meine Frage bezieht sich auf die Anmietung einer Eigentumswohnung, die
laut Aussage des Besitzers zur Kapitalanlage durch einen nahen
Verwandten und nicht zur eventuellen Eigennutzung dient.
Ist es möglich, durch einen rechtsgültigen Passus im Mietvertrag
Kündigung wegen Eigenbedarfs auszuschließen, um diese Aussage
vertraglich zu fixieren?
Vielen Dank für Hinweise!
Markus
ich bitte um Entschuldigung -- an falsche Gruppe gepostet, sollte an
de.soc.recht.wohnen gehen.