das Thema "Haftung des Ersthelfers" hatten wir hier schon öfters. Jetzt
gibt es mal wieder ein obergerichtliches Urteil zum Thema "Haftung des
Arztes als zufälliger Ersthelfer", das bei uns hausintern von der Rechts-
abteilung verbreitet wurde. Ich habe die Wertungen des Juristen so gut
es ging rausgekürzt, die Streichungen aber kenntlich gemacht. Wo ich was
übersehen haben sollte bitte ich um Entschuldigung und betone, dass es sich
dabei NICHT um meine eigene Meinung handelt. Das Posting soll zu Infozwecken
dienen und erst in zweiter Linie zur Anregung einer neuen Diskussion:
-------------------------------- Zitat Beginn ---------------------------
[...] ein kürzlich vom Oberlandesgericht München, also unserem "Heimat-OLG",
ergangenes Urteil (v. 06.04.2006, Az. 1 U 4142/05) [...]
Dieses Urteil enthält zahlreiche grundsätzliche Ausführungen und ist
sicherlich für diese Thematik ein wichtiges Grundsatzurteil, obei ich
allerdings darauf hinweisen muss, dass es noch nicht rechtskräftig ist, da von
Klägerseite versucht wird, die Angelegenheit an die höchste zivilgerichtliche
Instanz, den Bundesgerichtshof, heranzutragen. Somit wird man erst in einigen
Monaten erfahren, ob dieses Urteil endgültig ist, wofür schon eine gewisse
Vermutung spricht.
Dem Fall lag ein Unfall eines zweijährigen Kindes zugrunde, das beim Spielen
in den Chiemsee gefallen war und dort erst nach geraumer Zeit in bewusstlosem
Zustand aufgefunden wurde. Ein zufällig in der Nähe anwesender Arzt gelangte
nach Hilferufen zum Unfallort und untersuchte das Kind, wobei er sich als Arzt
zu erkennen gab. Das Kind atmete nicht und hatte auch keinen tastbaren Puls
mehr. Da der Arzt davon ausging, dass das Kind tot sei, unternahm er keine
weiteren Reanimationsmaßnahmen. Es erfolgten dann Wiederbelegungsversuche
durch Mitarbeiter der Wasserwacht und schließlich durch einen später
hinzugekommenen Notarzt, dem es gelang, wieder eine Herzaktion bei dem Kind
auszulösen. Das Kind konnte am Leben gehalten werden, hat aber aufgrund des
Sauerstoffmangels einen hypoxischen Hirnschaden erlitten und ist schwerst
behindert geblieben. Die Eltern des Kindes haben den zufällig sich in der Nähe
des Unfallortes aufhaltenden Arzt, der keine Wiederbelebungsversuche
angestellt hatte, auf Schadensersatz verklagt. Diese Klage wurde vom
Landgericht zurückgewiesen wie auch jetzt die Berufung gegen dieses Urteil
erfolglos blieb.
Die Schadensersatzansprüche gegen den Arzt wurden dabei zurückgewiesen, obwohl
gutachterlich Fehler des Arztes festgestellt worden waren (weil er das Kind
irrtümlich für tot gehalten und deshalb keine Reanimationsmaßnahmen
durchgeführt hatte), es aber nicht geklärt werden konnte, ob diese Fehler
ursächlich für die schweren Gesundheitsschäden des Kindes waren, da
möglicherweise schon beim Hinzukommen des Arztes diese schweren Hirnschäden
eingetreten waren. Den Beweis für diesen Ursachenzusammenhang hätten die
Eltern des Kindes erbringen müssen, da eine Beweislastumkehr zu Lasten des
Arztes nicht angeommen wurde.
Von rechtlicher Bedeutung sind in diesem Zusammenhang insbesondere die
Ausführungen zum Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Patienten bei solchen
Hilfeleistungen. Das Gericht gelangt zu dem [...] Ergebnis, dass kein
Behandlungsvertrag (wie er beispielsweise bei einer Behandlung in einem
Krankenhaus abgeschlossen wird) vorliegt, sondern der Arzt im Rahmen eines
allgemeinen "Auftragsverhältnisses" tätig geworden ist. Der Arzt ist hier
einer allgemeinen Hilfeleistungspflicht nachgekommen, hat aber auch durch
seinen Hinweis, dass er Arzt sei, keinen Behandlungsvertrag mit der Übernahme
spezieller Haftungsrisiken abschließen wollen, weshalb ein solcher Vertrag
auch nicht angenommen werden kann.
Als Haftungsmaßstab sind also die Regelungen im Rahmen eines unentgeltlichen
Auftrags heranzuziehen, wobei letztlich auf die Regelung im Bereich der
Geschäftsführung ohne Auftrag zurückzugreifen ist, wonach jemand, der ohne
Auftrag bei der Abwendung einer drohenden dringenden Gefahr tätig wird, nur
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Diesen Rechtsgedanken hat
hier das Oberlandesgericht München herangezogen, um festzustellen, dass ein
zufällig an einem Unfallort vorbeikommender Arzt, der Hilfe leistet, von der
Haftungsseite her nicht schlechter gestellt werden darf als ein sonstiger
Hilfeleistender, der ebenso unvorbereitet an einen Unfallort kommt und dort
mit einem Notfall konfrontiert wird. Das Oberlandesgericht München schließt
deshalb Haftungsverschärfungen zu Lasten des Helfers, der hier "zufällig" Arzt
ist, aus, selbst wenn er sich ausdrücklich als Arzt zu erkennen gegeben hat.
Die ansonsten im Arzthaftungsrecht geltenden Beweislastregeln, die über
Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr zu Lasten des Arztes bzw.
Krankenhauses gehen können, greifen somit bei dieser Art von Hilfeleistungen
nicht, weshalb der Patient die volle Beweislast für Schaden und
Schadensverursachung hat.
Als Fazit ist festzustellen, dass nach dieser [...] Rechtsprechung ein
außerhalb seiner hauptberuflichen Tätigkeit unentgeltlich hilfeleistender Arzt
nur im Rahmen des allgemeinen Zivilrechts für eventuelle Schäden haftet, was
faktisch darauf hinausläuft, dass er nur bei überaus groben Verstößen gegen
die allgemeinen medizinischen Standards, insbesondere Hilfeleistungstechniken,
mit Erfolg auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden könnte. Die
Hilfeleistung zugunsten einer hilfsbedürftigen Person ist somit mit absolut
überschaubaren geringen Risiken möglich, was sicher auch zum Nutzen des
Hilfsbedürftigen ist, wenn ihm ärztlicherseits tatkräftig beigestanden wird.
[...]
-------------------------------- Zitat Ende ---------------------------
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig! Wenn ich über den Ausgang der evtl.
eingelegten Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof etwas erfahre, werde ich das
hier posten, vielleicht kann auch einer der mitlesenden Juristen sich darauf
ein "Bookmark" setzen, falls es sowas in den juristischen Datenbanken gibt.
Ich habe auch keine Ahnung von juristischen Internet-Recherchen, gibt es
das Urteil oder zumindest den Tenor vielleicht sogar irgendwo im Volltext zu
lesen?
Gruß, Richard
> Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig! Wenn ich über den Ausgang der
> evtl. eingelegten Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof etwas erfahre,
> werde ich das hier posten, vielleicht kann auch einer der mitlesenden
> Juristen sich darauf ein "Bookmark" setzen, falls es sowas in den
> juristischen Datenbanken gibt. Ich habe auch keine Ahnung von
> juristischen Internet-Recherchen, gibt es das Urteil oder zumindest den
> Tenor vielleicht sogar irgendwo im Volltext zu lesen?
Das Urteil ist abgedruckt unter NJW 2006, 1883 - ich werde morgen an der
Uni mal schaun, in welchem Umfang.
Gruß,
Lars
Richard Spitz <Richar...@med.uni-muenchen.de> schrieb:
> [...] ein kürzlich vom Oberlandesgericht München, also unserem
> "Heimat-OLG", ergangenes Urteil (v. 06.04.2006, Az. 1 U 4142/05)
> [...]
Lies mal die akt. RETTUNGSDIENST, dort gibt´s ein paar Kommentare von M.
Ufer zu diesem Urteil.
Für "uns Retter" ist dieses OLG-Urteil natürlich "der Hammer". Jedem
SAN-H wird beigebracht, was er in einem solchen Fall zu tun hat und wie
er es tun muss. Ausgerechnet ein Arzt "muss" nix und "darf" alles ;-(
Andererseits - was kann man von einem Gynäkologen bzgl. Notfallmedizin
(noch dazu bei Kleinkindern) erwarten? Selbst sein Erwachsenen-HLW-Kurs
dürfte schon lange zurückliegen, Übung hat der Arzt darin bestimmt
keine.
Woran ich es aufhängen würde, wäre die Todesfeststellung durch diesen
Arzt. Sichere(!) Todeszeichen können IMHO nicht vorgelegen sein, wenn
das Kind 10 Minuten(!) später erfolgreich reanimiert werden kann. Der
Arzt hat aber den Tod festgestellt und die anfänglichen Hilfsmassnahmen
(Atemwege freimachen etc.) eingestellt und keine (Basis-)Reanimation
durchgeführt.
Schlimm dabei ist, dass sich der Arzt als Solcher zu erkennen gab und
das bedeutet üblicherweise gegenüber von Laien (oder auch med.
Assistenzpersonal), dass diese ihm fachlich voll vertrauen und in diesem
Fall ein "Das Kind ist tot" auch glauben und selbst keine
Reanimationsversuche etc. mehr unternehmen.
Schwierig ist die Frage, ob bei regelgerechter Basisreanimation das Kind
ohne oder mit geringeren Schäden überlebt hätte. Dieser Nachweis wird
sich IMHO nicht führen lassen. Und wegen einer Vermutung kann niemand
verurteilt werden.
Gruß
Erich
--
FIFA-WM 2006? Die spielen da garnicht FIFA, die spielen ganz normalen
Fussball!
> Für "uns Retter" ist dieses OLG-Urteil natürlich "der Hammer". Jedem
> SAN-H wird beigebracht, was er in einem solchen Fall zu tun hat und
> wie er es tun muss. Ausgerechnet ein Arzt "muss" nix und "darf"
> alles ;-(
Auch alle nicht-ärztlichen Retter dürften es IMHO begrüßen, daß sie
nicht so ohne weiteres für mutmaßliche Fehler bei der Ersten Hilfe
Schadenersatzpflichtig gemacht werden können.
Meinjanur,
Andi
>-------------------------------- Zitat Beginn ---------------------------
>Von rechtlicher Bedeutung sind in diesem Zusammenhang insbesondere die
>Ausführungen zum Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Patienten bei solchen
>Hilfeleistungen. Das Gericht gelangt zu dem [...] Ergebnis, dass kein
>Behandlungsvertrag (wie er beispielsweise bei einer Behandlung in einem
>Krankenhaus abgeschlossen wird) vorliegt, sondern der Arzt im Rahmen eines
>allgemeinen "Auftragsverhältnisses" tätig geworden ist. Der Arzt ist hier
>einer allgemeinen Hilfeleistungspflicht nachgekommen, hat aber auch durch
>seinen Hinweis, dass er Arzt sei, keinen Behandlungsvertrag mit der Übernahme
>spezieller Haftungsrisiken abschließen wollen, weshalb ein solcher Vertrag
>auch nicht angenommen werden kann.>
>-------------------------------- Zitat Ende ---------------------------
Zwangsläufige Folge ist dann doch auch, dass ein Arzt für so eine
Tätigkeit keine Rechnung schreiben darf.
Wie sieht denn da die Praxis aus, kommt jetzt ggf. die Klagewelle der
Krankenkassen gegen Ärzte, die o.g. Sachverhalt anders sehen und für
entsprechende Behandlungen auch Rechnungen geschrieben haben?
>Für "uns Retter" ist dieses OLG-Urteil natürlich "der Hammer". Jedem
>SAN-H wird beigebracht, was er in einem solchen Fall zu tun hat und wie
>er es tun muss. Ausgerechnet ein Arzt "muss" nix und "darf" alles ;-(
Ich habe das anders gelesen:
Es wurde festgestellt, dass der Arzt falsch gehandelt hat.
Das Urteil sagt lediglich aus, dass er dafür nicht haftet.
Das ist IMO schon ein Unterschied.
>Andererseits - was kann man von einem Gynäkologen bzgl. Notfallmedizin
>(noch dazu bei Kleinkindern) erwarten? Selbst sein Erwachsenen-HLW-Kurs
>dürfte schon lange zurückliegen, Übung hat der Arzt darin bestimmt
>keine.
Die Frage stellt sich jedenfalls:
Ist bekannt, von welcher Fachrichtung der betreffende Arzt ist?
>Woran ich es aufhängen würde, wäre die Todesfeststellung durch diesen
>Arzt.
Wenn der Arzt nicht als Arzt tätig wird, sondern als Ersthelfer (der
zufällig Medizin studiert hat), kann er IMO auch keine
Todesfeststellung machen?
Immerhin hat die Wasserwacht im fraglichen Fall ja auch entgegen der
Entscheidung des Arztes mit der Reanimation begonnen...
Henning Koch <HKoch...@web.de> schrieb:
> >Hilfeleistungen. Das Gericht gelangt zu dem [...] Ergebnis, dass
> >kein Behandlungsvertrag (wie er beispielsweise bei einer Behandlung
> >in einem Krankenhaus abgeschlossen wird) vorliegt, sondern der Arzt
> >im Rahmen eines allgemeinen "Auftragsverhältnisses" tätig geworden
> >ist. Der Arzt ist hier einer allgemeinen Hilfeleistungspflicht
> >nachgekommen, hat aber auch durch seinen Hinweis, dass er Arzt sei,
> >keinen Behandlungsvertrag mit der Übernahme spezieller
> >Haftungsrisiken abschließen wollen, weshalb ein solcher Vertrag
> >auch nicht angenommen werden kann.>
> >-------------------------------- Zitat Ende
> Zwangsläufige Folge ist dann doch auch, dass ein Arzt für so eine
> Tätigkeit keine Rechnung schreiben darf.
Darf er schon - aber dann hat er einen Behandlungsvertrag geschlossen.
Henning Koch <HKoch...@web.de> schrieb:
> >Andererseits - was kann man von einem Gynäkologen bzgl.
> >Notfallmedizin (noch dazu bei Kleinkindern) erwarten? Selbst sein
> >Erwachsenen-HLW-Kurs dürfte schon lange zurückliegen, Übung hat der
> >Arzt darin bestimmt keine.
>
> Die Frage stellt sich jedenfalls:
> Ist bekannt, von welcher Fachrichtung der betreffende Arzt ist?
lt. "Rettungsdienst" ist er Gynäkologe.
> >Woran ich es aufhängen würde, wäre die Todesfeststellung durch
> >diesen Arzt.
>
> Wenn der Arzt nicht als Arzt tätig wird, sondern als Ersthelfer (der
> zufällig Medizin studiert hat), kann er IMO auch keine
> Todesfeststellung machen?
Hat er aber. Er hat Erstmassnahmen (Freimachen der Atemwege) begonnen
(also wusste er ansatzweise, was zu tun ist!) und danach das Kind für
tot erklärt.
Ich erwarte von jedem Mediziner - gleich welcher Fachrichtung - die
"Basics". AFAIR ist das Grundstudium fuer alle gleich.
>>> Woran ich es aufhängen würde, wäre die Todesfeststellung durch
>>> diesen Arzt.
>> Wenn der Arzt nicht als Arzt tätig wird, sondern als Ersthelfer (der
>> zufällig Medizin studiert hat), kann er IMO auch keine
>> Todesfeststellung machen?
>
> Hat er aber. Er hat Erstmassnahmen (Freimachen der Atemwege) begonnen
> (also wusste er ansatzweise, was zu tun ist!) und danach das Kind für
> tot erklärt.
<Auslandsansicht>
Bei uns (St.John Amb) wird jedem (EH-Kurs, SAN-Schulung, etc.)
eingetrichtert das Rea durchgefuehrt wird bis RD vor Ort ist. Da wird
nix erklaert oder eingestellt. Wenn $Doc sich also als Ersthelfer und
nicht als med. Fachpersonal sieht, haette er Rea machen muessen bis RD
vor Ort ist. Hat er nicht, damit hat er (fuer UK-Standard) gegen die
regeln verstossen und ist regresspflichtig. Es gibt auch hier Ausnahmen
(ich erwarten von keinem > 70Jahre 30 min Rea. ).
</Auslandsansicht>
>
> Gruß
>
> Erich
>
dto.
Goetz
>> Zwangsläufige Folge ist dann doch auch, dass ein Arzt für so eine
>> Tätigkeit keine Rechnung schreiben darf.
>
>Darf er schon - aber dann hat er einen Behandlungsvertrag geschlossen.
So sehe ich das als juristischer Laie auch.
Arzt stellt keine Rechnung: "Nur" Ersthelfer, keine besondere Haftung
aus Behandlungsvertrag.
Arzt stellt Rechnung: Das setzt wohl implizit einen Behandlungsvertrag
voraus, also auch eine besondere Haftung daraus.
Hier sind juristischen Spitzfindigkeiten sicher Tür und Tor geöffnet.
Einem Kollegen von mir ist es mal andersrum ergangen: Er wird auf der
Straße von Angehörigen einer gerade akut erkrankten Frau erkannt und
ins Haus gerufen, wo er auch notfallmäßig und durchaus lebensrettend
tätig wird. Die Patientin war privat versichert, die Rechnung wurde
nicht bezahlt und auch vom Amtsgericht zurück gewiesen: Er sei hier
ja nicht als Arzt tätig gewesen, sondern im Rahmen einer allgemeinen
Hilfeleistungsverpflichtung im Notfall.
Die Kassen bzw. die Kassenärztliche Vereinigung fragt da bei gesetzlich
Versicherten im Übrigen normalerweise nicht nach. Deshalb wird wohl
kaum eine Regresswelle auf uns zukommen, es wäre viel zu aufwändig
jedem solchen Einzelfall nachzugehen.
Gruß, Richard
Richard Spitz <Richar...@med.uni-muenchen.de> schrieb:
> So sehe ich das als juristischer Laie auch.
> Arzt stellt keine Rechnung: "Nur" Ersthelfer, keine besondere Haftung
> aus Behandlungsvertrag.
Da ein solcher Behandlungsvertrag IMHO nicht zustandegekommen ist. Wie
ist es aber, wenn ausdrücklich vereinbart wurde, eine Leistung
unentgeldlich (=ehrenamtlich, z.B. "Ärzte für Afrika" oder sowas)
durchzuführen?
> Arzt stellt Rechnung: Das setzt wohl implizit einen
> Behandlungsvertrag voraus, also auch eine besondere Haftung daraus.
Sehe ich als Laie auch so.
> Hier sind juristischen Spitzfindigkeiten sicher Tür und Tor geöffnet.
> Einem Kollegen von mir ist es mal andersrum ergangen: Er wird auf der
> Straße von Angehörigen einer gerade akut erkrankten Frau erkannt und
> ins Haus gerufen, wo er auch notfallmäßig und durchaus lebensrettend
> tätig wird. Die Patientin war privat versichert, die Rechnung wurde
> nicht bezahlt und auch vom Amtsgericht zurück gewiesen: Er sei hier
> ja nicht als Arzt tätig gewesen, sondern im Rahmen einer allgemeinen
> Hilfeleistungsverpflichtung im Notfall.
Schade, dass es nur bis zm Amtsgericht ging. Wäre ja eine praktische
Sache: Wenn ich mir die Arztrechnung sparen will, warte ich bis
Praxisschluss, passe den Arzt auf dem Weg zu seinem Parkplatz ab nd
lass´ mich dann kostenlos von ihm als Notfall behandeln ;-)
>> So sehe ich das als juristischer Laie auch.
>> Arzt stellt keine Rechnung: "Nur" Ersthelfer, keine besondere Haftung
>> aus Behandlungsvertrag.
>
>Da ein solcher Behandlungsvertrag IMHO nicht zustandegekommen ist. Wie
>ist es aber, wenn ausdrücklich vereinbart wurde, eine Leistung
>unentgeldlich (=ehrenamtlich, z.B. "Ärzte für Afrika" oder sowas)
>durchzuführen?
>
>
>> Arzt stellt Rechnung: Das setzt wohl implizit einen
>> Behandlungsvertrag voraus, also auch eine besondere Haftung daraus.
>
>Sehe ich als Laie auch so.
und der Arzt entscheidet, welche Variante er gerade haben möchte?
Zu einem Vertrag gehören da IMO immer noch zwei...
Was sagen die Juristen dazu?
>Schade, dass es nur bis zm Amtsgericht ging. Wäre ja eine praktische
>Sache: Wenn ich mir die Arztrechnung sparen will, warte ich bis
>Praxisschluss, passe den Arzt auf dem Weg zu seinem Parkplatz ab nd
>lass´ mich dann kostenlos von ihm als Notfall behandeln ;-)
genau _den_ Gedanken hatte ich nämlich auch schon!
Als Kassenpatient könnte man so immerhin die Praxisgebühr sparen ;-)
Natürlich geht das auch andersherum:
Wenn ich für eine ärztliche Leistung keine Rechnung bekomme, müsste
ich mir ja ernsthafte Sorgen machen, _warum_ der Arzt jetzt gerade aus
der besonderen Haftung raus will...
Henning Koch <HKoch...@web.de> schrieb:
> >> Arzt stellt Rechnung: Das setzt wohl implizit einen
> >> Behandlungsvertrag voraus, also auch eine besondere Haftung
> >> daraus.
> >
> >Sehe ich als Laie auch so.
>
> und der Arzt entscheidet, welche Variante er gerade haben möchte?
> Zu einem Vertrag gehören da IMO immer noch zwei...
IMHO: Wenn ein Arzt eine Rechnung stellt, ist er zumindest aus seiner
Sicht einen Behandlungsvertrag eingegangen. Stellt er keine Rechnung,
muss dies aber nicht bedeuten, dass kein Behandlungsvertrag besteht aus
dem Pflichten abzuleiten sind (siehe ehrenamtliche Tätigkeit etc.)
> >Schade, dass es nur bis zm Amtsgericht ging. Wäre ja eine praktische
> >Sache: Wenn ich mir die Arztrechnung sparen will, warte ich bis
> >Praxisschluss, passe den Arzt auf dem Weg zu seinem Parkplatz ab nd
> >lass´ mich dann kostenlos von ihm als Notfall behandeln ;-)
>
> genau _den_ Gedanken hatte ich nämlich auch schon!
Tja, wenn´s so einfach wäre. ICH würde jedenfalls einen Unterschied
darin sehen, ob eine Person zufällig vorbeikommt, sich als Arzt
vorstellt und seine Hilfe anbietet (wie im Fall des ertrunkenen Kindes)
oder ob man eine als Arzt bereits bekannte Person auffordert, Hilfe zu
leisten. (wie im Fall von Richard). Aber das AG sah es in dem einen Fall
eben anders und entscheidet, dass auch eine gezielte Beauftragung eines
(bekannten) Arztes, der zufällig anwesend ist, "nur" eine Leistung im
Rahmen der allgemeinen Hilfeleistungspflicht ist.
Wenn man nach der Entscheidung des AG-Urteils geht, würde das "Arzt-auf-
Parkplatz-abfangen" tatsächlich funktionieren. Der Arzt _muss_ helfen,
_darf_ aber nicht abrechnen....
Betrachtet mit dem OLG-Urteil (ertrunkenes Kind) wird das AG-Urteil
sogar sehr interesant. Setzt man die laienhaften Puzzleteile zusammen,
so ergibt sich:
Hilfe eines zufällig anwesenden Arztes ist "allg.
Hilfeleistungspflicht" die nicht abegrechnet werden darf. (AG)
und
ohne Abrechnung kein Behandlungsvertrag (Laie)
damit
keine Pflichten aus einem Behandlungsvertrag (OLG)
somit
keine Strafbarkeit von Behandlungsfehlern etc. (Laie)
Ich weis schon, warum ich nicht Jurist geworden bin......
Einerseits ist das OLG-Urteil sehr positiv - Motto: "du kannst als
Ersthelfer machen was du willst, es passiert dir nix", andererseits sehe
ich in diesem speziellen Fall noch das Problem "du kannst _als Arzt_
machen was du willst...."
Im Fall hat der Arzt (ein Gynäkologe) eine rein ärtzliche Massnahme
durchgeführt, die in meinen Augen keineswegs zu Massnahmen der "Ersten
Hilfe" gehört - nämlich die Todesfeststellung!! (und diese eben grob
falsch - ohne sichere Todeszeichen!) Dazu ist er IMHO auch gem. der
"allgemeinen Hilfeleistungspflicht" nicht verpflichtet!!
Das OLG erkennt zwar die falsche Todesfeststellung, diese führt aber zu
keinen Konsequenzen für den Arzt und DAS ist in meinen Augen falsch.
Dass jemand, der nicht besonders geschult und trainiert ist, bei der EH
Fehler macht, ist ganz verständlich. Völlig korrekt sind diese Fehler
dem Helfer auch nicht anzulasten. An med. Personal (Ärzte, Sanitäter,
Krankenpfleger etc.) sollte man allerdings andere Masstäbe anlegen, als
bei einem "normalen" Ersthelfer mit LSM/EH-Kurs. Eine Todesfeststellung
gehört jedoch in meinen Augen in keinem Fall zu den Aufgaben und
Pflichten eines Ersthelfers, schon garnicht, wenn keine sog. "sicheren
Todeszeichen" vorleigen.
"Goetz R. Schultz" <nos...@suelze.de> schrieb:
> <Auslandsansicht>
> Bei uns (St.John Amb) wird jedem (EH-Kurs, SAN-Schulung, etc.)
> eingetrichtert das Rea durchgefuehrt wird bis RD vor Ort ist. Da wird
> nix erklaert oder eingestellt. Wenn $Doc sich also als Ersthelfer und
> nicht als med. Fachpersonal sieht, haette er Rea machen muessen bis
> RD vor Ort ist. Hat er nicht, damit hat er (fuer UK-Standard) gegen
> die regeln verstossen und ist regresspflichtig.
Und hier in .de _darf_ der Arzt den Tod feststellen und entsprechend
keine Reanimationsmassnahmen mehr durchführen. Der Arzt ist sogar
gegenüber nicht-ärtzlichem RD-Personal i.d.R. weisungsbefugt, d.h. im
Extremfall kann und darf er auch dem RD-Personal eine Reanimation
_verbieten_ .
Oh, ein befreundeter Gynäkologe hat durchaus mal ein ertrunkenes
Kleinkind sehr erfolgreich reanimiert.
Das Problem dabei war eher eine Krankenschwester, die herbei eilte
und jedes Mal feste auf den Magen drückte, während er beatmete.
Trotz halbverdauter Pommes im Mund hat er aber weitergemacht
und gleichzeitig die andere Ersthelferin aus dem Verkehr ziehen lassen
:-)
Es spielt sicherlich auch eine Rolle, ob es ein klinisch tätiger
Gynäkologe ist oder einer, der seit Jahrzehnten niedergelassen ist.
Reanimation kommt auf einer Gyn-Station gar nicht so selten vor.
In der Klinik bleibt man schon auf dem Laufenden.
Gruss
Karina
Auch wenn der Arzt zufällig vorbeikommender Ersthelfer ist?
Hätte er in diesem Fall der Wasserwacht verbieten können, das
Kind trotzdem zu reanimieren?
Gruss
Karina
> Der Arzt ist sogar
> gegenüber nicht-ärtzlichem RD-Personal i.d.R. weisungsbefugt,
War's nicht so, daß eine Weisungsbefugnis im eigentlichen Sinne eben
_nicht_ vorhanden ist, wenn es "irgendein" Arzt ist?
> d.h. im
> Extremfall kann und darf er auch dem RD-Personal eine Reanimation
> _verbieten_ .
Das wage ich mal schwer zu bezweifeln. Auf welcher Rechtsgrundlage denn
(mal Behandlungsvertrag außen vor)?
Heiko
> Das Urteil ist abgedruckt unter NJW 2006, 1883 - ich werde morgen an der
> Uni mal schaun, in welchem Umfang.
Also - wie versprochen habe ich das mal nachgeschlagen. Das Urteil ist
recht ausführlich mit Leitsätzen der Redaktion, Sachverhalt und Auszug
(?) aus den Gründen abgedruckt.
Leitsätze der Redaktion (zitiert):
> 1. In einem Notfall lässt der bloße Hinweis eines zufällig anwesenden
> Arztes auf seinen Beruf nicht den Rückschluss zu, dieser wolle einen
> Behandlungsvertrag mit dem Unfallopfer bzw. dessen gesetzlichen
> Vertretern abschließen. Die Übernahme der Hilfeleistung im
> Einvernehmen mit den Angehörigen des Unfallopfers durch den Arzt
> erfolgt vielmehr auf Grund eines unentgeltlichen Auftrags.
>
> 2. Es mag noch zumutbar und gerechtfertigt sein, einen zufällig am
> Unglücksort anwesenden Arzt bezüglich der Anforderungen an den
> objektiven Sorgfaltsmaßstab an denjenigen Kenntnissen und Fähigkeiten
> zu messen, über die er berufsbedingt verfügen muss, zumal wenn er zu
> erkennen gibt, dass er Arzt ist und damit die Anwesenden auf seine
> Qualifikation vertrauen. Weitergehende Haftungsverschärfungen aus dem
> Beruf des Helfers abzuleiten, erscheinen jedoch nicht sachgerecht,
> selbst wenn dieser von sich aus oder auf Nachfrage offenbart, dass er
> Arzt ist.
>
> 3. Liegt kein Behandlungsverhältnis vor, sondern leistet ein zufällig
> am Unfallort anwesender Arzt entsprechend der gesetzlichen Pflicht die
> Hilfe, die jeder Dritte auch zu erbringen hätte, würde die Anwendung
> der im Arzthaftungsrecht entwickelten Beweislastgrundsätze zu einer
> sachlich nicht gerechtfertigten und für einen Arzt unvermeidbaren
> Haftungsverschärfung in Notfällen führen.
>
> 4. Nicht alle in der universitären Ausbildung vermittelten Kenntnisse
> zählen zu den fundamentalen Grundlagen, deren Außerachtlassen für
> einen Arzt schlechterdings unverständlich ist.
Der Sachverhalt zusammengefasst:
(Anmerkung: Ich bin medizinischer Laie, alle Fachtermini stammen so aus
dem Sachverhalt)
- Gegen 11:30 spielt das spätere Unfallopfer auf dem
nicht eingezäunten Hof des Anwesens der Eltern, etwa 50 Meter vom
Chiemsee entfernt. Leichtes Hochwasser, die Wiese am Ufer war teilweise
bedeckt, Wassertemperatur etwa 8° Celsius.
- Gegen 11:50 wird das Kind vermisst, man beginnt mit der Suche. - Gegen
12:00 wird das Kind, mit dem Gesicht nach unten treibend, etwa drei Meter
vom Ufer entfernt, im Chiemsee gefunden und aus dem Wasser geholt. - Der
Beklagte, niedergelassener Gynäkologe befindet sich in der Nähe und eilt
nach Hilferufen herbei. Er gibt sich als Arzt zu erkennen, untersucht das
Kind, dabei läuft dem Kind Wasser aus dem Mund und orangefarbener Schaum
aus der Nase. Er entfernt den Schaum, fühlt Puls (nicht tastbar) und
Temperatur ("wie eine kalte Wachspuppe", später im Krankenhaus wird eine
Körpertemperatur von 28,8° Celsius festgestellt), schaut in die Pupillen
(weit und starr). Aufgrund seiner Beobachtungen glaubt er, das Kind sei
tot, teilt dies den anwesenden Angehörigen und Nachbarn mit und
unternimmt keine weitergehenden Maßnahmen. - Um 12:10 trifft die
Wasserwacht ein (um 12:02 alarmiert). Wiederbelebungsversuche bleiben
erfolglos. - Um 12:16 trift der Notarzt ein und löst durch Gabe von
Suprarenin wieder Herzschlag aus, intubiert und beatmet. - Nach
14-tägigem Koma erwacht das Kind wieder, hat aber durch Sauerstoffmangel
einen hypoxischen Hirnschaden erlitten (ua. Tetraspastik, Schmerzzustände
und Sehstörungen) und ist pflegebedürftig.
Ein Ermittlungsverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung wurde durch die
Staatsanwaltschaft eingestellt.
Die Urteilsbegründung habe ich aus Zeitmangel (Klausurenphase ;-) ) noch
nicht durcharbeiten können.
HTH,
Lars
> gegenüber nicht-ärtzlichem RD-Personal i.d.R. weisungsbefugt, d.h.
> im Extremfall kann und darf er auch dem RD-Personal eine Reanimation
> _verbieten_ .
Worauf gründet sich diese Ansicht?
TIA,
Andi
> Hilfe eines zufällig anwesenden Arztes ist "allg.
> Hilfeleistungspflicht" die nicht abegrechnet werden darf. (AG)
Jein: Das Gericht stellte klar, daß jeder, also auch der Arzt, in
diesem Fall helfen mußte und daher aus der (Be-)Handlung allein kein
konkludenter Vertrag abgeleitet werden kann. Dazu, ob da was hätte
abgerechnet dürfen, hat es sich IIRC nicht geäußert.
> und
> ohne Abrechnung kein Behandlungsvertrag (Laie)
Andersherum.
> damit
> keine Pflichten aus einem Behandlungsvertrag (OLG)
Jep.
> somit
> keine Strafbarkeit von Behandlungsfehlern etc. (Laie)
Nack. Zivilrecht (Schadenersatz, Schmerzensgeld) und Strafrecht sollte
man nicht durcheinander werfen ...
> Ich weis schon, warum ich nicht Jurist geworden bin......
... auch als juristischer Leie nicht. ;-)
> Einerseits ist das OLG-Urteil sehr positiv - Motto: "du kannst als
> Ersthelfer machen was du willst, es passiert dir nix", andererseits
> sehe ich in diesem speziellen Fall noch das Problem "du kannst _als
> Arzt_ machen was du willst...."
Nein. Dieser Ersthelfer war gerade eben nicht als Arzt (also mit
Behandlungsvertrag etc.) tätig - er war einfach ein vom Berufsbild her
fachkundiger Ersthelfer. *Du* würdest in der Situation vom Grundsatz
her nicht anders juristisch behandelt werden.
Was den Rest angeht: Ich persönlich finde es gut und richtig, daß §680
BGB auch für "grundsätzlich fachkundige" Ersthelfer wie Ärzte, Sanis
etc. gilt.
Bis neulich,
Andi
> ("wie eine kalte Wachspuppe", später im Krankenhaus wird eine
> Körpertemperatur von 28,8° Celsius festgestellt)
Dazu fällt mir nur ein "Nodoby is dead, until warm and dead", zumal eine
Hypothermie bekanntermaßen den Stoffwechsel verlangsamt und gerade bei
Kindern auch nach verhältnismäßig langen Zeiträumen unter solchen
Bedingungen eine primär erfolgreiche Reanimation durchaus möglich und
IIRC gar nicht mal so selten ist.
Klar sind fehlender Puls und weite lichtstarre Pupillen auch
Todeszeichen, aber wie wir wissen definitiv kein Grund eine Reanimation
von vornherein zu unterlassen.
Würde mich auch interessieren, wie begründet wird, dass der Arzt hier
schuldlos ist, in meinen Augen ist das eine Körperverletzung durch
Unterlassen, aber IANAL.
Grüße
Patrick
> Lars Janssen schrieb:
>
>> ("wie eine kalte Wachspuppe", später im Krankenhaus wird eine
>> Körpertemperatur von 28,8° Celsius festgestellt)
>
> Dazu fällt mir nur ein "Nodoby is dead, until warm and dead", zumal eine
> Hypothermie bekanntermaßen den Stoffwechsel verlangsamt und gerade bei
> Kindern auch nach verhältnismäßig langen Zeiträumen unter solchen
> Bedingungen eine primär erfolgreiche Reanimation durchaus möglich und
> IIRC gar nicht mal so selten ist.
Erfolgreich im Sinne von hinterher wieder ein zumindest annähernd
normales Leben führen? Oder so wie hier, schwerstbehindert?
Auch wenn das jetzt in den ethisch-subjektiven Bereich geht: Eine
Reanimation, die nach Todeszeichen wie oben dann doch noch "erfolgreich"
ist, ist doch so gut wie nie ein Zurückholen ins Leben, so wie wir uns
Leben vorstellen?
--
Gruß
Christian
IIRC auch erfolgreich im Sinne von nach einer Reha-Phase wieder ein
weitestgehend normales Leben führen.
Ich komm momentan nicht an die passenden Veröffentlichungen ran um das
zu verifizieren, aber ich erinnere mich an beschriebene Fälle wo das so war.
Ob der hypoxische Hirnschaden im aktuellen Fall nun schon vorlag, als
das Kind aus dem Wasser gerettet wurde, oder ob er erst durch die
zunächst unterlassene Reanimation entstanden ist, wird sich nicht klären
lassen.
> Auch wenn das jetzt in den ethisch-subjektiven Bereich geht: Eine
> Reanimation, die nach Todeszeichen wie oben dann doch noch "erfolgreich"
> ist, ist doch so gut wie nie ein Zurückholen ins Leben, so wie wir uns
> Leben vorstellen?
Naja, Todeszeichen wie lichtstarre Pupillen oder fehlenden Puls hast du
aber bei eigentlich jeder Rea. Die Unterkühlung ist hier der springende
Punkt. Neuere Forschungen weisen darauf hin, dass eine mäßige
Unterkühlung die Erfolgsrate bei der Reanimation steigert, weil die
Stoffwechselrate sinkt und die Zellen mit dem Rest an Sauerstoff der
noch vorhanden ist, länger lebensfähig bleiben.
Wie das individuelle Outcome ist, wird sich aber weiterhin nicht
vorhersagen lassen.
Grüße
Patrick
Ich kenne mindestens eine Person (Erwachsen) persönlich die wieder zu Hause
im Kreise seiner Familie ein fast vollständig normales Leben führt.
Bei Kindern ist schon von einer Apnoe-phase von 60min bei gleichzeitiger
Hypothermie (Eiswasser da) berichtet worden mit einer sekundär
erfolgreichen Reanimation.
Für Ersthelfer gilt ja "nach bestem Wissen und Gewissen".
Es kann gut sein, dass ein Gericht in einem Strafverfahren vom Wissen eines
Arztes mehr verlant, als vom Wissen eines nicht-Arztes.
Ist denn bekannt, ob gegen den beteiligen Arzt noch ein Strafverfahren
anhängig ist?
Grüße
Manuel
>Würde mich auch interessieren, wie begründet wird, dass der Arzt hier
>schuldlos ist, in meinen Augen ist das eine Körperverletzung durch
>Unterlassen, aber IANAL.
IIRC konnte nicht nachgewiesen werden, dass die als fehlerhaft
erkannte Handlung des Arztes ursächlich für die Schäden ist.
Ohne Kausalität keine Körperverletzung, würde ich sagen. Mal davon
abgesehen, dass hier für die Körperverletzung durch Unterlassen
erstmal die Garantenstellung zu begründen wäre.
Weiterhin davon abgesehen, dass es doch bisher immer um die
zivilrechtliche Seite ging; über den weiteren Verlauf der Ermittlungen
und ein evtl. eingeleitetes Strafverfahren wurde doch bisher nicht
berichtet?
Siehe mein zweites Posting:
> Ein Ermittlungsverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung wurde durch
> die Staatsanwaltschaft eingestellt.
Ich gebe zu, dass das am Ende ein bisschen versteckt war. Die Ermittlungen
sind aufgrund mangelnden Tatverdachtes eingestellt worden, die im
Ermittlungsverfahren durchgeführten polizeilichen Ermittlungen und
gewonnenen Zeugenaussagen sind wohl im Zivilprozess durch das LG (das war
das Verfahren in erster Instanz, über die gegen dessen Urteil eingelegte
Berufung das OLG München zu entscheiden hatte) verwertet worden.
Gruß,
Lars
> Würde mich auch interessieren, wie begründet wird, dass der Arzt
> hier schuldlos ist, in meinen Augen ist das eine Körperverletzung
> durch Unterlassen, aber IANAL.
Es handelte sich gar nicht um einen *Straf*prozess. Selbst wenn wir
mal die KV durch Unterlassen als gegeben annehmen, folgt daraus nicht
zwangsläufig Vorsatz oder *grobe* Fahrlässigkeit (KV kann man auch
fahrlässig begehen). Und nur in diesen Fällen haftet der EH aus §680
BGB gegenüber dem "Opfer".
Weiterhin liegt ohne den Behandlungsvertrag Arzt <-> Patient die
Beweislast über den kausalen Zusammenhang, daß die (angenommen) grob
Fahrlässige Handlung des EH den Schaden tatsächlich verursacht hat,
beim Geschädigten.
JFTR,
Andi, IANAL
Das ganze wird auch schon im Rahmen von Wiederbelebungsmaßnahmen im KH
praktiziert, habe letztens noch von einem Pfleger gehört das das Outcome
durch Abkühlen bis auf 32-34°C messbar (also auch belegbar) verbessert
wurde.
> Wie das individuelle Outcome ist, wird sich aber weiterhin nicht
> vorhersagen lassen.
Sicherheit gibt es halt nie...
Gruß Nils
Wenn ein Gynäkologe noch Geburtshilfe (was nun mal zum Berufsbild des
Gynäkologen gehört...) macht sollte er sich eigentlich gerade mit "ganz
kleinen Kindern" auskennen.
Denn nach Absprache der Fachgesellschaften ist der Gynäkologe für die
Neugeborenenversorgung zuständig und verantwortlich, sofern keine
besonderen Absprachen an der jeweiligen Örtlichkeit bestehen (Pädiater,
Anästhesie etc.).
Das Kind im hier beschriebenen Fall war zwar schon älter, aber meiner
Erfahrung nach gilt: "Je älter, desto einfacher wird's wieder..."
;-)
Steffen
(Anästhesist... auch in der Freizeit bei Bedarf ;-)
>> Weiterhin davon abgesehen, dass es doch bisher immer um die
>> zivilrechtliche Seite ging; über den weiteren Verlauf der Ermittlungen
>> und ein evtl. eingeleitetes Strafverfahren wurde doch bisher nicht
>> berichtet?
>
>
>Siehe mein zweites Posting:
>> Ein Ermittlungsverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung wurde durch
>> die Staatsanwaltschaft eingestellt.
>
>Ich gebe zu, dass das am Ende ein bisschen versteckt war.
nein, ich hatte scheinbar 'eingeleitet' gelesen...
>Würde mich auch interessieren, wie begründet wird, dass der Arzt hier
>schuldlos ist, in meinen Augen ist das eine Körperverletzung durch
>Unterlassen, aber IANAL.
Im angesprochenen Urteil ging es ausschließlich um die zivilrechtliche
Haftung. Lassen wir also die Körperverletzung oder einen anderen straf-
rechtlichen Tatbestand außen vor.
Ich habe inzwischen auch den Artikel in der "Rettungsdienst" lesen können
(danke Erich!), da wird auch sehr ausführlich drauf eingegangen:
Es wird in dem Urteil eindeutig festgestellt, dass der Arzt unbeabsichtigt
falsch, d.h. fahrlässig gehandelt hat. Das ist sicher auch jedem der hier
Mitlesenden klar. Haftungsrechtlich entscheidend ist nun, ob diese Fahr-
lässigkeit für den jetzigen Zustand des Patienten verantwortlich ist bzw. ob
dieser Zustand bei richtigem Handeln nicht eingetreten wäre, und wer dafür den
Beweis antreten muss.
Das Gericht hat nun festgestellt, dass die normalerweise im Arzthaftungs-
recht geltenden Beweislastverhältnisse in diesem Fall nicht zur Anwendung
kommen, sondern dass der Arzt hier wie jeder "normale" Ersthelfer behandelt
wird, der nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet. Von einer
solchen groben Fahrlässigkeit wurde hier nicht ausgegangen. Zwar wird
von einem Arzt erwartet, dass er auch als Ersthelfer seine besonderen
Kenntnisse und Fähigkeiten einsetzt, aber es wurde ihm auch zu Gute
gehalten, dass er keinerlei medizinische Ausrüstung dabei hatte und deshalb
auch nicht mehr tun konnte als jeder Nicht-Arzt auch.
Ein mit entscheidender Grund war auch, dass man nicht erreichen wollte,
dass künftig Ärzte im Notfall lieber "wegschauen" bzw. sich nicht zu
erkennen geben (z.B. wenn im Zug oder Flugzeug ein Arzt gesucht wird),
um sich nicht schwer kalkulierbaren Haftungsrisiken auszusetzen. Das
halte ich für nachvollziehbar, auch wenn der Einzelfall wirklich tragisch
ist und ein bitterer Nachgeschmack bleibt.
Gruß, Richard
>Der Arzt ist sogar gegenüber nicht-ärtzlichem RD-Personal i.d.R.
>weisungsbefugt,
Das ist durchaus strittig, und ein solches Verbot wäre nach meiner
juristisch laienhaften Ansicht ein starkes Indiz dafür, dass der
Arzt die Behandlung (in diesem Fall Nicht-Behandlung) des Patienten
im Sinne eines Behandlungsvertrages übernommen hat.
>d.h. im Extremfall kann und darf er auch dem RD-Personal eine
>Reanimation _verbieten_ .
Genau das hat er aber offensichtlich nicht getan, insofern ist
das irrelevant.
Gruß, Richard
Patrick Schilling <patrick_...@web.de> schrieb:
> > Erfolgreich im Sinne von hinterher wieder ein zumindest annähernd
> > normales Leben führen? Oder so wie hier, schwerstbehindert?
>
> IIRC auch erfolgreich im Sinne von nach einer Reha-Phase wieder ein
> weitestgehend normales Leben führen.
Wobei das "weitestgehend" natürlich immer Ansichtssache ist. Es gibt
sicher einige Leute, die das "Leben danach" mit schwersten geistigen
Behinderungen etc. nicht mehr als "Leben" bezeichnen wollen. Problem
ist, dass man die betroffenen Menschen meistens nicht mehr fragen kann,
wie sie ihr Leben mit Hirnschaden empfinden.
> Ob der hypoxische Hirnschaden im aktuellen Fall nun schon vorlag, als
> das Kind aus dem Wasser gerettet wurde, oder ob er erst durch die
> zunächst unterlassene Reanimation entstanden ist, wird sich nicht
> klären lassen.
Leider. Sicher ist nur, dass Sauerstoffmangel das Gehirn schädigt. Wie
lange O2-Mangel wieviel Hirnschaden ergibt, lässt sich nicht sicher am
lebendem Menschen bestimmen, allenfalls schätzen. Fakt ist allerdings,
dass bei Unterkühlung alles etwas langsamer abläuft - auch das Absterben
von Gehirnzellen.
Aus Sicht der Eltern ist das Urteil natürlich besonders schlimm. Erst
stellt ein Arzt den biologischen Tod des Kindes fest und hilft
(=reanimiert) nicht. 10 Minuten lang müssen sich die Eltern damit
abfinden, ihr Kind verloren zu haben. Dann kommt med. Assistenzpersonal
(WaWa) und sieht das ganz anders und reanimiert, letztendlich gelingt es
einem Notarzt, das als tot erklärte Kind erfolgreich wiederzubeleben.
Die ELtern denken vielleicht schon an die Zukunft mit dem nun gerettetem
Kind, denken an das Osterfest, Geburtstag, Kindergarten. Das Ergebnis
ist aber ebenso tragisch wie der ganze Unfall: Das Kind überlebt, ist
aber schwerstbehindert. Es wird nie wieder fröhlich durch den Garten
laufen, nie wieder mit anderen Kindern fröhlich spielen und nie die
Eltern zu Grosseltern machen... "Schuld" ist daran niemand. Niemand
wird bestraft oder muss Schmerzensgeld zahlen. Dabei steht der Schuldige
ansich fest: Der ersthelfende Arzt hat einen fatalen Fehler gemacht. Es
klingt für die Eltern wohl wie ein schlechter Traum, wenn sich das
Urteil bzgl. Schmerzensgeld darauf begründet "man kann ja nicht wissen,
ob das Kind durch das 10-minütige Nichtstun des Arztes geschädigt
wurde" und in jedem EH-Kurs wird erzählt, dass beim Kreislaufstillstand
wenige Minuten entscheidend sind...
Für Ersthelfer allgemein ist das Urteil natürlich gut, sie gewinnen
damit an Rechtssicherheit, wenn sie bei der Ersten Hilfe Fehler machen.
Von einem _Arzt_ würde ich aber erwarten, dass er sich in den aktuellen,
anerkannten Standards der Medizin fortbildet - nicht nur in seinem
Fachgebiet, sondern auch in der Ersten Hilfe. Ich würde bei einem Arzt
auch höhere Ansprüche an Erste Hilfe stellen als bei einem nicht-
medizinisch geschultem Laien.
Im Fall hat der anwesende Arzt nicht einmal die grundlegenden
Basismassnahmen (HLW) durchgeführt, sondern eine sehr bedeutende ärztl.
Entscheidung (Todesfeststellung!) getroffen. Und genau DAS ist für mich
der Knackpunkt. Die Todesfeststellung ist keine EH-Massnahme, die
Jedermann durchführen kann bzw. darf oder muss.
> > Auch wenn das jetzt in den ethisch-subjektiven Bereich geht: Eine
> > Reanimation, die nach Todeszeichen wie oben dann doch noch
> > "erfolgreich" ist, ist doch so gut wie nie ein Zurückholen ins
> > Leben, so wie wir uns Leben vorstellen?
>
> Naja, Todeszeichen wie lichtstarre Pupillen oder fehlenden Puls hast
> du aber bei eigentlich jeder Rea.
Eben - keine "sicheren Todeszeichen". Udn das sind nicht allerneuste
Erkenntnisse, sondern schon uralte Standards, die auch ein seit 20
Jahren niedergelassener Gynäkologe kennen muss.
> Wie das individuelle Outcome ist, wird sich aber weiterhin nicht
> vorhersagen lassen.
Die Begründung des Gerichts, dass nicht feststellbar ist, ob und
vorallem in welchem Masse der Arzt durch 10-minütiges Nichtstun dem
Patienten geschadet hat ist schon der Hammer. Wozu haben wir zig-
Studien, die das Outcome bei Reas in Abhängigkeit der Eintreffzeit der
Hilfe beschreiben? Bei Minute 10 ist die Kurve schon weit unten.... Und
das sind nicht Vermutungen oder Schätzungen, sondern belegte Studien!
Aber auch das reicht wohl nicht, ein OLG davon zu überzeugen, dass 10
Minuten Nichtstun dem Patienten schaden.... Dazu kommen div. Studien
bzgl. Überlebensrate in Abhängigkeit der Körperkerntemperatur und der
daraus resultierende und gut bekannte Spruch "No one is death, until
he´s warm an death"
Wie schon öfters erwähnt - der Knackpunkt ist für mich die ärztliche(!)
Todesfeststellung. Bei EH-Fehlern wie Aspiration durch Fehler beim
Beatmen, gebrochene Rippen bei der HDM, geschädigte WS bei der
Seitenlage, gebrochene Rippen/Unterarm(e) beim Rautek-Griff etc. würde
ich ganz klar zu Gunsten des Ersthelfers entscheiden. Aber eine
Todesfeststellung ist und bleibt in meinen Augen keine in irgendeiner
Weise zu schützende oder als "ist halt passiert" zu bewertende EH-
Massnahme bzw. deren Versuch.
> Woran ich es aufhängen würde, wäre die Todesfeststellung durch diesen
> Arzt. Sichere(!) Todeszeichen können IMHO nicht vorgelegen sein, wenn
> das Kind 10 Minuten(!) später erfolgreich reanimiert werden kann. Der
> Arzt hat aber den Tod festgestellt und die anfänglichen Hilfsmassnahmen
> (Atemwege freimachen etc.) eingestellt und keine (Basis-)Reanimation
> durchgeführt.
Das ist ja auch unstrittig.
Die Frage ist vielmehr: Sind erst (!) dadurch Hirnschäden eingetreten,
die ansonsten sicher (!) nicht (so schwer) eingetreten wären? Wer will
das sagen?
> Schwierig ist die Frage, ob bei regelgerechter Basisreanimation das Kind
> ohne oder mit geringeren Schäden überlebt hätte. Dieser Nachweis wird
> sich IMHO nicht führen lassen. Und wegen einer Vermutung kann niemand
> verurteilt werden.
Eben.
-thh
--
Thomas Hochstein * t...@mail.th-h.de ** http://www.th-h.de/
JUH RV Vorderpfalz-Weinstraße-Wonnegau | DRK KV Neustadt/W
(OV Neustadt/Wstr.) http://juh-nw.de/ | http://drk-nw.de/
Schreiberliste und FAQ von d.e.n.: http://www.th-h.de/den/
> Bei uns (St.John Amb) wird jedem (EH-Kurs, SAN-Schulung, etc.)
> eingetrichtert das Rea durchgefuehrt wird bis RD vor Ort ist. Da wird
> nix erklaert oder eingestellt. Wenn $Doc sich also als Ersthelfer und
> nicht als med. Fachpersonal sieht, haette er Rea machen muessen bis RD
> vor Ort ist.
Richtig.
> Hat er nicht, damit hat er (fuer UK-Standard) gegen die
> regeln verstossen und ist regresspflichtig.
Richtig.
Er muss also einen Schaden ersetzen, der deshalb eingetreten ist.
Nur kann niemand beweisen, daß der (unstreitige) Schaden deshalb
eingetreten ist, weil er nicht reanimiert hat. Es ist genauso gut
möglich, daß der Schaden bereits irreversibel eingetreten war, als der
Arzt hinzukam, er also ohnehin nichts hätte ändern können.
> Würde mich auch interessieren, wie begründet wird, dass der Arzt hier
> schuldlos ist, in meinen Augen ist das eine Körperverletzung durch
> Unterlassen, aber IANAL.
Das wurde doch bereits mehrfach geschildert: weil nicht feststeht, daß
der Ausgang nicht auch bei richtigem Handeln des Arztes so eingetreten
wäre.
Im übrigen geht es hier (nicht nur) ausweislich des Aktenzeichens um
ein Zivilverfahren - das aber nur am Rande.
Die Frage lautet zunächst: Hat der Arzt richtig gehandelt? Das läßt
sich klar verneinen, das Handeln war ersichtlich fehlerhaft;
jedenfalls ein Arzt darf sich nicht auf die Feststellung fehlenden
Pulses, weiter, lichtstarrer Pupillen und einer Unterkühlung
beschränken.
Dann muß die nächste Frage lauten: Hat das Handeln zu einem Schaden
des Kindes geführt? Anders formuliert: Wäre der Ausgang bei richtigem
Handeln des Arztes ein anderer, besserer gewesen?
Diese Frage hat sich vorliegend nicht positiv beantworten lassen - es
steht eben nicht mit der notwendigen Sicherheit fest, dass es zu
keinem (oder einem weniger schwerwiegenden) Hirnschaden gekommen wäre,
wären direkt Reanimationsmaßnahmen ergriffen worden.
Das bedeutet in strafrechtlicher Hinsicht, daß eine Körperverletzung
durch Unterlassen oder eine unterlassene Hilfeleistung nicht
erweislich sind. Gleichermaßen gilt zivilrechtlich, daß die
Schadensverursachung nicht erweislich ist. Die ansonsten bei Vorliegen
eines Behandlungsvertrages möglicherweise eingreifenden
Beweiserleichterungen, die bis hin zu einer Umkehr der Beweislast
führen können (d.h. der Arzt müßte beweisen, daß der Hirnschaden in
jedem Fall eingetreten wäre, ganz egal, was er getan hätte - was er
natürlich genauso wenig kann), greifen nicht ein, weil der Arzt hier
nur als Ersthelfer tätig wurde.
Es ist in Zivilverfahren übrigens nicht selten, daß bereits die
Beweislastverteilung über den Ausgang des Verfahrens entscheidet (weil
sich weder das eine noch das andere beweisen läßt, also jedenfalls der
verliert, der beweisbelastet ist).
> IIRC konnte nicht nachgewiesen werden, dass die als fehlerhaft
> erkannte Handlung des Arztes ursächlich für die Schäden ist.
>
> Ohne Kausalität keine Körperverletzung, würde ich sagen.
Exakt.
> Weiterhin davon abgesehen, dass es doch bisher immer um die
> zivilrechtliche Seite ging; über den weiteren Verlauf der Ermittlungen
> und ein evtl. eingeleitetes Strafverfahren wurde doch bisher nicht
> berichtet?
| Ein Ermittlungsverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung wurde durch die
| Staatsanwaltschaft eingestellt.
-thh
Thomas Hochstein <t...@inter.net> schrieb:
> Die Frage ist vielmehr: Sind erst (!) dadurch Hirnschäden
> eingetreten, die ansonsten sicher (!) nicht (so schwer) eingetreten
> wären? Wer will das sagen?
Viele med. Studien? (z.B. im Rahmen des Sinnhaftigkeit von Public-AED
und FR-Programmen) Der Faktor "Zeit" ist in allen Studien durchaus
entscheidend für das weitere Outcome des Patienten. Im genannten Fall
sind es nunmal gesichert 10 Minuten(!), die ohne EH-Massnahmen
verstrichen sind. Aber solche Studien hat das Gericht scheinbar - warum
auch immer - nicht berücksichtigt.
Thomas Hochstein <t...@inter.net> schrieb:
> Er muss also einen Schaden ersetzen, der deshalb eingetreten ist.
>
> Nur kann niemand beweisen, daß der (unstreitige) Schaden deshalb
> eingetreten ist, weil er nicht reanimiert hat. Es ist genauso gut
> möglich, daß der Schaden bereits irreversibel eingetreten war, als
> der Arzt hinzukam, er also ohnehin nichts hätte ändern können.
"Rein technisch" hätte also der Schaden in bekanntem Ausmass bestanden,
als der Arzt eintraf. Und dieser Schaden hätte sich auch in keiner Weise
geändert, bis die professionelle Hilfe der Wasserwacht bzw. des
Notarztes eintraf. Und dazwischen liegen 10(!) Minuten!!! Das ist
"medizinisch" völlig unsinnig!
Belegt durch Studien, Tierversuche etc. stirbt ein Mensch nach 10
Minuten Kreislaufstillstand mit äusserst hoher Wahrscheinlichkeit oder
hat zumindest massive Einschränkungen der Gehirnfunktion.
Dass sich der Gesundheitszustand eines Menschen nach 10 Minuten ohne
Sauerstoffversorgung _nicht_ wesentlich ändert ist mehr als
unwahrscheinlich!!!
> Ein mit entscheidender Grund war auch, dass man nicht erreichen wollte,
> dass künftig Ärzte im Notfall lieber "wegschauen" bzw. sich nicht zu
> erkennen geben (z.B. wenn im Zug oder Flugzeug ein Arzt gesucht wird),
> um sich nicht schwer kalkulierbaren Haftungsrisiken auszusetzen.
Den Gedanken "Keine Haftungsverschärfung für Ärzte in Notfällen" halte
ich für richtig.
> Das
> halte ich für nachvollziehbar, auch wenn der Einzelfall wirklich tragisch
> ist und ein bitterer Nachgeschmack bleibt.
In der Tat - mit der moralischen Schuld muss der Arzt leben, auch wenn
er den Zivilprozess (richtigerweise) wegen Kausalitätsgründen gewonnen hat.
Grüße, René
>>Die Frage ist vielmehr: Sind erst (!) dadurch Hirnschäden
>>eingetreten, die ansonsten sicher (!) nicht (so schwer) eingetreten
>>wären? Wer will das sagen?
>
> Viele med. Studien? (z.B. im Rahmen des Sinnhaftigkeit von Public-AED
> und FR-Programmen) Der Faktor "Zeit" ist in allen Studien durchaus
> entscheidend für das weitere Outcome des Patienten. Im genannten Fall
> sind es nunmal gesichert 10 Minuten(!), die ohne EH-Massnahmen
> verstrichen sind. Aber solche Studien hat das Gericht scheinbar - warum
> auch immer - nicht berücksichtigt.
Deine aus den Mails herauszulesende Empörung ist durchaus verständlich -
allerdings kann man aus Studien keinen zwingenden Rückschluss auf
Einzelfälle ziehen.
Das Kind konnte laut Sachverhalt zwischen 11.30 Uhr und 12.00 Uhr schon
ertrunken sein. Bei dieser Sachlage kannst Du nunmal nicht ausschließen,
dass schon vor dem "Nicht-Eingreifen" des Arztes irreversible
Hirnschäden vorgelegen hatten.
Ohne hypothetische Kausalität (und ohne Beweislastumkehr) in casu eben
keine Haftung trotz Fehlverhalten.
Grüße, René
>Die Begründung des Gerichts, dass nicht feststellbar ist, ob und
>vorallem in welchem Masse der Arzt durch 10-minütiges Nichtstun dem
>Patienten geschadet hat ist schon der Hammer. Wozu haben wir zig-
>Studien, die das Outcome bei Reas in Abhängigkeit der Eintreffzeit der
>Hilfe beschreiben?
Das sind nur Wahrscheinlichkeiten, keine Fakten, somit nicht wirklich
gerichtsverwertbar.
>Viele med. Studien? (z.B. im Rahmen des Sinnhaftigkeit von Public-AED
>und FR-Programmen) Der Faktor "Zeit" ist in allen Studien durchaus
>entscheidend für das weitere Outcome des Patienten.
Was aber irrelevant ist, da man es nicht an fixen Zahlen festmachen
kann. Wer will sagen, x min sind OK, ab x+y min ist ein Hirnschaden
eingetreten?! Es hängt von zu vielen Faktoren ab...
>Belegt durch Studien, Tierversuche etc. stirbt ein Mensch nach 10
>Minuten Kreislaufstillstand mit äusserst hoher Wahrscheinlichkeit oder
>hat zumindest massive Einschränkungen der Gehirnfunktion.
Es geht aber nicht um Statistik.
Sonst könntest du einfach die Anzahl der Menschen in Deutschland durch
die Anzahl der Mörder teilen und jeden x.-ten einsperren, weil ja
statistisch dann jeder x.-te ein Mörder ist...
>| Ein Ermittlungsverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung wurde durch die
>| Staatsanwaltschaft eingestellt.
Die Gründe hierfür würden mich allerdings einmal interessieren.
Wenn $Irgendwer jemanden für tot hält und deswegen nicht reanimiert,
obwohl es für ihn zumutbar gewesen wäre, ist das unterlassene
Hilfeleistung.
Wenn $Arzt jemanden, wie in diesem Fall ziemlich leichtfertig, für tot
hält und Reanimationsversuche unterlässt, obwohl durch "erfolgreiche"
Reanimation danach das Gegenteil bewiesen wurde, dann ist's keine
unterlassene Hilfeleistung?
--
Gruß
Christian
> Belegt durch Studien, Tierversuche etc. stirbt ein Mensch nach 10
> Minuten Kreislaufstillstand mit äusserst hoher Wahrscheinlichkeit
> oder hat zumindest massive Einschränkungen der Gehirnfunktion.
Da nicht auszuschließen ist, daß das Kind bereits deutlich mehr als 10
Minuten im Wasser gelegen hatte, können also diese massiven
Hirnschädigungen bereits bestanden haben. Und eben weil dies nicht
sicher auszuschließen ist und auch nicht ermittelt werden kann,
welcher Anteil an Hirnschädigung evtl. durch die weiteren 10 Minuten
beim Unterlassen des Arztes dazu gekommen sind - deshalb ist das
Urteil so ausgefallen wie es hier zu lesen ist.
HTH,
Andi
>> Die Frage ist vielmehr: Sind erst (!) dadurch Hirnschäden
>> eingetreten, die ansonsten sicher (!) nicht (so schwer) eingetreten
>> wären? Wer will das sagen?
>
> Viele med. Studien?
Die besagen, dass nach 13 Minuten sicher (!) kein Hirnschaden
aufgetreten ist, wenn nach 23 Minuten einer festgestellt wird? Ich
glaube nicht.
> (z.B. im Rahmen des Sinnhaftigkeit von Public-AED
> und FR-Programmen) Der Faktor "Zeit" ist in allen Studien durchaus
> entscheidend für das weitere Outcome des Patienten.
Klar. Aber das belegt eben nicht, daß es nicht schon vorher zu spät
war.
> Thomas Hochstein schrieb in de.etc.notfallrettung:
>
>>| Ein Ermittlungsverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung wurde durch die
>>| Staatsanwaltschaft eingestellt.
>
> Die Gründe hierfür würden mich allerdings einmal interessieren.
> Wenn $Irgendwer jemanden für tot hält und deswegen nicht reanimiert,
> obwohl es für ihn zumutbar gewesen wäre, ist das unterlassene
> Hilfeleistung.
Objektiv schon: zwar ist keine Hilfeleistung gefordert, wenn sie von
vornherein aussichtslos und offensichtlich nutzlos ist, aber das war
hier ja gerade nicht der Fall. Subjektiv aber nicht: der Arzt nahm
nämlich (zwar fahrlässig, vielleicht sogar grob fahrlässig) an, es sei
für jede Hilfe zu spät. Es fehlte ihm also der Vorsatz.
> Wenn $Arzt jemanden, wie in diesem Fall ziemlich leichtfertig, für tot
> hält und Reanimationsversuche unterlässt, obwohl durch "erfolgreiche"
> Reanimation danach das Gegenteil bewiesen wurde, dann ist's keine
> unterlassene Hilfeleistung?
Objektiv ja, subjektiv nicht - er *hat* erforderliche Hilfe
unterlassen, die weder aussichtslos noch nutzlos war, er nahm aber
(irrtümlich) an, daß die Hilfe nicht erforerlich war. Das ist
Tatbestandsirrtum, so daß gemäß § 16 StGB der Vorsatz entfällt.
Fahrlässige unterlassene Hilfeleistung ist aber nicht strafbar.
Für fahrlässige Körperverletzung (durch Unterlassen) fehlt es dann
wieder am Schadensnachweis.
Grüße,
Thomas Hochstein <t...@inter.net> schrieb:
> Objektiv ja, subjektiv nicht - er *hat* erforderliche Hilfe
> unterlassen, die weder aussichtslos noch nutzlos war, er nahm aber
> (irrtümlich) an, daß die Hilfe nicht erforerlich war. Das ist
> Tatbestandsirrtum, so daß gemäß § 16 StGB der Vorsatz entfällt.
> Fahrlässige unterlassene Hilfeleistung ist aber nicht strafbar.
>
> Für fahrlässige Körperverletzung (durch Unterlassen) fehlt es dann
> wieder am Schadensnachweis.
Die Gesetze muss man vermutlich nicht verstehen, die Rechtssprechung
schon garnicht.
Dass das Kind durch O2-Mangel geschädigt wurde, steht für MICH
jedenfalls fest. Aber weil man nicht das "mehr" der Schädigung
nachweisen kann, gibt es kein Schmerzensgeld, niemand wird verurteilt
und gut is.
Und was die unterlassene Hilfeleistung betrifft - in dieser Richtung ist
das Urteil auch interessant, denn damit ist niemand mehr zur
Rechenschaft zu ziehen, wenn er nicht reanimiert, weil er den Patienten
für biologisch tot hält. Kann ich also Patienten im AH auf der
Pflegestation nun immer als "tot" einschätzen und nicht mehr reanimieren
müssen? o.k. - da komme ich als RD dorthin, aber wenn ein Arzt solche
Fehler machen darf, dann sollte man das nicht-ärztlichen RD-Kräften auch
zugestehen, oder?
>Objektiv ja, subjektiv nicht - er *hat* erforderliche Hilfe
>unterlassen, die weder aussichtslos noch nutzlos war, er nahm aber
>(irrtümlich) an, daß die Hilfe nicht erforerlich war. Das ist
>Tatbestandsirrtum, so daß gemäß § 16 StGB der Vorsatz entfällt.
>Fahrlässige unterlassene Hilfeleistung ist aber nicht strafbar.
>
>Für fahrlässige Körperverletzung (durch Unterlassen) fehlt es dann
>wieder am Schadensnachweis.
Könnte man ihn wenigstens standesrechtlich belangen? (Ärztekammer,
Kunstfehler...)
cu, Martin
--
Ubi bene ibi Colonia!
ROT13 for email: znegva...@jro.qr
> Kann ich also Patienten im AH auf der
> Pflegestation nun immer als "tot" einschätzen und nicht mehr reanimieren
> müssen? o.k. - da komme ich als RD dorthin, aber wenn ein Arzt solche
> Fehler machen darf, dann sollte man das nicht-ärztlichen RD-Kräften auch
> zugestehen, oder?
Du bist aber dann nicht als "zufälliger ERsthelfer" vor Ort.
Thomas wird nachher sicherlich ausführen, wie da dann die
Beweislastverteilung ist.
Grüße
Manuel
Ich sehe es auch so wie Manuel.
Für den Arzt wurde es ja entlastend ausgelegt, dass er keinerlei
Notfallroutine hat (in seinen Bereitschaftsdiensten also auch nur
Gyn-Notfälle versorgt), "plötzlich" mit der Situation konfrontiert war und
keinerlei med. Equipment dabei hatte.
Im Rettungsdienst gelten diese Gründe ja nicht. Der Job eines
Rettungsassistenten beinhaltet ja die qualifizierte (Erst-)versorgung, die
Ausrüstung ist genau auf diesen Bereich ausgerichtet und durch die
Fortbildungsstunden und Anerkennungsjahr ... sollte eine Notfallroutine da
sein.
Abgesehen davon hat der Rettungsdienstträger durch die Übernahme der
rettungsdienstlichen Versorgung für den Kreis und der jeweilige
Rettungsassistent durch die Übernahme des Einsatzes ja auch eine
Garantenstellung (die ein zufälliger Arzt eben nicht hat, sofern er diese
nicht aktiv übernimmt oder für den Eintritt des Notfalles verantwortlich
ist), die rechtlich ja auch anders darsteht.
>Für fahrlässige Körperverletzung (durch Unterlassen) fehlt es dann
>wieder am Schadensnachweis.
wo kommt denn die Garantenstellung her, wenn er 'nur' Ersthelfer ist?
> Erich Kirchmayer wrote:
> > Kann ich also Patienten im AH auf der
> > Pflegestation nun immer als "tot" einschätzen und nicht mehr
> > reanimieren müssen?
> Du bist aber dann nicht als "zufälliger ERsthelfer" vor Ort.
Finde ich allerdings etwas unlogisch. Was hat die Art wie ich zum
Patienten komme mit meinem Wissen/Kompetenz zu tun?
Im RD bin ich verpflichtet, zu helfen. Ebenso wie ein "normaler Bürger"
dazu verpflichtet ist. Wie TH das ausgeführt hat, beschliesse ich nun
irrtümlich, dass eine Hilfe nicht notwendig ist (weil ich glaube, dass
der Patient biologisch tot ist). Somit keine Verpflichtung zur Hilfe
mehr. Keine "unterlassene Hilfeleistung", weil Tatbestandsirrtum. Passt
doch, oder?
o.k. - ich habe mich geirrt, der Patient war garnicht biologisch tot.
Aber warum darf sich ein Arzt irren und ich nicht? Oder "darf" ich das
nur dienstlich nicht, privat unterwegs schon? Wieso muss ich während der
Schicht mehr können/wissen/dürfen als 30 Min. später auf dem Weg nach
Hause? Ich gebe doch mein Hirn nicht zusammen mit den RD-Klamotten in
der Umkleide der Wache ab...
Gruß
Erich
--
Endlich wieder Ruhe!
>> > o.k. - da komme ich als RD dorthin, aber wenn ein Arzt solche
>> > Fehler machen darf, dann sollte man das nicht-ärztlichen RD-Kräften
>> > auch zugestehen, oder?
>>
>> Du bist aber dann nicht als "zufälliger ERsthelfer" vor Ort.
>
> Ich sehe es auch so wie Manuel.
> Für den Arzt wurde es ja entlastend ausgelegt, dass er keinerlei
> Notfallroutine hat (in seinen Bereitschaftsdiensten also auch nur
> Gyn-Notfälle versorgt), "plötzlich" mit der Situation konfrontiert war und
> keinerlei med. Equipment dabei hatte.
Der Hauptunterschied ist in den Beiden Fällen nicht:
Arzt ohne Notfallroutine - RettAss mit Notfallroutine
Sondern:
zufälliger Ersthelfer - professioneller Rettungsdienst
Zum einen liegt im zweiteren Fall eine Garantenstellung vor, welche im
Ersten Fall nicht vorliegt.
Dies würde z.B. Anstelle von "unterlassener Hilfeleistung" auch die
Möglichkeit eines Unterlassungsdeliktes eröffnen.
Zum anderen müsste im ersten Fall dem Ersthelfer um Schadensersatzansprüche
geltend zu machen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden
_und_ dass bei anderem handeln _sicher_ kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden eingetreten wäre.
Wenn der Arzt z.B. als Arzt und nicht als Ersthelfer da gewesen wäre, hätte
_er_ z.B. beweisen müssen dass er entweder alles richtig gemacht hat oder
auch bei anderer Behandlung der gleiche Schaden sicher oder sehr
wahrscheinlich eingetreten wäre.
Grüße
Manuel
> Könnte man ihn wenigstens standesrechtlich belangen? (Ärztekammer,
> Kunstfehler...)
Das kann man sicherlich versuchen. Ich habe allerdings - ohne
statistisches Wissen hierzu - instinktiv eher wenig Zutrauen zu der
Aufsichtsarbeit der verschiedenen Kammern ...
-thh
> Dass das Kind durch O2-Mangel geschädigt wurde, steht für MICH
> jedenfalls fest.
Dafür gibt es aber keine fachliche Grundlage.
> Aber weil man nicht das "mehr" der Schädigung
Man kann überhaupt keine Schädigung *nachweisen*.
> nachweisen kann, gibt es kein Schmerzensgeld, niemand wird verurteilt
> und gut is.
So ist es.
> Und was die unterlassene Hilfeleistung betrifft - in dieser Richtung ist
> das Urteil auch interessant, denn damit ist niemand mehr zur
> Rechenschaft zu ziehen, wenn er nicht reanimiert, weil er den Patienten
> für biologisch tot hält.
Richtig.
> Kann ich also Patienten im AH auf der
> Pflegestation nun immer als "tot" einschätzen und nicht mehr reanimieren
> müssen?
Wenn man Dir keinen Vorsatz dabei nachweisen kann - sicher.
Ich würde es allerdings einem im Rettungsdienst tätigen Mitarbeiter
nicht abnehmen, daß er einen Patienten ohne sichere Todeszeichen für
(endgültig) tot und nicht mehr reanimierbar hält. Im Gegensatz zu dem
Gynäkologen im diskutierten Fall wissen Rettungsdienstmitarbeiter
durch ihre Ausbildung und tägliche Praxis, daß dem nicht so ist.
>> Für fahrlässige Körperverletzung (durch Unterlassen) fehlt es dann
>> wieder am Schadensnachweis.
>
> wo kommt denn die Garantenstellung her, wenn er 'nur' Ersthelfer ist?
Hm, man könnte eine Übernahme von Obhutspflichten dadurch
konstruieren, daß er sich als Arzt zu erkennen gegeben und dadurch
andere Hilfe letztlich verhindert hat, bspw. die sonst angedachte
Beatmung, wenn ich die Urteilsgründe richtig im Kopf habe. Jedenfalls,
selbst wenn man eine Garantenstellung hat, kommt man nicht zu einer
Strafbarkeit.
-thh
Manuel Schmidt <ma....@gmx.de> schrieb:
> Wenn der Arzt z.B. als Arzt und nicht als Ersthelfer da gewesen
> wäre, hätte _er_ z.B. beweisen müssen dass er entweder alles richtig
> gemacht hat oder auch bei anderer Behandlung der gleiche Schaden
> sicher oder sehr wahrscheinlich eingetreten wäre.
Und warum ist ein Arzt, der sich auch als Arzt(!) vorstellt, dann kein
"Arzt" in diesem Sinn? Der Arzt hat sich ja als _Arzt_ vorgestellt und
nicht mit "ich kenne mich ein bischen aus, kann ich helfen?"
Mit dem Begriff "Arzt" verbindet man hier in .de i.d.R. eine bestimmte
Menge an Kompetenz und Wissen, ein "Arzt" ist gegenüber von Laien
definitiv die med. höchst ausgebildete Person, der man vertrauen kann
bzw. muss. Auch im RD/SAN-D wird jemand, der sich vor Ort als Arzt
ausgibt, oft als "Chef" gesehen. Wer also sagt "ich bin Arzt", der
übernimmt in meinen Augen auch ab sofort die Verantwortung eines
_Arztes_ . Er ist ab diesem Moment ("lassen sie mich durch, ich bin
Arzt") IMHO eben _kein_ normaler (Laien-)Ersthelfer mehr.
Ich hatte vor nicht langer Zeit einen Einsatz, bei dem eine Person
offensichtlich med. korrekte und "profimässige" Massnahmen durchgeführt
hat. Diese Person hat auch nicht gleich gerufen "ich bin xxx", sondern
"nur gemacht". Erst später (als der Einsatz mit RD und NA ruhiger lief)
kam heraus, dass diese Person ein erfahrener RA war. Er hat sich aber
_nicht_ gegenüber den Ersthelfern und RD-Personal gleich als "ich bin RA
und kenn mich aus" aufgedrängt sondern einfach durch Kompetenz und seine
nahtlose Integration in die Arbeiten geglänzt!
>Ich würde es allerdings einem im Rettungsdienst tätigen Mitarbeiter
>nicht abnehmen, daß er einen Patienten ohne sichere Todeszeichen für
>(endgültig) tot und nicht mehr reanimierbar hält. Im Gegensatz zu dem
>Gynäkologen im diskutierten Fall wissen Rettungsdienstmitarbeiter
>durch ihre Ausbildung und tägliche Praxis, daß dem nicht so ist.
Ich halte diese ganze Diskussion für müßig. Fakt ist, der Arzt hat
gepennt, und als Mediziner (egal, ob Augenarzt, Gynäkologe oder
Viehdoktor) sollte er die Grundlagen der Rea beherrschen - im
moralischen Sinne ist er schuldig.
Aber ebenso klar ist, daß in dem angeführten Falle einfach keine
Beweisführung nach dem Schema "was wäre gewesen, wenn...?" möglich ist
und somit keine Schuld nachgewiesen werden kann.
Bei solchen Ärzten würde man sich wünschen, eine Approbation müßte
alle fünf Jahre aufgefrischt werden, unter Nachweis einiger
essentieller Grundlagen, wie eben auch richtiges Verhalten in
Notfällen. Sicherlich reicht es in den meisten Alltagsbereichen eines
Arztes (wie auch bei einem Ingenieur), wenn er weiß, wo er nachsehen
muß, i.d.R. ist dafür genügend Zeit - nur eben bei einer Reanimation
nicht, oder auch anderen Notfallgeschehnissen.
Thomas Hochstein <t...@inter.net> schrieb:
> Ich würde es allerdings einem im Rettungsdienst tätigen Mitarbeiter
> nicht abnehmen, daß er einen Patienten ohne sichere Todeszeichen für
> (endgültig) tot und nicht mehr reanimierbar hält. Im Gegensatz zu dem
> Gynäkologen im diskutierten Fall wissen Rettungsdienstmitarbeiter
> durch ihre Ausbildung und tägliche Praxis, daß dem nicht so ist.
Ein Arzt weis auf Grund seines umfangreichen Studiums, dass dem nicht so
ist... Im med. Studium lernt man weitaus mehr über Nerven, Zellen,
Stoffwechsel usw. als in einer nomalen RA-Ausbildung!
Und Reanimationen von ertrunkenne Kleinkindern ist auch nicht "tägliche
Praxis" im RD!
"Ralph A. Schmid, DK5RAS" <dk5...@dk5ras.de> schrieb:
> Ich halte diese ganze Diskussion für müßig. Fakt ist, der Arzt hat
> gepennt, und als Mediziner (egal, ob Augenarzt, Gynäkologe oder
> Viehdoktor)
Ein "Viehdoktor" hat mit Menschen (offiziell) nix zu tun, deshalb auch
Dr. med. vet.
> sollte er die Grundlagen der Rea beherrschen - im
> moralischen Sinne ist er schuldig.
So sehe ich das auch.
> Aber ebenso klar ist, daß in dem angeführten Falle einfach keine
> Beweisführung nach dem Schema "was wäre gewesen, wenn...?" möglich
> ist und somit keine Schuld nachgewiesen werden kann.
Möglich? Mir würde das abstrakte Wissen "O2-Magel schädigt das Gehirn"
schon reichen. Hier handelt es sich nicht um Sekunden oder 1-2 Minuten,
sondern um _10_ Minuten O2-Mangel - und das ist wohl unzweifelhaft
schädigend für das menschliche Gehirn. Kein menschliches Gehirn kann 10
Minuten ohne O2 schadlos überstehen, einbereits bestehender Schaden wird
dadurch auch nicht kleiner oder bleibt gleich. Letztendlich hängt sich
das Urteil an einem "Messwert" auf, denn _wieviel_ ein Hirn mehr oder
weniger nach 10 Minuten ohne O2 geschädigt wird, weis man beim Menschen
nicht. Im Tierversuch liesse sich das nachvollziehen,
"Menschenversuche" dazu gibt es zum Glück nicht (mehr).
> Bei solchen Ärzten würde man sich wünschen, eine Approbation müßte
> alle fünf Jahre aufgefrischt werden, unter Nachweis einiger
> essentieller Grundlagen, wie eben auch richtiges Verhalten in
> Notfällen.
Wäre eine gute und sinnvolle Lösung. Aber wir schaffen ja noch nicht
einmal eine regelmässige Zertifizierung von EH-Kenntnissen, also wird´s
bei Ärzten erst recht nicht funktionieren. Obwohl - im RD (->AED), bei
Betriebssanitätetern usw. ist eine regelmässige Re-Zertifizierung
üblich.... "Der Arzt" ist aber über alle Zweifel erhaben immer "Arzt".
Ob er sich nun fortbildet, zertrifiziert usw. oder nicht.
> Möglich? Mir würde das abstrakte Wissen "O2-Magel schädigt das Gehirn"
> schon reichen. Hier handelt es sich nicht um Sekunden oder 1-2 Minuten,
> sondern um _10_ Minuten O2-Mangel - und das ist wohl unzweifelhaft
> schädigend für das menschliche Gehirn. Kein menschliches Gehirn kann 10
> Minuten ohne O2 schadlos überstehen,
Gut. Damit wäre dann ja erwiesen, daß der Gehirnschaden bereits zuvor
eingetreten war. Du hast also den Arzt entlastet. :)
> einbereits bestehender Schaden wird
> dadurch auch nicht kleiner oder bleibt gleich.
Wer sagt letzteres?
-thh
> Bei solchen Ärzten würde man sich wünschen, eine Approbation müßte
> alle fünf Jahre aufgefrischt werden, unter Nachweis einiger
> essentieller Grundlagen, wie eben auch richtiges Verhalten in
> Notfällen.
Das ist aber in *diesem* Fall weitgehend irrelevant, weil eben der
Arzt rein zufällig auf seinem Bötchen einher schipperte. Das hätte
genauso gut ein Architekt, Systemadministrator, Schneider oder Gärtner
sein können.
> Sicherlich reicht es in den meisten Alltagsbereichen eines
> Arztes (wie auch bei einem Ingenieur), wenn er weiß, wo er nachsehen
> muß, i.d.R. ist dafür genügend Zeit - nur eben bei einer Reanimation
> nicht, oder auch anderen Notfallgeschehnissen.
Das gilt dann aber nicht nur für Ärzte.
>> Ich würde es allerdings einem im Rettungsdienst tätigen Mitarbeiter
>> nicht abnehmen, daß er einen Patienten ohne sichere Todeszeichen für
>> (endgültig) tot und nicht mehr reanimierbar hält. Im Gegensatz zu dem
>> Gynäkologen im diskutierten Fall wissen Rettungsdienstmitarbeiter
>> durch ihre Ausbildung und tägliche Praxis, daß dem nicht so ist.
>
> Ein Arzt weis auf Grund seines umfangreichen Studiums, dass dem nicht so
> ist...
Ich glaube eher nicht, daß das Studienbestandteil ist.
> Und Reanimationen von ertrunkenne Kleinkindern ist auch nicht "tägliche
> Praxis" im RD!
Ertrinkungsunfälle einschließlich "nobody's dead until he's warm and
dead" sollten bereits zur Sanitätsausbildung gehören. Bei euch nicht?
: )
Außerhalb hattest Du ein Fallbeispiel aus dem Altenheim gebildet.
Ich hoffe ja nur, dass er niedergelassener Gynäkologe ist und nicht in einer
Klinik tätig ist. Denn ich denke dort müsste er regelmässig
Todesfeststellungen bei Neugeborenen und erwachsenen Patientinnen im Rahmen
seiner Klinikdienste durchführen.
Deswegen hoffe ich auch, dass er keine Hausgeburten betreut ...
--
LG
Viktor Zacek
DGuKP, SEF, NFS, LSD (C-EMD)
http://www.lebig.at
http://www.pagernetz.at
http://www.tetranetz.at
Thomas Hochstein <t...@inter.net> schrieb:
> > Bei solchen Ärzten würde man sich wünschen, eine Approbation müßte
> > alle fünf Jahre aufgefrischt werden, unter Nachweis einiger
> > essentieller Grundlagen, wie eben auch richtiges Verhalten in
> > Notfällen.
>
> Das ist aber in *diesem* Fall weitgehend irrelevant, weil eben der
> Arzt rein zufällig auf seinem Bötchen einher schipperte. Das hätte
> genauso gut ein Architekt, Systemadministrator, Schneider oder
> Gärtner sein können.
Die anderen genannten Berufsgruppen hätten aber nicht mit der Aussage
"ich bin Arzt" ihre Hilfe angeboten und so getan, als hätten sie in
diesem Fall Ahnung von dem, was sie tun.
> o.k. - ich habe mich geirrt, der Patient war garnicht biologisch
> tot. Aber warum darf sich ein Arzt irren und ich nicht?
Jeder "darf" sich irren (sollte aber latürnich nicht). Und beide haben
die Folgen des irrtums zu tragen. Diese Folgen aber unterscheiden sich
nunmal, ob man beim Irrtum dienstlich tätig war und eine
Garantenstellung inne hatte oder nicht.
> Oder "darf" ich das nur dienstlich nicht, privat unterwegs schon?
Die Folgen/Veranstwortlichkeiten sind jeweils andere.
> Wieso muss ich während der Schicht mehr können/wissen/dürfen als 30
> Min. später auf dem Weg nach Hause?
Falsche Frage. 'Warum muß ich im Dienst mehr verantworten als im
Zivilleben?' bringt dich auf die richtige Fährte. :-)
HTH,
Andi
Finde ich auch korrekt so. Es ist natürlich immer situationabhängig aber
ein Arzt hat genau so wie jeder andere auch die Pflicht zur
Hilfeleistung. Wenn er also ausserhalb seiner Dienstzeit z.B. beim
shoppen auf der Strasse angesprochen wird ob er einem Notfallpatienten
hilfe leisten kann, dann muss er das wie jeder andere auch tun. Und dann
kann er auch nicht dafür eine Rechnung schreiben. Würde mir persönlich
schon moralisch widerstreben. Was anderes ist es, wenn er in irgendeiner
Form Material verbraucht hat. Das muss natürlich ersetzt werden. Das ist
aber auch bei jedem anderen so.
CU - Markus
Wieder eine juristische Spitzfindigkeit. Man könnte auch davon ausgehen,
dass in dem Moment wo er gerufen wird, der "Vertragspartner"
eingewilligt hat. Das müssen Juristen entscheiden. ;-)
CU - Markus
Dafür müsste man eben wissen wie lange das Kind ohne Hilfe im Wasser
getrieben ist. Wenn der Arzt zeitnah nach dem Unfall vor Ort war und
nichts gemacht hat, dann ist das für mein Befinden schon grob fahrlässig
und auf jeden Fall gegen alle Regeln der Kunst. Dass der eintreffende
Rettungsdienst das Kind noch reanimieren konnte, spricht eher dafür,
dass es noch nicht so lange im Wasser getrieben hat. Aber das sind
Spekulationen und wie richtig bemerkt wurde kann man aufgrund solcher
keinen Verurteilen. Abgesehen davon finde ich, dass es schon ein
ziemlicher Hammer ist, dass gerade ein Arzt es nicht wenigstens
versucht - grade bei einem Kind.
CU - Markus
Also Fakt ist, dass sich der Zustand des Kindes durch seine Maßnahmen
auf keinen Fall verbessert hat. Und dass jemand der 8 Minuten nicht
reanimiert wird am Ende schlechter dran ist als jemand der eben 8
Minuten vorher behandelt wurde, dürfte auch unstrittig sein. Egal wie
lange das Kind vorher schon im Wasser getrieben ist. Die Schwierigkeit
liegt nach meinem befinden doch nur darin zu beziffern, wie groß das
Ausmaß des Schadens ist. Dass das nichtstun geschadet hat ist für mich
eigentlich klar ersichtlich, da das Kind ja erfolgreich reanimiert
werden konnte und im Umkehrschluss jede Minuten ohne Sauerstoff eine
weiterreichende Schädigung zur Folge hat.
CU - Markus
So hart es klingt, aber das wäre in dem Fall für das Kind wohl besser
gewesen. Die hätten es wahrscheinlich wenigstens versucht...
CU - Markus
Dass der Zellstoffwechsel ohne Sauerstoff nicht funktioniert, lernt
jeder Realschüler im Biologieunterricht.
CU - Markus
Markus Schlosser wrote
> Dafür müsste man eben wissen wie lange das Kind ohne Hilfe im Wasser
> getrieben ist. Wenn der Arzt zeitnah nach dem Unfall vor Ort war und
> nichts gemacht hat, dann ist das für mein Befinden schon grob fahrlässig
> und auf jeden Fall gegen alle Regeln der Kunst. Dass der eintreffende
> Rettungsdienst das Kind noch reanimieren konnte, spricht eher dafür,
> dass es noch nicht so lange im Wasser getrieben hat. Aber das sind
> Spekulationen und wie richtig bemerkt wurde kann man aufgrund solcher
> keinen Verurteilen. Abgesehen davon finde ich, dass es schon ein
> ziemlicher Hammer ist, dass gerade ein Arzt es nicht wenigstens
> versucht - grade bei einem Kind.
Was mich hier einfach wundert ist warum der RD angefangen hatt wenn ein
Arzt vor Ort "aufgegeben" hat.
gruss
Martin
--
* Martin Rörig-Dalgaard *
* Gammel Amtsvej 7 *
* DK-3450 Allerød *
* martin...@schweiz.org *
> Was mich hier einfach wundert ist warum der RD angefangen hatt wenn ein
> Arzt vor Ort "aufgegeben" hat.
Abgesehen davon das es die richtige Entscheidung war finde ich das gut
nachvollziehbar, das steht ein völlig unausgerüsteter Arzt, das der
keinen Defi, kein Supra oder sonstiges Zeug dabei hat sieht man doch. Er
ist kein NA, also lieber auf Nummer sicher gehen und auf eine komptente
Person warten. Abgesehen davon ist wahrscheinlich gerade bei der
Wasserwacht das wissen um Reanimationschancen ei Kindern in kombination
mit kaltem Wasser durchaus vorhanden. Ich hätte wohl genauso gehandelt.
Gruß Nils
Finde ich gar nicht nachvollziehbar. Nur weil er kein "Werkzeug" dabei
hat gibt er auf oder faengt erst gar nicht an? <Raeusper> Warum wird
dann HLW ueberhaupt gelehrt? Das mag jetzt sarkastisch klingen aber ich
kann keinen zwingenden Grund sehen nix zu machen. _Niemand_ wird jmd.
einen Vorwurf machen wenn er es versucht. Aber aufgeben nur weil das
Wekzeug nicht da ist .... fuer mich ein Armutszeugnis. Nicht ohne Grund
gilt hier (UK) - Rea _bis_ der $RD kommt und nicht "bis ich keine Lust
mehr habe". Ich weiss es war nicht UK, trotzdem ...
Egal welcher Fachrichtung der "Herr Doktor" ist, HLW gehoert fuer
mich(TM) zum Basiswissen das jeder $MEDIZINER beherrschen sollte. Ich
habe immer noch kein Verstaendniss fuer das vorgehen (so uebrgens auch 3
Krankenpfleger(SB)hier in UK die meine Meinung teilen bzgl. Basiswissen).
>
> Gruß Nils
Dto.
Goetz
> Was mich hier einfach wundert ist warum der RD angefangen hatt wenn ein
> Arzt vor Ort "aufgegeben" hat.
Weil man im Rettungsdienst schnell feststellt, daß viele Ärzte, die aus
der Klinik raus sind, nichts mehr im Bereich "Notfallmedizin" tun oder
teilweise sogar logische Denkprozesse einstellen.
z.B. wenn die Ärztin des Kassenärztlichen Notdienstes bei einem "Notfall
Tür verschlossen" und der dahinter liegenden Hypoglykämie einen bittet,
nur die Infusion halten zu dürfen und nachfragt, was wir denn der
Patientin nun spritzen und warum...
Sebastian
Hi Goetz,
> Finde ich gar nicht nachvollziehbar. Nur weil er kein "Werkzeug" dabei
> hat gibt er auf oder faengt erst gar nicht an? <Raeusper> Warum wird
> dann HLW ueberhaupt gelehrt? Das mag jetzt sarkastisch klingen aber ich
> kann keinen zwingenden Grund sehen nix zu machen. _Niemand_ wird jmd.
> einen Vorwurf machen wenn er es versucht. Aber aufgeben nur weil das
> Wekzeug nicht da ist .... fuer mich ein Armutszeugnis. Nicht ohne Grund
> gilt hier (UK) - Rea _bis_ der $RD kommt und nicht "bis ich keine Lust
> mehr habe". Ich weiss es war nicht UK, trotzdem ...
Das war aus Sicht des eintreffenden RD, der sieht das da $Irgendeinarzt
steht und nicht NA mit Roten Klamotten und NEF. Dieser Arzt meint es
wäre hoffnungslos, aber da er anscheinend nichts dabei hat würde ich
anstelle des RD ihm das einfach nicht abkaufen und nach Schema F
verfahren. Der Satz:"also lieber auf Nummer sicher gehen und auf eine
kompetente Person warte" war auf die Wasserwacht bezogen, Kompetent im
Sinne einer kompetenten Person die den Tod feststellen kann und auch mal
vernünftige Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten kann. Bis dahin
buoiseness as usual.
> Egal welcher Fachrichtung der "Herr Doktor" ist, HLW gehoert fuer
> mich(TM) zum Basiswissen das jeder $MEDIZINER beherrschen sollte. Ich
> habe immer noch kein Verstaendniss fuer das vorgehen (so uebrgens auch 3
> Krankenpfleger(SB)hier in UK die meine Meinung teilen bzgl. Basiswissen).
Da widerspreche ich nicht. ich finde es ist unglaublich was da passiert
ist und kann es kaum fassen das ein Mediziner so wenig Ahnung hat, dass
so etwas passieren kann.
Trotzdem ist das Ergebnis des verfahrens für mich nicht verwunderlich
und nachvollziehbar.
Gruß aus Amman, Nils
Nils Pawlik wrote:
> Hi Goetz,
>
>> Finde ich gar nicht nachvollziehbar. Nur weil er kein "Werkzeug" dabei
>> hat gibt er auf oder faengt erst gar nicht an? <Raeusper> Warum wird
>> dann HLW ueberhaupt gelehrt? Das mag jetzt sarkastisch klingen aber ich
>> kann keinen zwingenden Grund sehen nix zu machen. _Niemand_ wird jmd.
>> einen Vorwurf machen wenn er es versucht. Aber aufgeben nur weil das
>> Wekzeug nicht da ist .... fuer mich ein Armutszeugnis. Nicht ohne Grund
>> gilt hier (UK) - Rea _bis_ der $RD kommt und nicht "bis ich keine Lust
>> mehr habe". Ich weiss es war nicht UK, trotzdem ...
>
> Das war aus Sicht des eintreffenden RD, der sieht das da $Irgendeinarzt
> steht und nicht NA mit Roten Klamotten und NEF. Dieser Arzt meint es
> wäre hoffnungslos, aber da er anscheinend nichts dabei hat würde ich
> anstelle des RD ihm das einfach nicht abkaufen und nach Schema F
> verfahren. Der Satz:"also lieber auf Nummer sicher gehen und auf eine
> kompetente Person warte" war auf die Wasserwacht bezogen, Kompetent im
> Sinne einer kompetenten Person die den Tod feststellen kann und auch mal
> vernünftige Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten kann. Bis dahin
> buoiseness as usual.
Ok, so gesehen: ACK.
>> Egal welcher Fachrichtung der "Herr Doktor" ist, HLW gehoert fuer
>> mich(TM) zum Basiswissen das jeder $MEDIZINER beherrschen sollte. Ich
>> habe immer noch kein Verstaendniss fuer das vorgehen (so uebrgens auch 3
>> Krankenpfleger(SB)hier in UK die meine Meinung teilen bzgl. Basiswissen).
>
> Da widerspreche ich nicht. ich finde es ist unglaublich was da passiert
> ist und kann es kaum fassen das ein Mediziner so wenig Ahnung hat, dass
> so etwas passieren kann.
> Trotzdem ist das Ergebnis des verfahrens für mich nicht verwunderlich
> und nachvollziehbar.
Ebend :-)
> Gruß aus Amman, Nils
Dto aus Manchester,
Goetz
"Martin Roerig-Dalgaard" <martin...@schweiz.org> schrieb:
> > Verurteilen. Abgesehen davon finde ich, dass es schon ein
> > ziemlicher Hammer ist, dass gerade ein Arzt es nicht wenigstens
> > versucht - grade bei einem Kind.
>
> Was mich hier einfach wundert ist warum der RD angefangen hatt wenn
> ein Arzt vor Ort "aufgegeben" hat.
Weil die es eben geblickt haben. Eigentlich hätten sie sich auf das
Urteil (=Todesfeststellung) des Arztes stützen können und keine Rea mehr
beginnen müssen. Gerade bei einem (Klein-)Kind werden viele "von uns"
nicht so schnell aufgeben wollen.
Markus Schlosser <m...@rz-online.net> schrieb:
> >> einbereits bestehender Schaden wird
> >> dadurch auch nicht kleiner oder bleibt gleich.
> >
> > Wer sagt letzteres?
>
> Dass der Zellstoffwechsel ohne Sauerstoff nicht funktioniert, lernt
> jeder Realschüler im Biologieunterricht.
Eben. Und es bedarf auch keiner grossen Versuche und Studien um
nachzuweisen, dass durch 10 Minuten ohne O2 ein menschl. Gehirn
geschädigt wird.
Das Perverse an der Sache ist nur, dass das Gericht nicht feststellen
kann, wie _gross_ der Schaden durch diese 10-minütige Nicht-Hilfe war.
Der Status der Hirnschädigung des Kindes bei Eintreffen des Arztes ist
und bleibt unbekannt.
Bei einem Prozess um Schadensersatz/Schmerzensgeld geht es darum,
welcher Schaden durch den Angeklagten verursacht wurde. Und genau DAS
lässt sich halt nicht sicher nachweisen. Bestand schon ein Schaden bei
Eintreffen des Arztes? Wenn ja, in welchem Ausmass? Irgendwo mus sman
ansetzen, um den "Mehr-Schaden" bewerten zu können. Und das geht hier
eben nicht.
Naja, mal sehen, ob das Verfahren in einer höheren Instanz (BGH)
zugelassen wird und da dann ein anderes Urtel fällt. Hoffentlich
erfahren wir es hier!
> Thomas Hochstein schrieb in de.etc.notfallrettung:
>
>>| Ein Ermittlungsverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung wurde durch
>>| die Staatsanwaltschaft eingestellt.
>Wenn $Irgendwer jemanden für tot hält und deswegen nicht reanimiert,
>obwohl es für ihn zumutbar gewesen wäre, ist das unterlassene
>Hilfeleistung.
Das ist so ganz sicher nicht richtig. Es handelt sich um unterlassene
Hilfeleistung, wenn man jemanden liegen läßt und einfach weiter geht.
Bereits wenn man nur Hilfe holt, fällt dieser Vorwurf aus. Ansonsten wären
sicherlich 99% der Ersthelfer bei CPR-Einsätzen bereits verurteilt worden.
Oder hat hier schon jemand eine größere Zahl von Gegenbeispielen erlebt?
> Wenn $Arzt jemanden, wie in diesem Fall ziemlich leichtfertig, für tot
> hält und Reanimationsversuche unterlässt, obwohl durch "erfolgreiche"
> Reanimation danach das Gegenteil bewiesen wurde, dann ist's keine
> unterlassene Hilfeleistung?
Nein. Es ist eine Diagnose und daraus folgend keine Indikation zur
Reanimation gestellt worden. Und das Stellen von Diagnosen und Indikationen
ist Haupt-Tätigkeit von Ärzten.
In diesem Fall handelte es sich offensichtlich um eine Fehldiagnose. Dafür
wird man aber immer noch nicht bestraft.
Beste Grüße,
Marc
>Das Perverse an der Sache ist nur, dass das Gericht nicht feststellen
>kann, wie _gross_ der Schaden durch diese 10-minütige Nicht-Hilfe war.
>Der Status der Hirnschädigung des Kindes bei Eintreffen des Arztes ist
>und bleibt unbekannt.
Das ist nicht pervers, sondern gerecht. Man kann es faktisch nicht
feststellen, also darf man auch keine Annahmen oder Vermutungen
ansetzen.
>Bei solchen Ärzten würde man sich wünschen, eine Approbation müßte
>alle fünf Jahre aufgefrischt werden
<gähn> das gibt es doch quasi schon durch die Weiterbildungspflicht.
Wenn Du als niedergelassener Arzt der Weiterbildungspflicht nicht
nachkommst gibt es weniger Geld.
cu, Martin
--
Ubi bene ibi Colonia!
ROT13 for email: znegva...@jro.qr
> Wenn der Arzt zeitnah nach dem Unfall vor Ort war und
> nichts gemacht hat, dann ist das für mein Befinden schon grob fahrlässig
> und auf jeden Fall gegen alle Regeln der Kunst. Dass der eintreffende
> Rettungsdienst das Kind noch reanimieren konnte, spricht eher dafür,
> dass es noch nicht so lange im Wasser getrieben hat.
Es waren nach dem Sachverhalt mindestens 13 Minuten, wenn ich das
recht sehe.
> Abgesehen davon finde ich, dass es schon ein
> ziemlicher Hammer ist, dass gerade ein Arzt es nicht wenigstens
> versucht - grade bei einem Kind.
Je nun, er ging eben (fehlerhaft) davon aus, das Kind sei bereits tot.
Klar ist das ein Hammer, das ist auch gar nicht die Frage. Die Frage
ist nur, ob das noch etwas geändert hätte.
-thh
>> Das wurde doch bereits mehrfach geschildert: weil nicht feststeht, daß
>> der Ausgang nicht auch bei richtigem Handeln des Arztes so eingetreten
>> wäre.
>
> Also Fakt ist, dass sich der Zustand des Kindes durch seine Maßnahmen
> auf keinen Fall verbessert hat.
Richtig. Das ist aber auch nicht verlangt.
> Und dass jemand der 8 Minuten nicht
> reanimiert wird am Ende schlechter dran ist als jemand der eben 8
> Minuten vorher behandelt wurde, dürfte auch unstrittig sein.
Nein, das ist es nicht.
Weder ist sicher oder "unstrittig", daß nach 8 Minuten ohne
Reanimation immer und in jedem Falle Schäden zurückbleiben, noch ist
sicher oder unstrittig, daß nach 21 Minuten merklich schwerere Schäden
zurückbleiben als nach 13. Oder 15. Oder 8.
> Egal wie
> lange das Kind vorher schon im Wasser getrieben ist
Wenn das Kind also einen Tag unter Wasser war und dann nach dem
Auffinden acht Minuten lang nicht behandelt wird, ...
> Die Schwierigkeit
> liegt nach meinem befinden doch nur darin zu beziffern, wie groß das
> Ausmaß des Schadens ist.
Nein. Die Schwierigkeit liegt bereits in der Feststellung, daß der
letztlich festgestellte Schaden nicht bereits vor dem Eintreffen des
Arztes entstanden war.
-thh
--
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> Dass der Zellstoffwechsel ohne Sauerstoff nicht funktioniert, lernt
> jeder Realschüler im Biologieunterricht.
Demnach erleidet jeder, bei dem nach Kreislaufstillstand nicht binnen
60 Sekunden suffiziente Wiederbelebungsmaßnahmen einsetzen, also
irreversible Hirnschäden? Oder doch nicht? Oder sind es fünf Minuten?
Oder 10? Oder wäre nach 13 Minuten alles gut gewesen, nach 23 Minuten
aber nicht? Wo genau liegt die Grenze in diesem konkreten Fall?
*Das* ist die Frage, die zu beantworten wäre, nicht irgendwelche
Platitüden über die ungesunden Folgen von Sauerstoffmangel.
-thh
Als niedergelassener _Kassen_arzt, meinst Du.
> <gähn> das gibt es doch quasi schon durch die Weiterbildungspflicht.
> Wenn Du als niedergelassener Arzt der Weiterbildungspflicht nicht
> nachkommst gibt es weniger Geld.
Wie sehen diese Fortbildungen denn aus? Nur absitzen oder auch
Zertifizierung in irgendeiner Form?
Heiko
Knapp 10% werden pauschal fürs Literaturstudium vergeben. Sonst müssen
alle Fortbildungen (auch online) von der Ärztekammer zertifiziert
werden.
Ich will nicht sagen, dass jeder nach der gleichen Zeit den gleichen
Schaden davon trägt, aber dass der Schaden mit fortschreitender Zeit
des nichtstuns größer wird ist ein Fakt. Bei dem einen mehr, bei dem
anderen weniger, beim nächsten fast nicht. Aber eine fortschreitende
Minderversorgung mit Sauerstoff hat immer die gleiche Folge, nur nicht
immer im gleichen Ausmaß. Oder warum bringt man sonst einen
Apoplex-Patienten so schnell wie möglich in die entsprechende Klinik?
> Wenn das Kind also einen Tag unter Wasser war und dann nach dem
> Auffinden acht Minuten lang nicht behandelt wird, ...
... dann ist mit Sicherheit eine Reanimation sinnlos und bringt auch nix
mehr. 8 Minuten früher oder später. Hier stellt sich die Situation aber
ein bisschen anders da.
Mit Sicherheit hätte das Kind in dem Fall auch bei direkter Reanimation
einen Hirnschaden erlitten. Aber definitiv einen mit geringerem Ausmaß.
CU - Markus
> Mit Sicherheit hätte das Kind in dem Fall auch bei direkter Reanimation
> einen Hirnschaden erlitten.
Das weiß man (incl. Du) nicht.
> Aber definitiv einen mit geringerem Ausmaß.
Das weiß man (incl. Du) ebenfalls nicht.
R*ichtig die Erläuterungen hier begriffen scheinen nur wenige zu haben*ené
--
"Gerade eben habe ich aufgrund Eures penetranten, gallopierenden
Wahnsinns diesen sündhaft teuren Shiraz Cabernet über meine Tastatur
erbrochen."
... Thomas Gietl in de.rec.sport.gleitschirm
R. Kieselmann wrote:
> Markus Schlosser wrote:
>
>> Mit Sicherheit hätte das Kind in dem Fall auch bei direkter Reanimation
>> einen Hirnschaden erlitten.
>
> Das weiß man (incl. Du) nicht.
>
>> Aber definitiv einen mit geringerem Ausmaß.
>
> Das weiß man (incl. Du) ebenfalls nicht.
Wenn ich es mal uebertrieben darstelle, dann kann ich bei einem
Herz-/Atemstillstand die Rea vergessen, weil es ja keinen Sinn macht.
Man weiss ja nicht (incl. mir) ob es hilft.
Hast Du schon mal an die Eltern gedacht die evtl. daneben stehen und
sehen wie $Herr_Doktor die Rea abbbricht und der RD das Kind
wiederbelebt? Ich moechte nicht wissen ob der Typ noch schlafen kann.
Ich mit Sicherheit nicht.
> R*ichtig die Erläuterungen hier begriffen scheinen nur wenige zu haben*ené
>
Hut zum Gruss
Goetz
(der gestern seine Defib-Ausbildung hatte)
> Ich will nicht sagen, dass jeder nach der gleichen Zeit den gleichen
> Schaden davon trägt, aber dass der Schaden mit fortschreitender Zeit
> des nichtstuns größer wird ist ein Fakt. Bei dem einen mehr, bei dem
> anderen weniger, beim nächsten fast nicht.
Gut, nehmen wir das mal hin. Möglicherweise ist der Schaden vorliegend
also "fast nicht" größer geworden, so daß dieses "fast nicht" keine
faßbare Auswirkung hat, der Schwerstpflegefall also ein
Schwerstpflegefall bleibt.
> Oder warum bringt man sonst einen
> Apoplex-Patienten so schnell wie möglich in die entsprechende Klinik?
Tja, wie schnell muß es denn sein? 10 Minuten? 60 Minuten? 120
Minuten? Macht es einen meßbaren (!) und empirisch faßbaren
Unterschied für das Outcome, ob es 10 oder 30 Minuten sind?
> Mit Sicherheit hätte das Kind in dem Fall auch bei direkter Reanimation
> einen Hirnschaden erlitten. Aber definitiv einen mit geringerem Ausmaß.
Letztere Aussage würde ich mir nicht zutrauen. Der Sachverständige
offenbar auch nicht.
-thh
--
Thomas Hochstein * t...@mail.th-h.de ** http://www.th-h.de/
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> Wenn ich es mal uebertrieben darstelle, dann kann ich bei einem
> Herz-/Atemstillstand die Rea vergessen, weil es ja keinen Sinn macht.
Das stimmt nicht.
> Man weiss ja nicht (incl. mir) ob es hilft.
Das hingegen stimmt.
Du weißt niemals (vorher), ob eine Reanimation primär oder sekundär
erfolgreich verlaufen wird oder (hinterher) verlaufen wäre.
> Hast Du schon mal an die Eltern gedacht die evtl. daneben stehen und
> sehen wie $Herr_Doktor die Rea abbbricht und der RD das Kind
> wiederbelebt?
Sicher. Aber das hat keine Bedeutung für die rechtliche Frage.
Ich kenne zum Beispiel einen Fall, bei denen ein Kind hinter einem
parkenden Fahrzeug hervor vor einen Lkw gelaufen ist (genau genommen
nicht vor, sondern seitlich daran, so daß es dann stürzte und von den
Hinterreifen überrollt wurde). Daß die in der Nähe anwesenden Eltern
nach dem Aufheben des Kopfes dann wohl im wesentlichen die Einzelteile
desselben in der Hand hatten, ist fraglos traumatisch. Genauso fraglos
ist das aber für die Frage der Schuld des Lkw-Fahrers (der das Kind
nicht rechtzeitig sehen konnte) weitgehend irrelevant.
> Und warum ist ein Arzt, der sich auch als Arzt(!) vorstellt, dann kein
> "Arzt" in diesem Sinn? Der Arzt hat sich ja als Arzt vorgestellt und
> nicht mit "ich kenne mich ein bischen aus, kann ich helfen?"
Natürlich kannst Du helfen, was ist Deiner Meinung nach die Diagnose und
Therapie? Was mache ich gerade Flasch und wie geht es besser?
Ich schätze, der Patient hat eine Hypogläkymie oder einen handfesten Status
Epileptikus. Mangels Ausrüstung nicht feststellbar. Ich habe nichts dabei,
ach Du auch nicht? Der Patient ist plötzlich hingefallen und rudert am
Boden und sprudelt in den ruhigen Phasen aus Nase und Mund. Der Patient ist
anscheinlich bewußtloß, aber wehrt sich alle 10-30 sek gegen die stabile
Seitenlage. Der angebliche Arzt will den in Rückenlage bringen, während ich
den per Knie in die stabile Bringe und so festhalte. 21..22...23... Spuck
würg, schlagen lassen, Kopf runterdrück, damit nichts zurückläuft, ganzen
Körper wieder umdreh, bis der sich wieder aufbäumt.
Wenn man sich gerade mit einem krampfenden Patienten "prügelt", und keine
Ahnung hat, warum dem so ist, dann ist jemand, der sagt, Tach, ich bin
Arzt, so ziemlich unproduktiv, wenn der nichts tut. Schieß den ab, in
Deiner Tasche ist doch das entsprechende Medikament. Ähm, ich habe gerade
die Tasche nicht dabei.
Epileptische Anfälle sind hier selten, man könnte rein verdachtsmäßig 40%e
Glykose 5mg reinpumpen, um zu 99% richtig zu liegen.
Gruß,
Markus
--
Wenn das Universum expandiert, warum finde ich dann immer seltener einen
Parkplatz?