Mal sehen, was es bringt, bekam heute einen Anruf, dass das Ganze nur f r eine Ordnungswidrigkeit reicht, eine weitergehende Gef hrdung des Stra enverkehrs fand nicht statt.
Unten der Text, Gru , Ekkart.
PS: Ort des Geschehens ist Berlin.
...ich m chte den Fahrer des schwarzen Toyota mit dem Kennzeichen B-HT xxxx anzeigen. Sollte das f r eine weitere Bearbeitung n tig sein, stelle ich hiermit Strafantrag gegen den Fahrer.
Ich fuhr am 23.07.2009 gegen 8:55 Uhr mit dem Fahrrad auf der Tiergartenstra e aus Richtung Potsdamer Platz kommend in Richtung Hofj gerallee. Der beschriebene Vorfall ereignete sich kurz nach der Einm ndung der Stauffenbergstra e, gegen ber der Baden-W rttembergischen Landesvertretung. Dort ist derzeit eine Baustelle, aufgrund derer die Fahrbahn verengt wird und eine H chstgeschwindigkeit von 30 km/h vorgeschrieben ist.
Ich fuhr mit einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h auf die Baustelle zu. Es war noch Platz, dass ein Auto in Ruhe berholen konnte, bevor die Baustelle begann, ein Auto nutzte diese M glichkeit.
Leider nutzte das nachfolgende Fahrzeug, ein schwarzer Toyota mit dem Kennzeichen B-HT xxxx diese M glichkeit ebenfalls. Der Fahrer berholte mich mit schneller Geschwindigkeit in einem Abstand von ca. 20-30 cm. Dabei zog er stark nach rechts, so dass ich nur durch sofortiges Ausweichen und Bremsen einen Zusammensto verhindern konnte.
Er scherte direkt vor mir ein, der Abstand betrug ungef hr 1 m. Sofort nach diesem Man ver bremste der Fahrer zum Stillstand ab. Ich konnte auch hier einen Zusammensto vermeiden, jedoch musste ich dazu eine Vollbremsung durchf hren. Zum Gl ck fiel ich nicht hin, sondern konnte das Fahrrad vor dem Auto zum Stehen bringen.
Ich rief dem Fahrer zu, was das solle. Die Beifahrerin rief daraufhin aus dem Fenster, dass dort ein Fahrradweg sei. Daraufhin fuhr der Fahrer weiter.
An der Kreuzung Tiergartenstra e/Hofj gerallee holte ich den Wagen wieder ein und schaute in das Fahrzeug. Die Beifahrerin verh hnte mich mit Gesten, der Fahrer sa passiv im Auto und sah mich nicht an, die Scheiben waren wieder geschlossen. Beide Passagiere sch tze ich auf 40-60 Jahre.
Ich hielt mich zur ck und fuhr ruhig weiter, nachdem die Ampel gr n zeigte, was der Fahrer wieder zu einem engen berholman ver nutzte, diesmal war der Abstand ca. 40 cm.
Das gesamte Verhalten des Fahrers und der Beifahrerin zeigt deutlich, dass das enge berholen, der Versuch, mich durch Abdr ngen zu verletzen und, als das nicht geklappt hat, mich durch eine Vollbremsung zu sch digen, Absicht war. Der Fahrer wollte mich f r meinen vermeintlichen Versto bestrafen, wahrscheinlich auch verletzen, zumindestens nahm er durch seine Verhaltensweise eine Verletzung meinerseits billigend in Kauf. Gerade angesichts meiner hohen Geschwindigkeit war die Gefahr einer Verletzung sehr hoch, zum Gl ck konnte ich eine solche vermeiden.
> Mal sehen, was es bringt, bekam heute einen Anruf, dass das Ganze nur > f r eine Ordnungswidrigkeit reicht, eine weitergehende Gef hrdung des > Stra enverkehrs fand nicht statt.
Das entscheidet aber nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft.
> On 28.07.2009 09:45, Ekkart Kleinod wrote: >> Mal sehen, was es bringt, bekam heute einen Anruf, dass das Ganze nur >> f r eine Ordnungswidrigkeit reicht, eine weitergehende Gef hrdung des >> Stra enverkehrs fand nicht statt.
> Das entscheidet aber nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft.
> Naja, auch so gibt es zumindest Flens-Punkte.
Es handelt sich nicht um einen Verkehrsdelikt, sondern um eine Straftat. Das war versuchte gef hrliche K rperverletzung. Bitte nehmt endlich zur Kenntnis, dass es kein Verkehrsunfall ist, nur weil die Tatwaffe ein Auto ist!
> On 28.07.2009 09:45, Ekkart Kleinod wrote: >> Mal sehen, was es bringt, bekam heute einen Anruf, dass das Ganze nur >> f r eine Ordnungswidrigkeit reicht, eine weitergehende Gef hrdung des >> Stra enverkehrs fand nicht statt.
> Das entscheidet aber nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft.
> Naja, auch so gibt es zumindest Flens-Punkte.
Wie aussichtsreich ist den eine solche Anzeige, wenn am Ende Aussage gegen Aussage steht bzw. wie in diesem Fall der Outist m glicherweise eine Zeugin hat? Hat wer Erfahrungswerte? Ich hab ja auch h ufiger mal den Impuls solche Vorg nge an die Pigs weiter zu leiten. Was sind den so die Mindeststandards, die eine solche Anzeige erf llen sollte? Kann es passieren, das dadurch dass ich jemanden wegen berholhabst nden etc. Anzeige Kosten f r mich entstehen?
> Jens M ller schrieb: >> On 28.07.2009 09:45, Ekkart Kleinod wrote: >>> Mal sehen, was es bringt, bekam heute einen Anruf, dass das Ganze nur >>> f r eine Ordnungswidrigkeit reicht, eine weitergehende Gef hrdung des >>> Stra enverkehrs fand nicht statt.
>> Das entscheidet aber nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft.
>> Naja, auch so gibt es zumindest Flens-Punkte.
> Wie aussichtsreich ist den eine solche Anzeige, wenn am Ende Aussage > gegen Aussage steht bzw. wie in diesem Fall der Outist m glicherweise > eine Zeugin hat? Hat wer Erfahrungswerte? Ich hab ja auch h ufiger mal > den Impuls solche Vorg nge an die Pigs weiter zu leiten. Was sind den so > die Mindeststandards, die eine solche Anzeige erf llen sollte? Kann es > passieren, das dadurch dass ich jemanden wegen berholhabst nden etc. > Anzeige Kosten f r mich entstehen?
Sag mal, liest Du erst seit gestern mit? Ich habe einen Gef hrder angezeigt, der mich mit seinem Audi-TT erziehen wollte, und wurde statt dem zun chst wegen N tigung, Sachbesch digung und Beleidigung verurteilt und schlie lich nur noch wegen Sachbesch digung und Beleidigung.
> Wie aussichtsreich ist den eine solche Anzeige, wenn am Ende Aussage > gegen Aussage steht bzw. wie in diesem Fall der Outist m glicherweise > eine Zeugin hat? Hat wer Erfahrungswerte? Ich hab ja auch h ufiger mal > den Impuls solche Vorg nge an die Pigs weiter zu leiten. Was sind den > so die Mindeststandards, die eine solche Anzeige erf llen sollte? Kann > es passieren, das dadurch dass ich jemanden wegen berholhabst nden > etc. Anzeige Kosten f r mich entstehen?
Eine Anzeige ist in Deutschland kostenfrei. (Aber Vorsicht in sterreich und Teilen der Schweiz; da ist eine Anzeige bei Privatklagedelikten gleichbedeutend mit der Privatklage -- mit Kostenfolge.)
Solange du nichts falsches erz hlst, also die Tatsachen wahrheitsgem schilderst (Spekulationen ber die rechtliche Bewertung sind egal, subsumieren muss die Beh rde selbst), machst du dich auch nicht wegen falscher Verd chtigung oder hnlichem strafbar.
Theoretisch w re nat rlich denkbar, dass dann auf einmal zehn Zeugen aus der Familie des Beschuldigten auftauchen, die ganz genau gesehen haben wollen, dass alles ganz anders war und dir auf diese Weise eine falsche Verd chtigung oder beliebige andere Straftaten anh ngen. Davor ist man aber nie sicher.
> Wie aussichtsreich ist den eine solche Anzeige, wenn am Ende Aussage > gegen Aussage steht
Ne kleine Videokamera regelt. Habe ich jetzt ein paar mal mit Erfolg ausprobiert, in dem ich der Rennleitung die entsprechenden Videodateien mit der Bitte um "erzieherische Ma nahmen" per Email schickte.
Frank Studt wrote: > Wie aussichtsreich ist den eine solche Anzeige, wenn am Ende Aussage > gegen Aussage steht bzw. wie in diesem Fall der Outist m glicherweise > eine Zeugin hat?
Schlecht. Aber ich tue das aus drei Gr nden: 1. f hle ich mich danach besser 2. k nnte es ja sein, dass der Typ was bezahlen muss 3. hat er wenigstens so viel rger/Rennerei gehabt (B gen ausf llen etc.), dass er beim n chsten Mal hinter einem Radfahrer bleibt, weil er den rger nicht nochmal haben will
> Hat wer Erfahrungswerte?
Bisher waren alle meine angezeigten Fahrer nie selbst gefahren oder ganz woanders oder alles war ganz anders gewesen.
> Was sind den so > die Mindeststandards, die eine solche Anzeige erf llen sollte?
Klare Schilderung des Sachverhalts. M glichst genaue Beschreibung des T ters.
> Kann es > passieren, das dadurch dass ich jemanden wegen berholhabst nden etc. > Anzeige Kosten f r mich entstehen?
Kommt drauf an. Die Anzeige selbst ist kostenlos, wenn es zu einer Verhandlung kommen sollte, brauchst Du evtl. einen Anwalt, je nach Ausgang werden dessen Kosten vom Unfallgegner bernommen. Du bist nat rlich nie vor einer Gegenanzeige gefeit, bei der Du evtl. auch anwaltlichen Rat brauchst.
> Frank Studt schrieb: >> Jens M ller schrieb: >>> On 28.07.2009 09:45, Ekkart Kleinod wrote: >>>> Mal sehen, was es bringt, bekam heute einen Anruf, dass das Ganze nur >>>> f r eine Ordnungswidrigkeit reicht, eine weitergehende Gef hrdung des >>>> Stra enverkehrs fand nicht statt. >>> Das entscheidet aber nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft.
>>> Naja, auch so gibt es zumindest Flens-Punkte. >> Wie aussichtsreich ist den eine solche Anzeige, wenn am Ende Aussage >> gegen Aussage steht bzw. wie in diesem Fall der Outist m glicherweise >> eine Zeugin hat? Hat wer Erfahrungswerte? Ich hab ja auch h ufiger mal >> den Impuls solche Vorg nge an die Pigs weiter zu leiten. Was sind den so >> die Mindeststandards, die eine solche Anzeige erf llen sollte? Kann es >> passieren, das dadurch dass ich jemanden wegen berholhabst nden etc. >> Anzeige Kosten f r mich entstehen?
> Sag mal, liest Du erst seit gestern mit? Ich habe einen Gef hrder angezeigt, > der mich mit seinem Audi-TT erziehen wollte, und wurde statt dem zun chst > wegen N tigung, Sachbesch digung und Beleidigung verurteilt und schlie lich > nur noch wegen Sachbesch digung und Beleidigung.
Die Lenkerhalterung hat tats chlich etwas Spiel, deshalb habe ich einfach einen Streifen Tablettenverpackung beim Reinschieben der Kamera mit eingeklemmt.
Meistens sitzt die Kamera dann ohne zu klappern fest, manchmal jedoch -wie im Beispielsfilmchen- gelingt es nicht ganz so gut. Ich muss mir mal eine bessere L sung einfallen lassen.
Immer wenn ich Stra en befahre, auf denen erfahrungsgem nicht immer regelkonform berholt wird, dann schalte ich die Kamera vorher an. Bei k rzeren Strecken lass ich sie einfach eingeschaltet, mit einer 8GB SDHC Karte und eneloop Akkus kann mich das gar nicht kratzen.
Ekkart Kleinod wrote: > Ich rief dem Fahrer zu, was das solle. Die Beifahrerin rief daraufhin > aus dem Fenster, dass dort ein Fahrradweg sei. Daraufhin fuhr der Fahrer > weiter.
Also bist du trotz Radweg auf der normalen Farhbahn gefahren. Was ist eigentlich an der Benutzungspflicht so schlecht verständlich? Du bist nur deshalb so "mutig" weil man dir nur was kann wenn man dich am Tatort stellt da Fahrräder keine Kennzeichen haben. Wird Zeit dass das mal geändert wird damit man Radfahrer die sich nicht an die Straßenverkehrsordnung halten auch zur Verantwortung ziehen kann.
>> Ich rief dem Fahrer zu, was das solle. Die Beifahrerin rief daraufhin >> aus dem Fenster, dass dort ein Fahrradweg sei. Daraufhin fuhr der Fahrer >> weiter.
> Also bist du trotz Radweg auf der normalen Farhbahn gefahren. > Was ist eigentlich an der Benutzungspflicht so schlecht verst ndlich?
>> Ich rief dem Fahrer zu, was das solle. Die Beifahrerin rief daraufhin >> aus dem Fenster, dass dort ein Fahrradweg sei. Daraufhin fuhr der Fahrer >> weiter.
> Also bist du trotz Radweg auf der normalen Farhbahn gefahren.
nein.
> Was ist eigentlich an der Benutzungspflicht so schlecht verst ndlich?
keine Ahnung.
> Du bist nur deshalb so "mutig" weil man dir nur was kann wenn man dich > am Tatort stellt da Fahrr der keine Kennzeichen haben.
? Du meinst, ich stelle eine Anzeige mit Namen und Anschrift, weil ich mich ohne Kennzeichen so mutig finde? Eigenartig.
> Wird Zeit dass das mal ge ndert wird damit man Radfahrer die sich nicht > an die Stra enverkehrsordnung halten auch zur Verantwortung ziehen kann.
Rainer Ma wrote: > h ... das da oben war ironisch gemeint.
Oh Mist, Ironiedetektor kaputt.
> Das ist eine klassische Straftat, > d rfte ergo kaum im OWi-Katalog zu finden sein.
Wei t Du, wie jetzt der Werdegang bei der Polizei ist? Muss die die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weitergeben oder hat die da Spielraum? Anders gesagt: wie stehen die Chancen, das als Straftat ermitteln zu lassen, was muss ich da tun?
> Wei t Du, wie jetzt der Werdegang bei der Polizei ist? Muss die die > Anzeige an die Staatsanwaltschaft weitergeben oder hat die da Spielraum? > Anders gesagt: wie stehen die Chancen, das als Straftat ermitteln zu > lassen, was muss ich da tun?
Ja, die Polizei muss jede Anzeige an die SA weiterleiten, doch sie weigert sich oft trotzdem. Und die SA erhebt wegen Anzeigen von Radfahrern nie Anklage. Wir brauchen eine Revolution!
> > Hat jemand Erfahrungen damit, und wenn ja, welche=
> Wei ich nicht. Aber die dort gezeigten leichtsinnigen Spielereien mit dem > Carbonlenker sind lebensgef hrlich.
Was ist daran leichtsinnig und wieso lebensgef hrlich?
> Und ich frage mich, ob man nach einem folgenreichen Lenkerbruch
wieso sollte das vorkommen?
Man bringt doch auch Lenkertaschen am Lenker an (ich hab an meinem anderen Rad so eine von Ortlieb, die nicht so herabsackt, wie man es allt glich an andere Leute R der so sieht).
MfG, L.W.
------------------------------------------------------- Seid nett zu den Bundeswehrsoldaten in Afghanistan: Bringt sie sofort nachhause zu Muttern!
Am Tue, 28 Jul 2009 13:43:28 UTC, schrieb Rainer Ma <rai...@gmx.de> auf de.rec.fahrrad :
> >Wei t Du, wie jetzt der Werdegang bei der Polizei ist?
> Keene Ahnung ...
> >Muss die die > >Anzeige an die Staatsanwaltschaft weitergeben oder hat die da Spielraum?
Ich glaube, sie hat. Ich hab vor kurzem in Kassel bei der Polizei angerufen, eigentlich nur um die Tagebuchnr eines Unfalls mit Fahrradbeteiligung zu erfahren, und entnahm dem Gespr ch, da die Polizeidienststelle das an die OWI-Stelle beim Regierungspr sidium Kassel weitergeben w rde.
> >Anders gesagt: wie stehen die Chancen, das als Straftat ermitteln zu > >lassen, was muss ich da tun?
> ... ich h tte das nicht an die Pozilei, sondern an die Amtsanwaltschaft > adressiert.
Das ist in solchen F llen wohl der bessere Weg. Gleich mit dem Zirkusdirektor sprechen und sich nicht mit dem Clown abspeisen lassen.
> Wenn man sich wg. der Definition der Tatbest nde nicht sicher > ist: Strafanzeige "aus allen rechtlichen Gr nden".
MfG, L.W.
------------------------------------------------------- Seid nett zu den Bundeswehrsoldaten in Afghanistan: Bringt sie sofort nachhause zu Muttern!
Rainer Ma <rai...@gmx.de> wrote: > Der Werkstoff reagiert sehr empfindlich auf Druckbelastungen. > Schellen darf man nur dort ungestraft befestigen, wo der > Hersteller spezielle Verst rkungen daf r vorgesehen hat.
Und dann auch noch schmale hohe Schellen, die mit einem Spalt befestigt werden: optimal zum Quetschen und Einschnueren...
> Rainer Ma <rai...@gmx.de> wrote: >> Der Werkstoff reagiert sehr empfindlich auf Druckbelastungen. >> Schellen darf man nur dort ungestraft befestigen, wo der >> Hersteller spezielle Verst rkungen daf r vorgesehen hat.
> Und dann auch noch schmale hohe Schellen, die mit einem Spalt > befestigt werden: optimal zum Quetschen und Einschnueren...
Stahllenker f r 12 Euro Endkundenpreis als Ersatzteil und gut is. Was f r Egoprobleme muss man haben, um ein Carbonlenker haben zu wollen?