Wieder eine leider allt�gliche Meldung, bei der ein rechtsabbiegender
LKW eine Radfahrerin �berrollt und ihr dabei ein Bein bricht:
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/lastwagen-ueberrollt-beim-abbiegen-radfahrerin
In Google-Earth, Bild von 2006 (1), sieht man sehr sch�n die gar nicht
so alte Radwegverkehrsanlage. Von oben die Heinrich-Heine-Stra�e, auf
der die Radfahrerin und der LKW unterwegs waren, links die
Hansjakobstra�e.
Sinnigerweise sieht man gerade auf dem Foto einen LKW und den Radweg,
wie dieser Radfahrer von der Stra�e hinter Gras/B�umen und vor allem
vom Kreuzungsbereich wegf�hrt.
Ich denke, da� seit der Aufnahme von 2006 sich hier nichts ver�ndert
hat.
(1)
http://maps.google.de/maps?t=h&hl=de&ie=UTF8&ll=47.984691,7.894644&spn=0.000662,0.001625&z=20
Gr��e, Adrian
Herrgottsack, da werden die Radfahrer ja geradezu heimt�ckisch aus dem
fliessenden Verkehr und aus dem Sichtfeld der Kfz geholt: erst auf einen
Fahrradstreifen, der dann schwupp auf den Gehweg verschwenkt und sich in
einen Radweg verwandelt, und dann an der eigentlichen Kreuzung zum
Abschuss pr�sentiert. :-(
Die ganze Kreuzungsanlage sieht von oben betrachtet horrorm�ssig aus,
mag aber in der Realit�t weniger schlimm sein.
Diese aneinandergereihten, identischen Objekte entlang des
Strassenbahn-Stumpfgleises: ist das eine Fahrradabstellanlage? Bike&Ride?
Gruss,
Bodo
--
Bodo G. Meier * dr. rer. nat. * Trondheim * Norway
http://home.broadpark.no/~bodogm/
Muss man den eigentlich benutzen? Nicht, dass das
Ottonormalfahrbahnmeider vor Ungemach bewahren wï¿œrde. Aber
die Heinrich-Heine-Straï¿œe ist der Fahrbahnmalerei nach zu
urteilen "Zone 30".
> Die ganze Kreuzungsanlage sieht von oben betrachtet
> horrormï¿œssig aus, mag aber in der Realitï¿œt weniger schlimm
> sein.
Die Realitï¿œt stand gerade in der Zeitung. :-(
Tom
[...]
> Muss man den eigentlich benutzen? Nicht, dass das
> Ottonormalfahrbahnmeider vor Ungemach bewahren w�rde. Aber
> die Heinrich-Heine-Stra�e ist der Fahrbahnmalerei nach zu
> urteilen "Zone 30".
In Gegenrichtung scheint dort Blau zu stehen, wenn
<http://www.bilder-von-freiburg.de/modules.php?name=freiburg_bilder&act=
displayimage&pid=372&fullsize=1> diese Kreuzung ist.
Kann da nicht mal kurz jemand von den Freiburgern vorbeifahren und ein
Foto machen?
Ingo.
Bin zwar kein Freiburger, aber die Heine-Str. ist dennoch T30 Zone -
WIMRE. Und genau an der Kreuzung Heine-Hansjakob haben SIE einen dieser
uns�glichen Ampel-Spiegel angebracht.
--
Markus
�Perl is the only language that looks the same before and after RSA
encryption.�
(Keith Bostic)
Das bedeutet zwar, dass evtl. aufgestellte Radwegschilder rechtswidrig
sind, aber eben leider nicht, dass man sie ignorieren darf.
--
CU Christoph Maercker.
RADWEGE sind TOD-SICHER!
Die Medien behaupten das Gegenteil und die Leute glauben es.
Hmm, koennte da nicht die Versicherung des LKW-Fahrers gegen den
Strassenerhalter deswegen regressieren. Oder vielleicht koennte man
da auch ein strafrechtlich relevantes Verschulden finden. Aber
wahrscheinlich kommt da wieder keiner derjenigen, die eines von diesen
Dingen koennten, auf die Idee.
- anton
--
de.rec.fahrrad FAQ: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
Es wï¿œre vielleicht mehr gewonnen, wenn nach solchen Unfï¿œllen eine
sofortige ï¿œberprï¿œfung der Beschilderung (und ggf. des Ampeltimings)
durch die VwV-StVO vorgeschrieben wï¿œrde.
> da auch ein strafrechtlich relevantes Verschulden finden.
Zunï¿œchst hatte ich ï¿œberlegt, ob sich die beschuldigte Behï¿œrde damit
rausreden kann, dass "Radwege" auch ohne Benutzungspflicht von den
meisten Radfahrern benutzt werden. Aber Du hast recht, eine
*Verpflichtung*, in der Todeszone zu fahren, nimmt Radfahrern jegliche
Wahlmï¿œglichkeit. Die Unfallopfer (so noch am Leben!) bzw. deren
Versicherer kï¿œnnten auf jeden Fall die Benutzungspflicht anfechten. Und
es wï¿œre sehr gut, wenn sie es mal tï¿œten: falls die angeklagte Behï¿œrde
verliert, wï¿œrde sie daraus den Schluss ziehen, dass sie sich durch
Entschilderung solche Rechtsfï¿œlle relativ einfach vom Hals halten kann.
Und sie wï¿œrde Radfahrern, die dann immer noch die "Radwege" benutzen,
sagen: "Selber schuld, wenn Euch was passiert!" Das sprï¿œche sich
vielleicht rum.
> wahrscheinlich kommt da wieder keiner derjenigen, die eines von diesen
> Dingen koennten, auf die Idee.
Weil sie seltenst wissen, dass "Radwege" solche Unfï¿œlle begï¿œnstigen. Fï¿œr
sie liegt simple Unaufmerksamkeit der betr. Kfz-Fï¿œhrer vor.
>Kann da nicht mal kurz jemand von den Freiburgern vorbeifahren und ein
>Foto machen?
Aber gerne :-)
Zuerst die Heinrich-Heine-Stra�e am n�rdlichen Ende fotographiert, bei
der Kreuzung zur Schwarzwaldstra�e. Der Blick geht in Richtung S�den
(Fahrtrichtung Radfahrerin und LKW aus dem Bericht) zur Kreuzung
Hansjakobstra�e, auf der sich der VU ereignete. In der Tat, das ist
eine 30-Zone:
www.adrian-thomale.de/bilder/Heinrich-Heine-IMG01.jpg
Ein Blick von der anderen Stra�enseite in diese Stra�e hinein.
www.adrian-thomale.de/bilder/Heinrich-Heine-IMG03.jpg
Hier noch ein Blick zur Kreuzung, Ecke Schwarzwaldstra�e. Auch dort
wird man auf einen Radweg geleitet, inkl. 241:
www.adrian-thomale.de/bilder/Heinrich-Heine-IMG02.jpg
Das ist jetzt die Kreuzung aus dem Bericht. Wenn man rechts abbiegt
f�hrt man in die Hansjakobstra�e, in Richtung Innenstadt.
Geradeaus f�hrt man zur PH/Littenweiler:
www.adrian-thomale.de/bilder/Heinrich-Heine-IMG05.jpg
Etwas n�her betrachtet und von der anderen Stra�enseite aus. Wo die
Radfahrerin steht, ereignete sich offebar der VU:
www.adrian-thomale.de/bilder/Heinrich-Heine-IMG10.jpg
Ein Blick zur�ck:
www.adrian-thomale.de/bilder/Heinrich-Heine-IMG09.jpg
Direkt an der Kreuzung Heinrich-Heine-/Hansjakobstra�e. Die Kreide auf
der Stra�e ist noch gut erkennbar, am rechten unteren Bildrand
befinden Blinkerreste und andere Reste (von diesen VU?):
www.adrian-thomale.de/bilder/Heinrich-Heine-IMG11.jpg
Auch interessant ist die andere Stra�enseite, f�r den Gegenverkehr von
der PH kommend (Blick immer noch in Richtung S�den). Ebenfalls 30-er
Zone. Schild rechts erkennbar, beim gut benutzen Bike&Ride-Parkplatz:
www.adrian-thomale.de/bilder/Heinrich-Heine-IMG07.jpg
Und von dieser Stra�enseite ein Blick zur�ck, in Richtung Norden zur
Schwarzwaldstra�e. Ein Schild mit 30-er Zone und ein 241, am gleichen
Mast montiert:
www.adrian-thomale.de/bilder/Heinrich-Heine-IMG08.jpg
Gr��e, Adrian
Danke f�r Deine M�he! :-)
> Das ist jetzt die Kreuzung aus dem Bericht. Wenn man rechts abbiegt
> f�hrt man in die Hansjakobstra�e, in Richtung Innenstadt.
> Geradeaus f�hrt man zur PH/Littenweiler:
> www.adrian-thomale.de/bilder/Heinrich-Heine-IMG05.jpg
Aha, das, was ich in Gurgel Maps f�r sichtversperrende B�sche hielt,
sind diese hochst�mmigen, unten kahlrasierten B�ume...
Es ist also eindeutig dieser "Aus den Augen - aus dem Sinn-Effekt" nur
durch den Radweg.
Ansonsten gilt f�r Freiburg augenscheinlich immer noch, was J.P. Hebel
einst dichtete:
"Z'Friburg in der Stadt
sufer isch's und glatt"
> to...@ingokeck.de (Ingo Keck) wrote:
>
> >Kann da nicht mal kurz jemand von den Freiburgern vorbeifahren und ein
> >Foto machen?
>
> Aber gerne :-)
Dankesch�n, genau was ich suchte.
Abgesetzter Radweg (besonders gef�hrliche F�hrung), in Tempo 30 Zone
(Versto� gegen StVO direkt), Stummelradweg (genau �ber die Kreuzung,
also dort wo es am gef�hrlichsten auf dem Radweg ist).
Die Benutzungspflicht dort ist
* direkt verboten wegen der Tempo 30 Zone
* verboten wegen fehlender Stetigkeit
* verboten wegen Gef�hrlichkeit
Weitere Hinweise werden gerne genommen.
Ingo.
Schon 'ne Idee, wie? In allen Widersprï¿œchen, die wir eingereicht haben,
stand drin, dass die betr. Schilder ï¿œberflï¿œssig sind, weil eh fast alle
Radfahrer die "Radwege" nutzen. Die Behï¿œrde hat es trotzdem nicht
geschnallt, jedenfalls nicht so weit, dass sie *alle* Schilder
freiwillig abschrauben wï¿œrden.
> Be "VwV zu ᅵ 39 bis 43 I." rnd.
ᅵ 39 StVO sagt ja letzlich das Gleiche. Mit BASt V184 haben wir jetzt
aber offizielle Zahlen, die unsere obige Behauptung belegen.
Vorausgesetzt natï¿œrlich, das Verhalten der Radfahrer ï¿œndert sich nicht.
Aber das haben die Behï¿œrden selbst in der Hand, z.B. indem sie die
"Radwege" ordentlich bauen lassen. :-}
> Das ist jetzt die Kreuzung aus dem Bericht.
> www.adrian-thomale.de/bilder/Heinrich-Heine-IMG05.jpg
> www.adrian-thomale.de/bilder/Heinrich-Heine-IMG10.jpg
Eine m�rderische Verkehrsf�hrung.
MfG,
L.W.
-------------------------------------------------------
Soliarit�t mit dem Streik der Geb�udereiniger!
Sauberkeit hat seinen Preis: Rauf mit den L�hnen!
Das Lohnabstandsgebot verlangt, da� die L�hne auch f�r Putzkr�fte
h�her sein m�ssen, als die Sozialhilfe nach Hartz4!
> > > http://maps.google.de/maps?t=h&hl=de&ie=UTF8&ll=47.984691,7.894644&spn=0.000662,0.001625&z=20
> > Diese aneinandergereihten, identischen Objekte entlang des
> > Strassenbahn-Stumpfgleises: ist das eine Fahrradabstellanlage? Bike&Ride?
>
> Fahrradabstellanlage ja, Bike&Ride nein - das k�nnte eher eine
> �berdachung sein.
Links, entlang des Gleises ist es eine gl�serne �berdachung, rechts
ohne �berdachung offenbar ein Fahrradabstellplatz, vermutlich mit so
schr�gen B�geln f�rs Vorderrad.
MfG,
L.W.
Frage an die Rechtsexperten hier, da ich einen Leserbrief an die BZ
geschickt habe und nun eine Antwort der zustaendigen Redakteurin
bekam.
Zunaechst hier der letzte Absatz des Leserbriefs:
"In diesem Fall kommt noch dazu dass das Z. 241 (benutzungspflichtiger
Radweg, vom Gehweg getrennt) illegalerweise aufgestellt ist. Es dürfen
laut StVO nun mal keine benutzungspflichtigen Radwege in Tempo-30
Zonen geführt werden. Ob da nicht auch noch eine Schadensersatzklage
auf die Stadt zukommt?"
Die Redakteurin hat deswegen Kontakt mit der Verkehrsbehoerde
aufgenommen um nachzufragen und zur Antwort (gekuerzt) bekommen:
"Richtig ist, dass es ist nach StVO auf Straßen mit Tempo 30 nicht
zulässig, auf kompletten Straßenabschnitten benutzungspflichtige
Radwege auszuweisen. Aber das hat die Verkehrsbehörde hier auch nicht
gemacht, sondern, wie oben beschrieben, nur auf Höhe der Ampel."
Ich kann im Paragraph 45 nix finden dass das zulaessig ist, bin aber
zugegebenermassen trotz mehrerer Fremdsprachen nicht so gut im
Amtsdeutsch. Kann da einer von euch Rechtsexperten mal seinen Senf
dazugeben?
Zusaetzlich witzig bei der Antwort war uebrigens:
"Dem Radfahrer wird dadurch die Möglichkeit gegeben, ordnungsgemäß an
der Signalanlage vorbeizufahren und beispielsweise ohne Wartezeit
direkt in Richtung Westen [also nach rechts] entlang der
Hansjacobstraße weiterzufahren."
Sie scheinen also davon auszugehen dass man das ohne die Schilder
nicht schafft....
bjoern
Man k�nnte ja den Lkw-Fahrer daran erinnern, dass er das vor Gericht
vorbringt und die Stadt verantwortlich macht...
Gru�, Frank
--
Mit Einzel-, Doppel-, Dreifachklick der linken Maustaste markiert man
Zeichen, Wort, Zeile des Anfangs einer Region, mit der rechten Maustaste
das Ende, zweimal rechts l�scht die Region. Ob gel�scht oder nicht, mit
der mittleren Maustaste f�gt man sie anderswo ein. [dak in d.c.e]
>Ich kann im Paragraph 45 nix finden dass das zulaessig ist, bin aber
>zugegebenermassen trotz mehrerer Fremdsprachen nicht so gut im
>Amtsdeutsch. Kann da einer von euch Rechtsexperten mal seinen Senf
>dazugeben?
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_45.php unter (1c):
"Sie darf nur Stra�en ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder
Einm�ndungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien
(Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241
oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen."
Das "Sie" bezieht sich doch auf "Stra�enverkehrsbeh�rden"?
Ich als Laie kann daraus auch keine Zul�ssigkeit herauslesen, eher das
Gegenteil.
Danke f�r den Leserbrief!
Gr��e, Adrian
>
> Gibt es da wirklich eine ampelgeregelte Kreuzung in der Zone?
>
> Michael
Nein, die ist ausserhalb. Aber der Beginndes benutzungspflichtigen RW
ist innerhalb, siehe auch die pix von Adrian vom 22.10.
bjorn
Eine Strafanzeige kann jeder erstatten.
Es w�rde sich aber empfehlen, dem Staatsanwalt in der Anzeige praktisch
einen vorformulierten Strafbefehl zu liefern, damit er das Problem auch
erkennt.
Claus
F�r eine Haftung der StVB m�sste man aber nachweisen, dass die rechts-
widrige Verpflichtung zum Unfall gef�hrt hat, also dass gerade der
verunfallte Radfahrer ohne die rechtswidrige Benutzungspflicht nicht den
Radweg benutzt h�tte. (Und das ist eher unwahrscheinlich; Radfahrer, die
um die Gefahren der Radwegbenutzung wissen, passen auch besser auf.)
Allerdings hilft die Benutzungspflicht insoweit, als die Regelung laut
VwV regelm��ig zu �berpr�fen ist. Das hei�t, dass eine Abweichung vom
Stand der Technik -- die ERA schreiben zum Beispiel ausdr�cklich, dass
ein Radweg, der mehr als 1m und weniger als 5m abgesetzt wird, vermieden
werden soll -- h�tte auffallen m�ssen.
Entweder die regelm��ige �berpr�fung wurde nicht durchgef�hrt oder es
wurden nicht die richtigen Konsequenzen gezogen. Beides ist eine Amts-
pflichtverletzung.
Claus
Bestehende Ampelregelungen genossen bei Einf�hrung der Regelung, das sie
in 30-Zonen nicht angeordnet werden d�rfen, Bestandsschutz.
Claus
> Ich als Laie kann daraus auch keine Zul�ssigkeit herauslesen, eher das
> Gegenteil.
Der Paragraph regelt die Zul�ssigkeit von Tempo 30-Zonen. Es darf an der
fraglichen Stelle also gar keine Tempo 30-Zone ausgewiesen sein. Da
spricht ja auch schon die Ampel dagegen, die man dank des
benutzungspflichtigen Radwegs ja so elegant umfahren kann. (btw: darf
man das denn eigentlich?)
Mir ging es eigentlich nur um die Begr�ndung der StVB f�r diese
Verkehrsf�hrung. Da wurde als Vorteil "Radfahrer brauchen beim
Rechtsabbiegen nicht warten" genannt. Es ist ja eigentlich
offensichtlich, da� die Ampel da nicht gilt. Aber der Teufel steckt ja
gerade bei der Juristerei im Detail.
Mich w�rde es nicht wundern, wenn man die Ampel de jure beachten mu�.
Ahnden wirde das ja hoffentlich keiner.
Nat�rlich nicht. Die Blauschilder sind sicherlich auch nur "einfach so"
aufgestellt worden, um die Radverkehrsf�hrung als solche kenntlich zu
machen. �ber die juristische Begr�ndung macht man sich bei der StVB
bestimmt immer erst bei einem Einspruch Gedanken.
>
>> Es ist ja eigentlich
>> offensichtlich, da� die Ampel da nicht gilt.
>
> Bereits bei der Fu�g�ngerampel kann man streiten, ob der Schutzbereich
> nicht doch ber�hrt wird. Der Radweg l�uft ja mitten �ber den Gehweg,
> man kann also die querenden Fu�g�nger kreuzen. Aber selbst wenn man
> das verneint, folgt daraus noch nicht automatisch, dass die
> "Fahrbahnampel" nicht gilt, zu deren Schutzbereich geh�rt n�mlich
> der querende Radverkehr, und den trifft man sicher. Und selbst wenn
> man das verneint, weil man die Radverkehrtf�hrung als unabh�nig von
> der Kreuzung (z.B. als freilaufenden Rechtsabbieger) ansieht, dann
> stellt der Schnittpunkt mit dem Radquerverkehr eine eigenst�ndige
> Einm�ndung dar, wo man dann wegen fehlendem "Vorfahrt gew�hren"
> Rechts-vor-Links g�lte. Ich bleibe dabei, allein mit diesem Foto
> kann man ein Juristenkollegio abendf�llend unterhalten.
Mit dem "offensichtlich" meinte ich "f�r Oma Krause und solche" offen
sichtlich. Also: Man mu� nicht lange dr�ber nachdenken um zu diesem
naheliegenden Schlu� zu kommen.
Aber Du hast ja die Antwort zur letzten Frage somit vorweggenommen. Danke.
>> Mich w�rde es nicht wundern, wenn man die Ampel de jure beachten mu�.
>
> Es gibt halt --mal wieder-- keine Rechtssicherheit. Und das bei
> einer Verkehrsampel, einer Einrichtung die so simpel ist, das sie
> ein 5-j�hriger kapiert.
Nun ja, der 5-j�hrige wird wie Oma Krause das offensichtliche annehmen.
Ich reite hier so auf dem Thema 'rum, weil ich mir immer gedacht habe,
durch kurzes Absteigen und Schieben oder geschicktes Umfahren �ber den
Gehweg eine g�nstigere Tarifierung beim Rotlichtversto� zu erreichen.
�ber den Gehweg nach rechts hin abbiegen ist aber - wie ich hierzugroups
lernen durfte - immer noch ein Rotlichtversto�. Und da kommt so eine
StVB und behauptet, nur weil da ein bisschen mehr Deko auf den Gehweg
gemalt ist, w�re dem nicht mehr so. Hat mich halt verwirrt.
In der Realit�t wird Umfahren einer Ampel auf dem Gehweg sicherlich
geahndet werden, wenn nix Buntes auf dem Pflaster zu finden ist. Mit
einem bisschen Bunten ist man wohl "offensichtlich" einer Ahndung gefeit.
btw: gilt das auch fï¿œr eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit Z274?
(OK, rein inhaltlich kann man in einem Tempo-30 Streckenabschnitt
schwerlich mit Gefï¿œhrdung des Radverkehrs kommen, aber deutlicher wï¿œre
doch: "Wo T30, da keine BP".)
> Nein, warum? Durch die Anordnung der Benutzungspflicht gibt die StVB
> zu verstehen, dass die benutzung des Radwegs sicherer w�re als das
> Radfahren auf der Fahrbahn. Darauf k�nnen doch Radfahrer vertrauen.
Man muss nachweisen, dass die Amtspflichtsverletzung zum Schaden gef�hrt
hat. Es w�re aber alternativ denkbar, dass auch ohne RWBP der Radfahrer
den Radweg benutzt h�tte und verungl�ckt w�re. Der rechtswidrige
Verzierung mit blauen Schildern h�tte dann keinen Einfluss auf den
Unfall gehabt.
Claus
> Es w�re alternativ auch denkbar, dass er einen benutzungspflichtigen
> Radweg nicht benutzt h�tte. Denkbar ist vieles. Du aber sprachst von
> einem Nachweis. Da gen�gt in diesem Fall, es zu behaupten, weil mehr
> gar nicht geht.
Nein. Das hei�t dann, die Sache ist nicht aufkl�rbar. Damit bleibt es an
demjenigen h�ngen, der die Beweislast hat. Das ist der, der sich darauf
beruft, dass eine Amtspflichtsverletzung urs�chlich f�r den Schaden war.
Claus