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Förderung nach GVFG

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Michael Wilch

unread,
Jul 3, 2009, 5:36:50 AM7/3/09
to
Bei uns wurde jetzt angefangen, einer der Hauptverkehrsachsen quer durch
die Innenstadt umzubauen.
Die Straᅵe hat zur Zeit eine Verkehrsbelastung von ca. 37.000 Kfz/24h,
mittelfristig wird eine Steigerung auf bis zu 42.000 Einheiten erwartet.
Langfristig wird mit stagnierender bis fallender Verkehrsbelastung
gerechnet.
Trotzdem soll die Straᅵe von jetzt zwei Fahrspuren je Richtung auf
abschnittsweise drei Fahrspuren (plus Abbiegespuren) erweitert werden.
Ein Planfeststellungsverfahren wurde nicht durchgefᅵhrt, da das
Straᅵenprofil nicht verᅵndert wird (die Trasse wird nicht vergrᅵᅵert),
sondern der vorhandene Raum wird (im Zuge einer "Sanierung") neu
aufgeteilt.
Die Stadt argumentiert, dass ein Planfeststellungsverfahren dann nicht
durchgefᅵhrt werden muss, das Regierungsprᅵsidium hat Bedenken,
schreitet aber selber nicht ein.

Wie die Schilderung schon vermuten lᅵsst, wird der Ausbau der
Kfz-Fahrbahnen hauptsᅵchlich zu Lasten des Fuᅵ- und Radverkehrs
abgewickelt. Zwar ist der Radweg mit 1,6 m geplant (inzwischen haben sie
gemerkt, dass sie ansonsten direkt ᅵrger bekommen), der Fuᅵweg ist aber
stellenweise nichtmal 2,5 m breit. Wie gesagt, dass an einer
Hauptverkehrsstraᅵe mit einem DTV von gut 40.000. Die "Empfehlungen fᅵr
Fuᅵgᅵngerverkehrsanlagen" (EFA 02) sehen da wesentlich breitere Gehwege
vor, zumal an der Straᅵe zwei Realschulen, ein Park, ein Einkaufszentrum
und ein Altenheim unmittelbar angrenzen.

Die Stadt redet sich darauf raus, dass sie den Gehweg ja weitgehend
(exakt!) 2,5 m breit bauen, mehr sᅵhe die RASt06 nicht vor. Schmalere
Stellen seien dann unvermeidbare Engstellen.

Ich gehe schwer davon aus, dass fᅵr die Sanierung erheblich Mittel aus
dem GVFG etc. bezogen werden. Dort gibt es einen Passus (ᅵ3 1c), nach
dem die Ausfᅵhrung "verkehrstechnisch einwandfrei" erfolgen muss.

Meine Frage jetzt (Dietmar scheint ja aktuell auch wieder mitzulesen
;-)): Bedeutet diese "verkehrstechnisch einwandfreie" Ausfᅵhrung nur die
Einhaltung der RASt? Zᅵhlen also die ergᅵnzenden "Empfehlungen" gar nichts?

Ich wᅵrde gerne das Regierungsprᅵsidium als mittelvergebende Behᅵrde auf
die Fehlplanung hinweisen, mᅵchte das aber nicht ohne einigermaᅵen
Erfolgsaussichten tun.
Ich mache mir zwar wenig Hoffnung, dass sie die Straᅵenaufteilung
umplanen. In nᅵchster Zeit stehen aber noch einige Straᅵensanierungen
an, und ich hᅵtte gerne dass die Stadt lernt, Geh- und Radwege
ausreichend zu dimensionieren.

Michael

--
Ob eine Stadt zivilisiert ist, hᅵngt nicht von der Zahl ihrer
Schnellstraᅵen ab, sondern davon, ob ein Kind auf dem Dreirad
unbeschwert ᅵberall hinkommt.
-Enrique Peᅵalosa

Dietmar Kettler

unread,
Jul 3, 2009, 8:20:51 AM7/3/09
to
On 3 Jul., 11:36, Michael Wilch <a.0.sld6...@spamgourmet.com> wrote:
[snip]
> Die "Empfehlungen für
> Fußgängerverkehrsanlagen" (EFA 02) sehen da wesentlich breitere Gehwege
> vor, zumal an der Straße zwei Realschulen, ein Park, ein Einkaufszentrum

> und ein Altenheim unmittelbar angrenzen.
>
> Die Stadt redet sich darauf raus, dass sie den Gehweg ja weitgehend
> (exakt!) 2,5 m breit bauen, mehr sähe die RASt06 nicht vor. Schmalere

> Stellen seien dann unvermeidbare Engstellen.
>
> Ich gehe schwer davon aus, dass für die Sanierung erheblich Mittel aus
> dem GVFG etc. bezogen werden. Dort gibt es einen Passus (§3 1c), nach
> dem die Ausführung "verkehrstechnisch einwandfrei" erfolgen muss.

>
> Meine Frage jetzt (Dietmar scheint ja aktuell auch wieder
[wie: habe ich irgendetwas verpasst?]
mitzulesen
> ;-)): Bedeutet diese "verkehrstechnisch einwandfreie" Ausführung nur die
> Einhaltung der RASt? Zählen also die ergänzenden "Empfehlungen" gar nichts?

Einen GVFG-Kommentar zu schreiben, wäre eine lohnende Aufgabe. Aber
"verkehrstechnisch einwandfrei" ist ganz sicher nicht ein bloßes
Beschränken auf die "Empfohlenen Lösungen für Typische
Entwurfssituationen" der RASt06, Kapitel 5. Das ist ein weit
verbreitetes Missverständnis der Planer (insbesondere der
behördlichen), dass es nicht gibt, was nicht in Kapitel 5 steht. Dabei
würde schon ein Lesen des Kapitel 0 "Geltungsbereich und Aufbau"
zeigen, dass das falsch ist. Auch die Überschrift des Kapitels 5 mit
dem großen T zeigt, dass die dort vorgestellten Lösungen nicht
schematisch über jede Straße gestülpt werden dürfen. Die EFA zu
missachten, nur um eine in Kapitel 5 für _Typische
Entwurfssituationen_ vorgeschlagene Lösung _für etwas Anderes, nämlich
eine Untypische Entwurfssituation_ umzusetzen, ist also sachwidrig und
keinesfalls "verkehrstechnisch einwandfrei".

Aber das das ist ein Mechanismus wie bei den FGSV-"Hinweisen" von
1998: Alles, was auf Seite 15 steht, ist den Herren Gesetz, die Seiten
12-13 und 16ff sind die nicht bereit, zur Kenntnis zu nehmen. In der
Praxis wird es schwer werden, gegen dieses grundlegende
Missverständnis der RASt anzukämpfen, eben weil dort in dem zentralen
Kapitel so einfache Lösungen stehen, die nach allgemeingültigem Gesetz
aussehen. Und hinzu kommt, dass die RASt eine RiLi ist und die EFA nur
eine Empfehlung; das ist aus Sicht der obrigkeitsgläubigen Planer in
der strengen FGSV-Hierarchie eine klare Ansage, alles auszublenden,
was nicht explizit in der RASt steht (oder erwünscht ist). Denen
müsste man also mit der RASt, Kapitel 6 kommen.

Dietmar

Michael Wilch

unread,
Jul 3, 2009, 8:33:01 AM7/3/09
to
Dietmar Kettler schrieb:
> Einen GVFG-Kommentar zu schreiben, w�re eine lohnende Aufgabe.

Ok, dann bem�he ich mich in n�chster Zeit was dazu zusammenzuschreiben.

> "verkehrstechnisch einwandfrei" ist ganz sicher nicht ein blo�es
> Beschr�nken auf die "Empfohlenen L�sungen f�r Typische


> Entwurfssituationen" der RASt06, Kapitel 5.

Ich glaube, da bin ich mi�verstanden worden: Soweit ich das bisher
�bersehen kann ist die von der Stadt gew�hlte L�sung eben _keine_
Standardl�sung aus der RASt.
Es ist vielmehr so, dass sie (in meinen Augen) statt einer
Standardl�sung hier einen Stra�enzuschnitt w�hlen, der einen wesentlich
gr��eren Fahrbahnraum einr�umt, wof�r die Seitenr�ume (�berm��ig)
beschnitten werden.
Wenn man sie darauf anspricht verteidigen sie sich damit, dass die
Seitenr�ume den Mindestma�en weitgehend entspr�chen. Die Fahrbahn ist im
Vergleich dazu (und auch im Vergleich zu den Standardl�sungen der RASt)
�berdimensioniert.

Michael


--
Ob eine Stadt zivilisiert ist, h�ngt nicht von der Zahl ihrer
Schnellstra�en ab, sondern davon, ob ein Kind auf dem Dreirad
unbeschwert �berall hinkommt.
-Enrique Pe�alosa

Dietmar Kettler

unread,
Jul 3, 2009, 11:01:02 AM7/3/09
to
On 3 Jul., 14:33, Michael Wilch <a.0.sld6...@spamgourmet.com> wrote:
> Dietmar Kettler schrieb:
>
> > Einen GVFG-Kommentar zu schreiben, wäre eine lohnende Aufgabe.
>
> Ok, dann bemühe ich mich in nächster Zeit was dazu zusammenzuschreiben.

>
> > "verkehrstechnisch einwandfrei" ist ganz sicher nicht ein bloßes
> > Beschränken auf die "Empfohlenen Lösungen für Typische

> > Entwurfssituationen" der RASt06, Kapitel 5.
>
> Ich glaube, da bin ich mißverstanden worden: Soweit ich das bisher
> übersehen kann ist die von der Stadt gewählte Lösung eben _keine_
> Standardlösung aus der RASt.

> Es ist vielmehr so, dass sie (in meinen Augen) statt einer
> Standardlösung hier einen Straßenzuschnitt wählen, der einen wesentlich
> größeren Fahrbahnraum einräumt, wofür die Seitenräume (übermäßig)

> beschnitten werden.
> Wenn man sie darauf anspricht verteidigen sie sich damit, dass die
> Seitenräume den Mindestmaßen weitgehend entsprächen. Die Fahrbahn ist im
> Vergleich dazu (und auch im Vergleich zu den Standardlösungen der RASt)
> überdimensioniert.
>
Dann verstehe ich es gar nicht: Wo nimmt die Verwaltung denn die
angeblichen Mindestmaße der Seitenräume her, wenn nicht aus den
Typischen Entwurfssituationen? Aus der EFA? Da sind die detailliert
geregelt/besprochen. Dann aber müsste doch...
Und dass etwas "verkehrstechnisch einwandfrei" sein soll, was entgegen
der RASt die Seitenräume (übermäßig) beschneidet, ist auch nicht
gerade in sich stimmig...

Dietmar

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