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Tauchtauglichkeit

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Sven Jahnke

ungelesen,
13.03.2008, 09:26:3613.03.08
an
Hallo zusammen,

mir brennt eine Frage zur Gültigkeit der TTU auf der Zunge. In meinem
Verein konnte die Frage leider keiner 100% beantworten.

Soweit ich weiß gilt ab 2008 bei der GTUEM eine TTU 3 Jahre, vorher 2.

In meiner GTUEM-TTU von Januar 06 steht nächste Untersuchung Januar
2008.

Der VDST verweist auf die GTUEM-Richtlinien.

Meiner Meinung nach müsste ich erst nächstes Jahr wieder hin da auf
der GTUEM Seite nichts von "gilt nur für neue TTUs" oder so steht.


Wie seht ihr das?


Danke und Gruß

Sven

Volker Mueller

ungelesen,
13.03.2008, 09:53:2513.03.08
an
Sven Jahnke wrote:
[... wann zur TTU ...]

> Wie seht ihr das?

Gehe spaetestens hin, wenn Du denkst, an Deinem Gesundheitsstatus hat
sich was geaendert.

Merke: Die TTU ist in erster Linie _fuer_ _Dich_, nicht fuer den VDST.

Gruss, Volker

Volker Holthaus

ungelesen,
13.03.2008, 10:08:4813.03.08
an
Hai Volker,

Volker Mueller schrieb:

Nun, dass ist nicht ganz so. Leider darf ich schon jedes Jahr zur
Untersuchung, auch wenn ich mich fit fühle und regelmäßig die
Unterwasserwelt erkunde.
Wenn ich z.B. in Italien auf ein Schiff oder eine Basis gehe, dann
wollen die sehr wohl auch eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung sehen. Ich
muss also dorthin, auch wenn ich persönlich der Meinung bin, dass dies
nicht sein muss.

>
> Gruss, Volker

Gruß

der andere Volker :-)

Bastian Scholz

ungelesen,
13.03.2008, 10:33:1413.03.08
an
Am Thu, 13 Mar 2008 06:26:36 -0700 schrieb Sven Jahnke:

> Soweit ich weiß gilt ab 2008 bei der GTUEM eine TTU 3 Jahre, vorher 2.

Laut Empfehlung der Gtuem (http://www.gtuem.org/76/Tauchtauglichkeit.html)
sind es drei Jahre bei unter 40. Jährigen und ein Jahr wenn du drüber
bist. Bis vor kurzen war die Standard-Empfehlung aber "nur" zwei Jahre.
Das Intervall kann vom Arzt aber verkürzt werden, wenn er Medizinische
Gründe hat, die das erfordern.

> In meiner GTUEM-TTU von Januar 06 steht nächste Untersuchung Januar 2008.

Da das nur eine Empfehlung ist, musst du das selbst wissen. Viele Basen
bestehen auf einen Wisch, bei der die TTU nicht älter als ein Jahr ist.
Ich handhabe es dann so, das mir mein Hausarzt bestätigt, das ich
Tauchtauglich bin (checkt mich eh regelmässig durch, hat aber keine
Ahnung vom Tauchen) und alle zwei/drei Jahre oder nach Erkankungen die die
TTU beeinträchtigen können geht es dann zum "Spezialisten".

> Meiner Meinung nach müsste ich erst nächstes Jahr wieder hin da auf der
> GTUEM Seite nichts von "gilt nur für neue TTUs" oder so steht.

Wenn du das für dich willst -> egal musst du selbst wissen. Wenn du das
für irgendeine "Erlaubnis" zum Tauchen brauchst, dürfte da nur das
"Ablaufdatum" interessieren und 2006 war die Standardzeit eben nur zwei
Jahre.

Gruß

Bastian

Sven Jahnke

ungelesen,
13.03.2008, 10:56:2613.03.08
an
Danke für die bisherigen Antworten.

Mir gehts primär um den Versicherungsschutz. Wird der in irgendeiner
Form von der TTU beeinflußt?

mat.voss

ungelesen,
13.03.2008, 11:07:4913.03.08
an

Sven Jahnke wrote:

Ja. Bei Gerling gibt es einen Abzug.
Und nix bei fehlender TTU ab 70 Lj.
Gruß,
Matthias

Tobias Hofmann

ungelesen,
13.03.2008, 11:18:0613.03.08
an
Guten Tag zusammen,

Ist dieser Tage einklich Murmeltiertag?
Bist du ueberhaupt versichert?
Bei wem denn? Sorry, Glaskugel in der Inspektion, ich weiss, mein Fehler...
Warum fragst du nicht die, sondern uns?
Sollen wir dir Geld geben, im Schadensfall, oder die?
Vertraust du denn unseren Aussagen?
Und wenn du ueber den VDST versichert bist:
Kuck mal in deinem putzigen Google-Interface nach einem Thread mit dem
Titel "VDST Versicherungsschutz", letztes Posting heute, da hat's einen
Link zu den Bedingungen der Versicherung... Also vielleicht (wirklich,
nur vielleicht) steht da ja was drin zum Thema "Tauchtauglichkeit" und
Versicherungsschutz...
Oder benutze das Interface einfach, um mal zu suchen, du.

Das musste gerade einfach mal raus.

Danke, Gruss, tobi.

Sven Jahnke

ungelesen,
13.03.2008, 12:00:0913.03.08
an
> Ist dieser Tage einklich Murmeltiertag?

keine Ahnung

> Bist du ueberhaupt versichert?

Ich bin in einem VDST-Verein Mitglied, was der geneigte Leser auch aus
meinem ersten Posting filtern kann. Ergo bin ich auch versichert.

> Bei wem denn? Sorry, Glaskugel in der Inspektion, ich weiss, mein Fehler...

VDST, ergo EUROPA

> Warum fragst du nicht die, sondern uns?

das Frage ich mich bei deinem Posting auch

> Sollen wir dir Geld geben, im Schadensfall, oder die?

Beides wär nicht schlecht

> Vertraust du denn unseren Aussagen?

Kommt drauf an. Mit vernünftigen Links untermauerte sicherlich.

> Und wenn du ueber den VDST versichert bist:
> Kuck mal in deinem putzigen Google-Interface nach einem Thread mit dem
> Titel "VDST Versicherungsschutz", letztes Posting heute, da hat's einen
> Link zu den Bedingungen der Versicherung... Also vielleicht (wirklich,
> nur vielleicht) steht da ja was drin zum Thema "Tauchtauglichkeit" und
> Versicherungsschutz...
> Oder benutze das Interface einfach, um mal zu suchen, du.

Das werde ich mal machen.
Aber stell dir vor, es gibt auch Leute, die das erste Mal im Usenet
posten, da muss man sich eigentlich nicht drüber lustig machen

>
> Das musste gerade einfach mal raus.

dito

>
> Danke, Gruss, tobi.

Danke und Gruss, Sven

Sven Jahnke

ungelesen,
13.03.2008, 12:14:5613.03.08
an
> VDST, ergo EUROPA

Mein Fehler. Europa nur für Auslandsreisevers. Unfallversicherung ist
natürlich Gerling.

Der Broschüre

http://www.vdst.de/download/versicherungsbroschuere2008.pdf

kann ich folgendes entnehmen:

Die TTU beeinflusst nur die Höhe einer eventuellen
Individualitätsentschädigung. Ansonsten ist keine Rede von TTU.

Sehe ich das richtig? Bin leider keine Paragraphenexperte.

Vincent Kessler

ungelesen,
13.03.2008, 12:43:3913.03.08
an
Sven Jahnke schrieb, Am 13.03.2008 17:14:
>
> Die TTU beeinflusst nur die Höhe einer eventuellen
> Individualitätsentschädigung. Ansonsten ist keine Rede von TTU.
>

Sicher, dass du nicht Invaliditätsentschädigung meinst?

Gruß, Vinz

Peter Wagner

ungelesen,
14.03.2008, 03:36:2314.03.08
an
Moin Seven,

On 13 Mrz., 14:26, Sven Jahnke <svenjah...@googlemail.com> wrote:
> Hallo zusammen,
>
> mir brennt eine Frage zur Gültigkeit der TTU auf der Zunge. In meinem
> Verein konnte die Frage leider keiner 100% beantworten.
>
> Soweit ich weiß gilt ab 2008 bei der GTUEM eine TTU 3 Jahre, vorher 2.

Das war auch schon vorher bei der GETÜM 3 Jahre, nicht erst seit 2008.

> Wie seht ihr das?

In der DTSA-Ordnung 2008 steht u.a., dass eine "gültige
Tauchtauglichskeitsbescheinigung" vorgelegt werden muss. Das Gleiche
finde ich in der SK- und Prüfer-Ordnung. Dort gibt es also die frühere
Einschränkung nicht mehr, dass diese nicht älter als 2 Jahre bzw. ein
Jahr sein darf.

Damit ist nach meiner Interpretation klar, dass auch für 3 Jahre
ausgestellte Tauchtauglichkeiten anerkannt werden.

Andererseits wurde ja erwähnt, dass viele Basen eine Untersuchung
verlangen, die z.B. nicht älter als ein Jahr ist. Das ist Sache der
jeweiligen Tauchbasis und hat nichts mit den Regelungen des VDST zu
tun.

Zur Versicherungsleistung bzw. zu den Einschränkungen hinsichtlich der
Leistungen bei fehlender TT kannst Du selbst nachlesen.

Viele Grüße
Peter

Sven Jahnke

ungelesen,
14.03.2008, 04:51:0214.03.08
an
> Sicher, dass du nicht Invaliditätsentschädigung meinst?
> Gruß, Vinz

JA, da hast du natürlich recht. Keine Ahnung wie ich darauf gekommen
bin.

> In der DTSA-Ordnung 2008 steht u.a., dass eine "gültige
> Tauchtauglichskeitsbescheinigung" vorgelegt werden muss. Das Gleiche
> finde ich in der SK- und Prüfer-Ordnung. Dort gibt es also die frühere
> Einschränkung nicht mehr, dass diese nicht älter als 2 Jahre bzw. ein
> Jahr sein darf.
>
> Damit ist nach meiner Interpretation klar, dass auch für 3 Jahre
> ausgestellte Tauchtauglichkeiten anerkannt werden.

Würde ich auch so sehen. Meine ist aber auf 2 JAhre ausgestellt. Bzw.
steht da ja nur Nachuntersuchung am xx.xx.xxxx, nicht, dass die Ihre
Gültigkeit verliert.
Rein sachlich verliert die eh mit Verlassen der Arztpraxis die
Gültigkeit, ist halt ne Momentaufnahme wie wir alle wissen.


> Das war auch schon vorher bei der GETÜM 3 Jahre, nicht erst seit 2008.

Jetzt frage ich mich nur warum mein GTÜM-Arzt nur 2 Jahre ausgestellt
hat. Oder gibt es vielleicht für die allererste TTU eine
"Sonderbegrenzung" die ich nicht kenne


>
> Andererseits wurde ja erwähnt, dass viele Basen eine Untersuchung
> verlangen, die z.B. nicht älter als ein Jahr ist. Das ist Sache der
> jeweiligen Tauchbasis und hat nichts mit den Regelungen des VDST zu
> tun.

Das mit den Basen ist klar. Frei Marktwirtschaft

>
> Zur Versicherungsleistung bzw. zu den Einschränkungen hinsichtlich der
> Leistungen bei fehlender TT kannst Du selbst nachlesen.
>
> Viele Grüße
> Peter

Das hat mir schonmal viel geholfen. Vielen Dank Peter!

Peter Wagner

ungelesen,
14.03.2008, 06:17:0814.03.08
an
Moin Sven,

On 14 Mrz., 09:51, Sven Jahnke <svenjah...@googlemail.com> wrote:
>
> > Damit ist nach meiner Interpretation klar, dass auch für 3 Jahre
> > ausgestellte Tauchtauglichkeiten anerkannt werden.
>
> Würde ich auch so sehen. Meine ist aber auf 2 JAhre ausgestellt. Bzw.
> steht da ja nur Nachuntersuchung am xx.xx.xxxx, nicht, dass die Ihre
> Gültigkeit verliert.
> Rein sachlich verliert die eh mit Verlassen der Arztpraxis die
> Gültigkeit, ist halt ne Momentaufnahme wie wir alle wissen.

Z.B. weil Dein Arzt das nicht besser wusste oder weil er der Meinung
war, dass Du nach zwei Jahren wieder vorstellig werden solltest
oder ....

Klar bleibt das immer eine Momentaufnahme. Deshalb schaue ich mir
manchmal die Leute auch an, und in einem Fall haben wir uns sogar
geweigert, trotz vorliegender gültiger TT mit dieser Person zu
tauchen.

Nachuntersuchung am ... heisst für mich ganz klar, dass nach diesem
Datum keine gültige TT mehr vorliegt.

>
> > Das war auch schon vorher bei der GETÜM 3 Jahre, nicht erst seit 2008.
>
> Jetzt frage ich mich nur warum mein GTÜM-Arzt nur 2 Jahre ausgestellt
> hat. Oder gibt es vielleicht für die allererste TTU eine
> "Sonderbegrenzung" die ich nicht kenne
>

siehe oben

>
> Das hat mir schonmal viel geholfen. Vielen Dank Peter!

Gern geschehen.
Viele Grüße
Peter

mat.voss

ungelesen,
14.03.2008, 06:16:2414.03.08
an
Moin Peter,


Peter Wagner wrote:

> Das war auch schon vorher bei der GETÜM 3 Jahre, nicht erst seit 2008.

> In der DTSA-Ordnung 2008 steht u.a., dass eine "gültige


> Tauchtauglichskeitsbescheinigung" vorgelegt werden muss. Das Gleiche
> finde ich in der SK- und Prüfer-Ordnung. Dort gibt es also die frühere
> Einschränkung nicht mehr, dass diese nicht älter als 2 Jahre bzw. ein
> Jahr sein darf.

Und in den Sicherheitsstandards ( Verfasser J. Hansen) steht, dass die
TTU gemäß den Richtlinien der GTÜM gemacht werden soll.

Grüße,
Matthias

Richard

ungelesen,
14.03.2008, 07:12:4914.03.08
an
mat.voss schrieb:

> Und in den Sicherheitsstandards ( Verfasser J. Hansen) steht, dass die
> TTU gemäß den Richtlinien der GTÜM gemacht werden soll.

In der Tat hat die GTÜM nahezu die Lufthoheit, wenn es um
Tauchtauglichkeit geht, was letztlich dazu führt, dass der kleine
Stempel so nebenbei fast nicht mehr zu bekommen ist und der größere
Aufriss mit den entsprechenden Kosten mittlerweile die Regel ist. Ich
ahne schon, dass ich irgendwann auch in diesen sauren Apfel beissen
muss, aber noch ist es nicht soweit und ich bin mit dem kleinen
Stempelchen nebenbei gut bedient ;-)))))

--
vG Richard
warnernd ... nie nicht mit warner

Matthias Taube

ungelesen,
14.03.2008, 16:52:2414.03.08
an
Volker Holthaus schrieb:

> Nun, dass ist nicht ganz so. Leider darf ich schon jedes Jahr zur
> Untersuchung, auch wenn ich mich fit fühle und regelmäßig die
> Unterwasserwelt erkunde.

Also meine Ärztin drückt beim jährlichen Gesundheits-check den Stempel
in das Logbuch, im Sinne von "Laborwerte, Lungenfunktion und EKG haben
keinen Hinweis auf eine Änderung des Gesundheitszustandes gegeben".

Dieser Stempel ist für die Tauchbasen, der Besuch beim Taucherarzt wenn
ich es für richtig halte ist für mich.

mfg
Matthias Taube

Peter Niemayer

ungelesen,
14.03.2008, 17:17:2114.03.08
an
Sven Jahnke wrote:
>>Das war auch schon vorher bei der GETÜM 3 Jahre, nicht erst seit 2008.
>
> Jetzt frage ich mich nur warum mein GTÜM-Arzt nur 2 Jahre ausgestellt
> hat.

Einfach weil "öfter Geld an TTU verdienen" ihm Freude bereitet?

Es ist ja nicht so, als ob Ärzte grundsätzlich keine kommerziellen
Interessen verfolgen. Und der Faktor 5, den man locker zwischen TTU-
Angebotspreisen in derselben Stadt finden kann, lässt sich so ganz
leicht erklären...

Gruß,

Peter Niemayer

Sven Jahnke

ungelesen,
18.03.2008, 04:42:4418.03.08
an
@all

Danke für die vielen Antworten!

Mich wundert jetzt nur noch diese 2-3 Jahres Geschichte der GTÜM.
Schlagt mich jetzt bitte nicht, aber wieso denken viele/alle in meinem
Verein, dass es nur 2 Jahre waren?
Dann hab ich nochmal im tnet rumgesucht, einige Einträge von 2005 oder
so gefunden, da ist die Aussage wiedersprüchlich.
Teils 2, teils 3 Jahre. Langsam versteh ich nur noch Bahnhof, fühle
mich aber bei bester Gesundheit und lass mich auch regelmäßig checken,
also werde ich mir jetzt über wichtigere Dinge einen Kopf machen.

Gut Luft

Sven

Patrick Hauser

ungelesen,
01.04.2008, 19:52:4801.04.08
an
Ist es eigentlich zukünftig im Rahmen dieser neuen merkwürdigen
Europarechte neben der physischen Tauglichkeit auch eine psychische
Eignung zum Tauchen zu überprüfen?
--
"Crime does not pay ... as well as politics."
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