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ZDF Hallo Deutschland Bericht gerade

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Thomas Humburg

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May 21, 2013, 11:42:24 AM5/21/13
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Hat gerade noch jemand den Hallo Deutschland "Bericht" über die
fahradfahrenden Kontrolleure gesehen?
Was mich wundert ist das niemandem aufgefallen ist, das bei der
Rotlichtkontrolle (ziemlich am Ende des Berichtes) keiner der Radfahrer
einen Rotlichtverstoß begangen hat. Es gab dort (soweit ich das sehen
konnte) nur eine Fußgängerampel und eine Fußgängerfurt. Radfahrerfurt war
keine zu erkennen.

Das die Radfahrer selbst die Rechtslage nicht kennen wäre ja noch
verzeihlich, aber Polizeibeamte (insbesondere solche speziell für die
Kontrolle des Radverkehrs) sollten doch wohl entsprechnd geschult sein.


HC Ahlmann

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May 21, 2013, 3:06:11 PM5/21/13
to
Thomas Humburg <spam...@gmx.de> wrote:

> Hat gerade noch jemand den Hallo Deutschland "Bericht" �ber die
> fahradfahrenden Kontrolleure gesehen?
> Was mich wundert ist das niemandem aufgefallen ist, das bei der
> Rotlichtkontrolle (ziemlich am Ende des Berichtes) keiner der Radfahrer
> einen Rotlichtversto� begangen hat. Es gab dort (soweit ich das sehen
> konnte) nur eine Fu�g�ngerampel und eine Fu�g�ngerfurt. Radfahrerfurt war
> keine zu erkennen.

Der �berweg ist am D�hrener Turm in Hannover: <http://goo.gl/maps/29eEV>
Ein selbstst�ndig gef�hrter Radweg kreuzt die Hildesheimer Stra�e.

> Das die Radfahrer selbst die Rechtslage nicht kennen w�re ja noch
> verzeihlich, aber Polizeibeamte (insbesondere solche speziell f�r die
> Kontrolle des Radverkehrs) sollten doch wohl entsprechnd geschult sein.

Jedenfalls passt � 27 Abs. 2 Nr. 6 StVO in der derzeitig g�ltigen
Fassung so gar nicht zu dieser Situation:
| 6. Wer ein Rad f�hrt, hat die Lichtzeichen f�r den Fahrverkehr zu
| beachten.

Kann man machen, muss man aber bei kreuzenden Verkehrsstr�men nicht.

| Davon abweichend sind auf Radverkehrsf�hrungen die
| besonderen Lichtzeichen f�r den Radverkehr zu beachten.

Lichtzeichen f�r den Radverkehr gibt es nicht und k�nnen nicht beachtet
werden.

| An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsf�hrungen ohne besondere
| Lichtzeichen f�r Rad Fahrende m�ssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember
| 2016 weiterhin die Lichtzeichen f�r zu Fu� Gehende beachten,

Nach dem Satzteil w�re das Fu�g�nger-Rot f�r Radfahrer ma�geblich, aber
der n�chste Satzteil nennt eine nicht erf�llte Bedingung:

| soweit eine Radfahrerfurt an eine Fu�g�ngerfurt grenzt.

F�r Radfahrer ist die Querung am D�hrener Turm in Hannover eine weder
durch Lichtzeichen noch Vorrang regelnde Verkehrszeichen markierte
Querung einer Vorfahrtstra�e. Ob der selbstst�ndige Radweg als Feld-
oder Waldweg nachrangig ist?
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, T�rnberichte

Martin Wohlauer

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May 21, 2013, 3:27:20 PM5/21/13
to
Am 21.05.2013 21:06, schrieb HC Ahlmann:
>> Das die Radfahrer selbst die Rechtslage nicht kennen wᅵre ja noch
>> verzeihlich, aber Polizeibeamte (insbesondere solche speziell fᅵr die
>> Kontrolle des Radverkehrs) sollten doch wohl entsprechnd geschult sein.
>
> Jedenfalls passt ᅵ 27 Abs. 2 Nr. 6 StVO in der derzeitig gᅵltigen
> Fassung so gar nicht zu dieser Situation:
> | 6. Wer ein Rad fᅵhrt, hat die Lichtzeichen fᅵr den Fahrverkehr zu
> | beachten.

Du meinst 37...

Grᅵᅵle,

Martin.

HC Ahlmann

unread,
May 21, 2013, 4:56:46 PM5/21/13
to
Martin Wohlauer <mwoh...@yahoo.de> wrote:

> Am 21.05.2013 21:06, schrieb HC Ahlmann:
> >> Das die Radfahrer selbst die Rechtslage nicht kennen w�re ja noch
> >> verzeihlich, aber Polizeibeamte (insbesondere solche speziell f�r die
> >> Kontrolle des Radverkehrs) sollten doch wohl entsprechnd geschult sein.
> >
> > Jedenfalls passt � 27 Abs. 2 Nr. 6 StVO in der derzeitig g�ltigen
> > Fassung so gar nicht zu dieser Situation:
> > | 6. Wer ein Rad f�hrt, hat die Lichtzeichen f�r den Fahrverkehr zu
> > | beachten.
>
> Du meinst 37...

Ja, breite Finger auf 'nem Zahlenblock.

Hans-Christian

unread,
May 22, 2013, 5:03:43 AM5/22/13
to

Bodo G. Meier

unread,
May 22, 2013, 7:08:01 AM5/22/13
to
Ich meine, in Google Streetview �ber die *s�dw�rts* f�hrende Fahrbahn,
die an dieser Stelle von einem 2-Richtungsradweg begleitet wird, eine
Fussg�ngerfurt und eine daran angrenzende Radfahrerfurt zu erkennen: die
breite Haltelinie f�r Kfz und drei durchbrochene weisse Linien.

�ber die Fahrbahn *nordw�rts* sehe ich allerdings nur die breite
Haltelinie f�r Kfz und zwei durchbrochene weisse Linien. Also
ausschliesslich eine Fussg�ngerfurt.

Daraus schliesse ich, dass ausschliesslich die s�dw�rts f�hrende
Fahrbahn radfahrend gequert werden darf. �ber die Furt �ber die
nordw�rts f�hrende Fahrbahn muss das Fahrrad geschoben werden.

Auf alle F�lle ein elendes Kuddelmuddel, dass durch den �berweg �ber die
Stadtbahngleise mit dem durch Gitter verengten Durchgang noch zus�tzlich
verschlimmert wird. :-(

Ist da am Gitter unmittelbar vor dem Turm eine Fahrradabstellanlage?

Gruss,
Bodo


HC Ahlmann

unread,
May 22, 2013, 9:00:22 AM5/22/13
to
Bodo G. Meier <bgm...@kabelmail.de> wrote:

[Querungen am D�hrener Turm, Hannover <http://goo.gl/maps/29eEV>]

> Ich meine, in Google Streetview �ber die *s�dw�rts* f�hrende Fahrbahn,
> die an dieser Stelle von einem 2-Richtungsradweg begleitet wird, eine
> Fussg�ngerfurt und eine daran angrenzende Radfahrerfurt zu erkennen: die
> breite Haltelinie f�r Kfz und drei durchbrochene weisse Linien.

Richtig, s�dw�rts auf der Hildesheimer Stra�e ist eine
"Drei-Strich-Furt". Nordw�rts ist nur eine Furt, an der die Kontrolle
stattfand.

> Daraus schliesse ich, dass ausschliesslich die s�dw�rts f�hrende
> Fahrbahn radfahrend gequert werden darf. �ber die Furt �ber die
> nordw�rts f�hrende Fahrbahn muss das Fahrrad geschoben werden.

Die s�dw�rtsf�hrende Fahrbahn darf nur auf der Radverkehrsfurt
radfahrend �berquert werden, derzeit sind Fu�g�nger-Lichtzeichen zu
beachten. Die Rotlichtverst��e w�ren dort unangreifbar.

Die Furt der nordw�rts f�hrenden Farbahn ist eine vielleicht eine
Fu�g�ngerfurt, vielleicht eine gemeinsame Furt nach VwV-StVO zu Zeichen
240 Gemeinsamer Geh- und Radweg II., denn der querende Weg tr�gt Z.240.
Als Radfahrer kann man da keinen Rotlichtversto� begehen, nur als
Fu�g�nger. Als Radfahrer darf man nicht auf eine Fu�g�ngerfurt, aber auf
einer gemeinsamen Furt gelten f�r Radfahrer Fu�g�nger-Ampeln nicht,
sondern nur auf angrenzenden Furten: "An Lichtzeichenanlagen mit
Radverkehrsf�hrungen ohne besondere Lichtzeichen f�r Rad Fahrende m�ssen
Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen f�r zu
Fu� Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fu�g�ngerfurt
grenzt." (� 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO 2013)

> Auf alle F�lle ein elendes Kuddelmuddel, dass durch den �berweg �ber die
> Stadtbahngleise mit dem durch Gitter verengten Durchgang noch zus�tzlich
> verschlimmert wird. :-(
>
> Ist da am Gitter unmittelbar vor dem Turm eine Fahrradabstellanlage?

Nein, das ist ein Dr�ngelgitter.

Bodo G. Meier

unread,
May 22, 2013, 11:07:50 AM5/22/13
to
Am 22.05.2013 14:10 schrieb Thomas Humburg:
> Am 22.05.2013 13:08, schrieb Bodo G. Meier:
>>
>> �ber die Fahrbahn *nordw�rts* sehe ich allerdings nur die breite
>> Haltelinie f�r Kfz und zwei durchbrochene weisse Linien. Also
>> ausschliesslich eine Fussg�ngerfurt.
>>
>> Daraus schliesse ich, dass ausschliesslich die s�dw�rts f�hrende
>> Fahrbahn radfahrend gequert werden darf.
>
>> �ber die Furt �ber die
>> nordw�rts f�hrende Fahrbahn muss das Fahrrad geschoben werden.
> Warum dass denn? Ohne eigene Radfahrerfurt ist das doch eine ganz
> normale Fahrbahnquerung.

Was ist eine "normale Fahrbahnquerung"?

> Oder gibt es eine Vorschrift die es Radfahrern
> verbietet Fu�g�ngerfurten zu befahren bzw. Fu�g�ngerfurten zum queren
> der Fahrbahn zu nutzen?

Ich weiss es nicht.
Pers�nlich w�rde ich eine Fussg�ngerfurt nur dann radfahrend benutzen,
wenn ich dadurch keine Fussg�nger verunsichere bzw. gef�hrde. Das ist
deren Bereich, in den ich mich als Radfahrer nicht unn�tig hineindr�nge.

Gruss,
Bodo

Hans-Christian

unread,
May 22, 2013, 12:07:36 PM5/22/13
to
Aber wenn man dort auf den Autospuren weiterf�hrt, da sich an der Stelle
kein blaues Radwegschild befindet und sich das n�chste erst wesentlich
weiter n�rdlich bei der n�chsten einm�ndenden Stra�e befindet. So w�rde
man doch quasi von der linken Stra�enseite kommend einfach nur am
Verkehrsfluss teilnehmen ohne die Stra�e zu kreuzten.

Der eine Radfahrer in dem Film hatte ja schon ein gewissen Schlenker
gemacht und ist an der etwas n�rdlich neben der Ampel liegenden
Absenkung f�r die Waldfahrzeuge wieder aufgefahren.

Gru�
Hans-Christian


Thomas Humburg

unread,
May 23, 2013, 3:05:21 AM5/23/13
to
Am 22.05.2013 17:07, schrieb Bodo G. Meier:
> Am 22.05.2013 14:10 schrieb Thomas Humburg:
>> Am 22.05.2013 13:08, schrieb Bodo G. Meier:
>>> �ber die Furt �ber die
>>> nordw�rts f�hrende Fahrbahn muss das Fahrrad geschoben werden.
>> Warum dass denn? Ohne eigene Radfahrerfurt ist das doch eine ganz
>> normale Fahrbahnquerung.
>
> Was ist eine "normale Fahrbahnquerung"?
Wenn ich von einer Stra�enseite auf die andere Stra�enseite wechsele und
dabei die Fahrbahn(en) kreuze.

>
>> Oder gibt es eine Vorschrift die es Radfahrern
>> verbietet Fu�g�ngerfurten zu befahren bzw. Fu�g�ngerfurten zum queren
>> der Fahrbahn zu nutzen?
>
> Ich weiss es nicht.
> Pers�nlich w�rde ich eine Fussg�ngerfurt nur dann radfahrend benutzen,
> wenn ich dadurch keine Fussg�nger verunsichere bzw. gef�hrde. Das ist
> deren Bereich, in den ich mich als Radfahrer nicht unn�tig hineindr�nge.
Das w�re jetzt interessant zu wissen ob eine Fu�g�ngerfurt nur den
Fu�g�ngern vorbehalten ist und die Nutzung durch andere
Verkehrsteilnehmer (z.B. Radfahrer) verboten ist. Oder ist eine
Fu�g�ngerfurt genauso zu betrachten wie ein Zebrastreifen. Auch ein
Zebrastreifen ist ja ein besonders gesch�tzter Querungsbereich f�r
Fu�g�nger, der aber f�r querende Radfahrer keinerlei Vorrechte
beinhaltet und von querenden Radfahrern so betrachtet werden kann, als
w�re er gar nicht vorhanden.

Christoph Maercker

unread,
May 23, 2013, 6:56:56 AM5/23/13
to
Thomas Humburg wrote:
> Hat gerade noch jemand den Hallo Deutschland "Bericht" über die
> fahradfahrenden Kontrolleure gesehen?

Nö.

> Was mich wundert ist das niemandem aufgefallen ist, das bei der
> Rotlichtkontrolle (ziemlich am Ende des Berichtes) keiner der Radfahrer
> einen Rotlichtverstoß begangen hat. Es gab dort (soweit ich das sehen
> konnte) nur eine Fußgängerampel und eine Fußgängerfurt. Radfahrerfurt war
> keine zu erkennen.

> Das die Radfahrer selbst die Rechtslage nicht kennen wäre ja noch
> verzeihlich, aber Polizeibeamte (insbesondere solche speziell für die
> Kontrolle des Radverkehrs) sollten doch wohl entsprechnd geschult sein.

Können Polizisten komplexe advokatische Verklausulierungen wie § 37 (6)
StVO überhaupt begreifen? Damit haben selbst etwas intelligentere Leute
Probleme, vom Normalbürger ganz zu schweigen. ;-)
--


CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.

Heiko Jacobs

unread,
May 27, 2013, 8:42:14 PM5/27/13
to
Am 21.05.2013 21:06, schrieb HC Ahlmann:
> Ob der selbstständige Radweg als Feld-
> oder Waldweg nachrangig ist?

§ 10 reicht meistens völlig, man muss nicht aufforsten oder umpflügen ...

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