Nein, ich wiege deutlich unter 90 kg.
Nein, offroad wurde das Rad nicht gefahren.
Ja, ich kann nicht zum Kauf dieser Marke raten.
Viele Grüße
Matthias
> Hallo, group,
> Anfang Oktober vergangenen Jahres wurde über dieses Thema ja
> bereits kurz geschrieben, und in einem Nachsatz schilderte ich
> den Rahmenbruch, den ich an meinem Edelweiss R3 feststellen
> musste.
> Nach ca. 1000 km und einer effektiven Nutzungsdauer von
> 6 Monaten brach das Sattelrohr.
Den Schaden innerhalb der 6-Monats-Frist gemeldet?
> Nach einer "Prüfung" von 2 Monaten beschied mir die Fa.
> point-bike, dass sie keine Gewährleistung übernehme,
> da das Rad "unsachgemäß genutzt und überlastet" worden wäre.
Wenn du das wirklich innerhalb 6 Monaten nach Kauf geltend gemacht hast,
liegt die Beweislast beim Verkäufer/Hersteller.[1]
> Also kein Ersatz.
> Ich hatte noch Glück, da das Sattelrohr nicht noch einen Sturz
> o.ä. verursachte.
> Das lasse ich so jedenfalls nicht auf mir sitzen.
Das würde ich auch nicht
> Nein, ich wiege deutlich unter 90 kg.
> Nein, offroad wurde das Rad nicht gefahren.
> Ja, ich kann nicht zum Kauf dieser Marke raten.
>
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
--
Kai
Offenbar liegen bei "edelweiss"-Rädern nach meinen gesammelten
Recherchen auch konstruktive Systemfehler vor, z.B. brechen die
Lenkerschäfte
oberhalb des Steuersatzes oder auch die Sattelstützen.
In diesem Zusammenhang könnte man den Eindruck haben,
bei point-bike (dem Vertrieb des Edelweiss) wisse man von den
Schwächen des Modelljahres 2009, denn u.a. werden für das Modelljahr
2011 entsprechende
konstruktive Verbesserungen versprochen. Beispiel: Der Durchmesser
der Sattelstütze (entsprechend damit des Sattelrohres) wächst von 27,2
mm
auf 31,8 mm.
Nun gilt die Gewaehrleistung natuerlich noch immer 2 Jahre,
lediglich die relativ neue Beweislastumkehr gilt nur fuer die ersten
6 Monate.
Ich wuerde mit dem Anscheinsbeweis "fehlerfreie Fahrradrahmen
brechen nicht nach 7 Monaten normaler Nutzung" auf Gewaehrleistung
pochen. Mal eine Verbraucherzentrale gefragt? Ist halt immer die
Frage, wieviel Aufwand Du treiben willst.
--
MfG/Best regards
helmut springer panta rhei
Grüße, mm
> Danke für deinen Hinweis!
> On 7 Feb., 01:40, Kai Teranski <ka...@o2online.de> wrote:
>> M.Moelle schrieb:
>>
>>> Hallo, group,
>>> Anfang Oktober vergangenen Jahres wurde über dieses Thema ja
>>> bereits kurz geschrieben, und in einem Nachsatz schilderte ich
>>> den Rahmenbruch, den ich an meinem Edelweiss R3 feststellen
>>> musste.
>>> Nach ca. 1000 km und einer effektiven Nutzungsdauer von
>>> 6 Monaten brach das Sattelrohr.
>>
>> Den Schaden innerhalb der 6-Monats-Frist gemeldet?
> Nein, Pech: Der Schaden trat nach 7 Monaten auf, ich hoffte
> daher auf Kulanz-vergeblich. Der point-bike zielt daher
> in seiner Formulierung wohlwissend auf "Gewährleistung" statt
> auf "Garantie". Quelle [1] war mir auch bekannt.
Wie Helmut auch schon schreibt: Die Gewährleistung gilt ja trotzdem für
zwei Jahre, egal was der Hersteller schreibt. Das ist EU-Recht. Es ist nur
nach 6 Monaten an dir, zu beweisen, dass der Mangel schon vorhanden war.
> Offenbar liegen bei "edelweiss"-Rädern nach meinen gesammelten
> Recherchen auch konstruktive Systemfehler vor, z.B. brechen die
> Lenkerschäfte
> oberhalb des Steuersatzes oder auch die Sattelstützen.
> In diesem Zusammenhang könnte man den Eindruck haben,
> bei point-bike (dem Vertrieb des Edelweiss) wisse man von den
> Schwächen des Modelljahres 2009, denn u.a. werden für das Modelljahr
> 2011 entsprechende
> konstruktive Verbesserungen versprochen. Beispiel: Der Durchmesser
> der Sattelstütze (entsprechend damit des Sattelrohres) wächst von 27,2
> mm
> auf 31,8 mm.
Dann sollte es unter Hinweis auf diese anderen Fälle doch möglich sein,
Recht zu bekommen. Wie wäre es, wenn du einen Fahrradsachverständigen
kontaktierst?
--
Kai
Auch eine gute Idee! Schwebt dir jemand konkret vor?
Gab es hierzugroups nicht Rainer? :)
Gruß, Matthias
> On 7 Feb., 15:11, Kai Teranski <ka...@o2online.de> wrote:
>> M.Moelle schrieb:
>>
>>
>>
>>> Danke f�r deinen Hinweis!
>>> On 7 Feb., 01:40, Kai Teranski <ka...@o2online.de> wrote:
>>>> M.Moelle schrieb:
>>
>>>>> Hallo, group,
>>>>> Anfang Oktober vergangenen Jahres wurde �ber dieses Thema ja
>>>>> bereits kurz geschrieben, und in einem Nachsatz schilderte ich
>>>>> den Rahmenbruch, den ich an meinem Edelweiss R3 feststellen
>>>>> musste.
>>>>> Nach ca. 1000 km und einer effektiven Nutzungsdauer von
>>>>> 6 Monaten brach das Sattelrohr.
>>
>>>> Den Schaden innerhalb der 6-Monats-Frist gemeldet?
>>> Nein, Pech: Der Schaden trat nach 7 Monaten auf, ich hoffte
>>> daher auf Kulanz-vergeblich. Der point-bike zielt daher
>>> in seiner Formulierung wohlwissend auf "Gew�hrleistung" statt
>>> auf "Garantie". Quelle [1] war mir auch bekannt.
>>
>> Wie Helmut auch schon schreibt: Die Gew�hrleistung gilt ja trotzdem f�r
>> zwei Jahre, egal was der Hersteller schreibt. Das ist EU-Recht. Es ist nur
>> nach 6 Monaten an dir, zu beweisen, dass der Mangel schon vorhanden war.
>>
>>> Offenbar liegen bei "edelweiss"-R�dern nach meinen gesammelten
>>> Recherchen auch konstruktive Systemfehler vor, z.B. brechen die
>>> Lenkersch�fte
>>> oberhalb des Steuersatzes oder auch die Sattelst�tzen.
>>> In diesem Zusammenhang k�nnte man den Eindruck haben,
>>> bei point-bike (dem Vertrieb des Edelweiss) wisse man von den
>>> Schw�chen des Modelljahres 2009, denn u.a. werden f�r das Modelljahr
>>> 2011 entsprechende
>>> konstruktive Verbesserungen versprochen. Beispiel: Der Durchmesser
>>> der Sattelst�tze (entsprechend damit des Sattelrohres) w�chst von 27,2
>>> mm
>>> auf 31,8 mm.
>>
>> Dann sollte es unter Hinweis auf diese anderen F�lle doch m�glich sein,
>> Recht zu bekommen. Wie w�re es, wenn du einen Fahrradsachverst�ndigen
>> kontaktierst?
>>
>> --
>> Kai
>
> Auch eine gute Idee! Schwebt dir jemand konkret vor?
> Gab es hierzugroups nicht Rainer? :)
Ja, Rainer macht das. Aber der darf AFAIK nur in Hessen arbeiten. Wenn du
also woanders wohnst, musst du Dir den Zust�ndigen woanders suchen.
--
Kai