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Schließanlage: Schlüssel duplizieren, wenn Rohling nicht mehr erhältlich

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Ralf Schmode

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May 12, 2013, 3:01:55 PM5/12/13
to
Hallo zusammen,

das Haus, in dem ich wohne, hat eine Schlie�anlage, bei der jede Partei
einen Wohnungsschl�ssel hat, der auch die Haust�r schlie�t. Es handelt sich
um ein Zylinderschlo�, dessen Schl�ssel die �blichen "Z�hne" und L�ngsnuten
hat, der aber dar�ber hinaus auf einer Breitseite des Schl�sselbarts
mehrere Einsenkungen aufweist, die wohl mit einem Fingerfr�ser erzeugt wurden.

Nun ist - leider mir - der letzte dieser Schl�ssel kaputt gegangen (ohne
jede Krafteinwirkung, der Bart fiel einfach ab). Die Hausverwaltung hat mir
mitgeteilt, dass entsprechende Schl�sselrohlinge nicht mehr hergestellt
werden, und h�lt die Sache f�r mein Problem.

Der Schl�sselrohling wurde wohl f�r BKS von einem Subunternehmer
hergestellt, der nicht mehr existiert, und ist tats�chlich nicht mehr zu
bekommen; mehrere Schl�sseldienste haben das best�tigt. Derzeit hat mir ein
Nachbar seinen Schl�ssel geliehen, aber das ist ja keine Dauerl�sung.

Deshalb meine Frage: Gibt es eine andere M�glichkeit, einen solchen
Schl�ssel zu duplizieren - gewisserma�en "aus dem Vollen"? An welchen
(legalen) Dienstleister k�nnte ich mich wenden, um einen solchen Schl�ssel
fertigen zu lassen? Die Schlie�karte, die f�r eine Schlie�anlage
erforderlich ist, um Schl�ssel zu bestellen, k�nnte ich wohl beschaffen.
Die Kosten seien erst einmal unbeachtlich, ich gehe davon aus, da� die
Hausverwaltung, die es vers�umt hat, rechtzeitig f�r Reserveschl�ssel zu
sorgen, den gr��ten Teil davon zu �bernehmen hat.

Gru� und danke, Ralf

S. H1

unread,
May 12, 2013, 4:28:20 PM5/12/13
to
Am 12.05.2013 21:01, schrieb Ralf Schmode:

> Deshalb meine Frage: Gibt es eine andere M�glichkeit, einen solchen
> Schl�ssel zu duplizieren - gewisserma�en "aus dem Vollen"?

warum nicht, solange da keie elektronik drin ist...
Bei meiner Lehre hat mal ein Mitlehrling (so hie�en wir damals noch)
einen BKS Schl�ssel aus dem vollen gefeilt - und der passte!

Warum sollte das mit komplizierten Schl�sseln nicht auch gehen?
Ich weis ja nicht wo du wohnst, wir hatten auch schon mal einen
Schl�ssel einer Schlie�anlage in den NL nachmachen lassen, niemand
fragte nach einer Schl�sselkarte, der Schl�ssel war allerdings was
dicher, lie� sich aber auf die ben�tigte DIcke runterschleifen

Gr��e aus der Eifel
Steffen

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Michael Eschrich

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May 12, 2013, 6:02:24 PM5/12/13
to
N'Abend,

Ralf Schmode schrieb:


>
> Deshalb meine Frage: Gibt es eine andere Möglichkeit, einen solchen
> Schlüssel zu duplizieren - gewissermaßen "aus dem Vollen"? An welchen
> (legalen) Dienstleister könnte ich mich wenden, um einen solchen Schlüssel
> fertigen zu lassen?

geh' mit dem Schlüssel nicht zum Schlüsseldienst sondern zum Schlosser
Deines geringsten Misstrauens, ich staune immer wieder ob der Möglichkeiten,
Tricks und Kniffe, die unser ortsansässiger Schlossermeister aus dem Hut
zaubert...


HTH und Gruß

Micha

--
Life is like a pokergame...if you don't win, you lose!

Volker Neurath

unread,
May 13, 2013, 12:54:57 AM5/13/13
to
Ralf Schmode
> Hausverwaltung, die es versäumt hat, rechtzeitig für Reserveschlüssel zu
> sorgen, den größten Teil davon zu übernehmen hat.

Die komplette neubeschaffung ist sache der Hausberealtung-du
bekommst einen solchen Schlüssel gar nicht, Eben weil
schliessanlage

--
Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewaehlt

Jochen Kriegerowski

unread,
May 13, 2013, 1:21:28 AM5/13/13
to
Am 12.05.2013 21:01, schrieb Ralf Schmode:

> Die Hausverwaltung hat
> mir mitgeteilt, dass entsprechende Schl�sselrohlinge nicht mehr
> hergestellt werden, und h�lt die Sache f�r mein Problem.

Zumindest parallel zur technischen w�rde ich auch die Kl�rung
der juristischen Lage betreiben.
1. Es sind nicht deine Schl�ssel und Schl�sser - und beides unter-
liegt einer ganz normalen Abnutzung. Wenn das Dach kaputt geht
k�nnen die auch nicht die Verantwortung auf die Mieter abw�lzen
weil die Ziegel in der Form nicht mehr produziert werden.
2. Ein Schl�ssel der "einfach so" abbricht war schon von Anfang an
fehlerhaft.
3. Was sagen die AGB des Herstellers? Kann der sich einfach so aus
der Verantwortung stehlen (War ein Subunternehmer der pleite ist,
war ein Lehrbub der Kopfschmerzen hat, die Putzfrau hat den Rohling
in den Gulli fallen lassen oder was denen noch so einf�llt)?

Gru�
Jochen

Volker Englisch

unread,
May 13, 2013, 4:40:07 AM5/13/13
to
Am 12.05.13 schrieb Ralf Schmode:
> das Haus, in dem ich wohne, hat eine Schlie�anlage, bei der jede Partei
> einen Wohnungsschl�ssel hat, der auch die Haust�r schlie�t.
>
> Derzeit hat mir ein Nachbar seinen Schl�ssel geliehen, aber das ist
> ja keine Dauerl�sung.

Wie kommst Du dann in Deine _Wohnung_? Normalerweise sollte der
Schl�ssen Deines Nachbarn zwar die Haust�re, nicht aber Deine
Wohnungst�re schlie�en k�nnen...

Wir hatten (gewerblich) auch mal eine Schlie�anlage von BKS. Auf dem
Sicherungsschein ist die genaue Bezeichnung der Anlage eingetragen. Mit
dieser Information sollte jeder _f�hige_ Schl�sseldienst entsprechende
Nachschl�ssel beim Werk bestellen k�nnen. Au�er die Anlage ist
nat�rlich von 1945.

Nat�rlich ist das eigentlich Sache der Hausverwaltung, diese sollte
sich darum k�mmern und den Sicherungsschein eigentlich _nicht_ aus der
Hand geben, sonst k�nntest Du Dir einfach einen GHS
(Generalhauptschl�ssel) machen lassen und k�mst dann in jede Wohnung
rein. Die Kosten f�r kaputtete Schl�ssel w�rde ich allerdings dem
Mieter zurechnen�.

Gru�
Volker

�) Unsere Mitarbeiter killen auch regelm��ig Schl�ssel, und sind immer
gaanz unschuldig ;-)

Wolfgang May

unread,
May 13, 2013, 5:01:43 AM5/13/13
to
Volker Neurath <nean...@gmx.de> wrote:
> Ralf Schmode
>> Hausverwaltung, die es versᅵumt hat, rechtzeitig fᅵr Reserveschlᅵssel zu
>> sorgen, den grᅵᅵten Teil davon zu ᅵbernehmen hat.
>
> Die komplette neubeschaffung ist sache der Hausberealtung-du
> bekommst einen solchen Schlᅵssel gar nicht, Eben weil
> schliessanlage

Meine Erfahrungen sind da (in mehreren Faellen) anders. Als Mieter
muss man bei der Hausverwaltung (im Fall einer WEG mit Zustimmung des
Vermieters) beantragen, einen solchen Schluessel nachmachen lassen zu
duerfen, und bekommt den Laden genannt, mit dem die HV
zusammenarbeitet, und dem sie via Sicherungskarte die Freigabe gibt,
den Schluessel nachzumachen. Um alles weitere -etwa wenn der
nachgemachte Schluessel wiederholt nicht passt- muss man sich selber
kuemmern.

Wolfgang

Wolfgang May

unread,
May 13, 2013, 5:09:47 AM5/13/13
to
Volker Englisch <grou...@rsli.de> wrote:
> Am 12.05.13 schrieb Ralf Schmode:
>> das Haus, in dem ich wohne, hat eine Schlieᅵanlage, bei der jede Partei
>> einen Wohnungsschlᅵssel hat, der auch die Haustᅵr schlieᅵt.
>>
>> Derzeit hat mir ein Nachbar seinen Schlᅵssel geliehen, aber das ist
>> ja keine Dauerlᅵsung.
>
> Wie kommst Du dann in Deine _Wohnung_? Normalerweise sollte der
> Schlᅵssen Deines Nachbarn zwar die Haustᅵre, nicht aber Deine
> Wohnungstᅵre schlieᅵen kᅵnnen...

Ich nehme mal an, er hat das Wohnungstuerschloss auswechseln lassen und
benoetigt den Systemschluessel nur fuer Haustuere etc.
Das wird ueblicherweise empfohlen, weil man bei Mietwohnungen nie so
genau weiss, wer wirklich noch alles einen alten Schluessel bzw einen
Generalschluessel hat.
(eigenes Beispiel: im Mietvertrag waren 2 Schluessel angegeben; waehrend
der Mietdauer habe ich jeweils einen dritten mit Genehmigung des
Vemieters und der HV nachmachen lassen. Wenn ich beim Auszug den dritten
nicht "freiwillig" abgegeben haette, haette das weder jemand herausgefunden,
noch haette es jemanden interessiert).

> ᅵ) Unsere Mitarbeiter killen auch regelmᅵᅵig Schlᅵssel, und sind immer
> gaanz unschuldig ;-)

Nu ja, bei unserem Institut habe ich es selber schon erlebt, wie
jemand einen (zu diesem Zeitpunkt ungefaehr drei Jahre alten
Schluessel) abgebrochen hat. Ohne aussergewoehnlichen Kraftaufwand,
ohne vorherige Ankuendigung das irgendwas schwer ging etc. Da es die
zweite Tuere auf diesem Weg war, die er aufgeschlossen hatte, war der
Schluessel auch nicht vorher bereits toedlich angebrochen und wartete
nur auf die naechste Benutzung um abzubrechen.

Wolfgang

Ralf Schmode

unread,
May 13, 2013, 6:44:09 AM5/13/13
to
Moin nochmal,

ich mache mal die Ingrid wegen der Vielzahl der Antworten, die inzwischen
eingetrudelt ist:

Inzwischen habe ich erfahren, dass ein weiterer Schlie�anlagenschl�ssel
verloren ging und somit akuter Handlungsbedarf besteht. Demgem�� wird wohl
auf der n�chsten Eigent�merversammlung (ich bin Mieter) der Einbau einer
neuen Schlie�anlage oder eines neuen Haust�rschlosses ohnehin auf der
Tagesordnung stehen.

Bei den Schl�sseldiensten, die die nicht-mehr-Beschaffbarkeit der Rohlinge
best�tigt haben, handelt es sich nicht um L�den der Kategorie "Mister
Minit", sondern mindestens in einem Fall um ein Metallfachgesch�ft, das
regelm��ig mit diesen Schlie�anlagen zu tun hat. Das Problem ist, dass BKS
die in Rede stehenden Rohlinge/Schl�ssel nicht selbst gefertigt, sondern
dies einem mittlerweile nicht mehr existenten Subunternehmen �berantwortet hat.

Ich sehe es auch so, da� ein verschlei�- oder materialbedingter Bruch eines
Schl�ssels mir nicht anzulasten ist. Da nun aber der Austausch des
Schlosses/der Schlie�anlage im Raum steht, werde ich erst einmal die F��e
stillhalten und das Ergebnis der Eigent�merversammlung abwarten.

Wenn dabei wider Erwarten kein Ergebnis herumkommt, w�rde ich ein paar
Metallbetriebe der Umgebung abklappern und versuchen, so an eine Kopie des
Schl�ssels zu kommen, den mir mein Nachbar geliehen hat. Dessen Wohnung hat
ohnehin einen nicht mehr zur Schlie�anlage passenden Zylinder, deshalb
sollte die Anfertigung eines Duplikats ihm keine Bauchschmerzen bereiten.

Gru� und danke, Ralf

Wolfgang May

unread,
May 13, 2013, 9:28:46 AM5/13/13
to
Ralf Schmode <rsch...@gmx.net> wrote:
> Moin nochmal,

> Wenn dabei wider Erwarten kein Ergebnis herumkommt, wᅵrde ich ein paar
> Metallbetriebe der Umgebung abklappern und versuchen, so an eine Kopie des
> Schlᅵssels zu kommen, den mir mein Nachbar geliehen hat. Dessen Wohnung hat
> ohnehin einen nicht mehr zur Schlieᅵanlage passenden Zylinder, deshalb
> sollte die Anfertigung eines Duplikats ihm keine Bauchschmerzen bereiten.

Aehm. Beim Auszug des Nachbars (falls er das jemals tut) muss er
wieder das Original-Schloss einbauen, und das wird der naechste Mieter
so uebernehmen. Es waere also ein weiterer Schluessel zu diesem
Schloss im Umlauf. (naja, ich schrieb ja schon, dass nicht umsonst
empfohlen wird, Wohnungsschloesser in Mietwohnungen grundsaetzlich
durch ein eigenes zu ersetzen).

Ansonsten: wenn er von dem Nachbars-Schluessel ein Duplikat machen
kann, dann sollte er das doch genauso auch von dem abgebrochenen Rest
Deines Schluessels machen koennen?

Wolfgang

Harry Hirsch

unread,
May 13, 2013, 9:32:19 AM5/13/13
to
Am 12.05.2013 21:01, schrieb Ralf Schmode:

> Nun ist - leider mir - der letzte dieser Schl�ssel kaputt gegangen (ohne
> jede Krafteinwirkung, der Bart fiel einfach ab). Die Hausverwaltung hat mir
> mitgeteilt, dass entsprechende Schl�sselrohlinge nicht mehr hergestellt
> werden, und h�lt die Sache f�r mein Problem.

Das w�rde ich nicht so sehen. Da Du den Schl�ssel nicht verloren hast
und Dir auch kein Vorwurf zu machen ist, ist die Hausverwaltung in der
Pflicht. Sie m�ssen Dir einen Schl�ssel zur Verf�gung stellen (IMO auch
mehrere!) weil e�ne nicht verschlie�bare Wohnung nicht vermietbar ist.

>
> Der Schl�sselrohling wurde wohl f�r BKS von einem Subunternehmer
> hergestellt, der nicht mehr existiert, und ist tats�chlich nicht mehr zu
> bekommen; mehrere Schl�sseldienste haben das best�tigt. Derzeit hat mir ein
> Nachbar seinen Schl�ssel geliehen, aber das ist ja keine Dauerl�sung.

la� Dich am besten gar nicht auf irgendwelche Suchen oder Beschaffungen
ein, die Hausverwaltung MUSS handeln, nimm denen nicht die Arbeit ab,
das geht gerne "nach hinten" los. Wenn sie sich stur stellen und es
ihnen egal ist, Ob Du das Haus betreten kannst, suche Hilfe beim
Mieterschutzbund.

Ralf Schmode

unread,
May 13, 2013, 11:09:59 AM5/13/13
to
On 13.05.2013 15:28, Wolfgang May wrote:

> Aehm. Beim Auszug des Nachbars (falls er das jemals tut) muss er
> wieder das Original-Schloss einbauen, und das wird der naechste Mieter
> so uebernehmen. Es waere also ein weiterer Schluessel zu diesem
> Schloss im Umlauf. (naja, ich schrieb ja schon, dass nicht umsonst
> empfohlen wird, Wohnungsschloesser in Mietwohnungen grundsaetzlich
> durch ein eigenes zu ersetzen).

Hallo, Wolfgang,

der Nachbar wird auf absehbare Zeit nicht ausziehen. Mein Wohnungsschlo�
ist �brigens auch nicht mehr zur Schlie�anlage geh�rend, weil der Vormieter
sich mit dem entsprechenden Schl�ssel aus dem Staub gemacht hatte und meine
Wohnungst�r einen neuen Zylinder bekam.

> Ansonsten: wenn er von dem Nachbars-Schluessel ein Duplikat machen
> kann, dann sollte er das doch genauso auch von dem abgebrochenen Rest
> Deines Schluessels machen koennen?

Dieser Rest existiert nicht mehr; der Schl�ssel ist schon seit l�ngerem
zerbrochen und ich hatte damals nicht damit gerechnet, den Schl�sselbart
noch einmal zu ben�tigen. Der Schl�ssel ist mir �brigens tats�chlich beim
Herausnehmen aus der Hosentasche abgebrochen, also ohne nennenswerte
Krafteinwirkung.

Ich warte jetzt auf die Eigent�merversammlung, die hoffentlich entweder den
Einbau einer neuen Schlie�anlage oder zumindest eines neuen
Haust�rschlosses beschlie�en wird. Ansonsten spricht aus meiner Sicht
nichts gegen den Versuch, den Schl�ssel meines Nachbarn kopieren zu lassen,
da dieser Schl�ssel weder seine noch meine Wohnung schlie�t (also "nur
noch" als Haust�rschl�ssel taugt). Mit der HV w�rde ich das allerdings
vorher abstimmen und auch die Kosten�bernahme kl�ren. Es ist wohl so, da�
ich das nicht tun m��te, aber ich hoffe, da� es schneller geht, wenn ich
mich ggf. selbst mit einbringe.

Gru� und danke, Ralf






Volker Englisch

unread,
May 13, 2013, 11:51:33 AM5/13/13
to
Am 13.05.13 schrieb Wolfgang May:
> Volker Englisch <grou...@rsli.de> wrote:
>> Am 12.05.13 schrieb Ralf Schmode:
>>> das Haus, in dem ich wohne, hat eine Schlie�anlage, bei der jede Partei
>>> einen Wohnungsschl�ssel hat, der auch die Haust�r schlie�t.
>>>
>>> Derzeit hat mir ein Nachbar seinen Schl�ssel geliehen, aber das ist
>>> ja keine Dauerl�sung.
>>
>> Wie kommst Du dann in Deine _Wohnung_? Normalerweise sollte der
>> Schl�ssen Deines Nachbarn zwar die Haust�re, nicht aber Deine
>> Wohnungst�re schlie�en k�nnen...
>
> Ich nehme mal an, er hat das Wohnungstuerschloss auswechseln lassen und
> benoetigt den Systemschluessel nur fuer Haustuere etc.
> Das wird ueblicherweise empfohlen, weil man bei Mietwohnungen nie so
> genau weiss, wer wirklich noch alles einen alten Schluessel bzw einen
> Generalschluessel hat.

Ich sehe schon, meine Familie und ich waren in den fr�heren Wohnungen
zu naiv :-)

>> �) Unsere Mitarbeiter killen auch regelm��ig Schl�ssel, und sind immer
>> gaanz unschuldig ;-)
>
> Nu ja, bei unserem Institut habe ich es selber schon erlebt, wie
> jemand einen (zu diesem Zeitpunkt ungefaehr drei Jahre alten
> Schluessel) abgebrochen hat. Ohne aussergewoehnlichen Kraftaufwand,
> ohne vorherige Ankuendigung das irgendwas schwer ging etc. Da es die
> zweite Tuere auf diesem Weg war, die er aufgeschlossen hatte, war der
> Schluessel auch nicht vorher bereits toedlich angebrochen und wartete
> nur auf die naechste Benutzung um abzubrechen.

Wobei die Schl�ssel der alten BKS-Anlage definitiv widerstandsf�higer
waren als die der aktuellen EVVA. Dank der allseits beliebten
Schl�sselb�nder werden diese am Hoseng�rtel fixiert, der Schl�ssel ins
Schlo� gesteckt, stecken gelassen, um dann mit steckendem Schl�ssel
einfach loszulaufen. Knack hats gemacht. Aber ich glaube, jetzt wirds OT.

Gru�
Volker
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Harry Hirsch

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May 20, 2013, 2:55:38 AM5/20/13
to
Am 20.05.2013 05:53, schrieb Maria VVinter:

> Wollte ich bei der letzten Wohnung machen, zumal mir der Vormieter
> sagte, dass die Vermieter auf jeden Fall einen eigenen Schl�ssel
> hatten

Das wird nicht durchs Gesetz gedeckt. Du hast das Recht auf den Schutz
Deiner Wohnung und der Vermieter hat nicht das Recht jederzeit Zugang zu
haben.

- Schloss lie� sich nicht austauschen, die Schraube war
> offenbar mit hochfester Schraubensicherung gesichert...

ein kleiner Gasbrenner hilft. Am besten den Schlie�zylinder erhitzen.

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Harry Hirsch

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May 20, 2013, 5:16:40 AM5/20/13
to
Am 20.05.2013 10:03, schrieb Maria VVinter:

>>Das wird nicht durchs Gesetz gedeckt. Du hast das Recht auf den Schutz
>>Deiner Wohnung und der Vermieter hat nicht das Recht jederzeit Zugang zu
>>haben.
>
> Das war in einer rechtlichen Sonderzone namens "Schwaben"...

Ooch immer diese Vorurteile. Ich hatte zun�chst 35 Jahre in Berlin
gelebt und bin von dort nach (Nord)Schwaben umgesiedelt. Wie immer gibt
es �berall "sone und solche". Das "Deutsch" sein �berlagert viele
regionale Eigenheiten....k�nnte man sagen. Neugier und Tratsch gibt es
�berall.

> Irgend so etwas wollte ich auch mal versuchen, aber ich hatte nie die
> Zeit dazu - und die Nachbarn h�tten das vermutlich sowieso sofort
> weitergemeldet...

Ja und? Lass' sie doch
>
> Mittlerweile bin ich da raus und es ist einfach nur eine Erinnerung an
> merkw�rdige Zeiten...

naja, Du bist das Problem dann also los

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