Ich denke da in Richtung der StVO-�nderungen in � 31:
"...(1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen
und auf Radwegen sind nicht erlaubt...."
sowie den Verkehrsentwicklungsplan von Kiel:
" ... 6.2.1 Ziele f�r den Radverkehr
Verbesserung der Gesundheit und pers�nlichen Fitness..."
Definiere erstmal "Sport" in diesem Kontext 8)
> oder wann dient Radfahren der pers?nlichen Fitness?
Immer auch. So wie zu Fuss gehen ebenfalls.
> Ich denke da in Richtung der StVO-?nderungen in ? 31:
> "...(1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen
> und auf Radwegen sind nicht erlaubt...."
"Sport" im Sinne von "nicht (auch) als normale und damit zulaessige
Nutzung der Fahrbahn, des Seitenstreifens und der Radwege
abzubuchende Taetigkeit". In dem Kontext "Radsport" duerfte
darunter Wettkampf fallen, sowie ohnehin alle Fahrten mit nicht
verkehrssicheren/zulaessigen Raedern.
--
MfG/Best regards
helmut springer panta rhei
> Ich denke da in Richtung der StVO-ᅵnderungen in ᅵ 31:
> "...(1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen
> und auf Radwegen sind nicht erlaubt...."
Wild geraten: Das geht in Richtung Inline-Skates/Skateboards.
Hans Crauel
Spiel, wenn Du schon sinnentleerend lesen willst.
Eher Tempelhᅵpfen und Fuᅵballspielen. Nachdem der MIV den Kindern mit
Gewalt Raum zum Spielen weggenommen hat, wird es auch in der StVO verankert.
--
Gerald
| FAQ zu de.rec.fahrrad: http://0x1a.de/rec/fahrrad/ |
| Wiki von de.rec.fahrrad: http://de-rec-fahrrad.de |
Das ist falsch geraten. Die Vorschrift existiert seit 1971, da gab es
noch keine Skates/Skateboards. Bis dahin gab es die §§ 43
(Kinderspiele) und 44 (Wintersport). Die Grenzen zwischen Erlaubtem
und Nicht-Erlaubtem sind bis heute unbekannt.
"Bei Kindern kann man immer davon ausgehen, daß sie spielen", heißt es
etwa in einem StVO-Kommentar von 1971. Dass der Aufenthalt von Kindern
im öffentlichen Raum aber nicht verboten sein soll, ist augenfällig.
Weiter heißt es da: "Unter das Verbot des § 31 fällt auch das
Skilaufen und Rodeln innerhalb geschlossener Ortschaften. Der
Berufsverkehr wird dadurch aber nicht betroffen. So muß einem
Einödbewohner, der in das nächstgelegene Dorf auf Skiern fährt,
gestattet sein, auch innerhalb der Ortschaft Skier zu benutzen." Aha.
Und so gänzlich unklare Aussagen finden sich bis heute in den StVO-
Kommentaren.
Auf das Verkehrsmittel kann es kaum ankommen: Skates werden zum Hin-
und Herfahren auf der Promenade benutzt, aber auch für den Weg zur
Schule. Autos werden zum Hin- und Herfahren vor der Eisdiele, zum
Protzen, zum "sportlichen" Fahren und für den Einkauf verwandt. Manche
Fahrräder werden ohne jede sportliche Ambition benutzt und andere mit
dem klaren Willen, "Sport" zu betreiben. Ein deutsches Gericht hat mal
versucht, aus dem bunten Leibchen des Fahrradfahrers abzuleiten, dass
er Sport betreibe (ohne allerdings ein Verbot nach § 31 StVO daraus
abzuleiten). Mir scheint das nicht geglückt zu sein. Das habe ich an
anderer Stelle schon ausführlich ausgeführt.
Die Norm dient wohl nur dazu, um Unerwünschtes zu stigmatisieren/
sanktionieren. Was unerwünscht ist, entscheidet der Entscheider.
Radfahren kann also Sport sein, muss aber nicht.
Dietmar
Rein statistisch gesehen nicht, Radverkehr ist mehrheitlich
Alltagsverkehr d.h. er dient Transportzwecken. Die Medien vermitteln
aber seit langem das Gegenteil, das Angebot vieler Fahrradlᅵden auch,
vielleicht lᅵsst sich dieser Umstand ja nutzen ...
> Ich denke da in Richtung der StVO-ᅵnderungen in ᅵ 31:
> "...(1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen
> und auf Radwegen sind nicht erlaubt...."
Fᅵr Rennradfahrer ist das ein schᅵnes Schlupfloch, wenn da das Wᅵrtchen
"Fahrbahn" nicht stᅵnde ...
Vergiss es also.
--
CU Christoph Maercker.
RADWEGE sind TOD-SICHER!
klar, habe ich Trottel komplett �berlesen;
Aber Rollschuhe...
> Bis dahin gab es die §§ 43
> (Kinderspiele) und 44 (Wintersport). Die Grenzen zwischen Erlaubtem
> und Nicht-Erlaubtem sind bis heute unbekannt.
Ich glaube, wenn man niemanden stört, dann ist das auch erlaubt.
> "Bei Kindern kann man immer davon ausgehen, daß sie spielen", heißt es
> etwa in einem StVO-Kommentar von 1971. Dass der Aufenthalt von Kindern
> im öffentlichen Raum aber nicht verboten sein soll, ist augenfällig.
Hm, ich könnte meinem Sohn also nicht den Nintendo im Auto verbieten.
Spielen auf der Fahrbahn ist ja nicht erlaubt ;-)
> Die Norm dient wohl nur dazu, um Unerwünschtes zu stigmatisieren/
> sanktionieren. Was unerwünscht ist, entscheidet der Entscheider.
Ich hätte das jetzt eher so verstanden, dass man eben die
Fortbewegungsflächen zum Fortbewegen nutzen sollte. Es wird ja auch
nicht erlaubt sein, sich einen Sessel auf die Fahrbahn zu stellen und
dann zu lesen...
wobei deren Benutzung nicht von Vorneherein als Sport oder Spiel zu
qualifizieren wäre.
> > Bis dahin gab es die §§ 43
> > (Kinderspiele) und 44 (Wintersport). Die Grenzen zwischen Erlaubtem
> > und Nicht-Erlaubtem sind bis heute unbekannt.
>
> Ich glaube, wenn man niemanden stört, dann ist das auch erlaubt.
>
> > "Bei Kindern kann man immer davon ausgehen, daß sie spielen", heißt es
> > etwa in einem StVO-Kommentar von 1971. Dass der Aufenthalt von Kindern
> > im öffentlichen Raum aber nicht verboten sein soll, ist augenfällig.
>
> Hm, ich könnte meinem Sohn also nicht den Nintendo im Auto verbieten.
> Spielen auf der Fahrbahn ist ja nicht erlaubt ;-)
>
> > Die Norm dient wohl nur dazu, um Unerwünschtes zu stigmatisieren/
> > sanktionieren. Was unerwünscht ist, entscheidet der Entscheider.
>
> Ich hätte das jetzt eher so verstanden, dass man eben die
> Fortbewegungsflächen zum Fortbewegen nutzen sollte. Es wird ja auch
> nicht erlaubt sein, sich einen Sessel auf die Fahrbahn zu stellen und
> dann zu lesen...
So verstehe ich es nach dem Kommentar ebenfalls. Allerdings sind
Ausübung von Sport und Spiel nicht notwendig deckungsgleich mit
stationärer Nutzung. Umgekehrt könnte man fragen, ob eine stationäre
Nutzung nicht eine Behinderung im Sinne von §1(2) wäre. Dort steht
allerdings nicht, *wobei* Andere nicht behindert werden dürfen.
Nur hat man offenbar übersehen, dass so definiert, auch der größte
Teil des Autoverkehrs verboten ist: Der dient auch nur zum kleinen
Teil "wirtschaftlichen, beruflichen oder dienstlichen Zwecken"... Da
sind wir wieder bei meiner Behauptung, dass die Norm dazu dient,
Unerwünschtes zu stigmatisieren/sanktionieren und dass, was
unerwünscht ist, der Entscheider entscheidet.
Dietmar
Demnach war es außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt? Das wäre
es jetzt nicht mehr.
>On 3 Jul., 10:43, Dietmar Kettler < wrote:
>> On 3 Jul., 01:08, Hans Altmeyer wrote:> Norbert aus Kiel schrieb:
>>
>> > > Wie, frage ich mich und jetzt auch euch, kann man Radfahren als Sport definieren?
>>
>> > Sport ist generell sehr entbehrlich, also ist Radfahren nicht Sport.
>>
>> Das trifft es recht gut. Bis 1970 war Kindern das "Werfen und
............................^^^^^^^^
>> Schleudern von B�llen und anderen Gegenst�nden, Seilspringen,
>> Steigenlassen von Drachen, Kreisel- und Reifentreiben, Fahren mit
>> Rollern oder �hnlichen Fortbewegungsmitteln sowie Spiele mit oder auf
>> Fahrr�dern" verboten (� 43 Kinderspiele). Gro�en und Kleinen war
>> innerhalb geschlossener Ortschaften "das sportm��ige Skilaufen und
>> Rodeln auf �ffentlichen Stra�en" verboten (� 44 Wintersport).
>
>Demnach war es au�erhalb geschlossener Ortschaften erlaubt? Das w�re
>es jetzt nicht mehr.
War auch nicht bisher, �31 "Sport und Spiel" der aktuellen StVO macht
da keine Unterschiede. Neu zu Fahrbahn und Seitenstreifen kommt doch
nur Radweg, dazu die Versetzung nach vorne in �1. Vermutlich h�tte man
besser eine Erlaubnis f�r "ausschlie�lich Fu�wege und wo es sonst
durch Beschilderung erlaubt ist" aussprechen sollen, als zu versuchen,
die unerlaubten Orte vollst�ndig aufzuz�hlen. Ich glaube jedenfalls
nicht, da� der Gesetzgeber die Absicht hatte, das Spielen auf sowas
wie Mittelinseln oder Sperrfl�chen zu erlauben. ;-)
Aber nach Dietmar anscheinend bis 1970.
>On 3 Jul., 13:06, Elke Bock <e.b...@gmx.de> wrote:
>> Christoph Strauch <cstra...@freenet.de> schrieb:
>>
>> >On 3 Jul., 10:43, Dietmar Kettler < wrote:
>> >> On 3 Jul., 01:08, Hans Altmeyer �wrote:> Norbert aus Kiel schrieb:
>>
>> >> > > Wie, frage ich mich und jetzt auch euch, kann man Radfahren als Sport definieren?
>>
>> >> > Sport ist generell sehr entbehrlich, also ist Radfahren nicht Sport.
>>
>> >> Das trifft es recht gut. Bis 1970 war Kindern das "Werfen und
>>
>> ............................^^^^^^^^
>>
>> >> Schleudern von B�llen und anderen Gegenst�nden, Seilspringen,
>> >> Steigenlassen von Drachen, Kreisel- und Reifentreiben, Fahren mit
>> >> Rollern oder �hnlichen Fortbewegungsmitteln sowie Spiele mit oder auf
>> >> Fahrr�dern" verboten (� 43 Kinderspiele). Gro�en und Kleinen war
>> >> innerhalb geschlossener Ortschaften "das sportm��ige Skilaufen und
>> >> Rodeln auf �ffentlichen Stra�en" verboten (� 44 Wintersport).
>>
>> >Demnach war es au�erhalb geschlossener Ortschaften erlaubt? Das w�re
>> >es jetzt nicht mehr.
>>
>> War auch nicht bisher,
>
>Aber nach Dietmar anscheinend bis 1970.
Ja gut, aber das ist doch schon sooo lange her.
Nicht so lange, daß ich nicht in den Genuß der vorigen Regelung
gekommen wäre...aber er schrieb:
> >> >> Außer
> >> >>der Erstreckung des Verbots auf Erwachsene war bei der neuen StVO 1971
> >> >>insoweit kaum eine Änderung gewollt
In Bezug auf das was unter Spiel und Sport zu verstehen sei. Ich
fragte mich jetzt, aus welchen Gründen der Gesetzgeber damals
außerorts etwas verboten hat, was dort bislang anscheinend erlaubt
war. Diese Gründe müssen ja weiter Bestand haben.
>On 3 Jul., 13:46, Elke Bock wrote:
>> Christoph Strauch schrieb:
>> >On 3 Jul., 13:06, Elke Bock wrote:
>> >> Christoph Strauch schrieb:
>> >> >On 3 Jul., 10:43, Dietmar Kettler
>> >> >> Gro�en und Kleinen war
>> >> >> innerhalb geschlossener Ortschaften "das sportm��ige Skilaufen und
>> >> >> Rodeln auf �ffentlichen Stra�en" verboten (� 44 Wintersport).
>>
>> >> >Demnach war es au�erhalb geschlossener Ortschaften erlaubt? Das w�re
>> >> >es jetzt nicht mehr.
>>
>> >> War auch nicht bisher,
>>
>> >Aber nach Dietmar anscheinend bis 1970.
>>
>> Ja gut, aber das ist doch schon sooo lange her.
>
>Nicht so lange, da� ich nicht in den Genu� der vorigen Regelung
>gekommen w�re...
Alter Knacker, du. Ich war da erst 4. ;-)
Aber was genau verstehst du unter dem Genu� der vorigen Regelung? Du
bist auf einer schneebedeckten Stra�e skigelaufen/gerodelt, und hast
am Ortsschild gestoppt/die Ski abgeschnallt? Glaub ich nicht.
>aber er schrieb:
>
>> >> >> Au�er
>> >> >>der Erstreckung des Verbots auf Erwachsene war bei der neuen StVO 1971
>> >> >>insoweit kaum eine �nderung gewollt
>
>In Bezug auf das was unter Spiel und Sport zu verstehen sei. Ich
>fragte mich jetzt, aus welchen Gr�nden der Gesetzgeber damals
>au�erorts etwas verboten hat, was dort bislang anscheinend erlaubt
>war. Diese Gr�nde m�ssen ja weiter Bestand haben.
Dem Gesetzgeber k�nnte auch einfach eingefallen (:-)) sein, dass kein
Grund besteht, hier einen Unterschied zwischen innerorts und au�erorts
zu machen. Also, ich f�nde es insoweit viel spannender, wie man (noch
fr�her) auf die Idee kam, innerorts zu verbieten und au�erorts
nicht...
> Christoph Strauch <cstr...@freenet.de> schrieb:
>
>>On 3 Jul., 13:46, Elke Bock wrote:
>>> Christoph Strauch schrieb:
>>> >On 3 Jul., 13:06, Elke Bock wrote:
>>> >> Christoph Strauch schrieb:
>>> >> >On 3 Jul., 10:43, Dietmar Kettler
>>> >> >> Gro�en und Kleinen war
>>> >> >> innerhalb geschlossener Ortschaften "das sportm��ige Skilaufen
>>> >> >> und Rodeln auf �ffentlichen Stra�en" verboten (� 44
>>> >> >> Wintersport).
>>>
>>> >> >Demnach war es au�erhalb geschlossener Ortschaften erlaubt? Das
>>> >> >w�re es jetzt nicht mehr.
>>>
>>> >> War auch nicht bisher,
>>>
>>> >Aber nach Dietmar anscheinend bis 1970.
>>>
>>> Ja gut, aber das ist doch schon sooo lange her.
>>
>>Nicht so lange, da� ich nicht in den Genu� der vorigen Regelung
>>gekommen w�re...
>
> Alter Knacker, du. Ich war da erst 4. ;-)
Ok, ich war doppelt so alt.
> Aber was genau verstehst du unter dem Genu� der vorigen Regelung? Du
> bist auf einer schneebedeckten Stra�e skigelaufen/gerodelt, und hast
> am Ortsschild gestoppt/die Ski abgeschnallt? Glaub ich nicht.
Nein, aber ich h�tte es tun k�nnen (wenn hier winters Schnee liegen
w�rde). Eigentlich meinte ich aber den Genu�, in einer Zeit gelebt zu
haben, in der man sich anscheinend auch andere Nutzungen des �ffentlichen
Raumes vorstellen konnte als Kfz-Verkehr.
>>aber er schrieb:
>>
>>> >> >> Au�er
>>> >> >>der Erstreckung des Verbots auf Erwachsene war bei der neuen
>>> >> >>StVO 1971 insoweit kaum eine �nderung gewollt
>>
>>In Bezug auf das was unter Spiel und Sport zu verstehen sei. Ich
>>fragte mich jetzt, aus welchen Gr�nden der Gesetzgeber damals
>>au�erorts etwas verboten hat, was dort bislang anscheinend erlaubt
>>war. Diese Gr�nde m�ssen ja weiter Bestand haben.
>
> Dem Gesetzgeber k�nnte auch einfach eingefallen (:-)) sein, dass kein
> Grund besteht, hier einen Unterschied zwischen innerorts und au�erorts
> zu machen.
Anscheinend hatte bis dahin kein Grund bestanden, Skifahren und Rodeln
au�erorts zu verbieten.
> Also, ich f�nde es insoweit viel spannender, wie man (noch
> fr�her) auf die Idee kam, innerorts zu verbieten und au�erorts
> nicht...
Eben das meinte ich, warum innerorts und nicht au�erorts und dann doch
auch au�erorts.
Wenn Du statt des Markennamens einfach Polystyrol-Hartschaum schribst,
kannst Du Dir das h��liche (TM) sparen :-)
Thorsten