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Kreditfinanzierter Gebrauchtwagen

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Martin Xander

unread,
May 19, 2013, 2:57:41 AM5/19/13
to
Hi,
wie lᅵuft in Deutschland eigentlich der Kauf eines Gebrauchtwagen ab,
wenn der Bestizer sein Fahrzeug Kreditfinanziert hat?

Meines Wissens behᅵlt der Kreditgeber (Bank) die Zulassungsbescheinigung
Teil 2 (Fahrzeugbrief) als Sicherheit in seinen Hᅵnden. Damit der
Fahrzeughalter das Fahrzeug nicht ohne Wissen der Bank verkaufen kann.

So, jetzt will der Fahrzeughalter das Auto verkaufen, hat aber nicht
genug eigenes Geld um den Kredit abzulᅵsen um an den Fahrzeugbrief zu
kommen. Zahlt dann der Kᅵufer den Kaufpreis an die Bank? Oder wie lᅵuft
das normalerweise ab?

MX

Christian Treffler

unread,
May 19, 2013, 6:32:16 AM5/19/13
to
Martin Xander schrieb:

> Meines Wissens beh�lt der Kreditgeber (Bank) die Zulassungsbescheinigung
> Teil 2 (Fahrzeugbrief) als Sicherheit in seinen H�nden. Damit der
> Fahrzeughalter das Fahrzeug nicht ohne Wissen der Bank verkaufen kann.

Ich habe bereits zwei Autos teilweise mit Kredit finanziert, einen mit
Online-Kredit, den anderen mit Kredit meiner Hausbank. Beide haben sich
nicht daf�r interessiert, wof�r ich das Geld brauche. Ergo auch nicht
irgendeinen Teil der Fahrzeug-Papiere als Sicherheit verlangt.

Aber wenn's mal so l�uft:

> So, jetzt will der Fahrzeughalter das Auto verkaufen, hat aber nicht
> genug eigenes Geld um den Kredit abzul�sen um an den Fahrzeugbrief zu
> kommen. Zahlt dann der K�ufer den Kaufpreis an die Bank? Oder wie l�uft
> das normalerweise ab?

Ich w�rde halt mit der Bank reden und vereinbaren, dass der
Fahrzeugbrief bereit liegt, um ihn bei Barabl�sung des Kredits sofort
ausgeh�ndigt zu bekommen.
Wenn ich mit einem potentiellen K�ufer handelseinig geworden bin, dann
fahre ich mit ihm zur Bank, zahle mit dem Geld den Kredit ab, nehme den
Brief entgegen und reiche ihn gleich weiter. Das hat auch den Vorteil,
dass man mir kein Falschgeld andrehen kann.

CU,
Christian

Ralf Koenig

unread,
May 19, 2013, 6:37:50 AM5/19/13
to
Am 19.05.2013 08:57, schrieb Martin Xander:
> Hi,
> wie lᅵuft in Deutschland eigentlich der Kauf eines Gebrauchtwagen ab,
> wenn der Besitzer sein Fahrzeug Kreditfinanziert hat?

"Besitzer" hier im Sinne von "vorherige Fahrzeughalter". Und: es ist ja
(noch) nicht "sein" Fahrzeug. Er hat nur eine Anzahlung geleistet und
ein paar Raten bezahlt.

> Meines Wissens behᅵlt der Kreditgeber (Bank) die Zulassungsbescheinigung
> Teil 2 (Fahrzeugbrief) als Sicherheit in seinen Hᅵnden. Damit der
> Fahrzeughalter das Fahrzeug nicht ohne Wissen der Bank verkaufen kann.

So ist das.

> So, jetzt will der Fahrzeughalter das Auto verkaufen, hat aber nicht
> genug eigenes Geld um den Kredit abzulᅵsen um an den Fahrzeugbrief zu
> kommen. Zahlt dann der Kᅵufer den Kaufpreis an die Bank? Oder wie lᅵuft
> das normalerweise ab?

Wahrscheinlich ist das eher was fᅵr de.soc.recht.<irgendwas>. Und da
zᅵhlen dann immer auch die konkreten Vertragsinhalte.

Meine laienhafte Meinung dazu: der Finanzierungsvertrag des 1. Halters
besteht und muss entweder erfᅵllt, geᅵndert oder aufgelᅵst werden.
Daraus ergibt sich auch, wer danach Eigentᅵmer des Fahrzeugs ist.

(Vorzeitige) Erfᅵllung: Der 1. Halter kann einen Kredit aufnehmen, damit
das Fahrzeug vorzeitig auslᅵsen, dann ist der Vertrag erfᅵllt. Damit
wird er Eigentᅵmer, und dann verkauft er es an den Zweitkᅵufer. Wo er
das Darlehen herbekommt (andere Bank oder ggf. Privatdarlehen vom
Zweitkᅵufer) ist sein Bier. Wichtig: fᅵr so eine vorzeitige Auslᅵsung
aus Finanzierungen werden oft betrᅵchtliche Gebᅵhren fᅵllig. Es reicht
bei weitem nicht, den aktuellen Marktwert an die Bank zu zahlen, sondern
die hat auch das Recht auf sᅵmtliche Zinsen laut Vertrag. Zusᅵtzlich
weicht bei Finanzierung ja der tatsᅵchliche Restwertverlauf von den
Zahlungen des Finanzierungsnehmers ab. Dessen sollte sich der Erstkᅵufer
gleich bewusst sein.

ᅵnderung des Halters des Finanzierungsvertrages: Sowas gibt's auch.
Ersthalter und Zweithalter einigen sich (i.d.R. eine betrᅵchtliche
Zahlung des Ersthalters an den Zweithalter zum Wertausgleich), danach
ᅵbernimmt der Zweithalter die weiteren monatlichen Raten und auch den
Restbetrag. Das ist zusᅵtzlich davon abhᅵngig, ob die Bank es zulᅵsst,
meist auch mit hohen Gebᅵhren.

Auflᅵsung des Vertrages: Der Ersthalter kann/will die Raten nicht mehr
zahlen. Also gibt die Bank ihm auch das Auto nicht mehr (logo), sondern
macht Forderungen zum Ausgleich zwischen den bisherigen Zahlungen und
dem Restwert des Autos, zu dem sie das Auto verwerten kann. Nun ist die
Frage: was ist der reale Marktwert des Autos? In der Regel holt die Bank
dafᅵr Angebote ein (in der Regel eher niedrige). Der Ersthalter hat aber
das Recht, zusᅵtzliche Kaufinteressenten zu nennen, die mehr bieten, als
die Bank recherchiert hat. Zum Beispiel das Gebot des Zweitkᅵufers. Der
Rest wird dann wohl so abgewickelt, dass der Ersthalter einen
Differenz-Betrag (Wertdifferenz plus alle Zinsen, die der Bank noch
zustehen plus Verwaltungsgebᅵhren) bezahlt. Damit ist der Erstvertrag
aufgelᅵst, die Bank ist alleiniger Eigentᅵmer. Und verkauft das Auto
dann an den Zweithalter.

Was ich mal ganz raus lasse: Sowas wie Gap-Versicherung. Das macht's
nochmal komplexer, wenn man die hinzuziehen sollte.

Und: wenn der individuelle Zustand des Fahrzeugs abweicht von einem fᅵr
Alter und Laufleistung typischen (z.B. Unfallschaden), wird's auch
nochmal komplizierter.

In echt zᅵhlen die Zahlen:
* Hᅵhe der Anzahlung
* Hᅵhe die Raten und Zinssatz
* Hᅵhe des kalkulierten Restbetrages
* Verkaufszeitpunkt
* aktueller Marktwert
* Gebᅵhren nach Vertrag
* jede Menge Bestimmungen aus dem Finanzierungsvertrag

Gebᅵhren fᅵr ᅵnderung der Zulassung, Schilder, etc. sind dann noch das
kleinste, was dazu kommt.

Also eine einfache Sache ist es in der Regel nur, wenn der Ersthalter
noch genᅵgend flᅵssig ist und drauf vorbereitet, einen in der Regel
groᅵen Batzen Geld zu zahlen. Oder wenn der Zweitkᅵufer weit ᅵber
Marktwert bezahlt (z.B. Menschen, die Verwandte so aus Schwierigkeiten
herauskaufen).

Ralf

Ralf Koenig

unread,
May 19, 2013, 7:31:02 AM5/19/13
to
Am 19.05.2013 12:32, schrieb Christian Treffler:
> Martin Xander schrieb:
>
>> Meines Wissens beh�lt der Kreditgeber (Bank) die Zulassungsbescheinigung
>> Teil 2 (Fahrzeugbrief) als Sicherheit in seinen H�nden. Damit der
>> Fahrzeughalter das Fahrzeug nicht ohne Wissen der Bank verkaufen kann.
>
> Ich habe bereits zwei Autos teilweise mit Kredit finanziert, einen mit
> Online-Kredit, den anderen mit Kredit meiner Hausbank. Beide haben sich
> nicht daf�r interessiert, wof�r ich das Geld brauche. Ergo auch nicht
> irgendeinen Teil der Fahrzeug-Papiere als Sicherheit verlangt.

Ich glaube nicht, dass Martin diesen Fall meint, wo der Ersthalter ein
eigenes Darlehen bei einer dritten Bank aufgenommen hat. Hier ist es
einfacher, weil das Auto ja nicht als Sicherheit angegeben wurde,
sondern etwas anderes, z.B. das eigene k�nftige Einkommen, ein H�uschen,
oder B�rgen. :-) Denn so ganz ohne irgendwelche Sicherheit gibt's auch
privat keinen Kredit mehr.

Sondern den (IMHO) �blicheren Fall, dass �ber die Autobank finanziert
wurde. Und da ist das Auto die Sicherheit zus�tzlich zum (erwarteten)
Einkommen des Kreditnehmers.

> Aber wenn's mal so l�uft:
>
>> So, jetzt will der Fahrzeughalter das Auto verkaufen, hat aber nicht
>> genug eigenes Geld um den Kredit abzul�sen um an den Fahrzeugbrief zu
>> kommen. Zahlt dann der K�ufer den Kaufpreis an die Bank? Oder wie l�uft
>> das normalerweise ab?
>
> Ich w�rde halt mit der Bank reden und vereinbaren, dass der
> Fahrzeugbrief bereit liegt, um ihn bei Barabl�sung des Kredits sofort
> ausgeh�ndigt zu bekommen.
> Wenn ich mit einem potentiellen K�ufer handelseinig geworden bin, dann
> fahre ich mit ihm zur Bank, zahle mit dem Geld den Kredit ab,

So klingt's einfach, "nur" die Zahlen lassen einige Leute in der Regel
schlucken. :-)

Denn der Zweitk�ufer bezahlt ja (au�er in Ausnahmef�llen) nur einen
aktuellen Marktpreis (sonst w�re er irgendwie unclever). Die Autobank
will aber den Ausgleich aus Gesamtwert des Fahrzeugs plus erwarteten
Zinsen und den bisherigen Zahlungen des Ersthalters, was in der Regel
mehr Geld ist. Und wo kommt der Differenzbetrag her? *Das* macht die
Sache kompliziert zus�tzlich zur Unsicherheit, was der Gw eigentlich
wirklich wert ist (bei jedem Gw so).

> nehme den
> Brief entgegen und reiche ihn gleich weiter. Das hat auch den Vorteil,
> dass man mir kein Falschgeld andrehen kann.

:-)

Zweiter Punkt: F�r den Zweitk�ufer macht es rechtlich einen gro�en
Unterschied, ob er von privat kauft oder von der Bank. Stichwort:
Gew�hrleistung und alles, was da dran h�ngt. Da lohnt es schon, vorher
mal dr�ber nachzudenken und das Gesamtgesch�ft sauber aufzudr�seln.

Ralf

Harald Klotz

unread,
May 19, 2013, 9:17:38 AM5/19/13
to
Ralf Koenig schrieb:

> Denn der Zweitk�ufer bezahlt ja (au�er in Ausnahmef�llen) nur
> einen aktuellen Marktpreis (sonst w�re er irgendwie unclever).
> Die Autobank will aber den Ausgleich aus Gesamtwert des
> Fahrzeugs plus erwarteten Zinsen und den bisherigen Zahlungen
> des Ersthalters, was in der Regel mehr Geld ist. Und wo kommt
> der Differenzbetrag her? *Das* macht die Sache kompliziert
> zus�tzlich zur Unsicherheit, was der Gw eigentlich wirklich
> wert ist (bei jedem Gw so).

Den Differenzbetrag bekommt der K�ufer ausbezahlt. ;-)

Nat�rlich ist der spezielle Fall denkbar, dass bisher weniger vom
Kredit abbezahlt ist als der Wertverlust ausmacht.
Nur vermute ich, ist es eher selten, dass ein Fahrzeug so fr�h
verkauft wird, dann w�re es allerdings schlau von der Bank einen
Kredit �ber die Restsumme ohne Sicherheit zu geben, vorher war
die Restsumme letztlich auch nicht abgesichert.
Wenn der Kunde den Kredit nicht mehr bedienen kann, ist es f�r
die Bank eher noch schlechter, letztlich auf dem Fahrzeug als
Pfand sitzen zu bleiben.

Allerdings kann es auch ein Taktik der Bank sein, wenn der
Sachbearbeiter einen Freund hat, das Teil in die
Zwangsversteigerung zu bringen, wo meist deutlich Wert verkauft
wird.

> Zweiter Punkt: F�r den Zweitk�ufer macht es rechtlich einen
> gro�en Unterschied, ob er von privat kauft oder von der Bank.
> Stichwort: Gew�hrleistung und alles, was da dran h�ngt. Da
> lohnt es schon, vorher mal dr�ber nachzudenken und das
> Gesamtgesch�ft sauber aufzudr�seln.

Die Bank hat das Fahrzeug als Sicherheit f�r den Kredit, die Bank
kann das Fahrzeug nicht verkaufen, Die Bank ist nicht Eigent�mer.

Gr��e Harald

Harald Klotz

unread,
May 19, 2013, 9:06:43 AM5/19/13
to
Martin Xander schrieb:

> Meines Wissens behᅵlt der Kreditgeber (Bank) die
> Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) als Sicherheit
> in seinen Hᅵnden. Damit der Fahrzeughalter das Fahrzeug nicht
> ohne Wissen der Bank verkaufen kann.
> So, jetzt will der Fahrzeughalter das Auto verkaufen, hat aber
> nicht genug eigenes Geld um den Kredit abzulᅵsen um an den
> Fahrzeugbrief zu kommen. Zahlt dann der Kᅵufer den Kaufpreis
> an die Bank? Oder wie lᅵuft das normalerweise ab?

Es gibt verschiedene Mᅵglichkeiten.
Wenn die Bank die vertraut bekommst du den Brief mit der Auflage
den Restbetrag innerhalb einer Frist einzuzahlen.
Wenn sie die nicht vertraut, muss du mit dem Kᅵufer
entsprechendes Vereinbaren.
Du bereitest es bei der Bank vor, gehst mit dem Kᅵufer zur Bank,
der zahlt dort und bekommt den Brief.
Andere Varianten sind denkbar.

Grᅵᅵe Harald

Harald Klotz

unread,
May 19, 2013, 9:24:00 AM5/19/13
to
Ralf Koenig schrieb:

> "Besitzer" hier im Sinne von "vorherige Fahrzeughalter". Und:
> es ist ja (noch) nicht "sein" Fahrzeug. Er hat nur eine
> Anzahlung geleistet und ein paar Raten bezahlt.

Nein, der ist Eigentᅵmer und Besitzer.
Sicherungsᅵbereignet bedeutet nicht, dass die Bank reiner
Eigentᅵmer wird, sie hat ein Pfandrecht.
Wie kommst du auf ein paar Raten, davon war keine Rede.
Es war lediglich die Rede davon, dass eine Restsumme aussteht.

Grᅵᅵe Harald

Georg Wieser

unread,
May 19, 2013, 1:19:43 PM5/19/13
to
Am 19.05.2013 08:57, schrieb Martin Xander:
Im Flottengeschᅵft wird der Brief einfach verschickt, auch bei
Um/Abmeldungen etc. Da geht es nur darum, daᅵ die Menge der Briefe als
Sicherung hinterlegt ist. Der Einzelbrief spielt da keine Rolle. Wenn Du
also ein Auto eines Autovermieters kaufst oder eines grᅵᅵeren
Unternehmens, dann liegt der Brief beim Verkauf vor.

Bei Privat? Keine Ahnung, ich habe mir noch nie ein Auto gekauft, daᅵ
ich mir nicht leisten konnte. Egal wie schᅵn man es mir rechnen wollte.

J�rgen Exner

unread,
May 19, 2013, 1:22:20 PM5/19/13
to
On Sun, 19 May 2013 08:57:41 +0200, Martin Xander
<mar...@xander.invalid> wrote in de.etc.fahrzeug.auto:
>wie l�uft in Deutschland eigentlich der Kauf eines Gebrauchtwagen ab,
>wenn der Bestizer sein Fahrzeug Kreditfinanziert hat?

Das haengt wohl davon ab, wer Eigentuemer des Fahrzeugs ist.

jue

Ralf Koenig

unread,
May 20, 2013, 5:15:18 AM5/20/13
to
Am 19.05.2013 15:17, schrieb Harald Klotz:
> Ralf Koenig schrieb:
>
>> Denn der Zweitk�ufer bezahlt ja (au�er in Ausnahmef�llen) nur
>> einen aktuellen Marktpreis (sonst w�re er irgendwie unclever).
>> Die Autobank will aber den Ausgleich aus Gesamtwert des
>> Fahrzeugs plus erwarteten Zinsen und den bisherigen Zahlungen
>> des Ersthalters, was in der Regel mehr Geld ist. Und wo kommt
>> der Differenzbetrag her? *Das* macht die Sache kompliziert
>> zus�tzlich zur Unsicherheit, was der Gw eigentlich wirklich
>> wert ist (bei jedem Gw so).
>
> Den Differenzbetrag bekommt der K�ufer ausbezahlt. ;-)

Witzbold, den Betrag fordert die Bank nach. Da gibt's nix auszuzahlen.
Sonst mach ein realistisches Rechenbeispiel.

> Nat�rlich ist der spezielle Fall denkbar, dass bisher weniger vom Kredit
> abbezahlt ist als der Wertverlust ausmacht.

Es ist der Regelfall, w�rde ich sagen. Sonst w�ren Finanzierungen nicht
so attraktig.

Und du verwechselst da was. �bliche Regeln bei Finanzierung sind doch:
Anzahlung ca. 20% vom Listenpreis, dann gleichbleibende Raten, H�he
abh�ngig von nach Laufleistung (10-30 TKM/a) und Jahren (3,4,5 Jahre) -
aber eben: linear. Und dann ein Restbetrag, der verpflichtend in der
H�he zu zahlen ist. Ob der dann dem Wert des Autos entspricht, ist
v�llig unerheblich.

Und Wertverlust? Die 20% Anzahlung sind quasi weg, wenn man vom Hof
f�hrt (wenn Rabatte auf Neuwagen f�r Barzahler auch bei 20%), sp�testens
aber nach wenigen Monaten und km (wenn Rabatte auf Neuwagen "nur" so ca.
10%). Danach geht's in etwa geometrisch weiter, jedes Jahr gehen etwa
20% vom jeweiligen Restwert weg. F�r die ersten 3-5 Jahre stimmt das in
etwa, nat�rlich mit Variabilit�t je nach Modell, Modellfolgezyklus, ...

Und die Raten sind anfangs deutlich niedriger als der monatliche
Wertverlust, erst sp�ter h�her. Aber es ist ja auch noch eine gewisse
Zinslast zu zahlen.

Der Restbetrag wird meist sch�n gerechnet, um die Raten niedrig zu
halten. Und bekommen tut ihn die Bank bei einer reinen Finanzierung eh.

> Nur vermute ich, ist es eher selten, dass ein Fahrzeug so fr�h verkauft
> wird,

Es wird gen�gend Leute geben, die den Versprechen der Finanzierung
erlegen sind, und wo das Leben (z.B. Einkommensverh�ltnisse durch
Ver�nderungen bei Arbeit oder Familie) schon nach kurzer Zeit nicht mehr
zur Finanzplanung von einst passt, die �ber 3-5 Jahre gemacht wurde.
Oder wo sich einfach die Nutzung des Autos anders darstellt.

> dann w�re es allerdings schlau von der Bank einen Kredit �ber die
> Restsumme ohne Sicherheit zu geben, vorher war die Restsumme letztlich
> auch nicht abgesichert.
> Wenn der Kunde den Kredit nicht mehr bedienen kann, ist es f�r die Bank
> eher noch schlechter, letztlich auf dem Fahrzeug als Pfand sitzen zu
> bleiben.

Da fehlt ein "unter"? Ich versteh deinen Gedankengang trotzdem nicht.
Einem Menschen, der nicht mehr zahlen kann oder will, gibt letzlich
keine Bank willentlich Kredit, egal ob in Form einer "Restsumme" oder in
Form von "Autoabnutzung".

>> Zweiter Punkt: F�r den Zweitk�ufer macht es rechtlich einen
>> gro�en Unterschied, ob er von privat kauft oder von der Bank.
>> Stichwort: Gew�hrleistung und alles, was da dran h�ngt. Da
>> lohnt es schon, vorher mal dr�ber nachzudenken und das
>> Gesamtgesch�ft sauber aufzudr�seln.
>
> Die Bank hat das Fahrzeug als Sicherheit f�r den Kredit, die Bank kann
> das Fahrzeug nicht verkaufen, Die Bank ist nicht Eigent�mer.

Lies mal im Kontext. Vorher besteht �ber das Fahrzeug eine Art
Misch-Eigent�merschaft, weil beide Seiten etwas vom Kaufpreis + Zinsen
gezahlt haben. Tendenziell geh�rt das Auto jedoch quasi ausschlie�lich
der Bank bei der heute �blichen Gestaltung des Verlaufes der Raten, die
sich so ganz grob am Wertverlust orientieren, jedoch lange Zeit den
Kreditnehmer besser stellen.

Bei vorzeitiger Aufl�sung des Finanzierungsvertrages wird diese
Misch-Eigent�merschaft" gekl�rt �ber einen Weg, wo dann eine Seite
alleiniger Eigent�mer wird. Dann wird ver�u�ert.

Ralf

Ralf Koenig

unread,
May 20, 2013, 5:27:54 AM5/20/13
to
Am 19.05.2013 15:06, schrieb Harald Klotz:

> Es gibt verschiedene Mᅵglichkeiten.
> Wenn die Bank die vertraut bekommst du den Brief mit der Auflage den
> Restbetrag innerhalb einer Frist einzuzahlen.
> Wenn sie die nicht vertraut, muss du mit dem Kᅵufer entsprechendes
> Vereinbaren.
> Du bereitest es bei der Bank vor, gehst mit dem Kᅵufer zur Bank, der
> zahlt dort und bekommt den Brief.

Geh mal zu einer Autobank. Viel Spaᅵ. Die wickeln das in der Regel aus
der Ferne ab (Telefon/Fax/Post inzwischen auch Online-Banking und
vielleicht E-Mail). Nur die Kundenakquise lᅵuft ᅵber die
Hᅵndler/Niederlassungen. Daran haben die Hᅵndler/Niederlassungen ein
Interesse, denn sie werden ᅵber Prᅵmien (die der Kunde natᅵrlich
mitzahlt) am Ergebnis beteiligt und gewinnen in der Regel Servicekunden.

Ralf

Tom Schneider

unread,
May 20, 2013, 6:00:47 AM5/20/13
to
Jᅵrgen Exner schrieb:
> On Sun, 19 May 2013 08:57:41 +0200, Martin Xander
> <mar...@xander.invalid> wrote in de.etc.fahrzeug.auto:
>> wie lᅵuft in Deutschland eigentlich der Kauf eines Gebrauchtwagen ab,
>> wenn der Bestizer sein Fahrzeug Kreditfinanziert hat?
>
> Das haengt wohl davon ab, wer Eigentuemer des Fahrzeugs ist.

Wenn es nicht der Verkᅵufer ist, oder wenigstens eine Verkaufsvollmacht
vorliegt, macht es fᅵr den Kᅵufer wenig Sinn, ihm mit Geld die reine
Besitzᅵberlassung abzu"kaufen".

Harald Klotz

unread,
May 20, 2013, 11:02:34 AM5/20/13
to
Ralf Koenig schrieb:

>> Den Differenzbetrag bekommt der K�ufer ausbezahlt. ;-)
>
> Witzbold, den Betrag fordert die Bank nach. Da gibt's nix
> auszuzahlen. Sonst mach ein realistisches Rechenbeispiel.

Ach Ralf, hast du gekifft oder warum bist so befreit irgendetwas
zu merken.
Wie kommst du auf die Idee, dass ein bei einem finanzierten Wagen
die Restschuld grunds�tzlich h�her als der Wert des Wagens ist?

Nach dem Wink mit dem Baumstamm h�tte ich eigentlich erwartet,
dass du deinen Fehler merkst.
Nat�rlich gibt es auch die Situation wo das eintreffen kann, was
du als Regel annimmst.

>> Nat�rlich ist der spezielle Fall denkbar, dass bisher weniger
>> vom Kredit abbezahlt ist als der Wertverlust ausmacht.
>
> Es ist der Regelfall, w�rde ich sagen. Sonst w�ren
> Finanzierungen nicht so attraktig.

Wirklich der Regelfall?
>
> Und du verwechselst da was. �bliche Regeln bei Finanzierung
> sind doch: Anzahlung ca. 20% vom Listenpreis, dann
> gleichbleibende Raten, H�he abh�ngig von nach Laufleistung
> (10-30 TKM/a) und Jahren (3,4,5 Jahre) - aber eben: linear.
> Und dann ein Restbetrag, der verpflichtend in der H�he zu
> zahlen ist. Ob der dann dem Wert des Autos entspricht, ist
> v�llig unerheblich.

Klar ist das unerheblich, klar kann es vorkommen, dass unter
Restfinanzierung verkauft wird.

> Und Wertverlust? Die 20% Anzahlung sind quasi weg, wenn man
> vom Hof f�hrt

Dasvon gehe ich aus.

> (wenn Rabatte auf Neuwagen f�r Barzahler auch
> bei 20%), sp�testens aber nach wenigen Monaten und km (wenn
> Rabatte auf Neuwagen "nur" so ca. 10%). Danach geht's in etwa
> geometrisch weiter, jedes Jahr gehen etwa 20% vom jeweiligen
> Restwert weg. F�r die ersten 3-5 Jahre stimmt das in etwa,
> nat�rlich mit Variabilit�t je nach Modell, Modellfolgezyklus,
> ...

Klar, und die laufenden Raten gleichen das aus.

> Und die Raten sind anfangs deutlich niedriger als der
> monatliche Wertverlust, erst sp�ter h�her. Aber es ist ja auch
> noch eine gewisse Zinslast zu zahlen.

Den gr��ten Wertverlust hast du mit der Zulassung, oder wie du es
beschriebst, wenn du vom Hof f�hrst.

>> Nur vermute ich, ist es eher selten, dass ein Fahrzeug so
>> fr�h verkauft wird,
>
> Es wird gen�gend Leute geben, die den Versprechen der
> Finanzierung erlegen sind, und wo das Leben (z.B.
> Einkommensverh�ltnisse durch Ver�nderungen bei Arbeit oder
> Familie) schon nach kurzer Zeit nicht mehr zur Finanzplanung
> von einst passt, die �ber 3-5 Jahre gemacht wurde. Oder wo
> sich einfach die Nutzung des Autos anders darstellt.

Die wird es geben, die Regel wird aber eher sein, dass die
Finanzierung ganz normal durchl�uft.
F�r die, die w�hrend der laufenden Finanzeirung verkauft werden,
kommen unterschiedlichste Gr�nde infrage und ebenso
unterschiedlichste Zeitpunkte.
Meist wird die �berlegung, so einen Wagen zu verkaufen auf einen
Zeitpunkt treffen, zu dem man m�glichst schmerzfrei herauskommt,
also nicht den Wagen los ist und trotzdem noch zahlen muss.
Dass Leute den fr�her abgeben, wird nach meiner Meinung eher
selten sein.

Du scheinst als Regel zu sehen.

>> dann w�re es allerdings schlau von der Bank einen Kredit �ber
>> die Restsumme ohne Sicherheit zu geben, vorher war die
>> Restsumme letztlich auch nicht abgesichert.
>> Wenn der Kunde den Kredit nicht mehr bedienen kann, ist es
>> f�r die Bank eher noch schlechter, letztlich auf dem Fahrzeug
>> als Pfand sitzen zu bleiben.
>
> Da fehlt ein "unter"? Ich versteh deinen Gedankengang trotzdem
> nicht. Einem Menschen, der nicht mehr zahlen kann oder will,
> gibt letzlich keine Bank willentlich Kredit, egal ob in Form
> einer "Restsumme" oder in Form von "Autoabnutzung".

Ist davon auszugehen, dass jemand der sein Fahrzeug vor Ablauf
der Kreditzeit abgeben will, nicht zahlen kann?
Dass ihn der Kredit schmerzt un er ihn deshlab los werden will,
ist denkbar, ebenso, dass er nach 3 Jahren einen neuen Wagen
haben will, die Finanzierung aber noch l�uft.

Ich denke, du lehnst dich mit deiner Version, nicht Kreditw�rdig
und Restfinanzierung �ber Verkaufspreis etwas weit aus dem
Fenster.

>> Die Bank hat das Fahrzeug als Sicherheit f�r den Kredit, die
>> Bank kann das Fahrzeug nicht verkaufen, Die Bank ist nicht
>> Eigent�mer.
>
> Lies mal im Kontext. Vorher besteht �ber das Fahrzeug eine Art
> Misch-Eigent�merschaft, weil beide Seiten etwas vom Kaufpreis
> + Zinsen gezahlt haben. Tendenziell geh�rt das Auto jedoch
> quasi ausschlie�lich der Bank bei der heute �blichen
> Gestaltung des Verlaufes der Raten,

Der Bank geh�rt es nicht, sie darf und kann nicht dr�ber
verf�gen.
Das kann sie erst, wenn Raten ausfallen.

Gr��e Harald

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