„Viele glauben, dass man mit dem Fahrrad im Verkehr nicht viel falsch
machen kann. Fehlanzeige, gerade für Radler gibt es eigene Regeln. Sogar
ein Tempolimit.
Radfahrer, die einen Fußweg nutzen, der durch ein Zusatzschild auch für
Fahrräder freigegeben ist, dürfen nur mit Schrittempo fahren. Sind sie
schneller, so begehen sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Das geht
aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin Mitte hervor.
Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte ein Radfahrer mit 20 bis 30
Stundenkilometern einen Weg befahren, der als Fußweg ausgeschildert,
durch ein Zusatzschild aber auch für Radfahrer freigegeben war. Ein
Autofahrer, der rechts in eine Grundstückseinfahrt abbiegen wollte,
kreuzte den Weg und stieß mit dem Radler zusammen.
Später stritten die beiden Unfallbeteiligten vor Gericht darüber, wer
für den Schaden aufzukommen habe.
Das Amtsgericht Berlin Mitte entschied wie folgt (Az: 113C3014/04):
Dem Radfahrer sei vorzuwerfen, dass er die an der Unfallstelle
zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten habe. Wer auf einem
Fußweg, der durch Zusatzschild auch für Fahrräder freigegeben sei,
radle, der dürfe nach der Straßenverkehrs-ordnung (StVO) nur mit
Schritttempo fahren. Gegen diese Vorschrift, so der Amtsrichter, habe
der Radler verstoßen und müsse deshalb haften.
Allerdings treffe den Autofahrer die Hauptschuld an dem Unfall. Wer in
eine Grundstückseinfahrt abbiege, der habe besonders darauf zu achten,
andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Diese Sorgfaltspflicht
habe der Mann verletzt. Die Verfehlung des Radfahrers, so der Richter,
falle gegenüber der gravierenden Pflichtverletzung des Autofährers nur
vergleichsweise gering ins Gewicht. Außerdem sei zu berücksichtigen,
dass das auf dem Weg geltende Tempolimit für Radfahrer dem Schutz von
Fußgängern, nicht dem von Autos dienen sollte. Der Autofahrer, so das
Urteil, müsse für drei Viertel des Schadens aufkommen und der Radfahrer
lediglich für ein Viertel.“
Ab jetzt also nur noch Schritttempo,
ciao
Thomas
--
Die Emailadresse wird nur sporadisch abgefragt.
Post bitte ins Kontaktformular bei:
www.thgaier.de
> Ab jetzt also nur noch Schritttempo,
...oder einfach nicht auf dem Fußweg fahren.
Und sich von jedem Jogger überholen lassen.
LOL (oder besser COL)
Wenn als Hauptursache für den Unfall ein Fehlverhalten eines anderen
festgestellt wird, steht trotzdem das Fehlverhalten eines Radfahrers
in der Überschrift.
> ?Viele glauben, dass man mit dem Fahrrad im Verkehr nicht viel falsch
> machen kann. Fehlanzeige, gerade für Radler gibt es eigene Regeln. Sogar
> ein Tempolimit.
Wie überraschend. Dem guten Mann hätte ein Blick in die StVO /vor/
dem Verfassen des Artikels gut getan. Und um das Bild ein wenig
zu vervollständigen, hätte er auch gleich die anderen geltenden
Tempolimits nennen können:
- alle auf Verkehrszeichen aufgemalten Zahlen
- auf gemeinsamen Wegen "mäßige Geschwindigkeit" (15km/h, max. 20)
- unabhängig vom Vorhandensein eines Tachos einzuhalten
Allerdings ist mir neu, daß das "eigene" Regeln für Radfahrer sind.
Dürfen Kfz auf Gehwegen oder kombinierten Wegen etwa schneller? Das
hier legt nahe, daß das gerade nicht so ist:
> [...] Außerdem sei zu berücksichtigen, dass das auf dem Weg
> geltende Tempolimit für Radfahrer dem Schutz von Fußgängern,
> nicht dem von Autos dienen sollte.
Ciao,
Stefan
Dir steht frei, dein Fahrrad joggend zu schieben. ;-)
Gruß
Andreas
--
If you want to mail me directly:
- Use Rot13 on my address
- Enter "abfcnz" after the "@"
- Use Rot13 again and delete the "nospam"
so ein Konstrukt ist mir nicht bekannt.
Welches Schild willst du dafuer mit welchem Zusatzschild ausruesten?
Chris
--
Chris Huebsch www.hübsch-gemacht.de | TU Chemmnitz, Informatik, RNVS
GPG-Encrypted mail welcome! ID:7F2B4DBA | Str. d. Nationen 62, B204
Chemnitzer Linux-Tage 2005, 5.-6.März | D-09107 Chemnitz
http://chemnitzer.linux-tage.de/ | +49 371 531-1377, Fax -1803
Ein Fußweg mit Zusatzschild "Radfahrer frei" ist *nicht*
benutzungspflichtig, sondern Radfahrer werden auf solchen Wegen nur mit
amtlichem Segen geduldet, ohne daß es sich um einen Radweg handelt,
schon gar nicht um einen benutzungspflichtigen.
Wenn Du es vorziehst, dort wo nur ein "Fußgängerschild" aufgestellt ist,
trotzdem mit dem Rad zu fahren, weil "Radfahrer frei" darunter steht und
es vom Prinzip her erlaubt (aber nicht vorgeschrieben) ist, dann darfst
Du Dich als Radfahrer, sofern auf dem Weg Fußgänger auf dem Fußweg
unterwegs sind, auch selbst nur mit Fußgängergeschwindigkeit bewegen.
Ansonsten überläßt Du den Fußgängern ihren Fußweg und darfst auf der
Straße schneller fahren.
Jürgen
> Bedeutet dies dann im Umkehrschluß, dass ich einen
> Benutzungspflichtigen Fußweg mit Zusatzschild nicht benutzen darf,
Was ist ein benutzungspflichtiger Fußweg bzw. wie soll der beschildert sein?
> wenn ich schneller wie Schrittgeschwindigkeit fahre?
Falls Du Gehweg (Z.239) + "RAdfahrer frei" meinst: Dort *darfst* mit
Schrittgeschwindigkeit fahren. Falls Du schneller fahren möchtest,
wechselst Du einfach auf die Fahrbahn.
--
CU Christoph Maercker.
RADWEGE sind TODSICHER!
Dazu bedarf eis wohl keines Gerichtsurteils mehr.
> Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte ein Radfahrer mit 20 bis 30
> Stundenkilometern einen Weg befahren, der als Fußweg ausgeschildert,
> durch ein Zusatzschild aber auch für Radfahrer freigegeben war. Ein
> Autofahrer, der rechts in eine Grundstückseinfahrt abbiegen wollte,
> kreuzte den Weg und stieß mit dem Radler zusammen.
Eine der kleinen Überrraschungen, die das Fahren auf Geh- und "Radwegen"
so interessant machen.
> Ab jetzt also nur noch Schritttempo,
Auf freigegebenen Gehwegen war das schon immer so. Wer schneller fahren
will, benutzt die Fahrbahn.
>Allerdings ist mir neu, daß das "eigene" Regeln für Radfahrer sind.
>Dürfen Kfz auf Gehwegen oder kombinierten Wegen etwa schneller?
s/Gehwegen oder kombinierten Wegen/verkehrsberuhigten Bereichen und
Fußgängerzonen/
Dann verstehts auch der Outist ;-)
DAvid
>Bedeutet dies dann im Umkehrschluß, dass ich einen
>Benutzungspflichtigen Fußweg mit Zusatzschild nicht benutzen darf,
>wenn ich schneller wie Schrittgeschwindigkeit fahre?
Nein, das bedeutet nur, dass du zu schnell fährst. Aber
Fußwege sind gar nicht benutzungspflichtig...
mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
>Wenn Du es vorziehst, dort wo nur ein "Fußgängerschild" aufgestellt ist,
>trotzdem mit dem Rad zu fahren, weil "Radfahrer frei" darunter steht und
>es vom Prinzip her erlaubt (aber nicht vorgeschrieben) ist, dann darfst
>Du Dich als Radfahrer, sofern auf dem Weg Fußgänger auf dem Fußweg
>unterwegs sind, auch selbst nur mit Fußgängergeschwindigkeit bewegen.
Nein, die Geschwindigkeitsbegrenzung ist absolut, und nicht
auf die Fälle beschränkt, dass dort tatsächlich Fußgänger
laufen.
>Ansonsten überläßt Du den Fußgängern ihren Fußweg und darfst auf der
>Straße schneller fahren.
Auch das ist völlig unabhängig vom aktuellen Vorhandensein
von Fußgängern.
Es besteht aber auf "kombinierten Wegen" (wenn damit
Rad-+Fußwege gemeint sind) eine andere Begrenzung ("mäßige"
G.) als bei den anderen 3 genannten Verkehrsflächen
("Schritt-"g.).
> Friedrich Volkmann <fkv_u...@inode.at> meinte:
>
>>Thomas Gaier wrote:
>>...
>>> Ab jetzt also nur noch Schritttempo,
>>
>>Und sich von jedem Jogger überholen lassen.
>
> Dir steht frei, dein Fahrrad joggend zu schieben. ;-)
Ist Jogging-Tempo kein Schritttempo?
Der Jogger "macht ja auch Schritte".
--
Stephan
"S'il vous plaît", oder: Seht her, ich bin so frankophil,
daß ich statt "bitte" einen Buchstaben mehr schreiben und
trotzdem in Kauf nehmen muß, daß mich viele nicht verstehen.
(Erik Meltzer in d.s.r.s. auf die Frage "was heißt s.v.p.?")
> markus...@gmail.com (19 Sep 2005 03:33:56 -0700):
>> Benutzungspflichtigen Fußweg mit Zusatzschild
>
> so ein Konstrukt ist mir nicht bekannt.
>
> Welches Schild willst du dafuer mit welchem Zusatzschild ausruesten?
Zeichen 239 mit "Radfahrer frei"?
Ersteres Zeichen macht den Weg für *Fußgänger* AFAIK
benutzungspflichtig.
> Andreas Mauerer schrieb:
>
>> Friedrich Volkmann <fkv_u...@inode.at> meinte:
>>
>>>Thomas Gaier wrote:
>>>...
>>>> Ab jetzt also nur noch Schritttempo,
>>>
>>>Und sich von jedem Jogger überholen lassen.
>>
>> Dir steht frei, dein Fahrrad joggend zu schieben. ;-)
>
> Ist Jogging-Tempo kein Schritttempo?
> Der Jogger "macht ja auch Schritte".
Au ja, der 100 m WR ist bei 9,77 s. Du kannst also mit 36,84 km/h fahren.
Frauen dürfen nur mit 34.31 km/h.
Kristian Neitsch
--
>ist das tragen eines Helmes sinnvoll
Koennt ihr noch einen Moment warten, ich hab gleich alles zusammen...
Bingoschein, Popkorn, Cola, Brecheimer, Taschentuch fuer die Traenen....
(Fred Winkler und Michael Buege in d.r.f.)
> Was hast Du mit dem Fahrrad auf Gehwegen zu suchen? Oder bist
> Du etwa Fussgaenger auf Raedern?
>
Hallo Eva,
bin manchmal dankbar für einen Gehweg.
Situationsbeispiel: ich muss im Ort eine Steigung hoch. Die Straße ist
mir zu gefährlich, weil mich da jeder Autofahrer überholen will,
manchmal wegen d. Gegenverkehrs so eng, dass keine Briefmarke
dazwischenpasst. Auf dem Gehweg bin ich da schon sicherer (bin aber noch
nie bewusst Schritttempo gefahren).
Ciao
> Eva Kroecher schrieb:
>> Thomas Gaier wrote
>>
>>
>>>Tempolimit für Radfahrer (aus der Bietigheimer Zeitung von heute)
>
>> Was hast Du mit dem Fahrrad auf Gehwegen zu suchen? Oder bist
>> Du etwa Fussgaenger auf Raedern?
>>
>
> Hallo Eva,
> bin manchmal dankbar für einen Gehweg.
> Situationsbeispiel: ich muss im Ort eine Steigung hoch. Die Straße ist
> mir zu gefährlich, weil mich da jeder Autofahrer überholen will,
Das er das will kann ich mir vorstellen, aber ob er kann/darf?
> manchmal wegen d. Gegenverkehrs so eng, dass keine Briefmarke
> dazwischenpasst.
Dann mußt du das durch deine Fahrweise verhindern.
> Auf dem Gehweg bin ich da schon sicherer
Ob die Fußies das auch so sehen?
> Situationsbeispiel: ich muss im Ort eine Steigung hoch. Die Straße ist
> mir zu gefährlich, weil mich da jeder Autofahrer überholen will,
> manchmal wegen d. Gegenverkehrs so eng, dass keine Briefmarke
> dazwischenpasst. Auf dem Gehweg bin ich da schon sicherer (bin aber noch
> nie bewusst Schritttempo gefahren).
Du magst Dich sicherer fühlen - ob Du es bist steht auf einem anderen
Blatt.
Und was die Fußgänger von Deinem Verhalten halten auf noch einem
anderen.
Gehwegradler sind so mit das Unverschämteste was mir im Verkehr
begegenet - Nur Geisterradler und
Auf-die-Kreuzung-fahren-und-sie-dann-Blockierer sind noch schlimmer...
Ciao
dirk
Du faehrst zu weit rechts.
[x] Erster! ;-)
tv
> Thomas Gaier <t_g...@gmx.de> wrote:
>
>> Situationsbeispiel: ich muss im Ort eine Steigung hoch. Die Straße ist
>> mir zu gefährlich, weil mich da jeder Autofahrer überholen will,
>> manchmal wegen d. Gegenverkehrs so eng, dass keine Briefmarke
>> dazwischenpasst. Auf dem Gehweg bin ich da schon sicherer (bin aber noch
>> nie bewusst Schritttempo gefahren).
>
> Du magst Dich sicherer fühlen - ob Du es bist steht auf einem anderen
> Blatt.
> Und was die Fußgänger von Deinem Verhalten halten auf noch einem
> anderen.
>
> Gehwegradler sind so mit das Unverschämteste was mir im Verkehr
> begegenet
Dann mußt du dich mit der Bitte, das Radfahrer-frei-Schild zu
entfernen, an die Straßenverkehrsbehörde wenden.
Im Moment darf Thomas da hochfahren, solange er die Fußgänger nicht
beeinträchtigt. Die Sinnfrage muss er selber entscheiden.
> - Nur Geisterradler und
> Auf-die-Kreuzung-fahren-und-sie-dann-Blockierer sind noch schlimmer...
Ich biete einen unbeleuchteten nächtlichen Geisterradler auf einem per
Markierung von der Fahrbahn abgetrennten Radstreifen. Es gibt nichts,
was es in Mainz nicht gibt.
N.
--
Dann halt nicht.
Ich hab es etwas anders ausgedrückt. Zählt das auch?
> Dann mußt du dich mit der Bitte, das Radfahrer-frei-Schild zu
> entfernen, an die Straßenverkehrsbehörde wenden.
Gibt es hier nicht (Radfahrer-frei-Schilder)...
Aber das kümmert die Radfahrer so.
> Im Moment darf Thomas da hochfahren, solange er die Fußgänger nicht
> beeinträchtigt.
DAS habe ich anders verstanden....
Ciao
dirk
> bin manchmal dankbar für einen Gehweg.
> Situationsbeispiel: ich muss im Ort eine Steigung hoch.
Dann schieb doch, wie es sich gehoert und gefaehrde nicht wehrlose
Fussgaenger!
> Die Straße ist mir zu gefährlich, weil mich da jeder Autofahrer überholen
> will, manchmal wegen d. Gegenverkehrs so eng
Du faehrst zu weit rechts.
> dazwischenpasst. Auf dem Gehweg bin ich da schon sicherer (bin aber noch
> nie bewusst Schritttempo gefahren).
Solltest du mir auf dem Gehweg begegnen, dann passt du nicht mehr durch.
Ausserdem garantiere ich dir klingelnde Ohren.
--
+ Ulli Horlacher + fram...@moep.bb.bawue.de +
+ "We don't brake for SPAMmers - BO-FH 666" +
> Thomas Gaier <t_g...@gmx.de> wrote:
>>dazwischenpasst. Auf dem Gehweg bin ich da schon sicherer (bin aber noch
>>nie bewusst Schritttempo gefahren).
>
> Solltest du mir auf dem Gehweg begegnen, dann passt du nicht mehr durch.
> Ausserdem garantiere ich dir klingelnde Ohren.
diese Garantie gibts auch von mir, aus einer anderen Gegend wo er ggf.
nicht dazwischenpasst.
Martin
>Gehwegradler sind so mit das Unverschämteste was mir im Verkehr
>begegenet
Tja. Wir haben hier eine Brücke mit erheblicher Verkehrslast. Dort
fahren viele Radler auf dem Gehweg und die Polizei duldet das seit
Jahren.
Jetzt hat ein Stadtrat die Idee, künftig solle einer der beiden Gehwege
zum Radweg erklärt werden. Ich bin gespannt - 1,5 Meter ist der Gehweg
definiitiv nicht breit.
Besonders seltsam ist die Idee deshalb, weil in wenigen Wochen eine neue
Brücke fertig wird, die die Verkehrslast auf der Alten mehr als
halbieren dürfte. Dann spräche da aus meiner Sicht erst recht nichts
mehr gegen radfahren auf der Fahren.
Das dort viele Radler lieber den Gehweg nehmen, dürfte auch an der
"geschickten" Führung des Maintalradweges liegen: Wer diesen in Richtung
unserer Kleinstadt verlässt, trifft über eine Rampe direkt auf einen
Gehweg. Um auf die richtige Fahrbahnseite zu kommen, müsste man diese
überqueren. Dumm nur, dass diese Rampe mitten in einer Kurve und im
Bereich einer Bushaltestelle mündet. Gegenüber ist auch noch eine
Straßeneinmündung. Das alles ließe sich vermeiden: Man kann auf dem
Radweg unter der Brücke durchfahren und über einen Parkplatz auf eine
richtige Straße fahren. Man darf dass sogar. Nur beschildert ist diese
Variante nicht.
cu.
Juergen
--
Meine E-Mailadresse: juergen.kamm{at}bnmsp.de
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