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Vorschriften für Radfahrer in Norwegen und Schweden?

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Stephan Gerlach

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May 29, 2012, 4:19:36 PM5/29/12
to
Gibt es in mindestens einem der beiden Länder Norwegen und Schweden
Vorschriften, die man als ausländischer Radfahrer unbedingt beachten
sollte? Ich dachte da an Klassiker wie
- Radwegbenutzungspflicht
- Helmpflicht
- Warnwesten- o.ä.-Pflicht.
Oder hängt die jeweilige Pflicht möglicherweise von weiteren Bedingungen
ab, z.B.
- Alter des Fahrers
- innerorts oder außerorts
- von der aktuellen Tageszeit
- Nationalität des Fahrers.

Falls eine der Pflichten existiert: Wie streng wird das kontrolliert?
Und wie wird mit ausländischen Touristen umgegangen, die mögicherweise
sich nicht dran gehalten haben:
- Belehrung in Landessprache
- Belehrung in Englisch
- Bußgeld vor Ort zahlen
- Bußgeldbescheid nach Hause
- mit auf die Wache kommen
- gehen Sie in das Gefängnis
- Abschiebung ins Heimatland.

--
> Eigentlich sollte Brain 1.0 laufen.
gut, dann werde ich mir das morgen mal besorgen...
(...Dialog aus m.p.d.g.w.a.)

Matthias Frank

unread,
May 30, 2012, 1:51:53 AM5/30/12
to
Am 29.05.2012 22:19, schrieb Stephan Gerlach:

> - Abschiebung ins Heimatland.
>

Hast du nicht von den Massenabschiebungen helmloser
Radfahrer aus Schweden gehört? Das ging doch durch
die komplette Presse tstststs

SCNR
Matthias

Marco Gonek

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May 30, 2012, 2:13:37 AM5/30/12
to
On 29 Mai, 22:19, Stephan Gerlach <mam99...@studserv.uni-leipzig.de>
wrote:
> Gibt es in mindestens einem der beiden Länder Norwegen und Schweden
> Vorschriften, die man als ausländischer Radfahrer unbedingt beachten
> sollte?

Woran ich mich aus Windschutzscheibenperspektive erinnere, ist dass
so gut wie alle Tunnel außerorts für Radfahrer gesperrt waren. Da die
Umfahrungen eher umständlich und auch häufig nicht geteert aussahen,
sich andererseits bei der dortigen Strassenführung jede
Überlandstrasse
ständig durch die Felsen bohrt, sollte man das wohl bei den
Zeitplanungen berücksichtigen.
Hab leider keine Ahnung, wie's bzgl. Tunnelnutzung trotz
eindeutigen Verbots aussieht.

Bodo G. Meier

unread,
May 30, 2012, 5:52:52 AM5/30/12
to
Am 29.05.2012 22:19 schrieb Stephan Gerlach:
> Gibt es in mindestens einem der beiden Länder Norwegen und Schweden
> Vorschriften, die man als ausländischer Radfahrer unbedingt beachten
> sollte? Ich dachte da an Klassiker wie
> - Radwegbenutzungspflicht
> - Helmpflicht
> - Warnwesten- o.ä.-Pflicht.

Ich antworte mal für Norwegen:

- es gibt *keine* Radwegbenutzungspflicht. Man darf also immer auf der
Fahrbahn radeln, es sei denn, dies ist z.B. bei "Schnellstrassen"
ausdrücklich durch Beschilderung untersagt.
Trotzdem regen sich Autofaschisten, die es in Norwegen natürlich auch
gibt, über Radfahrer auf der Fahrbahn auf und hupen, schneiden,
drängeln... :-<<

Reagiere darauf mal mit einem Schwall gebrüllter deutscher
Schimpfwörter... ;->>

- radelt man auf einem Radweg, ist man an jeder Strassenkreuzung
automatisch wartepflichtig, d.h. man verliert dort *immer* seine
Vorfahrt, auch wenn der Radweg eine vorfahrtsberechtigte Strasse
begleitet. :-(((
Dies gilt *nicht* für Radstreifen, die auf der Fahrbahn durch eine
Trennlinie abgegrenzt sind. Für diese gelten dieselben Vorfahrtsregeln
wie für die Strasse.

- bereits im Kreisverkehr fahrende Verkehrsteilnehmer haben Vorfahrt vor
solchen, die in den Kreisverkehr einfahren wollen (das ist aber in
Deutschland wohl genau so?)

- man darf auf Fusswegen/Bürgersteigen radeln. Dort ist allerdings
Rücksicht auf Fussgänger usw. zu nehmen, was u.U. Schrittgeschwindigkeit
erforderlich macht.

- radelt man auf Zebrastreifen, hat man *keine* Vorfahrt. Es wird daher
allgemein empfohlen, vor dem Zebrastreifen abzusteigen und das Rad rüber
zu schieben. Damit werden automatisch die Autofahrer wartepflichtig.

- Helmpflicht oder Warnwestenpflich gibt es keine.

- Beleuchtungspflicht nur bei Dunkelheit. D.h. Beleuchtungseinrichtungen
müssen im Hellen nicht mitgeführt werden.
Leider führt diese Regelung zu einer erschreckend hohen Zahl von
/Blindfliegern/, die natürlich auch andere Radler gefährden.

Batterie/Akkubeleuchtung ist für alle Fahrräder zugelassen.
In den durchgehend hellen Monaten Mai, Juni, Juli braucht man in den
nördlichen Landesteilen (so ab Trondheim aufwärts) ggf. gar keine
Beleuchtung. Aber Achtung: in Tunneln (so diese für Radler freigegeben
sind...) ist Beleuchtung doch notwendig!


> Falls eine der Pflichten existiert: Wie streng wird das kontrolliert?
> Und wie wird mit ausländischen Touristen umgegangen, die mögicherweise
> sich nicht dran gehalten haben:

Keine Ahnung, in 13 Jahren wohnhaft in Trondheim hatte ich als
Fussgänger oder Radfahrer nie Kontakt mit der Bullerei.
Aber Bussgelder sind im Verkehr verbreitet, teuer und müssen sofort
beglichen werden. Und danach bedankt man sich mit einem "takk!". :->

Bei Zollkontrollen habe ich meinen deutschen Perso gezückt und auf
englisch um Benachrichtigung der Botschaft gebeten, sollte man mich
konkret eines Vergehens verdächtigen. Das wirkte. :-D

Insgesamt ist mit den Norwegern ganz gut auszukommen.
Im Allgemeinen sind die freundlich, politisch-korrekt weichgespült und
aggressiv gehemmt. Aber Vorsicht bei Hillbillies und Extra-Vorsicht,
wenn Alkohol im Spiel ist! (Nächte Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag!)
Man muss es leider erlebt haben, sonst glaubt man es nicht, wie
ansonsten ruhige, friedliche Menschen dann bar jeglichen Anstands, Moral
und Würde sind.

Gruss,
Bodo


Hauke Fath

unread,
May 30, 2012, 7:59:33 AM5/30/12
to
Bodo G. Meier <bgm...@kabelmail.de> wrote:

> Ich antworte mal für Norwegen:
>
> - es gibt *keine* Radwegbenutzungspflicht. Man darf also immer auf der
> Fahrbahn radeln, es sei denn, dies ist z.B. bei "Schnellstrassen"
> ausdrücklich durch Beschilderung untersagt.

Ich erinnere mich an eine oder zwei mutwillig für Fahrradverkehr
gesperrte Landstraßen, die ich dann mangels Alternativen und ohne
weitere Folgen trotzdem benutzt habe.

> Trotzdem regen sich Autofaschisten, die es in Norwegen natürlich auch
> gibt, über Radfahrer auf der Fahrbahn auf und hupen, schneiden,
> drängeln... :-<<

Ja, sowohl die "Radwege" als auch die Reaktionen der motorisierten
Norweger aufs Nicht-Benutzen waren überraschend... deutsch. Deutlicher
Kontrast zu dänischen und schwedischen Gebräuchen.

Ich habe für mich die These aufgestellt, daß die deutsche Wehrmacht beim
Rückzug ein paar Straßenplaner in Troll-Höhlen versteckt hat, die sich
später unauffällig unters Volk gemischt haben.

hau"Aber sonst war gutes Fahren da oben"ke


--
Now without signature.

Bodo G. Meier

unread,
May 30, 2012, 10:15:56 AM5/30/12
to
Ach was, das war gar nicht nötig.
Bis zu dem /bedauernswerten Zwischenfall/ 1940, als ein gewisser Vidkun
Quisling Hitler darum bat, einverleibt zu werden, war Norwegen trotz
origninär britischer Königin sehr deutschfreundlich und -orientiert.

Vielleicht wurde einfach zu früh an der Weser geübt? ;->
Die halbjüdische(!) Nenn-Tante meiner Frau in Oslo meinte allen Ernstes,
"da hat Ordnung geherrscht und als Frau konnte man gefahrlos auch spät
in der Nacht alleine unterwegs sein."

> hau"Aber sonst war gutes Fahren da oben"ke

Jo, bei nur knapp 5 Mio. Einwohnern kann der Dosenverkehr gar nicht so
dicht sein, vom Grossraum Oslo mal abgesehen. Und selbst dort findet man
relativ leicht stressfreie Wege zum Radfahren - BTDT.

Persönlich würde ich tatsächlich in Erwägung ziehen, bei Langtouren auf
stärker befahrenen Strassen (z.B. von Hell die E14 hoch nach Storlien/
Schweden) eine neongrellgrüne Warnweste anzuziehen. Die Liebe zu dieser
Art von Gimmicks (wie auch dem Fahrradhelm...) wird den Norwegern von
der staatlichen Agitprop
http://www.tryggtrafikk.no/w/Trafikksikkerhet/Sykkel/
eingetrichtert. Man radelt dann quasi unter hoheitlichem Schutz und die
hohen Kosten bei einem Unfall tun ihr übriges. ;->

Gruss,
Bodo

Olaf Schultz

unread,
May 30, 2012, 1:43:39 PM5/30/12
to
Bodo G. Meier wrote:
> Am 30.05.2012 13:59 schrieb Hauke Fath:
>> Bodo G. Meier <bgm...@kabelmail.de> wrote:
>
>> Ja, sowohl die "Radwege" als auch die Reaktionen der motorisierten
>> Norweger aufs Nicht-Benutzen waren überraschend... deutsch. Deutlicher
>> Kontrast zu dänischen und schwedischen Gebräuchen.
>>
>> Ich habe für mich die These aufgestellt, daß die deutsche Wehrmacht beim
>> Rückzug ein paar Straßenplaner in Troll-Höhlen versteckt hat, die sich
>> später unauffällig unters Volk gemischt haben.
>
> Ach was, das war gar nicht nötig.
> Bis zu dem /bedauernswerten Zwischenfall/ 1940, als ein gewisser Vidkun
> Quisling Hitler darum bat, einverleibt zu werden, war Norwegen trotz
> origninär britischer Königin sehr deutschfreundlich und -orientiert.
>
> Vielleicht wurde einfach zu früh an der Weser geübt? ;->
> Die halbjüdische(!) Nenn-Tante meiner Frau in Oslo meinte allen Ernstes,
> "da hat Ordnung geherrscht und als Frau konnte man gefahrlos auch spät
> in der Nacht alleine unterwegs sein."

Äh, War das vor oder nach ,,Das Leben des Brian''

In der Szene mit ,,Komm, Brian, nimm Dir 'n Keks und setzt Dich....''


Olaf

Olaf Schultz

unread,
May 30, 2012, 1:47:56 PM5/30/12
to
Stephan Gerlach wrote:
> Gibt es in mindestens einem der beiden Lï¿œnder Norwegen und Schweden
> Vorschriften, die man als auslï¿œndischer Radfahrer unbedingt beachten
> sollte? Ich dachte da an Klassiker wie
> - Radwegbenutzungspflicht

Wie Bodo schon fï¿œr .no schrieb: Keine..
Aber in der Gegen um Kristiansand sind die Dosisten nicht gut auf
Radfahrer auf der Fahrbahn zu sprechen. Ansonsten findest Du dort aber
auch kaum Radweg (auï¿œer wohl im Raum Oslo). Aber in Oslo (Fï¿œhranleger,
in Richtung Westen raus nach Kongsberg) gibt es dann gute, meist ruhige
, Radrouten).

Was Tunnel angeht:

http://www.cycletourer.co.uk/maps/tunnelmap.shtml

Finnland: AFAIK Helmpflicht, aber nicht sanktioniert.

Olaf

Bodo G. Meier

unread,
May 30, 2012, 5:51:16 PM5/30/12
to
Den Aquaeduct, die Abwasserkanäle, die Strassen, die Bewässerung, die
Bildung, den Wein... ;->>

"Das Leben des Brian" stand in Norwegen 1980 sogar einige Monate lang
auf dem Index und die Leute, die es sehen wollten, sind über die Grenze
nach Schweden gefahren.
Später wurde es dann freigegeben, allerdings zensiert, indem bei einigen
Szenen die Untertitel weggelassen wurden und mit einem Vorspann, der
erklärte, dass es sich bei Brian nicht um Jesus handelt.

Jedesmal, wenn ich das lese, geht's mir wie den Wachen bei Nennung von
/Chwanzus Longus/... :-D))

Gruss,
Bodo

Tomasz Chodnik

unread,
May 31, 2012, 6:09:17 PM5/31/12
to
On 29 Maj, 22:19, Stephan Gerlach <mam99...@studserv.uni-leipzig.de>
wrote:
> Gibt es /../ Vorschriften, die man als ausländischer Radfahrer
> unbedingt beachten sollte?

Gibt es www mit einem pan-europaeischem Vergleich?

Als Pole ich war mal uberrascht bei die deutsche Regeln... so bin ich
hier. In die Zeit Quiz http://www.zeit.de/auto/2012-03/quiz-radfahren
ich kriegte nur 40% :-d

Tom
Message has been deleted

Thomas Rechberger

unread,
Jun 1, 2012, 3:19:10 AM6/1/12
to
Am 30.05.2012 11:52, schrieb Bodo G. Meier:

>
> - bereits im Kreisverkehr fahrende Verkehrsteilnehmer haben Vorfahrt vor
> solchen, die in den Kreisverkehr einfahren wollen (das ist aber in
> Deutschland wohl genau so?)
>

Das Fragezeichen macht mir Angst

Bodo G. Meier

unread,
Jun 1, 2012, 3:23:14 AM6/1/12
to
Ich beachte ja die Vorfahrt beim Einfahren in den Kreisverkehr. :-)

Gruss,
Bodo

Sebastian Zenker

unread,
Jun 1, 2012, 3:46:21 AM6/1/12
to
Nur wenn Z 205 davor steht, ansonsten gilt Rechts vor Links. Mal drauf
achten.

--
Sebastian Zenker

Hans Holbein

unread,
Jun 1, 2012, 4:18:08 AM6/1/12
to
Ist das bei euch so? Gibt es Kresverkehre ohne das Zeichen in denen
tatsächlich der Einfahrende Verkehr als rechtskommender Vorrang hätte?
Ein Kreisverkehr hat eine begrenzte Aufnahmefähigkeit, weshalb es
logisch sein muss, daß der im Kreisverkehr befindliche, repektive
ausfahrende Verkehr Vorrang zu haben hat.

Bodo G. Meier

unread,
Jun 1, 2012, 4:23:45 AM6/1/12
to
Oha! Da hat sich wohl was verändert, seit ich nach Norwegen gezogen war.
=:-o
Müssen immer Z 215 *und* Z 205 zusammen da stehen?

Sollte nur Z 215 "Kreisverkehr" da stehen, gilt Rechts vor Links? Oder
gibt es diese Situation gar nicht?

Gruss,
Bodo


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HC Ahlmann

unread,
Jun 1, 2012, 5:48:17 AM6/1/12
to
Kaí ?eranskí <ka...@o2online.de> wrote:

> Tomasz Chodnik schrieb:

> > Als Pole ich war mal uberrascht bei die deutsche Regeln... so bin ich
> > hier. In die Zeit Quiz http://www.zeit.de/auto/2012-03/quiz-radfahren
> > ich kriegte nur 40% :-d
>
> Wundert mich nicht. Die deutschen Regeln für Radfahrer sind wahrscheinlich
> die schwierigsten in der ganzen Welt. Gleichzeitig kennt kaum jemand alle
> Regeln, schon gar nicht bei der Polizei. Und das alles ohne Führerschein!

Alles ohne Führerschein? Etwa 80% aller volljährigen Radfahrer haben
eine Fahrerlaubnis.

Allerdings kenne ich aus dem theoretischen Unterricht eine arge
Beschränkung auf das fürs Auto nötige Wissen, sodass die
Fahrrad-spezifischen Regeln außerhalb interessierter Kreise wenig
bekannt sind. Verschachtelte Regeln à la "Fahrzeugen müssen ...,
ausgenommen Fahrräder, die ..., es sei denn ...." wie § 37 (2) Nr. 6, §
53 (6) StVO fördern weder das Verständnis noch die Bereitschaft zur
Regelbefolgung und Ramsauers Pressemitteilung vom April 2010 tut ein
übriges. Und jenseits der Staatsgrenze tappen alle Inländer im Dunkeln.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte

Bodo G. Meier

unread,
Jun 1, 2012, 6:28:55 AM6/1/12
to
Am 01.06.2012 10:26 schrieb Marçus Eñdbêrg:
> On 06/01/2012 10:23 AM, Bodo G. Meier wrote:
>> Sollte nur Z 215 "Kreisverkehr" da stehen, gilt Rechts vor Links? Oder
>> gibt es diese Situation gar nicht?
>
> <http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat215.htm>

Aha, danke!
Also Z 215 immer unter Z 205.
Sowie also das blaue Kreisverkehrsschild da steht, haben die im
Kreisverkehr befindlichen Fahrzeuge Vorfahrt. Dann mache ich's ja doch
richtig. :-)

Gruss,
Bodo

Sebastian Zenker

unread,
Jun 1, 2012, 7:23:09 AM6/1/12
to
Am 01.06.2012 12:28, schrieb Bodo G. Meier:
> Am 01.06.2012 10:26 schrieb Marçus Eñdbêrg:
>> On 06/01/2012 10:23 AM, Bodo G. Meier wrote:
>>> Sollte nur Z 215 "Kreisverkehr" da stehen, gilt Rechts vor Links? Oder
>>> gibt es diese Situation gar nicht?
>>
>> <http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat215.htm>
>
> Aha, danke!
> Also Z 215 immer unter Z 205.
> Sowie also das blaue Kreisverkehrsschild da steht, haben die im
> Kreisverkehr befindlichen Fahrzeuge Vorfahrt.

Nein, eben nicht. Z 215 regelt keine Vorfahrt, sondern Z 205. Ich habe
zwar noch kein 215 ohne 205 gesehen, aber denkbar wäre eine solche
Konstellation (und mancherorts wohl auch existent).

--
Sebastian Zenker
Message has been deleted

Martin Wohlauer

unread,
Jun 1, 2012, 7:55:44 AM6/1/12
to
Am 01.06.2012 13:38, schrieb Klaus Mueller:
> Sofern diese existent ist, ist sie rechtswidrig. In der VwV-StVO (von
> Marcus zitiert) ist klar festgelegt, dass 215 ohne 205 nicht zulässig
> ist.

Das ist dann aber doch auch mal wieder totaler Schwachfug, oder? Dann
könnte man diese Vorfahrtsregelungen doch auch gleich auf das blaue mit
übertragen, dann bräuchte man nicht pauschal an JEDER Stelle 2 Schilder,
sondern eben nur noch das eine. Wer hat sich denn das wieder ausgedacht?
War da die Blechlobby tätig, oder wie muss ich mir da das Zustandekommen
solch einer Regelung vorstellen?

Grüßle,

Martin.

Gerald E:scher

unread,
Jun 1, 2012, 8:51:50 AM6/1/12
to
Am 01.06.12 10:18 schrieb Hans Holbein:
> Am 01.06.2012 09:46, schrieb Sebastian Zenker:
>>
>> Nur wenn Z 205 davor steht, ansonsten gilt Rechts vor Links. Mal drauf
>> achten.
>>
> Ist das bei euch so? Gibt es Kresverkehre ohne das Zeichen in denen
> tatsächlich der Einfahrende Verkehr als rechtskommender Vorrang hätte?

Gibt es. In Klagenfurt habe ich vor Jahren unabsichtlich einem
Einfahrenden den Vorrang genommen. Zählt aber nicht wirklich, in
Nordslowenien gehen bekanntlich die Uhren anders.

--
Gerald

| FAQ zu de.rec.fahrrad: http://0x1a.de/rec/fahrrad/ |
| Wiki von de.rec.fahrrad: http://de-rec-fahrrad.de |

Bodo G. Meier

unread,
Jun 1, 2012, 9:36:25 AM6/1/12
to
Gut, dass noch jemand anderes eben diesen Gedanken hatte. Der kam mir
beim Lesen des o.a. link nämlich auch. Also bin ich noch nicht ganz
meschugge...<puh> ;-)

Gruss,
Bodo

Message has been deleted
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Johann Mayerwieser

unread,
Jun 1, 2012, 6:57:53 PM6/1/12
to
Martin Wohlauer schrieb:

> Das ist dann aber doch auch mal wieder totaler Schwachfug, oder? Dann
> könnte man diese Vorfahrtsregelungen doch auch gleich auf das blaue mit
> übertragen, dann bräuchte man nicht pauschal an JEDER Stelle 2 Schilder,
> sondern eben nur noch das eine. Wer hat sich denn das wieder ausgedacht?
> War da die Blechlobby tätig, oder wie muss ich mir da das Zustandekommen
> solch einer Regelung vorstellen?


Ich finde die Doppelschildregelung sinnvoll, die StVO soll einfach und
durchgängig sein, wenn ich jetzt dem 215er Vorfahrtsregelung zuerkenne
und dann vielleicht noch dem zeichen "Rechtsabbiegegebot" die Regelung
zuerkenne, dass die Straße dann Einbahn ist und dem Zeichen...., dann
wird die StVO noch komplizierter, das soll aber eine Regelung, die immer
wieder Entscheidungen in Sekunden verlangt, nicht sein.

Hannes

--
Die Diktatur des Kapitalismus Marktwirtschaft zu nennen ist der gleiche
Euphemismus mit dem die Bonzendiktatur der Kommunisten als Sozialismus
bezeichnet wurde. - Andreas Bockelmann in dafa
Für PN Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.

Tim Wittrock

unread,
Jun 2, 2012, 2:10:00 AM6/2/12
to
Johann Mayerwieser (02.06.2012 00:57):

[...zusätzliche vorfahrtsregelnde Zeichen beim Kreisverkehr...]
>
> Ich finde die Doppelschildregelung sinnvoll, die StVO soll einfach und
> durchgängig sein, wenn ich jetzt dem 215er Vorfahrtsregelung zuerkenne

Die Vorfahrtsregelung würde nicht dem Schild, sondern der Konstruktion
"Kreisverkehr" zuerkannt.

> und dann vielleicht noch dem zeichen "Rechtsabbiegegebot" die Regelung
> zuerkenne, dass die Straße dann Einbahn ist

Wäre unsinnig, weil es noch viele andere sinnvolle Einsatzmöglichkeiten
außer Einbahnstraßen gibt, ein Rechtsabbiegegebot zu erlassen.

> und dem Zeichen...., dann
> wird die StVO noch komplizierter, das soll aber eine Regelung, die immer
> wieder Entscheidungen in Sekunden verlangt, nicht sein.

Ich finde die Regelung "Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr
[mit Schildkombination 215 *unter* 205] ist die Benutzung des
Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig." (StVO §9a (1)) deutlich
komplizierter, als wenn sie sich grundsätzlich auf alle durch 215
gekennzeichneten Kreisverkehre bezöge (selbst wenn 215 ohne 205 darüber
nicht auftreten dürfte).

Tim

Johann Mayerwieser

unread,
Jun 2, 2012, 3:36:02 AM6/2/12
to
Tim Wittrock schrieb:

> Ich finde die Regelung "Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr
> [mit Schildkombination 215 *unter* 205] ist die Benutzung des
> Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig." (StVO §9a (1)) deutlich
> komplizierter, als wenn sie sich grundsätzlich auf alle durch 215
> gekennzeichneten Kreisverkehre bezöge (selbst wenn 215 ohne 205 darüber
> nicht auftreten dürfte).


Wie gesagt:
Bei uns (.at) brauchst nicht zu blinken, weil du nur
FAhrtrichtungsänderungen anzeigen musst, wenn mehrere Möglichkeiten
bestehen, also brauchst bei der Einfahrt in den KV nicht zu blinken.

Die gesamte Kreisverkehrsregelung in der deutschen StVO ist Overkill und
könnte ersatzlos gestrichen werden. In der österreichischen StVO findest
über Kreisverkehr nur 2 Punkte:
Die Definition des KV, in etwa: Ein KV ist eine annähernd kreisförmige,
in sich geschlossene Fahrbahn
und
Gefahrenzeichen "Achtung Kreisverkehr"
Ein dem 215er entsprechendes Verkehrszeichen gibt es bei uns nicht.
Der KV regelt sich ganz einfach aus den allgemeinen Bestimmungen der StVO
und funkioniert mindestens genau so gut wie bei euch.

HC Ahlmann

unread,
Jun 2, 2012, 5:57:39 AM6/2/12
to
Hans Holbein <Hans.H...@gmx.at> wrote:

> Ist das bei euch so? Gibt es Kresverkehre ohne das Zeichen in denen
> tatsächlich der Einfahrende Verkehr als rechtskommender Vorrang hätte?

Ja, das gibt's, siehe § 8 Abs. 1 u. 1a StVO:
| (1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts
| kommt. Das gilt nicht,
| 1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist
| (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
| 2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere
| Straße kommen.
| (1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215
| (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet,
| hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in
| einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des
| Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.

Mit Z.215 "Kreisverkehr" und Z.205 "Vorfahrt achten" haben die im
Kreisverkehr Vorfahrt und man fährt ohne zu blinken ein. Steht Z.215
allein, haben die Einfahrenden Vorfahrt durch rechts vor links; außerdem
ist beim Einfahren rechts zu blinken.

Regelmäßig (und ausländerfreundlich ;-) hängen aber beide Zeichen.

HC Ahlmann

unread,
Jun 2, 2012, 7:47:26 AM6/2/12
to
Klaus Mueller <tonn...@radwegweg.info> wrote:

> Sofern diese existent ist, ist sie rechtswidrig. In der VwV-StVO (von
> Marcus zitiert) ist klar festgelegt, dass 215 ohne 205 nicht zulässig
> ist.

Der von Marcus benannte link verweist auf einen überholten Stand der
StVO und VwV-StVO.

Zu Kreisverkehren siehe § 8 Abs. 1a StVO:
| (1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215
| (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet,
| hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in
| einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des
| Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.
<http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__8.html>

Und siehe VwV-StVO Zu Zeichen 215 bei Bernd Sluka:
<http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_Ze215.txt> oder
<http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3
236420014.htm>:
| 3 III. Die Zeichen 205 und 215 sind an allen einmündenden
| Straßen anzuordnen. Ist eine abweichende Vorfahrtregelung durch
| Verkehrszeichen für den Kreisverkehr erforderlich, ist Zeichen 209
| (Rechts) anzuordnen.

Demnach sind alleinstehende 215 nicht mehr neu anzuordnen.

HC Ahlmann

unread,
Jun 2, 2012, 7:47:26 AM6/2/12
to
Bodo G. Meier <bgm...@kabelmail.de> wrote:

> Am 01.06.2012 10:26 schrieb Marçus Eńdbęrg:
> > On 06/01/2012 10:23 AM, Bodo G. Meier wrote:
> >> Sollte nur Z 215 "Kreisverkehr" da stehen, gilt Rechts vor Links? Oder
> >> gibt es diese Situation gar nicht?
> >
> > <http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat215.htm>

§ 9a StVO ist weggefallen.

> Aha, danke!
> Also Z 215 immer unter Z 205.
> Sowie also das blaue Kreisverkehrsschild da steht, haben die im
> Kreisverkehr befindlichen Fahrzeuge Vorfahrt. Dann mache ich's ja doch
> richtig. :-)

Was machst Du bei Z.215 ohne Z.205?

HC Ahlmann

unread,
Jun 2, 2012, 7:47:26 AM6/2/12
to
Johann Mayerwieser <johann.ma...@gmail.com> wrote:

> Der KV regelt sich ganz einfach aus den allgemeinen Bestimmungen der StVO
> und funkioniert mindestens genau so gut wie bei euch.

Worauf gründet denn in Österreich der von rechts vor links (RvL)
abweichende Vorrang des Kreisverkehrs? Der beabsichtigte "Linksvorrang"
sorgte in Deutschland für die Kombination 205+215, weil alles vom
Rechtsvorrang abweichende als Ausnahme zu beschildern oder bunt zu
beleuchten ist.

Dabei müsste man nur den Drehsinn für RvL umkehren. Wer hat Jehova
gesagt?
Message has been deleted

Johann Mayerwieser

unread,
Jun 2, 2012, 8:29:19 AM6/2/12
to
HC Ahlmann schrieb:

> Johann Mayerwieser <johann.ma...@gmail.com> wrote:
>
>> Der KV regelt sich ganz einfach aus den allgemeinen Bestimmungen der
>> StVO und funkioniert mindestens genau so gut wie bei euch.
>
> Worauf gründet denn in Österreich der von rechts vor links (RvL)
> abweichende Vorrang des Kreisverkehrs?

Aus der Nachrangtafel.
Allgemeine Bestimmungen war gemeint, dass es keine spezielle Bestimmung
für den Kreisverkehr gibt.

Gerald E:scher

unread,
Jun 2, 2012, 8:44:19 AM6/2/12
to
Am 02.06.12 09:36 schrieb Johann Mayerwieser:
>
> Wie gesagt:
> Bei uns (.at) brauchst nicht zu blinken, weil du nur
> FAhrtrichtungsänderungen anzeigen musst, wenn mehrere Möglichkeiten
> bestehen,

§ 11 StVO ist anderer Meinung, jedenfalls ist auch bei vorgeschriebener
Fahrrichtung (§ 52 lit b Z 15 StVO) zu blinken.

> also brauchst bei der Einfahrt in den KV nicht zu blinken.

Erstaunlicherweise findet sich dazu nichts in § 11. Ich war bislang der
Ansicht, beim Einfahren in den Kreisverkehr ist die Anzeige der
Fahrtrichtung verboten (Lenker an der nächsten Einmündung könnten sonst
nicht unterscheiden, ob noch wegen des Einfahrens geblinkt wird oder ob
man gleich an dieser nächsten Einmündung aus dem Kreisverkehr ausfahren
möchte).

Bodo G. Meier

unread,
Jun 2, 2012, 9:37:46 AM6/2/12
to
Am 02.06.2012 13:47 schrieb HC Ahlmann:
> Bodo G. Meier <bgm...@kabelmail.de> wrote:
>
>> Am 01.06.2012 10:26 schrieb Marçus Eńdbęrg:
>> > On 06/01/2012 10:23 AM, Bodo G. Meier wrote:
>> >> Sollte nur Z 215 "Kreisverkehr" da stehen, gilt Rechts vor Links? Oder
>> >> gibt es diese Situation gar nicht?
>> >
>> > <http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat215.htm>
>
> § 9a StVO ist weggefallen.
>
>> Aha, danke!
>> Also Z 215 immer unter Z 205.
>> Sowie also das blaue Kreisverkehrsschild da steht, haben die im
>> Kreisverkehr befindlichen Fahrzeuge Vorfahrt. Dann mache ich's ja doch
>> richtig. :-)
>
> Was machst Du bei Z.215 ohne Z.205?

Das soll es doch gar nicht geben dürfen?

Heute beim Kreisverkehr am Bf. Hameln habe ich mal bewusst darauf
geachtet: tatsächlich oben Z 205, darunter Z 215.

Aber jetzt: innerhalb des Kreisverkehrs ist am rechten Fahrbahnrand ein
Fahrradstreifen abmarkiert (durchbrochene Linie).
http://maps.google.de/?ll=52.101279,9.3728&spn=0.001122,0.002213&t=k&z=19

Muss ich als einfahrender Radfahrer allen bereits im Kreisverkehr
fahrenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren? Oder nur anderen Radfahrern auf
dem Fahrradstreifen? Durch den Streifen komme ich beim Einfahren ja nur
in den Fahrweg von Fahrrädern.

Gruss,
Bodo

HC Ahlmann

unread,
Jun 2, 2012, 10:08:49 AM6/2/12
to
Bodo G. Meier <bgm...@kabelmail.de> wrote:

> Das soll es doch gar nicht geben dürfen?

Z.215 allein darf nicht mehr angeordnet werden, war aber mal zulässig
und einige haben wohl überdauert.

> Heute beim Kreisverkehr am Bf. Hameln habe ich mal bewusst darauf
> geachtet: tatsächlich oben Z 205, darunter Z 215.
>
> Aber jetzt: innerhalb des Kreisverkehrs ist am rechten Fahrbahnrand ein
> Fahrradstreifen abmarkiert (durchbrochene Linie).
> http://maps.google.de/?ll=52.101279,9.3728&spn=0.001122,0.002213&t=k&z=19

Nicht mehr zulässig, sagt die VwV-StVO.

> Muss ich als einfahrender Radfahrer allen bereits im Kreisverkehr
> fahrenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren? Oder nur anderen Radfahrern auf
> dem Fahrradstreifen? Durch den Streifen komme ich beim Einfahren ja nur
> in den Fahrweg von Fahrrädern.

Wegen der unterbrochenen Linie ist ein Schutzstreifen, der zur Fahrbahn
gehört und von Kraftfahrzeugen mitbenutzt werden darf; Du kommst also in
den Fahrweg anderer. Wichtiger ist, dass die vorfahrtregelnden Zeichen
regelmäßig nicht nur für Straßenteile gelten, sondern für die gesamte
Straße; Du musst also als einfahrender Radfahrer auf freie Fahrbahn
warten.

Laszlo Lebrun

unread,
Jun 2, 2012, 10:42:01 AM6/2/12
to
On 05/30/2012 11:52 AM, Bodo G. Meier wrote:
> Am 29.05.2012 22:19 schrieb Stephan Gerlach:
>> Gibt es in mindestens einem der beiden Länder Norwegen und Schweden
>> Vorschriften, die man als ausländischer Radfahrer unbedingt beachten
>> sollte? Ich dachte da an Klassiker wie
>> - Radwegbenutzungspflicht
>> - Helmpflicht
>> - Warnwesten- o.ä.-Pflicht.
>
> Ich antworte mal für Norwegen:
>
> - es gibt *keine* Radwegbenutzungspflicht. Man darf also immer auf der
> Fahrbahn radeln, es sei denn, dies ist z.B. bei "Schnellstrassen"
> ausdrücklich durch Beschilderung untersagt.
> Trotzdem regen sich Autofaschisten, die es in Norwegen natürlich auch
> gibt, über Radfahrer auf der Fahrbahn auf und hupen, schneiden,
> drängeln... :-<<
>
> Reagiere darauf mal mit einem Schwall gebrüllter deutscher
> Schimpfwörter... ;->>
>
> - radelt man auf einem Radweg, ist man an jeder Strassenkreuzung
> automatisch wartepflichtig, d.h. man verliert dort *immer* seine
> Vorfahrt, auch wenn der Radweg eine vorfahrtsberechtigte Strasse
> begleitet. :-(((
> Dies gilt *nicht* für Radstreifen, die auf der Fahrbahn durch eine
> Trennlinie abgegrenzt sind. Für diese gelten dieselben Vorfahrtsregeln
> wie für die Strasse.
>
> - bereits im Kreisverkehr fahrende Verkehrsteilnehmer haben Vorfahrt vor
> solchen, die in den Kreisverkehr einfahren wollen (das ist aber in
> Deutschland wohl genau so?)
>
> - man darf auf Fusswegen/Bürgersteigen radeln. Dort ist allerdings
> Rücksicht auf Fussgänger usw. zu nehmen, was u.U. Schrittgeschwindigkeit
> erforderlich macht.
>
> - radelt man auf Zebrastreifen, hat man *keine* Vorfahrt. Es wird daher
> allgemein empfohlen, vor dem Zebrastreifen abzusteigen und das Rad rüber
> zu schieben. Damit werden automatisch die Autofahrer wartepflichtig.
>
> - Helmpflicht oder Warnwestenpflich gibt es keine.
>
> - Beleuchtungspflicht nur bei Dunkelheit. D.h. Beleuchtungseinrichtungen
> müssen im Hellen nicht mitgeführt werden.
> Leider führt diese Regelung zu einer erschreckend hohen Zahl von
> /Blindfliegern/, die natürlich auch andere Radler gefährden.
>
> Batterie/Akkubeleuchtung ist für alle Fahrräder zugelassen.
> In den durchgehend hellen Monaten Mai, Juni, Juli braucht man in den
> nördlichen Landesteilen (so ab Trondheim aufwärts) ggf. gar keine
> Beleuchtung. Aber Achtung: in Tunneln (so diese für Radler freigegeben
> sind...) ist Beleuchtung doch notwendig!
>

Alles hört sich VIEL vernünftiger an, als in hierzulande wo bis zur
technische Eigenschafte der Dynamo geregelt sind, aber auch Vorfahrten
definiert, die von Natur aus nicht ohne Lebensgefahr durchführbar sind.
Gibt es Statistiken über Schwerverletzten auf Radwege in No?
Wäre mal interressant.

Bodo G. Meier

unread,
Jun 2, 2012, 10:42:27 AM6/2/12
to
Am 02.06.2012 16:08 schrieb HC Ahlmann:
> Bodo G. Meier <bgm...@kabelmail.de> wrote:
>
>> Das soll es doch gar nicht geben dürfen?
>
> Z.215 allein darf nicht mehr angeordnet werden, war aber mal zulässig
> und einige haben wohl überdauert.
>
>> Heute beim Kreisverkehr am Bf. Hameln habe ich mal bewusst darauf
>> geachtet: tatsächlich oben Z 205, darunter Z 215.
>>
>> Aber jetzt: innerhalb des Kreisverkehrs ist am rechten Fahrbahnrand ein
>> Fahrradstreifen abmarkiert (durchbrochene Linie).
>> http://maps.google.de/?ll=52.101279,9.3728&spn=0.001122,0.002213&t=k&z=19
>
> Nicht mehr zulässig, sagt die VwV-StVO.

Oh, spannend! :-)
>
>> Muss ich als einfahrender Radfahrer allen bereits im Kreisverkehr
>> fahrenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren? Oder nur anderen Radfahrern auf
>> dem Fahrradstreifen? Durch den Streifen komme ich beim Einfahren ja nur
>> in den Fahrweg von Fahrrädern.
>
> Wegen der unterbrochenen Linie ist ein Schutzstreifen, der zur Fahrbahn
> gehört und von Kraftfahrzeugen mitbenutzt werden darf;

Gilt das auch umgekehrt? Wenn z.B. ein Kfz beim Ausfahren aus dem
Kreisverkehr vor dem Zebrastreifen (auf ca. 2 Uhr) anhalten muss und so
den Schutzstreifen blockiert: muss ich auf dem Schutzstreifen warten
oder darf ich auf die restliche Fahrbahn fahren und so hinter dem
stehenden Kfz passieren?

> Wichtiger ist, dass die vorfahrtregelnden Zeichen
> regelmäßig nicht nur für Straßenteile gelten, sondern für die gesamte
> Straße; Du musst also als einfahrender Radfahrer auf freie Fahrbahn
> warten.

Danke für die Aufklärung. :-)
Die Befolgung dieser Regel führt mit Sicherheit dazu, dass gewisse
Dosisten hinter mir das Hupen anfangen, wenn der Fahrradstreifen frei
ist, auf der übrigen Fahrbahn aber bereits ein Kfz den Kreisverkehr befährt.

Gruss,
Bodo

Bodo G. Meier

unread,
Jun 2, 2012, 10:55:13 AM6/2/12
to
Du beziehst Dich jetzt nur auf die Beleuchtungsvorschriften, oder?

Denn besonders das erlaubte Radfahren auf Fusswegen/Bürgersteigen hat
katastrophale Folgen.
Viele Radfahrer glauben, dass das Radfahren auf Fusswegen/Bürgersteigen
sicherer als auf der Fahrbahn wäre. Sie halten sich aber nicht an das
Rücksichtsgebot auf schwächere Verkehrsteilnehmer, sondern bratzen volle
Kanne über diese Wege. Am besten unbeleuchtet in der Dunkelheit.

Und bei einem Grossteil der Autofahrer herrscht die Meinung "warum fährt
dieser blöde Radfahrer hier auf der Fahrbahn, der Fussweg ist doch so
schön breit und frei?!"

Auf diese Weise hat in Norwegen eine erschreckende Verdrängung der
Radfahrer von der Fahrbahn stattgefunden, *obwohl* es keine
Radwegbenutzungspflicht gibt! :-(

Gruss,
Bodo


Laszlo Lebrun

unread,
Jun 2, 2012, 3:44:31 PM6/2/12
to
On 02/06/2012 16:55, Bodo G. Meier wrote:

> Denn besonders das erlaubte Radfahren auf Fusswegen/Bürgersteigen hat
> katastrophale Folgen.
>
welche genau?
Statistiken vorhanden?

Laszlo Lebrun

unread,
Jun 2, 2012, 3:55:05 PM6/2/12
to
On 02/06/2012 16:55, Bodo G. Meier wrote:

> ...Denn besonders das erlaubte Radfahren auf Fusswegen/Bürgersteigen hat
> katastrophale Folgen.
> Viele Radfahrer glauben, dass das Radfahren auf Fusswegen/Bürgersteigen
> sicherer als auf der Fahrbahn wäre. Sie halten sich aber nicht an das
> Rücksichtsgebot auf schwächere Verkehrsteilnehmer, sondern bratzen volle
> Kanne über diese Wege. Am besten unbeleuchtet in der Dunkelheit.
>
> Und bei einem Grossteil der Autofahrer herrscht die Meinung "warum fährt
> dieser blöde Radfahrer hier auf der Fahrbahn, der Fussweg ist doch so
> schön breit und frei?!"
>
> Auf diese Weise hat in Norwegen eine erschreckende Verdrängung der
> Radfahrer von der Fahrbahn stattgefunden, *obwohl* es keine
> Radwegbenutzungspflicht gibt! :-(
>
Das ist wohl eine interessante Logik:

a) Das Radeln auf Fußgängerwege ist schlecht, weil dort die Schnelleren
zu wenig Rücksicht auf die Schwächeren nehmen.
b) Auf diese Weiseist es erschreckend, dass die Radfahrer von der
Fahrbahn verdrängt werden...

... wo auch die Schnelleren zu wenig Rücksicht auf die Schwächeren
nehmen, nicht wahr?


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Heiko Jacobs

unread,
Jun 3, 2012, 3:19:53 PM6/3/12
to
Am 02.06.2012 16:08, schrieb HC Ahlmann:
> Bodo G. Meier<bgm...@kabelmail.de> wrote:
>> Aber jetzt: innerhalb des Kreisverkehrs ist am rechten Fahrbahnrand ein
>> Fahrradstreifen abmarkiert (durchbrochene Linie).
>> http://maps.google.de/?ll=52.101279,9.3728&spn=0.001122,0.002213&t=k&z=19
>
> Nicht mehr zulässig, sagt die VwV-StVO.

Hier in KA gibt's auch einen solchen Fall aus der Zeit vor dem
Verbot nach VwV: Yorckplatz. Finde ich dort gar nicht mal schlecht,
denn dort ist nicht so viel Verkehr und ...

>> Muss ich als einfahrender Radfahrer allen bereits im Kreisverkehr
>> fahrenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren? Oder nur anderen Radfahrern auf
>> dem Fahrradstreifen? Durch den Streifen komme ich beim Einfahren ja nur
>> in den Fahrweg von Fahrrädern.
>
> Wegen der unterbrochenen Linie ist ein Schutzstreifen, der zur Fahrbahn
> gehört und von Kraftfahrzeugen mitbenutzt werden darf; Du kommst also in
> den Fahrweg anderer. Wichtiger ist, dass die vorfahrtregelnden Zeichen
> regelmäßig nicht nur für Straßenteile gelten, sondern für die gesamte
> Straße; Du musst also als einfahrender Radfahrer auf freie Fahrbahn
> warten.

... dies ist die Theorie, in der Praxis kann man bissele aufpassend
gut ungebremst in die Spur einfädeln.
Der Yorckplatz als Kreuzung dreier Straßen ist aber schon > 100 Jahre
kreisrund und zählt nicht zu den Kreisvekehren, die zur Lösung
von Verkehrsproblemen angelegt wurde. Wäre er das, würde die Spur
evtl. nicht funktionieren wegen Verkehrsmenge ...

Gruß Heiko

Heiko Jacobs

unread,
Jun 3, 2012, 3:21:27 PM6/3/12
to
Am 02.06.2012 16:42, schrieb Bodo G. Meier:
> Die Befolgung dieser Regel führt mit Sicherheit dazu, dass gewisse
> Dosisten hinter mir das Hupen anfangen, wenn der Fahrradstreifen frei
> ist, auf der übrigen Fahrbahn aber bereits ein Kfz den Kreisverkehr befährt.

Dann ist des Dosisten Spur ja auch belegt ...

Laszlo Lebrun

unread,
Jun 3, 2012, 3:43:59 PM6/3/12
to
On 03/06/2012 20:58, Kaí ŧeranskí wrote:
> Warum wundert es dich, dass Kritik hier nicht nur pauschal gegen
> Autofahrer geht?

Das lässt mich kalt. Mich wundert nur, dass hier so massiv für das
Fahren auf der Fahrbahn (möglichst noch in der Mitte der Rechte Hälfte)
geworben wird.

Bodo G. Meier

unread,
Jun 3, 2012, 3:50:30 PM6/3/12
to
Es geht um's "Nachrückenkönnen", denn die einfädelnde Fahrbahn ist dort
so schmal, dass ein Pkw ggf. hinter einem Fahrrad warten muss.

Da herrscht zu bestimmten Zeiten eine unübersichtliche Gemengelage mit
Bussen, die an 3 bzw. 4 Stellen zum Busbahnhof ein- bzw. ausfahren,
dazwischen noch Taxis. Konzentration und Vorsicht sind geboten.

Gruss,
Bodo


Gerald E:scher

unread,
Jun 3, 2012, 4:10:17 PM6/3/12
to
Am 03.06.12 20:58 schrieb Kaí ŧeranskí:
>
> Ja, die Radfahrer tun das gleiche, was sie Autofahrern vorwerfen. Das ist
> weder neu noch wird das irgendjemand hier bestreiten. Die Menschen bleiben
> gleich, egal welches Verkehrsmittel sie benutzen.

Ich habe noch keinen Radfahrer erlebt, der wegen ein paar Sekunden
Zeitgewinn Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet hat.

Ervin Peters

unread,
Jun 3, 2012, 4:30:51 PM6/3/12
to
Am Sun, 03 Jun 2012 22:10:17 +0200 schrieb Gerald E:scher:

> Am 03.06.12 20:58 schrieb Kaí ŧeranskí:
>>
>> Ja, die Radfahrer tun das gleiche, was sie Autofahrern vorwerfen. Das
>> ist weder neu noch wird das irgendjemand hier bestreiten. Die Menschen
>> bleiben gleich, egal welches Verkehrsmittel sie benutzen.
>
> Ich habe noch keinen Radfahrer erlebt, der wegen ein paar Sekunden
> Zeitgewinn Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet
> hat.

Na doch. Gehwegrumheizer gibt es. Auch die, die bereit sind Fußgänger
anzurempeln.

Ein paar Sekunden schneller _und_ die Fahrbahnphobie pflegen. Auch das
gefährdet Leben und Gesundheit anderer, allerdings nicht so effektiv wie
mit einer Dose.

ervin

Gerald E:scher

unread,
Jun 3, 2012, 4:47:47 PM6/3/12
to
Am 03.06.12 22:30 schrieb Ervin Peters:
> Am Sun, 03 Jun 2012 22:10:17 +0200 schrieb Gerald E:scher:
>
>> Am 03.06.12 20:58 schrieb Kaí ŧeranskí:
>>>
>>> Ja, die Radfahrer tun das gleiche, was sie Autofahrern vorwerfen. Das
>>> ist weder neu noch wird das irgendjemand hier bestreiten. Die Menschen
>>> bleiben gleich, egal welches Verkehrsmittel sie benutzen.
>>
>> Ich habe noch keinen Radfahrer erlebt, der wegen ein paar Sekunden
>> Zeitgewinn Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet
>> hat.
>
> Na doch. Gehwegrumheizer gibt es. Auch die, die bereit sind Fußgänger
> anzurempeln.

Wieviele Fußgänger wurden durch die schon getötet?

Laszlo Lebrun

unread,
Jun 3, 2012, 4:53:43 PM6/3/12
to
On 03/06/2012 22:10, Gerald E:scher wrote:
> Ich habe noch keinen Radfahrer erlebt, der wegen ein paar Sekunden
> Zeitgewinn Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet hat.

Du hast nicht viel Erfahrung...
Hatte von kurzem ein Link gepostet, wo ein Radfahrer in eine
Bushaltestelle raste und Fahrgäste sowie sich selbst krankenhausreif
machte...

Und so wie hier manche posten, gefährden sie gerne ihr eigenes Leben und
Ihre eigene Gesundheit, nur weil sie an der Kreuzung Vorfahrt haben.

Thomas Sçhlüter

unread,
Jun 3, 2012, 5:17:15 PM6/3/12
to
Am 03.06.2012 22:53, schrieb Laszlo Lebrun:
>
> Und so wie hier manche posten, gefährden sie gerne ihr eigenes Leben und
> Ihre eigene Gesundheit, nur weil sie an der Kreuzung Vorfahrt haben.

Beleg das mal bitte.

Tom

Martin Wohlauer

unread,
Jun 3, 2012, 5:34:02 PM6/3/12
to
Weil die wenigsten Dosisten so militant sind, dass sie einen einfach
wegschieben, wohingegen man auf dem Fußweg oder Radweg praktisch alle
Nase lang Ärger hat. Auf der Fahrbahn gibts genau zwei Dinge die mir
schon passiert sind: Anhupen und nah überholen. Ersteres lässt einen
eher kalt, zweiteres hatte ich bisher nur genau ein mal in ausreichend
verschärfter Form.

Grüßle,

Martin.
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HC Ahlmann

unread,
Jun 3, 2012, 5:47:27 PM6/3/12
to
Laszlo Lebrun <lazlo_...@laszlomail.com> wrote:
Weil Radwege als sicher empfunden und vielfach genutzt werden, obwohl
sie objektiv unsicherer als Fahrbahnen sind.
Weil Fahrbahnen als unsicher u.a. wegen engen Überholens empfunden
werden, obwohl sie bei raumgreifender Nutzung objektiv sicherer als
Radwege sind.
Message has been deleted

Volker Borchert

unread,
Jun 7, 2012, 3:17:26 AM6/7/12
to
Bodo G. Meier wrote:
> Insgesamt ist mit den Norwegern ganz gut auszukommen.
> Im Allgemeinen sind die freundlich, politisch-korrekt weichgespült und
> aggressiv gehemmt. Aber Vorsicht bei Hillbillies und Extra-Vorsicht,
> wenn Alkohol im Spiel ist! (Nächte Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag!)
> Man muss es leider erlebt haben, sonst glaubt man es nicht, wie
> ansonsten ruhige, friedliche Menschen dann bar jeglichen Anstands, Moral
> und Würde sind.

So etwa wie in "The Return of the Archons"?

--

"I'm a doctor, not a mechanic." Dr Leonard McCoy <mc...@ncc1701.starfleet.fed>
"I'm a mechanic, not a doctor." Volker Borchert <v_bor...@despammed.com>

Volker Borchert

unread,
Jun 7, 2012, 3:39:00 AM6/7/12
to
Marçus Eñdbêrg wrote:
> Für Abweichungen von der "rechts vor links"
> Vorfahrts-Regel gibt es bereits vier VZ,

Mindestens sieben:
- Vorfahrtsstraße
- Vorfahrtsstraße Ende
- Vorfahrt an nächster Kreuzung/Einmündung
- Halt! Vorfahrt gewähren!
- Vorfahrt gewähren!
- Verkehrsberuhigter Bereich Ende
- Andreaskreuz - Schienenfahrzeuge haben Vorrang
Außerdem:
- Bordstein
- nicht durchgehender Fahrsteifen (a.k.a. Beschleunigungsstreifen)
obwohl da IIRC oft (immer?) auch "Vorfahrt gewähren" steht

Bodo G. Meier

unread,
Jun 7, 2012, 7:49:07 AM6/7/12
to
Am 07.06.2012 09:17 schrieb Volker Borchert:
> Bodo G. Meier wrote:
>> Insgesamt ist mit den Norwegern ganz gut auszukommen.
>> Im Allgemeinen sind die freundlich, politisch-korrekt weichgespült und
>> aggressiv gehemmt. Aber Vorsicht bei Hillbillies und Extra-Vorsicht,
>> wenn Alkohol im Spiel ist! (Nächte Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag!)
>> Man muss es leider erlebt haben, sonst glaubt man es nicht, wie
>> ansonsten ruhige, friedliche Menschen dann bar jeglichen Anstands, Moral
>> und Würde sind.
>
> So etwa wie in "The Return of the Archons"?
>
[x] Kenne ich nicht.

Gruss,
Bodo
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Volker Borchert

unread,
Jun 9, 2012, 12:51:56 AM6/9/12
to
Marçus Eñdbêrg wrote:
> > - Andreaskreuz - Schienenfahrzeuge haben Vorrang
>
> zwischen Schienen- und Straßenverkehr gilt wo RvL?

Überall, wo kein Andreaskreuz steht. Bei "richtigen" Eisenbahnen aber
praktisch immer der Fall, einschließlich des "{Industrie,Hafen}gebiet,
Schienenfahrzeuge haben Vorrang" an den Zufahrtsstraßen. Anders oft
bei Straßenbahnen (warum gibt es eigentlich kein "Stadtgebiet, Tram
hat Vorrang" am Ortsschild?). Was nichts daran ändert, daß es nicht
ratsam ist, als von rechts Kommender darauf zu pochen...

HC Ahlmann

unread,
Jun 9, 2012, 4:13:59 AM6/9/12
to
Volker Borchert <v_bor...@despammed.com> wrote:

> Marçus Eñdbêrg wrote:
> On 06/07/2012 09:39 AM, Volker Borchert wrote:

> > > - Andreaskreuz - Schienenfahrzeuge haben Vorrang
> >
> > zwischen Schienen- und Straßenverkehr gilt wo RvL?
>
> Überall, wo kein Andreaskreuz steht.

Nein, wenn kein Andreaskreuz steht, hat der Eisenbahnverkehr keinen
Vorrang (§ 19 (5) StVO), aber den Flaggen- oder Lichtsignalen von
Bahnbediensteten ist zu folgen. RvL-Vorfahrt gibt es an Kreuzungen und
Einmündungen nach § 8 (1) StVO, aber nicht an Bahnübergängen, denn in §
19 StVO wird das Wort Vorfahrt vermieden und stattdessen Vorrang
benutzt.

> Bei "richtigen" Eisenbahnen aber praktisch immer der Fall, einschließlich
> des "{Industrie,Hafen}gebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" an den
> Zufahrtsstraßen. Anders oft bei Straßenbahnen (warum gibt es eigentlich
> kein "Stadtgebiet, Tram hat Vorrang" am Ortsschild?).

Weil §§ 2(3), 19 StVO das ausreichend regeln.

Volker Borchert

unread,
Jun 10, 2012, 8:53:17 AM6/10/12
to
HC Ahlmann wrote:
> > Bei "richtigen" Eisenbahnen aber praktisch immer der Fall, einschließlich
> > des "{Industrie,Hafen}gebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" an den
> > Zufahrtsstraßen. Anders oft bei Straßenbahnen (warum gibt es eigentlich
> > kein "Stadtgebiet, Tram hat Vorrang" am Ortsschild?).
>
> Weil §§ 2(3), 19 StVO das ausreichend regeln.

§ 2(3) regelt nur Verkehr in der Längsrichtung einer Schienenbahn.
§ 19(1) gibt Schienenfahrzeugen Vorrang
1. an Bü mit Andreaskreuz
2. an Bü über {Fuß,Rad,Feld,Wald}wege
3. in {Hafen,Industrie}gebieten s.o.
§ 19(5) gebietet Warten an sonstigen Bü, wenn ein Bahnbediensteter
Halt gebietet.

Ich sehe nicht, wie darin der Fall zweier kreuzender Straßen, in deren
einer eine Tram ohne eigenen Gleiskörper verkehrt, geregelt wäre. Meiner
Ansicht nach (IANAL) müßte die Tram ein von rechts kreuzendes Fahrzeug
durchlassen.

Thomas Wedekind

unread,
Jun 10, 2012, 9:17:33 AM6/10/12
to
Am 9 Jun 2012 04:51:56 GMT schrieb v_bor...@despammed.com (Volker
Borchert):

> Anders oft bei Straßenbahnen (warum gibt es
> eigentlich kein "Stadtgebiet, Tram hat Vorrang" am Ortsschild?).

Kann sich wohl keiner so recht merken. Die Regelung gab es übrigens
schon mal, m.W. wurde der allgemeine Vorrang für Straßenbahnen
gegen Ende des 2. Weltkrieges (1943 oder 44) in Deutschland
eingeführt (Vermeidung unnötiger Halte von überladenen Bahnen;
Einsatz angelernter Straßenbahnfahrer, die keine Vorfahrtregeln
lernen mussten) und nach dem Krieg wieder abgeschafft. Ab den 70er
Jahren galt die Regelung in der DDR wieder bis zur Wende. Was danach
dazu führte, dass einige innerstädtische Kreuzungen entweder mit
Vorfahrtzeichen plus Bahn-Zusatzzeichen zugepflastert, oder gleich
mit Andreaskreuzen in jeder Zufahrt bestückt wurden (Motto: Jede Bahn
von jeder nach jeder möglichen Richtung hat Vorrang).

--
Viele Grüße, Thomas

Ralf Bader

unread,
Jun 10, 2012, 10:18:19 AM6/10/12
to
Volker Borchert wrote:

> HC Ahlmann wrote:
>> > Bei "richtigen" Eisenbahnen aber praktisch immer der Fall,
>> > einschließlich des "{Industrie,Hafen}gebiet, Schienenfahrzeuge haben
>> > Vorrang" an den Zufahrtsstraßen. Anders oft bei Straßenbahnen (warum
>> > gibt es eigentlich kein "Stadtgebiet, Tram hat Vorrang" am
>> > Ortsschild?).
>>
>> Weil §§ 2(3), 19 StVO das ausreichend regeln.
>
> § 2(3) regelt nur Verkehr in der Längsrichtung einer Schienenbahn.
> § 19(1) gibt Schienenfahrzeugen Vorrang
> 1. an Bü mit Andreaskreuz
> 2. an Bü über {Fuß,Rad,Feld,Wald}wege
> 3. in {Hafen,Industrie}gebieten s.o.
> § 19(5) gebietet Warten an sonstigen Bü, wenn ein Bahnbediensteter
> Halt gebietet.
>
> Ich sehe nicht, wie darin der Fall zweier kreuzender Straßen, in deren
> einer eine Tram ohne eigenen Gleiskörper verkehrt, geregelt wäre. Meiner
> Ansicht nach (IANAL) müßte die Tram ein von rechts kreuzendes Fahrzeug
> durchlassen.

Und wo gibt es eine derartige Kreuzung in der Realität?


Ralf

Kai Borgolte

unread,
Jun 10, 2012, 1:35:56 PM6/10/12
to
x-post und follow-up

Am 10.06.2012 16:18, schrieb Ralf Bader:

> Und wo gibt es eine derartige Kreuzung in der Realität?

<http://www.drehscheibe-foren.de/foren/read.php?5,4557480,page=all>
enthält diverse Beispiele aus Deutschland, wo Straßenbahnen Radfahrern
Vorfahrt gewähren müssen, auch solche, wo "rechts vor links" zum Tragen
kommt.

Interessant =:-) finde ich die Situation "Ausfahrt aus Fußgängerzone mit
(teilweise) vorfahrtregelnden Schildern" (Karlsruhe, Freiburg).

Und Köln Haltestelle Poll Salmstraße:
<http://goo.gl/maps/qXRq>
<http://goo.gl/maps/BA3I>
Da kann man schon ins Grübeln kommen: Gilt das Andreaskreuz noch an der
Straßenbahneinmündung, ggf. unabhängig von Blinklicht und Andreaskreuz
der Gegenrichtung? Ist da eine Straße/Einmündung von rechts? Ist da was
mit abgesenktem Bordstein? Wo sind Vorfahrtzeichen? Und wenn das keine
Straße und kein Andreaskreuz ist, müsste die Straßenbahn nicht durch
einen Bahnbediensteten mit weiß-rot-weißer Fahne gesichert werden? ;-)
--
Kai Borgolte, Bonn

HC Ahlmann

unread,
Jun 10, 2012, 2:32:54 PM6/10/12
to
Volker Borchert <v_bor...@despammed.com> wrote:

> HC Ahlmann wrote:
> > > Bei "richtigen" Eisenbahnen aber praktisch immer der Fall, einschließlich
> > > des "{Industrie,Hafen}gebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" an den
> > > Zufahrtsstraßen. Anders oft bei Straßenbahnen (warum gibt es eigentlich
> > > kein "Stadtgebiet, Tram hat Vorrang" am Ortsschild?).
> >
> > Weil §§ 2(3), 19 StVO das ausreichend regeln.
^ Verhalten von verkehrsteilnehmern

Das Wort fehlte zur Verdeutlichung.

> § 2(3) regelt nur Verkehr in der Längsrichtung einer Schienenbahn.
> § 19(1) gibt Schienenfahrzeugen Vorrang
> 1. an Bü mit Andreaskreuz
> 2. an Bü über {Fuß,Rad,Feld,Wald}wege
> 3. in {Hafen,Industrie}gebieten s.o.
> § 19(5) gebietet Warten an sonstigen Bü, wenn ein Bahnbediensteter
> Halt gebietet.
>
> Ich sehe nicht, wie darin der Fall zweier kreuzender Straßen, in deren
> einer eine Tram ohne eigenen Gleiskörper verkehrt, geregelt wäre. Meiner
> Ansicht nach (IANAL) müßte die Tram ein von rechts kreuzendes Fahrzeug
> durchlassen.

Die BOStrab schreibt in § 20 Bahnübergänge vor, dass sie technisch zu
sichern seien, d.h. Ampeln erhalten, oder mit Andreaskreuzen zu versehen
sind. Straßenbahnübergänge ohne Andreaskreuz oder Ampelanlage gibt es
dank eine Bauvorschrift nicht, also muss in der StVO dafür keine
Verhaltensregel getroffen werden.
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