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Linksseitige Radwege benutzungspflichtig?

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Frank Müller

unread,
Aug 7, 2008, 4:42:03 AM8/7/08
to
Hier(tm) gibt es innerorts einen einseitigen Radweg, der in beiden
Richtungen Blauschilder trägt. Ist dieser Radweg dadurch auch
linksseitig benutzungspflichtig oder bedeutet in diesem Fall das
Blauschild nur die Freigabe der Radweges?

Ich verweigere den Weg sowieso in beider Richtungen, nur z.Zt. ist die
Rennleitung dort jeden Morgen, wenn ich auf meinem Weg zur Arbeit bin,
um Raser zu fangen. Ich bin daher heute darauf angesprochen worden,
den Radweg zu benutzen, auch wenn dies bedeutet, dass ich für ca. 120m
Radweg zweimal die Strasse Kreuzen muss.

Die StVO ist an dieser Stelle nicht wirklich eindeutig...

Christoph Strauch

unread,
Aug 7, 2008, 4:54:36 AM8/7/08
to
On 7 Aug., 10:42, Frank Müller <fmueller...@googlemail.com> wrote:
> Hier(tm) gibt es innerorts einen einseitigen Radweg,

Hochbord?

> der in beiden
> Richtungen Blauschilder trägt. Ist dieser Radweg dadurch auch
> linksseitig benutzungspflichtig

Ja

> oder bedeutet in diesem Fall das
> Blauschild nur die Freigabe der Radweges?

Das ist bei linkss. Rw dasselbe

>
> auch wenn dies bedeutet, dass ich für ca. 120m
> Radweg zweimal die Strasse Kreuzen muss.

Da wäre dann zu prüfen, ob die VwV eingehalten wurde.

>
> Die StVO ist an dieser Stelle nicht wirklich eindeutig...

Was ist denn daran nicht eindeutig?

Frank Müller

unread,
Aug 7, 2008, 5:06:37 AM8/7/08
to
On 7 Aug., 10:54, Christoph Strauch <cstra...@freenet.de> wrote:
> On 7 Aug., 10:42, Frank Müller <fmueller...@googlemail.com> wrote:
>
> > Hier(tm) gibt es innerorts einen einseitigen Radweg,
>
> Hochbord?

Durch Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt, ist im Aussenbereich des
Ortes, aber noch innerhalb der geschlossenen Ortschaft.

>
> > der in beiden
> > Richtungen Blauschilder trägt. Ist dieser Radweg dadurch auch
> > linksseitig benutzungspflichtig
>
> Ja
>
> > oder bedeutet in diesem Fall das
> > Blauschild nur die Freigabe der Radweges?
>
> Das ist bei linkss. Rw dasselbe

Wieso kann eine "Freigabe" das selbe sein wie die Benutzungspflicht?
IIRC spricht die StVO (oder war es die VwV zur StVO) von Freigabe
linksseitiger Radwege... Daher meine Frage.

>
>
>
> > auch wenn dies bedeutet, dass ich für ca. 120m
> > Radweg zweimal die Strasse Kreuzen muss.
>
> Da wäre dann zu prüfen, ob die VwV eingehalten wurde.

Inwiefern?

>
>
>
> > Die StVO ist an dieser Stelle nicht wirklich eindeutig...
>
> Was ist denn daran nicht eindeutig?

"Freigabe"

Elke Bock

unread,
Aug 7, 2008, 5:35:17 AM8/7/08
to
Frank Müller <fmuel...@googlemail.com> schrieb:

>Wieso kann eine "Freigabe" das selbe sein wie die Benutzungspflicht?

Es ist nicht dasselbe, aber bisweilen ist die Freigabe direkt mit
einer Benutzungspflicht verbunden. Z.B. eben, wenn es in der Straße
nur einen Radweg auf der linken Seite gibt.

>IIRC spricht die StVO (oder war es die VwV zur StVO) von Freigabe
>linksseitiger Radwege... Daher meine Frage.

Die StVO ist hier eindeutig bei "müssen" für beschilderte Radweg, und
einheitlich in §2 und §41. "Dürfen" gibt es nur rechtsseitig (Radweg)
oder mit Schrittgeschwindigkeit (Gehweg, FuZo).

>> > auch wenn dies bedeutet, dass ich für ca. 120m
>> > Radweg zweimal die Strasse Kreuzen muss.
>>
>> Da wäre dann zu prüfen, ob die VwV eingehalten wurde.
>
>Inwiefern?

Der Radweg dürfte ziemlich sicher so nicht beschildert werden.


mfg, elke

Frank Müller

unread,
Aug 7, 2008, 5:49:14 AM8/7/08
to
On 7 Aug., 11:35, Elke Bock <e.b...@gmx.de> wrote:
> Frank Müller <fmueller...@googlemail.com> schrieb:

>
> >Wieso kann eine "Freigabe" das selbe sein wie die Benutzungspflicht?
>
> Es ist nicht dasselbe, aber bisweilen ist die Freigabe direkt mit
> einer Benutzungspflicht verbunden. Z.B. eben, wenn es in der Straße
> nur einen Radweg auf der linken Seite gibt.
>
> >IIRC spricht die StVO (oder war es die VwV zur StVO) von Freigabe
> >linksseitiger Radwege... Daher meine Frage.
>
> Die StVO ist hier eindeutig bei "müssen" für beschilderte Radweg, und
> einheitlich in §2 und §41. "Dürfen" gibt es nur rechtsseitig (Radweg)
> oder mit Schrittgeschwindigkeit (Gehweg, FuZo).
>

Hab mir jetzt nochmal die StVO angeschaut. Ich hatte den
entsprechenden Passus aus der VwV im Kopf. Asche auf mein Haupt.

> >> > auch wenn dies bedeutet, dass ich für ca. 120m
> >> > Radweg zweimal die Strasse Kreuzen muss.
>
> >> Da wäre dann zu prüfen, ob die VwV eingehalten wurde.
>
> >Inwiefern?
>
> Der Radweg dürfte ziemlich sicher so nicht beschildert werden.
>

Habe mir auch nochmal dieVwV angeschaut, finde aber nicht wirklich
etwas, was gegen diese Beschilderung spricht. Leider.

Ziffer 35 VwV (zu §2) sagt zwar, die Freigabe für einseitige Radwege
in Gegenrichtung soll "innerorts nur in besonderen Ausnahmefällen
Gebrauch gemacht werden", aber solche Fälle lassen sich sehr leicht
konstruieren. Zumal der besagte Radweg außerorts beginnt und die
gschlossene Ortschaft erst nach ca. 20m erreicht.

> mfg, elke

Holger Opitz

unread,
Aug 7, 2008, 7:56:29 AM8/7/08
to
Frank Müller <fmuel...@googlemail.com> schrieb:

>Hier(tm) gibt es innerorts einen einseitigen Radweg, der in beiden
>Richtungen Blauschilder trägt. Ist dieser Radweg dadurch auch
>linksseitig benutzungspflichtig oder bedeutet in diesem Fall das
>Blauschild nur die Freigabe der Radweges?
>

.....


>
>Die StVO ist an dieser Stelle nicht wirklich eindeutig...

Die Adressaten der Rechtsnormen sind unterschiedlich:

VwV: richtet sich nur an die Behörden --> sie geben frei
StVO: gilt für Dich --> Du musst den Rw benutzen

Natürlich gilt die StVO auch für die Behörden. Sie müssen den Rw aber
nicht benutzen ;-))

Holger

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Frank Müller

unread,
Aug 7, 2008, 9:10:14 AM8/7/08
to
On 7 Aug., 14:15, bernd_use...@gmx.de (Bernd Sluka) wrote:

> Am Thu, 7 Aug 2008 02:49:14 -0700 (PDT) schrieb Frank Müller:
>
> > On 7 Aug., 11:35, Elke Bock <e.b...@gmx.de> wrote:
> > > Frank Müller <fmueller...@googlemail.com> schrieb:
>
> > > >> > auch wenn dies bedeutet, dass ich für ca. 120m
> > > >> > Radweg zweimal die Strasse Kreuzen muss.
>
> Nur Du oder ist der linksseitige Abschnitt insgesamt länger als
> 120 Meter?
>

Nur ich. Und viele, viele andere, die in die gleiche Richtung müssen,
aber RW lieben.

Ich komme die Landstrasse entlang, müsste dann auf den linksseitigen
RW wechseln, biege dann nach ca. 120m bei einer Einmündung nach rechts
ab, auf eine andere Landstr..

> > > >> Da wäre dann zu prüfen, ob die VwV eingehalten wurde.
>
> > > >Inwiefern?
>
> > > Der Radweg dürfte ziemlich sicher so nicht beschildert werden.
>
> > Habe mir auch nochmal dieVwV angeschaut, finde aber nicht wirklich
> > etwas, was gegen diese Beschilderung spricht. Leider.
>
> > Ziffer 35 VwV (zu §2) sagt zwar, die Freigabe für einseitige Radwege
> > in Gegenrichtung soll "innerorts nur in besonderen Ausnahmefällen
> > Gebrauch gemacht werden", aber solche Fälle lassen sich sehr leicht
> > konstruieren. Zumal der besagte Radweg außerorts beginnt und die
> > gschlossene Ortschaft erst nach ca. 20m erreicht.
>

> Also verläuft dieser Radweg innerorts.

Ja.

Erika Ciesla

unread,
Aug 7, 2008, 9:38:27 AM8/7/08
to

Frank Müller schrieb:

> Hier(tm) gibt es innerorts einen einseitigen Radweg, der in beiden
> Richtungen Blauschilder trägt. Ist dieser Radweg dadurch auch
> linksseitig benutzungspflichtig oder bedeutet in diesem Fall das
> Blauschild nur die Freigabe der Radweges?

Das weiß ich auch nicht. Ich persönlich vertrete die Meinung, daß es
links keine RWBP gibt.

Meine Argumente:

Nach §2(4) wird die RWBP in der (Zitat!) „jeweiligen Rahrtrichtung“
angeordnet. Nach §2(1,2) gilt das Rechtsfahrgebot, also kann die
„jeweilige Rahrtrichtung“ meiner Meinung nach nur rechts sein. Und dies
um so mehr, als Radwege auf der linken Seite an anderer Stelle und in
der VwV ausdrücklich als „Gegenrichtung“ (also gegen die „jeweilige
Rahrtrichtung“) angesprochen werden. Ebenso fällt mir auf, daß linke
Radwege im Text immer „freigegeben“ werden, was immer das auch heißen mag.

Ich weise aber ausdrücklich darauf hin, daß es hier in der drf eine
Mehrheit gibt, die das anders sieht, darunter auch Bernd Sluka.

> Ich verweigere den Weg sowieso in beider Richtungen, nur z.Zt. ist die
> Rennleitung dort jeden Morgen, wenn ich auf meinem Weg zur Arbeit bin,
> um Raser zu fangen. Ich bin daher heute darauf angesprochen worden,
> den Radweg zu benutzen, auch wenn dies bedeutet, dass ich für ca. 120m
> Radweg zweimal die Strasse Kreuzen muss.
>
> Die StVO ist an dieser Stelle nicht wirklich eindeutig...

So lange wir in diesem Kontext kein klärendes Urteil haben, kann man das
so oder so sehen. Und ich sehe das eben so, und die Pozilisten sehen das
anders.


Glückauf!
Erika Ciesla (Mannheim/Deutschland)

--
Fährst Du Fahrrad?
Mußt Du gucken: http://www.erika-ciesla.de

Thorsten Günther

unread,
Aug 7, 2008, 12:01:16 PM8/7/08
to
Frank Müller schrieb:

> On 7 Aug., 14:15, bernd_use...@gmx.de (Bernd Sluka) wrote:
>> Am Thu, 7 Aug 2008 02:49:14 -0700 (PDT) schrieb Frank Müller:
>>> On 7 Aug., 11:35, Elke Bock <e.b...@gmx.de> wrote:
>>>> Frank Müller <fmueller...@googlemail.com> schrieb:
>>>>>>> auch wenn dies bedeutet, dass ich für ca. 120m
>>>>>>> Radweg zweimal die Strasse Kreuzen muss.
>> Nur Du oder ist der linksseitige Abschnitt insgesamt länger als
>> 120 Meter?
>>
>
> Nur ich. Und viele, viele andere, die in die gleiche Richtung müssen,
> aber RW lieben.
>
> Ich komme die Landstrasse entlang, müsste dann auf den linksseitigen
> RW wechseln, biege dann nach ca. 120m bei einer Einmündung nach rechts
> ab, auf eine andere Landstr..

Also: der Radweg ist, da in Fahrtrichtung durch Gebotsschild
gekennzeichnet, linksseitig benutzungspflichtig. Dessen unbenommen
darfst Du Dich jedoch rechtzeitig zum Rechtsabbiegen einordnen und
hierzu auch den linksseitigen Radweg verlassen, wenn nicht eine
Radverkehrsführung zum Abbiegen (sprich: eine Radwegfurt zwischen den
Radwegen beider Straßen) vorhanden ist (die "spiegelverkehrte" Version
dieses Falles liegt OLG Hamm 27 U 2/89 zugrunde)., soweit ich die von
mir gelesenen Urteile und die StVO verstehe. Da das gesamte zu
befahrende Stück nur 120 m lang ist, müßtest Du also bereits nach
wenigen Sekunden wieder davon abfahren, was aufgrund des dabei zu
beachtenden Fahrbahnverkehrs von vorne *und* hinten ein gefährliches
Fahrmanöver darstellt. Ich würde mit dieser Gefährlichkeit und der
daraus folgenden Unzumutbarkeit dieses Fahrmanövers (bezogen auf die
Kürze der dabei zu befahrendenStrecke) argumentieren, wenn die
Landstraße, in die Du einbiegst, keinen benutzungspflichtigen Radweg
hat. Wenn die Polizei damit Probleme hat, bitte sie um Ausstellung eines
Verwarnungsbescheids (ich habe seit dem 29.05.2008 einen solchen
aufgrund Nichtbenutzung eines zweifarbig gepflasterten Gehwegs mit Z.
239/1022-10 und warte immer noch auf eine Zahlungsaufforderung oder
irgendeine andere Aktion seitens der Bußgeldstelle oder der Schenefelder
Polizei).


Thorsten

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Elke Bock

unread,
Aug 7, 2008, 1:46:44 PM8/7/08
to
Frank Müller <fmuel...@googlemail.com> schrieb:

>On 7 Aug., 14:15, bernd_use...@gmx.de (Bernd Sluka) wrote:
>> Am Thu, 7 Aug 2008 02:49:14 -0700 (PDT) schrieb Frank Müller:
>>
>> > On 7 Aug., 11:35, Elke Bock <e.b...@gmx.de> wrote:
>> > > Frank Müller <fmueller...@googlemail.com> schrieb:
>>
>> > > >> > auch wenn dies bedeutet, dass ich für ca. 120m
>> > > >> > Radweg zweimal die Strasse Kreuzen muss.
>>
>> Nur Du oder ist der linksseitige Abschnitt insgesamt länger als
>> 120 Meter?
>>
>
>Nur ich. Und viele, viele andere, die in die gleiche Richtung müssen,
>aber RW lieben.
>
>Ich komme die Landstrasse entlang, müsste dann auf den linksseitigen
>RW wechseln, biege dann nach ca. 120m bei einer Einmündung nach rechts
>ab, auf eine andere Landstr..

Der Radweg geht aber weiter? Dann nehme ich mein "ganz sicher
unzulässig" zurück, ich hatte verstanden, der Weg sei nur 120m lang.

Ich tät es gegenüber den Polizisten wohl erst mal mit Unzumutbarkeit
(weil du gleich wieder abbiegst) versuchen.


mfg, elke

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Frank Müller

unread,
Aug 8, 2008, 3:09:42 AM8/8/08
to
On 7 Aug., 20:13, bernd_use...@gmx.de (Bernd Sluka) wrote:

> Der Radweg ist insgesamt länger und mag stetig geführt sein. Für Frank
> als Nutzer geht es in diesem Fall um die Unzumutbarkeit. Es ist schlicht
> unzumutbar, für 100 Meter Radweg zweimal die Fahrbahn zu queren, schon
> weil die Querungen viel zu gefährlich sind.

Ich bin heute morgen wieder da lang gefahren und habe den Radweg
wieder ignoriert, obwohl die Rennleitung da war. Bin prompt angehalten
worden. Aber, große Überraschung, der nette Herr mit grüner Mütze hat
sich bei mir entschuldigt. Es bestehe zwar RWBP für mich an der
Stelle, aber es wäre ja wider den gesunden Menschenverstand (in meinem
Fall), den Radweg auch wirklich zu benutzen. Er will die zuständige
Behörde informieren, und bitten, die Beschilderung zu ändern (Fußweg,
Radfahrer frei).

Dazu muss vllt. gesagt werden, es war der Ortspolizist, der mich da
angehlten hat. Scheint ein ganz vernünftiger Kerl zu sein, er will
sich mit mir auch andere unsinnige Lollies anschauen... Mal sehen, was
draus wird.

> Für ein Vorgehen gegen die Benutzungspflicht würde ich zunächst nach
> Gründen suchen, welche die Ausnahme linksseitige Benutzungspflicht
> rechtfertigen könnten. Da gibt's nämlich nie welche, nicht bei Radwegen,
> die an der Ortsgrenze beginnen. Die sind einfach ohne Nachdenken der
> StVB in beiden Richtungen beschildert worden. Und dann natürlich alle
> Einmündungen und Grundstückszufahrten und deren wahrscheinlich nicht
> vorhandenen Sichtfelder dokumentieren, die Oberflächenbeschaffenheit,
> die Breite ausmessen (Länge von Engstellen), die tatsächliche Benutzung,
> v.a. durch Fußgänger dokumentieren usw.

Erst mal sehen, was auf dem "kleinen Dienstweg" zu erreichen ist.

Holger Opitz

unread,
Aug 10, 2008, 3:42:07 PM8/10/08
to
Frank Müller <fmuel...@googlemail.com> schrieb:

>On 7 Aug., 20:13, bernd_use...@gmx.de (Bernd Sluka) wrote:
>
>> Der Radweg ist insgesamt länger und mag stetig geführt sein. Für Frank
>> als Nutzer geht es in diesem Fall um die Unzumutbarkeit. Es ist schlicht
>> unzumutbar, für 100 Meter Radweg zweimal die Fahrbahn zu queren, schon
>> weil die Querungen viel zu gefährlich sind.
>

....

>
>Erst mal sehen, was auf dem "kleinen Dienstweg" zu erreichen ist.


Vor etlicher Zeit hatte ich mich mal bei der hiesigen StVB gegen ein
630 Meter langes linkes Radweg-Fragment gewandt.

Vielleicht nützt Dir der Antrags-Text, falls der kleine Dienstweg
nicht klappt.
http://www.adfc-diepholz.de/linkesfragment.pdf

Holger

Frank Müller

unread,
Aug 11, 2008, 8:03:05 AM8/11/08
to
On 10 Aug., 21:42, Holger Opitz <holger_op...@despammed.com> wrote:
> Frank Müller <fmueller...@googlemail.com> schrieb:

Danke, aber nicht mehr nötig. Heute morgen bekam ich einen Anruf, die
Schilder werden im laufe des Tags getauscht. Hätte nie gedacht, dass
Behörden so schnell reagieren können/wollen.

Gleichzeitig wurde ich gebeten, mit dem Ortspolizisten, jemanden von
der Verwaltung, der für dem Straßenbau zuständig ist und den
Mitgliedern des Verkehrsausschusses die mir bekannten "unschönen"
Radverkehrsanlagen mit dem Fahrrad abzufahren und
Verbesserungsvorschläge zu machen.
Mal sehen, was daraus wird...

Frank Müller

unread,
Aug 12, 2008, 5:50:41 AM8/12/08
to

Nun sind sie weg, die Schilder und in _beide_ Richtungen durch
"Gehweg" & "Radfahrer frei" gekennzeichnet.

Soweit so gut.

Aber, heute wurde ich schon wieder von den netten Herren in Grün
angehalten und auf den - nicht mehr vorhandenen - Rad weg hingewiesen.
Leider war auch der nette Ortspolizist nicht dabei. Eine längere
Diskussion mit den Herren hat dann auch das von mir gewünschte
Ergebniss gebracht, ein Verwarnung mit €20,-

Interressant an der Geschichte snd auch die an den Haaren
herbeigezogenen Argumente, im speziellen meine "Vorbildfunktion"
gegenüber Kindern. In meinen Augen bin ich das. Meine eigenen Kinder
(8&10) wissen jedenfalls wo sie fahren sollten, wenn sie dürfen. Auf
der Fahrbahn.

Frank

Dirk Wagner

unread,
Aug 12, 2008, 6:10:52 AM8/12/08
to
Frank Müller <fmuel...@googlemail.com> wrote:

> Eine längere
> Diskussion mit den Herren hat dann auch das von mir gewünschte
> Ergebniss gebracht, ein Verwarnung mit €20,-

Wow!
Eine Verwarnung wegen Nichtbenutzens eines nicht benutzungspflichtigen
Weges?
Oder hast Du die Polizisten irgendwie geärgert?

Die scheinen bei Euch nicht allzuviel zu tun zu haben, wenn sie sich mit
solchem Eifer um solche Lapalien kümmern...

Ciao

dirk

Thorsten Günther

unread,
Aug 12, 2008, 4:30:17 PM8/12/08
to
Frank Müller schrieb:

> Nun sind sie weg, die Schilder und in _beide_ Richtungen durch
> "Gehweg" & "Radfahrer frei" gekennzeichnet.
>
> Soweit so gut.
>
> Aber, heute wurde ich schon wieder von den netten Herren in Grün
> angehalten und auf den - nicht mehr vorhandenen - Rad weg hingewiesen.
> Leider war auch der nette Ortspolizist nicht dabei. Eine längere
> Diskussion mit den Herren hat dann auch das von mir gewünschte
> Ergebniss gebracht, ein Verwarnung mit €20,-

Schön. Jetzt mußt Du Diur nur noch überlegen, ob Du die Digitalfotos,
die Du auf jeden Fall anfertigen solltest, gleich mit einer Nachfrage,
ob es neuerdings andere Verkehrsregeln gäbe,m wegen derer Du verwant
worden bist, an die Polizeiwache der beiden "Experten" schickst, oder ob
Du, wie ich, einfach abwartest.

Mit peinlichen Sprüchen haben auch die beiden Polizisten in meinem Fall
nicht gespart, es kamen die "roten Pflastersteine" und am Ende des
Gesprächs sogar noch die "verbotenen Kopfhörer" (meiner
Freisprechanlage, die Kopfhörer trug ich wohlweislich während des ganzen
Gesprächs im Ohr und ich habe den "Experten" dann gefragt, ob er das
Gefühl hätte, daß meine Freisprechanlage mein Gehör beeinträchtigen
würde - was er verneinte - und ob ihn darauf hingewiesen, daß eine
solche für die Annahme von Mobiltelefonaten als Fahrzeugführer sogar
vorgeschrieben ist, da man das Telefon während der Fahrt nicht in die
Hand nehmen darf).


Thorsten

Frank Müller

unread,
Aug 13, 2008, 4:35:16 AM8/13/08
to

Ich habe natürlich Fotos gemacht, Handy hilft... Auf einem dieser
Fotos ist sogar das Duo der Polizei direkt unter der Beschilderung zu
sehen.

Ich warte einfach ab. Zu irgend etwas muss der Widerspruchsbogen ja
gut sein...

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