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Schnee schaufeln

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Werner M�ller

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Dec 18, 2009, 8:24:25 AM12/18/09
to
Hallo - Aus aktuellen Anla�!

Wann und wie mu� ein Einfamilienhaus-Mieter
die Stra�e vom Schnee r�umen?
D.h. wann mu� morgen fr�h ger�umt sein?
Und wie oft t�glich, wenn nach der R�umung
weiterer Schneefall erfolg?

Kann mir jemand dazu etwas mitteilen?

Mit freundlichem Gru�
Werne

Thorsten Böttcher

unread,
Dec 18, 2009, 8:33:22 AM12/18/09
to
Werner M�ller wrote:

> Wann und wie mu� ein Einfamilienhaus-Mieter
> die Stra�e vom Schnee r�umen?
>

> Kann mir jemand dazu etwas mitteilen?

Bitte sehr: http://lmgtfy.com/?q=schneer%C3%A4umen

MfG

Holger Korn

unread,
Dec 18, 2009, 9:14:13 AM12/18/09
to
Am 18.12.2009 14:24:25 schrieb Werner M�ller:

> Wann und wie mu� ein Einfamilienhaus-Mieter
> die Stra�e vom Schnee r�umen?

h�ngt von der GHemeindesatzung hierzu ab.
also am besten dort nachsehen.


aber als Beispiel (einer der Treffer aus google)
http://www.oderwitz.de/service/ortsrecht_pdf/strassenwinterdienstsatzung.pdf

--
cu |_|
|olger

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U.F.H

unread,
Dec 18, 2009, 9:41:27 AM12/18/09
to

Werner M�ller schrieb:

Ja - deine Gemeindeverwaltung! Die legen das fest. Hier kann das
niemand ohne zu wissen wo du wohnst.


Bernd Nomi

unread,
Dec 18, 2009, 10:08:15 AM12/18/09
to
Werner M�ller schrieb:

Hallo
Zun�chst gibt es regionale Unterschiede, Du solltest Du deswegen einfach
an Deine zust�ndige Kommunalverwaltung wenden und dort fragen um ganz
sicher zu sein. Eine R�umpflicht besteht grunds�tzlich nur f�r den
Grundst�ckseigent�mer (auch bei unbebauten Grundst�cken) oder f�r den
Mieter, falls das vertraglich festgehalten wurde.

In Bayern gilt in der Regel, dass der Gehweg zwischen 7:00 und 22:00 Uhr
ger�umt sein muss und zwar so breit, dass 2 Fu�g�nger bequem
nebeneinander gehen k�nnen. Damit ist dann auch sichergestellt, dass
Kinderwagen bewegt werden k�nnen. Nicht extra geregelt sind kleine
Durchg�nge zur Fahrstra�e damit man den Fu�weg auch gefahrlos erreichen
oder verlassen kann. Bei starkem, andauernden Schneefall muss wiederholt
ger�umt werden. Eine �bertragung der R�umpflicht ist m�glich, aus
eigenem Interesse sollte das aber unbedingt vertraglich (schriftlich)
festgehalten werden damit sich im Falle eines Falles der Auftragnehmer
nicht aus der Verantwortung ziehen kann.
Bei Gl�tte muss ein Abstumpfungsmittel gestreut werden wenn der
momentane Schneefall aufgeh�rt hat. Gestreut werden d�rfen �berall: Sand
und Split. �rger und Dreck handelt man sich beim streuen mit Asche ein
und richtig teuer wird es in vielen Regionen wenn Salz gestreut wird.
Dabei ist die Rechtslage besonders un�bersichtlich denn hier ist z.B.
den Privatleuten das Salzen verboten, wenn Kommunen es jedoch nicht tun,
ziehen sie bei Klagen eventuell sogar den K�rzeren, sie sollten
eigentlich salzen. Tja..
Also ruf mal beim Rathaus an.
--
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www.cyborgs.de/flohmarkt/flohmarkt.htm
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Ralf Muschall

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Dec 18, 2009, 6:54:21 PM12/18/09
to
On Dec 18, 2:24 pm, "Werner Müller" <Werner-...@Web.de> wrote:

> Wann und wie muß ein Einfamilienhaus-Mieter
> die Straße vom Schnee räumen?

Als *Mieter* erstmal gar nicht, falls der Vermieter nicht
im Mietvertrag (oder anderweitig rechtlich bindend) diese
Leistung vom Mieter einkauft. Alternativ kann der Vermieter
auch z.B. einen Hausmeister beauftragen.

Welche Verpflichtungen der *Vermieter* gegenüber der
Gemeinde hat, haben andere schon geschrieben.

Ralf

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