Thomas Humburg <
spam...@gmx.de> wrote:
> Hat gerade noch jemand den Hallo Deutschland "Bericht" �ber die
> fahradfahrenden Kontrolleure gesehen?
> Was mich wundert ist das niemandem aufgefallen ist, das bei der
> Rotlichtkontrolle (ziemlich am Ende des Berichtes) keiner der Radfahrer
> einen Rotlichtversto� begangen hat. Es gab dort (soweit ich das sehen
> konnte) nur eine Fu�g�ngerampel und eine Fu�g�ngerfurt. Radfahrerfurt war
> keine zu erkennen.
Der �berweg ist am D�hrener Turm in Hannover: <
http://goo.gl/maps/29eEV>
Ein selbstst�ndig gef�hrter Radweg kreuzt die Hildesheimer Stra�e.
> Das die Radfahrer selbst die Rechtslage nicht kennen w�re ja noch
> verzeihlich, aber Polizeibeamte (insbesondere solche speziell f�r die
> Kontrolle des Radverkehrs) sollten doch wohl entsprechnd geschult sein.
Jedenfalls passt � 27 Abs. 2 Nr. 6 StVO in der derzeitig g�ltigen
Fassung so gar nicht zu dieser Situation:
| 6. Wer ein Rad f�hrt, hat die Lichtzeichen f�r den Fahrverkehr zu
| beachten.
Kann man machen, muss man aber bei kreuzenden Verkehrsstr�men nicht.
| Davon abweichend sind auf Radverkehrsf�hrungen die
| besonderen Lichtzeichen f�r den Radverkehr zu beachten.
Lichtzeichen f�r den Radverkehr gibt es nicht und k�nnen nicht beachtet
werden.
| An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsf�hrungen ohne besondere
| Lichtzeichen f�r Rad Fahrende m�ssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember
| 2016 weiterhin die Lichtzeichen f�r zu Fu� Gehende beachten,
Nach dem Satzteil w�re das Fu�g�nger-Rot f�r Radfahrer ma�geblich, aber
der n�chste Satzteil nennt eine nicht erf�llte Bedingung:
| soweit eine Radfahrerfurt an eine Fu�g�ngerfurt grenzt.
F�r Radfahrer ist die Querung am D�hrener Turm in Hannover eine weder
durch Lichtzeichen noch Vorrang regelnde Verkehrszeichen markierte
Querung einer Vorfahrtstra�e. Ob der selbstst�ndige Radweg als Feld-
oder Waldweg nachrangig ist?
--
Munterbleiben
HC
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