heute hab ich einen filigraneren Kennzeichenhalter montiert und im Zuge
dessen diesen komischen roten Schulranzenreflektor weggeschmissen. Dann
haben mir jedoch mehrere Leute gesagt, dass das ganz arg geahndet wird,
eventuell gar mit Punkten. In der StVZO steht, dass er dran sein muss, aber
nicht, was ich zahlen muss, wenn er fehlt. Im Bußgeldkatalog kann ich dazu
nichts finden. Kennt jemand die Rechts- und Kontrolllage? Habe den Reflektor
vorsichtshalber wieder angeschraubt, obwohl er scheiße aussieht.
Gruß,
Clemens
> eventuell gar mit Punkten. In der StVZO steht, dass er dran sein muss, aber
> nicht, was ich zahlen muss, wenn er fehlt. Im Bu�geldkatalog kann ich dazu
> nichts finden.
Wenn etwas fehlt, das dran sein müsste, dürfte das vermutlich Fahren
ohne Betriebserlaubnis sein.
Ciao
Toscha
--
Mein Auto hat man demoliert, es hängt ein Zettel dran. Honda CBR 900RR
Von meiner Freundin, die mir sagt, FB #1 WTS #5
was ich sie alles kann. RB #0 GRR #20
[J.B.O.] ____________ http://www.toscha.de ___________ GUS #35 RRR #666
>heute hab ich einen filigraneren Kennzeichenhalter montiert und im Zuge
>dessen diesen komischen roten Schulranzenreflektor weggeschmissen. Dann
>haben mir jedoch mehrere Leute gesagt, dass das ganz arg geahndet wird,
>eventuell gar mit Punkten. In der StVZO steht, dass er dran sein muss, aber
>nicht, was ich zahlen muss, wenn er fehlt. Im Bußgeldkatalog kann ich dazu
>nichts finden.
Googeln für Anfänger erbringt u.a.:
<http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkatalog.php?s=221>
Nr. 222.5, 15,- €
Bis denn, Detlef
>haben mir jedoch mehrere Leute gesagt, dass das ganz arg geahndet wird,
>eventuell gar mit Punkten.
Gehört zur Beleuchtung, ob mans glaubt oder nicht - und da sind die
Brüder bekanntermaßen völlig humorlos.
--
Gruß
Radbert
Meine XJ900S hat ohne das Ding schon zweimal
'ne Plakette bekommen (und hat auch keinen
ins Rücklicht integrierten Reflektorbereich).
Und zwar "in echt" (also ich bei denen auf'm
Hof, von Angesicht zu Angesicht und nicht
in 'ner Werkstatt, ohne daß der Prüfer das
Krad gesehen hat).
Scheint also nicht mehr ganz so nervrelevant
zu sein. Immerhin ist heutzutage ja das
komplette Nummernschild ein einziger Reflektor,
insofern läßt sich auch aus piensigsten
Sicherheitsbedenken kein Strick mehr aus einem
fehlenden Katzenauge drehen.
Mag den einen oder anderen Dummbullen natürlich
dennoch zum Probleme machen animieren, rein
formaljuristisch muß das Ding dran sein. Oder
ein Rücklicht mit bestimmungsgemäßen, rot
reflektierendem Bereich.
Ich würd's bedenkenlos weg lassen.
Gruß Paddy
--
gadgets.grochowy.de
> Wenn etwas fehlt, das dran sein müsste, dürfte das vermutlich
> Fahren ohne Betriebserlaubnis sein.
So weit kommts noch. Ohne Betriebserlaunis. Es könnte ja der Wind weggeweht
haben.
> Googeln für Anfänger erbringt u.a.:
> <http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkatalog.php?s=221>
> Nr. 222.5, 15,- ¤
Wat? Wieso hab ich das nicht gesehn? Peinlich. Danke. Aber der Tarif ist
eigentlich Ok.
> Bis denn, Detlef
Gruß,
Clemens
Bei meiner Honda wurde ich von einem Prüfer augenzwinkernd gefragt, ob das
Katzenauge im Rücklicht integriert ist. Ich bejahte die Frage wunschgemäß. 2
Jahre später, an anderer Stelle, wurde mir gesagt, dass das ein erheblicher
Mangel ist, so dass die Plakette verweigert werden muss; aber man hätte im
Shop selbstklebende Katzenaugen für 1 EUR und wenn ich so eines an Ort und
Stelle anbringe, wäre das Fahrzeug mängelfrei.
--
Wolfgang Horejsi www.gebrauchtemotorradersatzteile.de
Vor allem findet der gemeine Bulle dann schnell und ohne langes Suchen
etwas womit er dir einen reindrücken kann. Das vermeidet unter Umständen
die Aufdeckung der wirklich kriminellen Tatbestände (Angeschliffene oder
verbeulte Schwingen, total abgefahren Reifen, Racing-anlagen usw.)
Hat bei mir auch schon geholfen...
Greets, DC
Der Wind könnte auch Dein Nummernschild weggeweht haben, trotzdem ist das
Fahren ohne Nummernschild verboten.
Gruß
Thomas
Aber wenn man ohne Kennzeichen fährt, erlischt nicht gleich die
Betriebserlaubnis.
lg
wode
--
>Ich für meinen Teil hab' ganz gerne beim Motorradfahren verbale Funkstille.
>Ich will den Motor bollern, den Wind rauschen und mich selber denken hören.
H. Wicht in drm. 100% ACK.
Neu: http://www.traumrouten.com/namibia
> >Der Wind könnte auch Dein Nummernschild weggeweht haben, trotzdem ist das
> >Fahren ohne Nummernschild verboten.
>
> Aber wenn man ohne Kennzeichen fährt, erlischt nicht gleich die
> Betriebserlaubnis.
Wenn das Kennzeichen reflektierend ist (und sein musste, es gab in .de
mal eine Zeit, in der ein Kennzeichen reflektierend sein durfte), dann
dürfte das fehlende Kennzeichen auch unter Sicherheit bzw. Lichttechnik
fallen. Dann wäre die BE wieder weg.
Die BE erlischt ja auch zusammen mit einem durchgebrannten Birnchen im
Scheinwerfer, aus denselben Gründen.
Ciao Christoph
> Die BE erlischt ja auch zusammen mit einem durchgebrannten Birnchen im
> Scheinwerfer, aus denselben Gründen.
>
> Ciao Christoph
Nee nee die BE erlischt nur wenn was Abgas- oder Geräuschrelevantes
geändert wird. Auspuff, Motortuning etc.
> ...roten Schulranzenreflektor weggeschmissen.
> Kennt jemand die Rechts- und Kontrolllage?
§19 StVZO:
(2) Die Betriebserlaubnis ... erlischt, wenn Änderungen vorgenommen
werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
(5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur
solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang
mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen...
--
Gregor mit dem Motorrad auf Reisen
http://hothaus.de/greg-tour/
>> Kennt jemand die Rechts- und Kontrolllage?
>
> §19 StVZO:
>
> (2) Die Betriebserlaubnis ... erlischt, wenn Änderungen vorgenommen
> werden, [...]
Das ist nett, trifft aber alles nicht zu auf einen abben Rückstrahler.
Gruß,
Clemens
> Das ist nett, trifft aber alles nicht zu auf einen abben Rückstrahler.
Mit Gefährdung kann man schon argumentieren, wenngleich an den Haaren
herbeigezogen.
Also wenn Dir das Rücklicht ausfällt, und du keinen Rückstrahler hast,
bist du nachts für deinen Hintermann unsichtbar und gefährdest dich und
ihn.
Viele werden dem nicht zustimmen, aber so läuft, glaube ich, die
Argumentation derer, die den Rückstrahler zur Pflicht gemacht haben.
Und wenn ich statt der zugelassenen 120er Reifen nun einen 150er aufziehe,
erlischt sie nicht? Das wäre mir neu. Aber Abgas- oder Geräuschrelevantes
wurde hierbei ja nicht geändert.
Gruß´
Thomas
§19 Stvzo:
Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn an dem Fahrzeug Änderungen
vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Hatte ich noch vergessen: Wenn der neue Reifen eine Gefährdung darstellt
ist die BE weg. Ansonsten wäre es fahren ohne Freigabe (k.A. wie das auf
Beamtendeutsch genau heisst).
Hatte noch nicht das Vergnügen meine BE zu verlieren. Weiss also nicht
wie das in der Praxis gehandhabt wird...
ebenfalls Grüsse
> Also wenn Dir das Rücklicht ausfällt, und du keinen Rückstrahler
> hast, bist du nachts für deinen Hintermann unsichtbar und
> gefährdest dich und ihn.
Das Nummernschild reflektiert ja. Wie auch immer, bis zur Klärung der
Rechtslage lass ich das Ding jetzt dran. Sind ja immerhin nicht auf der
Modenschau.
Gruß,
Clemens
> Also wenn Dir das Rücklicht ausfällt, und du keinen Rückstrahler hast,
> bist du nachts für deinen Hintermann unsichtbar und gefährdest dich und
> ihn.
Da ich durch meine Fahrweise eh ständig mich und andere gefährde, könnte
ich durch den Ausbau meines Rücklichtes ein bisschen Gewicht sparen.
Hmmm, keine schlechte Idee.
Wenn man nun aber, wie viele moderne Kräders, ein Dutzend LED's als
Rücklicht hat, dürfte das doch rein theoretisch ausfallsicherer sein als
ein kleiner Rückstrahler?
Sicher - das ganze Ensemble kann am Stecker abreissen. Aber ein
Rückstrahler kann auch im Unterholz hängen bleiben.
cu
.\\arc
Clemens Gleich schrieb:
> Sind ja immerhin nicht auf der
> Modenschau.
Eben. Diese Unterhaltung ist eine für Zahnwälte mit
Harley-Voll-Brutal-Umbau.
--
Good, Fast, Cheap: Pick any two
Marc Gerges schrieb:
> Sicher - das ganze Ensemble kann am Stecker abreissen. Aber ein
> Rückstrahler kann auch im Unterholz hängen bleiben.
Er ist aber ganz sicher nicht auf interne Energiezufuhr angewiesen.
Welch ein Sturm im Wasserglas.
Irgendwo schnappte ich mal auf, dass Motorräder bei Stromausfall sowieso
zu Stilleben werden :-)
cu
.\\arc
Marc Gerges schrieb:
> Irgendwo schnappte ich mal auf, dass Motorräder bei Stromausfall sowieso
> zu Stilleben werden :-)
Mir hat mal jemand gesagt, dass es mehrere Sicherungen an einem Motorrad
gäbe.
> Welch ein Sturm im Wasserglas.
Ich bin mir tatsächlich immer noch unsicher über die Rechtslage. Im Prinzip
ist es mir wurscht, ob da so ein Ding dran ist oder nicht, aber was sagt
denn die Verkehrserziehung generell dazu? Ist das ein Verbrechen mit Punkten
oder interessiert es keinen?
Gruß,
Clemens
Nicht unbedingt. Meines z.B. hat auch nur eine, ist aber
zugegebenermaßen auch nicht gerade ein Ausbund an HighTech.
Aber so ein Rücklicht kann ja auch ausfallen, ohne daß ne Sicherung was
damit zu tun hat.
Martin
--
C.H.E.R.R.Y.:
Cybernetic Humanoid Engineered for Repair and Rational Yardwork
--
Gummikuh ist die Marke, die Motorraeder fuer Opas und Autos fuer
Prolls herstellt, gelle?[Gerrit Brodmann in drm]
Nein aber so ein Ding bekommt sehr schnell externe Zufuhr (siehe oben).
Nachdem die KTM 3 Stück verschlissen hat fahre ich nun ohne son Dinges.
Gruß
Christoph
--
Als Adam geschaffen war und Eva dazukam, sagte der Herr zu Adam:
"Ich habe dir das Gehirn und den Penis gegeben, aber bedenke wohl, es
funktioniert nie gleichzeitig!"
Clemens Gleich schrieb:
> Ist das ein Verbrechen mit Punkten
> oder interessiert es keinen?
Es ist ein erheblicher Mangel beim TÜV. Fertig. Ansonsten mit der gleichen
Wertigkeit wie ein defekter Scheinwerfer.
Dass so ein Ding sinnvoll ist, alleine schon beim Parken nachts, steht
sicher außer Frage, ob es hübsch ist, ist Weltanschauung.
Martin 'Cherry' Kirsch schrieb:
> Nicht unbedingt. Meines z.B. hat auch nur eine, ist aber
> zugegebenermaßen auch nicht gerade ein Ausbund an HighTech.
Mir wäre nicht wohl, wenn ein Kurzschluss in der Hupe mein Mopped lahm
legen würde.
Aber der Hinweis bezog sich darauf, dass es auch Teilausfälle der Elektrik
geben kann. Ich meine, es war auch mal Standard, unterschiedliche
lichttechnische Einrichtungen getrennt abzusichern - also Bremslicht und
Rücklicht z.B. Aber das ist lang her.
Was ist daran noch sinnvoll, seit Nummernschilder
hierzulande vollflächige Reflektoren sind?
Gruß Paddy
--
gadgets.grochowy.de
An so ein Zweirad kann ich mich auch noch erinnern. Das hieß damals glaub
ich Mofa:-)
Gruß
Thomas
Und anscheinend bei den nicht ganz neuen Motorräder wie bspw. Yamaha XS 400
12E oder Kawasaki GPX 600 R
Gruß
Thomas
Nene, das ist schon ein ausgewachsenes (oder sagen wir wenigstens
halbwüchsiges) Mopped. Aber es ist halt ne Suzi, da ist man ja so
einiges gewohnt ;-)
Zumindest hats mich aber bisher nie im Stich gelassen, einzig, daß sich
nach dem Hoppala im Februar die Magnete vom LiMa-Rotor selbständig
gemacht und diesen in letzter Konsequenz blockiert haben (nachdem mich
das waidwunde Gefährt noch 10 km Richtung Heimat getragen hat) hat mal
dazu geführt, daß ich nicht gemeinsam mit dem Mopped nach Hause kam.
Achja, infolgedessen kam es dann auch zum ersten Mal dazu, daß ich die
Sicherung wechseln mußte: die hat nämlich den Strömen, die beim
Wiederanschweißen des Lenkanschlages geflossen sind, Tribut gezollt und
ihren Geist ausgehaucht.
Martin, bisher keine Elektrikprobleme gehabt, die den Wunsch nach einem
fetten Sicherungskasten aufkommen ließen.
Martin 'Cherry' Kirsch schrieb:
> Martin, bisher keine Elektrikprobleme gehabt, die den Wunsch nach einem
> fetten Sicherungskasten aufkommen ließen.
Mir sind an allen möglichen Moppeds schon alle möglichen Sicherungen
durchgeknallt. Gerne wird dafür immer wieder ein angeschubbertes oder
eingeklemmtes Kabel genommen. Wie schon gesagt, mir wäre *eine* Sicherung
zu wenig.
Mir hat der Prüfer mal bescheinigt, daß im Rücklicht der MZ schon ein
Reflektor sei (stimmt: sichtbar geschwärzt) und ich deswegen den
Überzähligen abmontieren sollte, morgen wiederkommen...
Zum Glück war der an einem sehr rostigen Blechstreifen montiert, so daß
ein Tritt reichte, um den vorschriftsgemäßen Zustand des Kraftrades
herzustellen. "Gut so?" "Ähem, jaja..."
Zu Hause habe ich ihn wieder montiert. Der gehört dahin...
Falk
Das glaub ich dir :-) Ich hab mir das Mopped ja auch nicht danach
ausgesucht, daß es möglichst wenige Sicherungen hat. Aber Suzi verkauft
die GS500 nunmal so, und das immerhin schon viele Jahre lang. So
problematisch scheint das ganze also nicht zu sein, wobei man
ehrlicherweise auch zugeben muß, daß etliche von den Kisten mehr stehen
als fahren.
Und wenn ich da mehr absichern wollte, müßte ich den Kabelbaum komplett
umstricken, und das seh ich ja nun überhaupt nicht ein.
Im übrigen fällt mir gerade ein, daß ich ja ein klein wenig geschwindelt
habe. Der McCoi ist natürlich nochmal separat abgesichert, ich habe also
tatsächlich 2 aktive (und eine Ersatz-) Sicherungen am Mopped.
Martin
Martin 'Cherry' Kirsch schrieb:
> Im übrigen fällt mir gerade ein, daß ich ja ein klein wenig geschwindelt
> habe. Der McCoi ist natürlich nochmal separat abgesichert, ich habe also
> tatsächlich 2 aktive (und eine Ersatz-) Sicherungen am Mopped.
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, weil ich nicht mehr schraube - aber
ich glaube, an meiner 12S ist *gar keine* herkömmliche Sicherung - sicher
bin ich mir aber nicht.
Also so eine elekronische ist wohl schon da, aber wie das funktioniert
entzieht sich meinen mäßigen Magie-Kenntnissen
Dass bei Mopped ein roter[1] Rückstrahler notwendig ist, sagt §53(4)
StVZO, der gehört nach den allgemeine Vorschrift über lichttechnische
Einrichtungen (§49 STVZO) zu den letzteren.
Kosten tut das laut BKat VO, Punkt 222.5 dann 15 EUR. IANAL, aber so
lese ich es.
Ciao Christoph
[1] Kennzeichen zählt also nicht
Daß die Gesetzeslage so aussieht, wurde hier nun schon
mehrfach dargelegt. Das hat aber nichts damit zu tun,
ob ein kleines rotes Katzenauge in Zeiten von großflächig
weiß/blau reflektierenden Kennzeichen noch *sinnvoll* ist.
Das fehlende Katzenauge ist 'ne OWi (bzw. wird so geahndet),
aber von Bürokraten irgendwann zu Papier gebrachte Wörter
sind nicht zwangsläufig ewig sinnvoll.
Ganz sicher "zählt" ein Kennzeichen nicht, aber es
funktioniert dennoch (im Sinne von "die Funktion erfüllen,
die Katzenaugen ursprünglich erfüllten, als Kennzeichen
noch nicht reflektierten").
Imho aufgrund der viel größeren Fläche sogar besser
als 'n Katzenauge.
Gruß Paddy
--
gadgets.grochowy.de
> Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, weil ich nicht mehr schraube
> - aber ich glaube, an meiner 12S ist *gar keine* herkömmliche
> Sicherung - sicher bin ich mir aber nicht.
Es gibt auch an den neuen BMWs noch einen Sicherungskasten. Im
Eigeninteresse würde ich den mal bei Tageslicht lokalisieren, damit Du ihn
bei Nacht im Regen findest. Gucken, ob Ersatzsicherungen drin sind oder im
Extremfall gleich auf Magnetschutzschalter umrüsten.
> Also so eine elekronische ist wohl schon da, aber wie das
> funktioniert entzieht sich meinen mäßigen Magie-Kenntnissen
Ich vermute ins Blaue, dass herkömmliche Sicherungen für eine Zulassung
Pflicht sind.
Gruß,
Clemens
>> Es gibt auch an den neuen BMWs noch einen Sicherungskasten.
>
> Meine 2006er R1200R hat genau eine Sicherung - und zwar in der
> Zuleitung zur 12V-Steckdose am Cockpit.
Sorry, dann verwechsle ich das mit irgendeinem bauähnlichen Krad oder einer
kleinen BMW (haben die einen?). Ich dachte, die 1200 GS hat einen
Sicherungskasten.
Gruß,
Clemens
> §19 Stvzo:
> Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn an dem Fahrzeug Änderungen
> vorgenommen werden, durch die
> 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
Ich habe meine Gabel 2,5 cm durchgesteckt, Nachfrage bei der Prüfstelle
"theoretisch erlischt dadurch die BE, praktisch aber kein Thema", da
gibt es einigen Ermessensspielraum.
> Hatte ich noch vergessen: Wenn der neue Reifen eine Gefährdung
> darstellt ist die BE weg. Ansonsten wäre es fahren ohne Freigabe
> (k.A. wie das auf Beamtendeutsch genau heisst).
Auswirkungen hat das wohl bei einem Unfall, da könnte man von der
eigenen Versicherung in Regreß genommen werden, oder?
> Hatte noch nicht das Vergnügen meine BE zu verlieren. Weiss also nicht
> wie das in der Praxis gehandhabt wird...
Strafe nach Rauswinken ist wohl das kleinere Problem.
Grüße
Sabine
--
Fachbegriffe der Informatik - einfach erklärt: Version x.0
Kostenpflichtiger Preview als Bestandteil unserer Beta-Tests (Kristian Köhntopp)
Version x.1 - Kostenpflichtiger Bugfix (Kristian Köhntopp)
Version x.5 - Mit neuen Icons! (Kristian Köhntopp)
> Strafe nach Rauswinken ist wohl das kleinere Problem.
Hä? Was ist dann das größere Problem?
> Mir sind an allen möglichen Moppeds schon alle möglichen Sicherungen
> durchgeknallt.
Mir hat es nach dem letzten Umfaller den Seitenständerschalter fast
rausgerissen (wieso auch immer), die Sicherung ging dabei kaputt, auf
die sonstige Elektrik hatte das keinen Einfluß.
Ersatzsicherungen für den "Sicherungskasten" habe ich immer dabei, die
für den Seitenständerschalter ist aber extra, tangiert die "normale"
Elektrik also nicht, das ist ein durchdachtes Konzept.
Grüße
Sabine
--
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden.
(Mark Twain)
> Sabine 'Sani' Schulz:
Unfall, Mopped ohne Betriebserlaubnis, das kann richtig teuer werden -
könnte ich mir vorstellen.
Nimm z. B. Reifen, einer zieht Dir rein und Du fährst auf, wäre das mit
einem Reifen, der freigegeben ist, auch passiert?
Bekommste evt. Teilschuld, obwohl der Unfall für Dich unvermeidbar war
(egal mit was für Reifen), Nachweis kannste nicht führen - wird teuer.
Versicherungen zahlen bei (grobem) Vorsatz idR ungerne, wenn Du bei
Deinem Mopped was veränderst, so daß die BE erlischst und das wird
bemerkt, egal ob unfallrelevant oder nicht, haste ein Problem.
Würde ich meinen, diesbezügliche Erfahrungen habe ich keine, weder hatte
ich bisher nen Unfall noch wurde ich jemals rausgewunken (und seit
gestern bin ich wieder mit freigegebenen Reifen unterwegs).
Grüße
Sabine
--
Wenn du Großes erreichen kannst, weil andere an
dich glauben, dann stell dir nur vor, was du erst
erreichen kannst, wenn du selbst an dich glaubst.
>Versicherungen zahlen bei (grobem) Vorsatz idR ungerne, wenn Du bei
>Deinem Mopped was veränderst, so daß die BE erlischst und das wird
>bemerkt, egal ob unfallrelevant oder nicht, haste ein Problem.
Das Problem, wenns nicht unfallrelevant ist, beschränkt sich aber auf
etwas hartnäckig sein und gegebenenfalls einem RA übergeben -
also wo ist das Problem?
Linke Hand zum Kuss
Micha
--
(VN750A7): Gutes Rat ist neuer!
[MZES125/DR350/YZ360/(LTD440)/(XV535)/XJ600/(DR650)/ZT303D]
Was ein Gesülze.
Mach das komische Fell mal runter von der Sitzbank, die ABE ist nämlich
durch Veränderung der Reibwerte erloschen. Und den anderen Tinnef den du
drangebaut hast auch gleich mit weg, ist sowieso alles ohne ABE.
Danach entsorgst du dich auch, deine ABE ist auch grad getilt.
Dann ist endlich Ruhe.
Bernd
[...]
> Was ein Gesülze.
Wer im Glashaus sitzt ...
> Mach das komische Fell mal runter von der Sitzbank, die ABE ist
> nämlich durch Veränderung der Reibwerte erloschen.
Sicher nicht.
Du möchtest Dich über den Unterschied von ABE und BE informieren.
[...]
> Dann ist endlich Ruhe.
Hoffentlich.
Greets, Dirk
--
Never attribute to malice that
which can be adequately explained by stupidity
[...fahren ohne BE]
> Auswirkungen hat das wohl bei einem Unfall, da könnte man von der
> eigenen Versicherung in Regreß genommen werden, oder?
Nur wenn die BE-relevante Veränderung nachweislich ursächlich für
den Unfall war. Der Nachweis ist durch die Versicherung zu führen.
Es muss dargelegt werden, dass der Unfall ohne diese Veränderung
nicht passiert wäre.
Greets, Dirk
--
Die Trennlinie zwischen einer (angepasst) sportlichen und einer
riskanten oder gar rücksichtslosen Fahrweise ist fließend und in
hohem Maße vom Standpunkt des jeweiligen Betrachters abhängig.
[16. Senat d. OVerwG NRW v. 14.03.2006]
[...]
> Ganz sicher "zählt" ein Kennzeichen nicht, aber es
> funktioniert dennoch (im Sinne von "die Funktion erfüllen,
> die Katzenaugen ursprünglich erfüllten, als Kennzeichen
> noch nicht reflektierten").
Nicht ganz. Ein Kennzeichen reflektiert weiss (einem Scheinwerfer
nicht unähnlich), ein Katzenauge rot. Das Katzemauge ist somit der
einzige Hinweis darauf, dass der Herannahende gerade das Heck
sieht, vom Besitzer des Stillebens also ggf. erst (zu) spät wahr-
genommen werden kann.
> Imho aufgrund der viel größeren Fläche sogar besser als 'n
> Katzenauge.
Definiere "besser". Bedenke hierbei nicht nur hell/dunkel sondern
auch vorn/hinten ... ;o)
Du kapierst gar nix.
Aber mach weiter den Trollfütterer.
Bernd
Das ist so vollkommen richtig, nur habe ich es auch schon anders erlebt.
Eine Versicherung entdeckte einen Powercommander am Motorrad und wollte
nicht mehr zahlen. Nur mit eingeschaltetem Rechtsanwalt lenkte die
Versicherung dann wieder ein. Da ging es um viel Geld weil der
Verunfallte von einer Dose ganz schön auf die Hörner genommen wurde und
zwei Jahre im Rollstuhl verbrachte.
Gruß Stephan
--
_aus_meiner_Mailadresse_muß_nichts_entfernt_werden_._
>> [...fahren ohne BE -> Versicherungsschutz?]
>> Nur wenn die BE-relevante Veränderung nachweislich ursächlich für
>> den Unfall war. Der Nachweis ist durch die Versicherung zu führen.
>> Es muss dargelegt werden, dass der Unfall ohne diese Veränderung
>> nicht passiert wäre.
> Das ist so vollkommen richtig, nur habe ich es auch schon anders
> erlebt.
Das ist normal und im Sinne des unternehmerischen Zieles einer
Versicherung auch nachvollziehbar. Eine Versicherung wird in jedem
Falle versuchen, die Zahlungen zu reduzieren, wenn nicht gar ganz
zu verweigern. Dazu braucht es gar nicht erst einen BE-Verlust.
> IHMO Mängelkarte und vielleicht noch ein kleines Ticket, aber kein Flens.
Der Rückstrahler wird wahrscheinlich demnächst einen tragischen
Zwischenfall haben und im Unterholz hängenbleiben. Das natürliche
Terrain der Gixxer halt.
> Im übrigen als Blitzableiter für die Mehlmützen ganz nützlich, da sie,
> wenn sie das eigentliche Vergehen ("SIE waren SO schnell, dass ich Sie
> noch nicht mal mehr mit dem Laser erfassen konnte!")
Was ist denn da die Schallgrenze? Top Gear hat mal für die englischen
stationären Blitzer 260 km/h als Wahrnehmungsgrenze gemessen. Nakeds
wären dann meist nicht schnell genug.
> nicht belegen
> können, sich dann gerne mit einer Ersatzhandlung ("Ahh, was ist den
> das!? Ihr Rückstrahler fehlt...") Erleichterung verschaffen.
Ich bin nicht die Caritas, wenn es nix Handfestes gibt, müssen sie
sich eben ein williges Opfer suchen. Gibt ja mehr als genug.
> Gruss
> Jo
Gruß,
Clemens
> Vor allem findet der gemeine Bulle dann schnell und ohne langes Suchen
> etwas womit er dir einen reindrücken kann. Das vermeidet unter Umständen
> die Aufdeckung der wirklich kriminellen Tatbestände (Angeschliffene oder
> verbeulte Schwingen, total abgefahren Reifen, Racing-anlagen usw.)
Also so eine Art 'Opferanode'? ;-)
-Andreas
--
Disclaimer - These opiini^H^H damn! ^H^H ^Q ^[ .. :w :q :wq :wq! ^d X^?
exit X Q ^C ^c ^? :quitbye CtrlAltDel ~~q :~q logout save/quit :!QUIT
^[zz ^[ZZZZZZ ^H man vi ^@ ^L ^[c ^# ^E ^X ^I ^T ? help helpquit ^D ^d
man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."
Jo Kintzel schrieb:
> Ein zufällig mit aus den Papieren fallender Dienstausweis entspannte die
> Situation endgültig.
Stasi?
> Ein zufällig mit aus den Papieren fallender Dienstausweis entspannte die
> Situation endgültig. Nett, wenn man die passende Begleitung hat...
Aaah, Spezlwirtschaft. Ich prangere das aufs Schärfste an #
Ciao Olav
--
Wer bre[mmm]st, verliert...
> Aaah, Spezlwirtschaft. Ich prangere das aufs Schärfste an #
Fast schon Strafvereitelung im Amt.
Aber was will man schon erwarten, wenn der Ausweisträger genauso
(il)legal unterwegs war, wie der Protegée.
Jo Kintzel schrieb:
> Präsidialmitglied des Amtes für moderne Christenverfolgung, mit
> einstelliger Ausweisnummer.
Geh, DU bist Nr 9?