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Existenzgründung Fotograf, einige Fragen

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Daniel Schneider

ungelesen,
10.04.2005, 18:11:5610.04.05
an
Hallo da draußen,

ich habe mein Hobby zum Nebenberuf gemacht (kleingewerbetreibend, also
einfach beim Finanzsamt angemeldet, bekomm nun ne Steuernummer, darf
Rechnungen (sogar umsatzsteuerbefreit) ausstellen und Werbung machen...)
Ist eifnach besser, jetzt kann ich ohne schlechtes Gewissen gegenüber den
anderen Fotografen am Ort meine Bilder machen (bei Taufen, Hochzeiten,
Konfirmationen, Schulbilder, Gruppenbilder, lokale Presse und sonstige
kleine Aufträge im Studio).

Die Steuernummer müsste demnächst kommen, mein "Betrieb" ist also ab 1 Mai
offiziell.
Nun ist nur die Frage: Wie nenn ich mich wenn ich zB im Anzeigenblatt
Werbung mache?
Fotograf ist ein Beruf, das bin ich ja nicht und so darf ich mich ja dann
auch nicht nennen, Fotodesigner ist ein studiengang an FHs (!?)...
Also was in aller Welt bin ich... Profi-Hobbyknisper macht sich nicht
sonderlich gut als Werbung...

Gibt es irgendetwas was ich beachten muss wenn ich jetzt
Kleingewerbetreibend bin?
Wie gesagt, zu dem Schritt habe ich mich entschlossen, da halt durch mal
hier Konfirmationsbilder und dann mal dort ne Hochzeit und da Schulbilder
zwar nicht wirklich viel, aber trozdem genug geld zusammen kommt als das es
das Finanzamt interessieren könnte und die Fotografen am Ort auf meine
Tätigekt aufmerksam werden...

Bin für alle Infos dankbar... nicht das ich völlig uninformiert wäre, aber
vielleicht hat ja sowas wie bei mir schon hinter sich und kann mir ein paar
Infos und Ratschläge geben.

Zumidnest kann ich jetzt ohne Angst Werbung machen.
Gruß und Danke,
Daniel

Timo Labrenz

ungelesen,
10.04.2005, 20:15:0410.04.05
an
"Daniel Schneider" <DanielS...@nurfuerspam.de> schrieb:

> Die Steuernummer müsste demnächst kommen, mein "Betrieb" ist also
> ab 1 Mai offiziell.

Na dann, viel Erfolg!

> Nun ist nur die Frage: Wie nenn ich mich wenn ich zB im
> Anzeigenblatt Werbung mache?

http://www.buxtehuder-fotofreunde.de/Kurt/kurt9.htm

SCNR ;)

Ehrlich: Betitle dich garnicht, bringt IMHO nichts, gerade in
Kleinanzeigentexten und wenn du keinen offiziellen Titel oder
Ähnliches hast.

> Fotograf ist ein Beruf, das bin ich ja nicht und so darf ich mich
> ja dann auch nicht nennen, Fotodesigner ist ein studiengang an FHs

Ist der Begriff "Fotodesigner" geschützt? IIRC nicht.

> (!?)... Also was in aller Welt bin ich... Profi-Hobbyknisper macht
> sich nicht sonderlich gut als Werbung...

Schall und Rauch, lass es weg, die Bezeichnung sagt nichts über deine
Fotos aus, und über Mundpropaganda wirst du langfristig eh mehr
Kunden als über die Annoncen bekommen, nehme ich an.

> Gibt es irgendetwas was ich beachten muss wenn ich jetzt
> Kleingewerbetreibend bin?

Innung? Keine Ahnung.

> Zumidnest kann ich jetzt ohne Angst Werbung machen.

Lass deine Anzeigen aber besser auf Schreibfehler gegentesten, ist
bei mir als auch nötig ;)

Ohne Angst, naja, ich bin da echt schlecht informiert. Aber wenn du
jetzt Künstler bist, da gibt's 'ne Innung, und für Fotografen gibt's
sicher auch 'ne Vereinigung, die ohne schlechtes Gewissen Geld von
dir entgegennehmen würde. BTW - wenn du schon etwas für Visitenkarte
und Anzeigen suchst, wie wäre es mit "Daniel Schneider
Fotodokumentationen" oder so?

Gruß

Timo

Thorsten Stocksmeier

ungelesen,
11.04.2005, 02:13:5111.04.05
an

Hallo,

> ich habe mein Hobby zum Nebenberuf gemacht (kleingewerbetreibend, also einfach beim
> Finanzsamt angemeldet, bekomm nun ne Steuernummer, darf Rechnungen (sogar
> umsatzsteuerbefreit) ausstellen und Werbung machen...)
> Ist eifnach besser, jetzt kann ich ohne schlechtes Gewissen gegenüber den anderen
> Fotografen am Ort meine Bilder machen (bei Taufen, Hochzeiten, Konfirmationen,
> Schulbilder, Gruppenbilder, lokale Presse und sonstige kleine Aufträge im Studio).

Nur damit ich auf dem Laufenden bin: Seit wann geht sowas ohne Ausbildung?

Daß du potentiell Steuern zahlst, hat ja mit dem Innungsrecht überhaupt nichts zu tun...

Gruß,
Thorsten


Manfred Grebler

ungelesen,
11.04.2005, 02:20:1111.04.05
an
Daniel Schneider wrote:

> einfach beim Finanzsamt angemeldet,
Unter welcher Gewerbebezeichnung? Anmeldung bei der HWK auch schon erfolgt?

> Fotograf ist ein Beruf, das bin ich ja nicht und so darf ich mich ja dann
> auch nicht nennen, Fotodesigner ist ein studiengang an FHs (!?)...

Die Antwort auf diese Frage hängt etwas von der Antwort auf meine obigen
Fragen ab. ;-) Wenn Du bei der HWK gemeldet bist, darfst Du Dich m.W.
auch "Fotograf" nennen. Aber das können diese Dir genauer sagen.
Ansonsten ist am einfachsten "Daniel Schneider - Fotografie".


Gruß
Manfred

Manfred Grebler

ungelesen,
11.04.2005, 02:20:3811.04.05
an
Thorsten Stocksmeier wrote:

> Nur damit ich auf dem Laufenden bin: Seit wann geht sowas ohne Ausbildung?

Seit 1.1.2004! ;-)

Gruß
Manfred

Philipp Janßen

ungelesen,
11.04.2005, 02:29:0811.04.05
an
Thorsten Stocksmeier <thorsten.s...@t-online.de> wrote:

> Nur damit ich auf dem Laufenden bin: Seit wann geht sowas ohne Ausbildung?

Laut:
<http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hwo/anlage_b_174.html>

vom 24.12.2003

gilt für Fotografen:
<http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hwo/__18.html> und
<http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hwo/__19.html>

Gruß,
Philipp
--
Vor dem Transport dieser Nachricht bitte die Sicherungsschrauben lösen
und die Signature sowie den Header vorsichtig zurückfalten und
arretieren!
<http://www.philippjanssen.de>

Wolfgang Kieckbusch

ungelesen,
11.04.2005, 02:36:0611.04.05
an
zur Werbung:
*Schneider-Fotos,
wenns gefallen soll!*

Ich habe viele Jahre (völlig unangemeldet) Videofilme von Ereignissen in
Kirchen gemacht. Nie hatte ich ein Problem mit Kollegen oder Kammer. Ich
habe das dann aufgegeben, weil ich irgendwann das Gesülze dort nicht mehr
ertragen konnte.

Gruß, Wolfgang


Lueko Willms

ungelesen,
10.04.2005, 20:24:0010.04.05
an
. Am 11.04.05
schrieb DanielS...@nurfuerspam.de (Daniel Schneider)
auf /DE/REC/FOTOGRAFIE
in d3c8b3$mmd$04$1...@news.t-online.com
ueber Existenzgründung Fotograf, einige Fragen

DS> Nun ist nur die Frage: Wie nenn ich mich wenn ich zB im Anzeigenblatt
DS> Werbung mache?
DS> Fotograf ist ein Beruf, das bin ich ja nicht und so darf ich mich ja
DS> dann auch nicht nennen, Fotodesigner ist ein studiengang an FHs
DS> (!?)... Also was in aller Welt bin ich...

Ein Fotograf. Was denn sonst? Als freiberuflicher Fotograf muß man
m.E. auch keine Meisterprüfung abgelegt haben.

Andererseits würde ich in einer Werbung nicht diese
Berufsbezeichnung verwenden, sondern die Tätigkeit beschreiben, bzw.
die Arten von Aufträgen, die man gerne machen möchte.


MfG,
Lüko Willms http://www.mlwerke.de
/--------- L.WI...@jpberlin.de -- Alle Rechte vorbehalten --

"Es sind nicht die Generäle und Könige, die die Geschichte machen,
sondern die breiten Massen des Volkes" - Nelson Mandela

Dominique Ecken

ungelesen,
11.04.2005, 03:30:0811.04.05
an
Daniel Schneider schrieb am Mon, 11 Apr 2005 00:11:56 +0200:

>ich habe mein Hobby zum Nebenberuf gemacht (kleingewerbetreibend, also
>einfach beim Finanzsamt angemeldet, bekomm nun ne Steuernummer, darf
>Rechnungen (sogar umsatzsteuerbefreit) ausstellen und Werbung machen...)
>Ist eifnach besser, jetzt kann ich ohne schlechtes Gewissen gegenüber den
>anderen Fotografen am Ort meine Bilder machen (bei Taufen, Hochzeiten,
>Konfirmationen, Schulbilder, Gruppenbilder, lokale Presse und sonstige
>kleine Aufträge im Studio).

>Zumidnest kann ich jetzt ohne Angst Werbung machen.

Nö, offiziell immer noch nicht, dazu musst du dich erst bei der
Handwerkskammer mit deinem zulassungsfreien Handwerksberuf (Fotograf)
eintragen lassen.

Schönen Tag noch!
Dominique

Die Nachricht wurde gelöscht

Tom Rohwer

ungelesen,
11.04.2005, 05:31:5711.04.05
an
Daniel Schneider wrote:

> darf Rechnungen (sogar umsatzsteuerbefreit) ausstellen

(Nur mal als ganz grundsätzliche Anmerkung: eine "Rechnung" ist nichts
weiter als eine Zahlungsauforderung. Die darf - und muß ggf. - jeder
stellen, auch ohne Anmeldung beim Finanzamt oder sonstwo.)

> Fotograf ist ein Beruf, das bin ich ja nicht und so darf ich mich ja dann auch
> nicht nennen

Doch, das darfst Du. Das durftest übrigens immer schon, denn "Fotograf"
ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Was Du früher (solange der
"Meisterzwang" galt) nicht durftest: im Geschäftsverkehr den Eindruck
erwecken, Du würdest "handwerklich" als Fotograf arbeiten, wenn Du
keinen Meisterbrief hattest.

"Fotograf" selbst ist aber genauso wenig geschützt wie "Maler" - auch
ein Baselitz durfte sich ja schon immer "Maler" nennen, ohne einen
Meisterbrief der Maler- und Lackierer-Innung vorweisen zu können...;-))

Du kannst Dich also ohne Bedenken "Fotograf" nennen, oder
"Fotodesigner", oder was auch immer.

Aber Achtung: egal wie Du Dich nennst - wenn Du die Fotografie
"handwerklich" ausübst (und nicht als "Nebengewerbe" zu einem anderen,
verwandten aber nicht handwerklichen "Hauptgewerbe"), besteht
Mitgliedspflicht in der Handwerkskammer!!! Die "Kammerpflicht" für
"Handwerker" ist nämlich mit der Streichung der "Meisterpflicht"
keineswegs aufgehoben worden!!! Näheres dazu erklärt Dir gern Deine
örtliche HWK. "Handwerklich" als Fotograf tätig bist Du z.B. nach
gängiger Rechtsprechung immer dann, wenn Du ein Fotostudio als
Ladengeschäft betreibst, oder auch, wenn Du Dich auf Passfotos,
Hochzeitsfotos o.ä. konzentrierst.

> Fotodesigner ist ein studiengang an FHs (!?)...

Ja. Aber keine geschützte Berufsbezeichnung. Jeder kann sich so nennen,
wenn ihm das nicht zu affig klingt.

> Gibt es irgendetwas was ich beachten muss wenn ich jetzt
> Kleingewerbetreibend bin?

Eine ganze Menge. Berufsbezeichnungstechnisch allerdings eher weniger.

--
"Ist der Mensch nach Ausfall aller Gehirnfunktionen wirklich tot, oder einfach nur ein deutscher Abgeordneter?" (Matthias Richling)

Tom Rohwer

ungelesen,
11.04.2005, 05:41:0411.04.05
an
Dominique Ecken wrote:

> Nö, offiziell immer noch nicht, dazu musst du dich erst bei der
> Handwerkskammer mit deinem zulassungsfreien Handwerksberuf (Fotograf)
> eintragen lassen.

Nur dann, wenn Du die Fotografie als "Handwerk" betreibst...

Im Prinzip hat sich zu früher überhaupt nichts geändert, außer daß man
jetzt eben keinen Meister- oder Gesellenbrief mehr braucht, um die
Fotografie "handwerklich" auszuüben.

Was man immer schon durfte: die Fotografie "nicht-handwerklich" ausüben.
Als Foto-Designer, als Bildjournalist, als Künstler, oder als
Nebengewerbe zu einem verwandten Hauptgewerbe. In all diesen Fällen war
und ist eine Mitgliedschaft in der Handwerkskammer nicht erforderlich
bzw. nicht möglich.

Der kleine, aber entscheidende Unterschied zu früher:

..früher konnte die HWK versuchen, einem mit Hilfe der Justiz den
Betrieb stillzulegen, wenn sie der Meinung war, man würde ohne
Meisterbrief selbständig handwerklich fotografieren.

..heute kann die HWK nur noch versuchen, einen als Zwangsmitglied zu
pressen...;-) Und das ist ein Unterschied, denn da kann man in aller
Seelenruhe ggf. abwarten, wie die Gerichte das dann im Einzelfall
bewerten.

Außerdem: die HWKs haben nicht das geringste Interesse, sich zu
"verwässern". In den jetzt "meisterfreien" Berufen ist es abzusehen, daß
die Meister in kürzester Zeit in der Minderheit sein werden. Bei den
Fliesenlegern ist das z.B. schon so, da gibt es mittlerweile mehr
"Nicht-Meister"-Betriebe als "Meister-Betriebe". Und da das heftig an
den Pfründen der alten HWK-Mafia rüttelt, ist die Neigung,
"Nicht-Meister-Newcomer" in die HWKs zu pressen, wenn die da partout
nicht reinwollen, ziemlich gering.

Bei den Fliesenlegern ist das kaum zu vermeiden - man kann Fliesenlegen
nur als Handwerk ausüben. (Na ja, gut, über Fliesenlegen als Kunst liese
sich streiten...)

Die Fotografen haben seit jeher den Vorteil, daß es anders als bei fast
allen "Gewerken" die Fotografie eben nicht nur als Handwerk, sondern
auch als Fotodesign, als Kunst und als Journalismus gibt... Das macht es
einfacher, den Kammerzwang zu umgehen, wenn man den umgehen möchte.

Die Nachricht wurde gelöscht

Manfred Grebler

ungelesen,
11.04.2005, 10:40:0411.04.05
an
Hallo Ralf!

Ralf Noehmer wrote:
> Nein. Ich glaube, das haben viele falsch verstanden. Geselle muss
> man schon sein und Berufserfahrung auch mitbringen,

Hmmm, Du bist der einzige der das so behaptet! Kannst Du das bitte mal
mit einem Zitat belegen? ICH verstehe die HWO nämlich anders und finde
dort GAR keine Zulassungsvoraussetzung für eine Tätigkeit als
Handwerks-Fotograf.
(Achtung: Es gibt eine andere Berufsgruppe, bei der zwar der
Meisterzwang entfallen ist, aber Gesellenprüfung + Berufserfahrung nötig
sind.)


Gruß
Manfred

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Tom Rohwer

ungelesen,
11.04.2005, 12:39:5111.04.05
an
Ralf Noehmer wrote:

> Es geht bei dem von Dir zitierten darum, dass der Meisterzwang
> weg gefallen ist. Kurz gesagt: Jeder gelernte Fotograf (Geselle)
> der schon eine *entsprechende Anzahl Gesellenjahre* als Fotograf
> gearbeitet hat, kann sich in die Handwerksrolle eintragen lassen
> und einen Fotobetrieb eröffnen. Das gilt aber *nicht* für einen
> Hobbyfotografen, der sein Hobby zum Beruf (auch, wenn nur
> nebentätig) machen will.

Doch. Das gilt exakt auch für den.

Jedermann kann heute uneingeschränkt, auch handwerklich, als Fotograf
arbeiten. Es gibt für die handwerkliche Fotografie weder einen Meister-
noch einen Gesellenzwang.

Es ist auch nicht erforderliche, einige Jahre (10, um genau zu sein) als
Geselle gearbeitet zu haben. Die Fotografen fallen seit dem 1.1.2004
unter die "Anlage B" zur Handwerksordnung. Diese umfasst die
"zulassungsfreien Handwerke". Ein Qualifikationsnachweis ist nicht
erforderlich.

Du hast da schlicht nicht korrekt recherchiert (oder eine HWK hat Dir
was falsches erzählt, das tun die ja gern mal.)

Tom Rohwer

ungelesen,
11.04.2005, 12:41:2811.04.05
an
Ralf Noehmer wrote:

> Tom Rohwer kloppte in die Tasten:

>> Im Prinzip hat sich zu früher überhaupt nichts geändert, außer daß man
>> jetzt eben keinen Meister- oder Gesellenbrief mehr braucht, um die
>> Fotografie "handwerklich" auszuüben.

> Nein. Ich glaube, das haben viele falsch verstanden. Geselle muss
> man schon sein und Berufserfahrung auch mitbringen, wenn man
> einen Handwerksbetrieb aufmachen möchte.

Nein, Ralf, tut mir leid, aber DU bist derjenige, der das völlig falsch
verstanden hat.

Ein Gesellenbrief ist NICHT notwendig, es gibt seit 1.1.2004 KEINERLEI
Beschränkungen mehr für die handwerkliche Ausübung der Fotografie.

Lies dazu bitte "Anlage B" zur gültigen Fassung der "Handwerksordnung".

Frank SCHLIFFKE

ungelesen,
11.04.2005, 14:31:3611.04.05
an
Daniel V. Franzinelli schrieb:

> Zulassungsfrei bedeutet zulassungsfrei, bedeutet freier Beruf,

Na, das letztere nun nicht.

Gruß

Frank Schliffke

--
<http://www.schliffke.de>

Manfred Grebler

ungelesen,
11.04.2005, 13:36:3311.04.05
an

Tom Rohwer wrote:

> Ralf Noehmer wrote:
>
>> Nachtrag: Infos dazu unter
>> <http://www.bundesregierung.de/artikel-,413.482894/Ein-modernes-Handwerksrecht.htm>
>>
> Dieser Passus betrifft die "Anlage A" der Handwerksordnung.
Na ja, dieser Text betrifft schon auch die Anlage B, ist aber
irreführend. Wenn Ralf seine Meinung nur daraus hat, ist diese
verständlich aber dennoch nicht richtig.

In dem genannten Artikel ist immer nur von Gesellen (im Zusammenhang mit
den zulassungsfreien Berufen) die Rede.
Aber entscheidend ist nicht irgendein Info-Text sondern die Formulierung
in der HWO, und die ist eben eindeutig. (Gar keine Voraussetzung)


Gruß
Manfred

Philipp Janßen

ungelesen,
11.04.2005, 13:10:3811.04.05
an
Ralf Noehmer <co-...@gmx.net> wrote:

> Kurz gesagt: Jeder gelernte Fotograf (Geselle)
> der schon eine *entsprechende Anzahl Gesellenjahre* als Fotograf
> gearbeitet hat, kann sich in die Handwerksrolle eintragen lassen
> und einen Fotobetrieb eröffnen.

Nö, ich hab ja grade die Passage zitiert, nach der die Berufe bei deren
mangelhafter Ausübung keine Gefahr für die Allgemeinheit besteht, im
Ggs. zu Elektrikern oder Dammbauern, überhaupt keinen
Qualifikationsnachweis mehr brauchen (Anhang B). Danach darf jeder der
von sich zu wissen glaubt wo bei der Kamera Vorne ist als Fotograf tätig
werden.

Wenn er dabei Tatmerkmale der handwerklichen Fotografie zeigt, können
die Handwerkskammern dann versuchen, ihm die Mitgliedschaft
aufzuzwingen.

Tom Rohwer

ungelesen,
11.04.2005, 12:35:3111.04.05
an
Ralf Noehmer wrote:

> Selbstständig machen darf sich jeder. Speziell als 'Fotograf'
> musst du aber eine Ausbildung haben. Ausnahme: Du nennst Dich
> Fotodesigner oder sowas in der Art, der Name ist nicht geschützt.

Das ist so nicht richtig. Die Berufsbezeichnung "Fotograf" war noch nie
geschützt. Geschützt war zu Zeiten des "Meisterzwangs" die
"handwerkliche Ausübung" der Fotografie - die war den
"Fotohandwerksmeistern" vorbehalten.

> Oder verwechselst Du das mit dem entfallenen Meisterzwang in
> einigen Berufen?

Das verwechselt er nicht, das ist exakt so. Der "Meisterzwang" ist für
die handwerkliche Ausübung der Fotografie weggefallen. Somit kann man
auch im Geschäftsverkehr den Begriff "Fotograf" benutzen, selbst wenn
damit angezeigt wird, daß man die Fotografie "handwerklich" ausübt.

Daniel V. Franzinelli

ungelesen,
11.04.2005, 13:03:4311.04.05
an

Ralf Noehmer schrieb:

> Speziell als 'Fotograf'
> musst du aber eine Ausbildung haben. Ausnahme: Du nennst Dich
> Fotodesigner oder sowas in der Art, der Name ist nicht geschützt.

Hallo Ralf,

nein - seit dem 1.1.2004 nicht mehr.
Du brauchst seit dem nicht nur nicht Meister sein, sondern in den
*zulassungsfreien* Berufen (Anlage B, Fotografen gehören da auch dazu)
noch nicht einmal mehr Geselle zu sein, um einen (handwerklichen)
Fotografenbetrieb zu führen.
Für handwerkliche Fotografie reicht die Anmeldung bei der
Handwerkskammer, für nichthandwerkliche Fotografie (Fotokunst,
Bildjournalismus etc.) war selbst früher auch diese nicht erforderlich.

Gruß

Daniel

--
-> Die hier im Usenet vom Verfasser gemachten Äußerungen sind rein
private Äußerungen des Verfassers. <-
Für Emails bitte "spam.abfang" durch "d.franzinelli" ersetzen.

Daniel V. Franzinelli

ungelesen,
11.04.2005, 13:08:4111.04.05
an

Ralf Noehmer schrieb:


> Aber die wichtigsten Grundsätze werden da nicht genannt.

Mit Gesetzen und Verordnungen ist es ganz leicht: Was nicht genannt ist,
ist nicht geregelt und damit (solange es keine andere Rechtsquelle gibt)
auch nicht verboten.

> Es geht bei dem von Dir zitierten darum, dass der Meisterzwang

> weg gefallen ist. Kurz gesagt: Jeder gelernte Fotograf (Geselle)


> der schon eine *entsprechende Anzahl Gesellenjahre* als Fotograf
> gearbeitet hat, kann sich in die Handwerksrolle eintragen lassen

> und einen Fotobetrieb eröffnen. Das gilt aber *nicht* für einen
> Hobbyfotografen, der sein Hobby zum Beruf (auch, wenn nur
> nebentätig) machen will.

Doch, das gilt auch für ihn.
Zulassungsfrei bedeutet zulassungsfrei, bedeutet freier Beruf, bedeutet
keine Voraussetzungen, bedeutet keine Ausbildung, bedeutet hier: auch
der Hobbyknipser, falls ihn das Finanzamt nicht nach einigen Jahren
wegen Liebhaberei den Betrieb mangels Umsatz und Gewinn schließt.

Selbst die Interpretationen der Verbände und Kammern sind da eindeutig.

>
> Nette Grüße
> Ralf Nöhmer
> * * * * * *

Tom Rohwer

ungelesen,
11.04.2005, 12:44:2511.04.05
an
Ralf Noehmer wrote:

Dieser Passus betrifft die "Anlage A" der Handwerksordnung. In einer
Reihe von Handwerksberufen (u.a. Elektriker) ist es jetzt möglich, sich
auch ohne Meisterbrief selbständig zu machen, wenn man zuvor mindestens
10 Jahre als Geselle verantwortlich gearbeitet hat.

Die Fotografen zählen aber NICHT in diese Kategorie, sondern z.B. mit
den Fliesenlegern in die "Anlage B" - für sie gibt es KEINERLEI
Zugangsbeschränkung mehr.

Daniel V. Franzinelli

ungelesen,
11.04.2005, 13:28:0911.04.05
an

Ralf Noehmer schrieb:

> Ralf Noehmer kloppte in die Tasten:


>
>>Nein. Ich glaube, das haben viele falsch verstanden. Geselle muss
>>man schon sein und Berufserfahrung auch mitbringen, wenn man
>>einen Handwerksbetrieb aufmachen möchte.
>>

>>Als Fotodesigner z.B. ging das aber vorher auch schon.

> Nette Grüße
> Ralf Nöhmer
> * * * * * *

Hallo Ralf,

wer das seitens der Bundesregierung schrieb, weiß ich nicht - aber auch
dieser Schreiber kann irren.

Anbei ein paar andere Quellen:

http://www.fotorecht.de/publikationen/news200424.html (=> 4.
(Foto-)Handwerksrecht);
http://www.gruender-ratgeber.de/handwerksordnung-reformen.html

Und ganz wichtig: Die HwO:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hwo/index.html, da steht zum
"Gesellenzwang" nichts drin.

Manfred Poland

ungelesen,
11.04.2005, 13:46:1011.04.05
an
Ralf Noehmer <co-...@gmx.net> wrote:
>Ralf Noehmer kloppte in die Tasten:
>>Tom Rohwer kloppte in die Tasten:

>>>Im Prinzip hat sich zu früher überhaupt nichts geändert, außer daß man

>>>jetzt eben keinen Meister- oder Gesellenbrief mehr braucht, um die
>>>Fotografie "handwerklich" auszuüben.

Stimmt.

>>Nein. Ich glaube, das haben viele falsch verstanden.

Jaah.

>>Geselle muss
>>man schon sein und Berufserfahrung auch mitbringen, wenn man
>>einen Handwerksbetrieb aufmachen möchte.

Das sind 2 verschiedene Baustellen. Die HwO unterscheidet ganz
klar a) zulassungspflichtige Handwerke und b) *nicht* zulassungs-
pflichtige solche.

Bei a) hat sich geändert, dass man nun auch als Geselle mit der ent-
sprechenden Berufserfahrung (und noch ein paar zusätzlichen Kennt-
nissen) das jeweilige Handwerk selbstständig ausüben darf. Im Detail
nachzulesen unter HwO 7 (7), sowie HwO 7a.

Zu b) gehört z.B. das Fotografenhandwerk. Hier braucht man weder
Gesellen-, noch Meisterbrief um einen Betrieb zu führen, sprich um als
Fotograf zu arbeiten. Ausbilden darf man allerdings dann nicht und in
die "Rolle" eintragen lassen und dafür löhnen, muss man schon.

>>Als Fotodesigner z.B. ging das aber vorher auch schon.

Ganz andere Baustelle, das ist ja auch kein "Fotograf nach HwO"

Ein gutes Beispiel dafür, dass man aus "Pressetexten" nie die ganze
Wahrheit erfährt.

gruss manfred

--

Tom Rohwer

ungelesen,
11.04.2005, 12:52:0511.04.05
an
Ralf Noehmer wrote:

> Tom Rohwer kloppte in die Tasten:

>> Doch, das darfst Du. Das durftest übrigens immer schon, denn "Fotograf"
>> ist keine geschützte Berufsbezeichnung.

> Fotograf ist eine geschütze Berufsbezeichnung. Wirbst Du damit,
> kommt die HWK und fragt Dich nach deinem Gesellen- oder
> Meisterbrief.

Nein, Ralf, tut mir leid. Auch das ist falsch, auch wenn die HWKs es
gern behauptet haben (und vielleicht immer noch behaupten).

"Fotograf" ist KEINE geschützte Berufsbezeichnung. "Maler" übrigens auch
nicht, auch ein Baselitz durfte sich schon immer "Maler" nennen, ohne
Mitglied der Maler- und Lackierer-Innung zu sein.

Was bis zum Fall des Meisterzwangs für Fotografen nicht erlaubt war: den
Begriff "Fotograf" im Geschäftsverkehr in einer Art und Weise zu
verwenden, die geeignet ist, "den Eindruck zu erwecken, die Fotografie
werde handwerklich ausgeübt". Denn das war damals ja den
Fotohandwerksmeistern vorbehalten.

Für das Fotohandwerk reserviert waren damals z.B. das Führen eines
Fotostudios als Ladengeschäft, oder auch die Konzentration auf Passfotos
oder Hochzeitsfotos. Das wurde, auch in der Rechtsprechung, als
deutliches Zeichen für eine "handwerkliche Ausübung" der Fotografie
gesehen, die ja damals eben "meisterpflichtig" war.

Die Berufsbezeichnung "Fotograf" aber konnten Pressefotografen,
Künstler, Fotodesigner usw. schon immer führen. Das gab dann zwar,
speziell bei den Fotodesignern, gern mal Streit mit den HWKs, die haben
das aber aus guten Gründen nie wirklich ernsthaft verfolgt.

Ich selbst z.B. - kein "Fotografenhandwerksmeister" - arbeite
vorwiegend, aber nicht nur als "Bildjournalist/Pressefotograf", und habe
in den 80er Jahren (als das mit dem Meisterzwang noch ganz anders ernst
genommen wurde) jahrelang für zwei... *Handwerkskammern* die Fotos
gemacht... ;-)))

Und mich auf meiner Visitenkarte, auf meinen Rechnungen usw.
selbstverständlich als "Fotograf" bezeichnet, der ich ja auch bin. Ohne
das je einer von der HWK gemeckert hätte.

(An die HWK-Job kam ich über Aufträge für zwei HWK-Zeitschriften;
daraufhin wurde ich dann von den HWK-Geschäftsleitungen gefragt, ob ich
nicht auch andere Fotos für die Kammern machen könne; hinter
vorgehaltener Hand gab einer der HWK-Leute zu: die Qualität der Fotos
ihrer eigenen "Fotografen-Meister" war zu schlecht...)

Daniel V. Franzinelli

ungelesen,
11.04.2005, 15:32:3511.04.05
an

Frank SCHLIFFKE schrieb:


> Daniel V. Franzinelli schrieb:
>
>> Zulassungsfrei bedeutet zulassungsfrei, bedeutet freier Beruf,
>
>
> Na, das letztere nun nicht.

Stimmt. Frei ist er nicht, das war das mit den Informatikern,
Ingenieuren, Journalisten, Ärzten, Rechtsanwälten, Architekten etc.

>
> Gruß
>
> Frank Schliffke
>

Mea culpa.

Die Nachricht wurde gelöscht
Die Nachricht wurde gelöscht

Dominique Ecken

ungelesen,
11.04.2005, 16:03:1111.04.05
an
Ralf Noehmer schrieb am Mon, 11 Apr 2005 16:02:23 +0200:

>Es geht bei dem von Dir zitierten darum, dass der Meisterzwang
>weg gefallen ist. Kurz gesagt: Jeder gelernte Fotograf (Geselle)
>der schon eine *entsprechende Anzahl Gesellenjahre* als Fotograf
>gearbeitet hat, kann sich in die Handwerksrolle eintragen lassen
>und einen Fotobetrieb eröffnen. Das gilt aber *nicht* für einen
>Hobbyfotografen, der sein Hobby zum Beruf (auch, wenn nur
>nebentätig) machen will.

Da irrst du. Eine Ausbildung musst du nicht nachweisen, wenn du bei der
Handwerkskammer einen Fotografenbetrieb anmeldest.

"Zulassungsfrei" heisst tatsächlich "Zulassungsfrei".

Schönen Tag noch!
Dominique

Dominique Ecken

ungelesen,
11.04.2005, 16:08:0111.04.05
an
Ralf Noehmer schrieb am Mon, 11 Apr 2005 16:15:41 +0200:

Naja, da steht ja auch:

"Einfache Tätigkeiten im Handwerk, die innerhalb von drei Monaten erlernbar
sind, fallen nun nicht mehr unter die Handwerksordnung." ;-))

Schönen Tag noch!
Dominique

Dominique Ecken

ungelesen,
11.04.2005, 16:07:0511.04.05
an
Ralf Noehmer schrieb am Mon, 11 Apr 2005 16:04:05 +0200:

>Tom Rohwer kloppte in die Tasten:
>

>>Im Prinzip hat sich zu früher überhaupt nichts geändert, außer daß man
>>jetzt eben keinen Meister- oder Gesellenbrief mehr braucht, um die
>>Fotografie "handwerklich" auszuüben.
>

>Nein. Ich glaube, das haben viele falsch verstanden. Geselle muss


>man schon sein und Berufserfahrung auch mitbringen, wenn man
>einen Handwerksbetrieb aufmachen möchte.

Da irrst du dich.

Schönen Tag noch!
Dominique

Dominique Ecken

ungelesen,
11.04.2005, 16:06:3311.04.05
an
Tom Rohwer schrieb am Mon, 11 Apr 2005 11:41:04 +0200:

>Dominique Ecken wrote:
>
>> Nö, offiziell immer noch nicht, dazu musst du dich erst bei der
>> Handwerkskammer mit deinem zulassungsfreien Handwerksberuf (Fotograf)
>> eintragen lassen.
>
>Nur dann, wenn Du die Fotografie als "Handwerk" betreibst...

Ja logisch. Was der OP betreiben will *ist* das klassische Handwerksgebiet.

Schönen Tag noch!
Dominique

Daniel V. Franzinelli

ungelesen,
11.04.2005, 16:04:4811.04.05
an

Benedikt Hotze schrieb:


> Das Finanzamt ist weder befugt, noch daran interessiert, einen Betrieb
> zu "schließen".
>
> Was das Finanzamt kann, ist die steuerliche Absetzbarkeit von
> Betriebskosten verneinen, wenn dauerhaft keine Gewinnerzielungsabsicht
> vorliegt.

Ah, wieder was dazugelernt. :-)

Danke + Gruß

Gerrit Brodmann

ungelesen,
11.04.2005, 16:08:0711.04.05
an
bene...@gmx.net (Benedikt Hotze) wrote:

>Timo Labrenz <tlab...@tlab3000.de> wrote:
>
>> naja, ich bin da echt schlecht informiert.
>
>Das gibst du zu...
>
>> Aber wenn du jetzt Künstler bist, da gibt's 'ne Innung, und für Fotografen
>> gibt's sicher auch 'ne Vereinigung,
>
>... und gibst dennoch Ratschläge, die unbrauchbar sind. Für Künstler
>gibt es keine "Innung".

Aber ggfls ne BG, der man eigentlich beitreten muß

Wissen bloß die wenigsten
Gerrit
--
Fotografie und Foto - Kunst aus Braunschweig
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LARP, Mittelalter und Fantasy: http://derLARPfotograf.de
One Minute/Random Photoart: http://one-minute.info

Die Nachricht wurde gelöscht
Die Nachricht wurde gelöscht

Tom Rohwer

ungelesen,
11.04.2005, 19:03:1111.04.05
an
Daniel V. Franzinelli wrote:

> auch
> der Hobbyknipser, falls ihn das Finanzamt nicht nach einigen Jahren
> wegen Liebhaberei den Betrieb mangels Umsatz und Gewinn schließt.

Das Finanzamt "schließt" überhaupt keinen Betrieb...

Das Finanzamt kann die steuerliche Absetzbarkeit von Geschäftskosten
ablehnen, wenn man eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit zur
Einkommenssteuer-Veranlagung anmeldet und mehrere Jahre ohne
Gewinnerzielung und weitere Umstände nahelegen, daß es sich nicht um
eine Tätigkeit mit dem Zweck der Gewinnerzielung handelt, sondern um
eine "Liebhaberei".

Dann kann man die Verluste nicht mehr steuerlich geltend machen. Sollten
aber plötzlich doch Gewinne anfallen, sind diese selbstverständlich
steuerpflichtig, und das ganze ist dann auf einen Schlag nicht mehr
"Liebhaberei".

Auch mehrere Jahre mit 0 Euro Umsatz entbinden übrigens nicht von der
Pflicht zur Steuererklärung, wenn man sich denn zur Einkommens-,
Gewerbe- oder Umsatzsteuerveranlagung angemeldet hat. Das Finanzamt
streicht niemanden von allein aus seinen Akten. Da muß man sich schon
selber wieder abmelden.

Tom Rohwer

ungelesen,
11.04.2005, 19:08:1611.04.05
an
Manfred Poland wrote:

>> <http://www.bundesregierung.de/artikel-,413.482894/Ein-modernes-Handwerksrecht.htm>
>>

> Ein gutes Beispiel dafür, dass man aus "Pressetexten" nie die ganze
> Wahrheit erfährt.

Und ein hervorragendes Beispiel dafür, daß diese Regierung bzw. ihre
Mitarbeiter mittlerweile nicht mal mehr die eigenen Gesetze und
Verordnungen kapieren, die sie selber kurz vorher erlassen hat... Aber
bei den Pfeifen wundert man sich ja eh über nichts mehr... :-/

Die Nachricht wurde gelöscht

Daniel V. Franzinelli

ungelesen,
12.04.2005, 05:51:5412.04.05
an

Tom Rohwer schrieb:

> Das Finanzamt "schließt" überhaupt keinen Betrieb...

Hat mir Benedikt auch geantwortet. "Nobody is perfect", man lernt nie
aus. :-)

>
> Das Finanzamt kann die steuerliche Absetzbarkeit von Geschäftskosten
> ablehnen, wenn man eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit zur
> Einkommenssteuer-Veranlagung anmeldet und mehrere Jahre ohne
> Gewinnerzielung und weitere Umstände nahelegen, daß es sich nicht um
> eine Tätigkeit mit dem Zweck der Gewinnerzielung handelt, sondern um
> eine "Liebhaberei".

Hatte ich mit der Schließung des Betriebes verwechselt.

> Dann kann man die Verluste nicht mehr steuerlich geltend machen. Sollten
> aber plötzlich doch Gewinne anfallen, sind diese selbstverständlich
> steuerpflichtig, und das ganze ist dann auf einen Schlag nicht mehr
> "Liebhaberei".

Klar. Sorum wird bei *denen* immer en Schuh draus. ;-)
Ist aber auch klar, logisch und sinnvoll so.

> Auch mehrere Jahre mit 0 Euro Umsatz entbinden übrigens nicht von der
> Pflicht zur Steuererklärung, wenn man sich denn zur Einkommens-,
> Gewerbe- oder Umsatzsteuerveranlagung angemeldet hat.

Das ist ohnehin klar.

> Das Finanzamt
> streicht niemanden von allein aus seinen Akten. Da muß man sich schon
> selber wieder abmelden.

Nein, auch das ist klar.
Hatte es nur in bezug auf "Liebhaberei" anders in Erinnerung. Aber jetzt
wo Ihr beiden das aufklärt ...

Max Hefel

ungelesen,
17.04.2005, 13:28:0717.04.05
an

>
> Zu b) gehört z.B. das Fotografenhandwerk. Hier braucht man weder
> Gesellen-, noch Meisterbrief um einen Betrieb zu führen, sprich um als
> Fotograf zu arbeiten. Ausbilden darf man allerdings dann nicht und in
> die "Rolle" eintragen lassen und dafür löhnen, muss man schon.
>

Gilt das jetzt nur in Deutschland, oder ist das in der gesamten EU so?

Gruß, Max


Manfred Poland

ungelesen,
17.04.2005, 17:51:0217.04.05
an
"Max Hefel" <bil...@gmx.at> wrote:

Das ist die, ehemmm ... aktuelle Gesetzeslage in Deutschland. In den
*nicht* deutschsprachigen Ländern[1] gibt es für Fotografen meines
Wissens nach keine entsprechende Handwerksregelung, die man erst
abschaffen müsste.

[1]Das war der "standard disclaimer" um mein Nichtwissen bezüglich
Östereich zu markieren. Ich weiss, diese Anmerkung hilft dir nicht
weiter, aber wenn es in Ö eine "Handwerkskammer" gibt, dann sollte
doch auch heraus zu finden sein, ob da auch die Fotografen drunter
fallen.

gruss manfred

--

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