Volker Englisch <
grou...@rsli.de> wrote:
> Am 12.05.13 schrieb Ralf Schmode:
>> das Haus, in dem ich wohne, hat eine Schlieᅵanlage, bei der jede Partei
>> einen Wohnungsschlᅵssel hat, der auch die Haustᅵr schlieᅵt.
>>
>> Derzeit hat mir ein Nachbar seinen Schlᅵssel geliehen, aber das ist
>> ja keine Dauerlᅵsung.
>
> Wie kommst Du dann in Deine _Wohnung_? Normalerweise sollte der
> Schlᅵssen Deines Nachbarn zwar die Haustᅵre, nicht aber Deine
> Wohnungstᅵre schlieᅵen kᅵnnen...
Ich nehme mal an, er hat das Wohnungstuerschloss auswechseln lassen und
benoetigt den Systemschluessel nur fuer Haustuere etc.
Das wird ueblicherweise empfohlen, weil man bei Mietwohnungen nie so
genau weiss, wer wirklich noch alles einen alten Schluessel bzw einen
Generalschluessel hat.
(eigenes Beispiel: im Mietvertrag waren 2 Schluessel angegeben; waehrend
der Mietdauer habe ich jeweils einen dritten mit Genehmigung des
Vemieters und der HV nachmachen lassen. Wenn ich beim Auszug den dritten
nicht "freiwillig" abgegeben haette, haette das weder jemand herausgefunden,
noch haette es jemanden interessiert).
> ᅵ) Unsere Mitarbeiter killen auch regelmᅵᅵig Schlᅵssel, und sind immer
> gaanz unschuldig ;-)
Nu ja, bei unserem Institut habe ich es selber schon erlebt, wie
jemand einen (zu diesem Zeitpunkt ungefaehr drei Jahre alten
Schluessel) abgebrochen hat. Ohne aussergewoehnlichen Kraftaufwand,
ohne vorherige Ankuendigung das irgendwas schwer ging etc. Da es die
zweite Tuere auf diesem Weg war, die er aufgeschlossen hatte, war der
Schluessel auch nicht vorher bereits toedlich angebrochen und wartete
nur auf die naechste Benutzung um abzubrechen.
Wolfgang