https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=7562
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... das Jugendliche bis 14 Jahre
auf dem Gehweg Fahrrad fahren dürfen wenn kein Radweg vorhanden ist.
Begründung
Auf der Strasse Fahrrad fahren ist sehr gefährlich.
So ein Schwachsinn.
Am Gehweg ist es viel gefährlicher.
AHHHHHHHH! Ich m�chte eine M�glichkeit, mich ausdr�cklich gegen den
Inhalt der Petition auszusprechen. So kann ich nur nicht mitzeichnen.
flo
--
Hillner, benutze endlich Dein Gehirn! [Andreas Loch in dafb]
Wir haben den selben Gedanken. ;-)
> Begründung
>
> Auf der Strasse Fahrrad fahren ist sehr gefährlich.
das sehe ich genauso.
ich fahre nach möglichkeit immer abseits von strassen.
weil,es sind mir einfach zu viele idioten unterwegs.
> Am Gehweg ist es viel gef�hrlicher.
Wenn ich mir die Anzahl der gehwegfahrenden Erwachsenen hierzustadt
anschaue, scheint diese Ansicht nicht allzuweit verbreitet zu sein.
Ciao
dirk
"Idioten, wie Du und Ich?"
- um mal audiophile Kultur zu zitieren?
Wenn man sein Verhalten als Maßstab vielen Anderen zur Kenntnis bringt
ist die Wahrscheinlichkeit fast Null, dass da keiner dabei ist, der einen
nicht als Idioten sieht.
Also, kein geeigneter Ansatz das Problem nachhaltig zu lösen.
ervin
--
42
[...]
> AHHHHHHHH! Ich m�chte eine M�glichkeit, mich ausdr�cklich gegen den
> Inhalt der Petition auszusprechen. So kann ich nur nicht mitzeichnen.
Kannst du im Forum machen.
Ingo.
>Jens M�ller schrieb:
>
>> Begr�ndung
>>
>> Auf der Strasse Fahrrad fahren ist sehr gef�hrlich.
>
>das sehe ich genauso.
Begr�ndung?
>ich fahre nach m�glichkeit immer abseits von strassen.
Was sagen die Besitzer der Vorg�rten und Wiesengrundst�cke dazu?
>weil,es sind mir einfach zu viele idioten unterwegs.
Richtig, einer von denen scheinst DU zu sein.
Hauke
--
"IcH fInDe AuCh, dAsS eS nIcHt So WiChTig IsT, eInEn TeXt In KoRrEcKtEr
gRoSs- Und KlEiNsChReIbUnG zU vErFaSsEn, Da DiEs DeR LeSbArKeIt KaUm
AbBrUcH tUt UnD zUdEm AuSdRuCk MeInEr InDiViDuAlItAeT iSt."
[*Joachim Kromm in dsnu*]
Vielleicht sollte man da etwas nachhelfen.
<voicemode=Fischmarkt>Baseballschl�ger! Dachlatteeen! Skalpell���!
G�nstiiiich! Viiielseitiiich!</voicemode>
Gru�
Norbert
--
Ab und zu muss man mal das Ekel raush�ngen. Immer nur freundlich wird
von den Leuten nur ausgenutzt.
(Luigi Rotta am 04.06.2004 in de.rec.fotografie)
> "IcH fInDe AuCh, dAsS eS nIcHt So WiChTig IsT, eInEn TeXt In KoRrEcKtEr
> gRoSs- Und KlEiNsChReIbUnG zU vErFaSsEn, Da DiEs DeR LeSbArKeIt KaUm
> AbBrUcH tUt UnD zUdEm AuSdRuCk MeInEr InDiViDuAlItAeT iSt."
Ich finde auch, dass die meisten Sprachen unverst�ndlich sind, da sie auf
Grossschreibung verzichten ...
Welches Jugendliche? ;-)
Warnung: Fang blo� nicht an die Kommentare zur Petition zu lesen. Ich
glaube ich hatte deswegen gerade einen leichten Schlaganfall.
Frank
Ja schon. W�re aber mal interessant:
XX Personen haben die Petition mitgezeichnet,
YY haben sie abgelehnt
flo
--
On a hotel provided shower cap in a box:
Fits one head.
Auf einer von einem Hotel zur Vef�gung gestelten Badehaube in einer Schachtel:
Passt auf einen Kopf.
Mir scheint, der Trollversuch war erfolgreich.
flo, ich wars net
--
Ich bin erst einmal daf�r, in jedem Wahllokal eine kleine Pr�fung abzuhalten. Jeder, der
reinkommt, darf einmal ganz kurz erkl�ren, wie das Ganze funktioniert. Wer sich nicht
auskennt, darf direkt wieder nach Hause dackeln, so sehr scheint es ihn ja nicht
interessiert zu haben. Er kann ja in vier Jahren nochmal wiederkommen. [Volker Pispers]
Das widerspraeche dem Sinn einer Petition: jeder kann sich mit einer
solchen jederzeit an den Bundestag wenden. Mitzeichern sind
Mitpetenten, das ist explizit keine Abstimmung. Widerspruch laesst
sich in den Kommentare in die Diskussion und Befassung seitens des
Petitionsausschusses einbringen.
--
MfG/Best regards
helmut springer panta rhei
YMMD :-)
>>> Text der Petition
>>>
>>> Der Deutsche Bundestag m�ge beschlie�en ... das Jugendliche bis 14 Jahre
>>> auf dem Gehweg Fahrrad fahren d�rfen wenn kein Radweg vorhanden ist.
>> AHHHHHHHH! Ich m�chte eine M�glichkeit, mich ausdr�cklich gegen den
>> Inhalt der Petition auszusprechen. So kann ich nur nicht mitzeichnen.
>
> Warnung: Fang blo� nicht an die Kommentare zur Petition zu lesen. Ich
> glaube ich hatte deswegen gerade einen leichten Schlaganfall.
Zu sp�t. Hoffentlich gibt das keine bleibenden Sch�den.
flo
--
Bedenklich ist nur, dass du offensichtlich *mit* Hirn obige Sprachvergewaltigung
zustande gebracht hast. Folglich musst du ein reichlich schr�ges Hirn dein Eigen
nennen. Du solltest es mal zurecht r�cken. Aber pass auf, dass es dir nicht
runterf�llt; du weisst: der Nadelkopf im Heuschupfen. [Juergen Hatzl in dag�]
Angesichts von Unmengen real existierender "Radwege" und Gehwege "Rad
frei" ein vollkommen überflüssiges Anliegen. Praktiziert wird es
außerdem auch ohne Erlaubnis und Altersbegrenzung, ohne Aussicht, dass
die Polizei dieses massenhaft begangenen Verstoßes jemals Herr werden wird.
> Begründung
> Auf der Strasse Fahrrad fahren ist sehr gefährlich.
Früher oder später musste so was ja mal kommen. Hälst Du uns auf dem
Laufenden, wieviele Unterzeichner die Petition letzlich bekommt? Es
reicht, wenn einer aus dieser Group seine kostbare Zeit dafür opfert. ;-)
--
CU Christoph Maercker.
RADWEGE sind TOD-SICHER!
[...]
> XX Personen haben die Petition mitgezeichnet,
> YY haben sie abgelehnt
Das interessiert aus Sicht der Parlamentarier niemanden. Es reicht 1
Unterst�tzer. Der Ruf nach ner Helmpflicht kommt ja auch immer wieder,
obwohl die Petition dazu kaum echte Mitzeichner hatte.
Interessant w�re das eher um Journalisten auf eine Seite zu bekommen.
Ingo.
Du fährst abseits von Straßen? Das tun eigentlich nur Schlammspringer.
Doch doch. Sobald diese Rowdys absteigen und zu Fu� gehen, dann
schimpfen sie �ber die Rad-Rambos.
Ja, auch.
> Das tun eigentlich nur Schlammspringer.
Nein.
Folgt dem Pedale!
Salvete!
Norbertus Aquisgranensis
>AHHHHHHHH! Ich m�chte eine M�glichkeit, mich ausdr�cklich gegen den
>Inhalt der Petition auszusprechen. So kann ich nur nicht mitzeichnen.
Du kannst eine eigene starten mit gegenteiligen Inhalt (sinngem��).
1000 Euro Bu�geld f�r Gehwegradler oder so ... ;-)
Hm, interessante Idee, wenn man da die H�he des Bu�geldes noch etwas
abmildert, k�nnte das was werden.
Kann man eigentlich eine Petition starten mit dem Zeil, da� eine andere
Petition abgelehnt wird?
flo
--
Hoffentlcih nimmst du dir diese worte zu Herzen und weisst in
welch Ehrw�rdigen Gabeln du hier gelandet bist. [WoKo in dag�]
3 Flensburg-Punkte f�r Geisterradeln oder Gehwegfahren!
> Kann man eigentlich eine Petition starten mit dem Zeil, da� eine andere
> Petition abgelehnt wird?
Das d�rfte am Sinn von Petitionen vorbei gehen. Eine Gegenpetition ist
zudem aufw�ndig. Anderer Vorschlag: Petitionen werden in Aussch�ssen
entschieden. Dort sitzen in erster Linie Bundestagsabgeordnete drin. Wer
das im Einzelnen ist, l�sst sich zumeist den Websites der
Bundestagsfraktionen entnehmen. Denen k�nnten wir dann Gegenargumente
zukommen lassen.
Sowas in der Art. Ein Hunni darf es schon sein. Aber nicht zu
abwegig hoch die Summe.
>> Kann man eigentlich eine Petition starten mit dem Zeil, da� eine andere
>> Petition abgelehnt wird?
>
> Das d�rfte am Sinn von Petitionen vorbei gehen. Eine Gegenpetition ist
> zudem aufw�ndig.
Das hab ich bef�rchtet.
> Anderer Vorschlag: Petitionen werden in Aussch�ssen
> entschieden. Dort sitzen in erster Linie Bundestagsabgeordnete drin. Wer
> das im Einzelnen ist, l�sst sich zumeist den Websites der
> Bundestagsfraktionen entnehmen. Denen k�nnten wir dann Gegenargumente
> zukommen lassen.
Oder so.
flo
--
>Ich hab da nochma ne Frage! :o) Was is eigentlich en DAU? Ich mein ihr sagt
>mir zwar die ganze Zeit das ich das bin, aber was das is wes ich ni!
Ein DAU ist jemand, der nicht wei�, da� er einer ist.
[Dieter Bruegmann zu 'Mickymausi' in dag�]
Eine Gegenpetition ist ebenso wenig aufwaendig wie die andere
Petition. Aber wenn sie zum gleichen Thema geht, ist das inhaltlich
besser in der Auseinandersetzung des Petitionsausschusses mit dem
Thema untergebracht.
Das ist der Sinn einer Petition: eine Betrachtung und
Meinungsbildung zum vorgebrachten Vorschlag. Das Ergebnis kann sehr
wohl eine klare Meinung dagegen sein.
Ich auch.
Es ging um das Fahren abseits von Strassen. Das beinhaltet zB Feld-
und Waldwege, davon gibt es je nach Gegend eine Menge, nicht nur
Trails.
Ich auch.
Ist tauglich.
Das KBA sch�tzt, da� es 54 Mio. Fahrerlaubnisse gibt, das Statischische
Bundesamt sch�tzt, da� es 68 Mio. Vollj�hrige in Deutschland gibt. Es
haben also etwa 80% der vollj�hrigen Radfahrer einen F�hrerschein. Bei
den Minderj�hrigen wirken Punkte nicht sofort, sondern bestenfalls als
Versagensgrund f�r eine Fahrerlaubnis (zuviele Punkte, mangelnde
charakterliche Eignung).
--
Munterbleiben
HC
<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, T�rnberichte
Wieso m�ssen staatliche Stellen das sch�tzen? W�re z�hlen noch ungenauer
als die obigen 20% Abweichung?
> haben also etwa 80% der vollj�hrigen Radfahrer einen F�hrerschein. Bei
> den Minderj�hrigen wirken Punkte nicht sofort, sondern bestenfalls als
> Versagensgrund f�r eine Fahrerlaubnis
Ja und was soll das nun im Hinblick auf weiteres fahrradfahren mit
vollem Punktekonto bedeuten?
OK, eine abschreckende Wirkung h�tte das, wenn man annimmt, dass
Geisterradler abseits des Wochenendes �blicherweise KfZ bewegen. Bzw.
dass m�gliche der Verlust der Fahrerlaubnis eine f�r die Mehrzahl
abeschreckender ist, als eine deftige Geldstrafe.
Weil es keinen Abgleich mit den Melderegistern gibt. W�re ja noch sch�ner.
Gibt's da nicht sowas wie eine "F�hrerscheinbeh�rde"? Also diese Stelle,
bei der man einen Antrag auf Erlaubnis der Erlangung der Fahrerlaubis zu
Beginn der Fahrschule einreichen mu�te? Die sollten auch ohne
Meldebeh�rde recht genaue Zahlen �ber ausgestellte und widerrufene
Erlaubnisse besitzen.
> Gibt's da nicht sowas wie eine "F�hrerscheinbeh�rde"? Also diese Stelle,
> bei der man einen Antrag auf Erlaubnis der Erlangung der Fahrerlaubis zu
> Beginn der Fahrschule einreichen mu�te? Die sollten auch ohne
> Meldebeh�rde recht genaue Zahlen �ber ausgestellte und widerrufene
> Erlaubnisse besitzen.
Bei jeder kreisfreien Stadt und jedem Kreis gibt es eine
"F�hrerscheinbeh�rde", die bis 1999 nicht jede erteilte Fahrerlaubnis
ans KBA gemeldet hat. Deshalb wei� das KBA laut seinem Zentralregister,
da� seit 1999 26 Mio. Fahrerlaubnisse erteilt oder umgetauscht wurden,
kennt die Zahl der vor 1999 erworbenen und nicht getauschten
Fahrerlaubnisse nicht.
> Das KBA sch�tzt, da� es 54 Mio. Fahrerlaubnisse gibt, das Statischische
> Bundesamt sch�tzt, da� es 68 Mio. Vollj�hrige in Deutschland gibt. Es
> haben also etwa 80% der vollj�hrigen Radfahrer einen F�hrerschein.
Sch�n, dass das mal jemand mit Zahlen belegt. :-)
Wieso m�ssen diese Zahlen eigentlich gesch�tzt werden? Sei m�ssten dank
Einwohnermelde�mter und polizeilich registrierter Fahrerlaubnisse doch
ziemlich genau bekannt sein! Gibt es eine Dunkelziffer durch Ausl�nder
oder weswegen?
> Bei Minderj�hrigen wirken Punkte nicht sofort, sondern bestenfalls als
> Versagensgrund f�r eine Fahrerlaubnis (zuviele Punkte, mangelnde
> charakterliche Eignung).
Also sogar f�r die ist "gesorgt". Damit er�brigen sich Diskussionen �ber
spezielle F�hrerscheine f�r Radfahrer endg�ltig und nicht nur wegen der
zus�tzlichen B�rokratie.
In dieser Hinsicht war die DDR weiter. In der BRD hatte ich es deswegen
angenommen, weil die Punktekonten auch zentral verwaltet werden. Oder
meinst Du nur die Einwohnermelde�mter? Auch von denen w�rde ich
erwarten, dass sie Zahlen ans statist. Bundesamt liefern (m�ssen).
> >>> Das KBA sch�tzt, da� es 54 Mio. Fahrerlaubnisse gibt, das Statischische
> >>> Bundesamt sch�tzt, da� es 68 Mio.
> >>
> >> Wieso m�ssen staatliche Stellen das sch�tzen?
> Gibt's da nicht sowas wie eine "F�hrerscheinbeh�rde"? Also diese Stelle,
> bei der man einen Antrag auf Erlaubnis der Erlangung der Fahrerlaubis zu
> Beginn der Fahrschule einreichen mu�te? Die sollten auch ohne
> Meldebeh�rde recht genaue Zahlen �ber ausgestellte und widerrufene
> Erlaubnisse besitzen.
Erstens fahren auf den Stra�en immer noch Leute herum, bei deren
F�hrerscheinpr�fung nur in eine dicke Kladde eingeschrieben wurde, da�
die Fahrerlaubnis erteilt wurde, und an wen. Ob die noch leben, wei�
die ausstellende Beh�rde nicht. Auch wenn die Erteilung der
Fahrerlaubnis elektronisch erfa�t wurde, gibt es nicht
notwendigerweise eine Verkn�pfung mit dem Melderegister, woraus folgt,
da� man das Erl�schen der Fahrerlaubnisse durch Ableben der Erlaubten
nur sch�tzen kann.
MfG,
L.W.
-----------------------------------------------------
Mehr Brutto! Lohnverzicht lohnt sich nicht!
> Ist das schon bekannt?
Durch diesen Beitrag...
> <https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=7562>
>
> Text der Petition
>
> Der Deutsche Bundestag m�ge beschlie�en ... das Jugendliche bis 14 Jahre
> auf dem Gehweg Fahrrad fahren d�rfen wenn kein Radweg vorhanden ist.
Die Vorschrift, da� Kinder bis zum Alter von 7 Jahren auf dem Gehweg
fahren m�ssen, dient ja nur dazu, die Autofahrer vor den als unsichere
Fahrer eingesch�tzten Kindern zu sch�tzen, nicht umgekehrt. Para 2
"Fahrbahnbenutzung" der deutschen StVO geht von dem Grundsatz aus, da�
Fahrradfahrer "den Verkehr" behindern, wobei als "der Verkehr" eben
der Verkehr von Kraftfahrzeugen verstanden wird.
> Begr�ndung
> Auf der Strasse Fahrrad fahren ist sehr gef�hrlich.
Den m�cht ich sehen, eine Stra�e entlang fahren, ohne bei Kreuzungen
und Einm�ndungen den Gehweg zu verlassen. Und gerade dann wirds
gef�hrlich, und ein Gehwegradler ist dann immer st�rker gef�hrdet als
einer, der vern�nftig auf der Fahrbahn f�hrt.
MfG,
L.W.
--
> <https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=7562>
>
> Text der Petition
>
> Der Deutsche Bundestag m�ge beschlie�en ... das Jugendliche bis 14 Jahre
> auf dem Gehweg Fahrrad fahren d�rfen wenn kein Radweg vorhanden ist.
>
> Begr�ndung
>
> Auf der Strasse Fahrrad fahren ist sehr gef�hrlich.
Man sollte eine Petition in diesem Tenor einreichen:
--------- schnipp -----------------
Der Bundestag m�ge die Regierung auffordern, aus dem Paragraphen 2
"Stra�enbenutzung durch Fahrzeuge" der Stra�enverkehrsordnung (StVO)
die beiden sich auf Fahrr�der und Radfahrer beziehenden Abs�tze 4 und
5 ersatzlos zu streichen.
Begr�ndung
----------
Satz 1 von Absatz 4 macht deutlich, da� Verkehr nur als Autoverkehr
verstanden wird und da� Radfahrer dort als Behinderung angesehen
werden anstatt als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer. Deswegen
werden sie soweit als m�glich von der Fahrbahn verbannt, nicht um
Radfahrer vor dem von den Kraftfahrzeugen ausgehenden Gefahren zu
sch�tzen, sondern um die Kraftfahrzeuge von der n�tigen R�cksichtnahme
auf andere Verkehrsteilnehmer zu befreien.
Bekanntlich verunfallen Radfahrer besonders dann, und mit besonders
schweren Folgen bis hin zum Tode, wenn sie Radwege benutzen und damit
bei �berquerung von Kreuzungen und Einm�ndungen dem Sichtfeld von
Kraftfahrern entzogen sind.
Zur gegenseitigen R�cksichtnahme reicht der Paragraph 1 wonach "die
Teilnahme am Stra�enverkehr [...] st�ndige Vorsicht und gegenseitige
R�cksicht" erfordert und sich "jeder Verkehrsteilnehmer [...] so zu
verhalten [hat], da� kein Anderer gesch�digt, gef�hrdet oder mehr, als
nach den Umst�nden unvermeidbar, behindert oder bel�stigt wird."
Besondere Regelungen f�r Radfahrer sind also �berfl�ssig.
Absatz 5 des Para 2 StVO, der Kinder auf Gehwege verbannt und damit
das gef�hrliche Gehwegradeln f�rdert, ist �berfl�ssig, weil schon in
Paragraph 24 "Besondere Fortbewegungsmittel" festgelegt ist, da�
Kinderfahrr�der keine "Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung" sind und
da� somit "f�r den Verkehr mit [Kinderfahrr�dern] die Vorschriften f�r
den Fu�g�ngerverkehr entsprechend [gelten]" und die deswegen nicht die
Fahrbahn benutzen d�rfen, sondern auf dem Gehweg fahren m�ssen (sofern
einer vorhanden ist).
Sobald ein Kind sicher radfahren kann und nicht mehr mit einem
Kinderfahrrad unterwegs ist, stellt es auch kein Hindernis f�r den
sonstigen Verkehr mehr dar und sollte deswegen auch wie alle
Fahrzeugf�hrer die Fahrbahn benutzen. Inwieweit ein Kind dazu in der
Lage ist, kann man nicht an starren Altersschranken festmachen. Die
Benutzung eines Kinderfahrrades ist hingegen ein einfaches und
sicheres Kriterium.
---------------------- schnapp ----------------------
MfG,
L.W
PS: Anmerkung zum letzten Absatz: aber was ist ein Kinderfahrrad? Wann
ist ein kleines Fahrrad kein Kinderfahrrad mehr?
-------------------------------------------------------
Soll ich? Scheint mir ganz passabel formuliert.
�nderungsw�nsche an Text und Begr�ndung werden bis heute 22:00 angenommen.
Tho"auch mal Petent sein wollend"mas.
--
Aber warum mit der Zwille auf Spatzen schiessen, wenn du die Haubitze
hast, mit ihr umgehen kannst und damit auch besser triffst?
[H. Holbein in de.rec.fahrrad]
> > Man sollte eine Petition in diesem Tenor einreichen:
>
> Soll ich? Scheint mir ganz passabel formuliert.
Ja bitte.
> �nderungsw�nsche an Text und Begr�ndung werden bis heute 22:00 angenommen.
Gestern wu�te ich noch ein Wort, das ich irgendwo einf�gen wollte.
Ich schau mal.
Bez�glich Geschwindigkeit -- ich dachte, man k�nnte auf Para 3
"Geschwindigkeit" verweisen
> <http://bundesrecht.juris.de/stvo/__3.html>
Aber in Absatz 2 ist das nicht allgemein formuliert, sondern nur auf
Kraftfahrzeuge bezogen:
"Ohne triftigen Grund d�rfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren,
da� sie den Verkehrsflu� behindern."
Wichtig ist noch die Frage, wie der Bundestag bzw. desssen
Petitionsausschu� auf Rechtsverordnungen Einflu� nehmen kann, die ja
vom Ministerium ohne Zustimmung des Parlaments erlassen werden, und
wie man die Petition dann formulieren sollte.
MfG,
L.W.
--
> �nderungsw�nsche an Text und Begr�ndung werden bis heute 22:00 angenommen.
Na denn...
> Bekanntlich verunfallen Radfahrer besonders dann, und mit besonders
> > schweren Folgen bis hin zum Tode, wenn sie Radwege benutzen und damit
> > bei �berquerung von Kreuzungen und Einm�ndungen dem Sichtfeld von
> > Kraftfahrern entzogen sind.
Ob es den Adressaten bekannt ist, scheint mir eine gewagte Annahme zu
sein. Deshalb z�ge ich eine Formulierung wie "Radfahrer verunfallen
vermehrt und mit schweren Folgen [...] entzogen sind" gefolgt von einem
Hinweis auf die beiden einschl�gigen Studien der Uni Lund und der BASt.
>> Zur gegenseitigen R�cksichtnahme reicht der Paragraph 1 wonach "die
>> Teilnahme am Stra�enverkehr [...] st�ndige Vorsicht und gegenseitige
>> R�cksicht" erfordert und sich "jeder Verkehrsteilnehmer [...] so zu
>> verhalten [hat], da� kein Anderer gesch�digt, gef�hrdet oder mehr, als
>> nach den Umst�nden unvermeidbar, behindert oder bel�stigt wird."
>> Besondere Regelungen f�r Radfahrer sind also �berfl�ssig.
Hiermit m�chtest du wohl begr�nden, dass der Satz zum Nebeneinanderfahren
�berfl�ssig ist. Bedenke, dass hier (auch) die explizite Erlaubnis dazu
ist, dies �berhaupt und im *selben Fahrstreifen* zu tun.
Grunds�zlich ist
- nebeneinander fahren verboten (Rechtsfahrgebot)
- ein Fahrstreifen - ein Fahrzeug
Speziell erlaubt ist nebeneinander fahren
- f�r ganz bestimmte Kraftfahrzeuge in bestimmten Situationen in �7
- f�r Radfahrer in bestimmten Situationen in �2
- f�r alle vor Ampeln, dort aber jeweils ein Fahrstreifen je Fahrzeug in �37
> > Bekanntlich verunfallen Radfahrer besonders dann, und mit besonders
> > > schweren Folgen bis hin zum Tode, wenn sie Radwege benutzen und damit
> > > bei �berquerung von Kreuzungen und Einm�ndungen dem Sichtfeld von
> > > Kraftfahrern entzogen sind.
>
> Ob es den Adressaten bekannt ist, scheint mir eine gewagte Annahme zu
> sein. Deshalb z�ge ich eine Formulierung wie "Radfahrer verunfallen
> vermehrt und mit schweren Folgen [...] entzogen sind" gefolgt von einem
> Hinweis auf die beiden einschl�gigen Studien der Uni Lund und der BASt.
Diese Hinweise also statt des "bekanntlich"? Ist sicherlich besser.
mfG,
L.W.
Abgesehen davon ist der entscheidende Punkt ja gar nicht, ob
Radfahrer bei Radwegbenutzung schwerer verunglᅵcken als bei
der Fahrbahnbenutzung.
Was die Separation so willkᅵrlich macht, ist doch vielmehr,
dass erstens Radfahrer bei der Fahrbahnbenutzung weder
*hᅵufiger* noch *schwerer* verunglᅵcken, als viele
Kraftfahrzeugfᅵhrer (Kradfahrer!), und dass zweitens nur
eine extrem kleine Minderheit der Unfᅵlle, die Radfahrern im
Mischverkehr passieren, ᅵberhaupt durch eine
Lᅵngsverkehrsseparation heilbar sind.
Tom
> Abgesehen davon ist der entscheidende Punkt ja gar nicht, ob
> Radfahrer bei Radwegbenutzung schwerer verungl�cken als bei
> der Fahrbahnbenutzung.
Nu, meiner Ansicht nach ist das der entscheidende Punkt. Deswegen
hab ich das so formuliert.
MfG,
L.W.
Wie eine Studie der BASt schon 1992 und wiederholt 2009 zeigte,
verunfallen Radfahrer besonders dann, und mit besonders schweren Folgen
bis hin zum Tode, wenn sie Radwege benutzen und damit bei ᅵberquerung
von Kreuzungen und Einmᅵndungen dem Sichtfeld von Kraftfahrern entzogen
sind. Darᅵber hinaus existiert keinerlei Nachweis, daᅵ Mischverkehr auf
der Fahrbahn Fahrradfahrer besonders gefᅵhrdet.
1992:
R. Schnᅵll, J. Lange, I. Fabian, M. Kᅵlle, F. Schᅵtte, D. Alrutz, H.W.
Fechtel, J. Stellmacher-Hein, T. Brᅵckner, H. Meyhᅵfer: Sicherung von
Radfahrern an stᅵdtischen Knotenpunkten, Bericht der Bundesanstalt fᅵr
Straᅵenwesen zum Forschungsprojekt 8952, 1992
2009:
D. Alrutz, W. Bohle, H. Mᅵller, H. Prahlow, Planungsgesellschaft
Verkehr, Hannover
U. Hacke, G. Lohmann, Insitut fᅵr Wohnen und Umwelt (IWU), Darmstadt
bzw:
http://www.bast.de/cln_005/nn_42640/DE/Publikationen/Berichte/unterreihe-v/2009-2010/v184.html
Das verwenden meines Wissens auch Richter am Verwaltungsgerichtshof.
V2.0 jetzt mit Erwᅵhnung der Nutzlosigkeit der Bemᅵhungen von 1997:
Wie Studien der BASt bereits 1992 und wiederholt 2009 zeigten,
verunfallen Radfahrer besonders dann, und mit besonders schweren Folgen
bis hin zum Tode, wenn sie Radwege benutzen und damit bei ᅵberquerung
von Kreuzungen und Einmᅵndungen dem Sichtfeld von Kraftfahrern entzogen
sind. Es existiert auch keinerlei Nachweis, daᅵ Mischverkehr auf der
Fahrbahn Fahrradfahrer besonders gefᅵhrdet. Darᅵber hinaus hat die
diesbezᅵgliche StVO-Novelle von 1997 in der Praxis keinerlei Wirkung
gezeigt.
> V2.0 jetzt mit Erw�hnung der Nutzlosigkeit der Bem�hungen von 1997:
>
> Wie Studien der BASt bereits 1992 und wiederholt 2009 zeigten,
> verunfallen Radfahrer besonders dann, und mit besonders schweren Folgen
> bis hin zum Tode, wenn sie Radwege benutzen und damit bei �berquerung
> von Kreuzungen und Einm�ndungen dem Sichtfeld von Kraftfahrern entzogen
> sind. Es existiert auch keinerlei Nachweis, da� Mischverkehr auf der
> Fahrbahn Fahrradfahrer besonders gef�hrdet.
Die Formulierung findet meine Zustimmung.
Aber das folgende:
> Dar�ber hinaus hat die diesbez�gliche StVO-Novelle von 1997
> in der Praxis keinerlei Wirkung gezeigt.
ist f�r mich unverst�ndlich, und vermutlich genauso f�r die meisten
anderen, die diesen Text lesen. Ich hab keine Ahnung, was diese
genannte StVO-Novelle behinaltete, und es geht auch nicht aus dem Satz
hervor.
Man sollte es also m.E. besser weglassen.
MfG,
L.W.
> Thomas Bensler wrote:
>
> >> Zur gegenseitigen R�cksichtnahme reicht der Paragraph 1 wonach "die
> >> Teilnahme am Stra�enverkehr [...] st�ndige Vorsicht und gegenseitige
> >> R�cksicht" erfordert und sich "jeder Verkehrsteilnehmer [...] so zu
> >> verhalten [hat], da� kein Anderer gesch�digt, gef�hrdet oder mehr, als
> >> nach den Umst�nden unvermeidbar, behindert oder bel�stigt wird."
> >> Besondere Regelungen f�r Radfahrer sind also �berfl�ssig.
>
> Hiermit m�chtest du wohl begr�nden, dass der Satz zum Nebeneinanderfahren
> �berfl�ssig ist. Bedenke, dass hier (auch) die explizite Erlaubnis dazu
> ist, dies �berhaupt und im *selben Fahrstreifen* zu tun.
Mh, das ist bedenkenswert.
Man k�nnte den Absatz 2 (Rechtsfahrgebot) entsprechend erg�nzen,
aber das macht die Petition wieder komplexer. Es ist schon sch�n
glatt, einfach "ersatzlose Streichung" der Abs�tze 4 und 5 zu fordern.
Vorschl�ge?
mfG,
L.W.
statt 'bei Überquerung' 'bis zur ...', und weil zweimal 'bis zu[rm]'
blöde klingt, das erste = 'bis hin zum Tode' entweder streichen oder
anders formulieren.
Just my 2 Cents ...
--
regards
Da hat's wohl nur das Ergebnis eines l�ngeren Gedankengang bis in die
Tastatur geschafft. Der Weg war folgender:
- BASt findet 1992 raus, da� Radwege gef�hrlich sind
- Politik reagiert mit 1997 mit der Aufhebung der allgemeinen RWBP
- StVBen reagieren nicht und belassen die Blauschilder
- Petition zur Abschaffung der RWBP wird abgelehnt mit der Beg�ndung es
gebe keine solche
- Politik reagiert nochmals 2009 und erh�ht die Anforderung an die
Kriterien, eine RWBP anzuordnen
Wie wir aus Neustadt wissen, scheint auch das immer noch nicht zu
reichen, ein Umdenken in den StVBen zu bewirken.
Im Grunde genommen m��ten innerorts mittlerweile fast alle Blauschilder
abgebaut werden - oder man streicht einfach $2(4). Dann k�nnen die
blauen Hinweisschilder als solche stehen bleiben. W�re sozusagen der
effizientere Weg.
Es ist kein juristischer Fachbegriff.
Gibt es da eigentlich eine Zusammenfassung zum Nachlesen? Will sagen,
tat sie das tats�chlich?
Hast Du Infos zu dem Fall?
Der Gesetzgeber kann Verordnungen selbst �ndern. Er erm�chtigt das
Ministerium schlie�lich erst dazu, die Verordnung zu erlassen. Er kann
auch die Erm�chtigungsgrundlage anpassen; das w�re dann hier � 6 StVG.
Damit die Petition aber nicht abgeschoben wird, k�nnte man aber
ausdr�cklich reinschreiben, dass man ein _Gesetz_ vom Bundestag w�nscht,
das die StVO �ndert.
Claus
Es gibt zumindest eine Pressemitteilung des Bundesverkehrsministerium
zur neuen StVO.
http://www.bmvbs.de/Presse/Pressemitteilungen-,1632.1094040/Aenderung-der-StVO-zum-1.-Sept.htm
Darin hei�t es:
"Benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen werden auf das aus
Verkehrssicherheitsgr�nden tats�chlich gebotene Ma� zur�ckgef�hrt.
Benutzungspflichtige Radwege d�rfen nach der neuen StVO nur noch dort
angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf
erfordern."
Frank
Wenn ansonsten im alltᅵglichen Sprachgebrauch von "Verbannung" die Rede
ist, dann um der Tatsache eine unterschwellig eine Bedeutungserhᅵhung
beizumessen. Wenn ein Koch den Restaurantgast der Kᅵche verweist ist das
neutral ausgedrᅵckt. Wenn er ihn aus der Kᅵche verbannt hat das eine
andere, stᅵrkere Bedeutung. De facto wird ein Radfahrer durch die RWBP
auf den Radweg gewiesen, oder stᅵrker ausgedrᅵckt, gezwungen. Aber doch
nicht "verbannt".
Gegen�berstellungen von StVO und VwV alt/neu gibt's bei Bernd Sluka oder
dem ADFC. Aber da erz�hle ich ja nun nichts Neues.
Die Sache mit dem Herrn M�rz von der StVB und seinem Zitat "Soll sich
keiner beschweren, wenn er totgefahren wird" hier irgendwo nebenan unter
dem Titel "RWBP in F�rth". Ausl�ser war dieser Artikel:
> - BASt findet 1992 raus, da� Radwege gef�hrlich sind
> - Politik reagiert mit 1997 mit der Aufhebung der allgemeinen RWBP
und wann wurde das wieder eingef�hrt? Das mu� ja sehr schnell
gegangen sein.
Das war zwar bisher auch so, aber diese Verlautbarung macht die
Beantwortung der durch die Revision der Stadt Regensburg zu kl�renden
Rechtsfrage �u�erst einfach.
> > http://www.bmvbs.de/Presse/Pressemitteilungen-,1632.1094040/Aenderung-der-StVO-zum-1.-Sept.htm
> >
> > Darin hei�t es:
> >
> >
> > "Benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen werden auf das aus
> > Verkehrssicherheitsgr�nden tats�chlich gebotene Ma� zur�ckgef�hrt.
> >
> > Benutzungspflichtige Radwege d�rfen nach der neuen StVO nur noch dort
> > angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf
> > erfordern."
>
> Das war zwar bisher auch so
Nein, denn das usaegliche "wo es der Verkehrsablauf erfordern" ist neu
hinzugekommen.
Bis dahin waren benutzungspflichtige Radwege NUR da erlaubt wo es die
Verkehrssicherheit erfordert. Das mit dem Verkehrsablauf ist nun eine neu
hinzugekommene Hintertuer mit der Verkehrsbehoerden nach reiner Willkuer
benutzungspflichtige Radwege ausweisen koennen.
--
+ Ulli Horlacher + fram...@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
> Es gibt zumindest eine Pressemitteilung des Bundesverkehrsministerium
> zur neuen StVO.
>
> http://www.bmvbs.de/Presse/Pressemitteilungen-,1632.1094040/Aenderung-der-StVO-zum-1.-Sept.htm
>
> Darin hei�t es:
>
>
> "Benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen werden auf das aus
> Verkehrssicherheitsgr�nden tats�chlich gebotene Ma� zur�ckgef�hrt.
>
> Benutzungspflichtige Radwege d�rfen nach der neuen StVO nur noch dort
> angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf
> erfordern."
Was meiner Erfahrung nach bedeutet: wo man den Kfz-Verkehr damit
beschleunigen kann.
> F�r mein Empfinden klingt
> "verbannt" im Zusammenhang mit benutzungspflichtigen Radwegen unn�tig
> theatralisch und gibt der Aussage eine tendenzi�se Grundstimmung.
Richtig. Deswegen sollte man besser schreiben "verwiesen" oder
sowas.
Deine Lesart ist nicht zwingend au�erdem wei� ich auch nicht so genau
auf wie vielen seit dem 1.Sept. 2009 neu eingerichteten
benutzungspflichtigen RVA du dich bewegt hast.
Mit dem Satz:
"Benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen werden auf das aus
Verkehrssicherheitsgr�nden tats�chlich gebotene Ma� zur�ckgef�hrt."
wird eindeutig klar gestellt, dass die Anordnung von Benutzungspflichten
durch die Verwaltungen bisher nicht im Sinne des Gesetzgebers erfolgt
ist und das diesem Misstand durch eine R�ckf�hrung entgegen zu treten ist.
Der Zweite Satz l�sst zwar zugegebenerma�en gr��eren
Interpretationsspielraum die Formulierung "nur noch" macht aber auch
hier deutlich, dass benutzungspflichtige RVA nach dem Willen des
Gesetzgebers die Ausnahme sind.
De facto behindern Radfahrer in der Regel auch den Autoverkehr �u�erst
selten, es sind doch viel mehr die Dosisten, die sich gegenseitig im Weg
rum stehen. Also ist die Lesart Benutzungspflicht um Autoverkehr zu
beschleunigen nicht nachvollziehbar. Wenn man dem Verkehrsablauf
st�rkere Bedeutung verleihen m�chte w�ren Fahrverbote f�r Kfz viel nahe
liegender.
Frank
Genau dazu ist die sogenannte "Radwegbenutzungspflicht" da.
>Wenn ansonsten im allt�glichen Sprachgebrauch von "Verbannung" die Rede
>ist, dann um der Tatsache eine unterschwellig eine Bedeutungserh�hung
>beizumessen.
Und warum sollte man ein unbedeutendes Wort verwenden, wenn man diesen
Zustand geaendert haben will? Mit einem schwachen Wort wird diese
Norm als durchaus akzeptabel gekennzeichnet, da wird einfach
druebergelesen.
< Wenn ein Koch den Restaurantgast der K�che verweist ist das
>neutral ausgedr�ckt. Wenn er ihn aus der K�che verbannt hat das eine
>andere, st�rkere Bedeutung.
Warum sollte ein Politiker etwas gegen einen Verweis
machen? Bei Verbannung fuehlt er sich eher angesprochen, da etwas zu
tun oder zu lassen.
>De facto wird ein Radfahrer durch die RWBP
>auf den Radweg gewiesen, oder st�rker ausgedr�ckt, gezwungen. Aber doch
>nicht "verbannt".
De facto hast Du behautptet, dass das das Gleiche ist, nur mit einem
anderen Unterton.
- anton
--
de.rec.fahrrad FAQ: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
Und es ist zu hoffen, da� der Vertreter des Bundesinteresses das in
seinen Schrifts�tzen im Verfahren vor dem BVerwG auch aufgreift.
Schaumerma, dann semascho. Ich hoffe, Klaus macht das wieder alles
(jedenfalls nach Abschluss des Verfahrens) so sch�n transparent wie
schon beim Verfahren vor dem VG und dem VGH.
Frank Studt <frank...@gmx.net> schrieb/wrote:
> De facto behindern Radfahrer in der Regel auch den Autoverkehr �u�erst
> selten, es sind doch viel mehr die Dosisten, die sich gegenseitig im
> Weg rum stehen. Also ist die Lesart Benutzungspflicht um Autoverkehr
> zu beschleunigen nicht nachvollziehbar. Wenn man dem Verkehrsablauf
> st�rkere Bedeutung verleihen m�chte w�ren Fahrverbote f�r Kfz viel
> nahe liegender.
Also Sonderwege f�r Kraftfahrzeuge? Haben wir schon, nennt sich Fahrbahn
mit begleitendem Radweg. Alles nur eine Frage der Perspektive. (Pferde
und Fuhrwerke mal au�en vor...)
Ganz ausschlie�en wird man eine bestimmte Verkehrsart vom Gemeingebrauch
an der Stra�e nicht k�nnen.
Claus
Nein weit reichende Fahrverbote f�r Kfz im urbanen Raum, steht doch da.
>
> Ganz ausschlie�en wird man eine bestimmte Verkehrsart vom Gemeingebrauch
> an der Stra�e nicht k�nnen.
>
Was spricht gegen teilweise Sperrung von St�dten f�r den MIV. Wird an
vielen Orten praktiziert. Wo genau liegt da das Problem?
Frank
Vertausche "mit" mit "1997".
Nein. Die offizielle Lesart ist eine andere. Die hat was mit Sicherheit
zu tun. Und nicht Verbannung. Da der Text sich offiziell an ein dem
Gesetzgeber verbundenen Gremium richtet, sollte man das respektieren und
nicht polemisieren. Eine Petition ist eher ein Sachtext als denn
polarisierende Rhethorik politischer Reden.
> >> - BASt findet 1992 raus, da� Radwege gef�hrlich sind
> >> - Politik reagiert mit 1997 mit der Aufhebung der allgemeinen RWBP
> >
> > und wann wurde das wieder eingef�hrt? Das mu� ja sehr schnell
> > gegangen sein.
> >
>
> Vertausche "mit" mit "1997".
Wenn schon, dann das erste "mit" streichen, aber dieser Versto�
gegen die Grammatik hat nicht gest�rt.
Meine Frage war, wann denn die Benutzungspflicht f�r Radwege wieder
eingef�hrt wurde. Das mu� ja unmittelbar danach wieder geschehen sein,
innerhalb von wenigen Monaten oder Wochen.
Ich hab hier eine gedruckte Ausgabe der StVO (Sch�nfelder), in der
f�r den Para 2 Absatz 4 je eine Version bis 30.9.1998 und eine ab
1.10.1998 angegeben sind, und in beiden Versionen ist eine allgemeine
Benutzungspflicht f�r Radwege angeordnet.
Die Aufhebung von 1997 mu� also noch im Jahre 1997 wieder aufgehoben
worden sein.
Wortlaut?
In der Gesetzesbegründung steht etwas dazu.
> Ich hab hier eine gedruckte Ausgabe der StVO (Sch�nfelder), in der
> f�r den Para 2 Absatz 4 je eine Version bis 30.9.1998 und eine ab
> 1.10.1998 angegeben sind, und in beiden Versionen ist eine allgemeine
> Benutzungspflicht f�r Radwege angeordnet.
Eben nicht. Es bedarf vielmehr einer expliziten Anordnung im Einzelfall
(durch entsprechende Beschilderung), damit ein Radweg
Benutzungspflichtig ist. Ist diese nicht vorhanden, ist der Radweg nicht
benutzungspflichtig.
Dein Irrtum besteht darin, dass du nur die als benutzungspflichtig
ausgeschildeten Radwege �berhaupt als Radwege zur Kenntnis nimmst.
Gru�,
Michael
> Am 30.11.2009 09:40, schrieb Herr Willms:
>
> > Ich hab hier eine gedruckte Ausgabe der StVO (Sch�nfelder), in der
> > f�r den Para 2 Absatz 4 je eine Version bis 30.9.1998 und eine ab
> > 1.10.1998 angegeben sind, und in beiden Versionen ist eine allgemeine
> > Benutzungspflicht f�r Radwege angeordnet.
>
> Eben nicht. Es bedarf vielmehr einer expliziten Anordnung im Einzelfall
> (durch entsprechende Beschilderung), damit ein Radweg
> Benutzungspflichtig ist. Ist diese nicht vorhanden, ist der Radweg nicht
> benutzungspflichtig.
Anders als durch Gebotsschilder mit Fahrradsymbol kann man keine
Radwege kennzeichnen.
> Dein Irrtum besteht darin, dass du nur die als benutzungspflichtig
> ausgeschildeten Radwege �berhaupt als Radwege zur Kenntnis nimmst.
Wege, die nicht per Gebotschild (blau, rund) als Radwege
gekennzeichnet sind, sind irgendwelche Wege, die man egal wie benutzen
kann, aber keine Radwege.
Sonst w�re jede Stra�e ein Radweg, auf der Fahrr�der nicht
ausdr�cklich verboten sind. Also nur Autobahnen (Zeichen 330),
Kraftfahrstra�en (Zeichen 331), Fu�wege (Zeichen 239) und Reitwege
(Zeichen 238) sowie Wege, die mithilfe von Zeichen 254 f�r Radfahrer
verboten sind, w�ren nach dieser Logik keine Radwege. Ach nat�rlich
auch noch die komplett f�r Verkehr gesperrten Stra�en (Zeichen 250).
Na gut, wenn Zeichen 250 mit "f�r Radfahrer erlaubt" kombiniert ist,
dann k�nnte man das noch als Radweg bezeichnen. Aber ich gehe jede
Wette ein, da� es sowas nicht stra�enbegleitend gibt (au�er vielleicht
entlang von Autobahnen, also v�llig getrennt von der Stra�e).
Ich kenne keine Version der StVO, wo nicht eine allgemeine
Benutzungspflicht f�r Radwege angeordnet sein sollte. Deswegen mein
Entwurf f�r eine Petition, den Absatz 4 ersatzlos zu streichen.
Ob also in der StVO Para 2 ausdr�cklich darauf bezug genommen wird,
wie ein Weg als Radweg gekennzeichnet wird, ist doch nur Kosmetik,
genauso wie die Kosmetik in der Formulierung in der von diesem
1.9.2009 an g�ltigen Fassung. Dadurch werden andere, allgemein
benutzbare Wege doch nicht zu Radwegen.
Wie kann man sich von dieser Ro�t�uscherei nur an der Nase
herumf�hren lassen!
> Am Mon, 30 Nov 2009 09:26:37 UTC, schrieb Michael Paap
> <ncn...@mpaap.de> auf de.rec.fahrrad :
>> Am 30.11.2009 09:40, schrieb Herr Willms:
>>
>>> Ich hab hier eine gedruckte Ausgabe der StVO (Sch�nfelder), in der
>>> f�r den Para 2 Absatz 4 je eine Version bis 30.9.1998 und eine ab
>>> 1.10.1998 angegeben sind, und in beiden Versionen ist eine allgemeine
>>> Benutzungspflicht f�r Radwege angeordnet.
>>
>> Eben nicht. Es bedarf vielmehr einer expliziten Anordnung im Einzelfall
>> (durch entsprechende Beschilderung), damit ein Radweg
>> Benutzungspflichtig ist. Ist diese nicht vorhanden, ist der Radweg nicht
>> benutzungspflichtig.
> Anders als durch Gebotsschilder mit Fahrradsymbol kann man keine
> Radwege kennzeichnen.
>> Dein Irrtum besteht darin, dass du nur die als benutzungspflichtig
>> ausgeschildeten Radwege �berhaupt als Radwege zur Kenntnis nimmst.
> Wege, die nicht per Gebotschild (blau, rund) als Radwege
> gekennzeichnet sind, sind irgendwelche Wege, die man egal wie benutzen
> kann, aber keine Radwege.
> Sonst w�re jede Stra�e ein Radweg, auf der Fahrr�der nicht
> ausdr�cklich verboten sind. Also nur Autobahnen (Zeichen 330),
> Kraftfahrstra�en (Zeichen 331), Fu�wege (Zeichen 239) und Reitwege
> (Zeichen 238) sowie Wege, die mithilfe von Zeichen 254 f�r Radfahrer
> verboten sind, w�ren nach dieser Logik keine Radwege. Ach nat�rlich
M.E. ist das auch so, wird allerdings nicht umgangssprachlich als Radweg
bezeichnet.
> auch noch die komplett f�r Verkehr gesperrten Stra�en (Zeichen 250).
> Na gut, wenn Zeichen 250 mit "f�r Radfahrer erlaubt" kombiniert ist,
> dann k�nnte man das noch als Radweg bezeichnen. Aber ich gehe jede
> Wette ein, da� es sowas nicht stra�enbegleitend gibt (au�er vielleicht
> entlang von Autobahnen, also v�llig getrennt von der Stra�e).
Die Wette verlierst Du (z.B. entlang der hessischen Landesstra�e L3193
zwischen B�dingen-Diebach und Ronneburg-Altwiedermus.
> Ich kenne keine Version der StVO, wo nicht eine allgemeine
> Benutzungspflicht f�r Radwege angeordnet sein sollte. Deswegen mein
> Entwurf f�r eine Petition, den Absatz 4 ersatzlos zu streichen.
W�hrend die allgemeine RWBP vor 1998 galt, bedurfte es m.M.n. keiner
expliziten Beschilderung mit blauen Radwegsschildern (Zeichen 237, 240
oder 241).
Daher auch die �bliche Huperei f�r Radfahrer, die einen derartigen
parallelen "Nicht-Blauschild-Weg" nicht benutzen...
Den Absatz 4 wegzubekommen, w�re auch aus meiner Sicht ein sinnvoller
Weg.
Gru� CU.
> Wege, die nicht per Gebotschild (blau, rund) als Radwege
> gekennzeichnet sind, sind irgendwelche Wege, die man egal
> wie benutzen kann, aber keine Radwege.
Das Schild (Z.237 bzw. 241) weist aber keinem Straᅵenteil
eine Funktion zu, die er nicht auch ohne es hᅵtte, weil auf
ihm keine "Bedienungsanweisung" fᅵr den Straᅵenquerschnitt
abgedruckt ist. Diesen Abstraktionsschritt muss (und kann)
man ohne Schild machen.
Tom
> > Na gut, wenn Zeichen 250 mit "f�r Radfahrer erlaubt" kombiniert ist,
> > dann k�nnte man das noch als Radweg bezeichnen. Aber ich gehe jede
> > Wette ein, da� es sowas nicht stra�enbegleitend gibt (au�er vielleicht
> > entlang von Autobahnen, also v�llig getrennt von der Stra�e).
> Die Wette verlierst Du (z.B. entlang der hessischen Landesstra�e L3193
> zwischen B�dingen-Diebach und Ronneburg-Altwiedermus.
Da verl�uft eine Umgehungsstra�e, und parallel dazu eine zweite
Stra�e, schlie�e ich aus dem Satellitenbild von Google Earth
> <http://maps.google.de/maps?ll=50.245249,9.0542084&z=16&t=h&hl=de>
die nur wenige Verbindungen mit der Schnellstra�e hat. Ich vermute,
da� diese Parallelstra�e auch f�r landwirtschaftlichen Verkehr
freigegeben ist und da� andererseits die Umgehungstra�e als
Kraftfahrtstra�e ausgewiesen ist.
Das ist was anderes, als ein stra�enbegleitender Radweg.
Ein mit Zeichen 250 f�r den allgemeinen Verkehr gesperrte Stra�e ist
m.E. nur dann ein Radweg, wenn dieser Weg nicht nur exklusiv "f�r
Radfahrer" frei gegebem ist, und nicht auch noch f�r andere
Verkehrsmittel, und wenn der durch Verbotszeichen 259 f�r Fu�g�nger
gesperrt ist. Die einfache Kombination von allgemeinem Verkehrsverbot
mit Ausnahmen f�r Radler gibt es hier in meinem Viertel, auch, aber
das w�rde niemand als Radweg bezeichnen. Da gehe ich regelm��ig mit
meinem Hund spazieren, genauso wie viele andere Leute auch.
> > Ich kenne keine Version der StVO, wo nicht eine allgemeine
> > Benutzungspflicht f�r Radwege angeordnet sein sollte. Deswegen mein
> > Entwurf f�r eine Petition, den Absatz 4 ersatzlos zu streichen.
> W�hrend die allgemeine RWBP vor 1998 galt, bedurfte es m.M.n. keiner
> expliziten Beschilderung mit blauen Radwegsschildern (Zeichen 237, 240
> oder 241).
> Daher auch die �bliche Huperei f�r Radfahrer, die einen derartigen
> parallelen "Nicht-Blauschild-Weg" nicht benutzen...
der kein Radweg ist, wenn er nicht als Radweg ausgewiesen ist, und
das geht nur mit Zeichen 237, 240 oder 241. Sonst ist es ein Weg, aber
kein Radweg.
Ist sie nicht, das ist einfach die Landstraße. Daß da ein Radweg sein
sollte ist mir bislang überhaupt nicht aufgefallen.
> > > Daher auch die übliche Huperei für Radfahrer, die einen derartigen
> > parallelen "Nicht-Blauschild-Weg" nicht benutzen...
>
> der kein Radweg ist, wenn er nicht als Radweg ausgewiesen ist, und
> das geht nur mit Zeichen 237, 240 oder 241. Sonst ist es ein Weg, aber
> kein Radweg.
Ich biete Z260 an einem straßenbegleitenden Weg (Ortseingang
Ortenberg, von Selters kommend).
> Am Mon, 30 Nov 2009 13:01:48 UTC, schrieb Christian Ulrich
> <cun...@web.de> auf de.rec.fahrrad :
>>> Na gut, wenn Zeichen 250 mit "f�r Radfahrer erlaubt" kombiniert ist,
>>> dann k�nnte man das noch als Radweg bezeichnen. Aber ich gehe jede
>>> Wette ein, da� es sowas nicht stra�enbegleitend gibt (au�er vielleicht
>>> entlang von Autobahnen, also v�llig getrennt von der Stra�e).
>> Die Wette verlierst Du (z.B. entlang der hessischen Landesstra�e L3193
>> zwischen B�dingen-Diebach und Ronneburg-Altwiedermus.
> Da verl�uft eine Umgehungsstra�e, und parallel dazu eine zweite
> Stra�e, schlie�e ich aus dem Satellitenbild von Google Earth
>> <http://maps.google.de/maps?ll=50.245249,9.0542084&z=16&t=h&hl=de>
> die nur wenige Verbindungen mit der Schnellstra�e hat. Ich vermute,
> da� diese Parallelstra�e auch f�r landwirtschaftlichen Verkehr
> freigegeben ist und da� andererseits die Umgehungstra�e als
> Kraftfahrtstra�e ausgewiesen ist.
Nein, ist weder Schnellstra�e noch Kraftfahrstra�e. Mit der Vermutung,
dass es eine Freigabe f�r landwirtschaftlichen Verkehr gibt, liegst Du
allerdings richtig. Diese Stra�e wurde so um 2003 fertig gestellt (evtl.
erfolgte keine "Bl�uung" aufgrund der StVO-Novelle 97/98, kann aber auch
an der teilweisen perversen Steigung dieses Weges (im Gegensatz
nat�rlich zur wunderbar trassierten Stra�e...) liegen). Die hiesigen
B�rger (u.a. der Ortsvorsteher) reden vom "Radweg", in der hiesigen
Radverkehrsplanung wird er als Radweg gef�hrt. Es stehen an ihm auch die
hier �blichen wei�-gr�nen Radwegweiser (gr�ne Schrift auf wei�em Grund,
Schriftgr��e noch kleiner als bei einem Stra�ennamenschild...).
> Das ist was anderes, als ein stra�enbegleitender Radweg.
> Ein mit Zeichen 250 f�r den allgemeinen Verkehr gesperrte Stra�e ist
> m.E. nur dann ein Radweg, wenn dieser Weg nicht nur exklusiv "f�r
> Radfahrer" frei gegebem ist, und nicht auch noch f�r andere
> Verkehrsmittel, und wenn der durch Verbotszeichen 259 f�r Fu�g�nger
> gesperrt ist. Die einfache Kombination von allgemeinem Verkehrsverbot
> mit Ausnahmen f�r Radler gibt es hier in meinem Viertel, auch, aber
> das w�rde niemand als Radweg bezeichnen. Da gehe ich regelm��ig mit
> meinem Hund spazieren, genauso wie viele andere Leute auch.
Daf�r kenne ich einen Radweg (kombinierter Rad- und Fu�weg, Zeichen 240)
mit Freigabe f�r landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Die "standardm��ige" Radwegsbeschilderung ist hier allerdings eben jenes
Zeichen 240, das wird gerne mal einen x-beliebigen Gehweg gepappt und
die Radwegkilometer in der lokalen Radverkehrsf�rderung entsprechend
hochgez�hlt...
>>> Ich kenne keine Version der StVO, wo nicht eine allgemeine
>>> Benutzungspflicht f�r Radwege angeordnet sein sollte. Deswegen mein
>>> Entwurf f�r eine Petition, den Absatz 4 ersatzlos zu streichen.
>> W�hrend die allgemeine RWBP vor 1998 galt, bedurfte es m.M.n. keiner
>> expliziten Beschilderung mit blauen Radwegsschildern (Zeichen 237, 240
>> oder 241).
>> Daher auch die �bliche Huperei f�r Radfahrer, die einen derartigen
>> parallelen "Nicht-Blauschild-Weg" nicht benutzen...
> der kein Radweg ist, wenn er nicht als Radweg ausgewiesen ist, und
> das geht nur mit Zeichen 237, 240 oder 241. Sonst ist es ein Weg, aber
> kein Radweg.
Das wei�t Du, das wei� ich, der Huper ist �blicherweise anderer Meinung
(den Besten hatte ich letzten Winter: Abends auf dem Nachhauseweg,
_schnee_bedeckte Landschaft, die L3193 wie immer gut ger�umt. Da f�hrt
ein Auto auf meine H�he auf neben mir, l��t das Fenster runter und
erz�hlt mir vom tollen Radweg nebenan... wie gesagt, schneebedeckt, da
wurde ich etwas lauter...
Gru� CU.
--
Gru� CU.
> On 30 Nov., 15:26, "Herr Willms" wrote:
>> Am Mon, 30 Nov 2009 13:01:48 UTC, �schrieb Christian Ulrich
>>> Die Wette verlierst Du (z.B. entlang der hessischen Landesstra�e L3193
>>> zwischen B�dingen-Diebach und Ronneburg-Altwiedermus.
>>
>> � Da verl�uft eine Umgehungsstra�e, und parallel dazu eine zweite
>> Stra�e, schlie�e ich aus dem Satellitenbild von Google Earth>
>> <http://maps.google.de/maps?ll=50.245249,9.0542084&z=16&t=h&hl=de>
>>
>> die nur wenige Verbindungen mit der Schnellstra�e hat. Ich vermute,
>> da� diese Parallelstra�e auch f�r landwirtschaftlichen Verkehr
>> freigegeben ist und da� andererseits die Umgehungstra�e als
>> Kraftfahrtstra�e ausgewiesen ist.
> Ist sie nicht, das ist einfach die Landstra�e. Da� da ein Radweg sein
> sollte ist mir bislang �berhaupt nicht aufgefallen.
Wie in meinem anderen Posting schon geschrieben, war er wohl so gedacht.
Ist aber zum Gl�ck nicht gebl�ut. Ist auf meiner t�glichen
Arbeitsstrecke...
>>>> Daher auch die �bliche Huperei f�r Radfahrer, die einen derartigen
>>> parallelen "Nicht-Blauschild-Weg" nicht benutzen...
>>
>> � der kein Radweg ist, wenn er nicht als Radweg ausgewiesen ist, und
>> das geht nur mit Zeichen 237, 240 oder 241. Sonst ist es ein Weg, aber
>> kein Radweg.
> Ich biete Z260 an einem stra�enbegleitenden Weg (Ortseingang
> Ortenberg, von Selters kommend).
War da nicht mal ein Z240? Da w�re ja direkt einmal in der Wetterau ein
Radwegsschild demontiert worden...
--
Gru� CU.
> > Ich biete Z260 an einem straßenbegleitenden Weg (Ortseingang
> > Ortenberg, von Selters kommend).
>
> War da nicht mal ein Z240? Da wäre ja direkt einmal in der Wetterau ein
> Radwegsschild demontiert worden...
Der Weg ist Bestandteil des "Vulkanradweges". Den Zustand vor dieser
Ausschilderung kenne ich nicht.
Aber der Zustand des Weges ist leicht zu erraten. AA-Lava [1] oder
Pahoehoe-Lava [2].
[1] <http://johnmackenzie.com/images/Iceland/aa1a.jpg>
[2] <http://johnmackenzie.com/images/Iceland/PPlava.jpg>
SCNR
Kristian
--
�23 StVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugf�hrers Abs.3 Satz 3:
Radfahrer und F�hrer von Kraftr�dern d�rfen die F��e nur dann von den
Pedalen oder den Fu�rasten nehmen, wenn der Stra�enzustand das erfordert.
> >> Stra�e, schlie�e ich aus dem Satellitenbild von Google Earth>
> >> <http://maps.google.de/maps?ll=50.245249,9.0542084&z=16&t=h&hl=de>
> >>
> >> die nur wenige Verbindungen mit der Schnellstra�e hat. Ich vermute,
> >> da� diese Parallelstra�e auch f�r landwirtschaftlichen Verkehr
> >> freigegeben ist und da� andererseits die Umgehungstra�e als
> >> Kraftfahrtstra�e ausgewiesen ist.
>
> > Ist sie nicht, das ist einfach die Landstra�e. Da� da ein Radweg sein
> > sollte ist mir bislang �berhaupt nicht aufgefallen.
>
> Wie in meinem anderen Posting schon geschrieben, war er wohl so gedacht.
> Ist aber zum Gl�ck nicht gebl�ut.
Das ist die lokale Erschlie�ungsstra�e f�r die Bauernh�fe und Felder
am Nordrand der Schnellstra�e. Die darf nicht als Radweg ausgewiesen
werden, sondern k�nnten die Bauern weder auf ihre Felder noch in ihre
H�fe.
> > Wege, die nicht per Gebotschild (blau, rund) als Radwege
> > gekennzeichnet sind, sind irgendwelche Wege, die man egal
> > wie benutzen kann, aber keine Radwege.
>
> Das Schild (Z.237 bzw. 241) weist aber keinem Stra�enteil
> eine Funktion zu, die er nicht auch ohne es h�tte, weil auf
> ihm keine "Bedienungsanweisung" f�r den Stra�enquerschnitt
> abgedruckt ist. Diesen Abstraktionsschritt muss (und kann)
> man ohne Schild machen.
Nach der Logik werden heutzutage ja auch Gehwege als "Radwege"
interpretiert.
Nein, Radwege sind nur solche, die explizit f�r Radfahrer
ausgewiesen sind, n�mlich mit Blauschild.
MfG,
L.W.