> Gerade auf der Seite der DW gelesen:
> Der Verfassungsrang, f�r den ich mich weiterhin einsetzen werde, geb�hrt
> unserem faszinierenden, facettenreichen, dynamischen Kulturgut Deutsche
> Sprache als Ganzes.
>
> M�sste es nicht "als Ganzem" hei�en? Oder "als Ganzer?"
Dann m�sste "Deutsche" aber kleingeschrieben sein.
Da es aber grossgeschrieben ist, denke ich, dass hier /das dynamische
Kulturgut "Deutsche Sprache als Ganzes"/ gemeint sein k�nnte.
Ein Begriff, der also in Anf�hrungszeichen gesetzt sein sollte, womit
dann auch der Kasus stimmt.
> http://www.dw-world.de/dw/article/0,,4874846,00.html
--
Yvonne Steiner
Sprachgefᅵhlig wᅵrde ich deine Kritik verneinen, nach einiger ᅵberlegung
bejahen, dazu folgende Beispielsᅵtze:
"Mein Nachlaᅵ gebᅵhrt dem Volke als Ganzem."
"Mein Nachlaᅵ gebᅵhrt dem Volks als Ganzes."
Je nach Casus bezieht sich "als Ganz.." auf unterschiedliche Satzteile.
Es kᅵnnte aber auch sein, daᅵ sich mein Sprachgefᅵhl auf eine Ellipse
stᅵtzt: "dem Kulturgut als <etwas> Ganzes", wo der Akkusativ zwingend ist.
Insofern meine Antwort: ich bin mir unsicher.
> Yvonne Steiner schrieb:
> Dann h�tte man anders formulieren sollen, so man denn dieses Kulturgut
> soooo wichtig findet:
>
> Unserem faszinierenden, facettenreichen, dynamischen Kulturgut, der
> Deutschen Sprache, geb�hrt Verfassungsrang. Daf�r werde ich mich weiter
> einsetzen.
Ja sicher, anders zu formulieren ist immer die L�sung, wo es etwas zu
kritisieren gibt.
> PS: als Ganzes ist doch Quatsch; er kann ja keine halbe Sprache sch�tzen
> PS2: Was bedeutet hier eigentlich "Verfassungsrang"? Gr�bel, gr�bel ...
Was allerdings auch nicht besser wird, wenn du schriebest "als Ganzem".
--
Yvonne Steiner
> Ralf Heinrich Arning schrieb:
>>Das spielt darauf an, daß manche ins Grundgesetz einen Artikel einführen
>>wollten der etwa so lautet: Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland
>>ist Deutsch.
>
> Irgendwo in einem amtlichen Dokument müsste aber doch stehen, dass
> Deutsch Amtssprache ist.
>
Ach, da gibt es Ärgeres. Es müßte auch in einem amtlichen Dokument (von
Verfassungsrang) festgehalten sein, daß Tötungen, die im Namen und Auftrag
der Bundesrepublik Deutschland geschehen, vom Mord- und
Totschlagsparagraphen des StGB nicht erfaßt werden. Dergleichen findest du
aber nicht.
Ciao
Wolfram
--
Ein alter Weiser sagte und klagte, der Mensch sei leichter zu erlösen als
zu ernähren.
ERNST BLOCH
<http://derfranzehatgsagt.blogspot.com/> <www.theodor-rieh.de/heinrich>
<www.mpu-forum.eu> <http://www.youtube.com/watch?v=oDjbbkGVT4Q>
>> Irgendwo in einem amtlichen Dokument m�sste aber doch stehen, dass
>> Deutsch Amtssprache ist.
>>
> Ach, da gibt es �rgeres. Es m��te auch in einem amtlichen Dokument (von
> Verfassungsrang) festgehalten sein, da� T�tungen, die im Namen und Auftrag
> der Bundesrepublik Deutschland geschehen, vom Mord- und
> Totschlagsparagraphen des StGB nicht erfa�t werden. Dergleichen findest du
> aber nicht.
Das ist Notwehr. F�hlst Du dich nicht von den afghanischen Rebellen bedroht?
vG
--
"Die Linke soll das SED-Verm�gen rausr�cken? Ich sag immer, die Regeln
gelten f�r alle. Gut, ich geh zur Linken - wer von Ihnen geht zum Papst?
Und das ist nicht mal ne Nachfolgeorganisation! Die haben sich nach der
Hexenverbrennung nicht mal umbenannt! Das ist Corporate Identity, meine
Damen und Herren!"
(Volker Pispers, "Bis neulich")
> Wolfram Heinrich wrote:
>
>>> Irgendwo in einem amtlichen Dokument müsste aber doch stehen, dass
>>> Deutsch Amtssprache ist.
>>>
>> Ach, da gibt es Ärgeres. Es müßte auch in einem amtlichen Dokument (von
>> Verfassungsrang) festgehalten sein, daß Tötungen, die im Namen und Auftrag
>> der Bundesrepublik Deutschland geschehen, vom Mord- und
>> Totschlagsparagraphen des StGB nicht erfaßt werden. Dergleichen findest du
>> aber nicht.
>
> Das ist Notwehr. Fühlst Du dich nicht von den afghanischen Rebellen bedroht?
>
Wenn das dort so weitergeht, kann das durchaus irgendwann sein.
Ciao
Wolfram
--
Der Franze hat gsagt, er mag Thunfisch furchtbar gerne. Das einzige, was
ihn stört, sagt er, wär der Geschmack. Der aber sehr.
> Es mᅵᅵte auch in einem amtlichen Dokument (von Verfassungsrang)
> festgehalten sein, daᅵ Tᅵtungen, die im Namen und Auftrag der
> Bundesrepublik Deutschland geschehen, vom Mord- und Totschlags
> paragraphen des StGB nicht erfaᅵt werden. Dergleichen findest
> du aber nicht.
Sowas steht in den Durchfᅵhrungsbestimmungen.
Weil: Die kann man leichter ᅵndern.
j/\a
--
> Am 20.11.2009, 07:43 Uhr, schrieb Wolfram Heinrich <in...@theodor-rieh.de>:
>
>> Es müßte auch in einem amtlichen Dokument (von Verfassungsrang)
>> festgehalten sein, daß Tötungen, die im Namen und Auftrag der
>> Bundesrepublik Deutschland geschehen, vom Mord- und Totschlags
>> paragraphen des StGB nicht erfaßt werden. Dergleichen findest
>> du aber nicht.
>
> Sowas steht in den Durchführungsbestimmungen.
> Weil: Die kann man leichter ändern.
>
Wenn du diese Ausnahmeregelung wo auch immer irgendwo gefunden hast, teile
mir die Fundstelle bitte mit. Ich habe mich schon mit Gott und der Welt
über dieses Thema gestritten, keiner, auch kein Jurist, konnte mir
irgendwas dergleichen präsentieren. Es kam immer bloß der Verweis aufs
Völkerrecht. Das Völkerrecht setzt aber das Recht zum Töten durch den Staat
bereits augenzwinkernd voraus und regelt lediglich die Auswüchse dieses
Rechtes. Außerdem braucht es natürlich immer auch eine Regelung für das im
Auftrag des Staates tötende Individuum. Ansonsten ist laut den Regeln des
Staates (StGB) der Soldat im Kampfeinsatz tatsächlich ein Mörder.
Näheres hier: http://www.theodor-rieh.de/heinrich/Soldaten.html
Ciao
Wolfram
--
Kommst du mit fischen?
Fragte der Fischer den Wurm.
BERTOLT BRECHT ("Die Rundköpfe und die Spitzköpfe")
>Wenn du diese Ausnahmeregelung wo auch immer irgendwo gefunden hast, teile
>mir die Fundstelle bitte mit. Ich habe mich schon mit Gott und der Welt
>über dieses Thema gestritten, keiner, auch kein Jurist, konnte mir
>irgendwas dergleichen präsentieren. Es kam immer bloß der Verweis aufs
>Völkerrecht. Das Völkerrecht setzt aber das Recht zum Töten durch den Staat
>bereits augenzwinkernd voraus und regelt lediglich die Auswüchse dieses
>Rechtes. Außerdem braucht es natürlich immer auch eine Regelung für das im
>Auftrag des Staates tötende Individuum. Ansonsten ist laut den Regeln des
>Staates (StGB) der Soldat im Kampfeinsatz tatsächlich ein Mörder.
>Näheres hier: http://www.theodor-rieh.de/heinrich/Soldaten.html
Es braucht also einen engagierten Bürger, der einfach mal Strafanzeige
stellt, damit diese unhaltbare Situation höchstrichterlich geklärt
werden kann.
Gruß Uwe
--
Wie spricht man denn das Leerzeichen mit Akut aus? "Hmp!" oder so?
vG o
L_
=== http://www.sicherheitslampe.de === OL
> On Fri, 20 Nov 2009 13:22:21 +0100, Wolfram Heinrich
> <in...@theodor-rieh.de> wrote:
>
>>Wenn du diese Ausnahmeregelung wo auch immer irgendwo gefunden hast, teile
>>mir die Fundstelle bitte mit. Ich habe mich schon mit Gott und der Welt
>>über dieses Thema gestritten, keiner, auch kein Jurist, konnte mir
>>irgendwas dergleichen präsentieren. Es kam immer bloß der Verweis aufs
>>Völkerrecht. Das Völkerrecht setzt aber das Recht zum Töten durch den Staat
>>bereits augenzwinkernd voraus und regelt lediglich die Auswüchse dieses
>>Rechtes. Außerdem braucht es natürlich immer auch eine Regelung für das im
>>Auftrag des Staates tötende Individuum. Ansonsten ist laut den Regeln des
>>Staates (StGB) der Soldat im Kampfeinsatz tatsächlich ein Mörder.
>>Näheres hier: http://www.theodor-rieh.de/heinrich/Soldaten.html
>
> Es braucht also einen engagierten Bürger, der einfach mal Strafanzeige
> stellt, damit diese unhaltbare Situation höchstrichterlich geklärt
> werden kann.
>
Als Antwort ein klares, entschiedenes Ich-weiß-es-nicht! Wie gesagt, in
meinen Diskussionen, auch mit Juristen, ist nie ein klarer Hinweis
gekommen, wie die Justiz mit dieser Situation klarkommt.
Wahrscheinlich ist die höchstrichterliche Argumentation so:
1. Das war immer schon so.
2. Noch ein blödes Wort und wir schicken dir die Steuerprüfung.
Ciao
Wolfram
--
Ein für seinen zersetzenden Humor bekannter Abteilungsleiter einer
weitgehend unbekannten Firma hat einmal in Weinlaune behauptet, ein
Leitender Angestellter sei zum Beispiel Eberhard von Brauchitsch auf dem
elektrischen Stuhl. Klar, daß dem Mann unverzüglich gekündigt werden mußte.
> Es braucht also einen engagierten Bürger, der einfach mal Strafanzeige
> stellt, damit diese unhaltbare Situation höchstrichterlich geklärt
> werden kann.
Wenn sich da einer zum Brot machen will, nur zu.
Kein Staat wird zulassen, daß seine eigenen Schlächter
verurteilt werden.
>>>Das spielt darauf an, da� manche ins Grundgesetz einen Artikel einf�hren
>>>wollten der etwa so lautet: Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland
>>>ist Deutsch.
>>
>> Irgendwo in einem amtlichen Dokument m�sste aber doch stehen, dass
>> Deutsch Amtssprache ist.
>>
> Ach, da gibt es �rgeres. Es m��te auch in einem amtlichen Dokument (von
> Verfassungsrang) festgehalten sein, da� T�tungen, die im Namen und Auftrag
> der Bundesrepublik Deutschland geschehen, vom Mord- und
> Totschlagsparagraphen des StGB nicht erfa�t werden. Dergleichen findest du
> aber nicht.
K�nnte vielleicht daran liegen, dass es keine 'T�tungen im Namen und im
Auftrag der BRD' gibt. Ansonsten halte ich folgenden Artikel f�r
brauchbar recherchiert (falls du ihn nicht eh schon kennst):
http://www.zeit.de/2009/47/Kriegsbegriff?page=1
Ciao
Toscha
--
Bildung ist, was �brig bleibt,
wenn wir das Gelernte vergessen haben.
[Marquis of Halifax]
> >>Das spielt darauf an, daß manche ins Grundgesetz einen Artikel einführen
> >>wollten der etwa so lautet: Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland
> >>ist Deutsch.
>
> > Irgendwo in einem amtlichen Dokument müsste aber doch stehen, dass
> > Deutsch Amtssprache ist.
>
> Ach, da gibt es Ärgeres. Es müßte auch in einem amtlichen Dokument (von
> Verfassungsrang) festgehalten sein, daß Tötungen, die im Namen und Auftrag
Es heißt "namens und im Auftrag" - FR
> >> Ach, da gibt es Ärgeres. Es müßte auch in einem amtlichen Dokument (von
> >> Verfassungsrang) festgehalten sein, daß Tötungen, die im Namen und Auftrag
> >> der Bundesrepublik Deutschland geschehen, vom Mord- und
> >> Totschlagsparagraphen des StGB nicht erfaßt werden. Dergleichen findest du
> >> aber nicht.
>
> > Das ist Notwehr. Fühlst Du dich nicht von den afghanischen Rebellen bedroht?
Nur von solchen, die den nachnamen Heinrich heißen.
> Wenn das dort so weitergeht, kann das durchaus irgendwann sein.
Wartet's nur ab, wenn Pakistan fällt wird's puppenlustig - FR
> On 20.11.2009 07:43, Wolfram Heinrich wrote:
>> Am Fri, 20 Nov 2009 12:05:39 +0800 schrieb Heinz Lohmann:
>
>>>>Das spielt darauf an, daß manche ins Grundgesetz einen Artikel einführen
>>>>wollten der etwa so lautet: Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland
>>>>ist Deutsch.
>>>
>>> Irgendwo in einem amtlichen Dokument müsste aber doch stehen, dass
>>> Deutsch Amtssprache ist.
>>>
>> Ach, da gibt es Ärgeres. Es müßte auch in einem amtlichen Dokument (von
>> Verfassungsrang) festgehalten sein, daß Tötungen, die im Namen und Auftrag
>> der Bundesrepublik Deutschland geschehen, vom Mord- und
>> Totschlagsparagraphen des StGB nicht erfaßt werden. Dergleichen findest du
>> aber nicht.
>
> Könnte vielleicht daran liegen, dass es keine 'Tötungen im Namen und im
> Auftrag der BRD' gibt.
Die Taliban lachen sich tot über die Bundeswehr?
Ciao
Wolfram
--
Der Franze hat gsagt, wenn er reich wär, ging er nicht mehr zum Arzt. Dann,
sagt er, müßt der Arzt zu ihm kommen.
> Ansonsten halte ich folgenden Artikel fᅵr
> brauchbar recherchiert (falls du ihn nicht eh schon kennst):
> http://www.zeit.de/2009/47/Kriegsbegriff?page=1
Wennste mich fragst: Viel zu recherchieren gab es da kaum.
Was der Autor weiᅵ, weiᅵ jeder wache Zeitungsleser und
Nachrichtenhᅵrer. Der Rest ist staatsfromme Gesinnung:
Bundeswehr in Afghanistan ist Beihilfe zur Demokratie,
und Pazifismus ist Feigheit. Nᅵheres regelt das Kriegs-
Vᅵlkerrecht, das hier aber nicht angewendet werden kann,
weil gar kein Krieg ist. Das wiederum weiᅵ auch Minister
zu Guttenberg, denn der ist Jurist.
:-( j/\a
--
>>> Ach, da gibt es �rgeres. Es m��te auch in einem amtlichen Dokument (von
>>> Verfassungsrang) festgehalten sein, da� T�tungen, die im Namen und Auftrag
>>> der Bundesrepublik Deutschland geschehen, vom Mord- und
>>> Totschlagsparagraphen des StGB nicht erfa�t werden. Dergleichen findest du
>>> aber nicht.
>>
>> K�nnte vielleicht daran liegen, dass es keine 'T�tungen im Namen und im
>> Auftrag der BRD' gibt.
>
> Die Taliban lachen sich tot �ber die Bundeswehr?
Vermutlich stellenweise sogar das. Aber auch da, wo sie von
BW-Angeh�rigen totgeschossen werden, werden sie das nicht 'im Auftrag'
der BRD. Der Auftrag lautet n�mlich keineswegs, schie�t jeden Talib tot.
Ciao
Toscha
--
To finish first,
You first have to finish.
>> Ansonsten halte ich folgenden Artikel f�r
>> brauchbar recherchiert (falls du ihn nicht eh schon kennst):
>> http://www.zeit.de/2009/47/Kriegsbegriff?page=1
>
> Wennste mich fragst: Viel zu recherchieren gab es da kaum.
> Was der Autor wei�, wei� jeder wache Zeitungsleser und
> Nachrichtenh�rer. Der Rest ist staatsfromme Gesinnung:
> Bundeswehr in Afghanistan ist Beihilfe zur Demokratie,
> und Pazifismus ist Feigheit. N�heres regelt das Kriegs-
> V�lkerrecht, das hier aber nicht angewendet werden kann,
> weil gar kein Krieg ist. Das wiederum wei� auch Minister
> zu Guttenberg, denn der ist Jurist.
Interessant, wie unterschiedlich sich der gleiche Artikel interpretieren
l�sst. Nicht dass das eine Neuigkeit w�re, es fasziniert mich aber immer
wieder.
Ciao
Toscha
--
Es ist besser, Deiche zu bauen, als darauf zu hoffen,
dass die Flut allm�hlich Vernunft annimmt.
[Hans Kasper]
> On 20.11.2009 20:06, Wolfram Heinrich wrote:
>> Am Fri, 20 Nov 2009 19:25:09 +0100 schrieb Thomas Schade:
>
>>> K�nnte vielleicht daran liegen, dass es keine 'T�tungen im Namen und im
>>> Auftrag der BRD' gibt.
> [...] Aber auch da, wo [Taliban] von
> BW-Angeh�rigen totgeschossen werden, werden sie das nicht 'im Auftrag'
> der BRD. Der Auftrag lautet n�mlich keineswegs, schie�t jeden Talib tot.
Das ist jetzt eine merkw�rdige Spitzfindigkeit. Wenn ich zu einer
Dienstreise nach Toronto geschickt werde, und dazu in den Zug steige,
dann fahre ich nicht im Auftrag meiner Firma mit dem Zug, weil mein
Auftrag die Transportmittel nicht spezifiziert hat?
--
GOGELN, vb., flattern, sich (schwankend) hin und her bewegen, gaukelei
treiben, gesticulari. zur herkunft vgl. gogel, adj., und gaukeln, vb.;
in fast allen mundarten verbreitet, literarisch bis ins 17. jh. bezeugt;
s. auch gugeln und gageln.
GRIMM, Deutsches W�rterbuch
> On 20.11.2009 20:06, Wolfram Heinrich wrote:
>> Am Fri, 20 Nov 2009 19:25:09 +0100 schrieb Thomas Schade:
>
>>>> Ach, da gibt es Ärgeres. Es müßte auch in einem amtlichen Dokument (von
>>>> Verfassungsrang) festgehalten sein, daß Tötungen, die im Namen und Auftrag
>>>> der Bundesrepublik Deutschland geschehen, vom Mord- und
>>>> Totschlagsparagraphen des StGB nicht erfaßt werden. Dergleichen findest du
>>>> aber nicht.
>>>
>>> Könnte vielleicht daran liegen, dass es keine 'Tötungen im Namen und im
>>> Auftrag der BRD' gibt.
>>
>> Die Taliban lachen sich tot über die Bundeswehr?
>
> Vermutlich stellenweise sogar das. Aber auch da, wo sie von
> BW-Angehörigen totgeschossen werden, werden sie das nicht 'im Auftrag'
> der BRD. Der Auftrag lautet nämlich keineswegs, schießt jeden Talib tot.
>
Aber der Auftrag lautet, Krieg zu führen. Und Krieg heißt nun mal töten und
zwar ganz bewußt und vorsätzlich töten. Da mag es unmittelbare
Notwehrsituationen geben (Feind legt auf mich an, ich bin schneller), die
Regel ist das nicht (ich sehe Feind irgendwo hinlaufen, puff, tot ist er).
Eine Armee ist dafür da, gegebenenfalls Krieg zu führen. Zum Krieg gehört
Töten. Punkt. Das StGB verbietet das Töten, Ausnahmeregelungen gibt es dort
keine, also müßte es in einem dermaßen verrechtlichten Staat wie unserem
irgendeine Vorschrift von Verfassungsrang geben (schließlich wird das
elementarste Menschenrecht überhaupt für einen begrenzen Raum und eine
begrenzte Zeit aufgehoben). Die aber gibt es nicht.
Ciao
Wolfram
--
wenn ich einmal zweimal bin, / geb ich mir die hand; / dabei stets
vorausgesetzt, / ich hätte mich erkannt.
>> Ach, da gibt es �rgeres. Es m��te auch in einem amtlichen Dokument
>> (von Verfassungsrang) festgehalten sein, da� T�tungen, die im Namen
>> und Auftrag
>
> Es hei�t "namens und im Auftrag" - FR
Es hei�t entweder "im Namen und Auftrag" oder "namens und auftrags" --
zumindest im klassischen k.u.k. Amtsdeutsch, welches auch zu meiner
Beamtenzeit f�nfundsechzig Jahre nach Ende des Kaiserreichs hierorts von
einigen p.t. Bureaucraten mit Meisterschaft gepflegt wurde.
Helmut
--
Nach dera Zei'n kimmt nix mehr
> Am Fri, 20 Nov 2009 21:34:28 +0100 schrieb Thomas Schade:
>
> > On 20.11.2009 20:06, Wolfram Heinrich wrote:
> >> Am Fri, 20 Nov 2009 19:25:09 +0100 schrieb Thomas Schade:
> >
> >>>> Ach, da gibt es �rgeres. Es m��te auch in einem amtlichen Dokument
> >>>> (von Verfassungsrang) festgehalten sein, da� T�tungen, die im Namen
> >>>> und Auftrag der Bundesrepublik Deutschland geschehen, vom Mord- und
> >>>> Totschlagsparagraphen des StGB nicht erfa�t werden. Dergleichen
> >>>> findest du aber nicht.
> >>>
> >>> K�nnte vielleicht daran liegen, dass es keine 'T�tungen im Namen und
> >>> im Auftrag der BRD' gibt.
> >>
> >> Die Taliban lachen sich tot �ber die Bundeswehr?
> >
> > Vermutlich stellenweise sogar das. Aber auch da, wo sie von
> > BW-Angeh�rigen totgeschossen werden, werden sie das nicht 'im Auftrag'
> > der BRD. Der Auftrag lautet n�mlich keineswegs, schie�t jeden Talib tot.
> >
> Aber der Auftrag lautet, Krieg zu f�hren. Und Krieg hei�t nun mal t�ten und
> zwar ganz bewu�t und vors�tzlich t�ten. Da mag es unmittelbare
> Notwehrsituationen geben (Feind legt auf mich an, ich bin schneller), die
> Regel ist das nicht (ich sehe Feind irgendwo hinlaufen, puff, tot ist er).
> Eine Armee ist daf�r da, gegebenenfalls Krieg zu f�hren. Zum Krieg geh�rt
> T�ten. Punkt. Das StGB verbietet das T�ten, Ausnahmeregelungen gibt es dort
> keine, also m��te es in einem derma�en verrechtlichten Staat wie unserem
> irgendeine Vorschrift von Verfassungsrang geben (schlie�lich wird das
> elementarste Menschenrecht �berhaupt f�r einen begrenzen Raum und eine
> begrenzte Zeit aufgehoben). Die aber gibt es nicht.
Ich nehme an, dass in jeder staatlichen Verfassung verankert ist, dass der
Staat die Macht hat, bei feindlichen Angriffen den Ausnahmezustand
auszurufen, womit dann das so genannte Kriegsrecht inkraft tritt, das
wiederum seine eigens festgelegten Gesetze hat. (Siehe Genfer Konventionen
und Haager Abkommen).
Da ein Kriegsrecht aber nur f�r die Zeit des Ausnahmezustandes gilt, das
Verbot des T�tens aber im StGB bestehen bleibt, so braucht es dort wohl
keine besonders definierten bzw. extra aufgef�hrten Ausnahmeregelungen mehr,
die schon im Kriegsrecht geregelt sind.
So denke ich - als Laie, wohlgemerkt.
--
Yvonne Steiner
> Wolfram Heinrich <in...@theodor-rieh.de> wrote:
>
>> Aber der Auftrag lautet, Krieg zu führen. Und Krieg heißt nun mal töten und
>> zwar ganz bewußt und vorsätzlich töten. Da mag es unmittelbare
>> Notwehrsituationen geben (Feind legt auf mich an, ich bin schneller), die
>> Regel ist das nicht (ich sehe Feind irgendwo hinlaufen, puff, tot ist er).
>> Eine Armee ist dafür da, gegebenenfalls Krieg zu führen. Zum Krieg gehört
>> Töten. Punkt. Das StGB verbietet das Töten, Ausnahmeregelungen gibt es dort
>> keine, also müßte es in einem dermaßen verrechtlichten Staat wie unserem
>> irgendeine Vorschrift von Verfassungsrang geben (schließlich wird das
>> elementarste Menschenrecht überhaupt für einen begrenzen Raum und eine
>> begrenzte Zeit aufgehoben). Die aber gibt es nicht.
>
> Ich nehme an, dass in jeder staatlichen Verfassung verankert ist, dass der
> Staat die Macht hat, bei feindlichen Angriffen den Ausnahmezustand
> auszurufen, womit dann das so genannte Kriegsrecht inkraft tritt, das
> wiederum seine eigens festgelegten Gesetze hat. (Siehe Genfer Konventionen
> und Haager Abkommen).
Der Haken ist: Das Kriegsrecht bezieht sich auf Staaten und andere
Gemeinschaften, es sagt nichts über natürliche Personen. Der Staat gibt den
Soldaten den Auftrag: "Leute, seid bitte so freundlich und macht den bösen
Feind fertig." Ausführen tun den Auftrag dann Soldaten, also
Einzelpersonen, Einzelpersonen sind es, die töten sollen, ja müssen. Für
sie gilt aber das Tötungsverbot des Strafgesetzbuches. Damit sie sich legal
drüber wegsetzen können, müßte es eigentlich eine explizite Regelung geben,
die ihr Töten im Rahmen des gesetzten Auftrages legitimiert.
Soweit ich weiß erlaubt das Kriegs- und Völkerrecht aber auch den Staaten
nicht explizit das Töten, es setzt dieses Recht bereits voraus und regelt
nur den Modus, nach dem dies Töten zu geschehen, indem es bestimmte Exzesse
staatlicher Gewaltanwendung im Krieg verbietet.
Ciao
Wolfram
--
Guten Rat, Kritik betreffend
Laß nicht zu, daß sie dich loben. / Wer dich lobt, darf dich auch tadeln. /
Und du mußt dann sein Geseires / auch noch durch Verständnis adeln.
ROBERT GERNHARDT
> Ich nehme an, dass in jeder staatlichen Verfassung verankert ist,
> dass der Staat die Macht hat, bei feindlichen Angriffen den
> Ausnahmezustand auszurufen, womit dann das so genannte Kriegsrecht
> inkraft tritt, das wiederum seine eigens festgelegten Gesetze hat.
Seid Ihr bloᅵ froh, daᅵ Ihr nicht in der NATO seid! Sonst hᅵttet
Ihr nᅵmlich dem Schorsch Dabbelju auch beistehen mᅵssen, als bei
dem die beiden Hᅵuser umgefallen worden sind und er dafᅵr dem Herrn
Terrorismus den Krieg erklᅵrt hat.
j/\a
--
>> [...] Aber auch da, wo [Taliban] von
>> BW-Angeh�rigen totgeschossen werden, werden sie das nicht 'im Auftrag'
>> der BRD. Der Auftrag lautet n�mlich keineswegs, schie�t jeden Talib tot.
>
> Das ist jetzt eine merkw�rdige Spitzfindigkeit. Wenn ich zu einer
> Dienstreise nach Toronto geschickt werde, und dazu in den Zug steige,
> dann fahre ich nicht im Auftrag meiner Firma mit dem Zug, weil mein
> Auftrag die Transportmittel nicht spezifiziert hat?
Wenn ich ehrlich sein soll, ich verstehe die Analogie schlicht nicht.
Ciao
Toscha
--
Frauen sind die Juwelen der Sch�pfung.
Man muss sie mit Fassung tragen.
>> Vermutlich stellenweise sogar das. Aber auch da, wo sie von
>> BW-Angeh�rigen totgeschossen werden, werden sie das nicht 'im Auftrag'
>> der BRD. Der Auftrag lautet n�mlich keineswegs, schie�t jeden Talib tot.
>>
> Aber der Auftrag lautet, Krieg zu f�hren.
Das ist erst einmal eine unzul�ssige Vereinfachung. Denn lautete der
Auftrag tats�chlich so, w�re der ganze Eiertanz bzgl. 'Krieg' unn�tig.
> Und Krieg hei�t nun mal t�ten und
> zwar ganz bewu�t und vors�tzlich t�ten. Da mag es unmittelbare
> Notwehrsituationen geben (Feind legt auf mich an, ich bin schneller), die
> Regel ist das nicht (ich sehe Feind irgendwo hinlaufen, puff, tot ist er).
> Eine Armee ist daf�r da, gegebenenfalls Krieg zu f�hren. Zum Krieg geh�rt
> T�ten. Punkt. Das StGB verbietet das T�ten, Ausnahmeregelungen gibt es dort
> keine, also m��te es in einem derma�en verrechtlichten Staat wie unserem
> irgendeine Vorschrift von Verfassungsrang geben (schlie�lich wird das
> elementarste Menschenrecht �berhaupt f�r einen begrenzen Raum und eine
> begrenzte Zeit aufgehoben). Die aber gibt es nicht.
Na also, geht doch. Eben weil es die nicht gibt, wird derzeit jeder
Einsatz der BW in Afghanistan, der einen Toten nach sich zieht, von der
Bundesanwaltschaft untersucht. Das w�re ein ziemlich paradoxes Vorgehen,
lautete der Auftrag der Soldaten tats�chlich, einfach nur einen
m�glichst hohen 'body count' zu erzielen. Leider, zumindest aus Sicht
der Soldaten, ist es genau andersherum: selbst wenn sie, sich 'nur'
verteidigend, einen t�dlichen Schuss abgeben, wird erstmal eine
Untersuchung eingeleitet.
Nein, ein 'T�ten im Namen der BRD' s�he anders aus.
Ciao
Toscha
--
I know that I will never be politically correct.
And I don't give a damn about my lack of etiquette.
(Meat Loaf)
> On 21.11.2009 01:51, Wolfram Heinrich wrote:
>> Am Fri, 20 Nov 2009 21:34:28 +0100 schrieb Thomas Schade:
>
>>> Vermutlich stellenweise sogar das. Aber auch da, wo sie von
>>> BW-Angehörigen totgeschossen werden, werden sie das nicht 'im Auftrag'
>>> der BRD. Der Auftrag lautet nämlich keineswegs, schießt jeden Talib tot.
>>>
>> Aber der Auftrag lautet, Krieg zu führen.
>
> Das ist erst einmal eine unzulässige Vereinfachung. Denn lautete der
> Auftrag tatsächlich so, wäre der ganze Eiertanz bzgl. 'Krieg' unnötig.
>
Wie du das Ding nennst, ist ausgesprochen zweitrangig. Wenn du
schwerbewaffnete Soldaten in ein Land schickst, in dem Bürgerkrieg
herrscht, dann mußt du damit rechnen, daß diese in Kriegshandlungen
verwickelt werden, mit all den Begleiterscheinungen, die ein Krieg so mit
sich bringt.
Georg Schramm hat in "Neues aus der Anstalt" vom 8. 9. 2009 ein Bild
vorgestellt, auf dem Angela Merkel einen Bundeswehr-Soldaten mit einer
Tapferkeitsmedaille auszeichnet. "Was ist an dem Bild falsch?" frägt
Schramm, alias Oberstleutnant Sanftleben, Erwin Pelzig. Und erklärt
schließlich, daß Orden an Soldaten immer vom Oberkommandierenden der
Bundeswehr verliehen würden. In Friedenszeiten sei dies der
Verteidigungsminister, im Kriegsfall der Bundeskanzler.
So gesehen hat Frau Merkel schon im September den Bundeswehr-Einsatz in
Afghanistan zum Krieg veredelt.
>> Und Krieg heißt nun mal töten und
>> zwar ganz bewußt und vorsätzlich töten. Da mag es unmittelbare
>> Notwehrsituationen geben (Feind legt auf mich an, ich bin schneller), die
>> Regel ist das nicht (ich sehe Feind irgendwo hinlaufen, puff, tot ist er).
>> Eine Armee ist dafür da, gegebenenfalls Krieg zu führen. Zum Krieg gehört
>> Töten. Punkt. Das StGB verbietet das Töten, Ausnahmeregelungen gibt es dort
>> keine, also müßte es in einem dermaßen verrechtlichten Staat wie unserem
>> irgendeine Vorschrift von Verfassungsrang geben (schließlich wird das
>> elementarste Menschenrecht überhaupt für einen begrenzen Raum und eine
>> begrenzte Zeit aufgehoben). Die aber gibt es nicht.
>
> Na also, geht doch. Eben weil es die nicht gibt, wird derzeit jeder
> Einsatz der BW in Afghanistan, der einen Toten nach sich zieht, von der
> Bundesanwaltschaft untersucht. Das wäre ein ziemlich paradoxes Vorgehen,
> lautete der Auftrag der Soldaten tatsächlich, einfach nur einen
> möglichst hohen 'body count' zu erzielen. Leider, zumindest aus Sicht
> der Soldaten, ist es genau andersherum: selbst wenn sie, sich 'nur'
> verteidigend, einen tödlichen Schuss abgeben, wird erstmal eine
> Untersuchung eingeleitet.
Der Haken dabei ist, daß Afghanistan jetzt nur ein aktuelles Beispiel ist.
Grundsätzlich kann jeder Staat, der eine Armee bereithält, in die Situation
kommen, Krieg führen zu müssen. Dann sind die Tötungshandlungen so
zahlreich, daß keine Staatsanwaltschaft mehr mitkommt mit ihren
Untersuchungen.
Ciao
Wolfram
--
Nach dem Fest
Über allen Schnitzeln ist Ruh'.
Erwartest du daß Krieg irgend wann abgeschafft werden wird? Das
Argument dafür ist moralisch unterstützt aber politish ein Non-
starter. Auch das Konzept der Abschreckung ist gänzlich ohne Wirkung.
Somit sind Gefängnisse in den meisten Ländern überfüllt und
Geißelnehmer gehen das Risiko erwischt zu werden ohne weiteres
entgegen.
Richard
> Erwartest du daß Krieg irgend wann abgeschafft werden wird?
Eben gerade nicht. Wäre zu erwarten, daß man Krieg demnächst abschafft,
dann wäre eine gesetzliche Regelung des Tötungsdilemmas nicht mehr
dringlich. Motto: "Jetzt is's aa scho wurscht."
> Das
> Argument dafür ist moralisch unterstützt aber politish ein Non-
> starter.
Es scheint nicht immer rüberzukommen, aber ich argumentiere gar nicht
pazifistisch. Der Punkt war nicht, soldatische Tötungen abzuschaffen,
sondern sie gesetzlich zu regeln (wenn sie denn schon unvermeidlich sind).
Die Halterhaftung für abgedrückte Hundescheiße auf Gehsteigen und die
maximale Höhe von Gehsteigkanten ist ja auch irgendwo geregelt, warum also
nicht die Ausnahme beim Tötungsverbot?
Ciao
Wolfram
--
Auf der Kaiserpfalz nachts und halb zwei, / Ob du Herzog bist oder Lakai, /
Langeweilst du dich / Ja ganz fürchterlich / Auf der Kaiserpfalz nachts um
halb zwei.
Das Gewaltmonopol des Staates gilt nur in dessen gesetzlichen Grenzen zu
gesetzlichen Zeiten. Die Regelung zwischenstaatlicher Gewalt mit
Tötungsabsicht regelt immer noch die Haager Landkriegsordnung und die
UNO-Konvetnionen. Demnach darf auf den bewaffneten Gegner geschossen
werden, wenn er sich nicht freiwillig ergibt.
Das Halsabschneiden und Massenmorden in innerstaatlichen Gewaltexzessen
und Bürgerkriegen bei Abwesenheit einer vergeltenden Justiz versucht Den
Haag nach dem Vorbild von Nürnberg in den Griff zu bekommen.
Wie man mit diesen Grundsätzen und der gezielten Tötung Verdächtiger
beim Mittagesssen im Familienkreis durch Drohnen und allgemein der
Kriegsführung aus der Luft gegen die Zivilbevölkerung zurechtkommen
will, steht in den Sternen.
--
Roland Franzius
> Wolfram Heinrich schrieb:
>> Es scheint nicht immer rüberzukommen, aber ich argumentiere gar nicht
>> pazifistisch. Der Punkt war nicht, soldatische Tötungen abzuschaffen,
>> sondern sie gesetzlich zu regeln (wenn sie denn schon unvermeidlich sind).
>> Die Halterhaftung für abgedrückte Hundescheiße auf Gehsteigen und die
>> maximale Höhe von Gehsteigkanten ist ja auch irgendwo geregelt, warum also
>> nicht die Ausnahme beim Tötungsverbot?
>
> Das Gewaltmonopol des Staates gilt nur in dessen gesetzlichen Grenzen zu
> gesetzlichen Zeiten. Die Regelung zwischenstaatlicher Gewalt mit
> Tötungsabsicht regelt immer noch die Haager Landkriegsordnung und die
> UNO-Konvetnionen. Demnach darf auf den bewaffneten Gegner geschossen
> werden, wenn er sich nicht freiwillig ergibt.
>
Darum ging es mir nicht. Es geht um das Individuum, das tatsächlich tötet,
nicht um den Staat, der dem Individuum den Auftrag gibt.
Ciao
Wolfram
--
In Kino Veritas?
>Am Sun, 22 Nov 2009 09:15:43 +0100 schrieb Roland Franzius:
>
>> Wolfram Heinrich schrieb:
>
>>> Es scheint nicht immer rüberzukommen, aber ich argumentiere gar nicht
>>> pazifistisch. Der Punkt war nicht, soldatische Tötungen abzuschaffen,
>>> sondern sie gesetzlich zu regeln (wenn sie denn schon unvermeidlich sind).
>>> Die Halterhaftung für abgedrückte Hundescheiße auf Gehsteigen und die
>>> maximale Höhe von Gehsteigkanten ist ja auch irgendwo geregelt, warum also
>>> nicht die Ausnahme beim Tötungsverbot?
>>
>> Das Gewaltmonopol des Staates gilt nur in dessen gesetzlichen Grenzen zu
>> gesetzlichen Zeiten. Die Regelung zwischenstaatlicher Gewalt mit
>> Tötungsabsicht regelt immer noch die Haager Landkriegsordnung und die
>> UNO-Konvetnionen. Demnach darf auf den bewaffneten Gegner geschossen
>> werden, wenn er sich nicht freiwillig ergibt.
>>
>Darum ging es mir nicht. Es geht um das Individuum, das tatsächlich tötet,
>nicht um den Staat, der dem Individuum den Auftrag gibt.
Da gerade parallel auf dafdr ein Todesstrafen-Thread läuft - wie
beurteilst Du die Tätigkeit eines Henkers?
Auch dafür gibt es keine Ausnahmeregelung. Auch das ist bemerkenswert.
Besonders bemerkenswert ist natürlich die soziale Stellung des Henkers, der
nie sehr hoch geachtet war, obwohl er doch nur das ausführte, was ein
sozial sehr hoch geachteter Richter ihm auftrug.
Es ist viel Heuchelei und Reden-wir-nicht-drüber-sondern-machen-wir-einfach
in der Welt. In einer Welt, die sonst jeden Furz regelt.
Ciao
Wolfram
--
Lieber Gott, nimm es hin, / daß ich was Besond'res bin. / Und gib ruhig
einmal zu, / daß ich klüger bin als du. / Preise künftig meinen Namen, /
denn sonst setzt es etwas. Amen.
ROBERT GERNHARDT
>> Darum ging es mir nicht. Es geht um das Individuum, das tatsächlich tötet,
>> nicht um den Staat, der dem Individuum den Auftrag gibt.
>
> Da gerade parallel auf dafdr ein Todesstrafen-Thread läuft - wie
> beurteilst Du die Tätigkeit eines Henkers?
Ich beurteile sie als völlig unzumutbar. Dass sich viele
freiwillig melden, ist kein Gegenargument. Perversität ist keine
Rechtfertigung und eine andere fällt mir nicht ein. Der Henker
war immer eine Person ausserhalb der Gesellschaft. Spätestens
nach der ersten Amtshandlung. Eine Handlung, die zum sozialen
Ausschluss führt, ist eine schlechte Handlung. Ein Staat, der zu
schlechten Handlungen ermuntert, ist ein schlechter Staat. Nach
der Finanzkrise sollte das jeder gemerkt haben. Russland hat die
Todesstrafe abgeschafft, und will dabei bleiben.
Gruss
Walter
> On 21.11.2009 00:31, Oliver Cromm wrote:
>> * Thomas Schade <tos...@rrr.de> wrote:
>
>>> [...] Aber auch da, wo [Taliban] von
>>> BW-Angeh�rigen totgeschossen werden, werden sie das nicht 'im Auftrag'
>>> der BRD. Der Auftrag lautet n�mlich keineswegs, schie�t jeden Talib tot.
>>
>> Das ist jetzt eine merkw�rdige Spitzfindigkeit. Wenn ich zu einer
>> Dienstreise nach Toronto geschickt werde, und dazu in den Zug steige,
>> dann fahre ich nicht im Auftrag meiner Firma mit dem Zug, weil mein
>> Auftrag die Transportmittel nicht spezifiziert hat?
>
> Wenn ich ehrlich sein soll, ich verstehe die Analogie schlicht nicht.
Echt jetzt? Es ging schlicht um die Unterscheidung zwischen "Zweck" und
"Mittel zum Zweck".
Auch das, was nicht der eigentliche Zweck der Mission ist, aber Mittel
zu diesem Zweck, erfolgt meiner Ansicht nach "im Auftrag", au�er es war
vom Auftraggeber ausdr�cklich nicht gew�nscht.
Das nur als grunds�tzlicher Hinweis, da� Deine Argumentation schwach war
(und das selbst dann, wenn man �ber das �bertriebene 'jeden'
hinwegsieht). Eine Aussage �ber die deutsch-afghanischen Beziehungen in
der Gegenwart mache ich an dieser Stelle nicht.
--
GUGELIEREN, vb., schwelgen: dann das ander jar war ein solch gugelieren
bei dem guten most J. HEROLT
GRIMM, Deutsches W�rterbuch
>> Da gerade parallel auf dafdr ein Todesstrafen-Thread lᅵuft -
>> wie beurteilst Du die Tᅵtigkeit eines Henkers?
> Ich beurteile sie als vᅵllig unzumutbar. Dass sich viele
> freiwillig melden, ist kein Gegenargument. Perversitᅵt ist
> keine Rechtfertigung und eine andere fᅵllt mir nicht ein.
> Der Henker war immer eine Person ausserhalb der Gesellschaft.
Wenn Du Dich da nur nicht tᅵuscht!
Bei Luther, Von weltlicher Obrigkeit, heiᅵt es u.a.:
| Denn es ist ein Werk, des du nicht bedarfst, das aber ganz
| nutz und not aller Welt und deinem Nᅵchsten. Darum, wenn du
| sᅵhest, daᅵ es am Henker, Bᅵttel, Richter, Herrn oder Fᅵrsten
| mangelt, und du dich geschickt fᅵndest, solltest du dich dazu
| erbieten, auf daᅵ ja die nᅵtige Gewalt nicht verachtet wᅵrde
| oder unterginge. Die Welt kann und mag ihrer nicht entraten.
| Darum, ob Christus schon nicht das Schwert gefᅵhrt noch
| gelehrt hat, so ist's doch genug, daᅵ er's nicht verboten noch
| aufgehoben, sondern bestᅵtigt hat;
zit. nach FiBᅵ 6007 S.173
j/\a
--
> * Wolfram Heinrich wrote:
>
>> Auch dafür gibt es keine Ausnahmeregelung. Auch das ist bemerkenswert.
>> Besonders bemerkenswert ist natürlich die soziale Stellung des Henkers, der
>> nie sehr hoch geachtet war, obwohl er doch nur das ausführte, was ein
>> sozial sehr hoch geachteter Richter ihm auftrug.
>
> Und für den Soldaten gilt das gleiche nicht, obwohl sein Töten weniger
> geregelt abläuft.
>
Man darf dabei nicht vergessen, daß die Herrschende Klasse früher aus
Kriegern bestand. Der Adel, das war nichts anderes als eine Kaste von
Kriegern, die noch selber mit zugehauen haben. So lange ist das noch gar
nicht her.
Und: Henker brauchst du immer nur ein paar, Soldaten dagegen sehr, sehr
viele (die Ausfälle sind auch sehr enorm). Also mußt du den Leuten ihren
Scheiß-Job schmackhaft machen.
Es gibt ja die alte Lebenslüge, daß Wehr-(Kriegs-)Dienst Ehrendienst sei,
trotzdem war man, als die Kriege nicht mehr vom Adel selbst geführt wurden
(und Bauern u. dergl. gar nicht zum Metzeln zugelassen waren), dazu
gezwungen, die Soldaten mit Zwang anzuwerben, auszuheben und mit Zwang bei
der Fahne zu halten.
Die Einladung zum Sommerfest im Kanzleramt gilt auch als Ehre, trotzdem
werden da die Leute richtig eingeladen und nicht per Gestellungsbefehl dazu
gezwungen.
Ciao
Wolfram
--
Ein Arschloch muß damit rechnen, ab und zu eins ausgewischt zu kriegen.
ERNST KAHL
> Am 22.11.2009, 14:52 Uhr, schrieb Walter Schmid
> <paulwalt...@vtxmail.ch>:
>
>>> Da gerade parallel auf dafdr ein Todesstrafen-Thread läuft -
>>> wie beurteilst Du die Tätigkeit eines Henkers?
>> Ich beurteile sie als völlig unzumutbar. Dass sich viele
>> freiwillig melden, ist kein Gegenargument. Perversität ist
>> keine Rechtfertigung und eine andere fällt mir nicht ein.
>> Der Henker war immer eine Person ausserhalb der Gesellschaft.
>
> Wenn Du Dich da nur nicht täuscht!
> Bei Luther, Von weltlicher Obrigkeit, heißt es u.a.:
>| Denn es ist ein Werk, des du nicht bedarfst, das aber ganz
>| nutz und not aller Welt und deinem Nächsten. Darum, wenn du
>| sähest, daß es am Henker, Büttel, Richter, Herrn oder Fürsten
>| mangelt, und du dich geschickt fändest, solltest du dich dazu
>| erbieten, auf daß ja die nötige Gewalt nicht verachtet würde
>| oder unterginge. Die Welt kann und mag ihrer nicht entraten.
>| Darum, ob Christus schon nicht das Schwert geführt noch
>| gelehrt hat, so ist's doch genug, daß er's nicht verboten noch
>| aufgehoben, sondern bestätigt hat;
> zit. nach FiBü 6007 S.173
>
In diesem Text geht es darum, daß es diese Arten von Tätigkeiten geben muß,
es sagt nichts drüber aus, wie dann jeweils die Leute, die das Amt
ausführen, sozial geachtet werden. Ein Fürst oder Richter wurde immer höher
geachtet als ein Henker, obwohl erstere die Anweisung dazu gaben, letztere
die Anweisungen nur ausführten.
Ciao
Wolfram
--
Der Franze hat gsagt, der Frangsä sagt "Löff" für aroa und "Dösö" für
zwoaroa. Da wundert's ihn nicht, sagt er, wenn den Frangsä keiner versteht.
> Eine Handlung, die zum sozialen
> Ausschluss führt, ist eine schlechte Handlung.
Zum Beispiel der Beginn eines Informatik-Studiums.
>>>> [...] Aber auch da, wo [Taliban] von
>>>> BW-Angeh�rigen totgeschossen werden, werden sie das nicht 'im Auftrag'
>>>> der BRD. Der Auftrag lautet n�mlich keineswegs, schie�t jeden Talib tot.
>>>
>>> Das ist jetzt eine merkw�rdige Spitzfindigkeit. Wenn ich zu einer
>>> Dienstreise nach Toronto geschickt werde, und dazu in den Zug steige,
>>> dann fahre ich nicht im Auftrag meiner Firma mit dem Zug, weil mein
>>> Auftrag die Transportmittel nicht spezifiziert hat?
>>
>> Wenn ich ehrlich sein soll, ich verstehe die Analogie schlicht nicht.
>
> Echt jetzt? Es ging schlicht um die Unterscheidung zwischen "Zweck" und
> "Mittel zum Zweck".
Gut, jetzt verstehe ich die Analogie, hoffe ich.
> Auch das, was nicht der eigentliche Zweck der Mission ist, aber Mittel
> zu diesem Zweck, erfolgt meiner Ansicht nach "im Auftrag", au�er es war
> vom Auftraggeber ausdr�cklich nicht gew�nscht.
Ich muss gestehen, dass ich die Einsatzbefehle, das d�rfte dem 'Auftrag'
entsprechen, gar nicht n�her kenne. Und ziemlich sicher war allen
'Auftraggebern' klar, dass es mit dem Einsatz auch unweigerlich zu Toten
kommen w�rde; auf beiden Seiten. Dennoch entspricht das weiterhin nicht
meinem Verst�ndnis von 'Auftrag'.
Ciao
Toscha
--
Life goes by so fast, you only want to do what you think is right.
Close your eyes and then it's past - story of my life.
[Social Distortion]