtig gemäß LBO scheint mir zunächst:
- Arbeit nach genehmigten Bauvorlagen
- Vorliegen der erforderlichen Sachkunde und Erfahrung
- Einhaltung der eingeführten technischen Baubestimmungen
- Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
- ausschließliche Verwendung zugelassener Baustoffe und Bauprodukte
Fehlt was?
Danke, Udo
> Wichtig gemäß LBO scheint mir zunächst:
>
> - Arbeit nach genehmigten Bauvorlagen
> - Vorliegen der erforderlichen Sachkunde und Erfahrung
> - Einhaltung der eingeführten technischen Baubestimmungen
> - Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
> - ausschließliche Verwendung zugelassener Baustoffe und Bauprodukte
>
> Fehlt was?
- Auflistung der jeweils eingehaltenen Bestimmungen in den o.g. Punkten
- Vorlage der jeweiligen Belege und Nachweise, z.B. (Prüf-) Zeugnisse,
allg. bauaufsichtliche Zulassungen etc.
Oder ist das eine Marotte der hiesigen Bauaufsichten?
Wolfgang
>> Wichtig gemäß LBO scheint mir zunächst:
>>
>> - Arbeit nach genehmigten Bauvorlagen
>> - Vorliegen der erforderlichen Sachkunde und Erfahrung
>> - Einhaltung der eingeführten technischen Baubestimmungen
>> - Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
>> - ausschließliche Verwendung zugelassener Baustoffe und Bauprodukte
>>
>> Fehlt was?
>
>
>- Auflistung der jeweils eingehaltenen Bestimmungen in den o.g. Punkten
Hmm, diese Liste wird in aller Regel unvollständig sein.
Muß ich das prüfen?
>- Vorlage der jeweiligen Belege und Nachweise, z.B. (Prüf-) Zeugnisse,
>allg. bauaufsichtliche Zulassungen etc.
Das versteht sich, wobei der geforderte Umfang verschieden ist.
>Oder ist das eine Marotte der hiesigen Bauaufsichten?
Jeder Mitarbeiter hat seine eigenen Marotten,
man richtet sich halt darauf ein,
und dann kommt zur Abnahme eine Vertretung :-/
Gruß, Udo
was bitte ist, und wofür benötigt man eine "Fachunternehmererklärung"?
Robert
>>- Auflistung der jeweils eingehaltenen Bestimmungen in den o.g. Punkten
>
> Hmm, diese Liste wird in aller Regel unvollständig sein.
> Muß ich das prüfen?
Ehrlich gesagt: Keene Ahnung. Aber gehen wir doch mal zum LV zurück: Die
ATV/DIN sind effektiv Normverweise. Auf weitere zu beachtenden Normen
weisen wir unmittelbar danach hin. Dieses Paket (meist ein gutes Dutzend
Normen) bildet den Grundstock der "eingehaltenen Bestimmungen" und war
ja auch schon Vertragsgegenstand, muß insofern nicht einmal separat
aufgeführt werden. Auf weitere hat man sich oft zusätzlich während der
Realisierung geeinigt, die wären explizit aufzulisten. In den meisten
Fällen dürfte das Thema damit abgehakt sein. Was da nicht dabei ist,
habe ich sowieso vergessen - und der AN auch.
>>Oder ist das eine Marotte der hiesigen Bauaufsichten?
>
> Jeder Mitarbeiter hat seine eigenen Marotten,
> man richtet sich halt darauf ein,
> und dann kommt zur Abnahme eine Vertretung :-/
Und wenn man "unter dieser Bauaufsicht" noch nicht gebaut hat - gleich
Lotto?
Wolf-nein, ich will wieder wie im 3. Semester ohne Kenntnis des ganzen
juristischen Zeugs entwerfen-gang
viele Grüße
Werner
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und Dank für die Antwort.
In Bayern ist das eine Sache zwischen Unternehmen und Baubehörden. Ich
hatte bisher mit sowas nichts zu tun. Eine Bauabnahme (seitens der
Behörde) gibt es, zumindest in Bayern, nicht.
Grüße,
Robert
Art. 58 BayBO
(4) Für Bauarbeiten, bei denen die Sicherheit der baulichen Anlagen in
außergewöhnlichem Maße von der besonderen Sachkunde und Erfahrung des
Unternehmers oder von der Ausstattung mit besonderen Einrichtungen
abhängt, haben die Unternehmer auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde
nachzuweisen, daß sie für diese Bauarbeiten geeignet sind und über
die erforderlichen Einrichtungen verfügen.
Werner Reimann wrote:
> ...