Am 13.04.2013 15:03, schrieb Stefan Ram:
>
r...@zedat.fu-berlin.de (Stefan Ram) writes:
>> � promissorio � ist �versprechend�, was nur drei Silben sind.
>> �Der versprechende Verk�ufer garantiert, da�
>> die besagte Einheit frei und verf�gbar ist.�
>
> PS: Die �bliche deutsche Bezeichnung in solchen F�llen ist
> �Verk�ufer� (statt �versprechender Verk�ufer�). Eine eher
> idiomatische als w�rtliche �bersetzung w�rde das
> � promissorio � also gar nicht �bersetzen.
Richtig, aber die idiomatische �bersetzung w�rde den
wesentlichen Punkt des gesamten Vertrags unterschlagen, und
zwar die Best�tigung, dass der Verk�ufer verspricht, die
Immobilie tats�chlich zu verkaufen. Dadurch kommt nach
italienischem Recht ein Kaufvertrag mit den entsprechenden
Zahlungsverpflichtungen zustande, sobald der K�ufer
ebenfalls verspricht, die Immobilie tats�chlich zu kaufen.
Andere L�nder, andere Sitten: Italienische Grundb�cher haben
keine so entscheidende Beweiskraft wie deutsche Grundb�cher.
Ausnahme: Die Gebiete in Italien, die bis 1918 zu
�sterreich-Ungarn geh�rten.
Selbst wenn wir die L�sung "versprechender Verk�ufer"
akzeptieren, gibt es viele F�lle, in denen eine �bersetzung
zugleich eine Erl�uterung sein muss. Die deutsche Abk�rzung
NISF wird z. B. offiziell verwendet und ist jeder
deutschsprachigen Person sicherlich bekannt.
Bevor ein Sturm der Entr�stung losbricht: Entschuldigung!
Ich hatte vergessen, ;-) "im S�dtirol" hinzuzuf�gen.
In einer �bersetzung f�r deutsche �mter ist NISF ohne
Erl�uterung unbrauchbar, weil unverst�ndlich.