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Two Worlds Akitvierurng bei GameStar DVD

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Werner Fuhrmann

unread,
May 19, 2012, 10:03:12 PM5/19/12
to
Hallo zusammen,
bei der aktuellen Gamestar lag Two Worlds als Vollversion bei. Schᅵn und
gut. Nur muss man sich wie immer hᅵufiger Online registrieren. Im Text
vor dem Registrierungsformular wird noch gross darauf hingewiesen, dass
keinerlei persᅵnliche Daten verlangt werden. Man kann dies entweder
online oder telefonisch durchfᅵhren. Ruft man nun aber die Maske auf,
mᅵssen alle Felder mit einem Stern ausgefᅵllt werden, also der halbe
Lebenslauf. Will man sich nicht regestrieren, steht das Game angeblich
nur im Demo-Modus zur Verfᅵgung. Der ist aber nicht auswᅵhlbar. Was soll
denn dieser Quark??? Ich habe einen Code mit der DVD seitens der
GameStar erhalten. Damit weise ich mich doch eh schon aus, dass ich das
Teil nicht sonstwoher habe, zumal ja auch die Original-DVD von der
Gamestar im Laufwerk liegt. Warum dann diese ganzen Online-Regis?
Andere Games verlangen heutzutage leider auch schon eine dauerhafte
Online-Verbindung. Bei manchen willigt man auch ein, dass einem
ferntechnisch der Rechner ᅵberprᅵft wird. Da vergeht einem der Spass am
Spielen.
Um Games wie Mass Effekt und/oder anderen Spielen, die einen Steam
Account verlangen, mache ich einen riesen Bogen. Sollen sie einen
konventionellen Kopierschutz draufmachen, aber nicht Dauerbeschnᅵffelung
ᅵber eine stᅵndige Internetanbindung.

Gruᅵ
Werner

Hartmut Figge

unread,
May 19, 2012, 10:25:01 PM5/19/12
to
Werner Fuhrmann:

>Um Games wie Mass Effekt und/oder anderen Spielen, die einen Steam
>Account verlangen, mache ich einen riesen Bogen. Sollen sie einen
>konventionellen Kopierschutz draufmachen, aber nicht Dauerbeschnüffelung
>über eine ständige Internetanbindung.

Skyrim interessiert mich sehr, aber es erfordert nicht nur eine
Aktivierung sondern ebenfalls eine Online-Verbindung während des
Spielens. Anfangs war das nicht so, aber inzwischen. AFAIK.

Falls die Zeit kommt, dass die Vollversion von Skyrim einer Zeitschrift
beiliegt, werde ich den Versuch mit einem Crack machen. Es ist ungewiss,
ob dies funktioniert, daher mein Warten auf die Heftbeilage.

Ich hoffe, dass jemand hier Bescheid gibt, wenn es eine solch gibt. Wie
bei Gothic 3. :)

Über Two Worlds weiß ich nichts. Aber wenn auch hierbei Online-Zwang
besteht, würde ich es nicht kaufen.

Hartmut
--
Usenet-ABC-Wiki http://www.usenet-abc.de/wiki/
Von Usern fuer User :-)

Casey Rosebud

unread,
May 20, 2012, 3:10:32 AM5/20/12
to
Am 20.05.2012, 04:03 Uhr, schrieb Werner Fuhrmann <WFuhr...@web.de>:

> Ruft man nun aber die Maske auf, müssen alle Felder mit einem Stern
> ausgefüllt werden, also der halbe Lebenslauf.

Vorname : Gandalf
Nachname: der Weise
Herkunft: Valinor
;-)



--

« Mir nach, Canaillen ! »

Martin Freitag

unread,
May 20, 2012, 5:30:39 PM5/20/12
to
Hartmut Figge schrieb:
> Skyrim interessiert mich sehr, aber es erfordert nicht nur eine
> Aktivierung sondern ebenfalls eine Online-Verbindung während des
> Spielens. Anfangs war das nicht so, aber inzwischen. AFAIK.

Schlimm? Zahlst du pro Minute?

> Falls die Zeit kommt, dass die Vollversion von Skyrim einer Zeitschrift
> beiliegt, werde ich den Versuch mit einem Crack machen. Es ist ungewiss,
> ob dies funktioniert, daher mein Warten auf die Heftbeilage.

Die Taktik es zum Ramschpreis mit einem Heftchen haben zu wollen, um es
dann zu cracken, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. Wozu dann
warten, wenn man es eh cracken würde? Gecrackte Releases von Skyrim
existieren auch so schon. Entweder man hat ideologische Gründe, einer
Onlineverbindung ablehnend gegenüber zu stehen und wenn diese Ablehnung
stark genug ist, das Spiel nicht zu kaufen oder eben nicht. Spiel mit
Heft kaufen, um es zu cracken ist doch nix halbes und nix ganzes. ;-)
Gruß

Martin
--
() ascii ribbon campaign - against html e-mail
/\ www.asciiribbon.org - http://www.asciiribbon.org/index-de.html

Hartmut Figge

unread,
May 20, 2012, 5:55:13 PM5/20/12
to
Martin Freitag:
>Hartmut Figge schrieb:

>> Skyrim interessiert mich sehr, aber es erfordert nicht nur eine
>> Aktivierung sondern ebenfalls eine Online-Verbindung während des
>> Spielens. Anfangs war das nicht so, aber inzwischen. AFAIK.
>
>Schlimm? Zahlst du pro Minute?

Andere Möglichkeiten fallen Dir nicht ein, warum man beim Spielen nicht
online sein will? Erstaunlich. *fg*

>> Falls die Zeit kommt, dass die Vollversion von Skyrim einer Zeitschrift
>> beiliegt, werde ich den Versuch mit einem Crack machen. Es ist ungewiss,
>> ob dies funktioniert, daher mein Warten auf die Heftbeilage.
>
>Die Taktik es zum Ramschpreis mit einem Heftchen haben zu wollen, um es
>dann zu cracken, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. Wozu dann
>warten, wenn man es eh cracken würde?

Ist doch einfach und steht schon oben. Es ist nicht sicher, ob ein
Crack, der den Online-Zwang aufhebt, auch funktioniert. Speziell bei
einer deutschen Version. Auf gut Glück den heutigen Preis bezahlen und
dann nicht spielen können? Dafür ist mir mein Geld zu schade.

>Gecrackte Releases von Skyrim existieren auch so schon.

Sorry, nichts für mich. Bethesda hat viel Arbeit in das Spiel gesteckt
und verdient eine Bezahlung.

>Entweder man hat ideologische Gründe, einer Onlineverbindung
>ablehnend gegenüber zu stehen und wenn diese Ablehnung stark genug
>ist, das Spiel nicht zu kaufen oder eben nicht.

Ablehnung des Online-Zwangs muss ideologische Gründe haben? Eine Antwort
überlasse ich den anderen. Zu faul.

>Spiel mit Heft kaufen, um es zu cracken ist doch nix halbes und nix
>ganzes. ;-)

Wenn ich Skyrim spielen will, bleibt mir nichts anders übrig.

Thomas Koller

unread,
May 21, 2012, 7:45:10 AM5/21/12
to
Martin Freitag <prof_n...@quantentunnel.de> wrote:
> Hartmut Figge schrieb:
>> Skyrim interessiert mich sehr, aber es erfordert nicht nur eine
>> Aktivierung sondern ebenfalls eine Online-Verbindung während des
>> Spielens. Anfangs war das nicht so, aber inzwischen. AFAIK.
>
> Schlimm?

Ja

> Zahlst du pro Minute?

Nein

>> Falls die Zeit kommt, dass die Vollversion von Skyrim einer Zeitschrift
>> beiliegt, werde ich den Versuch mit einem Crack machen. Es ist ungewiss,
>> ob dies funktioniert, daher mein Warten auf die Heftbeilage.
>
> Die Taktik es zum Ramschpreis mit einem Heftchen haben zu wollen, um es
> dann zu cracken, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. Wozu dann
> warten, wenn man es eh cracken würde? Gecrackte Releases von Skyrim
> existieren auch so schon. Entweder man hat ideologische Gründe, einer
> Onlineverbindung ablehnend gegenüber zu stehen und wenn diese Ablehnung
> stark genug ist, das Spiel nicht zu kaufen oder eben nicht. Spiel mit
> Heft kaufen, um es zu cracken ist doch nix halbes und nix ganzes. ;-)

Es soll auch Leute geben die Musik legal kaufen und nicht über
Tauschbörsen einfach runterladen, auch wenn das für manche ein
seltsames Verhalten ist. ;-)

Wenn er ein Spiel gekauft hat (egal ob zum Ramschpreis nach einiger Zeit,
oder teuer sofort bei erscheinen des Titels), dann darf er es im Gegensatz
zu den gecrackten Versionen die man so im Netz findet auch spielen.
Kommt unter Umständen auf den Crack an (ob der urheberrechtlich geschütztes
Material enthält, ob er beim Kauf bestimmten Einschränkungen zugestimmt hat
etc.), aber meistens sollte es bei einer legal gekauften
Version rechtlich nicht verboten sein einen Crack anzuwenden.

Tom

Martin Freitag

unread,
May 21, 2012, 10:29:33 AM5/21/12
to
Hartmut Figge schrieb:
> Ist doch einfach und steht schon oben. Es ist nicht sicher, ob ein
> Crack, der den Online-Zwang aufhebt, auch funktioniert. Speziell bei
> einer deutschen Version. Auf gut Glück den heutigen Preis bezahlen und
> dann nicht spielen können? Dafür ist mir mein Geld zu schade.

Ließe sich ja mit der gecrackten Version schon testen. ;-P

>> Gecrackte Releases von Skyrim existieren auch so schon.
>
> Sorry, nichts für mich. Bethesda hat viel Arbeit in das Spiel gesteckt
> und verdient eine Bezahlung.

Diese Ansicht teile ich für jedwede Form guter Software durchaus. Aber
wieviel davon bekommen die noch bei so 'nem low-Budget Preis bei einer
Zeitschrift?

>> Entweder man hat ideologische Gründe, einer Onlineverbindung
>> ablehnend gegenüber zu stehen und wenn diese Ablehnung stark genug
>> ist, das Spiel nicht zu kaufen oder eben nicht.
>
> Ablehnung des Online-Zwangs muss ideologische Gründe haben? Eine Antwort
> überlasse ich den anderen. Zu faul.

So klang es für mich zumindest erstmal. ;-)
Oder käme an der Stelle jetzt unerwarteterweise etwa nicht das Gezeter
über Privatsphäre & Co. ^^

Martin Freitag

unread,
May 21, 2012, 10:46:25 AM5/21/12
to
Thomas Koller schrieb:
> Martin Freitag <prof_n...@quantentunnel.de> wrote:
>> Hartmut Figge schrieb:
>>> Skyrim interessiert mich sehr, aber es erfordert nicht nur eine
>>> Aktivierung sondern ebenfalls eine Online-Verbindung während des
>>> Spielens. Anfangs war das nicht so, aber inzwischen. AFAIK.
>>
>> Schlimm?
>
> Ja

Weil sie deine private "Pornosammlung"* ;-) indizieren und den Index auf
ihre Server hochladen o.ä.? ^^

* gerne beliebige andere Daten einsetzen

>> Die Taktik es zum Ramschpreis mit einem Heftchen haben zu wollen, um es
>> dann zu cracken, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. Wozu dann
>> warten, wenn man es eh cracken würde? Gecrackte Releases von Skyrim
>> existieren auch so schon. Entweder man hat ideologische Gründe, einer
>> Onlineverbindung ablehnend gegenüber zu stehen und wenn diese Ablehnung
>> stark genug ist, das Spiel nicht zu kaufen oder eben nicht. Spiel mit
>> Heft kaufen, um es zu cracken ist doch nix halbes und nix ganzes. ;-)
>
> Es soll auch Leute geben die Musik legal kaufen und nicht über
> Tauschbörsen einfach runterladen, auch wenn das für manche ein
> seltsames Verhalten ist. ;-)

So war das jetzt auch nicht gemeint. Ich gehöre keineswegs zu denen, die
sich wild alles raubkopieren und wollte auch nicht generell dazu
aufrufen. :-)
Ich kaufe gerne Musik ohne aus dem Haus gehen zu müssen. Endlich kann
man legal Faulheit siegen lassen und ist schneller. :-D

> Wenn er ein Spiel gekauft hat (egal ob zum Ramschpreis nach einiger Zeit,
> oder teuer sofort bei erscheinen des Titels), dann darf er es im Gegensatz
> zu den gecrackten Versionen die man so im Netz findet auch spielen.
> Kommt unter Umständen auf den Crack an (ob der urheberrechtlich geschütztes
> Material enthält, ob er beim Kauf bestimmten Einschränkungen zugestimmt hat
> etc.), aber meistens sollte es bei einer legal gekauften
> Version rechtlich nicht verboten sein einen Crack anzuwenden.

Diese Aussage halte ich für sehr gewagt und es dürfte rechtlich
zumindest höchst umstritten sein. Man darf nicht nach gusto Programme
dekompilieren und/oder manipulieren, für die man nicht der Rechteinhaber
ist. (Ausnahmen gibt es in der Rechtssprechung in bestimmten Fällen, ich
weiß)
Aber das ist hier kein Rechtsforum, daher soll das nicht ausgeweitet werden.

Thomas Koller

unread,
May 21, 2012, 11:12:22 AM5/21/12
to
Martin Freitag <prof_n...@quantentunnel.de> wrote:
> Thomas Koller schrieb:
>> Martin Freitag <prof_n...@quantentunnel.de> wrote:
>>> Hartmut Figge schrieb:
>>>> Skyrim interessiert mich sehr, aber es erfordert nicht nur eine
>>>> Aktivierung sondern ebenfalls eine Online-Verbindung während des
>>>> Spielens. Anfangs war das nicht so, aber inzwischen. AFAIK.
>>>
>>> Schlimm?
>>
>> Ja
>
> Weil sie deine private "Pornosammlung"* ;-) indizieren und den Index auf
> ihre Server hochladen o.ä.? ^^

Nein

>>> Die Taktik es zum Ramschpreis mit einem Heftchen haben zu wollen, um es
>>> dann zu cracken, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. Wozu dann
>>> warten, wenn man es eh cracken würde? Gecrackte Releases von Skyrim
>>> existieren auch so schon. Entweder man hat ideologische Gründe, einer
>>> Onlineverbindung ablehnend gegenüber zu stehen und wenn diese Ablehnung
>>> stark genug ist, das Spiel nicht zu kaufen oder eben nicht. Spiel mit
>>> Heft kaufen, um es zu cracken ist doch nix halbes und nix ganzes. ;-)
>>
>> Es soll auch Leute geben die Musik legal kaufen und nicht über
>> Tauschbörsen einfach runterladen, auch wenn das für manche ein
>> seltsames Verhalten ist. ;-)
>
> So war das jetzt auch nicht gemeint. Ich gehöre keineswegs zu denen, die
> sich wild alles raubkopieren und wollte auch nicht generell dazu
> aufrufen. :-)
> Ich kaufe gerne Musik ohne aus dem Haus gehen zu müssen. Endlich kann
> man legal Faulheit siegen lassen und ist schneller. :-D

Wie hast du es dann gemeint, oder was wundert dich daran dass er wartet
bis er das Spiel um wenig Geld bekommt auch wenn er sich eine gcrackte
Version gratis aber illegal über das Internet holen kann?

>> Wenn er ein Spiel gekauft hat (egal ob zum Ramschpreis nach einiger Zeit,
>> oder teuer sofort bei erscheinen des Titels), dann darf er es im Gegensatz
>> zu den gecrackten Versionen die man so im Netz findet auch spielen.
>> Kommt unter Umständen auf den Crack an (ob der urheberrechtlich geschütztes
>> Material enthält, ob er beim Kauf bestimmten Einschränkungen zugestimmt hat
>> etc.), aber meistens sollte es bei einer legal gekauften
>> Version rechtlich nicht verboten sein einen Crack anzuwenden.
>
> Diese Aussage halte ich für sehr gewagt und es dürfte rechtlich
> zumindest höchst umstritten sein. Man darf nicht nach gusto Programme
> dekompilieren und/oder manipulieren, für die man nicht der Rechteinhaber
> ist. (Ausnahmen gibt es in der Rechtssprechung in bestimmten Fällen, ich
> weiß)

In dem Fall sehe ich eine entsprechende Ausnahme gegeben.

> Aber das ist hier kein Rechtsforum, daher soll das nicht ausgeweitet werden.

Von mir aus.

Tom

Martin Freitag

unread,
May 21, 2012, 4:35:24 PM5/21/12
to
Thomas Koller schrieb:
> Nein

Was ist es dann?

> Wie hast du es dann gemeint, oder was wundert dich daran dass er wartet
> bis er das Spiel um wenig Geld bekommt auch wenn er sich eine gcrackte
> Version gratis aber illegal über das Internet holen kann?

Weil er sich danach auch nur wieder in eine rechtliche Grauzone begibt
und der Erschaffer, den er versucht damit zu ehren, davon eh fast nichts
mehr hat.

>> Diese Aussage halte ich für sehr gewagt und es dürfte rechtlich
>> zumindest höchst umstritten sein. Man darf nicht nach gusto Programme
>> dekompilieren und/oder manipulieren, für die man nicht der Rechteinhaber
>> ist. (Ausnahmen gibt es in der Rechtssprechung in bestimmten Fällen, ich
>> weiß)
>
> In dem Fall sehe ich eine entsprechende Ausnahme gegeben.

Ich ehrlich gesagt nicht, wenn ich mir die bisherigen Urteile dazu
ansehe, kommt sein Ansatz dem Bisherigen nicht gleich.

Thomas Koller

unread,
May 22, 2012, 3:37:01 AM5/22/12
to
Martin Freitag <prof_n...@quantentunnel.de> wrote:
> Thomas Koller schrieb:
>> Nein
>
> Was ist es dann?

man Privatsphäre

>> Wie hast du es dann gemeint, oder was wundert dich daran dass er wartet
>> bis er das Spiel um wenig Geld bekommt auch wenn er sich eine gcrackte
>> Version gratis aber illegal über das Internet holen kann?
>
> Weil er sich danach auch nur wieder in eine rechtliche Grauzone begibt
> und der Erschaffer, den er versucht damit zu ehren, davon eh fast nichts
> mehr hat.

Du meinst ernsthaft das runterladen und spielen aus dem Internet ohne
entsprechende Erlaubnis vom herstellen ist eigentlich eh erlaubt
und nur ein Grauzone?

Der Erschaffer hat auch was davon, wenn es genug Leute im Ramschladen
kaufen. Sonst würde er das wohl nicht machen, wenn es sich für ihn
nicht lohnt-

>>> Diese Aussage halte ich für sehr gewagt und es dürfte rechtlich
>>> zumindest höchst umstritten sein. Man darf nicht nach gusto Programme
>>> dekompilieren und/oder manipulieren, für die man nicht der Rechteinhaber
>>> ist. (Ausnahmen gibt es in der Rechtssprechung in bestimmten Fällen, ich
>>> weiß)
>>
>> In dem Fall sehe ich eine entsprechende Ausnahme gegeben.
>
> Ich ehrlich gesagt nicht, wenn ich mir die bisherigen Urteile dazu
> ansehe, kommt sein Ansatz dem Bisherigen nicht gleich.

Welches Urteil meinst du da, dass mit der angesprochenen Situation
vergleichbar wäre, und das cracken für nicht erlaubt erklärt hätte?

Tom

Martin Freitag

unread,
May 22, 2012, 7:37:47 PM5/22/12
to
Thomas Koller schrieb:
> Martin Freitag <prof_n...@quantentunnel.de> wrote:
>> Thomas Koller schrieb:
>>> Nein
>>
>> Was ist es dann?
>
> man Privatsphäre

<John McEnroe> You cannot be serious?! </John McEnroe>

>> Weil er sich danach auch nur wieder in eine rechtliche Grauzone begibt
>> und der Erschaffer, den er versucht damit zu ehren, davon eh fast nichts
>> mehr hat.
>
> Du meinst ernsthaft das runterladen und spielen aus dem Internet ohne
> entsprechende Erlaubnis vom herstellen ist eigentlich eh erlaubt
> und nur ein Grauzone?

Du meinst ernsthaft, das Cracken ohne technische Not ist erlaubt?

> Der Erschaffer hat auch was davon, wenn es genug Leute im Ramschladen
> kaufen. Sonst würde er das wohl nicht machen, wenn es sich für ihn
> nicht lohnt-

Nennt sich Resteverwertung. Mehr als nichts ist es wohl allemal... Aber
könnte man über diesen Preis generell das Spiel refinanzieren?
Vermutlich nicht, sonst könnten wir uns alle gleich an "Heft-CDs ab
Werk" erfreuen...

>>>> Diese Aussage halte ich für sehr gewagt und es dürfte rechtlich
>>>> zumindest höchst umstritten sein. Man darf nicht nach gusto Programme
>>>> dekompilieren und/oder manipulieren, für die man nicht der Rechteinhaber
>>>> ist. (Ausnahmen gibt es in der Rechtssprechung in bestimmten Fällen, ich
>>>> weiß)
>>>
>>> In dem Fall sehe ich eine entsprechende Ausnahme gegeben.
>>
>> Ich ehrlich gesagt nicht, wenn ich mir die bisherigen Urteile dazu
>> ansehe, kommt sein Ansatz dem Bisherigen nicht gleich.
>
> Welches Urteil meinst du da, dass mit der angesprochenen Situation
> vergleichbar wäre, und das cracken für nicht erlaubt erklärt hätte?

*gna* Ich meinte Gesetze, nicht Urteile, Schreibfehler meinerseits.
Ich frage mich, welches Gesetz für dich das Cracken generell erlaubt?
Mir ist generell quasi auschließlich der Fall der Interoperabilität bzw.
Kompatibilität bekannt (§69e UrhG). In Fällen wie diesen hier wäre es
wohl lächerlich, das anführen zu wollen. Hinzu kommt, dass heutzutage
fast jeder "Crack" nur noch eine beigelegte modifizierte ausführbare
Start-Datei ist, anstatt eines tatsächlich patchenden Programmes. Dies
ist in Deutschland perse schon verboten.
Es ist müßig sich das irgendwie ins Legale drehen zu wollen, wo doch die
Intention ganz klar darin besteht, das Programm ohne technischen Zwang
zu verändern. (da fang ich als nächstes an zu argumentieren, ich könne
nicht erkennen, dass die gecrackte Voll-Ausgabe des Spieles aus
offensichtlich rechtswidriger Quelle stammt und legitimiere mir so
gleich das Komplettpaket oder wie xD)
byebye

A. Zeller

unread,
May 27, 2012, 5:35:24 PM5/27/12
to
Am 20.05.2012, 04:25 Uhr, schrieb Hartmut Figge <h.f...@gmx.de>:

> Werner Fuhrmann:
>
>> Um Games wie Mass Effekt und/oder anderen Spielen, die einen Steam
>> Account verlangen, mache ich einen riesen Bogen. Sollen sie einen
>> konventionellen Kopierschutz draufmachen, aber nicht Dauerbeschnüffelung
>> über eine ständige Internetanbindung.

Mass Effekt 3 hätte ich schon gerne gespielt, allein um die Trilogie voll
zu machen aber Steam... Nö.

> Skyrim interessiert mich sehr, aber es erfordert nicht nur eine
> Aktivierung sondern ebenfalls eine Online-Verbindung während des
> Spielens. Anfangs war das nicht so, aber inzwischen. AFAIK.

Ist das wirklich so? Kein Widerspruch von einem Auskenner?

> Falls die Zeit kommt, dass die Vollversion von Skyrim einer Zeitschrift
> beiliegt, werde ich den Versuch mit einem Crack machen. Es ist ungewiss,
> ob dies funktioniert, daher mein Warten auf die Heftbeilage.

Ich lehne solchen Erwerb ja ab. Ich mag auch diese "Pyramiden"-Versionen
nicht. Ich will richtige Kartons im Regal haben, deshalb finde ich es um
so schlimmer, das es praktisch keine gebraucht-Markt von privat mehr gibt.

> Ich hoffe, dass jemand hier Bescheid gibt, wenn es eine solch gibt. Wie
> bei Gothic 3. :)

Mich würde interessieren was aus G4 wurde. Abgesehen davon, dass es wohl
kein dolles Spiels ist, wie sieht es da mit dem Kopierschutz aus?

> Über Two Worlds weiß ich nichts. Aber wenn auch hierbei Online-Zwang
> besteht, würde ich es nicht kaufen.

Two Worlds war imho ok aber nicht wirklich gut, die Welt wirkte etwas
komisch auch weil man kaum in Häuser kam. Wenn es verboten ist, wie bei
TES, in Ordnung, aber gar nicht können? Ausserdem hat mich das Magiesystem
etwas genervt. Und das mit den "stapelbaren" Rüstungen fand ich ziemlich
seltsam. Dennoch würde ich mir Two Worlds 2 gerne gebraucht kaufen, geht
das überhaupt?



--
Wir wurden durch das Fernsehen aufgezogen in dem Glauben, dass wir alle
irgendwann mal Millionäre werden, Filmgötter, Rockstars. Werden wir aber
nicht. Und das wird uns langsam klar. - Fight Club

Thomas Koller

unread,
Jun 3, 2012, 9:19:13 AM6/3/12
to
Martin Freitag <prof_n...@quantentunnel.de> wrote:
> Thomas Koller schrieb:
>> Martin Freitag <prof_n...@quantentunnel.de> wrote:
>>> Thomas Koller schrieb:
>>>> Nein
>>>
>>> Was ist es dann?
>>
>> man Privatsphäre
>
> <John McEnroe> You cannot be serious?! </John McEnroe>

Tennis? Dann eben Spiel, Satz und Sieg.

>>> Weil er sich danach auch nur wieder in eine rechtliche Grauzone begibt
>>> und der Erschaffer, den er versucht damit zu ehren, davon eh fast nichts
>>> mehr hat.
>>
>> Du meinst ernsthaft das runterladen und spielen aus dem Internet ohne
>> entsprechende Erlaubnis vom herstellen ist eigentlich eh erlaubt
>> und nur ein Grauzone?
>
> Du meinst ernsthaft, das Cracken ohne technische Not ist erlaubt?

Solange er nicht gegen das Urheberrecht verstösst, warum nicht?

>> Der Erschaffer hat auch was davon, wenn es genug Leute im Ramschladen
>> kaufen. Sonst würde er das wohl nicht machen, wenn es sich für ihn
>> nicht lohnt-
>
> Nennt sich Resteverwertung. Mehr als nichts ist es wohl allemal... Aber
> könnte man über diesen Preis generell das Spiel refinanzieren?

Muss er ja nicht.

> Vermutlich nicht, sonst könnten wir uns alle gleich an "Heft-CDs ab
> Werk" erfreuen...

Auch solche Spiele gibts. Warum sollte man solche Spiele nicht
produzieren oder kaufen?

>>>>> Diese Aussage halte ich für sehr gewagt und es dürfte rechtlich
>>>>> zumindest höchst umstritten sein. Man darf nicht nach gusto Programme
>>>>> dekompilieren und/oder manipulieren, für die man nicht der Rechteinhaber
>>>>> ist. (Ausnahmen gibt es in der Rechtssprechung in bestimmten Fällen, ich
>>>>> weiß)
>>>>
>>>> In dem Fall sehe ich eine entsprechende Ausnahme gegeben.
>>>
>>> Ich ehrlich gesagt nicht, wenn ich mir die bisherigen Urteile dazu
>>> ansehe, kommt sein Ansatz dem Bisherigen nicht gleich.
>>
>> Welches Urteil meinst du da, dass mit der angesprochenen Situation
>> vergleichbar wäre, und das cracken für nicht erlaubt erklärt hätte?
>
> *gna* Ich meinte Gesetze, nicht Urteile, Schreibfehler meinerseits.

Ok, auf welches Gesetz beziehst du dich?

> Ich frage mich, welches Gesetz für dich das Cracken generell erlaubt?

Unser Rechtssystem läuft anders. Wenn etwas nicht verboten ist,
ist es erlaubt. Es müsste also ein Gesetz geben, dass Cracken generell
verbietet, nicht umgekehrt.

> Mir ist generell quasi auschließlich der Fall der Interoperabilität bzw.
> Kompatibilität bekannt (§69e UrhG). In Fällen wie diesen hier wäre es
> wohl lächerlich, das anführen zu wollen. Hinzu kommt, dass heutzutage
> fast jeder "Crack" nur noch eine beigelegte modifizierte ausführbare
> Start-Datei ist, anstatt eines tatsächlich patchenden Programmes. Dies
> ist in Deutschland perse schon verboten.

Seit wann ist jeder Crack eine modifizierte ausführbare Datei? Woher
nimmst du diese Info über Cracks? Im Vorposting wurde extra drauf
hingewiesen, dass es um Cracks geht, die selbst kein urheberrechtlich
geschütztes Material beinhalten. Das alle Cracks erlaubt sind wurde
ja nicht behauptet.

Tom

Martin Freitag

unread,
Jun 5, 2012, 5:50:45 AM6/5/12
to
Thomas Koller schrieb:
> Martin Freitag <prof_n...@quantentunnel.de> wrote:
>> Thomas Koller schrieb:
>> Du meinst ernsthaft, das Cracken ohne technische Not ist erlaubt?
>
> Solange er nicht gegen das Urheberrecht verstösst, warum nicht?

Weil er heutzutage praktisch immer gegen das Urheberrecht verstößt.
(s.u.) Dein Fall mag zwar theoretisch korrekt sein (aber selbst dann
unter der Vorgabe der Kompatibilitätsherstellung, wann ist das schon der
Fall), aber die praktische Relevanz ist faktisch seit Jahren kaum mehr
gegeben. (siehe Ende)

>> Vermutlich nicht, sonst könnten wir uns alle gleich an "Heft-CDs ab
>> Werk" erfreuen...
>
> Auch solche Spiele gibts. Warum sollte man solche Spiele nicht
> produzieren oder kaufen?

Kommt natürlich aufs Spiel und seine Herstellungskosten an. Diese Form,
dass es sofort als "Beigabe" erscheint, dürfte für bekanntere Titel, wie
sie hier zumeist besprochen werden, wohl fast nie eintreten.

> Ok, auf welches Gesetz beziehst du dich?

§96c UrhG (Punkt 2) und §96e.

>> Ich frage mich, welches Gesetz für dich das Cracken generell erlaubt?
>
> Unser Rechtssystem läuft anders. Wenn etwas nicht verboten ist,
> ist es erlaubt. Es müsste also ein Gesetz geben, dass Cracken generell
> verbietet, nicht umgekehrt.

Das ist richtig, ist es auch und es gibt quasi nur eine (die folgende)
Ausnahme, soweit ich das weiß.

>> Mir ist generell quasi auschließlich der Fall der Interoperabilität bzw.
>> Kompatibilität bekannt (§69e UrhG). In Fällen wie diesen hier wäre es
>> wohl lächerlich, das anführen zu wollen. Hinzu kommt, dass heutzutage
>> fast jeder "Crack" nur noch eine beigelegte modifizierte ausführbare
>> Start-Datei ist, anstatt eines tatsächlich patchenden Programmes. Dies
>> ist in Deutschland perse schon verboten.
>
> Seit wann ist jeder Crack eine modifizierte ausführbare Datei? Woher
> nimmst du diese Info über Cracks? Im Vorposting wurde extra drauf
> hingewiesen, dass es um Cracks geht, die selbst kein urheberrechtlich
> geschütztes Material beinhalten. Das alle Cracks erlaubt sind wurde
> ja nicht behauptet.

Nun sind wir wieder am Anfang: praktisch jeder "crack" ist heutzutage
eine modifizierte ausführbare Datei. Seit Jahren lautet die Anweisung in
NFOs pakraktisch unisono: "Copy cracked exe from xy-dir..." Kannst du
auf xrel.to für hunderte von Spielen der letzten Jahre nachlesen, z.B.
http://www.xrel.to/game-nfo/483319/Stronghold-3-Blackstaff-DLC-RELOADED.html
Ob man dann nun das ganze Spiel kopiert oder eine einzelne illegale
Start-Datei davon, ist dem Gesetz dann wohl weitestgehend gleich, die
Urheberrechtsverletzung wäre in beiden Fällen begangen.
Wenn du hoffst, es gebe einen echten, ausführbaren Crack für ein Spiel
wie Skyrim, TwoWorlds o.ä., der die Startdatei nach der "alten Schule"
modifiziert, scheint mir das fast schon realitätsfern. Diese Zeiten sind
quasi vorbei. (die Entwickler unterbinden dies weitestgehend auch mit
Absicht)
Dass es legale Fälle von Cracks gibt, sei unbestritten. Für die hiesigen
Anwendungsfälle jedoch faktisch nicht relevant.
Gruß

Thomas Koller

unread,
Jun 5, 2012, 6:30:50 AM6/5/12
to
Martin Freitag <prof_n...@quantentunnel.de> wrote:
>>> Du meinst ernsthaft, das Cracken ohne technische Not ist erlaubt?
>>
>> Solange er nicht gegen das Urheberrecht verstösst, warum nicht?
>
> Weil er heutzutage praktisch immer gegen das Urheberrecht verstößt.

Wieso sollte er?

>>> Vermutlich nicht, sonst könnten wir uns alle gleich an "Heft-CDs ab
>>> Werk" erfreuen...
>>
>> Auch solche Spiele gibts. Warum sollte man solche Spiele nicht
>> produzieren oder kaufen?
>
> Kommt natürlich aufs Spiel und seine Herstellungskosten an. Diese Form,
> dass es sofort als "Beigabe" erscheint, dürfte für bekanntere Titel, wie
> sie hier zumeist besprochen werden, wohl fast nie eintreten.

Ich meine mich doch zu erinnern, dass in der Zweitverwertung auch
bekanntere Titel als Beilage erschienen sind. Von den early
adopters wird natürlich mehr verlangt. Ist ja bei Spielfilmen meist
auch nicht anders.

>> Ok, auf welches Gesetz beziehst du dich?
>
> §96c UrhG (Punkt 2) und §96e.

Dieses Gesetz gibt es doch gar nicht.

>>> Mir ist generell quasi auschließlich der Fall der Interoperabilität bzw.
>>> Kompatibilität bekannt (§69e UrhG). In Fällen wie diesen hier wäre es
>>> wohl lächerlich, das anführen zu wollen. Hinzu kommt, dass heutzutage
>>> fast jeder "Crack" nur noch eine beigelegte modifizierte ausführbare
>>> Start-Datei ist, anstatt eines tatsächlich patchenden Programmes. Dies
>>> ist in Deutschland perse schon verboten.
>>
>> Seit wann ist jeder Crack eine modifizierte ausführbare Datei? Woher
>> nimmst du diese Info über Cracks? Im Vorposting wurde extra drauf
>> hingewiesen, dass es um Cracks geht, die selbst kein urheberrechtlich
>> geschütztes Material beinhalten. Das alle Cracks erlaubt sind wurde
>> ja nicht behauptet.
>
> Nun sind wir wieder am Anfang: praktisch jeder "crack" ist heutzutage
> eine modifizierte ausführbare Datei.

Beweis durch Behauptung?

Ich hab mir letztens einen Crack für Grimrock runtergeladen bei dem
das nicht der Fall war. Und dabei hab ich auch kein schlechtes
Gewissen oder Angst was Verbotenes zu tun.

Sogar im Forum vom Hersteller wird das nur beanstanded, wenn jemand
nicht den Crack, sondern tatsächlich damit extrahierte/manipulierte
Spieldateien anbietet.

> Seit Jahren lautet die Anweisung in
> NFOs pakraktisch unisono: "Copy cracked exe from xy-dir..." Kannst du
> auf xrel.to für hunderte von Spielen der letzten Jahre nachlesen, z.B.
> http://www.xrel.to/game-nfo/483319/Stronghold-3-Blackstaff-DLC-RELOADED.html
> Ob man dann nun das ganze Spiel kopiert oder eine einzelne illegale
> Start-Datei davon, ist dem Gesetz dann wohl weitestgehend gleich, die
> Urheberrechtsverletzung wäre in beiden Fällen begangen.

Im Ausgangsposting ging es aber nicht um Cracks die einzelne illegale
Teile beinhalten, sondern wirklich um Cracks die kein geschütztes Material
enthalten, wenn ich ihn richtig verstanden habe.

Wenn du Teile vom Spiel runterlädst, gebe ich dir sogar Recht, dann
kann er sich gleich das ganze Spiel runterladen.

Tom

A. Zeller

unread,
Jun 5, 2012, 8:53:45 AM6/5/12
to
Am 05.06.2012, 12:30 Uhr, schrieb Thomas Koller <tko...@gmx.at>:

> Martin Freitag <prof_n...@quantentunnel.de> wrote:

[...]
>>> Ok, auf welches Gesetz beziehst du dich?
>>
>> §96c UrhG (Punkt 2) und §96e.
>
> Dieses Gesetz gibt es doch gar nicht.

Ohne mich inhaltlich einmischen zu wollen, stimmt.

Vermutlich ist § 69c UrhG
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69c.html und § 69e UrhG
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69e.html gemeint.

Martin Freitag

unread,
Jun 19, 2012, 8:00:26 AM6/19/12
to
Thomas Koller schrieb:
> Martin Freitag <prof_n...@quantentunnel.de> wrote:
>>>> Du meinst ernsthaft, das Cracken ohne technische Not ist erlaubt?
>>>
>>> Solange er nicht gegen das Urheberrecht verstösst, warum nicht?
>>
>> Weil er heutzutage praktisch immer gegen das Urheberrecht verstößt.
>
> Wieso sollte er?
> [...]

Das schrieb ich bereits:
>>>> Hinzu kommt, dass heutzutage
>>>> fast jeder "Crack" nur noch eine beigelegte modifizierte ausführbare
>>>> Start-Datei ist, anstatt eines tatsächlich patchenden Programmes.
>>>
>>> Seit wann ist jeder Crack eine modifizierte ausführbare Datei? Woher
>>> nimmst du diese Info über Cracks? Im Vorposting wurde extra drauf
>>> hingewiesen, dass es um Cracks geht, die selbst kein urheberrechtlich
>>> geschütztes Material beinhalten. Das alle Cracks erlaubt sind wurde
>>> ja nicht behauptet.
>>
>> Nun sind wir wieder am Anfang: praktisch jeder "crack" ist heutzutage
>> eine modifizierte ausführbare Datei.
>
> Beweis durch Behauptung?

Erstmal nur meine persönliche Beobachtung (s. auch meinen Verweis
neulich auf die NFOs bei xrel.to), ich werde lieber keine Lebenszeit
opfern, um darüber eine Statistik zu erstellen. ;-)

> Ich hab mir letztens einen Crack für Grimrock runtergeladen bei dem
> das nicht der Fall war. Und dabei hab ich auch kein schlechtes
> Gewissen oder Angst was Verbotenes zu tun.

Dafür kenne ich nur RELOADED-Release, welches eine komplette Kopie bzw.
Datei darstellt, wovon ich mich fernhalten werde. Vielleicht hast du
aber auch Zugriff auf ein "besseres Angebot", das ich nicht kenne.

> Sogar im Forum vom Hersteller wird das nur beanstanded, wenn jemand
> nicht den Crack, sondern tatsächlich damit extrahierte/manipulierte
> Spieldateien anbietet.

Das Problem was ich anriss, ist nur, dass dies heutzutage eher die
Ausnahme als die Regel zu sein scheint. Ich will nicht sagen, es gäbe
sie gar nicht mehr.

>> Seit Jahren lautet die Anweisung in
>> NFOs pakraktisch unisono: "Copy cracked exe from xy-dir..." Kannst du
>> auf xrel.to für hunderte von Spielen der letzten Jahre nachlesen, z.B.
>> http://www.xrel.to/game-nfo/483319/Stronghold-3-Blackstaff-DLC-RELOADED.html
>> Ob man dann nun das ganze Spiel kopiert oder eine einzelne illegale
>> Start-Datei davon, ist dem Gesetz dann wohl weitestgehend gleich, die
>> Urheberrechtsverletzung wäre in beiden Fällen begangen.
>
> Im Ausgangsposting ging es aber nicht um Cracks die einzelne illegale
> Teile beinhalten, sondern wirklich um Cracks die kein geschütztes Material
> enthalten, wenn ich ihn richtig verstanden habe.

Ich wünsche ihm für Skyrim dann mal viel Glück, dass es einen
"richtigen" Crack gibt. ;-)
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