Am 05.06.2013 20:00, schrieb Martin Gerdes:
> Bodo Mysliwietz <
druidef...@gmx.de> schrieb:
>>>>>> Mit einem [Angestellten in einem Computerladen] habe ich mal
>>>>>> gewettet, daß ich ihm eine Hardware vorbeibringe, die er mit
>>>>>> keinem Konverter ans Laufen kriegt. Einsatz doppelter Preis
>>>>>> vs. Gratisboard. Traute sich aber nicht, darauf einzugehen.
>
> Diese Deine Einschätzung ("Traute sich nicht, darauf einzugehen.")
> dürfte völlig neben der Sache liegen.
>
> Der Mann wird dafür bezahlt, Ware zu verkaufen, und nicht etwa dafür,
> mit Kunden Spielchen zu treiben.
>
>
>> ...und wenn der Kunde dann zurückkommt und er evtl. Retourenaufwand zu
>> bearbeiten hat, ist es auch nicht erstrebenswert. Das kostet auch Geld.
>
> Wieso Retoure? Ein Rückgaberecht bei Nichtgefallen gibt es im
> Präsenzhandel nicht,
Hat nichts mit Nichtgefallen zu tun. Es ist eine Spezifikation die ich
aufstelle. Meint er sie halten zu können, wird das verbrieft. Meint er
von vorneherein sie nicht halten zu können, kommt es nicht zum kauf.
> und kein vernünftiger Verkäufer wird einem Kunden,
> der eine ausgefallene Option sucht, rechtssicher zusichern, daß seine
> Ware diese Eigenschaft hat.
Ich frage mich in welchen Welten Du so lebst. Von so etwas lebe ich
quasi seit Jahrzenten. Auch im Privatleben habe ich schon öfters Fälle
gehabt vo ich eine bestimmte Anforderung an einem Produkt gestellt habe.
Konnte der Verkäufer dies nicht sicher zusichern war es i.d.R. kein
Problem den Artikel nach dem "Versuch" zurückzugeben.
> Und gegenüber einem Gelegenheitskunden ist
> übertriebene Kulanz auch nicht angebracht.
Ich frage mich wirklich woher Du das holst?
>> Was Du als besserwisserisch bezeichnest, war nicht einfach ein
>> "fachsimpeln" um des Prinzips willen, sondern eine Spezifikation die
>> ich an einem neuem MoBo stellen mußte.
>
> Das macht im Resultat keinen Unterschied.
Ändert aber auch nichts an der Sache das Du mich auch nur als
besserewisserischeren Kunden der sich nur profilieren will bezeichnest.
>> Wenn Du es für besserwisserisch hältst, daß man dem Mann verklickert,
>> daß diverse "simple" Dinge nicht funktionieren, weil sie schon
>> dutzende Lemminge zuvor erprobt haben und ich auch, dann solltest Du
>> Deinen Blickwinkel auf die Menschheit nochmal neu justieren.
>
> Gegen das Justieren des Blickwinkels ist nichts einzuwenden, das ist
> sicherlich sinnvoll, allerdings verwechselst Du die Personen.
Nein Martin. Ich bin durchaus Realist. Ich bin nicht dreist, nicht dumm,
nicht besserwisserisch. Es kommt halt vor das mein einen Artikel mit
bestimmten Eigenschaften kaufen will. Da darf der Verkäufer auch zeigen
was er anzubieten hat - das ist millionfaches Tagesgeschehen.
Warum Du ein Probelm damit hast erschliesst sich mir nicht. Wenn ich
morgen in ein KFZ-Handel gehe und den Wunsch äussere ein Fahrzeug zu
erwerben das *wirklich* Off-road-fähig ist, max. 4m Achabstand und mind.
45cm Bodenfreiheit hat, dann bleibt dem verkäufer ein Ja oder ein Nein.
Wenn genau diese Spezifikation essentiel für mich ist, lass ich sie mir
verbriefen.
Solche Dinge, im großen Maßstab auch Lasten-/Pflichtenheft genannt, sind
sehr oft überhaupt die Grundlage für Kauf-. Dienstleistungs- oder
Werkverträge - oft auch für gerichtliche Auseinandersetzungen.
> Ich glaube, wir haben diesen wichtigen Fall nun hinreichend ventiliert.
Keine Ahnung. Hauptsache Du hast Dich zur Sache äussern können. Wenn Du
Dir weitere Ergüsse sparst, freut es sicher auch andere.
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Glück Auf - Bodo Mysliwietz
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