Am 19.05.2013 08:57, schrieb Martin Xander:
> Hi,
> wie lᅵuft in Deutschland eigentlich der Kauf eines Gebrauchtwagen ab,
> wenn der Besitzer sein Fahrzeug Kreditfinanziert hat?
"Besitzer" hier im Sinne von "vorherige Fahrzeughalter". Und: es ist ja
(noch) nicht "sein" Fahrzeug. Er hat nur eine Anzahlung geleistet und
ein paar Raten bezahlt.
> Meines Wissens behᅵlt der Kreditgeber (Bank) die Zulassungsbescheinigung
> Teil 2 (Fahrzeugbrief) als Sicherheit in seinen Hᅵnden. Damit der
> Fahrzeughalter das Fahrzeug nicht ohne Wissen der Bank verkaufen kann.
So ist das.
> So, jetzt will der Fahrzeughalter das Auto verkaufen, hat aber nicht
> genug eigenes Geld um den Kredit abzulᅵsen um an den Fahrzeugbrief zu
> kommen. Zahlt dann der Kᅵufer den Kaufpreis an die Bank? Oder wie lᅵuft
> das normalerweise ab?
Wahrscheinlich ist das eher was fᅵr de.soc.recht.<irgendwas>. Und da
zᅵhlen dann immer auch die konkreten Vertragsinhalte.
Meine laienhafte Meinung dazu: der Finanzierungsvertrag des 1. Halters
besteht und muss entweder erfᅵllt, geᅵndert oder aufgelᅵst werden.
Daraus ergibt sich auch, wer danach Eigentᅵmer des Fahrzeugs ist.
(Vorzeitige) Erfᅵllung: Der 1. Halter kann einen Kredit aufnehmen, damit
das Fahrzeug vorzeitig auslᅵsen, dann ist der Vertrag erfᅵllt. Damit
wird er Eigentᅵmer, und dann verkauft er es an den Zweitkᅵufer. Wo er
das Darlehen herbekommt (andere Bank oder ggf. Privatdarlehen vom
Zweitkᅵufer) ist sein Bier. Wichtig: fᅵr so eine vorzeitige Auslᅵsung
aus Finanzierungen werden oft betrᅵchtliche Gebᅵhren fᅵllig. Es reicht
bei weitem nicht, den aktuellen Marktwert an die Bank zu zahlen, sondern
die hat auch das Recht auf sᅵmtliche Zinsen laut Vertrag. Zusᅵtzlich
weicht bei Finanzierung ja der tatsᅵchliche Restwertverlauf von den
Zahlungen des Finanzierungsnehmers ab. Dessen sollte sich der Erstkᅵufer
gleich bewusst sein.
ᅵnderung des Halters des Finanzierungsvertrages: Sowas gibt's auch.
Ersthalter und Zweithalter einigen sich (i.d.R. eine betrᅵchtliche
Zahlung des Ersthalters an den Zweithalter zum Wertausgleich), danach
ᅵbernimmt der Zweithalter die weiteren monatlichen Raten und auch den
Restbetrag. Das ist zusᅵtzlich davon abhᅵngig, ob die Bank es zulᅵsst,
meist auch mit hohen Gebᅵhren.
Auflᅵsung des Vertrages: Der Ersthalter kann/will die Raten nicht mehr
zahlen. Also gibt die Bank ihm auch das Auto nicht mehr (logo), sondern
macht Forderungen zum Ausgleich zwischen den bisherigen Zahlungen und
dem Restwert des Autos, zu dem sie das Auto verwerten kann. Nun ist die
Frage: was ist der reale Marktwert des Autos? In der Regel holt die Bank
dafᅵr Angebote ein (in der Regel eher niedrige). Der Ersthalter hat aber
das Recht, zusᅵtzliche Kaufinteressenten zu nennen, die mehr bieten, als
die Bank recherchiert hat. Zum Beispiel das Gebot des Zweitkᅵufers. Der
Rest wird dann wohl so abgewickelt, dass der Ersthalter einen
Differenz-Betrag (Wertdifferenz plus alle Zinsen, die der Bank noch
zustehen plus Verwaltungsgebᅵhren) bezahlt. Damit ist der Erstvertrag
aufgelᅵst, die Bank ist alleiniger Eigentᅵmer. Und verkauft das Auto
dann an den Zweithalter.
Was ich mal ganz raus lasse: Sowas wie Gap-Versicherung. Das macht's
nochmal komplexer, wenn man die hinzuziehen sollte.
Und: wenn der individuelle Zustand des Fahrzeugs abweicht von einem fᅵr
Alter und Laufleistung typischen (z.B. Unfallschaden), wird's auch
nochmal komplizierter.
In echt zᅵhlen die Zahlen:
* Hᅵhe der Anzahlung
* Hᅵhe die Raten und Zinssatz
* Hᅵhe des kalkulierten Restbetrages
* Verkaufszeitpunkt
* aktueller Marktwert
* Gebᅵhren nach Vertrag
* jede Menge Bestimmungen aus dem Finanzierungsvertrag
Gebᅵhren fᅵr ᅵnderung der Zulassung, Schilder, etc. sind dann noch das
kleinste, was dazu kommt.
Also eine einfache Sache ist es in der Regel nur, wenn der Ersthalter
noch genᅵgend flᅵssig ist und drauf vorbereitet, einen in der Regel
groᅵen Batzen Geld zu zahlen. Oder wenn der Zweitkᅵufer weit ᅵber
Marktwert bezahlt (z.B. Menschen, die Verwandte so aus Schwierigkeiten
herauskaufen).
Ralf