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Re: Innerhalb von x Schlaegerlaengen

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Daniel Böttcher

unread,
Aug 22, 2005, 3:32:11 PM8/22/05
to
Christian Bartsch schrieb:

> In den Regeln ist ja an verschiedenen Stellen festgelegt, dass man
> "innerhalb von x Schlaegerlaengen" zB einen Ball droppen darf oder
> aehnliches.
>
> Aber was ist mit Schlaegerlaenge gemeint?
> Putter? Driver? +2 Inches fuer Grossgewachsene?

Du kannst zum Abmessen alles nehmen, was da so in deinem Bag
rumschwirrt. IIRC sogar einen Besenstiel-Putter...

cya


--
Antworten bitte nur in der Newsgroup!
Mails ans From werden nicht gelesen.

Dirk Steins

unread,
Aug 23, 2005, 2:25:03 AM8/23/05
to
On Mon, 22 Aug 2005 21:32:11 +0200, Daniel Böttcher wrote:

> Christian Bartsch schrieb:
>
>> In den Regeln ist ja an verschiedenen Stellen festgelegt, dass man
>> "innerhalb von x Schlaegerlaengen" zB einen Ball droppen darf oder
>> aehnliches.
>>
>> Aber was ist mit Schlaegerlaenge gemeint?
>> Putter? Driver? +2 Inches fuer Grossgewachsene?
>
> Du kannst zum Abmessen alles nehmen, was da so in deinem Bag
> rumschwirrt. IIRC sogar einen Besenstiel-Putter...

Exakt so ist es. Daher nimmt man meistens den Driver, weil der ja bei den
meisten am längsten ist. Nur die mit dem Besenstiel, die nehmen dann den
Putter.

Gruß, Dirk

Thomas Engler

unread,
Aug 23, 2005, 2:03:12 PM8/23/05
to
Dirk Steins wrote:

Man kann sogar eine andere Person auf dem Platz fragen, ob man sich zum
Abmessen seinen Schläger ausleihen kann...

Jan (Bouli) Van Gerwen

unread,
Aug 23, 2005, 3:53:33 PM8/23/05
to

>
> Man kann sogar eine andere Person auf dem Platz fragen, ob man sich zum
> Abmessen seinen Schläger ausleihen kann...

Nee, das darf mann nicht, nur eigene schläger darf man benützen.

Grtz Jan


Thomas Engler

unread,
Aug 27, 2005, 3:12:08 AM8/27/05
to

Bei einem Regelabend vor der theoretischen Prüfung haben beide Pros
gesagt, dass man das darf...

Wo sind die Experten?

Johannes Will

unread,
Aug 27, 2005, 5:32:45 AM8/27/05
to
On Sat, 27 Aug 2005 09:12:08 +0200, Thomas Engler <thomas...@gmx.de>
wrote:


>Wo sind die Experten?

Beim DGV?

Entscheidungen 20/2:

Ausleihen eines Schlägers zum Ausmessen von Schlägerlängen

Zum Ausmessen von Schlägerlängen darf ein Spieler jeden der Schläger
verwenden, die er für die Runde ausgewählt hat (R 4-4). Leiht sich nun
ein Spieler einen Schläger aus, um damit Schlägerlängen auszumessen,
lässt den Ball auf der so ermittelten Fläche fallen und spielt ihn, so
zieht er sich keine Strafe zu, sofern die Stelle, an der der Ball fallen
gelassen wurde, auch mit einem der eigenen Schläger des Spielers, die er
für die Runde ausgewählt hat, hätte ermittelt werden können. Wenn jedoch
beim Ausmessen mit einem seiner eigenen Schläger jene Stelle nicht hätte
ermittelt werden können, so zieht sich der Spieler die nach der
anwendbaren Regel jeweils vorgeschriebe Strafe für Spielen von falschem
Ort zu (s. R 20-7)

Johannes

Jan (Bouli) Van Gerwen

unread,
Aug 27, 2005, 12:14:43 PM8/27/05
to
Habe es 3 mahl durchlesen mussen um, zu begreifen ws hier steht aberes hatt
geklapt, also eigentlich sthet hier das es darf wenn es uberhaupt kein sinn
hatt ( weil der spieler selbst den selber schläger hatt) und wenn es sinn
hatte ( flightpartner hatt ein langere schläger ) darf es nicht.

Sehe ich doch gut oder?

Grtz Jan


Johannes Will

unread,
Aug 27, 2005, 4:24:13 PM8/27/05
to
On Sat, 27 Aug 2005 18:14:43 +0200, "Jan \(Bouli\) Van Gerwen"
<jan@nietbelangrijk> wrote:


>Habe es 3 mahl durchlesen mussen um, zu begreifen ws hier steht aberes hatt
>geklapt, also eigentlich sthet hier das es darf wenn es uberhaupt kein sinn
>hatt ( weil der spieler selbst den selber schläger hatt) und wenn es sinn
>hatte ( flightpartner hatt ein langere schläger ) darf es nicht.

Hallo Jan,

Respekt, weil Du als Holländer nur drei Versuche benötigst, um den Text
zu begreifen. Ich habe wörtlich die lizezierte Übersetzung der R&A
Rules, also die in Deutschland gültigen "Entscheidungen zu den
Golfregeln 2004 - 2005" abgeschrieben.

In der Praxis hast Du es richtig erfasst. Das Ausleihen eines Schlägers
von einem anderen Spieler ist also erlaubt. Allerdings muß ich einen
Schläger mit gleicher Länge im Bag haben. Wenn ich keine Hölzer dabei
habe, kann ich mir keinen Driver ausleihen. Daher bringt mir das
Ausleihen eines Schlägers nur den Vorteil der Zeitersparnis. Ich muss
nicht extra zu meinem Bag laufen. Statt dessen kann ich zu jedem in der
Nähe gehen und sagen: "Leih mir mal kurz Deinen Driver, meiner ist in
meinem Bag (das ich da hinten am Abschlag vergessen habe)".

Johannes

Johannes Will

unread,
Aug 27, 2005, 5:16:10 PM8/27/05
to

Noch eine Geschcihte aus dem Leben zu R 20/2:

Vor einiger Zeit spielte ich bei einem Turnier mit. Wir waren zu viert
unterwegs. Ein Jugendlicher und ein ca. 30- Jähriger zählten sich
gegenseitig. Der Jugendliche spielte katastrophal. Er war lieb, nett,
völlig verzweifelt und bedauernswert. An der 12 schlägt er seinen Ball
volle Kanne in eine Heckenanpflanzung. Der Ball war zwar zu sehen, aber
unspielbar. Der Jugendliche hatte nur einen Halbsatz Schläger und keine
Hölzer dabei. Sein Zähler sagt: Da nimmst Du Erleichterung! Hier ist
mein Driver. Mit dem werden zwei Schlägerlängen (nicht näher zum Loch)
ausgemessen und dann kannst Du droppen. Gesagt, getan und weiter ging
die Hackerei Richtung Fahne.

Der Jugendliche hatte bereits fast alle Löcher gestrichen. Sein
schlechtes Ergebnis war schon vorher absehbar.

Der hilfsbereite Schlägerverleiher und Zähler des Jugendlcihen wurde
Nettosieger.

Dann schaue ich mir so R 1-3 an:
Will ich der wohlgelittene Mitspieler in einer angenehmen Turnierrunde
bleiben oder gehe ich zur Spielleitung?

Nachdenklich
Johannes

Jan (Bouli) Van Gerwen

unread,
Aug 28, 2005, 8:34:10 AM8/28/05
to
schlechtes Ergebnis war schon vorher absehbar.
>
> Der hilfsbereite Schlägerverleiher und Zähler des Jugendlcihen wurde
> Nettosieger.
>
> Dann schaue ich mir so R 1-3 an:
> Will ich der wohlgelittene Mitspieler in einer angenehmen Turnierrunde
> bleiben oder gehe ich zur Spielleitung?
>
mmmmm sehr schwieriger entscheidung, denn ich glaube mann muss sich ann die
regeln halten um fair zu sein gegenüber anderen, aber trotzdem würde ich
hier denke ich für das erste wählen. Wir sind kein profi's es geht also
nicht um grosses geld , dabei hatt der mann sich selbst gahr nicht
bevorteilt , meiner wege war er nur ein bisschen zu sportief.

Grtz Jan
>


Claus D. Arnold

unread,
Aug 28, 2005, 9:16:24 AM8/28/05
to
Johannes Will <bolde...@expires-2005-07-31.arcornews.de> schrieb:

>
>Noch eine Geschcihte aus dem Leben zu R 20/2:
>
>Vor einiger Zeit spielte ich bei einem Turnier mit. Wir waren zu viert
>unterwegs. Ein Jugendlicher und ein ca. 30- Jähriger zählten sich
>gegenseitig. Der Jugendliche spielte katastrophal. Er war lieb, nett,
>völlig verzweifelt und bedauernswert. An der 12 schlägt er seinen Ball
>volle Kanne in eine Heckenanpflanzung. Der Ball war zwar zu sehen, aber
>unspielbar. Der Jugendliche hatte nur einen Halbsatz Schläger und keine
>Hölzer dabei. Sein Zähler sagt: Da nimmst Du Erleichterung! Hier ist
>mein Driver. Mit dem werden zwei Schlägerlängen (nicht näher zum Loch)
>ausgemessen und dann kannst Du droppen. Gesagt, getan und weiter ging
>die Hackerei Richtung Fahne.
>
>Der Jugendliche hatte bereits fast alle Löcher gestrichen. Sein
>schlechtes Ergebnis war schon vorher absehbar.
>
>Der hilfsbereite Schlägerverleiher und Zähler des Jugendlcihen wurde
>Nettosieger.
>
>Dann schaue ich mir so R 1-3 an:

Ich glaube, hier kommt eher R 8-1 (Belehrung) zum Tragen, da der
Schlägerverleiher evtl. sich seines regelwiedrigen Verhaltens nicht
bewusst war.

Gruß

CLaus D.

Ulrich Mayring

unread,
Aug 28, 2005, 5:09:42 PM8/28/05
to
Claus D. Arnold wrote:
>
> Ich glaube, hier kommt eher R 8-1 (Belehrung) zum Tragen, da der
> Schlägerverleiher evtl. sich seines regelwiedrigen Verhaltens nicht
> bewusst war.

Belehrung über die Regeln ist erlaubt, dachte ich immer.

Ulrich

Claus D. Arnold

unread,
Aug 29, 2005, 9:43:43 AM8/29/05
to
Ulrich Mayring <real...@gmx.de> schrieb:

>Claus D. Arnold wrote:
>>
>> Ich glaube, hier kommt eher R 8-1 (Belehrung) zum Tragen, da der

>> Schlägerverleiher evtl. sich seines regelwidrigen Verhaltens nicht


>> bewusst war.
>
>Belehrung über die Regeln ist erlaubt, dachte ich immer.

Jein.

Regel_erklärung_ ist erlaubt, da es ausdrücklich nicht als "Belehrung"
im Sinne von Regel 8 angesehen wird. Siehe dazu "Erklärunng -
Belehrung".
Hier wird dem Spieler aber als erstes gesagt, was er am Besten tun
soll (den Ball unspielbar erklären) und das ist eindeutig Belehrung.
Danach wird ihm gesagt, wie er das regeltechnisch handhaben soll. Das
ist dann natürlich keine Belehrung mehr. Aber da liegt das Kind schon
im Brunnen.

Siehe dazu auch Decision 8-1/16, in der im Wesentlichen obiges
ausgesagt wird.

HTH

Gruß

Claus D.

Michael Gabes

unread,
Oct 3, 2005, 6:22:49 AM10/3/05
to
> In den Regeln ist ja an verschiedenen Stellen festgelegt, dass man
> "innerhalb von x Schlaegerlaengen" zB einen Ball droppen darf oder
> aehnliches.
>
> Aber was ist mit Schlaegerlaenge gemeint?
> Putter? Driver? +2 Inches fuer Grossgewachsene?
>

Ich nehme mal ne zweite Spur auf... "X Schlägerlängen" könnte -auch- gemeint
sein "1 Schlägerlänge" bei z.B. Hemmnis. Hier darf ich, um zu prüfen ab wann
ich störungsfrei schwingen kann, erstmal nur den Schläger in die Hand
nehmen, welchen ich auch gedenke zu spielen. Muss ich dann auch diesen
nehmen zum Ausmessen der einen Schlägerlänge?

Michael


Claus D. Arnold

unread,
Oct 3, 2005, 8:32:48 AM10/3/05
to
"Michael Gabes" <arto...@gmx.de> schrieb:

>> In den Regeln ist ja an verschiedenen Stellen festgelegt, dass man
>> "innerhalb von x Schlaegerlaengen" zB einen Ball droppen darf oder
>> aehnliches.
>>
>> Aber was ist mit Schlaegerlaenge gemeint?
>> Putter? Driver? +2 Inches fuer Grossgewachsene?
>>
>
>Ich nehme mal ne zweite Spur auf... "X Schlägerlängen" könnte -auch- gemeint
>sein "1 Schlägerlänge" bei z.B. Hemmnis. Hier darf ich, um zu prüfen ab wann
>ich störungsfrei schwingen kann, erstmal nur den Schläger in die Hand
>nehmen, welchen ich auch gedenke zu spielen.

Richtig. Du kannst dann aber z. Bsp. bedingt durch eine unerwartete
Balllage durchaus einen anderen Schläger zum Schlagen nehmen.

>Muss ich dann auch diesen
>nehmen zum Ausmessen der einen Schlägerlänge?

Nein.

Für das Ausmessen von Schlägerlängen kannst Du _jeden_ Deiner regulär
mitgeführten Schläger verwenden. Im Normalfall nimmt man den längsten.

Gruß

Claus D.

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