>> Du meinst ernsthaft, das Cracken ohne technische Not ist erlaubt?
>
> Solange er nicht gegen das Urheberrecht verstösst, warum nicht?
Weil er heutzutage praktisch immer gegen das Urheberrecht verstößt.
(s.u.) Dein Fall mag zwar theoretisch korrekt sein (aber selbst dann
unter der Vorgabe der Kompatibilitätsherstellung, wann ist das schon der
Fall), aber die praktische Relevanz ist faktisch seit Jahren kaum mehr
gegeben. (siehe Ende)
>> Vermutlich nicht, sonst könnten wir uns alle gleich an "Heft-CDs ab
>> Werk" erfreuen...
>
> Auch solche Spiele gibts. Warum sollte man solche Spiele nicht
> produzieren oder kaufen?
Kommt natürlich aufs Spiel und seine Herstellungskosten an. Diese Form,
dass es sofort als "Beigabe" erscheint, dürfte für bekanntere Titel, wie
sie hier zumeist besprochen werden, wohl fast nie eintreten.
> Ok, auf welches Gesetz beziehst du dich?
§96c UrhG (Punkt 2) und §96e.
>> Ich frage mich, welches Gesetz für dich das Cracken generell erlaubt?
>
> Unser Rechtssystem läuft anders. Wenn etwas nicht verboten ist,
> ist es erlaubt. Es müsste also ein Gesetz geben, dass Cracken generell
> verbietet, nicht umgekehrt.
Das ist richtig, ist es auch und es gibt quasi nur eine (die folgende)
Ausnahme, soweit ich das weiß.
>> Mir ist generell quasi auschließlich der Fall der Interoperabilität bzw.
>> Kompatibilität bekannt (§69e UrhG). In Fällen wie diesen hier wäre es
>> wohl lächerlich, das anführen zu wollen. Hinzu kommt, dass heutzutage
>> fast jeder "Crack" nur noch eine beigelegte modifizierte ausführbare
>> Start-Datei ist, anstatt eines tatsächlich patchenden Programmes. Dies
>> ist in Deutschland perse schon verboten.
>
> Seit wann ist jeder Crack eine modifizierte ausführbare Datei? Woher
> nimmst du diese Info über Cracks? Im Vorposting wurde extra drauf
> hingewiesen, dass es um Cracks geht, die selbst kein urheberrechtlich
> geschütztes Material beinhalten. Das alle Cracks erlaubt sind wurde
> ja nicht behauptet.
Nun sind wir wieder am Anfang: praktisch jeder "crack" ist heutzutage
eine modifizierte ausführbare Datei. Seit Jahren lautet die Anweisung in
NFOs pakraktisch unisono: "Copy cracked exe from xy-dir..." Kannst du
auf
xrel.to für hunderte von Spielen der letzten Jahre nachlesen, z.B.
http://www.xrel.to/game-nfo/483319/Stronghold-3-Blackstaff-DLC-RELOADED.html
Ob man dann nun das ganze Spiel kopiert oder eine einzelne illegale
Start-Datei davon, ist dem Gesetz dann wohl weitestgehend gleich, die
Urheberrechtsverletzung wäre in beiden Fällen begangen.
Wenn du hoffst, es gebe einen echten, ausführbaren Crack für ein Spiel
wie Skyrim, TwoWorlds o.ä., der die Startdatei nach der "alten Schule"
modifiziert, scheint mir das fast schon realitätsfern. Diese Zeiten sind
quasi vorbei. (die Entwickler unterbinden dies weitestgehend auch mit
Absicht)
Dass es legale Fälle von Cracks gibt, sei unbestritten. Für die hiesigen
Anwendungsfälle jedoch faktisch nicht relevant.
Gruß