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Recht auf Ust-freie Lieferung?

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Holger Schmett

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Jul 23, 2008, 2:28:28 AM7/23/08
to
Hi!

Kann ein Käufer mit UstID eine Rechnung ohne UstID verlangen bzw. einvordern
oder ist dies eine freiwillige optionale Leistung von mir?

Untergrund meiner Frage ist, dass jemand regulär über einen Onlineshop
eingekauft hat. Ware zu fordern war er schnell dabei, dafür stockt es um so
mehr wenn es ums zahlen geht.

Neuster Stand, nach mehreren Monaten Zahlungsverzug ist, dass er nun auf
einmal eine neue Rechnung ohne Ust haben möchte. Ich möchte aber nicht mehr
mit dem zu tun haben bzw. auch keine neue Rechnung ausstellen usw.

Frage ist nur ob jemand nachträglich eine neue Rg verlangen kann?
Oder ob der Vertrag inkl. 19% in jedem Fall Gültigkeit hat und so auch
durchsetzbar ist.

Juergen Kiesheyer

unread,
Jul 23, 2008, 3:56:00 AM7/23/08
to
Tach Holger,


> Neuster Stand, nach mehreren Monaten Zahlungsverzug ist, dass er nun auf
> einmal eine neue Rechnung ohne Ust haben möchte. Ich möchte aber nicht mehr
> mit dem zu tun haben bzw. auch keine neue Rechnung ausstellen usw.

Hast Du denn ins Ausland geliefert?


Bis die Tage, Jürgen

PGP public key available on demand.

Holger Schmett

unread,
Jul 23, 2008, 3:02:29 AM7/23/08
to
"Juergen Kiesheyer" <xp0...@ijk.de> schrieb im Newsbeitrag

>> Neuster Stand, nach mehreren Monaten Zahlungsverzug ist, dass er nun auf
>> einmal eine neue Rechnung ohne Ust haben möchte. Ich möchte aber nicht
>> mehr
>> mit dem zu tun haben bzw. auch keine neue Rechnung ausstellen usw.
> Hast Du denn ins Ausland geliefert?

Ja, ansonsten hätte UstID bzw. Ust-Berechnung ja keine Bedeutung.

Martin Hentrich

unread,
Jul 23, 2008, 3:24:35 AM7/23/08
to
On Wed, 23 Jul 2008 08:28:28 +0200, "Holger Schmett" <schm...@gmx.de>
wrote:

>Kann ein Käufer mit UstID eine Rechnung ohne UstID verlangen bzw. einvordern
>oder ist dies eine freiwillige optionale Leistung von mir?

Ich nehme mal an, dass es eine Lieferung in die EU ist. Und du kennst
die USt-ID des Kunden. Dann ist es *normal*, wenn du eine Rechnung
*ohne* MwSt. erstellst, deine und die USt-ID des Kunden angibst.

>Untergrund meiner Frage ist, dass jemand regulär über einen Onlineshop
>eingekauft hat. Ware zu fordern war er schnell dabei, dafür stockt es um so
>mehr wenn es ums zahlen geht.

Soll vorkommen.

>Neuster Stand, nach mehreren Monaten Zahlungsverzug ist, dass er nun auf
>einmal eine neue Rechnung ohne Ust haben möchte.

Das ist doch aber das Normale!

Oben schreibst du, dass jemand plötzlich eine Rechnung *ohne* USt-ID
haben möchte, das bedeutet, dass er eine Rechnung *mit* MwSt. haben
will.

Ja was denn nun?

>Ich möchte aber nicht mehr
>mit dem zu tun haben bzw. auch keine neue Rechnung ausstellen usw.

Was du möchtest oder nicht ist ein ganz anderes Problem. Das Geld
willst du doch aber?

Martin
--
So auch ihr: wenn ihr in Zungen redet und nicht mit deutlichen Worten, wie kann
man wissen, was gemeint ist? Ihr werdet in den Wind reden. ...Wenn ich nun die
Bedeutung der Sprache nicht kenne, werde ich den nicht verstehen, der redet,
und der redet, wird mich nicht verstehen. [1. Kor 14, 9 - 11]

Holger Schmett

unread,
Jul 23, 2008, 3:54:27 AM7/23/08
to
"Martin Hentrich" <tax...@aol.com> schrieb im Newsbeitrag

> Ich nehme mal an, dass es eine Lieferung in die EU ist. Und du kennst
> die USt-ID des Kunden. Dann ist es *normal*, wenn du eine Rechnung
> *ohne* MwSt. erstellst, deine und die USt-ID des Kunden angibst.

Ich kenne inzwischen die UStID nach dem es die 2 oder 3 Mahnung gab.
Bei Bestellung und den Wochen davor war nichts bekannt.

> Oben schreibst du, dass jemand plötzlich eine Rechnung *ohne* USt-ID
> haben möchte, das bedeutet, dass er eine Rechnung *mit* MwSt. haben
> will.

Gemeint war Rg ohne Ust, nicht UStID


> Was du möchtest oder nicht ist ein ganz anderes Problem. Das Geld
> willst du doch aber?

Ja, aber man sollte doch von jemandem mit UStID erwarten, dass er extra
aufgeschlüsselte MwSt rausrechnet und zumindest den ebenfalls aufgedruckten
Nettobetrag sieht und schickt.
Aber auch dieses Geld ist bisher nicht eingetroffen.

hns

unread,
Jul 23, 2008, 5:08:51 AM7/23/08
to

War die UST-ID zum Lieferzeitpunkt (oder Zeitpunkt der
Rechnungsstellung) gültig und stimmte mit der Lieferadresse überein?
Hast Du beim BFF eine qualifizierte Bestätigung geholt? Nur dann
darfst Du UST-frei liefern.

Eine nachträgliche Minderung des Rechnungsbetrags würde ich mit dem
Verweis ablehnen, dass man sich auch ausländische Steuern
rückerstatten lassen kann. Das ist zwar aufwändig (und viel
aufwändiger als das Verfahren mit der UST-ID) aber möglich. Frage
Deinen Steuerberater.

http://hanau.ihk.de/cms/images/international/MerkblattUmsatzsteuer2007.pdf

Dort steht dass Du befreit bist, wenn und nur wenn das alles
nachweisbar ist. D.h. das deutsche Finanzamt befreit Dich (nicht den
Kunden). Daher denke ich dass es verhandelbar ist ob Du seinem Wunsch
nach USt-freier Lieferung überhaupt nachkommst.

Nikolaus Schaller

Holger Schmett

unread,
Jul 23, 2008, 7:26:44 AM7/23/08
to
"hns" <h...@computer.org> schrieb im Newsbeitrag

> War die UST-ID zum Lieferzeitpunkt (oder Zeitpunkt der
> Rechnungsstellung) gültig und stimmte mit der Lieferadresse überein?
> Hast Du beim BFF eine qualifizierte Bestätigung geholt? Nur dann
> darfst Du UST-frei liefern.

Kann man dies den Rückwirkend prüfen?

Martin Hentrich

unread,
Jul 23, 2008, 4:19:18 PM7/23/08
to
On Wed, 23 Jul 2008 13:26:44 +0200, "Holger Schmett" <schm...@gmx.de>
wrote:

[USt-ID]

>Kann man dies den Rückwirkend prüfen?

Nein. Du kannst nur aktuelle Daten prüfen, nicht in dem Sinne
rückwirkend, ob z. B. am 3.8.2007 bestimmte Daten gültig waren.

Martin

--
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass der Föderalismus
im Bildungswesen abgeschafft werden muss!

Holger Schmett

unread,
Jul 23, 2008, 4:23:15 PM7/23/08
to
"Martin Hentrich" <tax...@aol.com> schrieb im Newsbeitrag

>>Kann man dies den Rückwirkend prüfen?


> Nein. Du kannst nur aktuelle Daten prüfen, nicht in dem Sinne
> rückwirkend, ob z. B. am 3.8.2007 bestimmte Daten gültig waren.

Da Leistungsdatum und rechnung eh schon weit zurück liegen, hat sich doch so
die Frage eh schon erledigt?

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Ralf Zschemisch

unread,
Jul 23, 2008, 8:12:33 PM7/23/08
to
Am Thu, 24 Jul 2008 00:47:41 +0200 schrieb Rüdiger Silberer:

> Am 23.07.2008 schrieb Holger Schmett:
>
>>> Was du möchtest oder nicht ist ein ganz anderes Problem. Das Geld
>>> willst du doch aber?
>>
>> Ja, aber man sollte doch von jemandem mit UStID erwarten, dass er extra
>> aufgeschlüsselte MwSt rausrechnet und zumindest den ebenfalls
>> aufgedruckten Nettobetrag sieht und schickt.
>> Aber auch dieses Geld ist bisher nicht eingetroffen.
>

> Vorsicht! Wenn Du die USt auf der Rechnung ausweist, dann schuldest Du
> diese auch dem Finanzamt.

Und bei der üblichen Soll-Versteuerung ist die USt bereits
an das Fa gezahlt worden.... Und auf die notwendige Diskussion
mit dem FA wegen der berichtigen UST-Anmeldung würde
ich mich auch nicht einlassen wollen.

Gleichzeitig müsste man vermutlich auch noch die letzte
ZM Meldung "korrigieren"... Und wer will so etwas machen?


> Wenn Dir Dein Kunde den Nettobetrag überweist, hast Du Minus gemacht.

Aber man hat wenigstens etwas mehr als nix :(

cu

ralf


--
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