http://www.polizei.bayern.de/muenchen/news/presse/aktuell/index.html/140091
(Punkt 1124)
Nur damit, alle gewarnt sind ;-).
Handzeichen beim Abbiegen?
Augenkontakt??
Fahrradhelm???
Reflektierende Kleidung????
Radwege _immer_ benutzen?????
Na wunderbar...
Unter verstärkter Einbeziehung von Kfz-Führern und Fußgängern in die
Kontrollmaßnahmen erfolgt die Hervorhebung folgender fünf Inhalte:
§ Erkennbarkeit (Beleuchtung/Kleidung)
§ Augenkontakt (nicht auf Vorrang bestehen)
§ Vorausschauendes Fahren
§ Toter Winkel
§ Handzeichen beim Abbiegen
*SEUFZ*
Ralph
--
Wir sind gekommen, die Geschenke abzuholen
Nicht schreiben können: http://lestighaniker.de/
> Handzeichen beim Abbiegen?
Was ist dagegen einzuwenden?
> Augenkontakt??
Auch sinnvoll, oder nicht?
>Marco Gonek:
>
>> Handzeichen beim Abbiegen?
>
>Was ist dagegen einzuwenden?
Die Tatsache, daß man beide Hände benötigt, um rechtzeitig und
wirkungsvoll zu bremsen.
Wie sieht dieses (nicht vorgeschriebene) "Handzeichen beim Abbiegen"
für Dich aus?
Walter
Autofahrer niederstarren?
> Wie sieht dieses (nicht vorgeschriebene) "Handzeichen beim Abbiegen"
> für Dich aus?
>
> Walter
Moin,
Daß das gar nicht vorgeschrieben ist, wusste ich gar nicht. (Dank für
den Hinweis)
Nevertehless halte ich deutliche Zeichen und klare Verhalten vor
allem beim Linksabbiegen grundsätzlich für sehr sinnvoll.
Ich mache es auf dem Rad, wie ich es vor 30(?) Jahren für meinen
Motorradführerschein gelernt habe:
(Damals waren noch so einige alte Maschinen ohne Blinker unterwegs,
und "für den Fall, daß der Blinker mal ausfallen sollte")
Linken Arm deutlich hocheben und zwei bis viermal deutlich
Winkbewegung mit dem Unterarm aus dem Ellenbogengelenk machen.
Danach, also zum eigenltichen Abbiegen, im allgemeinen Hand wieder an
den Lenker (wenn ich nicht sowiso gerade freihändig fahre) und mit dem
Rad entschlossen und zügig Spur wechseln und /oder abbiegen.
Vorher habe ich mich natürlich überzeugt, daß für den Outler ,der ja
im allgemeinen schneller als ich von hinten kommt, ausreichend Platz
zum abbremsen ist.
Das gleiche nach rechts nur bei ggfls erforderlichem Spurwechsel, zum
normalen Rechtsabbiegen überflüssig.
Gruß
Karsten H.
>>> Augenkontakt??
>> Auch sinnvoll, oder nicht?
> Autofahrer niederstarren?
Für das angepeilte Resultat mit heftigen Blicken:
<http://www.heute.at/sport/sommersport/Bundesheer-Aktion-Maenner-die-auf-Stoerche-starren;art746,571609>
bzw.
<http://kuerzer.de/h1e0ie67G>
> Hier scheint es aber eher darum zu gehen, die diesbezüglichen Phantasien der
> Münchner Polizei im Rahmen eines PR-Events als neue Vorschrift in die Tat
> umzusetzen. Man darf gespannt sein, wie die Bußgeldbescheide aussehen ...
Jou, das sehe ich genauso.
Ich halte im übrigen die eindeutige, klare und entschlossene Fahrweise
für wesentlich wichtiger als Hand- oder Armzeichen.
Gruß
Karsten H.
Gruß
Thomas
>Well, Martin Glas <glas...@googlemail.com> wrote:
>> Für die nächsten drei Wochen soll es wohl wieder ein
>> "Schwerpunktaktion" im Rahmen der "Gscheid Radln"-Kampagne geben,
>> näheres hier:
>>
>> http://www.polizei.bayern.de/muenchen/news/presse/aktuell/index.html/140091
>> (Punkt 1124)
>
>Unter verstärkter Einbeziehung von Kfz-Führern und Fußgängern in die
>Kontrollmaßnahmen erfolgt die Hervorhebung folgender fünf Inhalte:
(ich sortiere hier mal etwas um)
>§ Erkennbarkeit (Beleuchtung/Kleidung)
Beleuchtung wäre ja schon mal vorgeschrieben. Kleidung?
>§ Handzeichen beim Abbiegen
Ist zwar nicht so direkt vorgeschrieben, könnte man aber
immerhin irknwie kontrollieren. Aber der Rest?
>§ Augenkontakt (nicht auf Vorrang bestehen)
>§ Vorausschauendes Fahren
>§ Toter Winkel
Mag ja sein, dass die Pozilei hier Wünsche hat bezüglich des
Verhaltens der VT. Aber was hat man sich dazu vorgestellt,
dann konkret auf der Straße zu machen? :-O
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
> Marco Gonek:
>
>> Handzeichen beim Abbiegen?
>
> Was ist dagegen einzuwenden?
_Beim_ Abbiegen sollten andere Verkehrsteilnehmer problemlos in
der Lage sein, die Fahrtrichtung zu deuten. Eine herausgestreckte
Winkhand gibt da keine zusätzliche Information. Stattdessen:
* Eine Hand weniger in der Nähe der Bremse. Statt zwei Bremsen hat
man also effektiv nur noch eine zur Verfügung. Und das in einer
Situation, in der mit der genommenen Vorfahrt der Klassiker für
eine Notbremsung auftritt.
* Eine Hand weniger am Lenker, um Störungen abzufangen, die durch
unerwarte Unebenheiten, oder Objekte auftreten.
>> Augenkontakt??
>
> Auch sinnvoll, oder nicht?
Bei den Klassikern der Fahrradunfälle wird das Fahrrad samt Fahrer
komplett übersehen. Wohin dessen Fahrer in den Momenten vor der
Kollision geschaut hat, ändert daran nicht wirklich etwas.
---<)kaimartin(>---
--
Kai-Martin Knaak
Öffentlicher PGP-Schlüssel:
http://pgp.mit.edu:11371/pks/lookup?op=get&search=0x6C0B9F53
> _Beim_ Abbiegen sollten andere Verkehrsteilnehmer problemlos in
> der Lage sein, die Fahrtrichtung zu deuten. Eine herausgestreckte
> Winkhand gibt da keine zusätzliche Information. Stattdessen:
>
> * Eine Hand weniger in der Nähe der Bremse. Statt zwei Bremsen hat
> man also effektiv nur noch eine zur Verfügung. Und das in einer
> Situation, in der mit der genommenen Vorfahrt der Klassiker für
> eine Notbremsung auftritt.
>
> * Eine Hand weniger am Lenker, um Störungen abzufangen, die durch
> unerwarte Unebenheiten, oder Objekte auftreten.
Mir gehts ums Anzeigen eines bevorstehenden/ beabsichtigten
Spurwechsels.
Zum Bremsen:
u.a. darum fahre ich 1 Rad mit einer Rücktrittbremse: geht be jedem
Wetter und selbst beim freihändigfahren :-)
Und wie erwähnt: Hand /Armzeichen VOR dem Fahr-Mannöver, nicht
währenddessen.
> Bei den Klassikern der Fahrradunfälle wird das Fahrrad samt Fahrer
> komplett übersehen. Wohin dessen Fahrer in den Momenten vor der
> Kollision geschaut hat, ändert daran nicht wirklich etwas.
Nö, aber der Radler kann sich bei nicht erfolgtem / erfolgreichen
Augenkontakt der Möglichkeit bewusst sein, daß der Outler ihn derart
übersehen hat.
Davon gehe ich bei der Situation des Klassikers eines tötlichen
Unfalles -rechts abbiegender LKW / Bus übrigens IMMER aus.
Ach ja eine möglichsst großräumige Armbewegung erhöht durchaus auch
die Wahrscheinlichkei einer visuellen Wahrnehmung.
Hängt natürlich immer von der konkreten Verkehrssituation ab, wenn ich
- bei abschüssiger Strasse, Rückenwind, oder Outler-Stau eh so schnell
oder schneller bin wie die Outler ist das Armwinken natürlich genauso
überflüssig, wie wenn kein Outler in größerer Nähe hinter mir ist.
Gruß
Karsten H.
>Marco Gonek:
>
>> Handzeichen beim Abbiegen?
>
>Was ist dagegen einzuwenden?
Gerade im Vorfeld und w�hrend eines Abbiegevorgangs ist
Bremsbereitschauft unverzichtbar.
Ich empfehle wie vorgeschrieben die Abbiegeabsicht deutlich und
rechtzeitig anzuk�ndigen.. Ein Handzeichen ist daf�r nicht notwendig,
alleine meist auch nicht ausreichend und bisweilen schlichtweg sinnlos,
etwa bei Dunkelheit.
>
>> Augenkontakt??
>Auch sinnvoll, oder nicht?
Und wie soll das funktionieren?
--
Radhelme sind die Bachbl�ten des Stra�enverkehrs
> Daß das gar nicht vorgeschrieben ist, wusste ich gar nicht. (Dank für
> den Hinweis)
Es ist ja auch nicht wahr. §9(1): "Wer abbiegen will, muss dies
rechtzeitig und deutlich ankündigen". Vermutlich benutzt der
drf-Besserradler dafür seine roten Ohren, "damit er die Hände nicht von
Lenker nehmen muß". (Ich gehe spontan mal davon aus, dieses
schwachsinnige Argument kam im Thread schon?)
> Vorher habe ich mich natürlich überzeugt, daß für den Outler ,der ja
> im allgemeinen schneller als ich von hinten kommt, ausreichend Platz
> zum abbremsen ist.
Nach §9(3) ist das falsch. "Wer abbiegen will, muss entgegenkommende
Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, __Fahrräder mit
Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der
Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren__. ... Auf Fußgänger muss er
besondere Rücksicht nehmen; __wenn nötig, muss er warten__.
Kostet IIRC beides 10 Euro, wenn kein Anderer gefährdet wurde.
Tschau, Jörg
--
There are only 10 types of people in the world:
Those who understand binary, and those who don't...
> Karsten H. <mrhi...@gmx.de> wrote:
>
>> Daß das gar nicht vorgeschrieben ist, wusste ich gar nicht. (Dank für
>> den Hinweis)
>
> Es ist ja auch nicht wahr. §9(1): "Wer abbiegen will, muss dies
> rechtzeitig und deutlich ankündigen".
Steht da irgendwas von 'mit den Ärmchen winken'?
Nee.
Da steht rechtzeitig und detlich ankündigen.
Einen rechtzeitige und deutliche Ankündigung zum Linksabbiegen ist die
Nutzung einer Linksabbiegespur (mittig) oder das Positionieren und
Anhalten nahe am Mittelstreifen.
Man kann natürlich, wenn man den überblick hat und nicht erwartet das mal
wieder ein bornierter Dosist rechts oder links überholt um dann vor einem
in die Eisen zu steigen, mit einem Handzeichen auch deutlich anzeigen,
das man die Spur zu wechseln gedenkt oder links Abbiegen möchte. Das
passiert aber so 100 bis 40m vor der Stelle.
> Nach §9(3) ist das falsch. "Wer abbiegen will, muss entgegenkommende
> Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, __Fahrräder mit
> Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn
> in der gleichen Richtung fahren__. ... Auf Fußgänger muss er besondere
> Rücksicht nehmen; __wenn nötig, muss er warten__.
Wenn Die DosenRambos dies berücksichtigen würden, hätten die Freunde der
Separation leichteres Spiel. Aber selbst unter den Fußgängerunfällen
nehmen Unfällen im Zusammenhang mit Abbiegen Spitzenplätze ein...
ervin
--
Ob eine Stadt zivilisiert ist, hängt nicht von der Zahl ihrer
Schnellstraßen ab, sondern davon, ob ein Kind auf dem
Dreirad unbeschwert überall hinkommt.
- Enrique Peñalosa (abgeschrieben bei Michael Wilch)
>Karsten H. <mrhi...@gmx.de> wrote:
>
>> Daß das gar nicht vorgeschrieben ist, wusste ich gar nicht. (Dank für
>> den Hinweis)
>
>Es ist ja auch nicht wahr.
Doch.
Wo steht das Gegenteil? Zeig mal.
>§9(1): "Wer abbiegen will, muss dies
>rechtzeitig und deutlich ankündigen".
Hast Du den Zusatz "mit den Händen" oder durch Arm- bzw Winkbewegung"
weggelassen oder steht das etwa überhaupt nicht in der StVO? Es kann
natürlich sein, daß Du eine andere StVO hast als die meisten hier. Ich
beziehe mich jedenfalls auf die in Deutschland gültige.
> Vermutlich benutzt der
>drf-Besserradler dafür seine roten Ohren, "damit er die Hände nicht von
>Lenker nehmen muß". (Ich gehe spontan mal davon aus, dieses
>schwachsinnige Argument kam im Thread schon?)
Nein, Du bist der erste, dem diese abwegige Idee kommt. Glückwunsch.
Wenn Du nicht in der Lage bist, eine rechtzeitige und deutliche
Ankündigung zu erkennen, dann solltest Du Deine Eignung zur Teilnahme
am Straßenverkehr überprüfen lassen anstatt hier Unwahrheiten zu
verbreiten.
Walter
> > Vorher habe ich mich natürlich überzeugt, daß für den Outler ,der ja
> > im allgemeinen schneller als ich von hinten kommt, ausreichend Platz
> > zum abbremsen ist.
>
> Nach §9(3) ist das falsch. "Wer abbiegen will, muss entgegenkommende
> Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, __Fahrräder mit
> Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der
> Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren__. ... Auf Fußgänger muss er
> besondere Rücksicht nehmen; __wenn nötig, muss er warten__.
>
> Kostet IIRC beides 10 Euro, wenn kein Anderer gefährdet wurde.
Moin,
Da liegt offensichtlich ein Mißverständniss deinerseits vor, ich
meinte (Kraft)Fahrzeuge welche in meine Richtung fahren.
Im übrigen ging ich bei meinen vorherigen Posts von einer mehrspurigen
Strasse, oder einer mit so breiten Spuren aus, auf denen Outler mich
als Ralder anonsten problemlos überholen können.
Bei einspurigen (in jede Richtung) erübrigt sich die Frage doch
sowiso. Da gehe ich mit Ervin u.a. völlig überein, daß das normale
Abiegeverhalten ein konkludentes eindeutiges Anzeigen darstellt
Nachfrage:
Wieso hälst Du es für schwachsinnig, beim Radeln beide Hände am Lenker
zu haben?
Also ich halte das nicht für notwendig, aber schwachsinnig??
Gruß
Karsten H.
>> §9(1): "Wer abbiegen will, muss dies
>> rechtzeitig und deutlich ankündigen".
>
> Hast Du den Zusatz "mit den Händen" oder durch Arm- bzw Winkbewegung"
> weggelassen oder steht das etwa überhaupt nicht in der StVO?
Er hat nur unwesentliches weggelassen:
"dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen."
Unwesentlich?
Nun, die Stv*Z*O definiert Fahrtrichtungsanzeiger eindeutig als
ausschließlich (gaaaanz früher mal anders) lichttechnische Einrichtung
(vulgo: Blinker) und ein § in den 60ern (67a?) zählt alle
zulässigen lichttechnischen Einrichtungen am Fahrrad abschließend
auf, Blinker sind nicht dabei.
Demnach sin Blinker am Rad verboten und somit sind am Rad keine
Fahrtrichtungsanzeiger vorhanden, der Halbsatz war also als für
Radler unwesentlich weggelassen und es verbleibt daher tatsächlich
die nicht weiter spezifizierte Regelung, dass man es rechtzeitig
ankündigen müsse. Wie bleibt dem Radler überlassen. Alternativen
wurden schon genannt.
> Es kann
> natürlich sein, daß Du eine andere StVO hast als die meisten hier. Ich
> beziehe mich jedenfalls auf die in Deutschland gültige.
> Karsten H. <mrhi...@gmx.de> wrote:
>
>> Daß das gar nicht vorgeschrieben ist, wusste ich gar nicht. (Dank für
>> den Hinweis)
>
> Es ist ja auch nicht wahr. §9(1): "Wer abbiegen will, muss dies
> rechtzeitig und deutlich ankündigen".
Wenn du mal den Satz komplett zitierst hättest. Der geht so weiter: ";
dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen."
Soso. Kennst du Fahrräder mit Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)? Sind diese
an Fahrrädern überhaupt erlaubt? Vorgeschrieben sind sie schon mal nicht.
Wo steht jetzt das mit den Handzeichen? Warum hat der Gesetzgeber das
vergessen zu erwähnen, obwohl da was von Fahrtrichtungsanzeigern steht?
Merkwürdig...
> Vermutlich benutzt der
> drf-Besserradler dafür seine roten Ohren, "damit er die Hände nicht von
> Lenker nehmen muß".
Damit (die Hände müssen in bestimmten Situationen am Lenker bleibe) wird
es wohl zusammenhängen, dass Handzeichen nicht *vorgeschrieben* sind. Du
hast es also eigentlich schon verstanden. Was soll also wieder die
Trollerei?
--
Kai
Als 14jähriger hatte ich mir sowas mal gebastelt, nachdem ich mit meinem
Elektronikbaukasten gelernt hatte, wie man aus zwei Transistoren, zwei
Kondensatoren und vier Widerständen einen "Astabilen Multivibrator" baut :-)
> Sind diese
> an Fahrrädern überhaupt erlaubt?
Wohl eher nicht. Damals wußte ich das gottseidank noch nicht :-)
Gruß Matthias.
> u.a. darum fahre ich 1 Rad mit einer Rücktrittbremse: geht be jedem
> Wetter und selbst beim freihändigfahren :-)
Freihändig und dann ein Vollbremusung mit Rücktritt? Klingt nach einer
total sicheren Fahrweise.
hs
> Ich halte im übrigen die eindeutige, klare und entschlossene Fahrweise
> für wesentlich wichtiger als Hand- oder Armzeichen.
Wie soll das denn gehen? Wie soll man denn ein Linksabbiegen durch eine
deutliche Fahrweise anzeigen, wenn man ganz rechts im Rinnstein
'rumeiert?
Also du hast Ideen.
hs
> q...@gmx.net (Holger Schulz) schrieb:
> Hat aber den Vorteil, dass man gleichzeitig beide Arme raushalten kann,
> wenn man noch nicht weiß, wo man hin will.
Der gemeine Rambodosist der ja auf den Straßen greuliche Schrecken
verbreitet, wird nur den rechten Arm sehen, damit er beim Abbiegen nach
rechts überholen kann.
>Robert Lange <robert...@gmx.net>:
>>Marco Gonek:
>>> Handzeichen beim Abbiegen?
>>
>>Was ist dagegen einzuwenden?
>
>Gerade im Vorfeld und während eines Abbiegevorgangs ist
>Bremsbereitschauft unverzichtbar.
>
FACK!
>Ich empfehle wie vorgeschrieben die Abbiegeabsicht deutlich und
>rechtzeitig anzukündigen.. Ein Handzeichen ist dafür nicht notwendig,
>alleine meist auch nicht ausreichend und bisweilen schlichtweg sinnlos,
>etwa bei Dunkelheit.
>
Dem "Ankündigen" geht selbstverfreilich *immer* zuerst das Umsehen,
aka Schulterblick, vorraus. Ich hoffe, dass wir uns da einig sind.
>>
>>> Augenkontakt??
>
>>Auch sinnvoll, oder nicht?
>
>Und wie soll das funktionieren?
Gar nicht. Ich schilderte hier schon einige Male, das ich $hier die
gegenteiligen Erfahrungen (im Wortsinne) gemacht habe. Auf meinem Weg
zur Arbeit habe ich zwei Strasseneinmündungen mit "Rechts-vor-links"
und habe zur Kenntnis nehmen müssen, dass oft die von links kommenden
Dosisten immer dann noch um die Ecke huschten, wenn sie Blickkontakt
zu mir hatten, obwohl die auf ihrer Strassenseite parkenden Dosen das
gar nicht zuliessen. Bremsen musste immer ich, um einen Zusammenstoß
auf meiner Fahrbahnhälfte zu vermeiden. Seitdem schaue ich bei diesen
Einmündungen stets betont nach rechts, oder auf den Boden und es hat
seitdem auch keine(r) von denen* mehr gewagt, einfach zuzufahren.
Beste Grüße -Harald-
*Meistens Mamma-Taxis, mit gehfaulen Gören, welche die 600 - 800 Meter
zur Schule offensichtlich nicht aus eigener Kraft schaffen.
--
Die Wachstuben in den Wachstuben werden durch Kunststoffflaschen
ersetzt, die durch Ziehen an den Kunststofflaschen geoeffnet werden.
[©1994, Werner Icking +]
>Am 16.07.2011 22:52 meinte Wolfgang Strobl <ne...@mystrobl.de>:
>
>>Robert Lange <robert...@gmx.net>:
>>>Marco Gonek:
>>>> Handzeichen beim Abbiegen?
>>>
>>>Was ist dagegen einzuwenden?
>>
>>Gerade im Vorfeld und während eines Abbiegevorgangs ist
>>Bremsbereitschauft unverzichtbar.
>>
>FACK!
>
>>Ich empfehle wie vorgeschrieben die Abbiegeabsicht deutlich und
>>rechtzeitig anzukündigen.. Ein Handzeichen ist dafür nicht notwendig,
>>alleine meist auch nicht ausreichend und bisweilen schlichtweg sinnlos,
>>etwa bei Dunkelheit.
>>
>Dem "Ankündigen" geht selbstverfreilich *immer* zuerst das Umsehen,
>aka Schulterblick, vorraus. Ich hoffe, dass wir uns da einig sind.
Ja. Wobei ich allerdings auf drei Sachverhalten hinweisen möchte:
a) je nach konkreter Situation ist zweimalige Rückschau erforderlich,
erst vor dem Positionieren, dann ein zweites Mal kurz vor dem
tatsächlichen Abbiegen.
b) Es gibt mehrere Varianten des Umschauens, u.a. die unauffällige und
die demonstrative. Das Umschauen kann als weiteres Signal eingesetzt
werden (ist dann aber ähnlich wie das ein Handzeichen zu bewerten: es
verschafft einem keine Rechte bzw. Sicherheit, die man ohne nicht auch
hätte), muß aber nicht. Anderen Verkehrsteilnehmern ist der Zahn zu
ziehen, daß ein nicht gesehenes Zeichen ein nicht gegebenes Zeichen sei.
Ein so begründetes Verhalten ist vorsätzlich und potentiell mörderisch.
c) zwar nicht aus der Perspektive eines weiteren Verkehrsteilnehmers,
aber als interessierter Beobachter muß man leider feststellen, daß bei
Radfahrern fehlende Rückschau (also auch ein unaufälliger Rückblick) vor
direktem Linksabbiegen vom äußersten rechten Straßenrand und
ostentatives Handzeichen merklich korrelieren. Ich halte das für die
schädliche Folge einer fehlerhaften Verkehrsausbildung radfahrender
Kinder.
>>>
>>>> Augenkontakt??
>>
>>>Auch sinnvoll, oder nicht?
>>
>>Und wie soll das funktionieren?
>
>Gar nicht.
Richtig, und zwar nicht nur aus dem von Dir geschilderten Grund (das ist
quasi das Sahnehäubchen: selbst wenn es funktioniert, funktioniert es
nicht), sondern häufig auch aus der schieren Unmöglichkeit.
>Ich schilderte hier schon einige Male, das ich $hier die
>gegenteiligen Erfahrungen (im Wortsinne) gemacht habe. Auf meinem Weg
>zur Arbeit habe ich zwei Strasseneinmündungen mit "Rechts-vor-links"
>und habe zur Kenntnis nehmen müssen, dass oft die von links kommenden
>Dosisten immer dann noch um die Ecke huschten, wenn sie Blickkontakt
>zu mir hatten, obwohl die auf ihrer Strassenseite parkenden Dosen das
>gar nicht zuliessen. Bremsen musste immer ich, um einen Zusammenstoß
>auf meiner Fahrbahnhälfte zu vermeiden. Seitdem schaue ich bei diesen
>Einmündungen stets betont nach rechts, oder auf den Boden und es hat
>seitdem auch keine(r) von denen* mehr gewagt, einfach zuzufahren.
Das Problem entsteht auch beim Abbiegen. Ich argwöhne, daß einige von
den Langsamfahrern, die ohne Umschau mit Armgewedel vom rechten
Straßenrand abbiegen, gelernt haben, daß es eine Einladung zum Gasgeben
und schnell noch Überholen ist, wenn man sich in der Situation erkennbar
umschaut und Augenkontakt aufzunehmen versucht - vor allem dann, wenn
man dabei noch einen leichten Schlenker macht und langsamer wird.. Also
vertrauen sie auf ihr Gehör (nächster Fehler!) und biegen im Vertrauen
auf das Handzeichen ab - Augen zu und durch. Richtig wäre, sich
rechtzeitig umzuschauen, eine passende Lücke zu suchen und sich dann zu
positionieren. Im Stadtverkehr ist das meist auch schon alles, was
nötig ist.
Bei höherem Tempo, meist außerhalb der Ortschaft, gibt es manchmal
Gelegenheiten, die ein Handzeichen als nützlich erscheinen lassen, das
schon anderweitig (Umschauen, leichter Positionswechsel) gegebene Signal
"ich will jetzt wirklich genau hier nach links rüber" zu verdeutlichen.
Man sollte sich nur darüber im Klaren sein, daß das lediglich in den
Situationen hilfreich ist, in denen noch Zeit für eine beantwortende
Reaktion des nachfolgenden Kfzfahrers (z.B. leichtes Zurückfallen) ist
und diese Reaktion dann auch kommt. Der blind abbiegende Typ
Radfahrer, der hier gerne despektierlich als "Torkelradler" bezeichnet
wird, dürfte kaum eine Anwendung für diese Sorte Handzeichen haben.
--
Wir danken für die Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen
>> Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, __Fahrräder mit
>> Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der
>> Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren__. ... Auf Fußgänger muss er
> Da liegt offensichtlich ein Mißverständniss deinerseits vor, ich
> meinte (Kraft)Fahrzeuge welche in meine Richtung fahren.
Ich hatte den Teil extra unterstrichen. Ja, es geht um Fahrzeuge, die
in Deiner Richtung fahren.
> Bei einspurigen (in jede Richtung) erübrigt sich die Frage doch
> sowiso. Da gehe ich mit Ervin u.a. völlig überein, daß das normale
> Abiegeverhalten ein konkludentes eindeutiges Anzeigen darstellt
Im von Dir nicht gequoteten Absatz 1 steht das Wort "rechtzeitig". Es
ist sicher _nicht_ rechtzeitig wenn Du ohne ein Handzeichen einfach
rüber ziehst und denkst: "Na in dem Moment sieht er es ja dann wo ich
hin will."
> Wieso hälst Du es für schwachsinnig, beim Radeln beide Hände am Lenker
> zu haben?
Das war etwas überspitzt. Natürlich ist es prinzipiell eine gute Idee
beide Hände am Lenker zu haben. Wenn es notwendig ist den anderen
Verkehr vom bevorstehenden Abbiegen in Kenntnis zu setzen _mußt_ Du
aber nunmal für den kurzen Moment eine Hand vom Lenker nehmen.
Wurstblinker gibts nur im Film. Das Blinker am Rad verboten sind finde
ich auch dämlich, aber es ist eben so.
>
> > Wieso hälst Du es für schwachsinnig, beim Radeln beide Hände am Lenker
> > zu haben?
>
> Das war etwas überspitzt. Natürlich ist es prinzipiell eine gute Idee
> beide Hände am Lenker zu haben. Wenn es notwendig ist den anderen
> Verkehr vom bevorstehenden Abbiegen in Kenntnis zu setzen _mußt_ Du
> aber nunmal für den kurzen Moment eine Hand vom Lenker nehmen.
> Wurstblinker gibts nur im Film. Das Blinker am Rad verboten sind finde
> ich auch dämlich, aber es ist eben so.
Nö, ich denke, daß haben andere hier überzeugend dargelegt: muss gar
nicht, kann sinnvoll sein.
Gruß
Karsten H.
> Man kann natürlich, wenn man den überblick hat und nicht erwartet das mal
> wieder ein bornierter Dosist rechts oder links überholt um dann vor einem
> in die Eisen zu steigen, mit einem Handzeichen auch deutlich anzeigen,
Was allzu oft zu hastigen Ueberholmanoevern der Autoisten fuehrt "Schnell
noch durch, bevor der abbiegt". Deshalb unterlass ich solche gefaehrliche
Spielchen und lass meine Haende an den Bremsen.
--
+ Ulli Horlacher + fram...@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
>Kaí ?eranskí schrieb:
>>
>> Soso. Kennst du Fahrräder mit Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)?
>
>Als 14jähriger hatte ich mir sowas mal gebastelt, nachdem ich mit meinem
>Elektronikbaukasten gelernt hatte, wie man aus zwei Transistoren, zwei
>Kondensatoren und vier Widerständen einen "Astabilen Multivibrator" baut :-)
Wenn Du heute mit irgendwas aus Kabeln, Transistoren und sonstiger
Elektronik zusammgeschustertes am Fahrrad herumfährst, musst Du aber
aufpassen nicht als Selbstmordattentäter verdächtigt zu werden, der
mit seinem "Drahtesel" in eine Dosenvertretung rasen will ...
Walter
Dessen sollte der Radler sich auch bewusst sein, wenn der Autofahrer
ihn vermeintlich gesehen hat - das heisst nämlich noch lange nicht,
dass er auch wahrgenommen wurde.
Neben dem Wahrnehmungsproblem gibt es auch noch Probleme bei der
Umsetzung des Augenkontakts - spiegelnde oder verregnete Scheiben,
Karosseriesäulen oder Fahrer mit Sonnenbrillen sollen mal als
Beispiele
genügen.
Fazit: Ich kann selten mit Sicherheit sagen, ob mich ein Autofahrer
gsehen hat. Selbst wenn, ist es noch unsicher, ob er mich dann auch
wahrnimmt. Der vermeintliche Blickkontakt hat also im Normalfall
überhaupt keinen Zusatznutzen für den Radfahrer.
Persönlich beziehe ich lieber andere Informationen in meine
Entscheidungsfindung ein, bei denen weniger Rätelraten angesagt ist;
zB. steht das andere Fzg. wirklich oder rollt es ggf. an, wie ist der
Einschlagswinkel der Vorderräder etc.
> Warum nicht?
Weil es so in der StVO steht?
> Ich habe doch ausgeführt, daß ich micht eh. vorher davon
> überzeuge, daß eine ausreichend große Lücke vorhanden ist. (habe keine
Nehmen wir mal an es ist keine Lücke? Wie signalisierst Du dem Dich
überholenden Verkehr Deine Absicht Dich zum Abbiegen links einzuordnen?
Wie findest Du Autofahrer, die nicht blinken, nur weil Sie hinter sich
keinen weiteren Verkehr gesehen haben?
> Outler hiner mir zu signalisieren, daß ein überholen auf der linken
^^^^^^
Könntest Du die bitte die Babysprache sein lassen? Danke. Das ist
unter Niveau.
> Ich verstehe immer noch nicht was Du mit dem Hinweis auf Fahrzeuge in
> meine Richtung sagen willst: das richtet sich doch eindeutig an
> Outler, (die schneller als Radler sind) gegenüber Radlern auf
> Radwegen. (Tram lasse ich hier mal aussen vor.)
Für mich hat der, der abbiegt, den anderen Verkehr Vorfahrt zu
gewähren. Dem Engegenkommenden und dem in der gleichen Richtung.
Unabhängig davon, ob ich als Auto- oder Radfahrer unterwegs bin.
> Nö, ich denke, daß haben andere hier überzeugend dargelegt: muss gar
> nicht, kann sinnvoll sein.
Tut mir leid, Du bist momentan der Einzige den ich diesem Thread als
Diskussionspartner lese und irgendwie ernst nehmen kann.
> On 16 Jul., 17:57, "Karsten H." <mrhil...@gmx.de> wrote:
>> On 16 Jul., 16:20, k...@familieknaak.de wrote:
>>
>> > Bei den Klassikern der Fahrradunfälle wird das Fahrrad samt Fahrer
>> > komplett übersehen. Wohin dessen Fahrer in den Momenten vor der
>> > Kollision geschaut hat, ändert daran nicht wirklich etwas.
>>
>> Nö, aber der Radler kann sich bei nicht erfolgtem / erfolgreichen
>> Augenkontakt der Möglichkeit bewusst sein, daß der Outler ihn derart
>> übersehen hat.
>
> Dessen sollte der Radler sich auch bewusst sein, wenn der Autofahrer ihn
> vermeintlich gesehen hat - das heisst nämlich noch lange nicht, dass er
> auch wahrgenommen wurde.
> Neben dem Wahrnehmungsproblem gibt es auch noch Probleme bei der
> Umsetzung des Augenkontakts - spiegelnde oder verregnete Scheiben,
> Karosseriesäulen oder Fahrer mit Sonnenbrillen sollen mal als Beispiele
> genügen.
Da geht noch einer: $dosistIn, insbesondere dann, wenn er 'Auch
Radfahrer' ist, nimmt an, dass seine Art Rad zu fahren normal und üblich
ist. Seine Art zu Rad zu fahren beeinflusst damit maßgeblich die
Erwartungshaltung eines ähnlich aussehenden Radfahrers. Wenn er es nun
normal findet, auf Vorrang und Vorfahrt zu verzichten, wird er aus dem
Augenkontakt eher interpretieren: 'Ahhh, der hat mich gesehen', ich kann
fahren. Und wenn er öfters, zu Anfang vieleicht ausversehen, Radfahrern
die Vorfahrt genommen hat, wird er die Erfahrung machen, die meisten
Radfahrer halten im respektvollen Abstand und lassen ihn fahren, und er
achtet noch weniger darauf Radfahrer Vorang/Vorfahrt zu gewähren.
Ich weise immer wieder gern darauf hin, das die Veranstaltung Kraftverker
vom Angebot der Sinnesreize und Handlungsspielräume im KFZ eher einem
religiösen, sportlichen oder kampftechnichen Trainingscamp entspricht:
karge wiederholende Wahrnehmung auf wenige Aspekte/Symbole beschränkt.
Wiederkehrende Handlungen aus einem sehr eingeschränkten
Handlungsrepertoire. Kein Wunder, das man da, eingedost, ein wenig
komisch wird.
Wenn man ganz rechts im Rinnstein rumeiert, hat man schon was flasch
gemacht.
a) weil man nach rechts keinen Spielraum hat und
b) weil die Dosisten einem nach links auch keinen mehr lassen.
Du bist also so gut wie tot.
--
Es herrschen zensurähnliche Zustände. Ich kann verstehen, wenn
Menschen das umgangssprachlich Zensur nennen. Ich tue das auch.
> Robert Lange <robert...@gmx.net> schrieb:
>
>> Marco Gonek:
>>
>>> Handzeichen beim Abbiegen?
>>
>> Was ist dagegen einzuwenden?
>
> Die Tatsache, daß man beide Hände benötigt, um rechtzeitig und
> wirkungsvoll zu bremsen.
Also sind Schalthebel am Unterrohr und Trinkflaschen für dich Tabu?
> Wie sieht dieses (nicht vorgeschriebene) "Handzeichen beim Abbiegen"
> für Dich aus?
Mit Hand oder Unterarm kurz in die Richtung deuten, in die man abzubiegen
beabsichtigt.
Das eigentliche Problem mit den angekündigten Fahrradkontrollen sind nicht
die einzelnen Punkte wie Helm, Handzeichen usw. Es ist nicht per se
falsch, wenn die Polizei Verkehrserziehung versucht und dabei auch auf
Verhaltensweisen hinwirkt, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Das
eigentliche Problem ist vielmehr, dass die Polizei offensichtlich die
falschen Prioritäten setzt. Radfahrer gefährden oder belästigen kaum mehr
als Fußgänger. Die eigentliche Problemquelle ist der Autoverkehr. Nur
erfährt man leider kaum von Aktionen, die die Autofahrer zu mehr Rücksicht
auffordern, mal abgesehen von den jährliche Schulanfänger-Warnungen und von
diesen dezenten Schildchen "Es könnte auch dein Kind sein." ("Quatsch, mein
Kind wohnt ganz woanders.")
> Well, Robert Lange <robert...@gmx.net> wrote:
>> Marco Gonek:
>>> Augenkontakt??
>>
>> Auch sinnvoll, oder nicht?
>
> Autofahrer niederstarren?
Nö, einfach um zu prüfen, ob der Autofahrer dich auch sieht.
> Fazit: Ich kann selten mit Sicherheit sagen, ob mich ein Autofahrer
> gsehen hat. Selbst wenn, ist es noch unsicher, ob er mich dann auch
> wahrnimmt. Der vermeintliche Blickkontakt hat also im Normalfall
> �berhaupt keinen Zusatznutzen f�r den Radfahrer.
Dazu kommt auch, dass Augenkontakt immer nur Radfahrern empfohlen wird.
Die meisten Autofahrer wissen also vermutlich nichts davon. Sie k�nnen aus
den Blicken also alles m�gliche interpretieren, z.B. auch einen Verzicht
auf die eigene Vorfahrt.
--
Kai
> Fazit: Ich kann selten mit Sicherheit sagen, ob mich ein Autofahrer
> gsehen hat. Selbst wenn, ist es noch unsicher, ob er mich dann auch
> wahrnimmt. Der vermeintliche Blickkontakt hat also im Normalfall
> überhaupt keinen Zusatznutzen für den Radfahrer.
>
> Persönlich beziehe ich lieber andere Informationen in meine
> Entscheidungsfindung ein, bei denen weniger Rätelraten angesagt ist;
> zB. steht das andere Fzg. wirklich oder rollt es ggf. an, wie ist der
> Einschlagswinkel der Vorderräder etc.
Oder wenn er dich auf den Radweg hupen will. Dann hat er dich gesehen.
Servus,
Konni
--
Dieser Verteidigungsminister ist auf Grund von Urheberrechtsverletzungen
in Deinem Land nicht mehr verfügbar.
> >>> Augenkontakt??
> >>
> >> Auch sinnvoll, oder nicht?
> >
> > Autofahrer niederstarren?
>
> Nö, einfach um zu prüfen, ob der Autofahrer dich auch sieht.
Ich hatte mehrfach schon den Fall, dass mir ein Autofahrer die Vorfahrt
genommen hat, obwohl er mich direkt angeschaut hat.
Was also soll dieser ominoese Augenkontakt bringen?
Um hinterher auf der Krankenbahre sagen zu koennen:
"Er hat mich aber angeguckt!"
>Walter Janné:
>
>> Robert Lange <robert...@gmx.net> schrieb:
>>
>>> Marco Gonek:
>>>
>>>> Handzeichen beim Abbiegen?
>>>
>>> Was ist dagegen einzuwenden?
>>
>> Die Tatsache, daß man beide Hände benötigt, um rechtzeitig und
>> wirkungsvoll zu bremsen.
>
>Also sind Schalthebel am Unterrohr und Trinkflaschen für dich Tabu?
Nein. Warum?
Schalthebel am Unterrohr haben heutzutage nur noch einige Nostalgiker.
Aber selbst die schalten und trinken nicht beim Abbiegen.
Walter
> Karsten H. <mrhi...@gmx.de> wrote:
>
> > Daß das gar nicht vorgeschrieben ist, wusste ich gar nicht. (Dank für
> > den Hinweis)
>
> Es ist ja auch nicht wahr.
Hier schwafelt Jörg - wie so oft - Unfug, den er mit sinnentstellenden
Zitatfragmenten zu untermauern versucht. Erbärmlich. Natürlich ist das
Herumfuchteln mit den Armen in keiner Norm vorgeschrieben. Wer das
Gegenteil behauptet, der möge dies belegen.
> §9(1): "Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen".
Das ist unbestritten. Gleichwohl wird ein Schuh draus, wenn man den Satz
vollständig zitiert und zugleich einen Blich in die StV*Z*O wirft und
seine Aufmerksamkeit insbesondere auf den §67 richtet. Da steht, welche
lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern explizit verboten sind.
> Vermutlich benutzt der drf-Besserradler dafür seine roten Ohren, "damit er
> die Hände nicht von Lenker nehmen muß".
Als Schlechterradler kannst Du hier nicht mitreden. BTW: Nur wenige
Postings weiter wirfst Du jemandem den Gebrach des Wortes "Outler" als
Babysprache vor. Was soll da Dein Hinweis auf Biermischgetränke?
> (Ich gehe spontan mal davon aus, dieses schwachsinnige Argument kam im
> Thread schon?)
Nein, nein, Schwachsinn zu posten ist Dein Job, den Du mit praktisch
jedem Posting meisterhaft zur Schau stellst.
> > Vorher habe ich mich natürlich überzeugt, daß für den Outler ,der ja
> > im allgemeinen schneller als ich von hinten kommt, ausreichend Platz
> > zum abbremsen ist.
>
> Nach §9(3) ist das falsch.
Natürlich nicht, und das könntest Du auch wissen, sofern Du über
elementarste Kenntnisse der StVO verfügtest. Falls Du einen Führerschein
hättest, dann wäre er unrechtmäßig erworben.
> "Wer abbiegen will, muss entgegenkommende
> Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, __Fahrräder mit
> Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der
> Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren__. ... Auf Fußgänger muss er
> besondere Rücksicht nehmen; __wenn nötig, muss er warten__.
Soso. Wenn Du mit Deiner Blechdose abbiegen möchtest, dann läßt Du auch
erstmal alle hinter Dir fahrenden vorbeifahren, ehe Du sie zum Halten
nötigst, wenn Du wegen Gegenverkehrs nicht sofort links abbiegen kannst?
> Kostet IIRC beides 10 Euro, wenn kein Anderer gefährdet wurde.
Tinnef.
Mathias
--
inzwischen wieder ohne Signatur
> Also sind Schalthebel am Unterrohr und Trinkflaschen für dich Tabu?
Freilich, jedenfalls in potentiell kritischen Situationen, in denen
Bremsbereitschaft obligatorisch ist.
On 07/15/2011 05:04 PM, Robert Lange wrote:
> Marco Gonek:
>
>> Handzeichen beim Abbiegen?
>
> Was ist dagegen einzuwenden?
Gerne *vorm* Abbiegen, beim Abbiegen gehören beide Hände an den Lenker.
>> Augenkontakt??
>
> Auch sinnvoll, oder nicht?
Was nützt das? Der Blechdose in die "Augen" zu schauen blendet mich nur
unnötig (Tagfahrlicht sei Dank) und die Fahrer schauen eh nur auf's Händie.
Ciao..
On 07/15/2011 04:52 PM, Ralph Angenendt wrote:
> Well, Martin Glas<glas...@googlemail.com> wrote:
>> Für die nächsten drei Wochen soll es wohl wieder ein
>> "Schwerpunktaktion" im Rahmen der "Gscheid Radln"-Kampagne geben,
>> näheres hier:
Ah, wollen die endlich mal Radweg-Parker entsorgen? Benutzungspflichten
auch?
> Unter verstärkter Einbeziehung von Kfz-Führern und Fußgängern in die
> Kontrollmaßnahmen erfolgt die Hervorhebung folgender fünf Inhalte:
"Einbeziehung von KFZ in die Kontrollmaßnahmen"? Und was machen die
tausend "geh mich aus dem Weg oder ich fahr dich um"-Hup-Süchtigen schon
seit ~7 Jahren?
> § Erkennbarkeit (Beleuchtung/Kleidung)
Wollen die endlich den KFZ beibringen, dass man tagsüber das Licht
ausschaltet?
> § Augenkontakt (nicht auf Vorrang bestehen)
HAHAHA. Selten so gelacht.
> § Vorausschauendes Fahren
Da soll die Polizei erst mal mit den Autos anfangen, deren Fahrer mit 60
durch die 30er Zone fahren und dabei SMS tippen?
> § Toter Winkel
Beim Radfahrer?
> § Handzeichen beim Abbiegen
Der Typ in seiner Blechdose kann soviel mit den Händen wedeln wie er will?
Oder meinen die jene Radfahrer welche vom Sattel fallen, wenn sie den
Lenker los lassen?
Was will die Polizei jetzt eigentlich erreichen?
Ciao...
> Was will die Polizei jetzt eigentlich erreichen?
Eine gute �ffentlichkeit nach dem Motto: 'Endlich tun die mal was gegen die
Radl-Rambos!'
--
o Verteufelt das Auto, es ist eine Massenvernichtungswaffe!
_ /-_ Seit Erfindung des Autos starben 42.000.000 Menschen durch Unf�lle
( )+( ) und t�glich kommen 3.000 Tote dazu.
[Klaus Gietinger in "Totalschaden"]
Kleidung ist afaik ebenfalls vorgeschrieben.
Gibt es in München zuviele Nacktradler? Aber im Sinne der Erkennbarkeit ist
das doch wünschenswert, da es auffällig ist.
Ralf
--
"Die Natur hat schon häufig natürliche Zahlen zerlegt, zum Beispiel...die
acht Beine einer Spinne in die vier Himmelsrichtungen." Prof. Dr. W.
Mückenheim, Mathematikkoryphäe der "Hochschule Augsburg", am 01.10.09 in
de.sci.mathematik
> Für mich hat der, der abbiegt, den anderen Verkehr Vorfahrt zu
> gewähren. Dem Engegenkommenden und dem in der gleichen Richtung.
> Unabhängig davon, ob ich als Auto- oder Radfahrer unterwegs bin.
§9 StVO bestimmt etwas anderes: "Wer abbiegen will, muss
entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge,
Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder
neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren."
--
Munterbleiben
HC
<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Pedelecs darf man also umnieten.
Claus
>Joerg Fischer <muell...@jfis.de> wrote:
>
>> Für mich hat der, der abbiegt, den anderen Verkehr Vorfahrt zu
>> gewähren. Dem Engegenkommenden und dem in der gleichen Richtung.
>> Unabhängig davon, ob ich als Auto- oder Radfahrer unterwegs bin.
>
>§9 StVO bestimmt etwas anderes:
Nicht wirklich.
>"Wer abbiegen will, muss
>entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge,
>Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder
>neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren."
Da wären aber noch:
- das Gebot, sich vor dem Abbiegen einzuordnen mit der
Verpflichtung, beim Einordnen (Fahrstreifenwechsel) den
Verkehr im Zielfahrstreifen zu beachten
- wer sich als Radfahrer nicht einordnet, muß nach der
Kreuzung abbiegen und davor sämtlichen Verkehr abwarten
Im Grunde ist die Zusammenfassung von Joerg schon passend,
auch wenn die Beachtung von rückwärtigem und
entgegenkommenden Verkehr normalerweise durch das Einordnen
zeitlich entzerrt ist.
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
> hc.ah...@gmx.de (HC Ahlmann) schrieb:
>
> >Joerg Fischer <muell...@jfis.de> wrote:
> >
> >> Für mich hat der, der abbiegt, den anderen Verkehr Vorfahrt zu
> >> gewähren. Dem Engegenkommenden und dem in der gleichen Richtung.
> >> Unabhängig davon, ob ich als Auto- oder Radfahrer unterwegs bin.
> >
> >§9 StVO bestimmt etwas anderes:
>
> Nicht wirklich.
Doch, nach Jörg müssen Abbieger allen anderen "Vorfahrt gewähren".
Tatsächlich müssen Abbieger alle entgegenkommenden Geradeausfahrer, aber
nur einige in gleicher Richtung geradeausfahrerenden, nämlich
Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Radfahrer und Fahrzeuge auf
Sonderspuren, durchfahren lassen.
Pedelecs sind dort nicht genannt (es sind weder „Fahrräder“ noch
„Fahrräder mit Hilfsmotor“), also gilt diese Regelung gegenüber
Pedelecs nicht.
Dass man sie „umnieten“ darf, ist vielleicht etwas übertrieben (da gibt
es andere Stellen in der StVO und im StGB, die das verbieten), aber
eine Regelung, dass man sie durchfahren lassen muss, fehlt tatäschlich.
Bei nährere Betrachtung fehlen auch Busse, Taxis und Reiter.
Claus
> hc.ah...@gmx.de (HC Ahlmann) schrieb:
>
> >Claus Färber <usene...@cfaerber.name> wrote:
> >
> >> On 2011-07-22 05:06:38 +0000, HC Ahlmann said:
> >> > §9 StVO bestimmt etwas anderes: "Wer abbiegen will, muss
> >> > entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge,
> >> > Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder
> >> > neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren."
> >>
> >> Pedelecs darf man also umnieten.
> >
> >Steht das da oder anderer Stelle der StVO?
>
> Noch nicht? Dann wird's aber Zeit, das endlich reinzuschreiben.
Ist das nicht eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme?
Wenn sie beim Dosentreiben DOS-Treiber programmieren, ist das erlaubt.
Di "Wer CAN, der CAN" rk
--
Es herrschen zensur�hnliche Zust�nde. Ich kann verstehen, wenn
Menschen das umgangssprachlich Zensur nennen. Ich tue das auch.