ich würde gerne mal von Euch hören, welche Schritte mir empfehlt zu
tun, bevor ich das Projekt "Selbständig im Nebenjob" angehe.
Was sind die ersten Schritte (Wo melde ich mein Gewerbe an)?
Wie sieht das ganze rechtlich aus?
Welchen Mindestumsatz muss ich haben jährlich?
Wann darf ich mit einer Internetseite werben?
Welche Planung gehören zu einem soliden Grundkonzept dazu?
Welche Internetseiten könnt ihr mir empfehlen?
Welche Software für das Office (Buchhaltung, Rechnungen schreiben etc.
...)
Mein Ziel soll es sein, IT-Dienstleistungen nebenbei zu verkaufen.
Nichtmehr und nicht weniger ;)
Grüße
> ich würde gerne mal von Euch hören, welche Schritte mir empfehlt zu
> tun, bevor ich das Projekt "Selbständig im Nebenjob" angehe.
Dringend: Grundwissen erarbeiten und dann bessere Fragen stellen.
> Was sind die ersten Schritte (Wo melde ich mein Gewerbe an)?
Google mal nach Gewerbeanmeldung.
> Wie sieht das ganze rechtlich aus?
Google mal nach Rechtsform.
> Welchen Mindestumsatz muss ich haben jährlich?
Das hängt unter anderem davon ab, wie viel Essen Du brauchst.
> Wann darf ich mit einer Internetseite werben?
Rund um die Uhr.
> Welche Planung gehören zu einem soliden Grundkonzept dazu?
(Anmerkung der Redaktion: An dieser Stelle ärgere ich mich schon wieder,
dass ich überhaupt einen Antwortversuch unternehme)
> Welche Internetseiten könnt ihr mir empfehlen?
http://www.google.de
http://www.debs-faq.de
http://www.ratgeber-e-lancer.de
http://www.wikipedia.de
http://www.insolvenzbekanntmachungen.de
> Welche Software für das Office (Buchhaltung, Rechnungen schreiben etc.
> ...)
Geht zur Not auch mit Zettel und Stift.
> Mein Ziel soll es sein, IT-Dienstleistungen nebenbei zu verkaufen.
Ziel sollte erst mal sein, bessere Fragen zu stellen.
> Nichtmehr und nicht weniger ;)
Eben.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Rathaus / Stadtverwaltung
Die Abteilung kann unterschiedlich sein, da wo ich
das angemeldet habe fällt das unter "Fachbereich Ordnung",
der Spass kostet 20,- EUR.
Überlege Dir vorher welchen Gewerbezweck Du auf der
Anmeldung stehen haben möchte, manche Leute werden
von der Frage überrascht und wissen dann auf die Schnelle
nicht was da hin soll.
> Wie sieht das ganze rechtlich aus?
Sauber, solange Du Dich an die Vorschriften hältst.
> Welchen Mindestumsatz muss ich haben jährlich?
Mach Dir darüber keine Gedanken, da gibt es keine
Vorschriften. Was passieren kann ist aber das das
Finanzamt Deine Tätigkeit als "Liebhaberei" einstuft,
wenn die Geschäftszahlen langfristig keine ernsthafte
gewerbliche Tätigkeit erkennen lassen. In den ersten
Jahren passiert das aber garantiert nicht.
> Wann darf ich mit einer Internetseite werben?
Ab sofort. Einen Auftrag ausführen solltest Du aber
erst dann wenn Du das Gewerbe angemeldet hast.
> Welche Planung gehören zu einem soliden Grundkonzept dazu?
Diese Frage eignet sich nicht zur schnellen Beantwortung,
da suchst Du bitte selber im Netz ...
> Welche Internetseiten könnt ihr mir empfehlen?
Der Matthias hat ja was brauchbares genannt.
> Welche Software für das Office (Buchhaltung, Rechnungen schreiben etc.
> ...)
Ich finde diverse Produkte von Lexware recht brauchbar,
andere Leute nicht. Geschmackssache. :)
> Mein Ziel soll es sein, IT-Dienstleistungen nebenbei zu verkaufen.
> Nichtmehr und nicht weniger ;)
Das ist Deine geplante Tätigkeit, unter Ziel stelle ich
mir was anderes vor ...
Grüße
Rainer
> Mach Dir darüber keine Gedanken, da gibt es keine
> Vorschriften. Was passieren kann ist aber das das
> Finanzamt Deine Tätigkeit als "Liebhaberei" einstuft,
> wenn die Geschäftszahlen langfristig keine ernsthafte
> gewerbliche Tätigkeit erkennen lassen. In den ersten
> Jahren passiert das aber garantiert nicht.
Sag das nicht .... ich hab kürzlich mit einer Frau gesprochen, die ihre
selbständige Tätigkeit beim FA anmelden wollte. Da das Einkommen im
ersten Jahr nur bei ca. 7.000 Euro lag (also Null Euro Steuern bei ESt,
GewSt und USt), nahm das FA die Meldung nicht an und berief sich auf
"keine Gewinnerzielungsabsicht". Der tatsächliche Hintergrund war wohl
eher, daß man sich wegen Null Euro Steuern keine Arbeit machen wollte.
Die Frau hat nun das Problem, daß von der Krankenkasse bis zur
Wohngeldstelle alle einen Einkommensnachweis von ihr haben wollen, sie
aber vom FA keinen Steuerbescheid bekommt.
E.D.
Das klingt sehr skurril.
Ich würde empfehlen sich zurück zu lehnen und lächelnd den Vorgang
dem Finanzgericht übergeben ...
Das kann für das betreffende Finanzamt nur extrem peinlich werden.
So einen Unsinn habe ich noch nie gehört.
Vielleicht hat Dir "die Frau" auch irgendwelche wesentlichen
Details nicht mitgeteilt? Kann so wie Du es schreibst eigentlich
nicht sein ...
Grüße
Rainer
>ich würde gerne mal von Euch hören, welche Schritte mir empfehlt zu
>tun, bevor ich das Projekt "Selbständig im Nebenjob" angehe.
Es sind die gleichen Schritte, die jemand macht, der "Selbständig im
Hauptjob" sein will.
>Was sind die ersten Schritte (Wo melde ich mein Gewerbe an)?
Ordnungsamt oder gewerbeamt, kommt ganz auf deine Gemeinde/Kommune
drauf an: Personalausweis nicht vergessen und ca. 20 bis 30 Euronen.
>Wie sieht das ganze rechtlich aus?
Du wirst dann ein Einzelunternehmer und erzielst Einkünfte aus
gewerbebetrieb, die du in deiner Einkommensteuererklärung auf Anlage
GSE drklarieren mußt. dazu führst du eine Buchhaltung mit allen
dokumentierten Ein- und Ausgaben und machst eine Gewinnermittlung als
Einnahme-Überschußrechnung.
>Welchen Mindestumsatz muss ich haben jährlich?
Es gibt keinen.
>Wann darf ich mit einer Internetseite werben?
Immer. beachte die Impressumspflicht mit den dazugehörigen
Pflichtangaben.
>Welche Planung gehören zu einem soliden Grundkonzept dazu?
Die nötigen: Liquiditätsplanung, Marketingplanung...
>Welche Internetseiten könnt ihr mir empfehlen?
http://www.ratgeber-e-lancer.de/start.html
>Welche Software für das Office (Buchhaltung, Rechnungen schreiben etc.
>...)
>Mein Ziel soll es sein, IT-Dienstleistungen nebenbei zu verkaufen.
>Nichtmehr und nicht weniger ;)
Das ist schon ganz viel und datummeln sich Preisdrücker
(Studies&Schüler) die Masse...
Beachte: Haftung. Urheberrecht (falls du programmierst)
Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -
> Sag das nicht .... ich hab kürzlich mit einer Frau
> gesprochen, die ihre selbständige Tätigkeit beim FA anmelden
> wollte. Da das Einkommen im ersten Jahr nur bei ca. 7.000
> Euro lag (also Null Euro Steuern bei ESt, GewSt und USt),
> nahm das FA die Meldung nicht an und berief sich auf "keine
> Gewinnerzielungsabsicht".
Entweder die Frau hat etwas falsch verstanden, oder aber die
FA-Sachbearbeiter sind auf Drogen. Wenn sie Einkünfte erklärt,
sind die auch zu bescheiden.
Grüße
Matthias