> Aber die Ausgangsfrage, die ich mir (und euch) ja stellte, war:
> Brauche ich diesen Crash Sensor nach deutschem Recht beim Ersatz der
> Regler?
Ok, so gesehen kann ich leider nicht mit einer Antwort dienen. Eure
Gesetze müßt ihr schon selbst kennen! ;-)
Mit einem österreichischen Prüfer würde ich aber schon über den Absatz
6 der "Prüf- und Begutachtungsstättenverordnung" diskutieren. Die
letzte Diskussion ging 1:0 für mich aus... ;-) (*)
> Aber die Duomatic CS passt bei mir schon mal nicht rein, in beiden
> Bauformen (horizontal / vertikal) nicht.
Wirklich?! Auch nicht, wenn - wie bei uns - ein zusätzlicher Bogen in
die Anschußleitung gemacht wird?
Roland
(*) "Der Mängelkatalog mag für Sie eine Arbeitserleichterung sein, der
interessiert mich aber nicht. Mich interessiert nur der entsprechende
Paragraph im Kraftfahrgesetz!"