Die SeeSchStrO §3(1) verpflichtet uns in den "Grundregeln" für das Verhalten im Verkehr - also immerhin nicht irgendwo "weit hinten" im Text:
"Der Führer eines mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüsteten Fahrzeugs ist verpflichtet, bei der Befolgung der Vorschriften über das Verhalten im Verkehr die von einer Verkehrszentrale aus in deutscher, auf Anforderung in englischer Sprache gegebenen Verkehrsinformationen und -unterstützungen abzuhören und unverzüglich entsprechend den Bedingungen der jeweiligen Verkehrssituation zu berücksichtigen."
Was bedeutet das in der Praxis?
Soll ich z.B. in der Kieler Förde segelnd dort nun auf das geliebte auf VHF 16 vorgetragene Gesabbel "Du Heinz da vorne links ist eine Box frei, das ist auch nicht weit zu den Duschen" verzichten um mich ganz
Kiel Traffic auf VHF 67 widmen zu können?
Sollte ich gar beides hören?
Oder bin ich nur verpflichtet, den (diese Angaben sind nicht für Kiel Traffic) "Information Service - situation broadcast" alle vier Stunden "times from 0115 every 4 hrs" abzuhören?
Oder ist das gar ganz alter Mist, der noch aus der Zeit kommt, zu der UKW-Sprechfunkanlagen eine Größe hatten, dass man sich nie hätte vorstellen können, das eine solche je Platz auf einem Sportboot findet?
Graf, Steinike "Die Seeschifffhartstraßenordnung", 2004 kommentiert hingegen "Dies gilt insoweit auch für Sportfahrzeuge, die freiwillig in zunehmendem Maße mit UKW-Sprechfunkanlagen ausgerüstet sind".
Zumindest habe ich keinen Eintrag in den Bußgeldbestimmungen gefunden, scheint also nicht so Grundlegend zu sein, diese Grundregel, oder?
> Soll ich z.B. in der Kieler Förde segelnd dort nun auf das geliebte auf > VHF 16 vorgetragene Gesabbel "Du Heinz da vorne links ist eine Box frei, > das ist auch nicht weit zu den Duschen" verzichten um mich ganz > Kiel Traffic auf VHF 67 widmen zu können?
Auf den von mir hauptsächlich befahrenen Teilen der Elbe ist Brunsbüttel Traffic auf Kanal 68 die einzig sinnvolle Wahl.
> Sollte ich gar beides hören?
Dual/Triple Watch existiert, nervt aber bei vielen Funkgeräten.
René Haar <divefre...@gmx.de> wrote:
> Am 09.02.2012 08:38, schrieb Wolfgang Broeker:
> > Dual/Triple Watch existiert, nervt aber bei vielen Funkgeräten.
> Habt ihr alle nur ein Funkgerät an Bord?
> Tststs
Wenn Du "das Funkgerät" nicht synonym für "das fest eingebaute
UKW-Seefunkgerät" verstehen willst, sondern weitlauschende Geräte und
Walkie-Talkies einbeziehst, ist das vermutlich ebenso richtig, wie
Deiner länger ist.
Der Empfangs- und Sende-Draht im Rigg, Mann.
-- Munterbleiben
HC
Am Wed, 08 Feb 2012 08:03:05 +0100 schrieb Matthias Heuer:
> "Der Führer eines mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüsteten Fahrzeugs > ist verpflichtet, bei der Befolgung der Vorschriften über das Verhalten > im Verkehr die von einer Verkehrszentrale aus in deutscher, auf > Anforderung in englischer Sprache gegebenen Verkehrsinformationen und > -unterstützungen abzuhören und unverzüglich entsprechend den Bedingungen > der jeweiligen Verkehrssituation zu berücksichtigen."
> Was bedeutet das in der Praxis?
Für mich: Wenn ich ein Funkgerät habe, muß ich es sinnvoll benutzen.
D.h., ich höre den Revierfunk - ist eh meist lustiger als 16 - und hab
16 auf dualwatch.
Die Frage in Deinem Sinne weiter gesponnen ist ja eigentlich, wie man rausfindet, daß es VTS gibt.
Es gibt nämlich keine Ausrüstungspflicht, und damit kann man eben mit
dem Shellatlas rumfahren und weiß trotz Funke nix von den
Revierzentralen, weil es eben auch keine Ausrüstungspflicht mit dem
VTS-Guide gibt.
> Die Frage in Deinem Sinne weiter gesponnen ist ja eigentlich, wie man
> rausfindet, daß es VTS gibt.
Och, die eine oder andere Seekarte hat schon diese lustigen Pfeile mit 'ner Kanalnummer drin eingedruckt und für die bin ich - den Shellatlas jetzt mal nicht als gute Seemannschaft bezeichnend - doch ausrüstungspflichtig, oder?
> Es gibt nämlich keine Ausrüstungspflicht, und damit kann man eben mit
> dem Shellatlas rumfahren und weiß trotz Funke nix von den
> Revierzentralen, weil es eben auch keine Ausrüstungspflicht mit dem
> VTS-Guide gibt.
Den habe ich mir interessehalber tatsächlich mal ins Regal gestellt. Es gibt tatsächlich verpflichtende Meldepunkt ab einer Schiffslänge von 20 oder mehr Meter, was mich privat nicht tangiert, wohl aber das eine oder andere Traditionsschiff.
Am Fri, 10 Feb 2012 01:10:41 +0100 schrieb Matthias Heuer:
> Am 09.02.2012 23:30, schrieb Alexander Stielau:
>> Die Frage in Deinem Sinne weiter gesponnen ist ja eigentlich, wie man
>> rausfindet, daß es VTS gibt.
> Och, die eine oder andere Seekarte hat schon diese lustigen Pfeile mit > 'ner Kanalnummer drin eingedruckt und für die bin ich - den Shellatlas > jetzt mal nicht als gute Seemannschaft bezeichnend - doch > ausrüstungspflichtig, oder?
Nein. Es gibt keine diesbezügliche Ausrüstungspflicht für Sportboote,
d.h., dafür würdest Du - solange nix passiert - kein Ticket bekommen.
'gute Seemannschaft' wird erst hinterher rechtlich relevant.
Wenn ich die Elbe gut genug kenne, fahr ich da eben ohne Karte (oder bei
entsprechender Verblendung auch gerne mit dem Elbe-Atlas) rum.
Selbst für ernsthafte Navigation geeignete Seekarten für Sportis haben nicht zwingend die Meldepunkte ala BSH-Karten eingedruckt.
> Den habe ich mir interessehalber tatsächlich mal ins Regal gestellt. Es > gibt tatsächlich verpflichtende Meldepunkt ab einer Schiffslänge von 20 > oder mehr Meter, was mich privat nicht tangiert, wohl aber das eine oder > andere Traditionsschiff.
Yup. Und es witzig, wieviele es auf einmal davon gibt, was die können
und so weiter. Die Infos gehen ja über die Meldepunkte weit hinaus.
> Nein. Es gibt keine diesbezügliche Ausrüstungspflicht für Sportboote, > d.h., dafür würdest Du - solange nix passiert - kein Ticket bekommen. > 'gute Seemannschaft' wird erst hinterher rechtlich relevant.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Die allgemeinen Regeln "guter Seemannschaft" (siehe meinen anderen Artikel in diesem Thread
dazu) gelten immer, also auch vorher. Dieser englische Seefahrer, der wiederholt - nur mit dem Shellatlas ausgestattet - von den britischen SAR-Kräften aufgegriffen und gerettet wurde, könnte durchaus gebüsst werden, auch wenn niemand zu Schaden gekommen ist.
> Wenn ich die Elbe gut genug kenne, fahr ich da eben ohne Karte > (oder bei entsprechender Verblendung auch gerne mit dem Elbe-
> Atlas) rum.
Was hast Du gegen den Elbe-Atlas? Und was hat das mit dem Roman
des seligen Stieg Larsson zu tun? ;-)
Im Ernst: Ich habe zwar den Sportbootkartensatz 3010 des BSH an Bord, verwenden tue ich aber fast ausschließlich den Elbe-Atlas.
> Es gibt nämlich keine Ausrüstungspflicht, und damit kann man eben mit > dem Shellatlas rumfahren und weiß trotz Funke nix von den > Revierzentralen, weil es eben auch keine Ausrüstungspflicht mit dem > VTS-Guide gibt.
Man darf nicht so einfach mit dem Shellatlas rumfahren, denn
es gibt die allgemeinen Regeln nach KVR (Regel 2a) bzw. nach der Verordnung zur Einführung der KVR (§ 3(1)), die eine Be-
folgung der "Vorsichtsregeln nach Seemannsbrauch" oder der "Vorsichtsmaßnahmen nach allgemeiner seemännischer Praxis" verlangen. Nicht jeder Fliegenschiss muss explizit gesetzlich
normiert sein, was auch gut so ist.
Die Kanäle der Revierzentralen finden sich im Übrigen auch in anderen Publikationen, etwa dem Jachtfunkdienst (oder dem Elbe-
Atlas :-)
Am Fri, 10 Feb 2012 22:30:44 +0100 schrieb Wolfgang Broeker:
> Alexander Stielau schrieb:
>> Nein. Es gibt keine diesbezügliche Ausrüstungspflicht für Sportboote, >> d.h., dafür würdest Du - solange nix passiert - kein Ticket bekommen. >> 'gute Seemannschaft' wird erst hinterher rechtlich relevant.
> Da wäre ich mir nicht so sicher. Die allgemeinen Regeln "guter > Seemannschaft" (siehe meinen anderen Artikel in diesem Thread
> dazu) gelten immer, also auch vorher. Dieser englische Seefahrer, > der wiederholt - nur mit dem Shellatlas ausgestattet - von den > britischen SAR-Kräften aufgegriffen und gerettet wurde, könnte > durchaus gebüsst werden, auch wenn niemand zu Schaden gekommen > ist.
Ja, aber das ist ja eben genau 'hinterher' - er wurde aufgegriffen, es
gibt Nachfragen oder eine Untersuchung, wie es dazu kam und eine wie
auch immer geartete Beurteilung.
Schlechte oder keine Seemannschaft ist, solange nix passiert, nicht
rechtlich zu beanstanden, weil sie in der Regel eben keiner bemerkt oder
zumindestens niemand geschädigt wird.
Wenn bei einer Routinekontrolle im Hamburger Hafen auf einem Sportboot
keine Seekarte vom Hafen an Bord ist, sondern von mir aus Karten von der
Oberelbe (ab Hafengrenze) oder eine topografische Karte, ist das eben so
- es gibt keine Ausrüstungspflicht, der jenige hat dann wohl
ausreichende Ortskenntnis und wird erstmal so akzeptiert.
Wenn allerdings bei dieser Kontrolle ein weiterer Sporti angeschossen
kommt, kurz Gas raus nimmt, und 'ey, wo gehts denn hier nach
Lauenburg' brüllt; um dann, nachdem alle nach einer Phase des kurzen
Unglaubens, die Frage richtig verstanden zu haben, wild elbaufgestikulieren, wieder Fahrt aufzunehmen, kann das eben genau deshalb nen Ticket geben,
weil hier der Verstoss gegen die gute Seemannschaft offenkundig wird - keine
gehöriger Gebrauch der nach guter Seemannschaft zu verwendenen
navigatorischen Hilfsmittel.
Und es löst selbst bei den ziemlich entspannten Hamburger Waspos Stirnrunzeln bis in den Nacken aus (das ist keine erfundene Geschichte).
>> (oder bei entsprechender Verblendung auch gerne mit dem Elbe-
>> Atlas) rum.
> Was hast Du gegen den Elbe-Atlas? Und was hat das mit dem Roman
> des seligen Stieg Larsson zu tun? ;-)
Das hab ich doch schon mal ausgeführt. :)
Ich überspitze es mal:
Im Grunde sieht der Elbeatlas aus, als wäre er zur Kartenarbeit
geeignet. Das ist er aber nicht, weil er durch ziemlich willkürliche
Weg- und Auslassungeni, Detailkarten ohne Bemassung und so weiter bei weitem nicht die Genauigkeit hat, die er vorgaukelt. Die Darstellung ist an vielen Punkten skizzenhaft, ohne das
das ohne Ortskenntnis erkennbar wäre. Ich halte das für gefährlich.
Abgesehen davon finde ich die Heftung (will immer wieder zuklappen)
ungeeignet für ein Nachschlagewerk, das bei mir griffbereit offen
herumliegen soll.
> Im Ernst: Ich habe zwar den Sportbootkartensatz 3010 des BSH an > Bord, verwenden tue ich aber fast ausschließlich den Elbe-Atlas.
Ja, Du kennst das Revier, zum Überprüfen der eigenen Erinnerung ist er
geeignet. Das kann aber nicht der Maßstab für Kartenmaterial sein,
sondern allerhöchstens für Skizzen und persönliche Aufzeichnungen.
> Am Wed, 08 Feb 2012 08:03:05 +0100 schrieb Matthias Heuer:
>> "Der Führer eines mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüsteten Fahrzeugs >> ist verpflichtet, bei der Befolgung der Vorschriften über das Verhalten >> im Verkehr die von einer Verkehrszentrale aus in deutscher, auf >> Anforderung in englischer Sprache gegebenen Verkehrsinformationen und >> -unterstützungen abzuhören und unverzüglich entsprechend den Bedingungen >> der jeweiligen Verkehrssituation zu berücksichtigen."
>> Was bedeutet das in der Praxis?
> Für mich: Wenn ich ein Funkgerät habe, muß ich es sinnvoll benutzen.
> D.h., ich höre den Revierfunk - ist eh meist lustiger als 16 - und hab
> 16 auf dualwatch.
> Die Frage in Deinem Sinne weiter gesponnen ist ja eigentlich, wie man > rausfindet, daß es VTS gibt.
> Es gibt nämlich keine Ausrüstungspflicht, und damit kann man eben mit
> dem Shellatlas rumfahren und weiß trotz Funke nix von den
> Revierzentralen, weil es eben auch keine Ausrüstungspflicht mit dem
> VTS-Guide gibt.
Der überregulierte Deutsche wird vielleicht freigesprochen, weil sein
Anwalt nachweisen kann, daß nirgends ISBN xx und NV yy explizit als
Pflicht festgeschrieben ist.
Der denkende Rest der Welt wird verknackt, weil Revierhandbuch und Funke
zwar nicht explizit, aber implizit durch gute Seemannschaft sowie
Sorgfaltspflicht vorgegeben sind.
Gruss
-- That morning, after a hectic night [..] the sun rose in its usual
irritating way to interrupt my work. I had barely fallen asleep when
suddenly...
Am Sun, 12 Feb 2012 09:00:53 +0100 schrieb Michael Hermes:
> Der überregulierte Deutsche wird vielleicht freigesprochen, weil sein
> Anwalt nachweisen kann, daß nirgends ISBN xx und NV yy explizit als
> Pflicht festgeschrieben ist.
Ich glaube, Du verstehst mich falsch.
*ich* verwende z.B. einen VTS-Guide. Nicht, weil ich es muß, sondern
weil er wertvolle, zusätzliche Informationen bietet.
Witzigerweise kenne ich in meinem persönlichen Yachtie-Umfeld keinen weiter, der das tut. Die Informationen dort sind übrigens nicht durch die im Yachtfunkdienst
zu ersetzen, dort findet man nur ein sehr kleines Subset der
Informationen.
> Der denkende Rest der Welt wird verknackt, weil Revierhandbuch und Funke
> zwar nicht explizit, aber implizit durch gute Seemannschaft sowie
> Sorgfaltspflicht vorgegeben sind.
Das ist anscheinend auch nicht so.
Lies mal mit diesem Hintergrund ('gute Seemannschaft') den BSU-Bericht
"Fährschiff im Fehmarnbelt gegen Segelyacht", die dort auch zitierten
Unterlagen der Kreuzer-Abteilung usw.
Klar hat die Fähre den übergemangelt, hätte sich der (übrigens mit einem
nautischen Patent fahrenden) Schipper der Yacht an die gute
Seemannschaft gehalten (gehörig Ausguck, gehörige Nutzung des
vorhandenen Radars, Nutzung des vorhandenen UKWs, fahren auf der richtigen Seite und so weiter und so fort), hätte es diesen Unfall nicht gegeben.
> *ich* verwende z.B. einen VTS-Guide. Nicht, weil ich es muß, sondern
> weil er wertvolle, zusätzliche Informationen bietet.
> Witzigerweise kenne ich in meinem persönlichen Yachtie-Umfeld keinen weiter,
> der das tut.
Wir sind jetzt nicht mehr allein.
> Die Informationen dort sind übrigens nicht durch die im Yachtfunkdienst
> zu ersetzen, dort findet man nur ein sehr kleines Subset der
> Informationen.
Naja, das kleine Subset beschränkt sich wohl auf Name und Kanal.
Ich finde es schade, dass in meinem Umfeld (auch Schulen) mir das keiner gezeigt hat und ich eher zufällig darauf gestoßen bin.
Matthias Heuer wrote: > Was bedeutet das in der Praxis?
> Soll ich z.B. in der Kieler Förde segelnd dort nun auf das geliebte auf
> VHF 16 vorgetragene Gesabbel "Du Heinz da vorne links ist eine Box frei,
> das ist auch nicht weit zu den Duschen" verzichten um mich ganz
> Kiel Traffic auf VHF 67 widmen zu können?
> Sollte ich gar beides hören?
Exactement. Dafür gibt's ja die Dual-Watch-Funktion von See-Funk-
Geräten (Binnen wohl nicht zulässig), und bei noch etwas weniger veralteten auch die Alarmierung bei DSC-Notrufen etc.
>> *ich* verwende z.B. einen VTS-Guide. Nicht, weil ich es muß, sondern
>> weil er wertvolle, zusätzliche Informationen bietet.
>> Witzigerweise kenne ich in meinem persönlichen Yachtie-Umfeld keinen weiter,
>> der das tut.
> Wir sind jetzt nicht mehr allein.
>> Die Informationen dort sind übrigens nicht durch die im Yachtfunkdienst
>> zu ersetzen, dort findet man nur ein sehr kleines Subset der
>> Informationen.
> Naja, das kleine Subset beschränkt sich wohl auf Name und Kanal.
> Ich finde es schade, dass in meinem Umfeld (auch Schulen) mir das keiner > gezeigt hat und ich eher zufällig darauf gestoßen bin.
VTS-Guide im speziellen oder das Abhören der Informationen an und für
sich?
SBF Binnen - Prüfungsfrage zu meiner Zeit (hm, 1992) war sinngemäß
"Was müssen Sie tun, wenn Sie ein Ihnen unbekanntes Revier befahren
wollen?" und die Antwort war "Informieren über spezielle Regeln und
Gepflogenheiten im Revier" - das beinhaltet so etwas im Grundsatz doch
auch. (Zumal bei den Funkprüfungen das Thema ja auch im Speziellen
wieder auftaucht.)
Ich käme auch nicht auf die Idee, dass das Buiten anders sein könnte, nur weil ich mich gerade nicht daran erinnern kann, ob das eine SBF-
See- oder BR-Schein- oder UKB-Binnen- oder SRC-Frage war oder nicht.
Aber vielleicht habe ich ja nur die "falschen" Schulen besucht.
(Ja, im Auto lasse ich auch Verkehrsfunk mit der Dual-Watch-Funktion den CD-Spieler oder das andere Rundfunkprogramm unterbrechen, auch
wenn das "Navi" auch schon Verkehrsfunkinformationen bereithält...
"Bitte fahren Sie jetzt möglichst rechts, gehen Sie nicht über Los"
kennt letzteres im Zweifelsfall nicht schnell genug.)
Nungut, mit der Jolle auf dem Rhein sind die technischen Möglichkeiten
eher eingeschränkt. Da heißt es Augen auf, Augen auf und Augen auf.
> Am Sun, 12 Feb 2012 09:00:53 +0100 schrieb Michael Hermes:
>> Der überregulierte Deutsche wird vielleicht freigesprochen, weil sein
>> Anwalt nachweisen kann, daß nirgends ISBN xx und NV yy explizit als
>> Pflicht festgeschrieben ist.
> Ich glaube, Du verstehst mich falsch.
> *ich* verwende z.B. einen VTS-Guide. Nicht, weil ich es muß, sondern
> weil er wertvolle, zusätzliche Informationen bietet.
Ich meinte auch gar nicht dich persönlich.
Gruss
-- That morning, after a hectic night [..] the sun rose in its usual
irritating way to interrupt my work. I had barely fallen asleep when
suddenly...