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BayVGH gegen Radwegbenutzungspflicht

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Jens Müller

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Oct 26, 2009, 8:49:50 AM10/26/09
to
PDF unter
http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/10/26/bayvgh-gegen-radwegbenutzungspflicht/

Gerade habe ich das Urteil des 11. Senats des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs vom 11. August 2009 - 11 B 08.186 - (PDF)
erhalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskr�ftig.

Tenor:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Im Namen des Volkes
In der Verwaltungsstreitsache
*** ***** ******
****** *** ***** ***********
- Kl�ger -
bevollm�chtigt:
Rechtsanw�lte **** *** ****
***************** *** ***** ********
gegen
Stadt Regensburg,
vertreten durch den Oberb�rgermeister,
****** ********* ***** *** **********
******** ** ***** ***********
- Beklagte -
beteiligt:
Landesanwaltschaft Bayern als Vertreter des �ffentlichen Interesses,
************ *** ***** ********
wegen
Radwegebenutzungspflicht (Zeichen 240)
hier: Berufung des Kl�gers gegen das Urteil des Bayerischen
Verwaltungsgerichts
Regensburg vom 28. November 2005,
erl�sst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, 11. Senat,
durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgerichtshof Grau,
die Richterin am Verwaltungsgerichtshof Beck,
den Richter am Verwaltungsgerichtshof Ertl
aufgrund m�ndlicher Verhandlung vom 10. August 2009
am 11. August 2009
folgendes
Urteil:
I. Es werden aufgehoben
1. das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 28. November
2005;
2. die verkehrsrechtliche Anordnung der Beklagten vom 13. Dezember
2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der Regierung
der Oberpfalz vom 24. September 2003;
3. der Bescheid der Beklagten vom 11. Juni 2003 in der Gestalt des
Widerspruchsbescheids der Regierung der Oberpfalz vom
24. September 2003.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtsz�gen
zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorl�ufig vollstreckbar. Die
Beklagte darf
die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in H�he
des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kl�ger
vor Vollstreckungsbeginn Sicherheit in gleicher H�he leistet.
IV. Die Revision wird zugelassen.

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Jens Müller

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Oct 26, 2009, 8:59:49 AM10/26/09
to
On 26.10.2009 13:53, Martin Trautmann wrote:
> Oder noch kuerzer, im Moment hast du erst mal in allen Punkten Recht
> bekommen?
>

Nein, nicht ich, sondern jemand aus Regensburg:
http://www.u-r.de/adfc/radweg/

Aber ihm in der Tat herzlichen Gl�ckwunsch!

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Jens Müller

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Oct 26, 2009, 9:39:46 AM10/26/09
to
On 26.10.2009 14:33, Martin Trautmann wrote:
> Welche Kroeten sonst noch in dem Urteil stecken, mag ich ob der schieren
> Masse und "Fremdsprache" nicht erkennen.

Ja, der Umfang ist schon nett. Jedenfalls werde ich das noch auf
Entscheidungen durchgehen, die ich noch nicht kenne und die dann
anfordern und online stellen.

Message has been deleted

Norbert aus Kiel

unread,
Oct 26, 2009, 10:36:23 AM10/26/09
to
> Ja, der Umfang ist schon nett. Jedenfalls werde ich das noch auf
> Entscheidungen durchgehen, die ich noch nicht kenne und die dann
> anfordern und online stellen.
Jo, das wäre gut
war das nicht das Urteil mit der Jahresfrist?

Jens Müller

unread,
Oct 26, 2009, 10:42:25 AM10/26/09
to
On 26.10.2009 15:36, Norbert aus Kiel wrote:
>> Ja, der Umfang ist schon nett. Jedenfalls werde ich das noch auf
>> > Entscheidungen durchgehen, die ich noch nicht kenne und die dann
>> > anfordern und online stellen.
> Jo, das w�re gut

> war das nicht das Urteil mit der Jahresfrist?
>

Welches? Wovon redest Du?

Das aktuellste mir bekannte zur Jahresfrist ist das vom Hess. VGH. Das
hatte ich hier mal gepostet (GidF), finde es aber gerade nicht.

Jens Müller

unread,
Oct 26, 2009, 10:43:52 AM10/26/09
to
On 26.10.2009 15:42, Jens M�ller wrote:
> Das aktuellste mir bekannte zur Jahresfrist ist das vom Hess. VGH. Das
> hatte ich hier mal gepostet (GidF), finde es aber gerade nicht.

http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2009/07/2a2307-07.pdf

Norbert aus Kiel

unread,
Oct 26, 2009, 10:52:36 AM10/26/09
to
das hast Du mal hier eingestellt;
es ging um ein Verfahren vor dem BVerG;
das Verfahren wurde an das zuständige OVG zurück verwiesen
so oder ähnlich

aber das trifft jetzt hier wohl doch nicht; hatte ich irgendwie im Hinterstübchen

Jens Müller

unread,
Oct 26, 2009, 10:58:41 AM10/26/09
to
On 26.10.2009 15:52, Norbert aus Kiel wrote:
> das hast Du mal hier eingestellt;
> es ging um ein Verfahren vor dem BVerG;
> das Verfahren wurde an das zust�ndige OVG zur�ck verwiesen
> so oder �hnlich
>
> aber das trifft jetzt hier wohl doch nicht; hatte ich irgendwie im Hinterst�bchen

http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/09/24/verfassungsbeschwerde-erfolgreich/

Jens Müller

unread,
Oct 26, 2009, 10:59:10 AM10/26/09
to
On 26.10.2009 15:36, Norbert aus Kiel wrote:
> war das nicht das Urteil mit der Jahresfrist?

"das"?

Norbert aus Kiel

unread,
Oct 26, 2009, 11:25:34 AM10/26/09
to

"Jens Müller" <usenet-...@tessarakt.de> schrieb im Newsbeitrag news:7klrpuF...@mid.individual.net...

> On 26.10.2009 15:36, Norbert aus Kiel wrote:
>> war das nicht das Urteil mit der Jahresfrist?
>
> "das"?
jo

Jens Müller

unread,
Oct 26, 2009, 11:38:58 AM10/26/09
to
On 26.10.2009 16:25, Norbert aus Kiel wrote:
> "Jens M�ller" <usenet-...@tessarakt.de> schrieb im Newsbeitrag news:7klrpuF...@mid.individual.net...

Aha.

Robert Bar

unread,
Oct 26, 2009, 4:08:28 PM10/26/09
to
Jens Müller schrieb:

> On 26.10.2009 14:33, Martin Trautmann wrote:
>> Welche Kroeten sonst noch in dem Urteil stecken, mag ich ob der schieren
>> Masse und "Fremdsprache" nicht erkennen.
>
> Ja, der Umfang ist schon nett. ...

Yep & Juristendeutsch ist schon eine 'eigene' Sprache ...

IANAL und noch nicht ganz durch, aber ab Rn 39 ff. kann sogar unter
Laien Freude beim Lesen aufkommen ... :-))
--
regards

Ingo Keck

unread,
Oct 26, 2009, 4:38:40 PM10/26/09
to
Martin Trautmann <t-...@gmx.net> wrote:

[...]
> Die Beklagte hat wohl einen Behoerdenbonus gehabt, wenn man sich die
> Watschen ansieht, die sie in der zweiten Instanz bekommt.

Siehe auch

<http://groups.google.ch/group/de.rec.fahrrad/browse_thread/thread/93775
d577f482b66/e9966fea0275a355?lnk=gst>

Besonders auch was Peter zur Verhandlung schreibt.

Ingo.

Ingo Keck

unread,
Oct 26, 2009, 4:38:40 PM10/26/09
to
Martin Trautmann <t-...@gmx.net> wrote:

[...]
> Die Beklagte hat wohl einen Behoerdenbonus gehabt, wenn man sich die
> Watschen ansieht, die sie in der zweiten Instanz bekommt.

Das Urteil der ersten Instanz war ja auch wirklich ein Hammer, bis hin
zur Verneinung von Recht auf k�rperliche Unversertheit f�r Radfahrer
(*). Aber es hatte offensichtlich Auswirkungen: Regensburg hat eine
Benutzungspflichtquote von sch�tzungsweise 99%.

Trotzdem, im Vergleich mit M�nchen sind die Radwegbenutzungspflichten in
Regensburg schon fast vorbildlich.

> Welche Kroeten sonst noch in dem Urteil stecken, mag ich ob der schieren
> Masse und "Fremdsprache" nicht erkennen.

Besonders gef�llt mir:

* Wenn eine Beh�rde wegen eines Widerspruchs die Begr�ndung zur
Aufstellung der Zeichen erweitert, dann ist das ein Verwaltungsakt, der
die Widerspruchsfrist erneut anst��t.
* Bloss weil wegen �45 fast alle Radwegbenutzungspflichten unzul�ssig
werden, und Bouska meinte dass das wohl kaum Absicht war, bedeutet das
nicht dass der �45 nicht f�r Radfahrer gilt.
* Weniger Radwegschilder sind auch weniger Verkehrsschilder.
* Unter "Ordnung" des Verkehrs verstehen sie "�bersichtlichkeit". �45
erfordert ein Abw�gen nach "Sicherheit" und "Ordnung".


Ingo.

(*)
"Bei der Anwendung des
� 45 Abs. 9 StVO, der Abs. 1 Satz 1 modifiziert, auf die
Radwegebenutzungspflicht ist aber zu ber�cksichtigen, dass zu den von
Abs. 9 Satz 2 umfassten Rechtsg�tern auch die in Abs. 1 Satz 1 genannte
Ordnung des Verkehrs geh�rt (Entmischung durch Radwegebenutung).
Erfordert die Ordnung des Verkehrs die Trennung des Radverkehrs vom
�brigen Fahrzeugverkehr, so erscheint die entsprechende Anordnung eines
Zeichens 237 oder 240 auch unter dem Gesichtspunkt des � 45 Abs. 9 StVO
zul�ssig, h�ufig auch geboten und gegen�ber dem Wunsch einzelner
Radfahrer, auf der Fahrbahn z�gig voranzukommen, vorrangig
(vgl. Bouska, NZV 2001, 320). Der Zweck der durch � 2 Abs. 4 Satz 2 StVO
getroffenen Regelung sowie der VwV dazu darf nicht unter Hinweis auf �
45 Abs. 9 StVO unterlaufen werden (vgl. Hentschel, RdNr. 28 a zu � 45
StVO)."

Jens Müller

unread,
Oct 26, 2009, 4:44:50 PM10/26/09
to
On 10/26/09 21:38, Ingo Keck wrote:
>> Welche Kroeten sonst noch in dem Urteil stecken, mag ich ob der schieren
>> > Masse und "Fremdsprache" nicht erkennen.
> Besonders gef�llt mir:
>
> * Wenn eine Beh�rde wegen eines Widerspruchs die Begr�ndung zur
> Aufstellung der Zeichen erweitert, dann ist das ein Verwaltungsakt, der
> die Widerspruchsfrist erneut anst��t.

Das werden sie dann in Zukunft halt nicht mehr tun.

> * Bloss weil wegen �45 fast alle Radwegbenutzungspflichten unzul�ssig
> werden, und Bouska meinte dass das wohl kaum Absicht war, bedeutet das
> nicht dass der �45 nicht f�r Radfahrer gilt.

Wegen der Frage (ob � 45 IX auch f�r RWBPen gilt) wurde lustigerweise
Revision zugelassen. Mal sehen, ob die Beklagte sich auch in Leipzig
l�cherlich machen will.


> * Weniger Radwegschilder sind auch weniger Verkehrsschilder.
> * Unter "Ordnung" des Verkehrs verstehen sie "�bersichtlichkeit". �45
> erfordert ein Abw�gen nach "Sicherheit" und "Ordnung".
>
>
> Ingo.
>
> (*)
> "Bei der Anwendung des
> � 45 Abs. 9 StVO, der Abs. 1 Satz 1 modifiziert, auf die
> Radwegebenutzungspflicht ist aber zu ber�cksichtigen, dass zu den von
> Abs. 9 Satz 2 umfassten Rechtsg�tern auch die in Abs. 1 Satz 1 genannte
> Ordnung des Verkehrs geh�rt (Entmischung durch Radwegebenutung).
> Erfordert die Ordnung des Verkehrs die Trennung des Radverkehrs vom
> �brigen Fahrzeugverkehr, so erscheint die entsprechende Anordnung eines
> Zeichens 237 oder 240 auch unter dem Gesichtspunkt des � 45 Abs. 9 StVO
> zul�ssig, h�ufig auch geboten und gegen�ber dem Wunsch einzelner
> Radfahrer, auf der Fahrbahn z�gig voranzukommen, vorrangig
> (vgl. Bouska, NZV 2001, 320). Der Zweck der durch � 2 Abs. 4 Satz 2 StVO
> getroffenen Regelung sowie der VwV dazu darf nicht unter Hinweis auf �
> 45 Abs. 9 StVO unterlaufen werden (vgl. Hentschel, RdNr. 28 a zu � 45
> StVO)."

Die Auslegung des Begriffes der "Ordnung" des Verkehrs scheint mir auch
revisionsw�rdig. Allerdings war die ja hier nicht entscheidungserheblich.

Jens Müller

unread,
Oct 26, 2009, 4:45:20 PM10/26/09
to

Jens Müller

unread,
Oct 26, 2009, 4:47:39 PM10/26/09
to

:-O

DAS erkl�rt dann wohl auch die �u�erst ausf�hrlich Begr�ndung.

Hat sowas eigentlich Einflu� auf die Karriere der Mitglieder der Kammer?

Christian Schulz

unread,
Oct 27, 2009, 2:59:11 AM10/27/09
to
Jens Mᅵller <usenet-...@tessarakt.de> wrote:
> PDF unter
> http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/10/26/bayvgh-gegen-radwegbenutzungspflicht/
>
> Gerade habe ich das Urteil des 11. Senats des Bayerischen
> Verwaltungsgerichtshofs vom 11. August 2009 - 11 B 08.186 - (PDF)
> erhalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskrᅵftig.

Sehr schᅵn das! Gefallen hat mir u.a. besonders die Randnummer 47; ich
erlaube mir, zu zitieren:

"Seinem eindeutigen Wortlaut zufolge gilt ᅵ 45 Abs. 9 Satz 2 StVO auch
fᅵr straᅵenverkehrsrechtliche Anordnungen, durch die eine
Radwegebenutzungspflicht geschaffen wird. Die Heranziehung dieser Norm
als Prᅵfungsmaᅵstab fᅵhrt u. U. allerdings dazu, dass derartige
straᅵenverkehrsbehᅵrdliche Entscheidungen in nicht geringer Zahl von
Rechts wegen keinen Bestand haben kᅵnnten. Selbst dann, wenn die
Einschᅵtzung Kettlers (NZV 2002, 57/63) nicht zutreffen sollte, die
"weitaus meisten Anordnungen einer Radwegebenutzungspflicht mit den
Zeichen 237, 240 oder 241" seien "offenkundig rechtswidrig", wird sich
angesichts der in ᅵ 45 Abs. 9 Satz 2 StVO normierten hohen
Eingriffsschwelle mᅵglicherweise in zahlreichen Fᅵllen nicht dartun
lassen, dass eine Maᅵnahme im Sinn von ᅵ 2 Abs. 4 Satz 2 StVO
rechtskonform ergehen konnte."

--
Christian Schulz IRC: Zampel sch...@spinfo.uni-koeln.de
URL: http://lisa.spinfo.uni-koeln.de/~cschulz/pers/
"Der Kopf muss das dritte Bein sein." --- Christoph Daum

Thomas Schlueter

unread,
Oct 27, 2009, 4:28:20 AM10/27/09
to
Am 27 Oct 2009 hat Christian Schulz geschrieben:

> Jens Mᅵller wrote:
> > Urteil des 11. Senats des Bayerischen
> > Verwaltungsgerichtshofs vom 11. August 2009
>
> ich erlaube mir, zu zitieren:
>
> "Selbst dann, wenn die Einschᅵtzung Kettlers (NZV 2002,
> 57/63) nicht zutreffen sollte, die "weitaus meisten
> Anordnungen einer Radwegebenutzungspflicht mit den
> Zeichen 237, 240 oder 241" seien "offenkundig
> rechtswidrig", wird sich angesichts der in ᅵ 45 Abs. 9
> Satz 2 StVO normierten hohen Eingriffsschwelle
> mᅵglicherweise in zahlreichen Fᅵllen nicht dartun
> lassen, dass eine Maᅵnahme im Sinn von ᅵ 2 Abs. 4 Satz 2
> StVO rechtskonform ergehen konnte."

Bei allem Erstaunen ᅵber die vergleichsweise "liberale"
Ansicht des Gerichtes:
Es bleibt ein fader Beigeschmack, weil selbst dieses Gericht
der Denke verhaftet bleibt, Straftaten durch eine
Missachtung von ᅵ 5 StVO gegenᅵber Radfahrern seien
grundsᅵtzlich anders zu beurteilen als das falsche ᅵberholen
von KFZ (z.B. Mofas, Kleinkraftrᅵder).

Tom

Claus Färber

unread,
Oct 27, 2009, 7:27:00 AM10/27/09
to
Jens M�ller <usenet-...@tessarakt.de> schrieb/wrote:

> On 10/26/09 21:38, Ingo Keck wrote:
>>> Welche Kroeten sonst noch in dem Urteil stecken, mag ich ob der schieren
>>>> Masse und "Fremdsprache" nicht erkennen.
>> Besonders gef�llt mir:
>>
>> * Wenn eine Beh�rde wegen eines Widerspruchs die Begr�ndung zur
>> Aufstellung der Zeichen erweitert, dann ist das ein Verwaltungsakt, der
>> die Widerspruchsfrist erneut anst��t.

> Das werden sie dann in Zukunft halt nicht mehr tun.

>> * Bloss weil wegen �45 fast alle Radwegbenutzungspflichten unzul�ssig
>> werden, und Bouska meinte dass das wohl kaum Absicht war, bedeutet das
>> nicht dass der �45 nicht f�r Radfahrer gilt.

Wieso war das "wohl kaum Absicht"? Laut Bundesverkehrsministerium sollte
doch die RWBP 1998 auf ein Mindestma� reduziert werden.

> Wegen der Frage (ob � 45 IX auch f�r RWBPen gilt) wurde lustigerweise
> Revision zugelassen. Mal sehen, ob die Beklagte sich auch in Leipzig
> l�cherlich machen will.

Ich hoffe einmal, dass das der Fall ist und das BVerwG da noch ein paar
H�mmer klar stellt:

>> * Weniger Radwegschilder sind auch weniger Verkehrsschilder.
>> * Unter "Ordnung" des Verkehrs verstehen sie "�bersichtlichkeit". �45
>> erfordert ein Abw�gen nach "Sicherheit" und "Ordnung".

> Die Auslegung des Begriffes der "Ordnung" des Verkehrs scheint mir


> auch revisionsw�rdig. Allerdings war die ja hier nicht
> entscheidungserheblich.

Jep, "Sicherheit und Ordnung" ist ein Begriff aus dem allgemeinen
Sicherheitsrecht. Definition:

Sicherheit = Rechtsg�ter des Einzelnen, Einhaltung der Rechtsordnung,
Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates.

Nein, "freie Fahrt" ist kein Rechtsgut.

Ordnung = ungeschriebene Regeln, deren Einhaltung im Interesse des
geordneten Zusammenlebens unerl�sslich ist.

F�r letzteres bleibt heutzutage kaum noch Raum, da es in den meisten
Bereichen geschriebene Regeln -- f�r die "Sortierung" des Verkehrs gibt
es zum Beispiel � 2 Abs. 4 StVO.

Claus

Claus Färber

unread,
Oct 27, 2009, 7:14:00 AM10/27/09
to
Christian Schulz <sch...@spinfo.uni-koeln.de> schrieb/wrote:
> Sehr sch�n das! Gefallen hat mir u.a. besonders die Randnummer 47; ich
> erlaube mir, zu zitieren:

> "Seinem eindeutigen Wortlaut zufolge gilt � 45 Abs. 9 Satz 2 StVO auch
> f�r stra�enverkehrsrechtliche Anordnungen, durch die eine


> Radwegebenutzungspflicht geschaffen wird. Die Heranziehung dieser Norm

> als Pr�fungsma�stab f�hrt u. U. allerdings dazu, dass derartige
> stra�enverkehrsbeh�rdliche Entscheidungen in nicht geringer Zahl von
> Rechts wegen keinen Bestand haben k�nnten.

Da ziert man sich offenbar, die ausdr�ckliche Zweckrichtung der
Radfahrnovelle von 1998 anzuerkennen.

> Selbst dann, wenn die Einsch�tzung Kettlers (NZV 2002, 57/63) nicht


> zutreffen sollte, die "weitaus meisten Anordnungen einer
> Radwegebenutzungspflicht mit den Zeichen 237, 240 oder 241" seien

> "offenkundig rechtswidrig", wird sich angesichts der in � 45 Abs. 9
> Satz 2 StVO normierten hohen Eingriffsschwelle m�glicherweise in
> zahlreichen F�llen nicht dartun lassen, dass eine Ma�nahme im Sinn von
> � 2 Abs. 4 Satz 2 StVO rechtskonform ergehen konnte."

Man m�sste sich aber auch �berlegen, was es denn bedeutete, wenn die
Schwelle niedriger w�re:

Die Beh�rde m�sste dann in vielen F�llen -- wenn die Schwelle weit
�berschritten w�re -- zum Schutz der Radfahrer handeln (Reduzierung des
Ermessens hinsichtlich des "Obs" auf Null). Sie hat dazu aber mehrere
Mittel; neben der RWBP k�me ja auch eine Geschwindigkeitsbeschr�nkung
auf der Fahrbahn in Betracht. Welches Mittel sie w�hlt, bleibt ihrem
Ermessen (hinsichtlich des "Wies") �berlassen.

Jetzt kommen aber die VwV zur StVO, die so komische Mindestanforderungen
an Radwege stellen und das Ermessen der Beh�rde dahingehend beschr�nken,
dass eine RWBP meistens nicht angeordnet werden darf. Die Beh�rde muss
aber etwas unternehmen. Also muss sie zum Schutz des Radverkehrs die
zul�ssige H�chstgeschwindigkeit herabsetzen.

Und wenn es gar keinen Radweg gibt -- dann geht eine RWBP ja sowieso
nicht. Zeichen 254 (Verbot f�r Radfahrer) darf auch nur angeordnet
werden, wenn die Stra�e entsprechend restriktiv gewidmet ist (neuerdings
in den VwV zur StVO klar gestellt).

Cla- "30 auf dem Mittleren Ring" -us

Andreas Randolf

unread,
Oct 27, 2009, 7:39:43 AM10/27/09
to
"Claus F�rber" <usene...@cfaerber.name> schrieb

> Zeichen 254 (Verbot f�r Radfahrer) darf auch nur angeordnet
> werden, wenn die Stra�e entsprechend restriktiv gewidmet ist
> (neuerdings in den VwV zur StVO klar gestellt).

Wo genau?

Danke
Andreas


Thomas Schlueter

unread,
Oct 27, 2009, 8:03:43 AM10/27/09
to
Am 27 Oct 2009 hat Claus Fᅵrber geschrieben:
>
> [Bouska meint, ᅵ 45 IX sei nicht fᅵr Sonderwege gedacht
> worden]

>
> Wieso war das "wohl kaum Absicht"? Laut
> Bundesverkehrsministerium sollte
> doch die RWBP 1998 auf ein Mindestmaᅵ reduziert werden.

Diesen Asekt haben sie erst mit der Novelle von 2009
nachgeschoben.

Zur Radweg-Novelle von 1997 las sich zumindest die amtliche
Begrᅵndung ganz anders, sinngemᅵᅵ ungefᅵhr: "Auf Radwegen,
die besonders unkomfortabel sind oder sonst wegen der
Ausstattung in unzumutbarer Weise zum Langsamfahren zwingen,
kann kᅵnftig die benutzungspflicht entfallen." Kein Wort zur
grundsᅵtzlichen Beschrᅵnkung auf ein Mindestmaᅵ, zu
irgendwelchen Gefahren durch Radwege im Allgemeinen oder
durch mangelhafte Radwege im Speziellen - im Gegenteil, es
wird ausdrᅵcklich betont, dass die Separation stets gut und
richtig sei und dass die entschilderten Wege (ausgerechnet!)
fᅵr die besonders stark gefᅵhrdete Klientel der ᅵngstlichen
und ungeᅵbten Radfahrer weiter offen sein sollen.

Ungesagt, aber unᅵberhᅵrbar, schlieᅵt diese Argumentation
natᅵrlich die folgende Droh^wAussage ein:

"Radwege sind eine geile Idee. Das Radwegenetz wird
mᅵglichst rasch nachgebessert und nach den neuen Standards
erweitert. Und nach Abschluss dieses Ertᅵchtigungsprogrammes
erhᅵlt ᅵ 2 Abs. 4 wieder die bisherige Fassung."

Tom


Martin Glas

unread,
Oct 27, 2009, 10:01:28 AM10/27/09
to
On 27 Okt., 12:14, usenet2...@cfaerber.name (Claus Färber) wrote:
>
> Und wenn es gar keinen Radweg gibt -- dann geht eine RWBP ja sowieso
> nicht. Zeichen 254 (Verbot für Radfahrer) darf auch nur angeordnet
> werden, wenn die Straße entsprechend restriktiv gewidmet ist (neuerdings

> in den VwV zur StVO klar gestellt).
>

(München-spezifisch)
Es gibt aber auch heute noch am Mittleren Ring kurze Abschnitte, wo
man auf der Fahrbahn fahren darf/muss. Nachdem dort aber keine
Maßnahmen (z.B. in Form von Geschwindigkeitsbegrenzungen) für die
Fahrbahn ergriffen wurden, muss man doch davon ausgehen, dass die
zuständige StVB das als nicht kritisch ansieht. Warum sie dann an
anderen Stellen, welche viel weniger mit Verkehr belastet sind, tut,
kann sie nicht erklären. Der Vorsitzende Richter hat während der
Verhandlung im August (da ich sowieso an diesem Tag frei hatte, habe
ich mir das natürlich nicht nehmen lassen hinzugehen) übrigens zu den
Vertretern der Stadt Regensburg gesagt: "Da müssen sie schon triftige
Gründe vorweisen, wenn sie Radfahrer auf einen eigenen Weg verbannen
wollen." Ja, er sagte in der Tat "verbannen".

Auf dem neu eröffneten (und schon jede Menge extra Stau
produzierenden) Ringtunnel in Bogenhausen wird derzeit die Oberfläche
wiederhergestellt. Es ist schon zu sehen, dass es breite Radwege geben
wird. Dass die mit einem blauen Lolli beschildert werden, ist so
sicher wie das Amen in Kirche. Aber mit welcher Begründung? Der
allermeiste Verkehr fährt "unter Tage", die bloße Existenz eines
(vielleicht sogar VwV-konformen) Radweges rechtfertigt noch lange
keine Benutzungspflicht - siehe Randziffer 46 des Urteils!

Kann eigentlich jemand der hier anwesenden Münchner bezeugen, dass
entlang der Schlierseestraße Ostseite in Giesing zwischen Giesinger
Bahnhof und Werinherstraße die letzten drei oder vier Jahre kein Z237
stand (es war wohl zu Beginn der Großbaustelle auf dem
Bahnhofsvorplatz irgendwie abhanden gekommen)? Es wurde nämlich nun
vor einigen Wochen wieder aufgestellt. Auf meine Anfrage im KVR, worin
die (übermäßig) große Gefahr für Radfahrer auf der Fahrbahn denn
plötzlich bestünde, die eine Verhängung einer RWBPl rechtfertigen
würde, habe ich keine Antwort bekommen. Ich sehe die Errichtung dieses
Schildes aber als "Neuerlass" an, insofern blieben mir noch mindestens
zehn Monate Zeit, dagegen zu klagen, ohne vorher eine teuere
Neuverbescheidung beantragen zu müssen.

Danke,
Martin.

Message has been deleted

Georg Anton

unread,
Oct 27, 2009, 6:02:59 PM10/27/09
to
Martin Glas wrote:

> Claus Färber wrote:
>
> Kann eigentlich jemand der hier anwesenden Münchner bezeugen, dass
> entlang der Schlierseestraße Ostseite in Giesing zwischen Giesinger
> Bahnhof und Werinherstraße die letzten drei oder vier Jahre kein Z237
> stand (es war wohl zu Beginn der Großbaustelle auf dem
> Bahnhofsvorplatz irgendwie abhanden gekommen)?

Für das letzte halbe Jahr kann ich das bezeugen. Ich würde mich einer
Klage anschliessen

Gruß,
Georg

Andreas Randolf

unread,
Oct 28, 2009, 2:28:40 AM10/28/09
to
"Bernd Sluka" <bernd_...@gmx.de> schrieb

>> > Zeichen 254 (Verbot f?r Radfahrer) darf auch nur angeordnet
>> > werden, wenn die Stra?e entsprechend restriktiv gewidmet ist


>> > (neuerdings in den VwV zur StVO klar gestellt).
>>
>> Wo genau?
>

> Etwas versteckt in der VwV zu � 45 Abs. 1 bis 1 e XI.

Du meinst Randnummer 45a? Da steht, dass gepr�ft werden muss,
aber nicht, wie das Ergebnis der Pr�fung sein muss. Au�erdem
gilt das IMHO nur f�r Anordnungen ab dem 1.9.09.

Gru�
Andreas


Claus Färber

unread,
Oct 28, 2009, 5:22:00 AM10/28/09
to
Martin Glas <glas...@googlemail.com> schrieb/wrote:

> On 27 Okt., 12:14, usenet2...@cfaerber.name (Claus F�rber) wrote:
>>
>> Und wenn es gar keinen Radweg gibt -- dann geht eine RWBP ja sowieso
>> nicht. Zeichen 254 (Verbot f�r Radfahrer) darf auch nur angeordnet
>> werden, wenn die Stra�e entsprechend restriktiv gewidmet ist (neuerdings

>> in den VwV zur StVO klar gestellt).
>>

> (M�nchen-spezifisch)
>
>
> Es gibt aber auch heute noch am Mittleren Ring ...

(F�r Nicht-M�nchner: Der Mittlere Ring ist eine Art Stadtautobahn:
durchgehend mindestens zwei Fahrstreifen, weitgehend ohne h�hengleiche
Kreuzungen, sehr starker Verkehr.)

> ... kurze Abschnitte, wo man auf der Fahrbahn fahren darf/muss.
> Nachdem dort aber keine Ma�nahmen (z.B. in Form von
> Geschwindigkeitsbegrenzungen) f�r die Fahrbahn ergriffen wurden, muss
> man doch davon ausgehen, dass die zust�ndige StVB das als nicht
> kritisch ansieht.

Nein, man muss davon ausgehen, das sie inkompetent ist und sich f�r den
Radverkehr nicht interessiert. Hauptsache er ist nicht im Weg; aber
vielleicht kann man ja noch irgendwo einen Radweg hinquetschen. Oh Mist,
in 30-Zonen hat's uns die VwV ausdr�cklich verboten!

Claus

Claus Färber

unread,
Oct 28, 2009, 5:17:00 AM10/28/09
to
Andreas Randolf <mail....@liegerad-fernweh.de> schrieb/wrote:
> "Bernd Sluka" <bernd_...@gmx.de> schrieb

>> Etwas versteckt in der VwV zu � 45 Abs. 1 bis 1 e XI.

> Du meinst Randnummer 45a? Da steht, dass gepr�ft werden muss,
> aber nicht, wie das Ergebnis der Pr�fung sein muss. Au�erdem
> gilt das IMHO nur f�r Anordnungen ab dem 1.9.09.

Nun, es steht da:

| Diese [die Teileinziehung] ist im Regelfall notwendig, wenn bestimmte
| Verkehrsarten auf Dauer vollst�ndig oder weitestgehend von dem durch
| die Widmung der Verkehrsfl�che festgelegten verkehrs�blichen
| Gemeingebrauch ausgeschlossen werden sollen.

Eine Abweichung vom Regelfall muss begr�ndet werden.

Da es sich mE nur um eine Klarstellung handelt, galt das nat�rlich
fr�her auch schon.

Da wird es schon schwierig, zu begr�nden, warum Radfahrer eine Stra�e
pl�tzlich nicht mehr befahren d�rfen, obwohl ihnen der Gemeingebrauch
daran zusteht.

Claus

Ingo Keck

unread,
Oct 28, 2009, 4:11:35 PM10/28/09
to
Thomas Schlueter <gross...@email.com> wrote:

[...]
> Bei allem Erstaunen �ber die vergleichsweise "liberale"
> Ansicht des Gerichtes:

Du mu�t bedenken wir sind hier in Bayern. Ich warte schon drauf da� die
S�ddeutsche Gift und Galle gegen diese Entscheidung spuckt.

Ingo.

Max Sievers

unread,
Oct 28, 2009, 7:07:58 PM10/28/09
to
Thomas Schlueter schrieb:

> Am 27 Oct 2009 hat Claus Fᅵrber geschrieben:
>>
>> [Bouska meint, ᅵ 45 IX sei nicht fᅵr Sonderwege gedacht
>> worden]
>>
>> Wieso war das "wohl kaum Absicht"? Laut
>> Bundesverkehrsministerium sollte
>> doch die RWBP 1998 auf ein Mindestmaᅵ reduziert werden.
>
> Diesen Asekt haben sie erst mit der Novelle von 2009
> nachgeschoben.

Nein, die 1998er StVO-Novelle besteht aus der Einfᅵhrung des ᅵ 45 Abs. 9
StVO.

Max Sievers

unread,
Oct 28, 2009, 7:13:40 PM10/28/09
to
Ingo Keck schrieb:

> Martin Trautmann <t-...@gmx.net> wrote:
>
> [...]
>> Die Beklagte hat wohl einen Behoerdenbonus gehabt, wenn man sich die
>> Watschen ansieht, die sie in der zweiten Instanz bekommt.
>
> Das Urteil der ersten Instanz war ja auch wirklich ein Hammer, bis hin
> zur Verneinung von Recht auf kᅵrperliche Unversertheit fᅵr Radfahrer

> (*). Aber es hatte offensichtlich Auswirkungen: Regensburg hat eine
> Benutzungspflichtquote von schᅵtzungsweise 99%.

Das ist doch nichts Besonderes. Radfahrer sind juristisch gesehen keine
Menschen. Ich verweise nochmals auf jenen bestdokumentierten Vorgang, der
diese Realitᅵt deutlich macht:
<http://verein-gegen-radwege.de/2009/02/erschreckendes-beispiel-eines-oberamtsanwalts/>
<http://verein-gegen-radwege.de/2009/02/radfahren-auf-der-fahrbahn-ist-keine-noetigung/>

Jens Müller

unread,
Nov 3, 2009, 1:28:15 PM11/3/09
to

Die VwV-StVO kann sicher nicht die Stra�engesetze der L�nder f�r die
Stra�enbeh�rden der L�nder verbindlich auslegen. Und mit dem Vollzug der
StVO hat das auch nichts zu tun. Sieh es als obiter dictum ...

Jens Müller

unread,
Nov 4, 2009, 1:55:10 PM11/4/09
to
On 10/26/09 13:49, Jens M�ller wrote:
> PDF unter
> http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/10/26/bayvgh-gegen-radwegbenutzungspflicht/
>
> Gerade habe ich das Urteil des 11. Senats des Bayerischen
> Verwaltungsgerichtshofs vom 11. August 2009 - 11 B 08.186 - (PDF)
> erhalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskr�ftig.

Dazu jetzt der ADFC:
http://www1.adfc.de/Metanavigation/Presse/Pressemitteilungen/Radfahren-auf-der-Fahrbahn-ist-der-Regelfall

Ulli Horlacher

unread,
Nov 4, 2009, 3:53:01 PM11/4/09
to
Jens M�ller <usenet-...@tessarakt.de> wrote:

> http://www1.adfc.de/Metanavigation/Presse/Pressemitteilungen/Radfahren-auf-der-Fahrbahn-ist-der-Regelfall

Was weiterhin nichts dran aendert, dass man gegen jede einzelne
Radwegpflicht klagen muss. Das hat so was mit Windmuehlen an sich...

Zudem hat man als Klaeger noch das volle Kostenrisiko, dem Gegner ist es
ja egal, da zahlts ja die Staatskasse.


--
+ Ulli Horlacher + fram...@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +

Frank Bokelmann

unread,
Nov 5, 2009, 2:35:56 PM11/5/09
to
On 4 Nov., 19:55, Jens Müller <usenet-03-2...@tessarakt.de> wrote:
> On 10/26/09 13:49, Jens Müller wrote:
>
> > PDF unter
> >http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/10/26/bayvgh-gegen-radwegbenutzu...

>
> > Gerade habe ich das Urteil des 11. Senats des Bayerischen
> > Verwaltungsgerichtshofs vom 11. August 2009 - 11 B 08.186 - (PDF)
> > erhalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
>
> Dazu jetzt der ADFC:http://www1.adfc.de/Metanavigation/Presse/Pressemitteilungen/Radfahre...

Also eigentlich war der ADFC-Bundesverband bisher eher gegen solche
Klagen, weil sie das Klima vergiften könnten. Gegen Benutzungsplicht
sein ist erlaubt, entsprechend handeln ist nicht so gut. Der
Landesverband Hamburg hat seine Musterklagen damals auch in den
eigenen Reihen begründen müssen. Meine Meinung war und ist: Recht
haben reicht nicht, Recht bekommen ist besser. Wenn man Rechte, die
man eh' schon hat, Rathaus für Rathaus noch einmal "erbittet", macht
man sich lächerlich. Der Bundesverband sah darin aber wohl eher
Überzeugungsarbeit, die der Sache mehr dient, weil sie länger wirkt.
So darf man das auch sehen. Umso erstaunlicher ist es für mich, wenn
der ADFC hinterher eine solche Pressemitteilung schreibt.

Gruß

Frank

Frank Bokelmann

unread,
Nov 5, 2009, 2:39:08 PM11/5/09
to
On 4 Nov., 21:53, Ulli Horlacher <frams...@tandem-fahren.de> wrote:
> Jens Müller <usenet-03-2...@tessarakt.de> wrote:
> >http://www1.adfc.de/Metanavigation/Presse/Pressemitteilungen/Radfahre...

>
> Was weiterhin nichts dran aendert, dass man gegen jede einzelne
> Radwegpflicht klagen muss. Das hat so was mit Windmuehlen an sich...
>
> Zudem hat man als Klaeger noch das volle Kostenrisiko, dem Gegner ist es
> ja egal, da zahlts ja die Staatskasse.
>
Das stimmt so nicht. Oft sind die Rechtsanwaltskosten das Teuere -
und das zahlt der Verlierer. Kleine Gemeinden müssen zudem oft selbst
einen Rechtsanwalt bemühen und müssen das nach der verlorenen Schlacht
mit einem Nachtragshaushalt wuppen. Das fehlt dann beim Kindergarten.
Aber ratet mal, wer dann schuld ist ...

Gruß

Frank

Claus Färber

unread,
Nov 8, 2009, 4:59:00 PM11/8/09
to
Jens M�ller <usenet-...@tessarakt.de> schrieb/wrote:
> Die VwV-StVO kann sicher nicht die Stra�engesetze der L�nder f�r die
> Stra�enbeh�rden der L�nder verbindlich auslegen. Und mit dem Vollzug
> der StVO hat das auch nichts zu tun. Sieh es als obiter dictum ...

Nat�rlich kann die VwV-StVO (mehr oder weniger verbindlich) regeln, dass
zB Zeichen 254 aus Gr�nden der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs nur
dann angeordnet werden darf, wenn die Stra�e nicht (auch) f�r Radfahrer
gewidmet ist. Die Frage, wann ich Zeichen aus der StVO aufstellen darf,
ist doch selbstverst�ndlich eine Frage des Vollzugs der StVO und keine
Frage der Auslegung der Stra�engesetze.

Obiter dictum ist erst der Hinweis auf die m�gliche Teileinziehung, wenn
eine StVB meint, unbedingt eine Verkehrsart ausschlie�en zu m�ssen.

Claus

Jens Müller

unread,
Nov 12, 2009, 12:45:04 PM11/12/09
to

Jens Müller

unread,
Nov 12, 2009, 6:27:02 PM11/12/09
to
Am 10/26/09 13:49, schrieb Jens M�ller:
> PDF unter
> http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/10/26/bayvgh-gegen-radwegbenutzungspflicht/

>
> Gerade habe ich das Urteil des 11. Senats des Bayerischen
> Verwaltungsgerichtshofs vom 11. August 2009 - 11 B 08.186 - (PDF)
> erhalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskr�ftig.
>

Kommentar in der Mittelbayerischen:

http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=1673&pk=483802



Standpunkte Regensburg
Meldung vom 10.11.2009, 19:31 Uhr
Tr�gerische Sicherheit

Max Sievers

unread,
Nov 13, 2009, 4:18:02 AM11/13/09
to
Jens Müller wrote:

> Kommentar in der Mittelbayerischen:
>
> http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=1673&pk=483802
>
> Standpunkte Regensburg
> Meldung vom 10.11.2009, 19:31 Uhr
> Trügerische Sicherheit

Der Idiot weiß nicht, was Straßenverkehr ist.

Jens Müller

unread,
Nov 13, 2009, 4:32:25 AM11/13/09
to
On 26.10.2009 13:49, Jens M�ller wrote:
> PDF unter
> http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/10/26/bayvgh-gegen-radwegbenutzungspflicht/
>
> Gerade habe ich das Urteil des 11. Senats des Bayerischen
> Verwaltungsgerichtshofs vom 11. August 2009 - 11 B 08.186 - (PDF)
> erhalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskr�ftig.
>

http://www.fuerther-nachrichten.de/artikel.asp?art=1121485&kat=27

"F�RTH � Radler werden gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer. Nur noch
ausnahmsweise d�rfen Kommunen nach einem Urteil des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofes Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen.
F�rth tr�gt dieser Vorgabe bereits weitgehend Rechnung."


Stimmt das?

Udo Helmreich

unread,
Nov 13, 2009, 9:23:33 AM11/13/09
to
On 13 Nov., 10:32, Jens Müller <usenet-03-2...@tessarakt.de> wrote:

> On 26.10.2009 13:49, Jens Müller wrote:
>
> > PDF unter
> >http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/10/26/bayvgh-gegen-radwegbenutzu...
>
> > Gerade habe ich das Urteil des 11. Senats des Bayerischen
> > Verwaltungsgerichtshofs vom 11. August 2009 - 11 B 08.186 - (PDF)
> > erhalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
>
> http://www.fuerther-nachrichten.de/artikel.asp?art=1121485&kat=27
>
> "FÜRTH – Radler werden gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer. Nur noch
> ausnahmsweise dürfen Kommunen nach einem Urteil des Bayerischen

> Verwaltungsgerichtshofes Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen.
> Fürth trägt dieser Vorgabe bereits weitgehend Rechnung."
>
> Stimmt das?


Schön wärs, aber das ist vollkommen lächerlich!

Fürth strotzt nur so vor benutzungspflichtigen Radwegen - zum Teil
übelste Sorte.

Nichtsdestotrotz bin ich gerade dabei, sämtliche Städte und Gemeinden
in meiner Nähe auf das Urteil aufmerksam zu machen,
mit der Bitte die geltende Rechtslage doch endlich umzusetzen.

Fürth steht dabei ganz oben auf meiner Liste!

Jens Müller

unread,
Nov 13, 2009, 6:18:06 PM11/13/09
to
Am 10/26/09 13:49, schrieb Jens M�ller:
> PDF unter
> http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/10/26/bayvgh-gegen-radwegbenutzungspflicht/
>

> Gerade habe ich das Urteil des 11. Senats des Bayerischen
> Verwaltungsgerichtshofs vom 11. August 2009 - 11 B 08.186 - (PDF)
> erhalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskr�ftig.

Rheinstetten aktuell:

"Lokale Agenda 21 � Arbeitskreis Verkehr

ADFC-Mitglied erwirkt Grundsatzurteil - Radfahren auf der Fahrbahn ist
der Regelfall
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil
die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer
gest�rkt und best�tigt, dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn
fahren d�rfen und St�dte und Gemeinden nur im Ausnahmefall Radwege als
benutzungspflichtig kennzeichnen d�rfen. Der Kl�ger, der �rtliche
Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), setzte sich
mit Unterst�tzung des ADFC Bayern in zweiter Instanz gegen die Stadt
Regensburg durch, die nun zwei gemeinsame Geh- und Radwege von der
Benutzungspflicht befreien muss. Im konkreten Fall hatte die
Stadtverwaltung einseitige gemeinsame Geh- und Radwege neben der Stra�e
eingerichtet und durch blaue Schilder f�r beide Fahrtrichtungen eine
Benutzungspflicht angeordnet. Die Zweirichtungswege f�hrten durch
Tempo-30-Zonen und au�erorts entlang von Stra�en mit einer
H�chstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Benutzungspflicht begr�ndete die
Stadt mit Sicherheitserw�gungen.
Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und stellte klar,
dass Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden
d�rfen, wenn aufgrund besonderer �rtlicher Verh�ltnisse eine erheblich
erh�hte Gef�hrdung f�r die Verkehrsteilnehmer besteht (� 45 Absatz 9 der
Stra�enverkehrsordnung). Dem Arbeitskreis wurde berichtet, dass ein
Autofahrer in der R�merstra�e einem Radfahrer aus dem Autofenster
herausgerufen hat: �Des isch e Schdro� und koi Radweg�.
N�chstes �ffentliches Treffen ist am Montag 7.12. ab 20 Uhr im Zentrum
R�sselsbr�nnle Rappenw�rthstra�e 39 Erdgescho� Raum 02.
Ihre Mitteilung an den Arbeitskreis Briefkasten beim Stadthaus oder
ak-ve...@rheinstetten.de"

Markus Schaub

unread,
Nov 15, 2009, 8:14:01 AM11/15/09
to
Jens Mᅵller schrieb:

> On 26.10.2009 13:49, Jens Mᅵller wrote:
>> PDF unter
>> http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/10/26/bayvgh-gegen-radwegbenutzungspflicht/
>>
>> Gerade habe ich das Urteil des 11. Senats des Bayerischen
>> Verwaltungsgerichtshofs vom 11. August 2009 - 11 B 08.186 - (PDF)
>> erhalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskrᅵftig.
>
> http://www.fuerther-nachrichten.de/artikel.asp?art=1121485&kat=27
>
> "FᅵRTH ? Radler werden gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer. Nur noch
> ausnahmsweise dᅵrfen Kommunen nach einem Urteil des Bayerischen

> Verwaltungsgerichtshofes Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen.
> Fᅵrth trᅵgt dieser Vorgabe bereits weitgehend Rechnung."
>
> Stimmt das?

Nein.

Das schlimmste ist weg, das waren aber grᅵᅵtenteils viel zu schmale Wege auf
irgendwelchen Nebenstraᅵen. An wichtigeren Straᅵen ist nach wie vor Z.240 die
Regel z. B.
* Nᅵrnberger Str. (erst vor wenigen Jahren neu angelegt)
* Flᅵᅵaustraᅵe
* Wᅵrzburgerstr., Kapellenstr.
Das sind so im wesentlich die Straᅵen, die man fᅵhrt, wenn man in die Stadt oder
durch die Stadt wil.
Auf der Erlanger Str. gibt es seit kurzem eine Fahrspur plus Radstreifen, statt
zwei Fahrspuren. Auch das ist keine Verbesserung.
Im Landkreis ist es allerding schlimmer.

Markus

Udo Helmreich

unread,
Nov 15, 2009, 2:40:56 PM11/15/09
to
On 15 Nov., 14:14, Markus Schaub <use...@markus-schaub.de> wrote:
> Jens Müller schrieb:

>
>
>
> > On 26.10.2009 13:49, Jens Müller wrote:
> >> PDF unter
> >>http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/10/26/bayvgh-gegen-radwegbenutzu...
>
> >> Gerade habe ich das Urteil des 11. Senats des Bayerischen
> >> Verwaltungsgerichtshofs vom 11. August 2009 - 11 B 08.186 - (PDF)
> >> erhalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
>
> >http://www.fuerther-nachrichten.de/artikel.asp?art=1121485&kat=27
>
> > "FÜRTH ? Radler werden gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer. Nur noch
> > ausnahmsweise dürfen Kommunen nach einem Urteil des Bayerischen

> > Verwaltungsgerichtshofes Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen.
> > Fürth trägt dieser Vorgabe bereits weitgehend Rechnung."
>
> > Stimmt das?
>
> Nein.
>
> Das schlimmste ist weg, das waren aber größtenteils viel zu schmale Wege auf
> irgendwelchen Nebenstraßen. An wichtigeren Straßen ist nach wie vor Z.240 die
> Regel z. B.
>  * Nürnberger Str. (erst vor wenigen Jahren neu angelegt)
>  * Flößaustraße
>  * Würzburgerstr., Kapellenstr.
> Das sind so im wesentlich die Straßen, die man fährt, wenn man in die Stadt oder

> durch die Stadt wil.
> Auf der Erlanger Str. gibt es seit kurzem eine Fahrspur plus Radstreifen, statt
> zwei Fahrspuren. Auch das ist keine Verbesserung.
> Im Landkreis ist es allerding schlimmer.
>
> Markus

Nicht zu vergessen die Heilstättenstrasse - Breslauer Strasse - erst
Radstreifen, dann an der Kreuzung Europakanal verschränkt über die
Fußgängerampel, dann wieder Radstreifen über die Brücke, danach -
Vollbremsung nötig- um200 m neben der Fahrbahn geführt zu werden um
dann an der Einmündung Hardenbergstrasse ohne Fahrbahnrückführung zu
enden.

Und ganz neu: Die Benutzungspflicht in der Ritterstrasse - endet dann
vor der Bahnunterführung - das einfädeln ist schön gefährlich- aber
der Fußweg in der Unterführung hat ja schließlich ein Zusatzschild
"Fahrrad frei".

Der stv. ADFC Vorsitzende und die Fahrradbeauftragte fahren wohl nicht
so viel Fahrrad - oder eben lieber auf freigegebenen Fußwegen.

Thomas Bensler

unread,
Nov 16, 2009, 6:56:15 AM11/16/09
to
Jens M�ller schrieb:

> Gerade habe ich das Urteil des 11. Senats des Bayerischen
> Verwaltungsgerichtshofs vom 11. August 2009 - 11 B 08.186 - (PDF)
> erhalten.

Ich lebe und fahre ganz �berwiegend in Brandenburg/Berlin Rad. N�tzt mir
dieses Urteil im Kampf gegen die hiesigen Benutzungspflichten etwas?

Tho"Justizlaie"mas.
--
Aber warum mit der Zwille auf Spatzen schiessen, wenn du die Haubitze
hast, mit ihr umgehen kannst und damit auch besser triffst?
[H. Holbein in de.rec.fahrrad]

Christoph Maercker

unread,
Nov 16, 2009, 11:18:38 AM11/16/09
to
Thomas Bensler wrote:
> Ich lebe und fahre ganz �berwiegend in Brandenburg/Berlin Rad. N�tzt mir
> dieses Urteil im Kampf gegen die hiesigen Benutzungspflichten etwas?

Die Klarstellung Fahrbahn=Normalfall und Radweg=Ausnahme ist
allgemeing�ltig. Die StVO gilt nicht nur in Regensburg. ;-)
Es wurde nur gerichtlich best�tigt, was ohnehin dort nachzulesen steht
und damit der Auslegungsspielraum f�r Verkehrt-Beh�rden eingeschr�nkt.
--


CU Christoph Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER!

Christoph Maercker

unread,
Nov 16, 2009, 11:26:49 AM11/16/09
to
Claus F�rber wrote:
> Wieso war das "wohl kaum Absicht"? Laut Bundesverkehrsministerium sollte
> doch die RWBP 1998 auf ein Mindestma� reduziert werden.

1997 wurden erstmalig �berhaupt Kritierien festgelegt, wann Radwege
benutzungspflichtig sein d�rfen. Der "Normalfall Fahrbahn" und daraus
folgend die Ausnahme Radweg ergaben sich vor allem aus der damaligen
Formulierung der VwV-StVO, neben der Priorit�tenfolge in � 2 StVO
nat�rlich. � 39 und 45 spielen "nur" insofern eine Rolle, als sie
allgemeine Forderungen zur Minimierung des Schilderwaldes enthalten.
Dass Radwegzwang zugleich Fahrbahnverbot bedeutet, hatte der Gesetzgeber
seienrzeit wahrscheinlich gar nicht im Blick, sondern eher "echte"
Fahrverbote durch VZ250..260. Deshalb das Gejammer des Herrn Bouska.

>> Die Auslegung des Begriffes der "Ordnung" des Verkehrs scheint mir
>> auch revisionsw�rdig.

ACK, er gilt auch f�r Radverkehr!

> Sicherheit = Rechtsg�ter des Einzelnen, Einhaltung der Rechtsordnung,
> Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates.
>
> Nein, "freie Fahrt" ist kein Rechtsgut.

Jedenfalls nicht ausschlie�lich f�r Kfz.

Christoph Maercker

unread,
Nov 16, 2009, 11:48:56 AM11/16/09
to
Ingo Keck wrote:
> Du mu�t bedenken wir sind hier in Bayern. Ich warte schon drauf da� die
> S�ddeutsche Gift und Galle gegen diese Entscheidung spuckt.

Da muss sich die S�ddeutsche aber ranhalten, in Sachsen-Anhalt resp.
Volksstimme Magdeburg ist das Thema l�ngst durch, erstaunlicherweise
v�llig ohne gallige Kommentare oder Formulierungen.

Christoph Maercker

unread,
Nov 16, 2009, 11:54:11 AM11/16/09
to
Ulli Horlacher wrote:
> Was weiterhin nichts dran aendert, dass man gegen jede einzelne
> Radwegpflicht klagen muss. Das hat so was mit Windmuehlen an sich...

Im Grunde steht in dem Urteil ja absolut nichts Neues. Es wird nur
best�tigt, dass die Beh�rden seit Jaahren gegen geltendes Recht versto�en.

> Zudem hat man als Klaeger noch das volle Kostenrisiko, dem Gegner ist es
> ja egal, da zahlts ja die Staatskasse.

Bei den Beh�rden ist nicht das Geld entscheidend, sondern der Aufwand,
den sie mit Widerspr�chen und Verfahren haben. Wenn die �rmelschoner
raffen, dass sie sich durch simples Abschrauben einiger Verkehrsschilder
jede Menge �rger und Arbeit ersparen, k�nnte sich durchaus ein
Lerneffekt einstellen. Nach einigen erfolgreichen Widerspr�chen gen�gt
es dann evtl. schon, eine "Wunschliste" bei der Beh�rde einzureichen. ;-)

Andreas Randolf

unread,
Nov 16, 2009, 3:20:07 PM11/16/09
to
"Christoph Maercker" <cm-spa...@gmx.net> schrieb

> Wenn die �rmelschoner raffen, dass sie sich durch simples Abschrauben
> einiger Verkehrsschilder jede Menge �rger und Arbeit ersparen

Auch nicht benutzungspflichtige Radwege m�ssen sicher sein!

Gru�
Andreas


Christoph Maercker

unread,
Nov 17, 2009, 6:57:14 AM11/17/09
to
Andreas Randolf wrote:
> Auch nicht benutzungspflichtige Radwege mᅵssen sicher sein!

Ja und? Dafᅵr genᅵgt elementare Verkehrssicherung. Wenn sie natᅵrlich
weiterhin wollen, dass mᅵglichst alle Radfahrer langfristig Radwege
benutzen, sollten selbige in wenigstens gleicher Qualitᅵt ausgefᅵhrt
sein wie die zugehᅵrigen Fahrbahnen.

Ingo Keck

unread,
Nov 17, 2009, 3:08:33 PM11/17/09
to
Christoph Maercker <cm-spa...@gmx.net> wrote:

> Ingo Keck wrote:
> > Du mu�t bedenken wir sind hier in Bayern. Ich warte schon drauf da� die
> > S�ddeutsche Gift und Galle gegen diese Entscheidung spuckt.
>
> Da muss sich die S�ddeutsche aber ranhalten, in Sachsen-Anhalt resp.
> Volksstimme Magdeburg ist das Thema l�ngst durch, erstaunlicherweise
> v�llig ohne gallige Kommentare oder Formulierungen.

Vermutlich haben sie es zu Gunsten von
<http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/215/494550/text/>
("Verkehrsrisiko Radfahrer - Jeder zweite Fahrradfahrer gef�hrdet
regelm��ig sich und andere: Fast die H�lfte der Radler f�hrt im Dunkeln
ohne Licht.) zur�ckgestellt.

Ingo.

Jens Müller

unread,
Nov 22, 2009, 2:50:09 PM11/22/09
to

Gerald Eíscher

unread,
Nov 23, 2009, 7:33:13 AM11/23/09
to
Am 22.11.2009 20:50 Uhr schrieb Jens Mᅵller:
>
> Weitere Meldung:
>
> http://www.criticalmass.at/forum/topic/ig-fahrrad-recht-des-fahrrads-auf-fahrbahn

Dies lᅵsst ja auch fᅵr ᅵsterreich Hoffnung aufkeimen.

--
Gerald

| FAQ zu de.rec.fahrrad: http://0x1a.de/rec/fahrrad/ |
| Wiki von de.rec.fahrrad: http://de-rec-fahrrad.de |

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Jens Müller

unread,
Nov 26, 2009, 2:48:26 PM11/26/09
to
Am 11/26/09 20:23, schrieb Volker Holsten:
> X-No-Archive: yes
>
> On 13 Nov., 15:23, Udo Helmreich <u.helmre...@gmx.de> wrote:
>
>
>> > Nichtsdestotrotz bin ich gerade dabei, s�mtliche St�dte und Gemeinden
>> > in meiner N�he auf das Urteil aufmerksam zu machen,

>> > mit der Bitte die geltende Rechtslage doch endlich umzusetzen.
> Na, dann versuch's mal bei der StVB Neumarkt, die hat es n�tig:
> www.nm-online.de/artikel.asp?art=1129686&kat=16

Das verdient einen eigenen Thread ...

"NEUMARKT - �Dann sollen sie doch auf der Stra�e fahren, aber sich dann
nicht beschweren, wenn einer totgefahren wird�, z�rnt Erwin M�rz, Leiter
der Verkehrsbeh�rde am Landratsamt. Der sonst so ruhige Mann sch�umt,
wenn er auf die Forderung des ADFC angesprochen wird, die
Benutzungspflicht auf Radwegen zu gro�en Teilen aufzuheben oder zu
�berpr�fen."

Robert Bar

unread,
Nov 26, 2009, 5:37:06 PM11/26/09
to
Jens Müller schrieb:

> Am 11/26/09 20:23, schrieb Volker Holsten:
>> On 13 Nov., 15:23, Udo Helmreich <u.helmre...@gmx.de> wrote:
>>>> Nichtsdestotrotz bin ich gerade dabei, sämtliche Städte und Gemeinden
>>>> in meiner Nähe auf das Urteil aufmerksam zu machen,

>>>> mit der Bitte die geltende Rechtslage doch endlich umzusetzen.
>> Na, dann versuch's mal bei der StVB Neumarkt, die hat es nötig:

>> www.nm-online.de/artikel.asp?art=1129686&kat=16
>
> Das verdient einen eigenen Thread ...

ACK.

> "NEUMARKT - «Dann sollen sie doch auf der Straße fahren, aber sich dann
> nicht beschweren, wenn einer totgefahren wird», zürnt Erwin März. ...

und weiter unten im Text

| Bisher hat März keine Anweisung, das (...) Radwegenetz im Landkreis
| auf den Prüfstand zu stellen. Zum einen, weil (...), zum zweiten,
| weil auch der Einführungserlass des Innenministeriums in Bezug auf die
| Reform der Straßenverkehrsordnung noch auf sich warten lässt. "Und ich
| hoffe, das bleibt auch so. ..."

Der Amt-Mann spricht ein großes Wort gelassen aus - oder plaudert er da
nur aus irgendeinem Nähkästchen?

Angesichts dessen, was nach der Novellierung anno 1997 passierte bzw.
eben *nicht* passierte, obwohl es wegen der geänderten Verordnungslage
hätte passieren müssen, liegt die Vermutung ja nahe.

Ulli Horlacher

unread,
Nov 26, 2009, 5:45:42 PM11/26/09
to
Jens M�ller <usenet-...@tessarakt.de> wrote:


> "NEUMARKT - �Dann sollen sie doch auf der Stra�e fahren, aber sich dann
> nicht beschweren, wenn einer totgefahren wird�, z�rnt Erwin M�rz, Leiter
> der Verkehrsbeh�rde am Landratsamt.

Fairer Deal.

Kann man ihn drauf festnageln? Immerhin ist das SEIN Angebot.

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Tichon Popp

unread,
Nov 27, 2009, 8:35:39 AM11/27/09
to
Klaus Mueller schrieb:
> Volker Holsten <v...@salzhausen.de> wrote:
>
>> X-No-Archive: yes

>>
>> On 13 Nov., 15:23, Udo Helmreich <u.helmre...@gmx.de> wrote:
>>
>>
>>> Nichtsdestotrotz bin ich gerade dabei, s�mtliche St�dte und Gemeinden
>>> in meiner N�he auf das Urteil aufmerksam zu machen,

>>> mit der Bitte die geltende Rechtslage doch endlich umzusetzen.
>> Na, dann versuch's mal bei der StVB Neumarkt, die hat es n�tig:
>> www.nm-online.de/artikel.asp?art=1129686&kat=16
>
> Dieser Herr M�rz ist offenbar ein klassischer Sesselfurzer, der fr�h in
> den Fr�hst�ckssessel, dann in den Autosessel, dann in den Beamtensessel,
> dann wieder in den Autosessel und zum Abschluss in den Fernsehsessel
> furzt.

In der Aufz�hlung fe lt noch der morgendliche Substanz- bzw. Festfurz in
den Porzellansessel.

Message has been deleted

Norbert aus Kiel

unread,
Nov 27, 2009, 1:09:21 PM11/27/09
to
> "NEUMARKT - «Dann sollen sie doch auf der Straße fahren, aber sich dann
> nicht beschweren, wenn einer totgefahren wird», zürnt Erwin März, Leiter
> der Verkehrsbehörde am Landratsamt. Der sonst so ruhige Mann schäumt,

> wenn er auf die Forderung des ADFC angesprochen wird, die
> Benutzungspflicht auf Radwegen zu großen Teilen aufzuheben oder zu
> überprüfen."
auch schön sein Satz:
"... für deren kontinuierliche Erweiterung der Landkreis Millionen ausgibt, ..."
Meinte er diese Summe weltweit?

Claus Färber

unread,
Nov 29, 2009, 6:08:00 AM11/29/09
to
Claus F�rber <usene...@cfaerber.name> schrieb/wrote:
> Ordnung = ungeschriebene Regeln, deren Einhaltung im Interesse des
> geordneten Zusammenlebens unerl�sslich ist.

> F�r letzteres bleibt heutzutage kaum noch Raum, da es in den meisten
> Bereichen geschriebene Regeln -- f�r die "Sortierung" des Verkehrs gibt
> es zum Beispiel � 2 Abs. 4 StVO.

Ich muss das leider revidieren, nachdem ich noch einmal � 6 StVG (die
Erm�chtigungsgrundlage f�r die StVO gelesen habe): Die Leichtigkeit des
Verkehrs geh�rt laut Auffassung des Gesetzgebers wohl doch zur
"Ordnung", andernfalls w�rden folgende Formulierungen so keinen Sinn
ergeben:

"...
3. die sonstigen zur Erhaltung der Sicherheit und Ordnung auf den
�ffentlichen Stra�en ... erforderlichen Ma�nahmen �ber den
Stra�enverkehr, und zwar hierzu unter anderem
...
g) �ber das Verbot von Werbung ... soeit sie geeignet sind, ... die
Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer in einer die Sicherheit des
Verkehrs gef�hrdenden Weise abzulenken oder die Leichtigkeit des
Verkehrs zu beeintr�chtigen,
..."

Allerdings muss die Ma�nahme trotzdem der "Leichtigkeit" des Verkehrs
dienen, nicht blo� einer "Sortierung" als Selbstzweck.

Claus

HC Ahlmann

unread,
Nov 29, 2009, 4:42:19 PM11/29/09
to
Claus F�rber <usene...@cfaerber.name> wrote:

> Ich muss das leider revidieren, nachdem ich noch einmal � 6 StVG (die
> Erm�chtigungsgrundlage f�r die StVO gelesen habe): Die Leichtigkeit des
> Verkehrs geh�rt laut Auffassung des Gesetzgebers wohl doch zur
> "Ordnung", andernfalls w�rden folgende Formulierungen so keinen Sinn
> ergeben:

Die Sicherheit wird stets vor der Ordnung genannt; damit kann schwerlich
begr�ndet werden, mehr Ordnung zulasten der Sicherheit von
Verkehrsteilnehmern zu schaffen.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, T�rnberichte

Frank Bokelmann

unread,
Nov 30, 2009, 4:28:27 PM11/30/09
to
On 29 Nov., 22:42, hc.ahlm...@gmx.de (HC Ahlmann) wrote:

> Claus Färber <usenet2...@cfaerber.name> wrote:
> > Ich muss das leider revidieren, nachdem ich noch einmal § 6 StVG (die
> > Ermächtigungsgrundlage für die StVO gelesen habe): Die Leichtigkeit des
> > Verkehrs gehört laut Auffassung des Gesetzgebers wohl doch zur  
> > "Ordnung", andernfalls würden folgende Formulierungen so keinen Sinn

> > ergeben:
>
> Die Sicherheit wird stets vor der Ordnung genannt; damit kann schwerlich
> begründet werden, mehr Ordnung zulasten der Sicherheit von
> Verkehrsteilnehmern zu schaffen.

Moin,

das VG Berlin hat es ganz einfach aufgeschrieben:

"Der Leichtigkeit des (motorisierten) Verkehrs darf gegenüber der
Sicherheit von Radfahrern kein Vorrang eingeräumt werden."

http://www.critical-mass-hamburg.de/VG11A60603.htm

Besser kann man es nicht schreiben.

Es ging um einen gefährlichen Radweg (alle paar Tage ein Unfall auf
dem Radweg, jede Woche ein schwerer und das in einem kaum zwei
Kilometer langen Abschnitt einer vierstreifigen Straße - das hat die
Beklagte selbst mit den Akten ans Gericht geschickt) und der ist nun
nicht mehr benutzungspflichtig (trotz hoher Verkehrsbelastung), weil
die StVB sich u.a. nicht dazu entschließen konnte, die Parkplätze
direkt neben dem Radweg wegzuordnen.

Gruß

Frank

Thomas Schlueter

unread,
Dec 1, 2009, 3:33:30 AM12/1/09
to
Am Mon, 30 Nov 2009 hat Frank Bokelmann geschrieben:
>
> Es ging um einen gefᅵhrlichen Radweg [...]
> Das hat die

> Beklagte selbst mit den Akten ans Gericht geschickt) und
> der ist nun nicht mehr benutzungspflichtig (trotz hoher
> Verkehrsbelastung),

Sowas gehᅵrt doch IMO schleunigst fᅵr den Radverkehr ganz
gesperrt, wenn man schon nicht umbauen will.

Kennt jemand eigentlich die weitere Entwicklung auf der
Strecke?

- Wie verhalten sich die Radfahrer heute?
- Hat sich die Unfallbilanz auf dem Weg geᅵndert?
- Gab es seitdem Fahrbahnunfᅵlle mit Radfahrerbeteiligung
(wohl kaum, weil sicherlich der erste leichte Kratzer den
Vorwand geliefert hᅵtte, die Schilder sofort wieder
aufzuhᅵngen?)
- Hat sich die Haftungsverteilung bei Radwegunfᅵllen seit
der Entschilderung geᅵndert (Stichwort "angebliche Nicht-
Erkennbarkeit von 'anderen' Radwegen")?

Tom


Jens Müller

unread,
Jan 20, 2010, 11:47:11 AM1/20/10
to
Am 22.11.2009 20:50, schrieb Jens M�ller:
>>> Gerade habe ich das Urteil des 11. Senats des Bayerischen
>>> Verwaltungsgerichtshofs vom 11. August 2009 - 11 B 08.186 - (PDF)
>>> erhalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskr�ftig.

Jetzt auch in DAR, laut
http://www1.adac.de/images/DAR%202010%2C%20Heft%201%20Inhaltsverzeichnis_tcm8-29548.pdf

Dazu zwei Anmerkungen von Rebler und Kettler. Hat das schon jemand?

Jens Müller

unread,
Jan 21, 2010, 6:19:23 PM1/21/10
to

Georg Anton

unread,
Jan 22, 2010, 4:12:03 AM1/22/10
to
On 22 Jan., 00:19, Jens Müller <usenet-03-2...@tessarakt.de> wrote:

> Am 20.01.2010 17:47, schrieb Jens Müller:
>
> > Jetzt auch in DAR, laut
> >http://www1.adac.de/images/DAR%202010%2C%20Heft%201%20Inhaltsverzeich...

>
> > Dazu zwei Anmerkungen von Rebler und Kettler. Hat das schon jemand?
>
> Dazu:http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/radwegbenutzungspflicht-rebler-un...

Toll, wie Du das pflegst!

Wenn ich denn Kommentar zu REBLER richtig verstehe, meint er, die RWBP
würde ein vekehrsrechtlicher Ausdruck einer Widmung sein. Hat die
Stadt damit aber doch gar nicht argumentiert. Könnten die Städte dem
aber folgen, wäre das aber arg fies. Die Anordnung wird dann ja mit
der WIDMUNG gültig und die muss man erst mal einmal mitbekommen.

Gibt es solche Widmungen eigentlich? Gibt das Baurecht (oder welches
Recht auch immer) eine solche Priveligierung her? Was ist eigentlich
aus dem Versuch einer Stadt (ich glaube es war Freiburg) geworden
Fahrradparken per Widmung zu verbieten?

Gruß,
Georg

Andreas Randolf

unread,
Jan 22, 2010, 5:19:18 AM1/22/10
to
"Georg Anton" <espres...@googlemail.com> schrieb

> Wenn ich denn Kommentar zu REBLER richtig verstehe, meint er,

> die RWBP w�rde ein vekehrsrechtlicher Ausdruck einer Widmung sein.

Dem spricht entgegen, dass es erstens Ausnahmen von der RWBP
f�r Dreispurer und FGahrr�der mit Anh�nger gibt und das
zweitens die Anordnung der Zeichen 237/240/241 nur aus
Sicherheitsgr�nden geboten ist.

Gru�
Andreas


Jens Müller

unread,
Jan 22, 2010, 5:35:18 AM1/22/10
to
Am 22.01.2010 10:12, schrieb Georg Anton:
> Wenn ich denn Kommentar zu REBLER richtig verstehe, meint er, die RWBP
> w�rde ein vekehrsrechtlicher Ausdruck einer Widmung sein. Hat die

> Stadt damit aber doch gar nicht argumentiert.

Mir w�re auch neu, da� da die Stra�e eingeschr�nkt gewidmet wurde oder
nach dem Bau des Radweges ein Teileinziehungsverfahren durchgef�hrt
worden w�re.

Georg Anton

unread,
Jan 22, 2010, 6:59:58 AM1/22/10
to
Andreas Randolf wrote:
> Georg Anton schrieb

>
> > Wenn ich denn Kommentar zu REBLER richtig verstehe, meint er,
> > die RWBP würde ein vekehrsrechtlicher Ausdruck einer Widmung sein.

>
> Dem spricht entgegen, dass es erstens Ausnahmen von der RWBP
> für Dreispurer und FGahrräder mit Anhänger gibt und das

> zweitens die Anordnung der Zeichen 237/240/241 nur aus
> Sicherheitsgründen geboten ist.

Naja, für eigenständige Rad und Fußwege gilt das aber nicht unbedingt,
oder. In Parks wird mit Z239/237/240/241 durchaus Verkehr beschränkt
um zB die Grünflächenverordnung durchzusetzen. Mit Sicherheit hat das
nicht immer was zu tun, sondern durchaus auch was mit Erholungswert...

Gruß,
Georg

Georg Anton

unread,
Jan 22, 2010, 7:08:47 AM1/22/10
to
Jens Müller wrote:
> Am 22.01.2010 10:12, schrieb Georg Anton:
>
> > Wenn ich denn Kommentar zu REBLER richtig verstehe, meint er, die RWBP
> > w rde ein vekehrsrechtlicher Ausdruck einer Widmung sein. Hat die
> > Stadt damit aber doch gar nicht argumentiert.
>
> Mir wäre auch neu, daß da die Straße eingeschränkt gewidmet wurde oder
> nach dem Bau des Radweges ein Teileinziehungsverfahren durchgeführt
> worden wäre.

Hier vielleicht nicht, aber könnten die Städte sowas nicht machen? Man
könnte dann zwar gegen die Beschilderung klagen, ,üsste aber
eigentlich die Widmung anfechten, die dann durchaus ja schon älter als
ein Jahr sein kann. Ich kann mir vorstellen, dass einige Städte gerne
so einen Weg gehen würden.

Wäre eine verkehrsartenbeschränkte Widmung eigentlich zulässig? Bei
Autobahnen gibts das ja offenbar.

Gruß,
Georg

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