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Karlsruhe hat gesprochen!

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Erika Ciesla

unread,
Apr 29, 2005, 12:36:47 PM4/29/05
to

Das lag heute im Briefkasten:


//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//


Az: 11 K 3908/04


(Landeswappen)

*Verwaltungsgericht Karlsruhe*


Im Namen des Volkes
Urteil


In der Verwaltungssache

Erika Ciesla, -Klägerin-

gegen

Stadt Mannheim, -Beklagte-

wegen Verkehrsregelung

hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe durch den Vorsitzenden
Richter am Verwaltungsgericht Dr. Kohl, die (insgesamt drei Profirichter
und zwei ehrenamtliche Richter)

auf die mündliche Verhandlung vom 14. April 2005 für Recht erkannt:

1. Die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht in beiden Richtungen
in der Max-Josef-Straße zwischen der Carl-Benz-Straße und deer
August-Kuhn-Straße vom 19.11.2002 und der Widerspruchsbescheid des
Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 10.11.2004 werden aufgehoben,
soweit die Radwegbenutzungsoflicht die Gegenrichtung (von der
August-Kuhn-Straße in Richtung Carl-Benz-Straße) betrifft.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens

//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//


Heute will ich besoffen sein, ... SCHAMPUS FÜR ALLE!
==================


" "
0.0
\_/


Mehr Text aus dem Urteil gibt es morgen, heute wird gefeiert.


Glückauf!
Erika Ciesla (Mannheim/Germany)

--
Wenn es nicht notwendig ist einen Radweg zu bauen,
dann ist es notwendig, daß der Radweg *nicht* gebaut wird!

www.erika-ciesla.privat.t-online.de

Erika Ciesla

unread,
Apr 29, 2005, 1:11:56 PM4/29/05
to

Erika Ciesla wrote:

> Az: 11 K 3908/04

> 1. Die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht in beiden Richtungen
> in der Max-Josef-Straße zwischen der Carl-Benz-Straße und deer
> August-Kuhn-Straße vom 19.11.2002 und der Widerspruchsbescheid des
> Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 10.11.2004 werden aufgehoben,
> soweit die Radwegbenutzungsoflicht die Gegenrichtung (von der
> August-Kuhn-Straße in Richtung Carl-Benz-Straße) betrifft.
>
> 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens


Wer's nochmal sehen will, um dieses Schild geht es:

http://www.erika-ciesla.privat.t-online.de/pic/rwr-0004.jpg

Wenn die Stadt gegen das Urteil kein Rechtsmittel einlegt, wird sie es
demnächst wohl absägen müssen.

Marcel Normann

unread,
Apr 29, 2005, 2:10:32 PM4/29/05
to
Erika Ciesla schrieb:

> *Verwaltungsgericht Karlsruhe*

Uff, ich dachte schon, Du hättest Dich zum Verfassungsgericht durchgeklagt,
als ich "Karlsruhe" las ;-)

> Heute will ich besoffen sein,...


Naja, Glückwunsch auf jeden Fall....


Gruß, Marcel


Message has been deleted

Erika Ciesla

unread,
Apr 29, 2005, 2:29:07 PM4/29/05
to

Marcel Normann wrote:

> Erika Ciesla schrieb:

>> *Verwaltungsgericht Karlsruhe*

> Uff, ich dachte schon, Du hättest Dich zum Verfassungsgericht durchgeklagt,
> als ich "Karlsruhe" las ;-)

Stimmt, die sind ja auch da.

Was mich aber wundert, wieso überhaupt Karlsruhe? In Mannheim gibt es doch
auch ein Verwaltungsgericht.

>> Heute will ich besoffen sein,...

> Naja,


Ich will, denn einen Anlaß hätte ich wohl, aber ich werde nicht. Mit 'ner
Alloholbirne Fahrrad fahren ist nicht gesund, das laß ich mal lieber. Aber
ein kleines Gläschen zum Anstoßen, das werde ich mir gönnen.


> Glückwunsch auf jeden Fall....


Danke, und drück mir die Daumen, daß der zweite Prozeß ebenso günstig
ausgehen möge.

Erika Ciesla

unread,
Apr 29, 2005, 2:42:00 PM4/29/05
to

Kristian Neitsch wrote:

> Erika Ciesla schrieb:


>> Wenn die Stadt gegen das Urteil kein Rechtsmittel einlegt, wird sie es
>> demnächst wohl absägen müssen.


> Beschrei es nicht, sonst kommst du noch uns hier in Leipzig besuchen.


Zu befürchten ist alles, aber ich will es nicht hoffen. Die Verkehrslage in
der Max-Josef-Straße ist sowas von tote Hose, daß ich auch in der Berufung
sicher obsiegen werde.

Kritischer betrachte ich da schon die Lage in der Carl-Benz-Straße, denn
dort haben wir etliche tausend »Verkehrseinheiten« täglich, was nach der
Amtlichen Entmischungsdoktrin als Notwendigkeit für einen Radweg angesehen
wird. Allerdings werden die 10.000VEs in 24h, bei der die ERA95 einen
Radweg empfliehlt, nicht erreicht. Auch spricht die Anordnung von 30km/h in
der Carl-Benz-Straße nicht für die Anlage eines Radweges. Aber bevor ich
dieses Urteil nicht in den Händen habe, muß ich noch zittern.

Ich besitze einen Scanner, habe diesen aber noch nie benutzt. Morgen werde
ich den mal anschließen und ausprobieren. Wenn der tut, dann scanne ich das
Urteil mal ein und stelle es auf meine Webseite.

Wenn nicht, dann tipp ich den Sermon halt ab; das kann dann aber etwas
länger dauern.

> Ist aber durchaus eine schöne Stadt wie mir schon verschiedentlich von
> Utlanning versichert wurde.


Tja, »Mein Leipzig lob ich mir«, wie schon der Herr Goethe sagte. Aber
Mannheim ist auch nicht schlecht, immerhin wurden hier des Schillers Räuber
uraufgeführt.

Christoph Maercker

unread,
Apr 29, 2005, 4:20:20 PM4/29/05
to
Erika Ciesla wrote:
> Das lag heute im Briefkasten:
...
> Az: 11 K 3908/04
...

Ganz herzlichen Glückwunsch dazu!

Was mich wundert:
> *Verwaltungsgericht Karlsruhe*

Ist Karlsruhe Euer zuständiges OLG? Du wohnst doch in MANNHEIM, oder?

> Heute will ich besoffen sein, ... SCHAMPUS FÜR ALLE!
> ==================

Für mich bitte einen guten Pfälzer Wein, Sekt kann ich nicht ab. ;-)

> Mehr Text aus dem Urteil gibt es morgen, heute wird gefeiert.

Ja denn Prost!

--


CU Christoph Maercker.

RADWEGE sind TODSICHER!

Message has been deleted

Erika Ciesla

unread,
Apr 29, 2005, 5:26:11 PM4/29/05
to

Christoph Maercker wrote:

> Erika Ciesla wrote:

>> Az: 11 K 3908/04


> Ganz herzlichen Glückwunsch dazu!


Merci vielmals.


> Was mich wundert:

>> *Verwaltungsgericht Karlsruhe*


> Ist Karlsruhe Euer zuständiges OLG? Du wohnst doch in MANNHEIM, oder?


OLG? Meinst Du tatsächlich Oberlandesgericht? Das Urteil kommt vom
Verwaltungsgericht, nicht vom Landesgericht.

Richtig ist allerdings, daß es in Mannheim ein Verwaltungsgericht gibt, so
daß ich erwartet hätte, daß dieses zuständig sei. Warum das Verfahren
dennoch in Karlsruhe zu verhandeln war, kann ich Dir nicht sagen, das weiß
ich nicht. Möglicherweise lag das daran, daß das Regierungspräsidium an dem
Verfahren beteiligt war, und das ist in Karlsruhe.

Das Verfahren lief insgesamt so:

1. Erika schreibt Widersprüche an Stadt Mannheim. Stadt Mannheim
reagiert überhaupt nicht. Erika erwägt bereits eine Versäumnis-
klage gegen die Stadt zu führen, aber just bevor eine solche
getippt war, kommt ...

2. ein Brief vom Regierungspräsidium Karlsruhe, darin steht, daß
ich doch die Widersprüche zurückziehen solle, weil dann kostet
es nur 30 Euro je Verfahren, also 60 Euro. Anderenfalls müßte
man mir für den förmlichen Bescheid a) 100 Euro und b) 130 Euro
Gebüren berechnen, zusammen also 230 Euro. Insgesamt würde ich
also 170 Euro sparen, meinte man.

Ein »netter Versuch«, denn gehe ich auf diesen Handel ein, dann
verkaufe ich natürlich alle meine Rechte auf jedes weitere Mittel,
also lehne ich ab.

3. Ich erhalte zwei ablehnende Bescheide vom Regierungspräsidium
karlsruhe nebst zwei Gebührenbescheide über a) 100 Euro und
b) 130 Euro. In der Rechtsbelehrung steht, daß ich gegen diese
Bescheide Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe einlegen
könne, was ich dann auch tat.

ich nehme also an, daß Karlsruhe darum zuständig war, weil auch die
Bescheide aus Karlsruhe kamen, und nicht von der Stadt Mannheim.

>> Heute will ich besoffen sein, ... SCHAMPUS FÜR ALLE!
>> ==================


> Für mich bitte einen guten Pfälzer Wein, Sekt kann ich nicht ab. ;-)


Do wißt ich ebbes! Do gibts'n Woi, der häßt »Raddegiggel«, Prädikat
»forzdrogge«, den kennte mir mol schlotze.

>> Mehr Text aus dem Urteil gibt es morgen, heute wird gefeiert.


> Ja denn Prost!


Das Ding hat neun Seien, ich hab noch gar nicht alles gelesen. Aber so weit
ich sehe, ist mein Sieg hundertprozentig. Das Gericht ist dezidiert auf
alle meine Argumente voll und ganz eingegangen und hat alles was Stadt und
RegPräs anführten gnadenlos abgeklatscht. Sieg auf ganzer Linie!

Ich habe meine Argumentation vorzugsweise auf §45(9) abgestimmt, weil ich
dies für meine stärkste Waffe hielt. Die Zeichen 237, 240 und 241 sind
*immer* auch eine Sperrung der Fahrbahn, und eine solche Sperrung ist nicht
beliebig, sondern muß begründet sein.

Im Zitat:

»Die ehemalige generelle Radwegbenutzungspflicht aus § 2 Abs. 3 S. 2 StVO
a.F. gilt nicht mehr. § 2 Abs. 4 S. 2 StVO n.F. statuiert eine neue
Radwegbenutzungspflicht nur noch dann, wenn sie ausdrücklich durch das
Verkehrszeichen 237 angeordnet worden ist, deshalb sind Radfahrer
grundsätzlich berechtigt, auch bei vorhandenen Radwegen die Fahrstraße
benutzen zu dürfen. Dies bedeutet, dass sich die Anordnung der
Radwegbenutzungspflicht als Ausnahme zur Regel darstellt und daher nicht
grundlos vorgenommen werden kann (VG Hamburg, Urt. v. 29.11.2001 -
1279/2001, NZV 2002, 288; VG Verlin, Urt. v. 28.09.2000, NZV 2001, 317
ff.). Dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis wird in § 45 Abs. 9 S. 1 StVO
verdeutlicht.«

Nach einem beinah wörtlichen Zitat aus § 45 Abs. 9 StVO folgt:

»Gemessen hieran liegen die Voraussetzungen für die Anordnung der
Radwegbenutzungspflicht auf der Max-Josef-Straße von der August-Kuhn-Straße
bis zur Carl-Benz-Straße nicht vor. Eine Radwegbenutzungspflicht ab der
August-Kuhn-Straße in Gegenrichtung ist nicht verkehrssicher.«

Und so weiter. Wie gesagt, ich werde mich bemühen den Text in toto
aufzunehmen und Euch verfügbar zu machen, aber das braucht Zeit.

Gerne hätte ich auch das Blauschild in der regulären Richtung angegriffen.
Sicher wäre auch dieses gefallen, aber das habe ich in Unkenntnis meiner
Rechte bereits länger als zwei Jahre ertragen, also werde ich es weiterhin
ertragen (und ignorieren!) müssen.

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Erika Ciesla

unread,
Apr 29, 2005, 7:04:13 PM4/29/05
to

Roland Kipp wrote:

> quoting Erika Ciesla:


>> Das lag heute im Briefkasten:

> Glückwunsch!


Merci beaucoup!

> Da gab es doch bestimmt eine Vorgeschichte zu, die Du hier gepostet
> hast. Hast Du eine MsgID?


Nein, das habe ich jetzt gerade nicht, aber ich kann mich noch an den
Betreff erinnern, unter dem ich die Geschichte seinerzeit ankündigte:

»Der K(r)ampf geht weiter«

Reinhard Walloschke

unread,
Apr 30, 2005, 3:10:07 AM4/30/05
to
Erika Ciesla jubilierte:


>>> *Verwaltungsgericht Karlsruhe*
>
>> Uff, ich dachte schon, Du hättest Dich zum Verfassungsgericht durchgeklagt,
>> als ich "Karlsruhe" las ;-)
>
>Stimmt, die sind ja auch da.
>
>Was mich aber wundert, wieso überhaupt Karlsruhe? In Mannheim gibt es doch
>auch ein Verwaltungsgericht.

Ja, auch herzlichen Glückwunsch!

Der Instanzenweg ist bei Verwaltungsgerichten nach meiner
nicht maßgeblichen Meinung nach folgender:
- Verwaltungsgericht (z. B. Karlsruhe), müsste 4 im Ländle
geben
- VerwaltungsgerichtsHOF in Mannheim als oberste Instanz in
BW
- und schlussendlich das Bundesverwaltungsgericht in
Leibzisch.

Ja, ja: Karlsruhe klingt immer nach Höchstrichtlichem. Dort
sitzt halt der BGH und das VerfG.

--
Bis denn!
"WALLO"
Reinhard Walloschke

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Holger Opitz

unread,
May 2, 2005, 6:23:39 AM5/2/05
to
Erika Ciesla <erika_...@despammed.com> schrieb:


>
>Gerne hätte ich auch das Blauschild in der regulären Richtung angegriffen.
>Sicher wäre auch dieses gefallen, aber das habe ich in Unkenntnis meiner
>Rechte bereits länger als zwei Jahre ertragen, also werde ich es weiterhin
>ertragen (und ignorieren!) müssen.
>

warum?
Du kannst den Weg der Bescheidungsklage auf Erlass verkehrsregelnder
Maßnahmen gehen. Das funktioniert auf nach zwei Jahren noch,
siehe Anmerkungen von Dietmar Kettler in

http://www.critical-mass-hamburg.de/Urteile.htm#UrteilF

Passende Urteile z.B.
VG Berlin vom 12.11.2003 (VG 11 A 606.03 -- NZV 2004, 486)
VG Hannover vom 23.07.2003 (11 A 5004/01 -- NZV 2005, 223-224)

Technisch sieht dieser Antrag kaum anders aus als der Widerspruch. Die
Argumente bzgl. §45(9), §2(4) StVO sowie ERA sind natürlich dieselben.

Gruß
Holger

Erika Ciesla

unread,
May 2, 2005, 7:21:55 AM5/2/05
to

Holger Opitz wrote:

> Erika Ciesla <erika_...@despammed.com> schrieb:


Danke für diesen überaus wertvollen Hinweis. Ich werde die genannten
Quellen sorgfältig studieren und ggf. geeignete Maßnahmen einleiten.

Glückauf!
Erika Ciesla (Mannheim/Germany)

--
Das Blaue muß in das Gelbe! - (Radwegschilder in den Müllcontainer!)

www.erika-ciesla.privat.t-online.de
www.hpv.org/event/eustaff/2005/route

Stephan Gerlach

unread,
May 2, 2005, 8:45:09 AM5/2/05
to
Erika Ciesla schrieb:


> Wer's nochmal sehen will, um dieses Schild geht es:
>
> http://www.erika-ciesla.privat.t-online.de/pic/rwr-0004.jpg
>
> Wenn die Stadt gegen das Urteil kein Rechtsmittel einlegt, wird sie es
> demnächst wohl absägen müssen.

Erstmal Glückwunsch für die erfolgreiche Klage. :-)
Ist das Schild schon weg?


--
Stephan

Anti-Stau Massnahmen sind vergleichbar mit dem Versuch, die
Wespen vom
Kuchen abzuhalten indem man einen zweiten Kuchen daneben stellt.
(Markus Sander in drf)

Erika Ciesla

unread,
May 2, 2005, 10:40:20 AM5/2/05
to

Stephan Gerlach wrote:

> Erika Ciesla schrieb:
>
>
>> Wer's nochmal sehen will, um dieses Schild geht es:
>>
>> http://www.erika-ciesla.privat.t-online.de/pic/rwr-0004.jpg
>>
>> Wenn die Stadt gegen das Urteil kein Rechtsmittel einlegt, wird sie es
>> demnächst wohl absägen müssen.
>
>
> Erstmal Glückwunsch für die erfolgreiche Klage. :-)
> Ist das Schild schon weg?

Nein. Das Urteil kam am Freitag und heute ist Montag. Wann sollen die das
denn abgeschraubt haben?

Aber wenn das in vier Wochen noch steht, werde ich mal bei der Stadt
nachfragen ob ich es ihnen abschrauben soll und wo ich es abgeben kann.

Oder ob ich es behalten darf? :-)


Glückauf!
Erika Ciesla (Mannheim/Germany)

--

Message has been deleted

Frank Bokelmann

unread,
May 2, 2005, 4:05:11 PM5/2/05
to
Erika Ciesla <erika_...@despammed.com> wrote

> Das lag heute im Briefkasten:
>
>
> //\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//\\//
>
>
> Az: 11 K 3908/04
>

> *Verwaltungsgericht Karlsruhe*
>
>
> Im Namen des Volkes
> Urteil
>

Hallo Erika,

Glückwunsch! So mag ich das. Ich fahr durch irgendwann mal Mannheim
und muß hinterher keinen Widerspruch einlegen, weil das andere für
mich taten.

Gibt es das Urteil in einer Form, in der ich es auf
http://www.critical-mass-hamburg.de packen kann? Ich brauche möglichst
viele Urteile zur Anleitung weiterer Radfahrer und zur Einschüchterung
der Obrigkeit, die mit jedem neuen Urteil langsam von Thron gesägt
wird - insbesondere, wenn ein weiteres Verwaltungsgericht mit der
Benutzungspflicht in unserem Sinne umgegangen ist.

Gruß

Frank Bokelmann

Frank Bokelmann

unread,
May 2, 2005, 4:12:28 PM5/2/05
to
Erika Ciesla <erika_...@despammed.com> wrote in message news:<d4tud4$bvn$01$1...@news.t-online.com>...

> Marcel Normann wrote:
>
> > Erika Ciesla schrieb:
>
> >> *Verwaltungsgericht Karlsruhe*
>
> > Uff, ich dachte schon, Du hättest Dich zum Verfassungsgericht durchgeklagt,
> > als ich "Karlsruhe" las ;-)
>
> Stimmt, die sind ja auch da.
>
> Was mich aber wundert, wieso überhaupt Karlsruhe? In Mannheim gibt es doch
> auch ein Verwaltungsgericht.
>

Das ist der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim - das
Oberverwaltungsgericht für BW also.

In der nächsten Instanz könntest Du also zum Prozeß mit dem Fahrrad
fahren. Auch nett, aber besser wäre, wenn Du Dir den Streß spren
könntest. Aber wie hast Du eigentlich die Klage geschrieben, wenn Du
Dich jetzt wunderst, daß das VG Karlsruhe zuständig ist?

Gruß

Frank Bokelmann

Erika Ciesla

unread,
May 2, 2005, 7:42:18 PM5/2/05
to

Frank Bokelmann wrote:

>> Was mich aber wundert, wieso überhaupt Karlsruhe? In Mannheim gibt es doch
>> auch ein Verwaltungsgericht.


> Das ist der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim - das
> Oberverwaltungsgericht für BW also.


Also eine Etage höher.

> In der nächsten Instanz könntest Du also zum Prozeß mit dem Fahrrad
> fahren.


Konnte ich jetzt auch, die Richter waren ja hier und haben vor Ort
verhandelt und im Freien.

> Aber wie hast Du eigentlich die Klage geschrieben,


Mit'n Computer. :-)

> wenn Du Dich jetzt wunderst, daß das VG Karlsruhe zuständig ist?


Ach so. Ich habe meine Klage beim VG Karlsruhe eingelegt. Es stand in der
Rechtsbehelfsbelehrung zum Ablehnungsbescheid, daß ich das tun soll.


Glückauf!
Erika Ciesla (Mannheim/Germany)

--

Erika Ciesla

unread,
May 2, 2005, 7:58:05 PM5/2/05
to

Frank Bokelmann wrote:

> Erika Ciesla <erika_...@despammed.com> wrote

>> Das lag heute im Briefkasten:


>> Az: 11 K 3908/04


> Hallo Erika,
>
> Glückwunsch!


Bedankt!

> So mag ich das. Ich fahr irgendwann mal durch Mannheim und muß


> hinterher keinen Widerspruch einlegen, weil das andere für
> mich taten.


Och, es sind noch genug Radwege für Dich da. Aber wenn Du tatsächlich mal
nach Mannheim kommst, vergiß bitte nicht Dir bei mir eine Tasse Kaffe
kredenzen zu lassen.

> Gibt es das Urteil in einer Form, in der ich es auf
> http://www.critical-mass-hamburg.de packen kann?


Noch nicht, aber ich werde mich bemühen daß es das bald geben wird.

> Ich brauche möglichst viele Urteile zur Anleitung weiterer Radfahrer
> und zur Einschüchterung der Obrigkeit, die mit jedem neuen Urteil
> langsam von Thron gesägt wird - insbesondere, wenn ein weiteres
> Verwaltungsgericht mit der Benutzungspflicht in unserem Sinne
> umgegangen ist.


Und ich glaube, für Mannheim war das eine Premiere. In Hamburg und Berlin
ist man da schon weiter, aber hier in Mannheim? Der hiesige ADFC besteht
überwiegend aus älteren Herren die mit der örtlichen Radwegsituation in
dergestalt unzufrieden sind, als sie nämlich noch mehr Radwege fordern,
anstatt sie zu bekämpfen.

Es spricht auch für diese Vermutung, daß die Vertreter der Stadt sich ihrer
sache absolut sicher schienen, ja geradezu arrogant auftraten. Die konnten
sich überhaupt nicht vorstellen, daß man ihnen einen von ihren
heißgeliebten Radwegen wieder wegnehmen könnte. Ich hätte gerne ein Photo
von deren Gesichtern, während sie das Urteil lesen

Na ja, ein Anfang ist gemacht. Jetzt wissen sie es, daß das geht, zukünftig
werden sie wohl etwas weniger arrogant sein.


Glückauf!
Erika Ciesla (Mannheim/Germany)

--

Markus Imhof

unread,
May 3, 2005, 4:39:33 AM5/3/05
to
Klaus Mueller wrote:

> Erika Ciesla <erika_...@despammed.com> wrote:
>
>> Stephan Gerlach wrote:
>>
>>> Erika Ciesla schrieb:
>>>
>>>
>>>> Wer's nochmal sehen will, um dieses Schild geht es:
>>>>
>>>> http://www.erika-ciesla.privat.t-online.de/pic/rwr-0004.jpg
>>>>
>>>> Wenn die Stadt gegen das Urteil kein Rechtsmittel einlegt, wird
>>>> sie es demnächst wohl absägen müssen.
>>>
>>>
>>> Erstmal Glückwunsch für die erfolgreiche Klage. :-)
>>> Ist das Schild schon weg?
>>
>> Nein. Das Urteil kam am Freitag und heute ist Montag. Wann sollen
>> die das denn abgeschraubt haben?
>>
>> Aber wenn das in vier Wochen noch steht, werde ich mal bei der Stadt
>> nachfragen ob ich es ihnen abschrauben soll und wo ich es abgeben
>> kann.
>>
>> Oder ob ich es behalten darf? :-)
>
> Frag statt nach Abgabe lieber nach "stofflicher Verwertung zuführen".
> Ein Schild das abegeben wird können sie woanders wieder aufstellen.


Wie wär's mit Versteigern über ePay? Damit könnte man das ganze sogar
selbstfinanzierend machen....

Gruß
Markus


Stephan Gerlach

unread,
May 3, 2005, 5:37:08 AM5/3/05
to
Klaus Mueller schrieb:
> Erika Ciesla <erika_...@despammed.com> wrote:

[Zeichen 241]


>>Oder ob ich es behalten darf? :-)
>
>

> Frag statt nach Abgabe lieber nach "stofflicher Verwertung zuführen".
> Ein Schild das abegeben wird können sie woanders wieder aufstellen.

Nein, Erika soll es hierher werfen.
Ich werde es dann an der A9, A14 oder A38 aufstellen (muß mal
sehen, wo es am meisten bringt). ;-)

Christoph Maercker

unread,
May 3, 2005, 6:50:45 AM5/3/05
to
Holger Opitz wrote:
> Du kannst den Weg der Bescheidungsklage auf Erlass verkehrsregelnder
> Maßnahmen gehen. Das funktioniert auf nach zwei Jahren noch,

Vorher würde ich es mit der Mannheimer Stadtverwaltung nochmal im Guten
versuchen. Nachdem die gerade eins über die Mütze bekommen haben, sind
sie vielleicht verhandlungsbereiter.

Erika Ciesla

unread,
May 3, 2005, 8:32:01 AM5/3/05
to

Tach zusammen!

Heute traf das zweite Urteil ein, - leider verloren.

Ich erwäge in Berufung zu gehen, denn es bestehen ernstliche Zweifel an der
Richtigkeit des Urteils.

• im Urteil wurde mit keinem Wort darauf, eingegangen, daß die
Carl-Benz-Straße durchgehend auf 30km/h limitiert ist und schon
allein aus diesem Grund keine Notwendigkeit für einen
benutzungspflichtigen Radweg besteht (siehe ERA95),

• im Urteil wurde vollkommen ignoriert, daß durch die »Anlage«
des Radweges die verbleibende Breite für den Gehweg weniger als
1,5m beträgt und damit die erforderlichen Mindestmaße für diesen
unterschritten sind, will sagen, daß der Platz für einen
benutzungspflichtigen Radweg gar nicht vorhanden ist,

• im Urtei wurde zwar zur Kenntnis genommen daß die Radwege mitten
durch die Bushaltestellen hindurchführen, jedoch wurde bestritten,
daß sich daraus eine erhebliche Gefahr für die dort wartenden
Busreisenden ergibt.

• Als Begründung für die Benutzungspflicht wurde angeführt, daß durch
Radfahrer auf der Fahrbahn die Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt
sei. Dieses Argument ist m.E. gar nicht sichhaltig; die Straße ist
ziemlich breit (ich meß nachher mal nach) und durch das Tempolimit
auf 30km/h (siehe oben) ist eine zusätzliche Beeinträchtigung der
Leichtigkeit des Verkehrs durch Radfahrer ohnehin nicht zu erwarten.

Ich habe aber ein Problem. Die Berufung kann ich nicht alleine stellen,
dafür brauche ich einen Anwalt, und zwar einen solchen der sich in diesen
Dingen auskennt. Und natürlich Geld für eben diesen. Ich müßte also erst
mal einen geeigneten Anwalt finden, und dann weiß ich immer noch nicht was
der mich kosten wird, oder ob ich mir das überhaupt leisten kann. :-(

Fußnote: Falls es zur Berufung kommt, ist der Verwaltungsgerichtshof
Mannheim zuständig.


Glückauf!
Erika Ciesla (Mannheim/Germany)

--

Erika Ciesla

unread,
May 3, 2005, 8:37:07 AM5/3/05
to

Tach zusammen!


> Heute traf das zweite Urteil ein, - leider verloren.


[...]

> • Als Begründung für die Benutzungspflicht wurde angeführt, daß durch
> Radfahrer auf der Fahrbahn die Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt
> sei.


Apropos »Leichtigkeit des Verkehrs«, ich meine mich erinnern zu können mal
ein Urteil gelesen zu haben, in dem diese Leichtigkeit als Argument für die
Radwegbenutzungspflicht ausdrücklich negiert wurde. Kennt jemand dieses
Urteil und kann mir sagen, wo ich das wiederfinden kann?

Elke Bock

unread,
May 3, 2005, 9:15:37 AM5/3/05
to
"Markus Imhof" <markus...@gmx.de> schrieb:

>Klaus Mueller wrote:
[wohin mit weggeklagten Z.237]


>> Frag statt nach Abgabe lieber nach "stofflicher Verwertung zuführen".
>> Ein Schild das abegeben wird können sie woanders wieder aufstellen.
>
>
>Wie wär's mit Versteigern über ePay? Damit könnte man das ganze sogar
>selbstfinanzierend machen....

Vorsicht. Der Verkauf öffentlichen Eigentums ist ein
komplizierter Vorgang mit viel bürokratischem Aufwand.
Letzterer dürfte den Wert eines Verkehrszeichens weit
übersteigen. Vermutlich kommen alle am besten weg, wenn
jemand das Schild klaut. ;-)


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.

Ingo Keck

unread,
May 4, 2005, 4:26:18 AM5/4/05
to
Erika Ciesla <erika_...@despammed.com> wrote:

> Tach zusammen!
>
>
> > Heute traf das zweite Urteil ein, - leider verloren.

Das gleiche Gericht? Oder gings um was ganz anderes?

> [...]
>
> > * Als Begründung für die Benutzungspflicht wurde angeführt, daß durch


> > Radfahrer auf der Fahrbahn die Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt
> > sei.
>
>
> Apropos »Leichtigkeit des Verkehrs«, ich meine mich erinnern zu können mal
> ein Urteil gelesen zu haben, in dem diese Leichtigkeit als Argument für die
> Radwegbenutzungspflicht ausdrücklich negiert wurde.

Berlin?

Ist aber auch leicht einzusehen, weil §45 StVO die Leichtigkeit des
Verkehrs nicht als ausreichendes Argument für eine Verkehrsbeschränkung
kennt.

Ingo.

Thomas Schlueter

unread,
May 4, 2005, 4:41:23 AM5/4/05
to
Am Wed, 4 May 2005 10:26:18 +0200 hat Ingo Keck geschrieben:

> Erika Ciesla <erika_...@despammed.com> wrote:
>
> > Apropos »Leichtigkeit des Verkehrs«, ich meine mich erinnern zu
> > können mal ein Urteil gelesen zu haben, in dem diese
> > Leichtigkeit als Argument für die Radwegbenutzungspflicht
> > ausdrücklich negiert wurde.
>
> Berlin?
>
> Ist aber auch leicht einzusehen, weil §45 StVO die Leichtigkeit
> des Verkehrs nicht als ausreichendes Argument für eine
> Verkehrsbeschränkung kennt.

..zumal "der Verkehr" eben immer auch mehr ist als die Menge aller
Kraftfahrzeuge. Unter dem Gesichtspunkt der "Leichtigkeit des
(restlichen) Verkehrs" ließe sich zum Beispiel auch vortrefflich ein
Sonderweg für alle Autos mit einer durch drei teilbaren Nummer auf
dem Kennzeichen herbeiphilosophieren.

Tom


Message has been deleted

Frank Bokelmann

unread,
May 4, 2005, 1:21:24 PM5/4/05
to
> Tach zusammen!
>
> Heute traf das zweite Urteil ein, - leider verloren.
>
> [...]
>
> > ¢ Als Begründung für die Benutzungspflicht wurde angeführt, daߟ durch

> > Radfahrer auf der Fahrbahn die Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt
> > sei.
>
> Apropos »Leichtigkeit des Verkehrs«, ich meine mich erinnern zu können mal
> ein Urteil gelesen zu haben, in dem diese Leichtigkeit als Argument für die
> Radwegbenutzungspflicht ausdrücklich negiert wurde. Kennt jemand dieses
> Urteil und kann mir sagen, wo ich das wiederfinden kann?

Moin,

ss ist das Urteil des VG Berlin vom 12.11.2003 - 11 A 606.03, Neue
Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) 2004, 486 mit Anmerkung Dietmar
Kettler (S. 488) (Dr. Bokelmann ./.Land Berlin oder "Spandauer Damm"):

"Der Leichtigkeit des (motorisierten) Verkehrs darf gegenüber der
Sicherheit von Radfahrern kein Vorrang eingeräumt werden."

Allerdings müßte zur Übertragung dieses Satzes klar sein, daß die
Benutzung des Radwegs besondere Gefahren mit sich bringt. Das dürfte
so sein, wenn man z.B. die Breite des Gehweges bedenkt.

Mal abgesehen davon , daß das Urteil eine einzige Katastrophe zu sein
scheint (eine Tempo 30-Anordnung kann man doch einfach nicht
übersehen), kannst Du den Radweg - nicht nur die Benutzungspflicht -
spätestens bei der nächsten Änderung der VwV-StVO abräumen. Denn dort
wird eindeutig verlangt werden, daß genug Gehweg-Restbreite bleibt
(genug ist lt. EFA 2002 mindestens 2,10 Meter Breite, alles darunter
ist zu schmal).

Habe ich das richtig verstanden? Die haben die Straße extra aus der
Tempo 30-Zone genommen, um die Benutzungspflicht zu retten? Dann wäre
ein Zangenangriff das Richtige. Du nimmst einen befreundeten
Kfz-Fahrer, der die Tempo 30-Anordnungen angreift. Was meinst Du wie
schnell dann die nahezu unangreifbare Zonenanordnung getroffen wird!
Dagegen dürften die Tempo 30-Abschnitte mangels Begründung
rechtswidrig und damit nicht zu halten sein. So ähnlich habe ich
letztes Jahr in Dessau gearbeitet. Ich habe einfach zugesagt, Herrn
Fuhse (den bundesweit bekannten Temposchilder-Fresser, von dem man
noch viel lernen kann) ins Kornhaus einladen zu wollen. Die
blau-weißen Terror-Schilder sollen inzwischen im Eimer sein.

Gruß

Frank Bokelmann

Marcus Endberg

unread,
May 4, 2005, 4:45:10 PM5/4/05
to
Frank Bokelmann wrote:
[Leichtigkeit des Verkehrs]

> ss ist das Urteil des VG Berlin vom 12.11.2003 - 11 A 606.03, Neue
> Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) 2004, 486 mit Anmerkung Dietmar
> Kettler (S. 488) (Dr. Bokelmann ./.Land Berlin oder "Spandauer Damm"):
>
> "Der Leichtigkeit des (motorisierten) Verkehrs darf gegenüber der
> Sicherheit von Radfahrern kein Vorrang eingeräumt werden."

Danke! Das ist ein prima Zitat fuer meine Argumentation gegen den
Rad_weg-Neubau von 2004 hier im Ort. Dort wird naemlich vom Amt genau
damit argumentiert, dass der viel zu schmale und teils verwinkelte
Rad_weg wegen des fliessenden KFZ-Verkehrs zu dulden sei. Auf diesem
dekorativ zweifarbig gestalteten Gehweg (Z 241) gibt's immer wieder
solche Situationen zu beobachten wie letzten Sonntag:
http://rad-weg.nueb.de/bali-bielefelder/index2.html


- Marcus

P.S.: Nein, das letzte Foto ist wirklich *nicht* gestellt!

--
http://www.radsport-bad-lippspringe.de/

Erika Ciesla

unread,
May 4, 2005, 5:45:57 PM5/4/05
to

Ingo Keck wrote:

> Erika Ciesla <erika_...@despammed.com> wrote:


>> Tach zusammen!


>>> Heute traf das zweite Urteil ein, - leider verloren.

> Das gleiche Gericht? Oder gings um was ganz anderes?


Das gleiche Gericht, die selben Richter, Verhandlung am gleichen Ort und
zur gleichen Stunde.

>>> * Als Begründung für die Benutzungspflicht wurde angeführt, daß durch
>>> Radfahrer auf der Fahrbahn die Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt
>>> sei.


>> Apropos »Leichtigkeit des Verkehrs«, ich meine mich erinnern zu können mal
>> ein Urteil gelesen zu haben, in dem diese Leichtigkeit als Argument für die
>> Radwegbenutzungspflicht ausdrücklich negiert wurde.

> Berlin?


Kann sein. Ich habe noch nicht alle Antworten gelesen, aber so wie es
aussieht, scheint jemand was gefunden zu haben. Wenn dem so ist, dann habe
eine gute Munition für die Berufung.


> Ist aber auch leicht einzusehen, weil §45 StVO die Leichtigkeit des
> Verkehrs nicht als ausreichendes Argument für eine Verkehrsbeschränkung
> kennt.


Es heißt ja auch »Leichtigkeit des Verkehrs«, und nicht »Leichtigkeit des
KRAFTverkehrs«, will sagen, auch der Radverkehr ist teil des Verkehrs.
Dieser aber wird sehr wohl in seiner Leichtigkeit behindert. Allein die
Tatsache daß der »Radweg« gepflastert, die Fahrstraße aber asphaltiert ist,
macht bereits einen Unterschied, wie man aus Untersuchungen der
Bundeswehrhochschule:

www.erika-ciesla.privat.t-online.de/tmp/erschuetterung_asphalt.gif
www.erika-ciesla.privat.t-online.de/tmp/erschuetterung_pflaster.gif

Wer mit einem dick bereiften und vollgefederten »Schlammspringer« fährt,
wied den Unterschied nicht so sehr wahrnehmen, fahre ich aber mit meine
schmalen und knallhart aufgepumpten Rennreifen (26-622, 8,5Bar) darüber,
dann rüttelts und schüttelst mich.

Und an den Kreuzungen oder Einmündungen, was meist Du woh wo da die Autos
anhalten?

| | ¦ ¦
| | ¦ ¦<— Radweg
| |_¦___¦_______
| ¦ ¦ ¦
| |¯/¯¯¯¯¯¯|
| |_\______|<— Auto
| ¦ ¦ ¦
Wartelinie –>¦ ¦ ¦<— Radwegfurt
| ¦_¦___¦_______
| | ¦ ¦
| | ¦ ¦<— Radweg
| | ¦ ¦

Oder anders gesagt, auf der Fahrbahn hätte ich *immer* die Vorfahrt und
kriege sie auch. Auf dem Radweg hätte ich die Vorfahrt zwar auch, nur
kriegen tu ich sie nie. Das dürfte nach dem berühmt-berüchtigten
Abbiegeunfall eine weitere sehr populäre Unfallquelle sein, bei der sich
schon so mancher Radfahrer die Zähne ausgeschlagen hat.

Erika Ciesla

unread,
May 4, 2005, 5:55:08 PM5/4/05
to

Frank Bokelmann wrote:

>> Tach zusammen!


Erst mal Danke für das Aktenzeichen, das kann ich brauchen für die
Berufung. Ich denke, ich werde eine einlegen, muß aber noch einen
geeigneten Anwalt finden.

> ss ist das Urteil des VG Berlin vom 12.11.2003 - 11 A 606.03, Neue
> Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) 2004, 486 mit Anmerkung Dietmar
> Kettler (S. 488) (Dr. Bokelmann ./.Land Berlin oder "Spandauer Damm"):
>
> "Der Leichtigkeit des (motorisierten) Verkehrs darf gegenüber der
> Sicherheit von Radfahrern kein Vorrang eingeräumt werden."


Bingo!

> Habe ich das richtig verstanden? Die haben die Straße extra aus der
> Tempo 30-Zone genommen, um die Benutzungspflicht zu retten?


Negative. Rechts und links der Carl-Benz-Straße befinden sich zwar recht
ausgedehnte T-30-Zonen, die Carl-Benz-Straße selbst gehört aber nicht dazu.
Jedoch ist sie mit einzelschildern auf 30km/h begrenzt, und das war sie
schon immer. Insofern hat sich also gar nichts geändert. Neu ist hingegen
der Radweg, der wurde erst im Verein mit einer Kompletterneuerung des
Fahrbahnbelages »angelegt« und beschildert.

Stefan Barnikow

unread,
May 5, 2005, 5:10:11 AM5/5/05
to
begin quoting Erika Ciesla <erika_...@despammed.com>:
[...]
> ? Als Begründung für die Benutzungspflicht wurde angeführt, daß durch

> Radfahrer auf der Fahrbahn die Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt
> sei.

Die Leichtigkeit des Verkehrs ist durch das Fahren auf dem Radweg doch
genauso beeinträchtigt, die des Rad- und Fußgängerverkehrs nämlich.
Aber eigentlich läuft die ganze Argumentation im Abseits, denn Radwege
haben (laut Verwaltungsvorschrift) nichts mit der Leichtigkeit des
Verkehrs zu tun.


Ciao,
Stefan

Stephan Gerlach

unread,
May 6, 2005, 5:49:45 AM5/6/05
to
Marcus Endberg schrieb:

> Dort wird naemlich vom Amt genau
> damit argumentiert, dass der viel zu schmale und teils verwinkelte
> Rad_weg wegen des fliessenden KFZ-Verkehrs zu dulden sei. Auf diesem
> dekorativ zweifarbig gestalteten Gehweg (Z 241) gibt's immer wieder
> solche Situationen zu beobachten wie letzten Sonntag:
> http://rad-weg.nueb.de/bali-bielefelder/index2.html

Klassisches Beispiel von Platzverschwendung.
Hätte man nur die Hälfte des Platzes für den Radweg für die
Fahrbahn zugeschlagen (pro Fahrbahnseite), die andere Hälfte den
Fußgängern gelassen (die hätten damit mehr Platz als jetzt), wäre
die Fahrbahn angenehm breit gewesen, damit die Autos ihre
"Leichtigkeit" haben.
Also einfach die ganzen Bäume ein paar cm näher an die Häuser
dran. Aber hätte, wäre, wenn, nützt nun nichts mehr...

Thomas Schlueter

unread,
May 6, 2005, 6:23:07 AM5/6/05
to
Am Fri, 06 May 2005 11:49:45 +0200 hat Stephan Gerlach geschrieben:

> Klassisches Beispiel von Platzverschwendung.
> Hätte man nur die Hälfte des Platzes für den Radweg für die
> Fahrbahn zugeschlagen (pro Fahrbahnseite)

Welcher Radweg? Doch wohl kaum der rote Plasterstreifen? Das ist
bloß die Sicherheitszone an der Bordsteinkante.

Tom


Marcus Endberg

unread,
May 6, 2005, 7:55:49 AM5/6/05
to
Marcus Endberg wrote:
> damit argumentiert, dass der viel zu schmale und teils verwinkelte
> Rad_weg wegen des fliessenden KFZ-Verkehrs zu dulden sei. Auf diesem
> dekorativ zweifarbig gestalteten Gehweg (Z 241) gibt's immer wieder
> solche Situationen zu beobachten wie letzten Sonntag:
> http://rad-weg.nueb.de/bali-bielefelder/index2.html

btw, diesen notorischen Falschparker hatte Daniel schonmal Anfang
Dezember abgelichtet, als er den Rad_weg in Gaenze dokumentierte:
http://radweg-bielefelder-str.at.interims.de/w12_parkauto.jpg

Daniel: ist's OK wenn ich die Seite mit den Bildern mal auf meinen
Server spiegele? (In Hinblick auf 01. Juni ...)


- Marcus

--
http://www.radsport-bad-lippspringe.de/

Erika Ciesla

unread,
May 6, 2005, 7:55:42 AM5/6/05
to

Roland Kipp wrote:

> quoting Erika Ciesla:


>> Das lag heute im Briefkasten:

> Mir fällt noch eine Nachfrage ein: Informierst Du uns, wenn es dazu
> örtliche Presse gibt?

Im Prinzip ja, nur wie soll ich davon erfahren, daß die Presse berichtet?
Das Online-Portal der örtlichen Zeitung, des »Mannheimer Morgen«, ist nur
für Abonnenten zugänglich; ohne Nutzerkennung und Paßwort kommt man da
nicht rein.


Glückauf!
Erika Ciesla (Mannheim/Germany)

--
Das Runde muß in das Eckige! (Radwegschilder in den Müllcontainer!)

www.erika-ciesla.privat.t-online.de
www.hpv.org/event/eustaff/2005/route

Stephan Gerlach

unread,
May 6, 2005, 8:53:00 AM5/6/05
to
Erika Ciesla schrieb:

>
> Roland Kipp wrote:
>
>> quoting Erika Ciesla:
>
>
>
>>> Das lag heute im Briefkasten:
>
>
>> Mir fällt noch eine Nachfrage ein: Informierst Du uns, wenn es dazu
>> örtliche Presse gibt?
>
>
> Im Prinzip ja, nur wie soll ich davon erfahren, daß die Presse
> berichtet?

Indem du die Zeitung liest?

Marcus Endberg

unread,
May 6, 2005, 10:45:16 AM5/6/05
to
Stephan Gerlach wrote:
> Marcus Endberg schrieb:
>> KFZ-Verkehrs zu dulden sei. Auf diesem dekorativ zweifarbig
>> gestalteten Gehweg (Z 241) gibt's immer wieder solche Situationen zu
>> beobachten wie letzten Sonntag:
>> http://rad-weg.nueb.de/bali-bielefelder/index2.html
>
> Klassisches Beispiel von Platzverschwendung.
> Hätte man nur die Hälfte des Platzes für den Radweg für die Fahrbahn
> zugeschlagen (pro Fahrbahnseite), die andere Hälfte den Fußgängern
> gelassen (die hätten damit mehr Platz als jetzt), wäre die Fahrbahn
> angenehm breit gewesen, damit die Autos ihre "Leichtigkeit" haben.
> Also einfach die ganzen Bäume ein paar cm näher an die Häuser dran. Aber
> hätte, wäre, wenn, nützt nun nichts mehr...

Nein, *das* waere vor allem zu einfach gewesen! Du beschreibst da sehr
gut die Situation, wie sie _vor_ der Neugestaltung anzutreffen war. Doch
statt einfach nur die Fahrbahndecke (war dringend noetig) zu erneuern
und ein paar marode Stellen im Gehweg auszubessern musste man ja
unbedingt fuer diese "Neugestaltung" noch mehr Steuergelder verheizen ...

Leider habe ich's noch nicht geschafft, dort eine Polzieistreife dazu zu
bewegen mich dort wegen der Rad_weg-Nichtbenutzung anzuhalten. Auch
vorhin nicht, die beiden Schupos gruessen nett aus'm Auto zurueck und
fahren einfach weiter ... die wissen schon warum. ;-)

Ich fahre diese Strasse jedenfalls nicht mehr ohne Digiknipse entlang,
was sich auch heute mal wieder als gute Idee erwiesen hat:
http://rad-weg.nueb.de/bali-bielefelder/diverse.html

Holger Opitz

unread,
May 6, 2005, 12:08:08 PM5/6/05
to
Erika Ciesla <erika_...@despammed.com> schrieb:

[...]


>
>
>Negative. Rechts und links der Carl-Benz-Straße befinden sich zwar recht
>ausgedehnte T-30-Zonen, die Carl-Benz-Straße selbst gehört aber nicht dazu.
>Jedoch ist sie mit einzelschildern auf 30km/h begrenzt, und das war sie
>schon immer. Insofern hat sich also gar nichts geändert. Neu ist hingegen
>der Radweg, der wurde erst im Verein mit einer Kompletterneuerung des
>Fahrbahnbelages »angelegt« und beschildert.
>

wie undankbar Du bist.
Eure Stadt spart sich so einen schönen neuen Weg vom Munde ab, und Du
willst ihn wegklagen. - Kein Wunder, dass die erste Instanz sowas
nicht gutheißt ;-)

Da der Radweg ganz neu ist:
gab es denn vorher Unfälle mit Radfahrern, weil sie auf der Fahrbahn
fuhren?
Du solltest einen entsprechenden Beweisantrag stellen, sofern die
Unfälle nicht bereits in der ersten Instanz nachgewiesen wurden.

Gruß
Holger

Holger Opitz

unread,
May 6, 2005, 12:08:08 PM5/6/05
to
Erika Ciesla <erika_...@despammed.com> schrieb:

>
>Heute traf das zweite Urteil ein, - leider verloren.
>
>Ich erwäge in Berufung zu gehen, denn es bestehen ernstliche Zweifel an der
>Richtigkeit des Urteils.

zu Recht

>
>• im Urteil wurde mit keinem Wort darauf, eingegangen, daß die
> Carl-Benz-Straße durchgehend auf 30km/h limitiert ist und schon
> allein aus diesem Grund keine Notwendigkeit für einen
> benutzungspflichtigen Radweg besteht (siehe ERA95),
>
>• im Urteil wurde vollkommen ignoriert, daß durch die »Anlage«
> des Radweges die verbleibende Breite für den Gehweg weniger als
> 1,5m beträgt und damit die erforderlichen Mindestmaße für diesen
> unterschritten sind, will sagen, daß der Platz für einen
> benutzungspflichtigen Radweg gar nicht vorhanden ist,
>
>• im Urtei wurde zwar zur Kenntnis genommen daß die Radwege mitten
> durch die Bushaltestellen hindurchführen, jedoch wurde bestritten,
> daß sich daraus eine erhebliche Gefahr für die dort wartenden
> Busreisenden ergibt.
>
>• Als Begründung für die Benutzungspflicht wurde angeführt, daß durch
> Radfahrer auf der Fahrbahn die Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt
> sei. Dieses Argument ist m.E. gar nicht sichhaltig; die Straße ist
> ziemlich breit (ich meß nachher mal nach) und durch das Tempolimit
> auf 30km/h (siehe oben) ist eine zusätzliche Beeinträchtigung der
> Leichtigkeit des Verkehrs durch Radfahrer ohnehin nicht zu erwarten.

Ha, sowas schreiben die StVB's ganz gerne. Ein Gericht sollte aber
besser lesen können.
Ich bin gespannt auf den vollen Wortlaut des Urteils

>
>Ich habe aber ein Problem. Die Berufung kann ich nicht alleine stellen,
>dafür brauche ich einen Anwalt, und zwar einen solchen der sich in diesen
>Dingen auskennt. Und natürlich Geld für eben diesen.

Das Geld darf Dich nicht interessieren. Nach der von Dir geschilderten
Sachlage kann eigentlich nichts schiefgehen, wenn jetzt inhaltlich und
formell alles richtig gemacht wird. Dafür hat aber nur ein im
Verwaltungsrecht versierter Anwalt die Routine. Wenn Du gewinnst,
zahlt die Beklagte die Kosten Deines Anwaltes.

Holger

Message has been deleted
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Marcus Endberg

unread,
May 8, 2005, 5:15:11 PM5/8/05
to
Bernd Sluka wrote:

> Am Wed, 04 May 2005 22:45:10 +0200 schrieb Marcus Endberg:
>>Danke! Das ist ein prima Zitat fuer meine Argumentation gegen den
>>Rad_weg-Neubau von 2004 hier im Ort. Dort wird naemlich vom Amt genau
>>damit argumentiert, dass der viel zu schmale und teils verwinkelte
>>Rad_weg wegen des fliessenden KFZ-Verkehrs zu dulden sei. Auf diesem
>>dekorativ zweifarbig gestalteten Gehweg (Z 241) gibt's immer wieder
>>solche Situationen zu beobachten wie letzten Sonntag:
>>http://rad-weg.nueb.de/bali-bielefelder/index2.html
>
> Welcher Radweg einklich? Auf den Fotos erkenne ich nur einen gemusterten
> Gehweg. Wie beschildert? Zeichen 241 darf es keinesfalls sein, denn es
> liegt weder eine bauliche Trennung noch eine trennende Markierung mit
> Zeichen 295 vor.

Ich schrieb ja auch "Rad_weg"[1] und "dekorativ zweifarbig gestalteten
Gehweg" ... auch in meinen Mails an den hiesigen Amtsleiter (der bekommt
naemlich alle Fotos zugeschickt) nenne ich dieses Fehlkonstrukt niemals
"Radweg", immer nur Gehweg. Und ja, da stehen wirklich Zeichen 241, was
meines Erachtens nach aber nur auf einem Irrtum bei der Ausfuehrung
beruhen kann, 'kuenstlerische' Pflasterarbeiten sind schliesslich keine
Markierung im Sinne der StVO.


> Selbst wenn man sich einig werden könnte, daß der Pflasterstreifen, auf
> dem die Frau auf dem letzten Foto gerade noch fährt, ein Radweg sein
> soll, führe sie bereits illegal, weil mit dem Lenker aus dem Streifen
> herausragend.

Ach, ist mir neu (das mit dem Lenker) -- kann ich bitte wo nachlesen?
Und einig werden will ich bzgl. des Gewehges mit der StVB nur, dass
dieser endlich korrekt beschildert wird: 241 runter, 239 (evtl.
"Radfahrer frei") rauf.

bzw, hat eigentlich schonmal jmd. ein "Widerspruch HowTo" geschrieben?


- Marcus

[1] im gesamten Stadtgebiet gibt's nicht einen einzigen Radweg, der
diese Schreibweise verdient haette

--
http://www.radsport-bad-lippspringe.de/
http://rad-weg.nueb.de/

Message has been deleted

Marcus Endberg

unread,
May 9, 2005, 3:40:22 PM5/9/05
to
Bernd Sluka wrote:

> Am Sun, 08 May 2005 23:15:11 +0200 schrieb Marcus Endberg:
>>Ach, ist mir neu (das mit dem Lenker) -- kann ich bitte wo nachlesen?
>
> Der Umriß eines Fahrzeugs ist durch die Außenkanten gegeben. Abstände
> sind ab dort zu bemessen. Fahrzeuge haben auf den Fahrstreifen zu
> fahren, können eventuell noch in angrenzende Sicherheitsräume ragen,
> nicht jedoch in andere hinüber. Nachlesen kann man das unter §§ 2 und 5
> StVO. Dort geht es um seitliche Abstände.

Das klingt zwar absolut logisch, allerdings kann ich weder in § 2
(Srassenbenutzung durch Fahrzeuge) noch in § 5 (Ueberholen) explizite
Worte finden, die dies unterstreichen wuerden. In §5 (4) wird lediglich
der ausreichende Seitenabstand beim Ueberholen beschrieben ... (der
zugegeben auf dem Foto auch nicht vorhanden war).


>>Und einig werden will ich bzgl. des Gewehges mit der StVB nur, dass
>>dieser endlich korrekt beschildert wird: 241 runter, 239 (evtl.
>>"Radfahrer frei") rauf.
>

> Und wenn sie 240 pflanzen?

Dann gibt's den zweiten Widerspruch [1] ... da an mehreren Stellen die
in der VwV mind. vorgeschriebenen 2,50 m Breite nicht gegeben sind. Und
die Problematik mit Gehwegparkern / Abbiegern / Grundstuecksfahrten wird
durch Zeichen 240 ebenfalls nicht entschaerft.


- Marcus

[1] wuerde dafuer eigentlich immer noch die 12-Montatsfrist gelten oder
wird ab dem ersten Widerspruch neu gezaehlt?

Message has been deleted

Michael Schem

unread,
May 11, 2005, 1:47:54 PM5/11/05
to
Ich hoffe, der Thread ist noch nicht ganz tot. Im Augenblick bin ich
nur am Wochenende online und muss die Woche über auf die Festplatte
schreiben.

Holger Opitz schrieb:


>
> Das Geld darf Dich nicht interessieren. Nach der von Dir geschilderten
> Sachlage kann eigentlich nichts schiefgehen, wenn jetzt inhaltlich und
> formell alles richtig gemacht wird. Dafür hat aber nur ein im
> Verwaltungsrecht versierter Anwalt die Routine. Wenn Du gewinnst,
> zahlt die Beklagte die Kosten Deines Anwaltes.

Allerdings muss man dem Anwalt einen Teil des Honorars vorstrecken.
Ich habe jedenfalls 100 EUR überwiesen, die ich vermutlich
zurückkriege, wenn das Verfahren entschieden ist. Das gleiche gilt für
363 EUR Gerichtskosten, die beim Einreichen der Klage fällig werden.

Viele Grüße
Michael
--
[Radfahren]
> Im Winter ist's Wintersport, im Sommer Sommersport. ;-)
Und von der Kneipentour nach Hause Breitensport, oder wie? :-}
[Stephan Gerlach + Jochen Bern in de.rec.fahrrad]

Marcus Endberg

unread,
May 17, 2005, 4:35:35 PM5/17/05
to
Marcus Endberg wrote:
> Ich fahre diese Strasse jedenfalls nicht mehr ohne Digiknipse entlang,
> was sich auch heute mal wieder als gute Idee erwiesen hat:

Auch heute wieder ... wie aus dem Lehrbuch "Gefahren durch
Radverkehrtanlagen": LKW parkt auf Rad_weg, dahinter noch'n PKW mit
ueber den Rad_weg oeffnender Tuere, Radfahrer weicht auf den Gehweg aus
und nimmt Kollisionskurs auf schirmbewaffneten Fussgaenger:

http://rad-weg.nueb.de/bali-bielefelder/diverse.html#20050517

Besser haette ich das nicht inszenieren koennen. >:->


- Marcus

--
http://www.radsport-bad-lippspringe.de/
http://rad-weg.nueb.de/

Marcus Endberg

unread,
May 18, 2005, 5:58:28 PM5/18/05
to
Marcus Endberg wrote:
> solche Situationen zu beobachten wie letzten Sonntag:
> http://rad-weg.nueb.de/bali-bielefelder/index2.html

... heute 30 Beispiele in 30 Minuten:
http://rad-weg.nueb.de/bali-bielefelder/20050518.html

Erika Ciesla

unread,
May 18, 2005, 11:28:42 PM5/18/05
to

Bernd Sluka wrote:

> Am Wed, 04 May 2005 22:55:08 +0100 schrieb Erika Ciesla:


>> Negative. Rechts und links der Carl-Benz-Straße befinden sich zwar recht
>> ausgedehnte T-30-Zonen, die Carl-Benz-Straße selbst gehört aber nicht dazu.
>> Jedoch ist sie mit einzelschildern auf 30km/h begrenzt,

> Genau das ist wesentlich leichter zu kippen als eine Zonenbeschilderung.


Wer will denn die Zonenbeshcilderung kippen?

> Denn es muß begründet sein und steht ebenfalls unter dem engen Vorbehalt
> des § 45 Abs. 9 StVO - Tempo-30-Zonen nicht.


Aber für die Zone gilt 45(1c), lieber Bernd! Wenn die VB die Zone
ausschildert, müssen die blauen Schilder entfernt werden; wenn möglich vorher.


Glückauf!
Erika Ciesla (Mannheim/Germany)

--

Das Runde muß in das Eckige!
(Radwegschilder in den Müllcontainer!)

www.erika-ciesla.de - www.hpv.org/event/eustaff/2005/route

Erika Ciesla

unread,
May 19, 2005, 6:10:56 AM5/19/05
to

Stefan Barnikow wrote:

> begin quoting Erika Ciesla <erika_...@despammed.com>:
> [...]
>> ? Als Begründung für die Benutzungspflicht wurde angeführt, daß durch
>> Radfahrer auf der Fahrbahn die Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt
>> sei.

> Die Leichtigkeit des Verkehrs ist durch das Fahren auf dem Radweg doch
> genauso beeinträchtigt, die des Rad- und Fußgängerverkehrs nämlich.


Eben deswegen! Bei der Verhandlung habe ich das ja auch geäußert, aber in
der BEgründung geht die Kammer mit keinem Wort darauf ein. Darum habe ich
die Akten fertiggemacht für die Berufung, und heute Mittag um 15:00 habe
ich Termin beim Anwalt. BErufung kann ich nicht alleine, da ist Anwaltszwang.

> Aber eigentlich läuft die ganze Argumentation im Abseits, denn Radwege
> haben (laut Verwaltungsvorschrift) nichts mit der Leichtigkeit des
> Verkehrs zu tun.


Trotzdem!


„Wenn Radfahrer auf dem Radweg nicht sicherer sind als auf der Straße,
müssen sie ihn nicht benutzen.“

(VG Schleswig-Holstein vom 23.09.2003, AZ: 3 A 275/02, RA. Dr. Winfried
Born, Soest)

„Der Leichtigkeit des (motorisierten) Verkehrs darf gegenüber der
Sicherheit von Radfahrern kein Vorrang eingeräumt werden.“

(VG Berlin vom 12.11.2003, AZ: 11 A 606.03, Neue Zeitschrift für

Verkehrsrecht (NZV) 2004, 486 mit Anmerkung Dietmar Kettler (S. 488) (Dr.

Bokelmann ./. Land Berlin oder "Spandauer Damm")


Es kommt also darauf an, glaubhaft nachzuweisen, daß das Fahren auf eine
Straße mit 30km/h kein Risiko darstellt, vor dem der Radfahrer zu schützen sei.

Da wär vielleicht noch eine Frage. Es ist auch schon wieder ein paar Jahre
her und ich erinnere mich nicht mehr wo ich es las, aber irgend wo gibt es
ein Text, in dem steht, daß Straßem mit Tempo-30 grundsätzlich keinen
Radweg brauchen.

Na ja, zumindest gibt es m.W. für solche Straßen keine Empfehlung nach
ERA95, wenn ich mich nicht irre. Ansonsten wird eine Empfehlung gegeben,
wenn in einer Straße mehr als 10.000 Autos in 24h verkehren.

Markus Imhof

unread,
May 19, 2005, 6:23:12 AM5/19/05
to
Erika Ciesla wrote:
...

> Da wär vielleicht noch eine Frage. Es ist auch schon wieder ein paar
> Jahre
> her und ich erinnere mich nicht mehr wo ich es las, aber irgend wo
> gibt es
> ein Text, in dem steht, daß Straßem mit Tempo-30 grundsätzlich keinen
> Radweg brauchen.


IIRC VwV-StVO zu 237/240/241, die verbietet, diese Schilder in
Tempo-30-Zonen aufzustellen. So die Ecke rum.
Dann ist es schon pervers, wenn der Bund in Tempo-30-Zonen
benutzungspflichtige Radwege verbietet und die Kommunen dann entweder dieses
Verbot ignorieren oder dann eben einzelne 30er Schilder hinstellen.

Gruß
Markus


Erika Ciesla

unread,
May 19, 2005, 3:20:08 PM5/19/05
to

Markus Imhof wrote:

> Erika Ciesla wrote:
> ...
>> Da wär vielleicht noch eine Frage. Es ist auch schon wieder ein paar
>> Jahre
>> her und ich erinnere mich nicht mehr wo ich es las, aber irgend wo
>> gibt es
>> ein Text, in dem steht, daß Straßem mit Tempo-30 grundsätzlich keinen
>> Radweg brauchen.


> IIRC VwV-StVO zu 237/240/241, die verbietet, diese Schilder in
> Tempo-30-Zonen aufzustellen.


Ja, das ist klar, steht übrigens auch schon in §45(1c) StVO. Es geht aber
nicht um Zone-30 sondern um Limit-30.

> So die Ecke rum. Dann ist es schon pervers, wenn der Bund in Tempo-30-Zonen
> benutzungspflichtige Radwege verbietet und die Kommunen dann entweder dieses
> Verbot ignorieren oder dann eben einzelne 30er Schilder hinstellen.


Haben wir hier in Mannheim aber noch etliche, auch darum werde ich mich
noch kümmern. Das Prozeßrisiko ist in diesem Fall gleich null, denn da ist
das Gesetz eindeutig.

Olaf Schultz

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May 19, 2005, 3:22:18 PM5/19/05
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Erika Ciesla wrote:

...

a ja, zumindest gibt es m.W. für solche Straßen keine Empfehlung nach
> ERA95, wenn ich mich nicht irre. Ansonsten wird eine Empfehlung gegeben,
> wenn in einer Straße mehr als 10.000 Autos in 24h verkehren.

Viel besser, in HH gilt angeblich demnächst 35k-Kfz. So drücken die sich vor
den finanziellen Kosten der Instalthaltungspflicht.

Olaf, nieder mit den blauen Lollis, Schultz

Erika Ciesla

unread,
May 20, 2005, 7:32:07 PM5/20/05
to

Holger Opitz wrote:
> Erika Ciesla <erika_...@despammed.com> schrieb:

>> Negative. Rechts und links der Carl-Benz-Straße befinden sich zwar recht
>> ausgedehnte T-30-Zonen, die Carl-Benz-Straße selbst gehört aber nicht dazu.
>> Jedoch ist sie mit einzelschildern auf 30km/h begrenzt, und das war sie
>> schon immer. Insofern hat sich also gar nichts geändert. Neu ist hingegen
>> der Radweg, der wurde erst im Verein mit einer Kompletterneuerung des
>> Fahrbahnbelages »angelegt« und beschildert.

> wie undankbar Du bist. Eure Stadt spart sich so einen schönen neuen Weg vom
> Munde ab, und Du willst ihn wegklagen. - Kein Wunder, dass die erste Instanz
> sowas nicht gutheißt ;-)

Vom Munde abgespart? Ich glaub eher, die haben mit den Ladesfördermitteln
für den Radweg die Fahrbahn saniert! Der »Radweg« selbst kann ja nix
gekostet haben; der Preisunterschied zwischen roten und grauen Steinen von
ansonsten gleicher Qualität kann so groß nicht gewesen sein.

> Da der Radweg ganz neu ist: gab es denn vorher Unfälle mit Radfahrern,
> weil sie auf der Fahrbahn fuhren?

Definitiv nein. Wir hatten anno 2003 sowieso nur einen toten Radfahrer, der
starb aber nicht in der Carl-Benz-Straße.

> Du solltest einen entsprechenden Beweisantrag stellen, sofern die
> Unfälle nicht bereits in der ersten Instanz nachgewiesen wurden.

Unfälle wurden nicht verhandelt, sicherlich werde ich das aber in der
Berufungsverhandlung explicite ansprechen.

Was den Anwalt betrifft, da bin ich mal gespannt. Bisher konnte ich ja ohne
solchen verhandeln, aber in der Berufung ist Anwaltszwang, da muß ich wohl.
Ich kenne den Anwalt nicht, kenne also auch seine Qualitäten nicht. Er
soll, so sagt man, im Verkehrsrecht geübt sein, ob das aber auch
Verwaltungskram mit einbezieht? Na, schaunwirmal.


Glückauf!
Erika Ciesla (Mannheim/Germany)

--

Holger Opitz

unread,
May 24, 2005, 5:16:32 AM5/24/05
to
Erika Ciesla <erika_...@despammed.com> schrieb:


>
>> Da der Radweg ganz neu ist: gab es denn vorher Unfälle mit Radfahrern,
>> weil sie auf der Fahrbahn fuhren?
>
>Definitiv nein. Wir hatten anno 2003 sowieso nur einen toten Radfahrer, der
>starb aber nicht in der Carl-Benz-Straße.
>
>> Du solltest einen entsprechenden Beweisantrag stellen, sofern die
>> Unfälle nicht bereits in der ersten Instanz nachgewiesen wurden.
>
>Unfälle wurden nicht verhandelt, sicherlich werde ich das aber in der
>Berufungsverhandlung explicite ansprechen.
>

Wenn es nicht mal Unfälle gab, dann wird wegen §45 (9) eine
Radwegbenutzungspflicht kaum zu argumentieren sein.
Und selbst wenn es Unfälle gab, dann muss man natürlich genau gucken,
ob die Leute tatsächlich auf der Fahrbahn gefahren sind und deswegen
verunglückt sind. -- mal ganz abgesehen von 30 km/h etc.

Es sieht ja so aus, als ob wir demnächst ein nettes OVG-Papier
hinzubekämen..... ;-)

Gruß
Holger

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