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Gemeinde besteht auf Benutzungspflicht in T30-Zone

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Herbert Putz

unread,
Sep 17, 2010, 2:08:35 AM9/17/10
to
Folgendes Schreiben habe ich gestern erhalten:

*** schnipp ***
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach Prüfung können wir Ihnen mitteilen, dass die Beschilderung im Bereich
Auf der Heid/Frauenfeld im Anschluss an die Eröffnung der Westumgehung
Ottobrunn und die Fertigstellung der entsprechenden flankierenden
Straßenbaumaßnahmen am 17.12.2002 vom Bau- und Verkehrsausschuss des
Neubiberger Gemeinderats so beschlossen und in der Folge angeordnet und
realisiert wurde.
Die genauen Gründe für die damals getroffenen Entscheidungen lassen sich
heute leider im Detail nicht mehr nachvollziehen.
Die Regelung des von Ihnen zitierten § A5 Abs. 1c StVO ist uns bekannt, die
Ausweisung von benutzungspflichtigen Radwegen ist in 30- Zonen nicht
vorgesehen.
Im Falle der Straße ,,Auf der Heid" stellen die gemeinsamen Geh- und
Radwege jedoch die logische und notwendige Verbindung zwischen den
benutzungspflichtigen Radwegen entlang der Staatsstraße 2078 und denen des
Landschaftsparks dar und sollten aus Sicht der Gemeinde Neubiberg aus
diesem Grund auch weiterhin beibehalten werden.
lnsgesamt hat sich die bestehende Regelung - wenn auch nicht streng
regelkonform - an dieser Stelle in der Praxis bewährt, sodass wir keine
Veranlassung zur Vornahme von Änderungen sehen.
Mit freundlichen Grüßen
*** schnapp

Der Unterzeichner hat schon eine sehr eigenartige Rechtsauffassung.
Die eindeutigen Bestimmungen der VwV als "nicht vorgesehen" zu definieren
ist schon ganz schön mutig. Den existierenden Rechtsverstoss als "nicht
streng regelkonform" zu verniedlichen ist schlicht dreist.
Im genannten Landschaftspark gibt es keine benutzungspflichtigen Radwege,
da keine Straßen durchführen. Die existierenden Blauschilder stellen hier
ein Verbot für andere Verkehrsteilnehmer dar.

Die Jahresfrist ist leider um, wie würdet Ihr weiter vorgehen?

VG
Herbert

Martin Glas

unread,
Sep 17, 2010, 2:26:20 AM9/17/10
to
On 17 Sep., 08:08, Herbert Putz <just4s...@eurogis.de> wrote:
> Folgendes Schreiben habe ich gestern erhalten:
>
[Schreiben der Gemeinde Neubiberg]

Jaja, im Landkreis München sind schon sehr eigenwillige Anordnungen
für Radfahrer getroffen worden.

>
> Der Unterzeichner hat schon eine sehr eigenartige Rechtsauffassung.
> Die eindeutigen Bestimmungen der VwV als "nicht vorgesehen" zu definieren
> ist schon ganz schön mutig. Den existierenden Rechtsverstoss als "nicht
> streng regelkonform" zu verniedlichen ist schlicht dreist.
> Im genannten Landschaftspark gibt es keine benutzungspflichtigen Radwege,
> da keine Straßen durchführen. Die existierenden Blauschilder stellen hier
> ein Verbot für andere Verkehrsteilnehmer dar.
>
> Die Jahresfrist ist leider um, wie würdet Ihr weiter vorgehen?
>

Vielleicht hilft ihnen wirklich nur eine Klage vor dem VG München auf
die Sprünge. Dafür müsstest Du diese Benutzungspflicht neu
"verbescheiden" lassen. Dazu ist die anordnende Behörde verpflichtet,
kann den Aufwand dafür aber entsprechend in Rechnung (die Höhe der
Kosten scheint recht umstritten) stellen. Mag sein, dass allein die
Forderung nach Neuverbescheidung bereits ein Umdenken auslöst, denn
das macht schließlich Arbeit.
Im übrigen hast Du ja vermutlich nicht die Abschaffung der Radwege
sondern nur der Benutzungspflicht gefordert. Insofern ist das Argument
von wegen durchgängiger Radverkehrsverbindung sowieso daneben.

Frage an die Experten: die verkehrsrechtlichen Anordnungen trifft doch
nicht der Gemeinderat oder ein Unterausschuss davon sondern regelmäßig
die entsprechende Straßenverkehrsbehörde. Im Schreiben klingt das
anders, scheint aber gerade in kleinen Gemeinden gängige Praxis zu
sein (der Herr Bürgermeister wollte...).

Grüße,
Martin.

Thomas Schlueter

unread,
Sep 17, 2010, 2:42:44 AM9/17/10
to
Am Fri, 17 Sep 2010 hat Herbert Putz geschrieben:

> Folgendes Schreiben habe ich gestern erhalten:
>
> *** schnipp ***
>
> Die genauen Gründe für die damals getroffenen
> Entscheidungen lassen sich heute leider im Detail nicht
> mehr nachvollziehen.

Das ist aber ein ziemliches Eigentor für eine mögliche
Klage.

> Im Falle der Straße ,,Auf der Heid" stellen die
> gemeinsamen Geh- und Radwege jedoch die logische und
> notwendige Verbindung zwischen den
> benutzungspflichtigen Radwegen entlang der Staatsstraße
> 2078 und denen des Landschaftsparks dar und sollten aus
> Sicht der Gemeinde Neubiberg aus
> diesem Grund auch weiterhin beibehalten werden.

Z.239 + Freigabe tuts auch, zumal nach der aktuellen StVO
(v.46 vom 1.9.2009) dann auch kein Schritttempo mehr
zwingend erforderlich ist. Vielleicht sollten sie auch die
benutzungspflichtigen Radwege, die angeblich verbunden
werden "müssen", einfach gleich mit entschildern?

> lnsgesamt hat sich die bestehende Regelung - wenn auch
> nicht streng regelkonform - an dieser Stelle in der Praxi

> bewährt, sodass wir keine Veranlassung zur Vornahme von
> Änderungen sehen.

Wenn sie keine Veranlassung zur Vornahme von Repressalien im
Falle einer nicht streng regelkonformen Fahrbahnbenutzung
sehen, wäre das ja ok ;-)

> Der Unterzeichner hat schon eine sehr eigenartige
> Rechtsauffassung.

Eigenartig? Nö; diese merkbefreite Blockadehaltung ist der
Normalfall bei StVB.

Tom

Martin Glas

unread,
Sep 17, 2010, 3:03:51 AM9/17/10
to
On 17 Sep., 08:42, Thomas Schlueter <grossmut...@email.com> wrote:
> Am Fri, 17 Sep 2010 hat Herbert Putz geschrieben:
>
> > Im Falle der Straße ,,Auf der Heid" stellen die
> > gemeinsamen Geh- und Radwege jedoch die logische und
> > notwendige Verbindung zwischen den
> > benutzungspflichtigen Radwegen entlang der Staatsstraße
> > 2078 und denen des Landschaftsparks dar und sollten aus
> > Sicht der Gemeinde Neubiberg aus
> > diesem Grund auch weiterhin beibehalten werden.
>
> Z.239 + Freigabe tuts auch, zumal nach der aktuellen StVO
> (v.46 vom 1.9.2009) dann auch kein Schritttempo mehr
> zwingend erforderlich ist. Vielleicht sollten sie auch die
> benutzungspflichtigen Radwege, die angeblich verbunden
> werden "müssen", einfach gleich mit entschildern?
>

Das ist schlicht unnötig, da die Wege im Landschaftspark fernab von
Straßen geführt werden; insofern wurde mal wieder Radweg und
Radwegbenutzungspflicht schlicht durcheinander geworfen. Die Radwege
entlang der der Staatstraße habe ich schon länger auf dem Kieker. Da
ist zwar unbestritten viel Verkehr, aber das was einem da
abschnittsweise als benutzungspflichtiger Radweg (/Fußweg) vor die
Nase gesetzt wurde, ist schlicht eine Frechheit, wobei für den
unmöglichsten Teil noch die Landeshauptstadt München zuständig sein
dürfte (Abschnitt Therese-Giehse-Allee/Zwergerstraße).

Herbert Putz

unread,
Sep 17, 2010, 3:11:24 AM9/17/10
to
Am Fri, 17 Sep 2010 00:03:51 -0700 (PDT) schrieb Martin Glas:

> Das ist schlicht unnötig, da die Wege im Landschaftspark fernab von
> Straßen geführt werden; insofern wurde mal wieder Radweg und
> Radwegbenutzungspflicht schlicht durcheinander geworfen. Die Radwege
> entlang der der Staatstraße habe ich schon länger auf dem Kieker. Da
> ist zwar unbestritten viel Verkehr, aber das was einem da
> abschnittsweise als benutzungspflichtiger Radweg (/Fußweg) vor die
> Nase gesetzt wurde, ist schlicht eine Frechheit, wobei für den
> unmöglichsten Teil noch die Landeshauptstadt München zuständig sein
> dürfte (Abschnitt Therese-Giehse-Allee/Zwergerstraße).

Stimmt, der Bereich wurde zwar kürzlich neu asphaltiert, die Breite reicht
aber bei weitem nicht für eine Zwei-Richtungs-Pflicht aus. Abgesehen von
der s**gefährlichen Einmündung Arnold-Sommerfeld-Straße.

Herbert

Jens Müller

unread,
Sep 17, 2010, 3:30:26 AM9/17/10
to
Am 17.09.2010 08:26, schrieb Martin Glas:
> Frage an die Experten: die verkehrsrechtlichen Anordnungen trifft doch
> nicht der Gemeinderat oder ein Unterausschuss davon sondern regelmäßig
> die entsprechende Straßenverkehrsbehörde. Im Schreiben klingt das
> anders, scheint aber gerade in kleinen Gemeinden gängige Praxis zu
> sein (der Herr Bürgermeister wollte...).

-> Ermessensfehlgebrauch ...

Message has been deleted

Martin Glas

unread,
Sep 17, 2010, 4:12:30 AM9/17/10
to
On 17 Sep., 09:56, Torsten Schönebaum <torsten.schoeneb...@arcor.de>
wrote:
>
> Die Jahresfrist dürfte in diesem Fall unerheblich sein, zumindest, wenn
> man dem VGH BaWü folgt: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.11.2009,
> 5 S 575/09, insbesondere Rn. 25.
>

Du meinst, dass auch hier die Aufrechterhaltung der Benutzungspflicht
"schlichtweg unerträglich" sei?

Vielleicht warten wir auch mal noch die nächste Woche ab, am kommenden
Donnerstag wird sich ja u.U. das BVerwG zur Jahresfrist äußern.

Message has been deleted

Jens Müller

unread,
Sep 17, 2010, 5:33:15 AM9/17/10
to
Am 17.09.2010 10:59, schrieb Torsten Schönebaum:
> Ich denke nicht, dass die Jahresfrist generell aufgehoben wird, sondern
> nur die Frage entschieden, ab wann sie läuft. Aber vielleicht gibt's ja
> noch ein paar andere interessante Aussagen zum Thema.

Davon ist aufgrund der umfangreichen Rechtsprechung zu dem Thema
(Dietmars Artikel in der letzten SVR hat die ja nochmal schön
zusammengefasst, ich gehe davon aus, daß die Richter den wahrnehmen)
auszugehen.

Andreas Randolf

unread,
Sep 17, 2010, 6:19:06 AM9/17/10
to
"Herbert Putz" <just...@eurogis.de> schrieb

> lnsgesamt hat sich die bestehende Regelung - wenn auch nicht streng
> regelkonform - an dieser Stelle in der Praxis bewährt

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fahre grundsätzlich mit 40 km/h durch die 30er-Zone. Dies
ist zwar nicht streng regelkonform, aber es hat sich an dieser
Stelle in der Praxis bewährt.

Mit freundlichen Grüßen"

--
Gruß
Andreas


Andreas Randolf

unread,
Sep 17, 2010, 6:21:24 AM9/17/10
to
"Martin Glas" <glas...@googlemail.com> schrieb

> insofern wurde mal wieder Radweg und Radwegbenutzungspflicht
> schlicht durcheinander geworfen.

Was möglicherweise auch an der Doppelbedeutung von Zeichen
237/240/241 liegt: Fahrbahnbegleitend kennzeichnen sie eine
Benutzungspflicht, bei Wegen fernab von Straßen nicht.

Gruß
Andreas


Martin Glas

unread,
Sep 17, 2010, 6:35:25 AM9/17/10
to
On 17 Sep., 12:21, "Andreas Randolf" <mail.nos...@liegerad-fernweh.de>
wrote:
> "Martin Glas" <glasm...@googlemail.com> schrieb

Dass viele Verkehrsteilnehmer den Unterschied nicht kapieren,
meinetwegen, aber von einer Straßenverkehrsbehörde kann man durchaus
erwarten.

Christoph Maercker

unread,
Sep 17, 2010, 6:38:03 AM9/17/10
to
Thomas Schlueter wrote:
> Das ist aber ein ziemliches Eigentor für eine mögliche
> Klage:

>> Die genauen Gründe für die damals getroffenen
>> Entscheidungen lassen sich heute leider im Detail nicht
>> mehr nachvollziehen.

Ein so klares und amtliches Geständnis der Pflichtvernachlässigung einer
Behörde habe ich noch nicht gelesen.

> Z.239 + Freigabe tuts auch,...

... da statistisch belegt, fast alle Radfahrer freiwillig jenseits von
Fahrbahnen fahren. Benutzungspflicht ist im vorliegenden Fall nicht nur
rechtswidrig, sondern obendrein unnötig.

> (v.46 vom 1.9.2009) dann auch kein Schritttempo mehr
> zwingend erforderlich ist. Vielleicht sollten sie auch die
> benutzungspflichtigen Radwege, die angeblich verbunden
> werden "müssen", einfach gleich mit entschildern?

Das amtliche Geständnis betrifft vermutlich die ganze Strecke. Da sollte
der OP wirklich nachhaken und ggf. die vorgesetzte Behörde informieren.

>> lnsgesamt hat sich die bestehende Regelung - wenn auch
>> nicht streng regelkonform - an dieser Stelle in der Praxi
>> bewährt, sodass wir keine Veranlassung zur Vornahme von
>> Änderungen sehen.

Ohne Schilder würde sich daran nicht mehr und nicht weniger ändern, als
dass der OP dann dort mit seinem Fahrrad auf der Fahrbahn fährt. ;-)

> Wenn sie keine Veranlassung zur Vornahme von Repressalien im
> Falle einer nicht streng regelkonformen Fahrbahnbenutzung
> sehen, wäre das ja ok ;-)

Was so nicht klappt, wie wir leider wissen. Aber vielleicht vorher die
rechtswidrige Praxis der Behörde öffentlich machen in der Lokalpresse?

>> Der Unterzeichner hat schon eine sehr eigenartige
>> Rechtsauffassung.
>
> Eigenartig? Nö; diese merkbefreite Blockadehaltung ist der
> Normalfall bei StVB.

Leider.
--


CU Christoph Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER!

Thomas Gerhard

unread,
Sep 17, 2010, 6:49:03 AM9/17/10
to
On 17 Sep., 09:11, Herbert Putz <just4s...@eurogis.de> wrote:
>
> Abgesehen von
> der s**gefährlichen Einmündung Arnold-Sommerfeld-Straße.

Um welchen Abschnitt gehts denn genau? Ich finde keine Einmündung mit
der Frauenfeld...
Vielleicht kann ich ja meinen Arbeitsweg ändern, dann hätten wir die
Jahresfrist wieder :-)

Thomgerh

Martin Glas

unread,
Sep 17, 2010, 6:49:58 AM9/17/10
to
On 17 Sep., 10:59, Torsten Schönebaum <torsten.schoeneb...@arcor.de>
wrote:

>
> Ich denke nicht, dass die Jahresfrist generell aufgehoben wird, sondern
> nur die Frage entschieden, ab wann sie läuft. Aber vielleicht gibt's ja
> noch ein paar andere interessante Aussagen zum Thema.
>

Natürlich wird es auch in Zukunft Fristen geben, die es beim Vorgehen
gegen Verkehrszeichen zu beachten gilt. Es ist aber wichtig, dass das
BVerwG hier klare Maßstäbe setzt, damit in Zukunft keine Klagen mehr
so einfach abgebügelt werden können ("Frist nicht eingehalten" etc.).

Interessant wird es wohl bei dem für Donnerstag vorgesehenen
Verfahren, was die Richter zum Überholverbot für Lkw sagen werden,
welches durch diese Leuchtsignale auf Schilderbrücken nur dann
angeordnet wird, wenn auf der fraglichen Autobahn eine gewisse
Verkehrsbelastung überschritten wird. Wenn ich es recht verstanden
habe, steht die beklagte Behörde auf dem Standpunkt, dass mit dem
*Aufbau* der Schilderbrücke vor 10(?) Jahren die Jahresfrist begann,
also längst abgelaufen sei. In meinen Augen ist es aber so - es
handelt sich ja nicht um eine permanente Anordnung, denn diese
Verkehrszeichen können durch Abschalten "ausgeblendet" werden - dass
in Analogie zu Lichtzeichenanlagen mit jedem neuen Einschalten auch
eine neue Anordnung mit entsprechender Frist getroffen wird.

Herbert Putz

unread,
Sep 17, 2010, 6:50:56 AM9/17/10
to

Das Schreiben kam nicht von der Straßenverkehrsbehörde. Der Unterzeichner
ist Sozialpädagoge (allerdings sollte er sich bei seinen Mitarbeitern
informieren, bevor er solchen Quatsch von sich gibt.)

Martin Glas

unread,
Sep 17, 2010, 6:51:56 AM9/17/10
to
On 17 Sep., 12:19, "Andreas Randolf" <mail.nos...@liegerad-fernweh.de>
wrote:
> "Herbert Putz" <just4s...@eurogis.de> schrieb

>
> > lnsgesamt hat sich die bestehende Regelung - wenn auch nicht streng
> > regelkonform - an dieser Stelle in der Praxis bewährt
>
> "Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> ich fahre grundsätzlich mit 40 km/h durch die 30er-Zone. Dies
> ist zwar nicht streng regelkonform, aber es hat sich an dieser
> Stelle in der Praxis bewährt.
>

So wir neulich ein Polizist in München meinte (Radfahrer fährt auf
Fahrbahn anstatt auf nicht benutzungspflichtigem Radweg): "Sie müssen
auf dem Radweg fahren, denn alle anderen Radfahrer machen es ja auch!"

Herbert Putz

unread,
Sep 17, 2010, 6:55:46 AM9/17/10
to
Am Fri, 17 Sep 2010 03:49:03 -0700 (PDT) schrieb Thomas Gerhard:

> On 17 Sep., 09:11, Herbert Putz <just4s...@eurogis.de> wrote:
>>
>> Abgesehen von
>> der s**gefährlichen Einmündung Arnold-Sommerfeld-Straße.
>
> Um welchen Abschnitt gehts denn genau? Ich finde keine Einmündung mit
> der Frauenfeld...

Ups, kleines Missverständnis. Ich bezog mich auf den Radweg entlang der
Carl-Wery-Straße zw. Therese-Giehse-Allee und Zwergerstraße.

Herbert

Herbert Putz

unread,
Sep 17, 2010, 6:57:51 AM9/17/10
to
Am Fri, 17 Sep 2010 12:38:03 +0200 schrieb Christoph Maercker:

> Das amtliche Geständnis betrifft vermutlich die ganze Strecke. Da sollte
> der OP wirklich nachhaken und ggf. die vorgesetzte Behörde informieren.

Nein, es geht nur um die von mir beanstandeten benutzungspflichtigen
Radwege. Die anderen liegen im Zuständigkeitsbereich der LH München.

Herbert

Martin Glas

unread,
Sep 17, 2010, 7:05:49 AM9/17/10
to
Wg. des Teilstücks innerhalb der LH werde ich beim KVR nachfragen, was
da geplant ist, immerhin wird dort nun systematisch die
Benutzungspflicht aller Radwege innerhalb Münchens überprüft - 13
Jahre zu spät, aber besser als nie. Was die Radwege im südlichen
Landkreis München angeht, so gibt es da jede Menge Handlungsbedarf.
Ich hoffe, Du gehst weiter gegen die klar rechtswidrigen Anordnungen
der Gemeinde Neubiberg vor. Ich habe selbst Interesse daran (wohne in
Perlach), ggf. PM an mich.

Martin Glas

unread,
Sep 17, 2010, 7:11:32 AM9/17/10
to

Der momentan sicherere Weg, das vor das VG zu bringen, ist sicherlich
eine Neuverbescheidung.

Es geht um diesen Abschnitt der Carl-Wery-Straße:

http://kuerzer.de/o7QTaWDlW

Die Stadtgrenze nach München befindet sich ein kurzes Stück nördlich
der Zwergerstraße, zumindest steht dort die Ortstafel.

Herbert Putz

unread,
Sep 17, 2010, 7:21:20 AM9/17/10
to
Am Fri, 17 Sep 2010 04:05:49 -0700 (PDT) schrieb Martin Glas:

> Was die Radwege im südlichen
> Landkreis München angeht, so gibt es da jede Menge Handlungsbedarf.
> Ich hoffe, Du gehst weiter gegen die klar rechtswidrigen Anordnungen
> der Gemeinde Neubiberg vor. Ich habe selbst Interesse daran (wohne in
> Perlach), ggf. PM an mich.

Ich lass das sicher nicht so auf sich beruhen. Wie ich hier weiter vorgehe,
weiss ich aber noch nicht. Das Landratsamt als Aufsichtsbehörde scheint mir
hier auch ehr verschnarcht, mit denen liege ich bzgl. anderer Radwege (z.B.
in Putzbrunn/Ottobrunn) im Clinch.

VG
Herbert

Thomas Gerhard

unread,
Sep 17, 2010, 7:35:49 AM9/17/10
to
On 17 Sep., 13:11, Martin Glas <glasm...@googlemail.com> wrote:
> On 17 Sep., 12:49, Thomas Gerhard <thomg...@googlemail.com> wrote:
>
> > Vielleicht kann ich ja meinen Arbeitsweg ändern, dann hätten wir die
> > Jahresfrist wieder :-)
>
> Der momentan sicherere Weg, das vor das VG zu bringen, ist sicherlich
> eine Neuverbescheidung.

Meinst Du? Eine Neuverbescheidung kann erheblich Geld kosten.

> Die Stadtgrenze nach München befindet sich ein kurzes Stück nördlich
> der Zwergerstraße, zumindest steht dort die Ortstafel.

Habt ihr mit der Stadt München auch noch eine Entbläuung vor? In den
letzten 2 Wochen sind auf meinem Arbeitsweg 2 neue Lollies
entstanden :-(

Thomas

Martin Glas

unread,
Sep 17, 2010, 7:47:18 AM9/17/10
to
On 17 Sep., 13:35, Thomas Gerhard <thomg...@googlemail.com> wrote:
> On 17 Sep., 13:11, Martin Glas <glasm...@googlemail.com> wrote:
>
> > On 17 Sep., 12:49, Thomas Gerhard <thomg...@googlemail.com> wrote:
>
> > Der momentan sicherere Weg, das vor das VG zu bringen, ist sicherlich
> > eine Neuverbescheidung.
>
> Meinst Du? Eine Neuverbescheidung kann erheblich Geld kosten.

Weiß ich, allerdings ist die Gebührenhöhe höchst umstritten (und
müsste zusammen mit der eigentlichen Sache gleich mit beklagt werden).

> > Die Stadtgrenze nach München befindet sich ein kurzes Stück nördlich
> > der Zwergerstraße, zumindest steht dort die Ortstafel.
>
> Habt ihr mit der Stadt München auch noch eine Entbläuung vor? In den
> letzten 2 Wochen sind auf meinem Arbeitsweg 2 neue Lollies
> entstanden :-(
>

Wo genau? Innerhalb der LH? Zumindest für die zwei ist die Jahresfrist
ja definitiv nicht abgelaufen :-).

Martin Glas

unread,
Sep 17, 2010, 7:55:22 AM9/17/10
to
On 17 Sep., 13:21, Herbert Putz <just4s...@eurogis.de> wrote:
> Ich lass das sicher nicht so auf sich beruhen. Wie ich hier weiter vorgehe,
> weiss ich aber noch nicht. Das Landratsamt als Aufsichtsbehörde scheint mir
> hier auch ehr verschnarcht, mit denen liege ich bzgl. anderer Radwege (z.B.
> in Putzbrunn/Ottobrunn) im Clinch.
>

Das Landratsamt kannst Du vermutlich vergessen, ich warte da seit
Monaten auf Antwort wegen der Münchner Straße in Unterhaching
(Zweirichtungsradweg entlang der St2368 samt der für Radfahrer
unmöglichen Kreisverkehre). Für diese überregionalen Straßen ist das
Bauamt in Freising zuständig (auch innerorts). Irgendwo habe ich auch
noch eine passende Emailadresse. Die nächste Eskalationsstufe wäre die
Regierung von Oberbayern als Rechtsaufsichtsbehörde, aber auch von der
erwarte ich eigentlich eher nichts.

Thomas Gerhard

unread,
Sep 17, 2010, 12:20:34 PM9/17/10
to
On Sep 17, 1:47 pm, Martin Glas <glasm...@googlemail.com> wrote:
>
> > Meinst Du? Eine Neuverbescheidung kann erheblich Geld kosten.
>
> Weiß ich, allerdings ist die Gebührenhöhe höchst umstritten (und
> müsste zusammen mit der eigentlichen Sache gleich mit beklagt werden).

???
Also erst eine Neubescheidung anfragen, Angebot akzeptieren, dann
bezahlen, dann bekommen, dann beklagen. Dann hast Du Dich m.E. jedoch
mit der angebotenen Gebührenregelung einverstanden gezeigt. "Geliefert
wie bestellt".
Oder: Neubescheidung bestellen, Angebot bekommen, gegen Angebot
klagen. Dann hast Du aber noch keinen Bescheid in der Sache des
Radwegs.

Es ist mir schleierhaft, wie man das in ein Verfahren pressen kann.

> Wo genau? Innerhalb der LH? Zumindest für die zwei ist die Jahresfrist
> ja definitiv nicht abgelaufen :-).

Ja, einmal Radsteifen Maximilianstr:
http://maps.google.com/maps?f=q&source=s_q&hl=en&geocode=&q=m%C3%BCnchen&sll=37.0625,-95.677068&sspn=49.57764,114.169922&ie=UTF8&hq=&hnear=Munich,+Bavaria,+Germany&ll=48.137774,11.586279&spn=0.001285,0.003484&t=h&z=19

und einmal Radstreifen Einsteinstr:
http://maps.google.com/maps?f=q&source=s_q&hl=en&geocode=&q=m%C3%BCnchen&sll=37.0625,-95.677068&sspn=49.57764,114.169922&ie=UTF8&hq=&hnear=Munich,+Bavaria,+Germany&ll=48.135551,11.604136&spn=0.000643,0.001742&t=h&z=20

Dummerweise sind sie breit genug und eigentlich benutzbar.

Und die Jahresfrist beginnt ab erstmaliger Betroffenheit, nicht ab
Aufstellung. Das haben die Richter des BayVGH klar gestellt. Damit
könnte eine andere Strecke zur Arbeitsstätte das Verfahren abkürzen.

Thomas

Message has been deleted

Ralph Angenendt

unread,
Sep 17, 2010, 1:43:32 PM9/17/10
to
Well, Thomas Gerhard <thom...@googlemail.com> wrote:
> Dummerweise sind sie breit genug und eigentlich benutzbar.

Ich habe die jetzt in der letzten Woche zweimal nutzen dürfen und bin
zweimal von Rechtsabbiegern in den Karl-Scharnagl-Ring so eng
geschnitten worden, dass ich Bremsen musste.

Das ist früher, als ich da öfter gefahren bin, eher selten passiert,
dass ich mit Rechtsabbiegern in Konflikt geraten bin. Na gut, eventuell
Einzelschicksal.

Ralph
--
You'll have to wait til yesterday is here

Nicht schreiben können: http://lestighaniker.de/

Thomas Gerhard

unread,
Sep 17, 2010, 1:48:14 PM9/17/10
to
On Sep 17, 7:43 pm, Ralph Angenendt <ihr.n...@strg-alt-entf.org>
wrote:

> Well, Thomas Gerhard <thomg...@googlemail.com> wrote:
>
> > Dummerweise sind sie breit genug und eigentlich benutzbar.
>
> Ich habe die jetzt in der letzten Woche zweimal nutzen dürfen und bin
> zweimal von Rechtsabbiegern in den Karl-Scharnagl-Ring so eng
> geschnitten worden, dass ich Bremsen musste.
>
> Das ist früher, als ich da öfter gefahren bin, eher selten passiert,
> dass ich mit Rechtsabbiegern in Konflikt geraten bin. Na gut, eventuell
> Einzelschicksal.

Bin beides erst einmal gefahren. Legen wir zusammen und beauftragen
Dietmar mit der Entfernung?

Thomas

Ralph Angenendt

unread,
Sep 17, 2010, 1:52:53 PM9/17/10
to
Well, Thomas Gerhard <thom...@googlemail.com> wrote:
> Bin beides erst einmal gefahren. Legen wir zusammen und beauftragen
> Dietmar mit der Entfernung?

Ich finde ja den weiteren Verlauf der Maximilianstraße um einiges
gefährlicher :)

Der Streifen auf der Einsteinstraße ist auch eher albern. Den habe ich
allerdings noch nicht in seiner vollen Länge auskosten dürfen (bis wohin
führt der denn? Bis zum Ring?).

Patrick Kolesa

unread,
Sep 17, 2010, 3:24:13 PM9/17/10
to
Heute bin ich mal die neuen Streifen an der Einsteinstraße gefahren. Sie
führen den Radweg vom Maximilianeum weiter bis zum Ring, dort wird
vermutlich der alte Hochbordradweg nach der Baustelle wieder verwendet.
Stadteinwärts sind auch neue Streifen markiert, aber da kenne ich den
Verlauf nicht wirklich.

Ich bin oft über die Einsteinstraße gefahren, als da noch fleißig gebaut
wurde und noch keine Streifen markiert waren. Den einzigen Vorteil der
Streifen sehe ich darin, bei Stau locker vorbeizukommen ohne sich immer
die Lücke suchen zu müssen.

Was haltet ihr von der Prinzregentenstraße von der Rechtmäßigkeit der
Benutzungspflicht?

Gruß
Patrick

signature.asc

Jens Müller

unread,
Sep 17, 2010, 4:40:24 PM9/17/10
to
Am 17.09.2010 18:20, schrieb Thomas Gerhard:
> Und die Jahresfrist beginnt ab erstmaliger Betroffenheit, nicht ab
> Aufstellung. Das haben die Richter des BayVGH klar gestellt.

Ja, aber die Sache liegt ja jetzt beim BVerwG.

Martin Glas

unread,
Sep 18, 2010, 4:06:54 AM9/18/10
to
On 17 Sep., 18:20, Thomas Gerhard <thomg...@googlemail.com> wrote:
> Also erst eine Neubescheidung anfragen, Angebot akzeptieren, dann
> bezahlen, dann bekommen, dann beklagen. Dann hast Du Dich m.E. jedoch
> mit der angebotenen Gebührenregelung einverstanden gezeigt. "Geliefert
> wie bestellt".
> Oder: Neubescheidung bestellen, Angebot bekommen, gegen Angebot
> klagen. Dann hast Du aber noch keinen Bescheid in der Sache des
> Radwegs.
>
> Es ist mir schleierhaft, wie man das in ein Verfahren pressen kann.
>

Zumindest die LH München macht da kein "Angebot", wenn eine
Neuverbescheidung beantragt wird, sie weist vielleicht darauf hin,
dass entsprechende Kosten in Rechnung gestellt werden können.
Die Gebührenfestsetzung ist eine behördlicher Entscheidung, welche
selbstverständlich vor dem VG (mit) angefochten werden kann. So wurde
es zumindest bei dem mir bekannten Verfahren wg. der
Radwegbenutzungspflicht entlang der Dachauer Straße gemacht. Dort hat
die Straßenverkehrsbehörde ca. 300 Euro in Rechnung gestellt und das
mit "erheblichen Aufwänden" begründet. Das ist insofern fraglich, weil
sie ja schlecht dem Bürger Aufwände in Rechnung stellen kann, zu
welchen sie von (z.B.) VwV-StVO-Seite sowieso verpflichtet ist. Das
Zusammenschreiben der Argumente in einen Bescheid mag man als extra
Aufwand womöglich noch akzeptieren.
In o.g. Verfahren ist bis heute allerdings über die Kostenfestsetzung
nicht entschieden. Das liegt daran, dass seit einigen Jahren die
Rechtsaufsicht (Reg. von OBB) am Zuge wäre, die aber schlicht nix
entscheidet. Daher kann die Stadt den Kostenbescheid nicht vollziehen.
Da die Regierung erst nach dem St.-Nimmerleinstag entscheiden wird,
wird es vermutlich keine Kostenentscheidung geben.

Ralph Angenendt

unread,
Sep 18, 2010, 8:08:51 AM9/18/10
to
Well, Patrick Kolesa <patrick...@fs.ei.tum.de> wrote:
> Heute bin ich mal die neuen Streifen an der Einsteinstraße gefahren.
> Sie führen den Radweg vom Maximilianeum weiter bis zum Ring, dort
> wird vermutlich der alte Hochbordradweg nach der Baustelle wieder
> verwendet.

Hmm. Aber ab Grillparzerstraße bis zur Richard-Strauss-Straße gab es vor
der Tunneleröffnung doch eh schon Hochbordradwege, oder? Das heißt der
Streifen geht von der Seewiederstraße (da hat der Radweg AFAIR
aufgehört, ich bin seit ca. 3 Jahren nicht mehr in der Ecke unterwegs)
bis zur Grillparzerstraße. Ich kann mich nicht erinnern, dort je mit dem
Fahrrad in irgendwas gestanden zu haben, was wie ein Stau aussah. Oder
dass es da sonderlich gefährlich gewesen wäre, ich bin normalerweise
über die Linksabbiegerspur in die Grillparzer eingebogen. Das dürfte
dank Radstreifen jetzt auch erschwert sein, oder?

> Was haltet ihr von der Prinzregentenstraße von der Rechtmäßigkeit der
> Benutzungspflicht?

Abstand. Zwischen Grillparzerstraße und Richard-Strauss-Straße ist der
Radweg okay, aber immer noch nicht gut.

Vom Prinzregentenplatz bis zum FJS-Ring ist der Radweg eine einzige
Katastrophe (von-der-Tann-Straße ist genau so schlimm), da zieht aber
eventuell die Verkehrsmenge auf der Straße als Argument für einen
benutzungspflichtigen Radweg. Allerdings dürften die vorhandenen Radwege
keinerlei Vorschriften genügen.

Patrick Kolesa

unread,
Sep 18, 2010, 9:28:04 AM9/18/10
to
Am 18.09.2010 14:08, schrieb Ralph Angenendt:
> Hmm. Aber ab Grillparzerstraße bis zur Richard-Strauss-Straße gab es vor
> der Tunneleröffnung doch eh schon Hochbordradwege, oder? Das heißt der
> Streifen geht von der Seewiederstraße (da hat der Radweg AFAIR
> aufgehört, ich bin seit ca. 3 Jahren nicht mehr in der Ecke unterwegs)
> bis zur Grillparzerstraße. Ich kann mich nicht erinnern, dort je mit dem
> Fahrrad in irgendwas gestanden zu haben, was wie ein Stau aussah. Oder
> dass es da sonderlich gefährlich gewesen wäre, ich bin normalerweise
> über die Linksabbiegerspur in die Grillparzer eingebogen. Das dürfte
> dank Radstreifen jetzt auch erschwert sein, oder?

Genau, ab der Seeriederstraße führt der Streifen den Radweg bis zur
Grillparzer weiter, dafür wird die Einsteinstraße teilweise von 2 auf 1
Spur verengt. Stau wird es vermutlich nach Bauabschluss auch nicht mehr
geben. Der Spurwechsel ist aber im Prinzip genau der gleiche wie früher.
Du bist rechts und musst dich links einordnen. Nur ohne Radstreifen
würde mir das viel besser gefallen.

> Vom Prinzregentenplatz bis zum FJS-Ring ist der Radweg eine einzige
> Katastrophe (von-der-Tann-Straße ist genau so schlimm), da zieht aber
> eventuell die Verkehrsmenge auf der Straße als Argument für einen
> benutzungspflichtigen Radweg. Allerdings dürften die vorhandenen Radwege
> keinerlei Vorschriften genügen.

Bei Von-der-Tann ist doch der gefühlte 80 cm breite Radweg, der direkt
an parkenden Autos vorbeiführt ;)
Letztens kam hier mal das Thema Benutzungspflicht auf mehrspurigen
Straßen auf, der Tenor war meines Wissens, dass die B. wegfällt da
Überholen problemlos möglich ist.

Gruß
Patrick

signature.asc

Martin Glas

unread,
Sep 20, 2010, 8:30:56 AM9/20/10
to
On 17 Sep., 12:50, Herbert Putz <just4s...@eurogis.de> wrote:
>
> Das Schreiben kam nicht von der Straßenverkehrsbehörde. Der Unterzeichner
> ist Sozialpädagoge (allerdings sollte er sich bei seinen Mitarbeitern
> informieren, bevor er solchen Quatsch von sich gibt.)

In welcher Behörde arbeitet denn dieser Mitarbeiter? Wer außer die
StVB ist denn in Neubiberg für die verkehrsrechtlichen Anordnungen
zuständig?

Herbert Putz

unread,
Sep 20, 2010, 8:46:26 AM9/20/10
to
Am Mon, 20 Sep 2010 05:30:56 -0700 (PDT) schrieb Martin Glas:

> On 17 Sep., 12:50, Herbert Putz <just4s...@eurogis.de> wrote:
>>
>> Das Schreiben kam nicht von der Straßenverkehrsbehörde. Der Unterzeichner
>> ist Sozialpädagoge (allerdings sollte er sich bei seinen Mitarbeitern
>> informieren, bevor er solchen Quatsch von sich gibt.)
>
> In welcher Behörde arbeitet denn dieser Mitarbeiter?

Im Bürgermeisteramt

> Wer außer die StVB ist denn in Neubiberg für die verkehrsrechtlichen Anordnungen
> zuständig?

[ ] Der/die Bürgermeister
[ ] Der Gemeinderat
[ ] Wer grade glaubt, was zu wissen
[ ] alle o.g.

Herbert Putz

unread,
Sep 20, 2010, 10:32:48 AM9/20/10
to
Am Fri, 17 Sep 2010 04:05:49 -0700 (PDT) schrieb Martin Glas:

> Ich hoffe, Du gehst weiter gegen die klar rechtswidrigen Anordnungen
> der Gemeinde Neubiberg vor. Ich habe selbst Interesse daran (wohne in
> Perlach), ggf. PM an mich.

Mal ein Entwurf für ein Antwortschreiben, für Anregungen bin ich dankbar


Sehr geehrter Herr ...

vielen Dank für Ihr im Betreff genanntes Schreiben, das am 18. September
bei mir eingegangen ist.

Die von mir beanstandeten benutzungspflichtigen Radwege stellen Ihrer
Aussage nach eine logische und notwendige Verbindung zwischen den
benutzungspflichtigen Radwegen entlang der Staatsstraße 2078 und denen des
Landschaftsparks dar. Im Landschaftspark gibt es keine
benutzungspflichtigen Radwege. Eine Benutzungspflicht kann nur dann
angeordnet werden, wenn der Radweg straßenbegleitend ist. Im
Landschaftspark existieren aber gar keine Straßen.

Grundsätzlich spricht nichts gegen die von Ihnen gewünschte Beibehaltung
der gemeinsamen Geh- und Radwege zwischen der Staatsstraße 2078 und dem
Landschaftspark. Die geltende Rechtslage lässt allerdings die Anordnung
einer Radwegebenutzungspflicht nicht zu. Die bestehenden gemeinsamen
Geh-/Radwege können durch Zeichen 239 (Fußgänger) gekennzeichnet und durch
Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) für die Benutzung durch
Fahrradfahrer freigegeben werden. Da die überwiegende Zahl von Radfahrern
die angebotenen Radverkehrsanlagen auch ohne Benutzungspflicht nutzt[1] ,
führt eine Aufhebung hier zu keiner wesentlichen Veränderung des Verhaltens
der Verkehrsteilnehmer, sehr wohl aber zur Rechtssicherheit sowohl bei der
zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde Neubiberg) als auch bei den
(wenigen) Fahrradfahrern, denen die Risiken von Radwegen bewusst sind [2]
und die deshalb die Fahrbahn benutzen.

Die Anordnung der Benutzungspflicht erfolgte im Dezember 2002. Die
Entscheidungsgründe lassen sich Ihrer Aussage nach nicht mehr
nachvollziehen. Seit der Anordnung müssen nach VwV zur StVO mindestens drei
Verkehrsschauen stattgefunden haben. Spätestens bei einer dieser
Verkehrsschauen hätte auch die Unrechtmäßigkeit der Beschilderung auffallen
müssen. Ich bitte Sie um Mitteilung, wann diese Verkehrsschauen
stattgefunden haben sowie um Einsicht in die Niederschrift der zuletzt
durchgeführten Verkehrsschau.

Einige Ihrer Ausführungen und die darin gezeigte Interpretation der
Rechtslage kann ich in keiner Weise nachvollziehen.
„Die Regelung des von Ihnen zitierten § 45 Abs. 1c StVO ist uns bekannt,
die Ausweisung von benutzungspflichtigen Radwegen ist in 30- Zonen nicht
vorgesehen.“
Die von Ihnen gewählte Formulierung „nicht vorgesehen“ impliziert, dass die
StVO keine Regelung zu benutzungspflichtigen Radwegen in Tempo-30-Zonen
enthält. Richtig ist vielmehr, dass die Kombination
Tempo-30-Zone/benutzungspflichtiger Radweg eindeutig geregelt ist:

(1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener
Ort-schaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher
Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo
30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. […] Sie darf nur Straßen
_ohne_ Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen,
Fahrstreifenbegrenzungen (Zei-chen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und
benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in
Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. […].

„Insgesamt hat sich die bestehende Regelung - wenn auch nicht streng
regelkonform - an dieser Stelle in der Praxis bewährt, sodass wir keine
Veranlassung zur Vornahme von Ände-rungen sehen.“
Sie bagatellisieren mit Ihrer Aussage einen eindeutigen Verstoß gegen
geltende Rechtsnormen und weigern sich, diesen Rechtsbruch zu korrigieren
(eine pragmatische Lösung habe ich oben beschrieben).
Ich werde daher die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde um eine Stellungnahme
dazu bitten.

Mit freundlichen Grüßen


[1] vgl. Bundesanstalt für Straßenwesen - Forschungsprojekt FE 82.262
(Unfallrisiko, Konfliktpotenzial und Akzeptanz der Verkehrsregelungen von
Fahrradfahrern)
[2] Vgl. http://bernd.sluka.de/Radfahren/Radwege.html#2

Nico Hoffmann

unread,
Sep 20, 2010, 2:24:50 PM9/20/10
to
Herbert Putz schreibt:

> Am Fri, 17 Sep 2010 04:05:49 -0700 (PDT) schrieb Martin Glas:
>
>> Ich hoffe, Du gehst weiter gegen die klar rechtswidrigen Anordnungen
>> der Gemeinde Neubiberg vor. Ich habe selbst Interesse daran (wohne in
>> Perlach), ggf. PM an mich.
>
> Mal ein Entwurf für ein Antwortschreiben, für Anregungen bin ich dankbar
>
>
> Sehr geehrter Herr ...
>
> vielen Dank für Ihr im Betreff genanntes Schreiben, das am 18. September
> bei mir eingegangen ist.
>
> Die von mir beanstandeten benutzungspflichtigen Radwege stellen Ihrer
> Aussage nach eine logische und notwendige Verbindung zwischen den
> benutzungspflichtigen Radwegen entlang der Staatsstraße 2078 und denen des
> Landschaftsparks dar. Im Landschaftspark gibt es keine
> benutzungspflichtigen Radwege. Eine Benutzungspflicht kann nur dann
> angeordnet werden, wenn der Radweg straßenbegleitend ist. Im
> Landschaftspark existieren aber gar keine Straßen.
>
> Grundsätzlich spricht nichts gegen die von Ihnen gewünschte Beibehaltung
> der gemeinsamen Geh- und Radwege zwischen der Staatsstraße 2078 und dem
> Landschaftspark.

Grundsätzlich spricht gegen die Radwege, dass sie auch ohne Schild
unfallträchtig sind. Den Grund nennst du weiter unten selbst (die
meisten Leute fahren dort auch ohne Benutzungspflicht). Nur kannst du
dagegen kaum etwas unternehmen.

Dir (und mir) ist dieser Sachverhalt klar. Aber deinem Brieffreund in
der Behörde würde ich keine Forumulierung anbieten, die dahin
interpretiert werden könnte, dass du die Radwegelchen an sich gar
nicht so schlecht findest. Das vor allem auch deswegen, weil die von
dir zitierte BAST-Studie die nicht-benutzungspflichtigen Wege nicht
von der Gefährlichkeit ausnimmt. Es wäre sozusagen ein gewisser
logischer Bruch.


> Die geltende Rechtslage lässt allerdings die Anordnung
> einer Radwegebenutzungspflicht nicht zu. Die bestehenden gemeinsamen
> Geh-/Radwege können durch Zeichen 239 (Fußgänger) gekennzeichnet und durch
> Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) für die Benutzung durch
> Fahrradfahrer freigegeben werden.

...wenn die sorgfältige Prüfung der Verhältnisse keine Gegenindikation
ergibt, also z.B. wenn die Fußgänger nicht beeinträchtigt werden.

Ich würde vielleicht so formulieren:

"Es gibt keine Notwendigkeit, die (benutzungspflichtigen) Radwege der
Staatsstraße und die Radverkehrsanlagen im Park durch weitere Radwege
zu verbinden, denn Fahrräder sind Fahrzeuge, und für diese stehen die
Fahrbahnen zur Verfügung (§2 Abs 1 StVO). Schon daher gibt es keine
Notwendigkeit, für vorhandene Radwege eine Benutzungspflicht
anzuordnen. Darüberhinaus stellt die Anordnung einer Benutzungspflicht
eine Ausnahme zur generellen Regelung in §2 dar und ist nur
begründeten Fällen zulässig..."

Hier kannst du auf §45 Abs. 9 verweisen ('...dürfen insbesondere
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet
werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine
Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung
der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich
übersteigt.')

Selbstverständlich wäre seitens der StVB nachzuweisen, dass a) diese
Gefahrenlage überhaupt besteht und b) die Benutzungspflicht auch
Abhilfe schafft.

> Da die überwiegende Zahl von Radfahrern
> die angebotenen Radverkehrsanlagen auch ohne Benutzungspflicht nutzt[1] ,
> führt eine Aufhebung hier zu keiner wesentlichen Veränderung des Verhaltens
> der Verkehrsteilnehmer, sehr wohl aber zur Rechtssicherheit sowohl bei der
> zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde Neubiberg) als auch bei den
> (wenigen) Fahrradfahrern, denen die Risiken von Radwegen bewusst sind [2]
> und die deshalb die Fahrbahn benutzen.

Das gefällt mir :-)


N.
--
Nachts ist es genauso kalt wie draußen.

Herbert Putz

unread,
Sep 21, 2010, 10:52:43 AM9/21/10
to

Nico,
danke für Deine Kommentare, ich habe meinen Brief nochmal leicht
modifiziert und losgeschickt, bin gespannt auf die Antwort ...

Herbert

Jens Müller

unread,
Sep 21, 2010, 11:05:43 AM9/21/10
to
Am 20.09.2010 14:46, schrieb Herbert Putz:
>> > Wer außer die StVB ist denn in Neubiberg für die verkehrsrechtlichen Anordnungen
>> > zuständig?
> [ ] Der/die Bürgermeister

Der _ist_ doch die StVB? Hätte ich jedenfalls gedacht ...

Oder ist in Bayern auch die Gemeinde selbst (auch für sowas zuständige)
Behörde, und nicht nur der Bürgermeister?

(In Bawü ist das so, und mindestens im Saarland auch noch. In S-H werden
die Aufgaben immer explizit dem Bürgermeister zugewiesen.)

Gruß Jens

Message has been deleted

Herbert Putz

unread,
Oct 4, 2010, 10:01:23 AM10/4/10
to
>
> Das Landratsamt kannst Du vermutlich vergessen, ich warte da seit
> Monaten auf Antwort wegen der Münchner Straße in Unterhaching
> (Zweirichtungsradweg entlang der St2368 samt der für Radfahrer
> unmöglichen Kreisverkehre).

man soll ja die Hoffnung nicht zu früh aufgeben. Heute kam folgende Mail
vom LRA bzgl. einer Benutzungspflicht in Putzbrunn:

"[...] Entlang der M 22 wird die Benutzungspflicht für den Teil des
Radweges aufgehoben, der zwischen der Tannenstraße und Erlenstraße baulich
angelegt ist.[...]

VG
Herbert

Herbert Putz

unread,
Oct 8, 2010, 2:54:18 AM10/8/10
to
Am Fri, 17 Sep 2010 04:55:22 -0700 (PDT) schrieb Martin Glas:

>
> Das Landratsamt kannst Du vermutlich vergessen,

Die Gemeinde hat jetzt von sich aus die Überprüfung der Beschilderung beim
LRA gefordert (und mich gebeten "die Herren aus dem Internet" darüber zu
informieren, was ich hiermit getan habe :-))
Mal abwarten, ob sich da in absehbarer Zeit was tut.

VG (auch an die Mitleser aus Neubiberg :-))
Herbert

Message has been deleted

Martin Glas

unread,
Oct 8, 2010, 5:46:38 AM10/8/10
to
On 8 Okt., 08:54, Herbert Putz <just4s...@eurogis.de> wrote:
> Am Fri, 17 Sep 2010 04:55:22 -0700 (PDT) schrieb Martin Glas:
>
> > Das Landratsamt kannst Du vermutlich vergessen,
>
> Die Gemeinde hat jetzt von sich aus die Überprüfung der Beschilderung beim
> LRA gefordert (und mich gebeten "die Herren aus dem Internet" darüber zu
> informieren, was ich hiermit getan habe :-))
> Mal abwarten, ob sich da in absehbarer Zeit was tut.

Danke für den Hinweis, "meine" Problemfälle liegen aber in
Unterhaching.
Um welche Beschilderungen geht es denn konkret? Das LRA ist für
Ortsstraßen nicht zuständig oder fühlt man sich mit den rechtlichen
Rahmenbedingungen zu §2 und §45 StVO sowie zu VZ237, VZ240 und VZ241
schlicht überfordert?

Herbert Putz

unread,
Oct 11, 2010, 2:08:11 AM10/11/10
to
Am Fri, 8 Oct 2010 02:46:38 -0700 (PDT) schrieb Martin Glas:

> Danke für den Hinweis, "meine" Problemfälle liegen aber in
> Unterhaching.
> Um welche Beschilderungen geht es denn konkret?

Radwegebenutzungspflicht "Auf der Heid" und "Frauenfeld"
http://osm.org/go/0JA0ghX26-?layers=C

> Das LRA ist für
> Ortsstraßen nicht zuständig oder fühlt man sich mit den rechtlichen
> Rahmenbedingungen zu §2 und §45 StVO sowie zu VZ237, VZ240 und VZ241
> schlicht überfordert?

Keine Ahnung, aber da dieser Thread den Mitarbeitern/Innen aus Neubiberg
zumindest bekannt ist, gebe ich die Frage einfach mal weiter, vielleicht
fühlt sich ja jemand angesprochen.

VG
Herbert

Martin Glas

unread,
Oct 18, 2010, 2:30:55 PM10/18/10
to
Im LRA München scheint man sich nun doch etwas intensiver mit
Radwegbenutzungspflichten zu beschäftigen, auch ich habe heute endlich
Antwort auf mein Schreiben bekommen. Darin geht es um den
Zweirichtungsradweg an der Staatsstraße 2368 (Biberger Straße)
zwischen dem Kreisverkehr "An der Hachinger Haid" in Unterhaching und
dem nördlichen Ende des Radweges an der Zwergerstraße in Höhe
Unterbiberg (außerorts).

Ich darf auszugsweise zitieren; zunächst zu dem Teil des Radweges, der
innerorts liegt (dort wurden vor nicht allzu langer Zeit Pinseleien
auf dem Radweg aufgebracht, welche auf die Kfz-Ausfahrten zwischen
o.g. Kreisverkehr und der Ortsgrenze hinweisen sollen):

"Zu Ihrer Annahme, dass im Bereich der Biberger Straße durch die
zuständige Straßenverkehrsbehörde Hinweise auf gefährliche Ausfahrten
im Bereich des benutzungspflichtigen Radweges angebracht wurden,
dürfen wir auf Folgendes hinweisen:
- die dortigen Markierungen sind keine anordnungsbedürftigen bzw.
anordnungsfähigen Piktogramme;
- eine Anordnung durch die Untere Verkehrsbehörde des Landratsamtes
München ist daher nicht möglich und auch nicht erfolgt;
- vielmehr wurden die Piktogramme nach den uns vorliegenden
Informationen auf Veranlassung der Gemeinde angebracht.

Allein das Vorhandensein der Piktogramme, welche auf Ausfahrten
hinweisen, stellt noch keinen Nachweis für vielbefahrene Ausfahrten
dar.
Im Bereich der Biberger Straße ist ein tägliches Verkehrsaufkommen von
rund 10.000 Kfz zu verzeichnen. Da uns derzeit keine Informationen
über eine besondere Gefährlichkeit des Radweges aufgrund der
vorhandenen Gründstücksausfahrten vorliegen, erachten wir die
Radwegsbenutzungspflicht angesichts der Verkehrsbelastung aus
Verkehrssicherheitsgründen weiterhin für erforderlich."

Dann zum Teil außerorts (dort ist über die gesamte Länge eine
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70km/h angeordnet).:

"Hinsichtlich der Radwegbenutzungspflicht zwischen der nördlichen
Ortsgrenze sowie der Zwergerstraße werden wir die Benutzungspflicht
aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls aufrecht erhalten.
Es handelt sich um einen Außerortsbereich mit einer vergleichsweise
hohen Verkehrsbelastung.
Zwar fehlt auf Höhe der Zwergerstraße bislang tatsächlich eine
Verkehrsinsel zur Querung, jedoch wird derzeit die Errichtung einer
solchen geplant.
Im Übrigen umfasst die Fahrbahn im dorten Bereich die Breite von rund
drei Fahrspuren, da eine Linksabbiegespur für die Straße gegenüber der
Zwergerstraße vorhanden ist. Die Zwergerstraße hingegen ist baulich
für die Einfahrt von Kfz geschlossen, sodass gegenüber der bestehenden
Linksabbiegespur eine Sperrfläche vorhanden ist. Im Bedarfsfall können
Radfahrer, welche die Fahrbahn nicht mehr in einem Zug queren konnten,
in diesem Bereich also durchaus warten, ohne Verkehrsgefährdungen
ausgesetzt zu sein."

Okay, offenbar hat immerhin mal eine Ortsbegehung da stattgefunden,
denn die bauliche Situation ist zutreffend beschrieben. Allerdings
fährt man als Radfahrer ab dem Ende des Weges weiter gen München auf
der Fahrbahn, wo die Verkehrsbelastung mehr oder weniger dieselbe ist;
der kurz nach der Münchner Stadtgrenze beginnende Radweg (zunächst
Zweirichtungsradweg, dann "Pinselradweg") ist seit diesem Frühjahr
nicht mehr benutzungspflichtig.

Mit einer "netten" Floskel endet das Schreiben:

"Zwar ist stellt dies keine hundertprozentige Umsetzung der geltenden
Richtlinien dar. Wir weißen jedoch darauf hin, dass unserer Ansicht
nach die Belange der Verkehrssicherheit - welche im vorliegenden Fall
durch die Radwegbenutzungspflicht gewahrt werden - und nicht die
wortwörtliche Umsetzung aller Richtlinien entscheidend sind."

Soso. Ich werde jetzt einige Tage drüber schlafen und dann antworten.
Argumente sind natürlich willkommen.

Olaf Schultz

unread,
Oct 18, 2010, 2:35:36 PM10/18/10
to
On Mon, 18 Oct 2010 11:30:55 -0700, Martin Glas wrote:

...r ist stellt dies keine hundertprozentige Umsetzung der geltenden


> Richtlinien dar. Wir weißen jedoch darauf hin, dass unserer Ansicht nach
> die Belange der Verkehrssicherheit - welche im vorliegenden Fall durch
> die Radwegbenutzungspflicht gewahrt werden - und nicht die wortwörtliche
> Umsetzung aller Richtlinien entscheidend sind."

Mitführen und vorzeigen, wenn $Udel Dich auf einen Radweg verweisen
will:-)

Olaf, wie Ihr mir, so ich Euch, Schultz

Herbert Putz

unread,
Oct 19, 2010, 2:49:09 AM10/19/10
to
Am Mon, 18 Oct 2010 11:30:55 -0700 (PDT) schrieb Martin Glas:

> - vielmehr wurden die Piktogramme nach den uns vorliegenden
> Informationen auf Veranlassung der Gemeinde angebracht.

Hast Du die Gemeinde schon mal gefragt, warum und auf wessen Veranlassung
die Piktogramme aufgebracht wurden? Vielleicht ergibt sich daraus ein
Hinweis auf eine besondere Gefahrensituation.

VG
Herbert

Message has been deleted

kai-martin knaak

unread,
Oct 19, 2010, 5:24:26 AM10/19/10
to
Martin Glas wrote:

> Da uns derzeit keine Informationen
> über eine besondere Gefährlichkeit des Radweges aufgrund der
> vorhandenen Gründstücksausfahrten vorliegen, erachten wir die
> Radwegsbenutzungspflicht angesichts der Verkehrsbelastung aus
> Verkehrssicherheitsgründen weiterhin für erforderlich."

Hier liegt ein Defekt im Logikmodul vor. Eine Benutzungspflicht kann
nur erforderlich sinn, wenn sie eine Gefährdung vermindert. Im ersten
Satzteil wird aber lediglich festgestellt, dass man keine Information
zur Gefährdung auf dem Radweg hat. Aus diesem Nichtwissen kann man
schlechterdings nicht schließen, dass eine Benutzungspflicht zu einer
verminderten Gefahr führt.


> Es handelt sich um einen Außerortsbereich mit einer vergleichsweise
> hohen Verkehrsbelastung.

Im Vergleich mit was?
Gemäß welcher Richtlinie macht hohe Verkehrsbe

> Zwar fehlt auf Höhe der Zwergerstraße bislang tatsächlich eine
> Verkehrsinsel zur Querung, jedoch wird derzeit die Errichtung einer
> solchen geplant.

Na und? Die vage Planung einer Baumaßnahme irgendwann mal, wenn mal
Geld im Säckel ist, kann ja wohl kaum ein Grund für vorschriftswidrige
Regelungen im jetzigen Zustand sein.

---<)kaimartin(>---
--
Kai-Martin Knaak
Öffentlicher PGP-Schlüssel:
http://pgp.mit.edu:11371/pks/lookup?op=get&search=0x6C0B9F53

Thomas Schlueter

unread,
Oct 19, 2010, 5:25:25 AM10/19/10
to
Am Mon, 18 Oct 2010 hat Martin Glas geschrieben:
>
> Im Bereich der Biberger Straï¿œe ist ein tï¿œgliches

> Verkehrsaufkommen von rund 10.000 Kfz zu verzeichnen. Da
> uns derzeit keine Informatione ï¿œber eine besondere
> Gefï¿œhrlichkeit des Radweges aufgrund der
> vorhandenen Grundstï¿œcksausfahrten vorliegen,

Welche Informationen liegen denn ï¿œber eine _konkrete_
Gefï¿œhrdung der Fahrbahnradfahrer bei Aufhebung der
benutzungspflicht vor?

> erachten wir die Radwegsbenutzungspflicht angesichts der

^^^
echt so? Wï¿œre bezeichnend... :-)

> Verkehrsbelastung aus Verkehrssicherheitsgrï¿œnden weiterhin
> fï¿œr erforderlich."

Gefï¿œhrdendes ï¿œberholen bleibt auch bei Eile oder starkem
Verkehr eine Straftat.

Da das Verkehrsaufkommen offenbar auch vertrï¿œglich mit Mofas
und 45er Krï¿œdern ist, gibt es auch keinen Grund fï¿œr die
Annahme, dass langsamere Zweiradfahrer auf der Fahrbahn -
auï¿œer durch blauschildbedingten Vorsatz...- besonders
gefï¿œhrdet wï¿œrden.

> Wir weisen jedoch darauf hin, dass unserer Ansicht


> nach die Belange der Verkehrssicherheit - welche im
> vorliegenden Fall durch die Radwegbenutzungspflicht
> gewahrt werden

Die tun so, als wï¿œre falsches ï¿œberholen durch Autos das
einzige ï¿œbel, was Radfahrern im Straï¿œenverkehr so zustoï¿œen
kï¿œnnte. "Die Verkehrssicherheit gewï¿œhrleisten" bedeutet weit
mehr, als auf (buchstï¿œblich!) Teufel komm raus das ï¿œberholen
zu verhindern. Aber dieser Denkfehler ist nicht auf dem Mist
der Gemeinde gewachsen, sondern leider die hochoffizielle
Radverkehrspolitik.

Tom

Martin Glas

unread,
Oct 27, 2010, 6:52:16 AM10/27/10
to
On 8 Okt., 08:54, Herbert Putz <just4s...@eurogis.de> wrote:
> Am Fri, 17 Sep 2010 04:55:22 -0700 (PDT) schrieb Martin Glas:
>
>
>
> > Das Landratsamt kannst Du vermutlich vergessen,
>
> Die Gemeinde hat jetzt von sich aus die Überprüfung der Beschilderung beim
> LRA gefordert (und mich gebeten "die Herren aus dem Internet" darüber zu
> informieren, was ich hiermit getan habe :-))
> Mal abwarten, ob sich da in absehbarer Zeit was tut.
>

Die Gemeinde Unterhaching ist nach mehreren Monaten auch endlich tätig
geworden und hat die Benutzungspflicht des Zweirichungsradwegs auf der
Ostseite der Albert-Schweitzer-Straße ab Ortsgrenze nach Süden in ein
Benutzungsrecht umgewandelt. Allerdings kann dieser Radweg an der
Münchner Stadtgrenze nach wie vor nur schiebend erreicht/verlassen
werden :-).

Herbert Putz

unread,
Nov 29, 2010, 9:05:31 AM11/29/10
to
Am Fri, 8 Oct 2010 08:54:18 +0200 schrieb Herbert Putz:

> Am Fri, 17 Sep 2010 04:55:22 -0700 (PDT) schrieb Martin Glas:
>
>>
>> Das Landratsamt kannst Du vermutlich vergessen,
>
> Die Gemeinde hat jetzt von sich aus die Überprüfung der Beschilderung beim
> LRA gefordert (und mich gebeten "die Herren aus dem Internet" darüber zu
> informieren, was ich hiermit getan habe :-))
> Mal abwarten, ob sich da in absehbarer Zeit was tut.


So, da ist die Antwort:

*** schnipp ***
Zu Ihrer Anfrage bzgl. des Geh- und Radwegs Auf der Heid liegt uns
mittlerweile eine Rückäußerung des Landratsamtes vor. Insgesamt wird auch
von dieser Seite eine rechtliche Diskrepanz zwischen der Anordnung der
30-Zone und der verpflichtenden Nutzung des straßenbegleitenden Gehwegs
durch Radfahrer gesehen. Es bestehen nun verschiedene Möglichkeiten zur
Änderung der Beschilderung entsprechend der gültigen Rechtslage. Eine
konkrete Entscheidung über das weitere Vorgehen ist aktuell noch nicht
getroffen und wird zusammen mit der Polizei erarbeitet. Wir bitten solange
noch um etwas Geduld. Wir werden Sie zeitnah auf dem Laufenden halten.

Zudem bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage bzgl. der Aufhebung der
Benutzungspflicht für den Radweg in der Äußeren Hauptstraße. Die
Angelegenheit wird derzeit geprüft. Auch hier möchten wir Sie noch um etwas
Geduld bitten.

*** schnapp ***

VG
Herbert

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Martin Glas

unread,
Nov 29, 2010, 5:27:12 PM11/29/10
to
On 29 Nov., 23:17, Marco Heinrich <marc...@gmx.de> wrote:
>
> Oje. Ich spinne den Faden mal weiter:
>
> „Der Gemeinderat hat daher auf seiner letzten Sitzung einstimmig
> beschlossen, die T30-Zone aufzuheben und die Schilder gegen Z 274 mit
> Begrenzung auf 30 km/h zu ersetzen. Damit konnte dem Willen vieler
> besorgter Eltern in der Gemeinde Rechnung getragen werden, die
> Benutzungspflicht Auf der Heid weiter aufrecht zu erhalten.“

Der Gemeinderat hat in dieser Sache nichts zu beschließen, das ist
eine Aufgabe der laufenden Verwaltung. Wo las ich so schön, dass
"verkehrsrechtliche Anordnungen keiner demokratischen Abstimmung
zugänglich sind"? Ist die Gefährdung für Radfahrer auf der Fahrbahn in
einer 30er-Zone signifikant niedriger als wenn ein Z274 mit "30"
angeordnet wurde?
Naja, in Gräfelfing ist genau eine solche Umschilderung letztes Jahr
jedenfalls gemacht worden, hinterher wurde auch schnell wieder ein
Blauschild aufgestellt.

Herbert Putz

unread,
Nov 30, 2010, 12:22:03 AM11/30/10
to
Am Mon, 29 Nov 2010 14:17:39 -0800 (PST) schrieb Marco Heinrich:

> X-No-archive: Yes
>
> Herbert Putz zitierte die Gemeinde Neubiberg:


>
>> Insgesamt wird auch
>> von dieser Seite eine rechtliche Diskrepanz zwischen der Anordnung der
>> 30-Zone und der verpflichtenden Nutzung des straßenbegleitenden Gehwegs
>> durch Radfahrer gesehen. Es bestehen nun verschiedene Möglichkeiten zur
>> Änderung der Beschilderung entsprechend der gültigen Rechtslage.
>

> Oje. Ich spinne den Faden mal weiter:
>
> „Der Gemeinderat hat daher auf seiner letzten Sitzung einstimmig
> beschlossen, die T30-Zone aufzuheben und die Schilder gegen Z 274 mit
> Begrenzung auf 30 km/h zu ersetzen. Damit konnte dem Willen vieler
> besorgter Eltern in der Gemeinde Rechnung getragen werden, die
> Benutzungspflicht Auf der Heid weiter aufrecht zu erhalten.“

Ganz abwegig ist Dein Gedanke nicht. Wenn schon Schwierigkeiten bei der
Umsetzung der eindeutigen StVO-Regelung §45 (1) in Tempo-30-Zonen bestehen,
stellt sich die Frage, inwieweit die Bestimmungen des § 45 (9) (unter
Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung) beachtet werden.
Aber dazu kann man ja dann wiederum das Landratsamt kontaktieren.

VG
Herbert

Dietmar Kettler

unread,
Nov 30, 2010, 3:38:42 AM11/30/10
to
On 29 Nov., 23:27, Martin Glas wrote:
>
> > „Der Gemeinderat hat daher auf seiner letzten Sitzung einstimmig
> > beschlossen, die T30-Zone aufzuheben und die Schilder gegen Z 274 mit
> > Begrenzung auf 30 km/h zu ersetzen. Damit konnte dem Willen vieler
> > besorgter Eltern in der Gemeinde Rechnung getragen werden, die
> > Benutzungspflicht Auf der Heid weiter aufrecht zu erhalten.“
>
> Der Gemeinderat hat in dieser Sache nichts zu beschließen, das ist
> eine Aufgabe der laufenden Verwaltung. Wo las ich so  schön, dass
> "verkehrsrechtliche Anordnungen keiner demokratischen Abstimmung
> zugänglich sind"? Ist die Gefährdung für Radfahrer auf der Fahrbahn in
> einer 30er-Zone signifikant niedriger als wenn ein Z274 mit "30"
> angeordnet wurde?

Womöglich hast du das in RfR II auf Seite 102 gelesen oder in einem
der dort zum Thema nachgewiesenen Urteile. Aber es gibt in 45 IX StVO
zwei Ausnahmen: für T30/T20/T10-Zonen und Mautausweichverkehr. In 45
Ic StVO heißt es dazu passend, T30-Zonen würden von der
Straßenverkehrsbehörde "im Einvernehmen mit der Gemeinde" angeordnet.
Dieses Einvernehmen zurückzunehmen, ist durchaus einem demokratischen
Beschluss zugänglich. Ungeklärt ist, ob die StVB dann die T30-Zone-
Anordnung aufheben MUSS. Dass da nun Z274 angeordnet werden soll (also
ein neues, anderes, wenngleich ähnliches Verbot) kann der Gemeinderat
dann in der Tat nicht beschließen - DA hat sie nichts zu beschließen.
Und du hast natürlich Recht mit deiner Überlegung, dass es in der
Straße mit T30-Streckenverbot ebenso wie in der T30-Zone wohl kaum
eine konkrete örtliche Gefahrenlage geben dürfte, die das normale Maß
weit übersteigt und eine RWBPfl rechtfertigen könnte...

Dietmar

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