> <http://www.stmi.bayern.de/internet/stmi/presse/archiv/2009/447.php>
[...]
> K�nftig k�nnen kommunale
> Verkehrsw�chter nicht nur zur Park�berwachung und zur
> Geschwindigkeitskontrolle, sondern auch bei bestimmten Verkehrsverst��en
> insbesondere von Fu�g�ngern und Radlern im flie�enden Verkehr eingesetzt
> werden.
Hm, und gegen die Blechb�chserl-Rowdies in der Fu�g�ngerzone d�rfen sie
nichts machen? Das erkl�rt das Verhalten der Regensburger Blaujacken....
Ingo.
Soweit ich das einschᅵtzen kann ist eine "Geschwindigkeitskontrolle" nur
"im flieᅵenden Verkehr" mᅵglich. Demnach waren die stᅵdtischen
Kontrollore auch bisher schon im flieᅵenden Verkehr tᅵtig.
Oder sind die "Radler im flieᅵenden Verkehr" als Einheit zu lesen? als
"Radler, die sich bewegen"
> Das wird lustig, wenn jetzt auch Leute eingesetzt werden, die sich noch
> weniger mit Verkehrsrecht auskennen als Polizisten.
Na ja, die Pozilei hat neben dem Straᅵenverkehr ja noch vielfᅵltige
andere Aufgaben. Da von jedem einzelnen Beamten zu erwarten, daᅵ er zu
jedem mᅵglichen Einsatzgebiet alle denkbaren ᅵᅵ parat hat ...
Schlieᅵlich haben die ja nicht Jura studiert, oder?
Wie schon vom Norbert geschrieben: die Verkehrsᅵberwacher haben genau
ein Aufgabengebiet, die Anzahl der dazugehᅵrigen ᅵᅵ ist demnach auch
deutlich ᅵberschaubarer als die Anforderung an Pozilein. Jura haben die
allerdings auch nicht.
> Wenn ich da an den
> Polizisten denke, der mich vor zwei Wochen auf Passaus vielbefahrenster
> Straᅵe angehalten hat und mir unter Verusachung eines zehnminᅵtigen
> Staus eine Verwarnung wegen Nichtbenutzung eines Radwegs erteilen
> wollte, ...
vazᅵhl ...
Wolfgang
Bernd Sluka <bernd_...@gmx.de> wrote:
> Das wird lustig, wenn jetzt auch Leute eingesetzt werden, die sich noch
> weniger mit Verkehrsrecht auskennen als Polizisten. Wenn ich da an den
> Polizisten denke, der mich vor zwei Wochen auf Passaus vielbefahrenster
> Straᅵe angehalten hat und mir unter Verusachung eines zehnminᅵtigen
> Staus eine Verwarnung wegen Nichtbenutzung eines Radwegs erteilen
> wollte, ...
Ich wᅵre zumindest vor mehr Kontrollen gegen Geisterradler,die sind hier
im Raum Kᅵln zu einer echten Seuche geworden, aber das Buᅵgeld was einem
solchen Kamikaze-Piloten droht ist ja leider lᅵcherlich in Anbetracht
der Tatsache wie sehr er andere durch sein Verhalten gefᅵhrdet.
ciao
Holger
> Ich w�re zumindest vor mehr Kontrollen gegen Geisterradler
Geisterradler sind doch prima. Eine Ausrede mehr, Radwege nicht benutzen
zu muessen.
--
+ Ulli Horlacher + fram...@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
Ja, wenn man sie rechtzeitig sieht, so dass man noch gut auf
die Fahrbahn ausweichen kann sind die Klasse :-)
Allerdings sind mir gestern Abend sogar unbeleuchtete entgegen gekommen
und da kann das schon knapp werden.
ciao
Holger
Ja ebent: deswegen fᅵhrt man ja auch prᅵventiv auf der Fahrbahn.
--
Markus
"Perl is the only language that looks the same before and after RSA
encryption."
(Keith Bostic)
> > Geisterradler sind doch prima. Eine Ausrede mehr, Radwege nicht benutzen
> > zu muessen.
>
> Ja, wenn man sie rechtzeitig sieht, so dass man noch gut auf
> die Fahrbahn ausweichen kann sind die Klasse :-)
Du hast das falsch verstanden: erst gar nicht auf Radwege auffahren!
> Allerdings sind mir gestern Abend sogar unbeleuchtete entgegen gekommen
> und da kann das schon knapp werden.
Wie du selber siehst, ist das VIEL zu gefaehrlich!
Du darfst dich schliesslich nicht selbst gefaehrden, also meidet man
Radwege!
Meist mache ich das auch, auch wenn dann die Anwohner der Strassen
durch das Gehupe mancher Autofahrer aus dem Schlaf gerissen werden...
Aber ich habe gerade bei http://www.velo2010.de/polizeiliche-kontrollen/
gelesen, dass ich fᅵr die nᅵchsten Monate keine grossen Diskussionen
mit der Rennleitung zu befᅵrchten habe, warum ich auf der Fahrbahn
unterwegs bin:
"Wᅵhrend der Wintermonate finden bis auf weiteres keine gezielten
Kontrollen statt. Gleichwohl erfolgen in Einzelfᅵllen Fahrradkontrollen
im Rahmen des tᅵglichen polizeilichen Streifendiestes. "
ciao
Holger
> Ich wᅵre zumindest vor mehr Kontrollen gegen Geisterradler,die sind hier
> im Raum Kᅵln zu einer echten Seuche geworden, aber das Buᅵgeld was einem
> solchen Kamikaze-Piloten droht ist ja leider lᅵcherlich in Anbetracht
> der Tatsache wie sehr er andere durch sein Verhalten gefᅵhrdet.
Wie (tm) leben in Deutschland. Da musst Dus schon von einer offiziellen
Behᅵrde verzᅵhlt bekommen, dass Du was nicht darfst. Und wenns nen
Fᅵnfer kostet - aber es ist ein offizieller Fᅵnfer ;) Deswegen hielte
ich mehr Sanktionen fᅵr sinnvoll.
Nach dem einen Geisterradler dann bitte auch gleich die ganze Reihe an
Radwegparkern :)
Peter
Also ich traue mir nicht zu, andere Radwege zweifelsfrei zu erkennen.
Vor ein paar Tagen habe ich eine Radstreife mit gezᅵckten Bezahlgerᅵten
gesehen, die sich augenscheinlich Dunkelradler vorgenommen haben. Ich
habe auf eine genaure Inspektion der lichtechnischen Ausrᅵstung der
Rennleitung verzichtet, um dem Widerspruch keine Nahrung zu liefern.
Bei gerade mal 5 Euro Strafe wird das ganz schön teuer für die
Gemeinde. Oder muß man als Radfahrer nur den halben Satz zahlen? Warum
ist das eigentlich so billig? Ein Fußgänger, der auf der Fahrbahn
läüft, darf das gleiche zahlen, auf dem Radweg wird es dann sogar
teurer für ihn. Beim Radfahrer ist es aber krasser, Fahrbahn nutzen
kostet 15, Radweg mit dem Auto nutzen nur 10.
Gruß,
Georg
Hast Du dafᅵr schon mal was bezahlt?
> "Wᅵhrend der Wintermonate finden bis auf weiteres keine gezielten
> Kontrollen statt. Gleichwohl erfolgen in Einzelfᅵllen Fahrradkontrollen
> im Rahmen des tᅵglichen polizeilichen Streifendiestes. "
>
Kein Wunder. Im Winter fahren ja nur noch ein paar hardcorebaika. Da
lohnen sich Kontrollen finanziell nicht. Auᅵerdem kann es kalt sein. Und
wenn man sich dann die Beine in den Bauch steht, kann das schon mal zu
Unmut fᅵhren.
Kost' das wirklich nur 'nen Fᅵnfer? Da kann ich dann schon verstehen,
warum's immer mehr werden.
Nur in Form von Lebenszeit...., also schon diskutiert und ohne Knᅵllchen
davongekommen.
ciao
Holger
Nun ja, durch das letzte BGH-Urteil dazu, gibt's da auch keinen
Unterschied mehr.
> Dass die Leute da machen, was sie wollen, wundert mich kein bisschen.
>
Mich auch nicht. Ich kann mir sogar gut vorstellen, da� Gehwegradeln
mehr und mehr kommen wird. Und Ahndungen sind sogut wie gar nicht
durchsetzbar.
> Nach dem einen Geisterradler dann bitte auch gleich die ganze Reihe an
> Radwegparkern :)
Nein, die m�gen einen Bonus bekommen!
Mathias
--
inzwischen wieder ohne Signatur
> Kost' das wirklich nur 'nen F�nfer?
Nein, es kostet in der Regel gar nichts, weil sich in der Praxis n�mlich
keiner daf�r interessiert.
Genau, die sind nᅵmlich meine Begrᅵndung um an der Heidelberger Str.
in Kᅵln die Fahrbahn zu benutzen.
Ausserdem bewegen die sich nicht und torkeln nach links oder rechts
um ausweichen zu wollen ;-)
ciao
Holger
... und in der Rn 29 der VwV zur StVO sind sie auch nicht erwähnt.
--
regards
Da gibt's ja einen Unterschied zwischen dem 'alltäglichen' und dem
'nicht-alltäglichen' Weg:
wenn man die Geisterradler auf dem 'alltäglichen' Weg von der Fahrbahn
aus sieht, hat man eine Begründung für's Fahrbahnfahren - so wie ich,
wenn die Geisterradler bevorzugt auf einer Steigung/einem Gefälle als
*solche* unterwegs sind ... ;-)
--
regards
Anscheinend:
Ich wei�, doofer Link, aber der ADFC will doch glatt 2,50 f�r die Seite
mit dem Urteil haben.
> Durchsetzbar sind sie, mindestens ein Berliner Ordnungsamt hat sich da
> schon recht unbeliebt gemacht. Zeitgleich wird es in anderen Bezirken
> nahegelegt. Ganz grosses Kino.
Und gibt's schon die ersten Verfahren welcher woran man nun Gehwege von
kombinierten Geh/Fu�wegen unterscheiden kann, wenn die BP entfallen ist?
...
> Hab' ich noch was vergessen? Achja, reihenweise Fhelbeschilderungen mit
> Z. 240/241, da wissen die StVBn doch selber nicht, was sie eigentlich
> erlaubt oder verboten haben wollen.
Ach, die wissen nochnichteinmal, was und wo sie ausgeschildert
haben...erst maulen, daß in der Straße B-Pflicht aufgrund hohen Lkw-
Anteiles unbedingt notwendig sei (Rupperstraße in Hamburg)...dann bei
gezieltem Nachharken zurückrudern und ,,äh, die hatten wir gar nicht bei
der letztes Jahr angeordneten und durchgeführten Überprüfung der B-
Pflichten auf der Rechnung und der Verkehr ist dort anscheinend wirklich
gering''...jaja, erstmal versuchen abzuwimmeln oder einzuschüchtern...
> Dass die Leute da machen, was sie wollen, wundert mich kein bisschen.
Hat auch der Hamburger Innensenator letztens (hoffentlich) zu lesen
bekommen:-)
Olaf
Der Knackpunkt ist nicht der Helm, sondern da� es keinen Unterschied
macht, ob der Weg mit Z240 oder Z241 beschildert ist. Der Radfahrer mu�
in beiden F�llen mit sich kreuzenden Fu�g�ngern rechnen. Das kassierte
OLG-Urteil sah den Radfahrer nicht so sehr in der Schuld, da es ja ein
241er war. Das BGH hat dem widersprochen.
Womit es im Unfall-Falle nun reichlich egal ist, ob man auf 240, 241
oder gar auf 239/1022-11 unterwegs ist.
Und was ist, wenn der Weg mit Z237 beschildert ist, obwohl eigentlich
ein Z241 hätte angeordnet werden müssen :-)? Gibt's in München häufig
(also "Pinselradweg" vom Gehweg abgetrennt). Vielleicht so: "Herr
Richter, da war nur ein Fahrradschild, mit Fußgängern war doch nun
wirklich nicht zu rechnen...!"
-mg
Wobei es schon so ist, dass Fußgänger die gemalten Linien nicht so
genau beachten, wie eine Stufe.
>
> Und was ist, wenn der Weg mit Z237 beschildert ist, obwohl eigentlich
> ein Z241 hätte angeordnet werden müssen :-)? Gibt's in München häufig
> (also "Pinselradweg" vom Gehweg abgetrennt). Vielleicht so: "Herr
> Richter, da war nur ein Fahrradschild, mit Fußgängern war doch nun
> wirklich nicht zu rechnen...!"
Noch besser wäre natürlich "Herr Stadtkämmerer zahlen sie jetzt bitte
wegen Fehlbeschilderung..."
Gruß, Georg
>Und gibt's schon die ersten Verfahren welcher woran man nun Gehwege von
>kombinierten Geh/Fu�wegen unterscheiden kann, wenn die BP entfallen ist?
Wie du schon selber schreibst: ohne BP wird Gehen mit F�ssen
kombiniert, und nicht mit Radfahren. :-P
F�r Radfahren neben der Fahrbahn ohne BP braucht es einen
Weg/Streifen, der weder Gehweg noch Fahrbahn ist.
--
Radwege bauen hei�t Fallen stellen.
Macht die hiesige Polizei durchaus, im Schnitt aber nur 1..2x jᅵhrlich.
Mehr schaffen sie nicht.
--
CU Christoph Maercker.
RADWEGE sind TOD-SICHER!
Wobei Dein Bu�geld in solchem Fall dreimal h�her ausf�llt als das des
Geisterradlers, falls Du keine Advokaten findest, die der drf-�blichen
Auslegung von � 2 (4) StVO folgen. Hierzuorts sind letztere jedenfalls rar.
In Daimlercity wird das ueberhaupt nicht geahndet.
Hat mir die Polizei gesagt auf Nachfrage.
--
+ Ulli Horlacher + fram...@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
W�re auszuprobieren. Diese Geschichte hier ist ja auch bis zum BGH
gegangen...
Von den Stufen hat man wieder Abstand genommen. Haben sich zu viele
Radfahrer auffe Fresse gelegt.
Jaja, ist ja schon gut. s/Fu�/Rad/
> F�r Radfahren neben der Fahrbahn ohne BP braucht es einen
> Weg/Streifen, der weder Gehweg noch Fahrbahn ist.
Genau. Und da stellt sich mir die Frage, einen solcher zweifelsfre
identifiziert werden kann. Aber la� uns da nicht zu lange diskutieren.
Wollen ja keine schlafenden Hunde wecken.
Da korrigierst Du dich nun aber selbst.
>>> Schadenersatz+Schmerzensgeld.
>> Der Knackpunkt ist nicht der Helm,
>
> In diesem Falle nicht, aber bei den Begr�ndungen, wieso
> er das nicht ist, kriege ich 'ne G�nsehaut. Da ist st�ndig von
> irgendwelchen "besonders gef�hrdeten Radfahrergruppen" die Rede,
> und dass nicht erwiesenen sei, dass "die erlittenen Verletzungen
> durch den Schutz eines Helms h�tten verhindert werden k�nnen".
>
> Eine klare Ansage "nix Vorschrift, also unerheblich" w�re IMO
> deutlich angemessener.
ACK. Aber leider sind auch Richter der Helmpropaganda nicht
einflu�sicher ausgesetzt. Es w�re sch�n, sowas mal zu lesen.
>> Das kassierte
>> OLG-Urteil sah den Radfahrer nicht so sehr in der Schuld, da es ja ein
>> 241er war. Das BGH hat dem widersprochen.
>
> Das kommt �berhaupt nicht zur Sprache, der BGH bem�ngelt vielmehr,
> dass der Radfahrer in *dieser* Situation eine Gefahr erkannt hatte
> und trotzdem nicht vorher gebremst hat:
Stympt. Das OLG vorher hat aber den 241er als schuldmindernd anerkannt,
der BGH hat dieses verneint und die allgemeine Gefahrenabwehr dar�ber
gestellt.
> Mit der Beschilderung hat das alles gar nichts zu tun.
Und warum gibt's dann verschiedene Versionen von Blauschildern? (Gut,
Radwege sind immmer doof, aber warum dann so einen Aufwand betreiben und
verschieden Versionen von Schildern dazu erfinden?)
> Abgesehen davon ist das Zivilrecht, urspr�nglich ging der Faden ja
> um Verkehrsordnungswidrigkeiten, das ist 'ne ganz andere Baustelle.
So weit bin ich in meiner Hobby-Juristerei nun wieder nicht, lerne aber
gerne dazu.
Also in Hannover habe ich das auch schon erlebt, und zumindest der
Polizei bin ich hier nicht bekannt. ;-)
Ich hatte dem polizisten meinen ausweis gezeigt, meine Karte gegeben und
ihn gebeten einfach mal in der StVO nachzulesen. Am n�chsten Morgen kam
dann der Anruf mit der Entschuldigung.