On 15 Mai, 00:21, Matthias Opatz <inva...@invalid.invalid> wrote:
> Thomas Schade gab zur Kenntnis:
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> > Matthias Opatz wrote:
> >> Thomas Schade gab zur Kenntnis:
> >>> Matthias Opatz wrote:
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> >>>>> "Große kreisangehörige Stadt"
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> >>>> In Sachsen heißt das Große Kreisstadt.
>
> >>> Das Zeichen einer kreisangehörigen Stadt (Bayern) ist aber, dass sie
> >>> eben /keine/ Kreisstadt ist.
>
> >> Wenn Du mit Kreisstadt Kreishauptstadt (=Verwaltungssitz) meinst,
> >> dann trifft das auf Sachsen ebenso zu. Große Kreisstädte sind eben
> >> keine Verwaltungssitze.
>
> > Eine Große Kreisstadt ist also kleiner als eine Kreisstadt?
>
> Was hat das denn damit zu tun?
>
> In einem Kreis, in dem die Kreis(haupt)stadt die größte Stadt ist,
> natürlich nicht. Aber das ist ja nicht zwingend.
>
> Ein Beispiel für beides:
>
> Bevor der Kreis Großenhain mit dem Kreis Meißen zum neuen Kreis Meißen
> verschmolz, war die Große Kreisstadt Riesa die größte Stadt des Kreises
> Großenhain mit Großenhain als Kreis(haupt)stadt. Jetzt ist Meißen die
> Kreis(haupt)stadt und größte Stadt; und Riesa und Großenhain sind (neben
> Coswig und Radebeul) Große Kreisstädte im Kreis Meißen.
>
> Ich halte diese Titelvergabe (steht sogar auf den Ortsschildern) für
> Kokolores, der nur Balsam für verletzte Eitelkeiten sein soll, aber
> naja.
Ich halte eher dafür, daß da der Beamtenapparat ohne jeden sittlichen
Mehrwert sich selbst beschäftigt; zur Zeit tobt die Kreisreform in
Vorpommern: Anklam soll als Kreisstadt von Greifswald abgelöst werden
(verkürzt dargestellt) - das schaffende Volk steht dem recht sehr
verständnislos gegenüber.
Ich hatte schon vor Jahren einen Beamten am Niederrhein befragt, ob
das Ziel der Gebietsreform, die Zahl öffentlich Bediensteter
abzubauen, erreicht worden wäre, und mir wurde Auskunft, es wäre eher
das Gegenteil der Fall - FR